Zum Eckpunktepapier Konjunkturpaket:Hier klicken. Den zitierten Abschnitt finden Sie auf Seite 2, Punkt 3
_______________
Abbildung 1
_______________
Abbildung 2
35 a.Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
_______________
Abbildung 3
35 f.Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden. Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro}
_______________
Abbildung 4
35 b.Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen diskutieren. {Finanzbedarf: 2,2 Milliarden Euro}
35 c.Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. {Finanzbedarf: 2 Milliarden Euro}
35 d.Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen. {Finanzbedarf: 200 Mio. Euro}
35 e. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.
Inzwischen zeichnet sich ab, wie der Masterplan aussehen könnte. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen bis 2030 300.000 Ladepunkte entstehen, um „die letzten Bedenken“ gegen die Technik zu zerstreuen.
Zudem soll auch, wie oft gefordert, das Laden in der Tiefgarage einfacher werden. Ein entsprechendes „Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung des Hochlaufs der Elektromobilität“, mit dem unter anderem die Hindernisse bei der privaten Ladeinfrastruktur angegangen werden sollen, hat Verkehrsminister Scheuer nach eigenen Angaben auf den Weg gebracht. Das Vorhaben soll jetzt in die Ressortabstimmung gehen.
Sachinformationen zum Masterplan Ladeinfrastruktur:
Über 3 Milliarden Euro investieren wir in die Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw mit CO2-freien Antrieben bis 2023.
Der Aufbau der Ladeinfrastruktur ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030.
Zusätzlich zum verstärkten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, werden wir in 2020 erstmals auch 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten bereitstellen.
Auch werden wir verstärkt Ladepunkte an Kundenparkplätzen bspw. an Supermärkten fördern, um die batterieelektrische Mobilität attraktiver zu machen. Ein Aufruf dazu wird im Frühjahr 2020 starten.
Für den koordinierten Aufbau der Ladeinfrastruktur errichten wir noch 2019 eine Nationale Leitstelle, die bundesweit sicherstellt, dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt.
Die Automobilindustrie hat zugesagt, die notwendigen Informationen für die vorrausschauende Infrastrukturplanung z.B. auf Basis von Bestellungen von Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Auch investieren die Hersteller verstärkt in Lademöglichkeiten auf ihren Mitarbeiterparkplätzen.
Die Energiewirtschaft wird 2020 einheitliche Rahmenbedingungen für einen verbraucherfreundlichen Betrieb der Ladesäulen definieren. Das heißt zum Beispiel: Informationen zu Belegungsstatus, transparente Preisgestaltung und einfache Bezahlmöglichkeiten.
Die Standorte der Ladepunkte werden mit der Bundesregierung koordiniert.
Die Reglementierung der AfD, hier des Abgeordneten Brandner, ist unerträglich. Wenn ein „Angemessen gekleidet!“ – Angemessene Kleidung wurde von der Bundestagsverwaltung mit Sicherheit zum Gedenken 17. Juni ´angeordnet` – einen Ordnungsruf wert ist, müsste eine Ordnungsrufwelle über die anderen Parteien ergehen, die die AfD ständig in jedweder Form als rechts usw. usw. diffamieren.
Überhaupt ist es bemerkenswert, wie der Ordnungsruf in der 19. Legislatur fröhliche Urständ feierte. Natürlich in erster Linie gegen die AfD: Hier klicken. In den Jahren zuvor gab es kaum Ordnungsrufe: Hier klicken
Außerdem finde ich, dass es so etwas wie Deutsche gibt, dass Deutschland in erster Linie den Deutschen gehört, und dass sich alle Menschen in Deutschland gegenüber ihren Mitmenschen so verhalten sollen, wie es sich gehört:
Wer das nicht tut – Hautfarbe und Herkunft vollkommen egal – , findet nicht mein Wohlwollen. So bin ich eben: Der typische Rassist.
Wer das nicht will, der kann – Hautfarbe und Herkunft vollkommen egal – hingehen, wohin er will, wo er meint, dass es ihm dort besser geht:
Klar, ist eine rassistische Einstellung, die schon stark in Richtung NAZIgeht. Bin ich auch. Ein richtiger Nazi. Weil ich das oben wirklich meine.
