Die Leserbriefe in den Aachener Nachrichten vom 15.2.2015 belegen die Wirkung der einseitigen, in großen Teilen unwahren Berichterstattung – Lügenpresse lässt grüßen – in Sachen Schusswaffengebrauch an der Grenze. Da wurde der Eindruck erweckt, dass lt. AfD das ´Flüchtlingsproblem` durch Schüsse auf Frauen und Kinder gelöst werden soll. Was selbstverständlich hanebüchener Unsinn ist.
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Fakt ist, dass eine große Zahl von Menschen über die Grüne Grenze in das Land kommt. Es steht zu vermuten, dass es sich dabei nicht unbedingt um Menschen handelt, die Deutschland wohlgesonnen sind. Wenn solche Personen vom Grenzschutz ausgemacht werden und der Aufforderung, stehen zu bleiben auch nach einem Warnschuss nicht nachkommen, darf die Schusswaffe vom Grenzschützer gegen diese Person in der Weise eingesetzt werden, dass sie sich einer Kontrolle nicht entziehen können. Rechtlich ist das im
Gesetz (UzWG § 10 ff) zur Anwendung des unmittelbaren Zwangs geregelt. Das bedeutet natürlich nicht, den finalen Todesschuss auszuführen. Mit dem Gebrauch der Schusswaffe soll eine Kontrolle ermöglicht werden, wenn alle anderen Maßnahmen nicht erfolgreich sind (Ultima Ratio). Wenn dieses Verfahren nicht mehr möglich sein soll, dann können wir die Grenzsicherung direkt abschaffen. Ach ja, hab´ ich ganz vergessen. Genau das hat Deutschland letzten Herbst gemacht. Die Rechnung wird kommen. Für die Politik Teil 1 am 13. März d. J. bei den Landtagswahlen.