Alexander Kissler, Korrespondent der Neuen Zürcher Zeitung in Berlin,Gudula Walterskirchen, Historikerin und Publizistin in Wien, sowieAlexander Wendt, Herausgeber des Online-Magazins „Publico“ und Autor bei Tichys Einblick in München, diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über die Mutation von Greta Thunberg zur Hassfigur der Medien, über den Berlin-Besuch des türkischen Staatschefs Erdogan und seine Hausmacht von zig Millionen Migranten, über den Strömungsabriss an den Flügeln des deutschen Staatshaushalts nach dem Abschuss durch das Bundesverfassungsgericht sowie über das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“, das im deutschen Parlament schon durchgesetzt wird, bevor es beschlossen wurde.
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Wirtschaft im Eimer, Industrie wandert ab, Bürger werden mit Wärmepumpe zwangsbeglückt, Haushalte verarmen und es droht weiterer Verzicht, um das Klima und die Welt zu retten. Und die Bürger? Dämmern dahin. „Mehr Anarchie, die Herrschaften!“ ruft ihnen der Journalist und Schriftsteller Dr. Wolfgang Herles zu. In seinem durchaus polemischen Buch stellt er Regierung plus Ideologie ein 6-er-Zeugnis aus und fordert Widerstand. „Sonst droht die Ökodiktaur“.
Schon wieder hat Geheimdienst-Chef Thomas Haldenwang das politische Neutralitätsgebot verletzt. NIUS hat den Beweis.
Was war passiert? Am 9. November fand im Berliner Ensemble eine Podiumsdiskussion zwischen dem jüdischen Publizisten Michel Friedman, dem Antisemitismusbeauftragten Felix Klein und Geheimdienst-Chef Thomas Haldenwang statt. Gegen Ende ging es um die sogenannte Brandmauer, die der ja eigentlich neutrale Verfassungsschutz-Chef aktiv mit Politik und Gesellschaft verteidigen will. Er sagte, „wir müssen jetzt tätig werden“, um eine künftige Regierungsbeteiligung der AfD zu verhindern. Damit verstößt er gegen das Neutralitätsgebot.
Die Tonspur der Diskussionsrunde liegt NIUS in voller Länge vor. Michel Friedman hatte Haldenwang gefragt, ob er sich die Standhaftigkeit der „Brandmauer“, also dem Grundsatz einer AfD-Blockade, vorstellen könne.
Haldenwangs vielsagende Antwort:
„Ich sehe Tendenzen und die gehen leider aktuell in eine Richtung und leider nicht in die andere Richtung. Daran müssen wir arbeiten, daran müssen wir Demokraten arbeiten, das gemeinsam zu verhindern. Alles andere, da muss man ja verzweifeln, wir müssen jetzt tätig werden, um so was in sieben Jahren vielleicht zu verhindern. Und das ist mein Optimismus, den ich eben habe, dass uns das noch gelingt.“
… bei Kontrafunk aktuell vom 17.11.2023 kommentiert:
Vorbei. Verboten. Die Ampel muss nun sehen, …
… woher das Geld kommt für all das grüne Transformieren. Und Geld ist es, was die Ampel zusammenhält. SPD Finanzminister Scholz unter der Corona-autoritären Kanzlerin Merkel hat das Geschäft damals eingefädelt und muss nun als Kanzler Scholz sehen wie er da wieder rauskommt. Scholz war der Milliardenverschieber, das Mastermind,……. falls er sich noch daran erinnert. Aber Christian Linder hat dem in Koalitionsverhandlungen zugestimmt. So unbeteiligt ist der smarte Liberale also nicht. Wie er so vielem Zugestimmt hat, als die Liebelei der Macht mit rot und Grün begann. Lindner ist hier ein Täter und kein Opfer. …