Außerdem meine ich, dass nicht gesetzestreue Menschen gebüsst, bestraft, und wenn das alles nichts hilft, – Achtung Rassismus – ausgewiesen werden sollten. Wo das nicht – bei ausschließlich deutschen Staatsbürgern – möglich ist, sollten diese Menschen – Hautfarbe und Herkunft vollkommen egal – eingewiesen werden. Dahin, wo sie anderen nicht schaden können. In den Knast oder in die Anstalt.
Ich will – Hautfarbe und Herkunft egal – keine Intensivtäter frei rumlaufen sehen. Hier in Deutschland.
Nun denn, ich bin Rassist, Nazi, Rechtsextremist und deshalb finde es auch gut, dass Kalbitz wieder in der AfD-Brandenburg ist.
Jetzt ist es offiziell: Die Schließung von mehr als einem Drittel der Galeria-Karstadt-Kaufhof-Filialen ist nach Einschätzung der Unternehmensführung der einzige Weg, um das Unternehmen zu retten. „Wir wissen, was dies für die betroffenen Mitarbeiter bedeutet. Aber dieser Schritt ist ohne Alternative, weil diese Filialen den Gesamtbestand des Unternehmens gefährden“, sagte der Generalbevollmächtigte Arndt Geiwitz am Freitag. Letztlich gehe es darum, das Unternehmen und damit viele Tausend Arbeitsplätze zu sichern.
Die Planung des Konzerns sieht vor, „zunächst 62 von 172 Filialen und zwei sogenannte Schnäppchencenter“ zu schließen. Für sie bestehe angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise keine wirtschaftliche Fortführungsperspektive mehr, betonte Geiwitz.
Tue ich im Prinzip heute noch. Dennoch bleibt die Frage:
Wie blöd ist der Mann, solch` einen Skandal loszutreten?
Ich hoffe, dass er daraus lernt. Dass nichts hängenbleibt. Sonst muss er später für sein Geld richtig arbeiten, statt es für politische Tätigkeiten zu bekommen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Rehberg hat seinen Parteifreund Amthor aufgefordert, offene Punkte im Zusammenhang mit seiner Lobbytätigkeit zu klären.
Dazu zähle etwa die Frage, wer eigentlich die Reisen Amthors bezahlt habe, sagte Rehberg im Deutschlandfunk. Amthor sei allerdings ein junger Mann und habe eine zweite Chance verdient. Auch Politiker anderer Parteien seien nach Skandalen wiedergekommen, sagte Rehberg, der gegenwärtig die CDU in Mecklenburg-Vorpommern kommissarisch leitet. …
… Amthor hatte seine Kandidatur für den Vorsitz des Landesverbandes angesichts der Vorwürfe gegen ihn zurückgezogen. Der 27-Jährige steht in der Kritik, weil er sich für das US-Unternehmen Augustus Intelligence eingesetzt und dafür im Gegenzug Aktienoptionen erhalten hatte. Er bezeichnete dies inzwischen als Fehler und erklärte, die Nebentätigkeit beendet zu haben. Wie Amthors Büro dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ mitteilte, lässt der CDU-Politiker auch seine Tätigkeit für die Wirtschaftskanzlei White & Case ruhen. Zuvor hatte Amthor auch seinen Sitz im Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz abgegeben. Für den Vorsitz der CDU in Mecklenburg-Vorpommern wird nun der Kommunalpolitiker Sack kandidieren. Er ist Landrat von Vorpommern-Greifswald.
Der Lockdown hat gewirkt und Leben gerettet. Doch weil Wachstum und Lebenserwartung eng zusammenhängen, hat der Stillstand massive Folgen. Eine ökonomische Analyse kommt zu dem Schluss, dass der Lockdown deutlich mehr Leben kostet, als bewahrt. …
Das Narrativ, dass der Lockdown Leben gerettet habe, weil weniger Menschen erkrankt seien, halte ich für weitgehend falsch. Die Zahl der aktiven Fälle war bereits rückläufig, als der Lockdown ausgerufen wurde. Dennoch ist der Artikel von Dorothea Siems wichtig, weil er die „gewonnenen Lebensjahre“ problematisiert. Rauchen z. B. müsste strikt verboten werden. Damit könnte jeder Ex-Raucher etliche Lebensjahre gewinnen. Warum macht man das nicht? Kein Lockdown wäre nötig. Warum schränkt man bei eine nachweislich für die allermeisten Menschen milden Erkrankung das Leben aller ein. Für ältere vor allem auch das letzte bisschen Lebensqualität, wenn Kinder und Enkel nicht zu Besuch kommen dürfen? Zumal die Großkopferten überhaupt keine belastbaren Erkenntnisse hatte, hat man einfach mal gemacht.
Dieser Beitrag von Dorotha Siems ist ein WeLTplus-Artikel:
Weil er für Beurteilung der aktuellen Lage in Sachen Corona wichtig und unabdingbar ist, zitiere ich ihn weitgehend. Allerdings ohne Grafiken und Leserkommentare.
Im Übrigen lohnt sich das WeLTplus Abo(9,99 € / monatlich kündbar) uneingeschränkt. Ebenso wie das der FAZ und auch der NZZ. Erwerben Sie das WeLTplus-Abo und lesen Sie auch die Verweise und Leserkommentare zum folgenden Artikel:
… Die Maßnahmen, die in Deutschland und anderen Staaten in den vergangenen Wochen gegen die Ausbreitung der Pandemie ergriffen wurden, haben Millionen Covid-19-Infektionen und Todesfälle verhindert. Dies zeigen zwei Studien renommierter Forschungseinrichtungen aus den USA und Großbritannien, über deren Ergebnisse das Wissenschaftsmagazin „Nature“ berichtet.
Ohne den Lockdown mit weitreichenden Kontaktverboten und der Schließung von Schulen, Betrieben und nationalen Grenzen hätte es allein in elf europäischen Staaten – darunter Deutschland, Italien, Großbritannien und Spanien – 3,1 Millionen Corona-Tote mehr gegeben, so das Fazit der britischen Forschergruppe vom Imperial College London. Und die amerikanischen Wissenschaftler von der Universität Berkeley, die den Pandemieverlauf in sechs Ländern (China, USA, Frankreich, Italien, Südkorea und dem Iran) analysiert haben, kommen allein für diese Staaten auf 530 Millionen verhinderter Infektionen.
„Ich denke, kein anderes menschliches Unterfangen hat jemals in so kurzer Zeit so viele Leben gerettet“, lautet das Fazit von Studienleiter Solomon Hsiang von der Universität Berkeley. Denn die tatsächlichen Corona-Zahlen liegen weit niedriger: Registriert wurden bislang weltweit rund 7,6 Millionen Covid-19-Infizierte und etwa 430.000 Menschen, die an oder mit dem Virus gestorben sind.
Das Bild von der segensreichen Wirkung der tief greifenden Corona-Beschränkungen ist nicht falsch – aber unvollständig. Denn die politisch verordnete Vollbremsung der Wirtschaft hat nicht nur ökonomisch enorme negative Auswirkungen. Sie reduziert auch ganz erheblich die Lebenserwartung in der Bevölkerung. Dies zeigen Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg, die WELT exklusiv vorliegen.
„Unter dem Strich kostet der Wachstumseinbruch deutlich mehr Lebensjahre, als wir bewahren konnten“, sagt der Ökonom. „Verlierer sind wir alle, die Jungen mehr, die Alten weniger.“ Insgesamt seien die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie deshalb unverhältnismäßig gewesen.
Dabei stellt der Leiter des Forschungszentrums Generationenverträge überhaupt nicht infrage, dass durch den Lockdown die Zahl der Corona-Toten in Deutschland vergleichsweise niedrig gehalten wurde. Bislang wurden hierzulande rund 186.000 Infektionen festgestellt, fast 8800 Menschen sind gestorben. Hätte man stattdessen wie Schweden auf die umfassenden Kontaktbeschränkungen und Schließungen verzichtet, läge die Zahl der an oder mit dem neuartigen Virus Verstorbenen schon jetzt fast fünf Mal höher.