… Verlängerung des Corona- Wegsperrens ohne Sinn und Verstand. Den Schaden trugen Menschen und Wirtschaft davon. Ein freiheitsfeindliches Heizungsgesetz dem die FDP nie hätte zustimmen dürfen, Geschlechtswandelgesetz, der FDP Justizminister scheint eine Freude daran zu haben. Bürgergeld, das für Millionen eine Stilllegungsprämie ist. Ausstieg aus der Kernenergie. Keine Initiative bei der grenzenlosen Asyleinwanderung. Ein Staatsbürgerschaftsrecht, welches den Pass zur Ramschware verkommen läßt. Das sind alles Eckpunkte den Staat zu verändern. Das sich Hingeben an die Erotik der Dienstwagen brachte den Liberalen die Schwindsucht. Die FDP ist immer Mittäter. Christian Lindner redet im Ausland über die Zwänge von Rot Grün- Redet über die Wehrlosigkeit seiner Partei innerhalb der Ampel. In der Koalition wird die FDP nicht ernst genommen. Wie ein ich-schwaches Schulkind hat sich die FDP an die stärkeren roten und grünen Raufbolde angepasst. Sich ducken, um mitmachen zu dürfen. Die Ampel ist eine giftige Verbindung für die Freidemokraten. Bei jeder Landtagswahl ein Schlückchen mehr aus dem Schierlings Gift Becher. In Bayern hat der Wähler die FDP ignoriert. Die Strukturen der Partei brechen dort zusammen. Die Funktionäre ohne Amt ziehen sich zurück oder versuchen die Rente zu genießen. Nach der Niederlage ist kein Aufbruch. In Hessen gerade noch einmal geschafft aber die Hälfte der Wähler verloren. Den Bürgern ist klar: die FDP ist Mittäter, ist Garant für die zerstörerische Politik der Ampel. Es gibt so etwas wie Widerstand. Der kommt aus der Provinz. Dort wo es weniger woke zugeht. Wo die Steuern verdient werden, die die Ampel raushaut. Wiedereinstieg in die Kernkraft verlangen Parteimitglieder. Ertüchtigung der letzten sieben Kernkraftwerke. Damit günstige und sichere Energie, die Wirtschaft im Lande hält. Raus aus der Koalition, fordern andere. Schaltet die Ampel ab. In der Provinz stehen die Kraftzellen einer Partei. Die gute Arbeit in Gemeinden und Ländern. Der Fleiß und die Leistungsbereitschaft der Mitglieder. Diese Kraftzellen laufen leer. Keine Energie mehr, keine Speicher. Die in Berlin haben uns politisch tot gemacht, keiner will uns mehr. Keiner glaubt uns mehr, so ein FDP Mann aus dem Bayrischen Oberland. Wir haben in der Ampel nichts mehr verloren. Und wir waren doch mal FDP Hochburg. Die Spitze der Partei in Berlin schüttelt sich wie ein nasser Hund und weiter gehts. Keine Regierung der Bundesrepublik hat je den Anspruch erhoben, das Land so grundsätzlich zu verändern. Früher ging es um gutes Regieren für ein Land das Grenzen hatte. Die Ampel macht auf Welt , Klima und Menschenrettung. Die Ansprüche sind so wirr wie monströs. Die FDP bremst nicht mit wirtschaftlicher Vernunft, sondern stimmt mit dünnem Stimmchen in den Hurra-wir-retten-die- Welt Chor ein. Die FDP ist ein Teil dieser Ampelkraft, die vorgibt das Gute zu wollen und doch stets das Schlechte schafft.
FDP-Chef Lindner kritisiert Deutschland und die Ampel-Koalition während einer Rede in der Schweiz. Seine Aussagen sorgen für heftige Kritik in Deutschland.
Christian Lindner, der FDP-Chef und Finanzminister, hat während einer Rede an der Universität Luzern in der Schweiz deutliche Kritik an Deutschland und der Ampel-Koalition geäußert, wie „Der Westen“ berichtet. Lindner betonte, er freue sich, in der „freisinnigen Schweiz“ zu sein, nachdem er im „staatsgläubigen Deutschland“ lebe und arbeite. Ferner sagte er, als er aufgefordert wurde, mit Sozialdemokraten und Grünen zu regieren, freute er sich, „die Luft der Freiheit zu atmen“.