Diese Größenordnung ergibt sich, wenn man die schwedischen Mortalitätszahlen auf die Bundesrepublik überträgt. Und die Differenz zwischen diesem „Laissez-faire-Szenario“ und der tatsächlich in Deutschland zu erwartenden Entwicklung, dem „Status-quo-Szenario“, würde in den kommenden Wochen immer größer.
Das zeigt die Projektion der Todesfälle für beide Szenarien, die Raffelhüschen auf Basis von Daten des Robert-Koch-Instituts, der Johns-Hopkins-Universität und des Institute for Health Metrics and Evaluation (IHME) der Universität Washington erstellt hat. Insgesamt hat der Lockdown nach diesen Berechnungen rund 60.000 Corona-Todesfälle verhindert.
Das Durchschnittsalter der mit Covid-19 Verstorbenen liegt bei knapp 81 Jahren. Berücksichtigt man zudem, dass es vor allem Menschen mit Vorerkrankungen sind, die eine Infektion nicht überstehen, reduziert sich die gewonnene Lebensspanne noch einmal erheblich von durchschnittlich 9,2 auf 2,9 Jahre pro verhinderten Todesfall.
Somit werden pro verhinderten Todesfall im Durchschnitt auch nur einige Jahre verbleibende Lebenszeit „gerettet“. Insgesamt hat Deutschland nach Raffelhüschens Berechnung durch den Lockdown maximal 557.000 Lebensjahre gewonnen. Kalkuliert man den Aspekt der Vorerkrankungen ein, kommt man auf knapp das Minimum von 180.000 gewonnenen Lebensjahren.
Schrumpfung des BIP kostet auch Leben
Der Ökonom macht aber noch eine andere Rechnung auf. Denn auch die Schrumpfung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) habe Auswirkungen auf Lebenserwartung – und zwar der gesamten Bevölkerung. „Eine einprozentige BIP-Veränderung führt zu einer Veränderung der Lebenserwartung um fast einen Monat, genau um 0,89 Monate“, sagt Raffelhüschen.
Dies zeige die langfristige Entwicklung des realen BIP pro Kopf in Deutschland, die seit den 50er-Jahren mit einem stetigen Anstieg der Lebenserwartung einhergehe. Die entsprechenden Berechnungen des Forschungszentrums Generationenverträge basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes.
Der Grund für die enge Korrelation von Wirtschaftswachstum und steigender Lebenserwartung sei die Tatsache, dass ein BIP-Anstieg technischen Fortschritt bringe, der wiederum mit medizinischem Fortschritt einhergehe.
Auch wenn jetzt viel Geld in die Forschung nach einem Impfstoff und Therapien gegen Covid-19 fließt, bremst der herbe Konjunkturrückgang dennoch insgesamt gesehen den medizinischen Fortschritt etwa in der Krebs- oder Herzinfarktbekämpfung ab.
BIP-Rückgang von 6,3 Prozent erwartet
Die Bundesregierung erwarte für dieses Jahr einen Rückgang des realen BIP um 6,3 Prozent. „Damit ist ein Verlust von mehreren Millionen Lebensjahren zu befürchten“, sagt Raffelhüschen. In seinen Berechnungen kommt er für die Gesamtbevölkerung auf mehr als 37 Millionen verlorene Lebensjahre, die diese schwerste Rezession der Nachkriegszeit zur Folge haben werde.
Für jeden Einwohner bedeute dies im Durchschnitt einen Verlust an gut fünf Monaten fernerer Lebenserwartung, rechnet der Ökonom vor. Und selbst wenn die Gesamtzahl der infolge der BIP-Schrumpfung verlorenen Jahre am Ende nur ein Zehntel dessen betrüge, wäre sie noch immer um ein Vielfaches größer als die Zahl der Lebensjahre, die Deutschland bei einem ungebremsten Verlauf der Pandemie mit gut 645.000 voraussichtlich eingebüßt hätte, sagt der Wissenschaftler.