In Deutschland führten diese Äußerungen zu heftiger Kritik und Verwunderung. Einige Parteikollegen und politische Beobachter forderten Lindner sogar zum Rücktritt auf. Die FDP, die Lindner führt, liegt in Umfragen derzeit bei etwa 5 Prozent.
Lindners Kritik an der Ampel-Koalition sorgt für Unruhe
Für zusätzliches Aufsehen sorgte Lindners deutliche Kritik an der Ampel-Koalition. Dieses Vorgehen stößt bei vielen Beobachtern auf Unverständnis, insbesondere da Lindner selbst 2017 eine mögliche Jamaika-Koalition mit der CDU/CSU und den Grünen platzen ließ, indem er erklärte, es sei besser, den politischen Prinzipien treu zu sein, als nur wegen Regierungsposten eine Koalition einzugehen.
Nach dem Karlsruher Wumms – wie macht denn nun die Ampel weiter? Einstweilen wie bisher. Was gefährlich ist. Und, Überraschung: Haben wir etwa einen neuen Bundeskanzler?
Einstweilen wie bisher. Was gefährlich ist. Und, Überraschung: Haben wir etwa einen neuen Bundeskanzler?
Bundeskanzler Christian Lindner (FDP) hat von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und der Ampelregierung einen neuen Koalitionsvertrag verordnet. Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen der Bundesregierung 60 Milliarden Euro, und deshalb sei man an einem „Wendepunkt“ angekommen, so der Regierungschef. Statt immer neue Staatsaufgaben zu finden und darum ständig die Staatsausgaben zu erhöhen, gelte als neues Koalitionsmotto: „Mit weniger Geld wirksamer Politik machen.“
Pardon, liebe Leser: Das ist natürlich eine Falschmeldung. Die aber dennoch richtig ist. Wie geht das? Nun: Bundesfinanzminister Lindner hat den Satz wirklich heute gesagt und er will das Karlsruher Urteil nutzen, um den – weitaus größeren – Rest der Ampel, inklusive Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne), auf seine Politik zu verpflichten. Das wichtigste Instrument dafür haben die Richter mit ihrem Urteil gerade gestärkt: die Schuldenbremse. Rot-Grün empfindet sie längst wahlweise als Lindners Fetisch oder als Lindners Folterinstrument.
Lindner will aus Ampel-Niederlage einen glänzenden FDP-Sieg machen
Die amerikanische Philosophin Judith Butler gilt als Mutter der Gender-Theorie. Nun steht sie an vorderster Stelle, wenn es darum geht, Opfer und Täter des Hamas-Massakers zu vertauschen. Es ist höchste Zeit, ihre gefährliche Ideologie an unseren Unis zu stoppen.
Islamistische Mördertruppen metzelten in den frühen Morgenstunden des 7. Oktober über 1400 Menschen nieder, darunter Babys, Schwangere, Schoah-Überlebende, und radierten die Besucher eines fröhlichen Musikfestivals aus. Die Bilder dieser Folter- und Blutorgien, zum Teil von den Menschenschlächtern live gestreamt, sind für normale Menschen nicht auszuhalten. Doch die Leichen waren noch nicht alle geschändet und verbrannt, schon riefen sie aus allen Ecken: «Bitte nicht parteiisch sein.» – «Lasst keine antimuslimische Stimmung aufkommen.»
Butlers «Kontext» ist so mächtig geworden, dass unsere Jugend mit Folterern und Mördern kuschelt.Vorne mit dabei die Vordenkerin aller angeblich progressiven Bewegungen und sozialwissenschaftlichen Institute hierzulande: Judith Butler, die Ikone der Gendertheorie. «Genozid muss nicht immer so aussehen wie das Naziregime», meinte sie vergangene Woche eiskalt in einem Interview mit «Democracy Now». Sie betrauerte nicht die Opfer der Folterer und Massenmörder, nein, sie klagte Israel an.
Theorie vs. Fakten
Judith Butler, geboren 1956 als Kind praktizierender Juden in Ohio, tritt für die «Einstaatenlösung» im Nahen Osten ein, was so viel wie die Auslöschung des Staates Israels bedeutet. Sie ist die führende Stimme der «Kauft nicht bei Juden»-Bewegung BDS (Boycott, Divestment, Sanctions) und gehört zu den Erstunterzeichnern des Briefs, in dem Israel für den Pogrom auf seinem Staatsgebiet verantwortlich gemacht wird.
Die waschechte Hegelianerin hält sich an ihren Meister: Sollten Theorie und Fakten jemals auseinanderklaffen, umso betrüblicher für die Fakten. Butlers Haltung, die Israeli für die Taten islamistischer Mörderbanden verantwortlich zu machen, solange diese sich schön klingende «postkoloniale» Motive auf die Fahne schreiben, erinnert an den deutschen Revisionismus nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Historiker Ernst Nolte erklärte den Nazi-Terror als Reaktion auf den kommunistischen Terror («kausaler Nexus»). Die KZ-Leichenberge waren demnach eine Art Selbstverteidigung einer verletzten, gedemütigten Nation. Klingt bekannt, nicht wahr?
Ein Penis ist kein Penis
Judith Butler und ihre Anhängerinnen behaupten, Sprache sei Handlung und Wirklichkeit zugleich. Wie unterirdisch dies in der Wissenschaft klingt, konnten wir vor ein paar Tagen im Tages-Anzeiger lesen. Da behauptet ein Judith-Butler-Apologet, notabene Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: «Manche Frauen haben einen Penis.»
Seit Jahrzehnten wird in unseren Medien und an unseren Universitäten die Wirklichkeit wegtheoretisiert. Im Beispiel oben klingt das dann so: Ein Penis ist kein Penis, sondern nur dann einer, wenn dessen Träger ihn auch so benennt und als Penisträger «gelesen» werden möchte. Andernfalls hat dieser Mann selbstverständlich als «Frau» oder vielleicht noch als «nichtbinär» zu gelten.
So funktioniert dies bei Judith Butler auch in Bezug auf das Wort «Terrorist». Ein Begriff übrigens, der in der BBC für die Hamas nicht mehr verwendet werden darf, da dieser «Parteinahme» ausdrücke und der «objektiven Berichterstattung zuwiderlaufe».
Unis, Medien, Intellektuelle in unseren westlichen Demokratien – auf sie ist immer Verlass, wenn es darum geht, vergewaltigte Jüdinnen zugunsten bärtiger Befreiungsmörder und Folterer zu vergessen, zu verhöhnen, als «Kontext» wegzulegitimieren. […]
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. November 2023, …
… erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (20/9049) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“ (20/8203) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. …
… Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig deutlich einfacher geändert werden können. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich das „medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität“ in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt habe. „Die aktuelle Rechtslage trägt dem nicht ausreichend Rechnung“, heißt es weiter. Ziel des Entwurfs sei es, Regelungen zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren „und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln“. Der Entwurf treffe „keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen“.
Für Menschen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, sollen danach künftig nicht mehr die Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) einschlägig sein. Diese sehen unter anderem vor, dass sich Personen, die Vornamen und Geschlechtseintrag ändern wollen, zweifach begutachten lassen müssen.
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Eklat im Bundestag bei Rede von Beatrix von Storch zum Selbstbestimmungsgesetz! – AfD-Fraktion:
Stattdessen ist laut Entwurf vorgesehen, dass eine Person die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per Erklärung gegenüber dem Standesamt veranlassen kann. Diese Regelung lehnt sich laut Entwurf an die Regelungen für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung an. Diese haben seit 2018 die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag streichen oder in „divers“ ändern zu lassen. Die in diesen Fällen vorgesehene Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll künftig entfallen.
Die Neuregelung greift laut Entwurf auch für nichtbinäre Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Bisher gab es demnach für diese Personen keine explizite Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch in diesen Fällen die Regelungen des TSG einschlägig gewesen, heißt es im Entwurf. Mit der Neuregelung soll das TSG aufgehoben werden.
Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag
Kernstück des Entwurfs ist ein neues „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz). Es soll die Voraussetzungen zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags regeln. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Nach einer Änderung soll eine weitere Änderung erst nach Ablauf von einem Jahr (Sperrfrist) möglich sein.