Deutschlands Wirtschaft wäre allerdings auch dann extrem eingebrochen, wenn es zwar im Land selbst keinen Lockdown gegeben hätte, aber in den meisten anderen Staaten schon. Denn auch Schweden verzeichnet laut der Prognose der Industrieländerorganisation OECD trotz des gewählten Sonderwegs einen herben Konjunktureinbruch.
Infolge der starken internationalen Arbeitsteilung haben schon die Unterbrechungen der Lieferketten und die Schrumpfung des Welthandels dafür gesorgt, dass sich die Wirtschaftskrise ebenso wie die Pandemie auf der gesamten Welt ausbreiten konnte.
Nur wenn neben Deutschland auch alle anderen Länder einen Lockdown gemacht hätten, wäre man hierzulande nach Einschätzung Raffelhüschens weitaus besser gefahren, wenn die Politik auf die rigiden Anti-Corona-Maßnahmen verzichtet hätte.
Dass weltweit die Maßnahmen gegen die Pandemie nicht nur wirtschaftlich, sondern auch in sozialer und medizinischer Hinsicht gravierende Nebenwirkungen haben, zeigt sich besonders dramatisch in Schwellen- und Entwicklungsländern. Die Weltbank rechnet damit, dass in diesem Jahr 40 bis 60 Millionen Menschen in die extreme Armut rutschen, also weniger als 1,90 Dollar am Tag zur Verfügung haben.
Ein düsteres Bild zeichnen auch das Kinderhilfswerk Unicef und die Internationale Arbeitsorganisation ILO, die in einer aktuellen Studie davon ausgehen, dass die Kinderarbeit wieder auf das Niveau von vor 20 Jahren ansteigt. Global gesehen dürfte die Schrumpfung der Weltwirtschaft infolge der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen sehr viele Menschenleben verkürzen. Bei einer Gesamtbilanz der Pandemiebekämpfung ist das zu berücksichtigen.
… zu „verfassungsfeindlichen Tendenzen in der Polizei“ (19/20063) hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, zu einer kontroversen Debatte im Bundestag geführt. Während die Unionsfraktion der Vorlage „sehr viel Misstrauen gegen die Polizei“ attestierte, wandten sich die Grünen dagegen, „jede Diskussion zum Thema mit dem pauschalen Vorwurf der Polizeifeindlichkeit abzuwürgen“.
Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Innenministerkonferenz einen statistischen Überblick über Vorkommnisse bei Polizeibehörden verschafft, die „auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen hindeuten könnten“.
Oppositionsvorlagen abgelehnt
In dem Grünen-Antrag (19/20063), der im Anschluss an den Innenausschuss überwiesen wurde, wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, eine wissenschaftliche Analyse „zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextremer und anderer verfassungsfeindlicher Einstellungen und Praktiken, wie Racial Profiling, in deutschen Polizeibehörden“ zu fördern oder durchzuführen. …
Martin Hess geht am Ende seiner Rede auch auf den unsäglichen Artikel der taz ein. Meine Meinung zum Artikel der taz: Hier klicken
_________________________
… Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz, 19/7928) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Zustimmung fand der Entwurf bei der Linksfraktion, die FDP enthielt sich. Der Innenausschuss hatte dazu sowie zu weiteren Oppositionsvorlagen eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20136).
Abgelehnt wurden auch drei Anträge der Linken und Grünen. Der Linken-Antrag mit dem Titel „Unabhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten“ (19/7119) fand bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen des übrigen Hauses keine Mehrheit. Die beiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)“ (19/7929) und „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BpolBeauftrG)“ (19/7930) wurden jeweils bei Enthaltung der FDP und Zustimmung der Linken von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Zum letztgenannten Antrag (19/79030) lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität vor (19/20129).
Grüne: Fehlverhalten auch bei der Polizei
In der Debatte verwies Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) darauf, dass die Tötung des Afroamerikaners George Floyd eine weitweite Rassismus-Debatte ausgelöst habe. Dabei sei die Situation der deutschen Polizei nicht vergleichbar mit amerikanischen Verhältnissen, doch auch hierzulande müsse man sich noch intensiver mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen.