Mit der Erklärung vor dem Standesamt soll die betreffende Person versichern, dass „der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ und „ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist“.
Regelungen für Minderjährige und Betreute
Für Minderjährige und Personen mit Betreuer gelten abweichende Regelungen. Beschränkt geschäftsfähige minderjährige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, sollen die entsprechende Erklärung selbst abgegeben können, benötigen dazu aber die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, soll laut Entwurf das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.
Bei geschäftsunfähigen Minderjährigen beziehungsweise Minderjährigen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Die Sperrfrist zur erneuten Änderungen soll für Minderjährige und Personen mit Betreuer nicht gelten.
Regelungen zur Wirkung der Änderungen
In dem Entwurf werden zudem Regelungen zur Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen aufgeführt. Danach sollen grundsätzlich der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen im Rechtsverkehr maßgeblich sein. Ausdrücklich wird ausgeführt, dass „betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen […] die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt [bleiben]“. Als Beispiel wird in die Begründung auf den Zugang zu Saunas verwiesen.
Normiert wird auch, welche Folgen die Änderung eines Geschlechtseintrags auf quotierte Gremien hat. Ferner wird angeführt, dass Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, unabhängig von dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten sollen, wenn die Person etwa gebärfähig ist. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Änderung von Registern und Dokumenten, das Offenbarungsverbot, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2023 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. So fordert die Länderkammer unter anderem eine Schärfung des Offenbarungsverbots, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings ablehnt.
Grundsätzlich kritisiert der Bundesrat, „dass die vorgelegten Pläne sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich erweisen, insbesondere mit Blick auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen“. Konkret moniert die Länderkammer, dass es in Fällen von Minderjährigen bis 14 Jahre allein dem elterlichen Willen überlassen sein soll, Geschlechtseintrag und Vornamen der Kinder zu ändern, „ohne jede Beratung, Prüfung und Erforschung des Kindeswohls und -willens von außen“. Dies stünde in „eklatantem Widerspruch etwa zur kindzentrierten Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren“, führt die Länderkammer aus.
Die Bundesregierung hält den Vorwurf, dass der Entwurf die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtige, für nicht zutreffend. Sie lehnt vor allem die generelle Beteiligung der Familiengerichte bei Minderjährigen ab. „Für eine generelle Kontrolle des Staates durch die Familiengerichte zum Schutz des Minderjährigen besteht keine Veranlassung, zumal eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Minderjährigen ohne Einhaltung einer Sperrfrist erklärt werden kann“, entgegnet die Bundesregierung.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will das „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“. In ihrem gleichlautenden Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, von der Einführung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes abzusehen. Stattdessen solle sie eine Gesetzesnovelle vorlegen, wonach der Wechsel des Geschlechts nur nach Zustimmung einer interdisziplinären Kommission erlaubt sein soll. Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen diesem Gremium „zumindest drei Personen“ angehören, die eine medizinische, psychologische (oder psychotherapeutische und psychiatrische) und sozialpädagogische (oder vergleichbare) Berufsqualifikation haben. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion dafür aus, „Forschungsprojekte zu initiieren, die psychische, physische und soziale Folgen ‚geschlechtsangleichender‘ Behandlungen“ zu untersuchen.
Zur Begründung für ihren Vorstoß verweist die AfD im Antrag auf Statistiken, denen zufolge die Zahl geschlechtsdysphorischer Patienten in den vergangenen Jahren gestiegen sei. Als „geschlechtsdysphorisch“ werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht nicht identifizieren können und unter dieser Körper-Geschlechtsinkongruenz leiden. „Therapeutische Erfahrungen von Psychiatern“ deuteten darauf hin, dass „Transidentität“ zunehmend als Selbstdiagnose von Menschen in Lebenskrisen gewählt werde, heißt es im Antrag. Viele Patienten seien der „irrigen Auffassung“, dass köperverändernde Maßnahmen „ein Wundermittel“ für ihre Lebensprobleme darstellen. (sas/vom/scr/15.11.2023)