Wenn die Polizei ein Spiegelbild der Gesellschaft sei, gebe es auch bei ihr Fehlverhalten, Diskriminierung und Rassismus. Die Polizei sei aber „nicht irgendwer“. Sie übe das Gewaltmonopol im Inneren aus und dürfe in Grundrechte eingreifen. Die meisten Polizisten gingen mit diesen Befugnissen sehr verantwortungsvoll um, „aber jeder, der das nicht tut, ist einer zu viel“.
CDU/CSU: Grundvertrauen in die Polizei
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) entgegnete, seine Fraktion habe ein „Grundvertrauen in die Polizeibeamtinnen und -beamte in diesem Land“. Er wies zugleich den Begriff „verfassungsfeindliche Tendenzen“ in der Polizei als „Unterstellung“ zurück. Solche Tendenzen sehe er nicht.
Zwar gebe es in der Polizei auch Extremisten und Rassisten „und auch Leute, die dort Unrecht tun“, und dies müsse konsequent aufgeklärt und klar geahndet werden. Gleichwohl habe die Polizei in Deutschland „kein Rassismus-Problem, und es gibt auch keinen latenten und strukturellen Rassismus in der Polizei“. Klar sei indes, dass unrechtmäßiges Verhalten und Extremismus in der Polizei verfolgt und rücksichtslos aufgeklärt werden müssten.
AfD: Polizei ohne strukturelles Rassismus-Problem
Martin Hess (AfD) sprach von einer „derzeit stattfindenden Rassismus-Kampagne gegen unsere Polizei“. Es gebe aber „kein strukturelles Rassismus-Problem bei der Polizei“. Grundlage ihres Einschreitens sei nicht die Hautfarbe oder Ethnie eines Menschen, sondern dessen Verhalten. Dies zeige sich auch in der Statistik. So habe es in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr bei 1,9 Millionen Polizeieinsätzen nur vier Beschwerden wegen ethnisch begründeter Diskriminierung oder Überprüfung gegeben.
Bei Fehlverhalten von Beamten seien Polizei und Gerichte in der Lage, dieses konsequent zu ahnden. Dazu brauche es weder einen Bundespolizeibeauftragten noch eine unabhängige Beschwerdestelle. Den Grünen gehe es aber darum, einen „generellen Rassismus-Verdacht“ gegen Polizisten zu erheben.
SPD: Rassismus-Problem auch in Deutschland
Susanne Mittag (SPD) betonte, dass es auch in Deutschland ein Rassismus-Problem gebe. „Auch hierzulande werden Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft und manche auch einfach nur wegen ihres Namens schlecht behandelt“, sagte sie. Diesem gesamtgesellschaftlichen Problem müsse man sich „im täglichen Leben, in der Wirtschaft, in Verbänden und natürlich auch im öffentlichen Dienst“ stellen.
Dabei sei „weder neu noch unerkannt“, dass ein gesellschaftliches Problem vor der Polizei und der Justiz nicht haltmache. Immer mehr Bundesländer hätten bereits Polizeibeauftragte unter verschiedenen Bezeichnungen eingesetzt. Mittag plädierte zugleich dafür, in einen Forschungsauftrag über den Umfang verfassungsfeindlicher Tendenzen den gesamten öffentlichen Dienst einzubeziehen.
FDP: Rechtsextremistische Umtriebe aufarbeiten
Konstantin Kuhle (FDP) sagte, dass es natürlich Stellen geben müsse, an die man sich bei polizeilichem Fehlverhalten wenden könne. Dabei gebe es in Bund und Ländern bereits unterschiedliche Modelle von „Vertrauensstellen über Beschwerdestellen bis hin zu Polizeibeauftragten“.
Kuhle mahnte zudem, bei der Diskussion über Rassismus und Fehlverhalten nicht zu vergessen, dass man „abseits der täglichen Polizeiarbeit konkrete rechtsextremistische Umtriebe in unseren Sicherheitsbehörden“ habe, bei denen man dringend Aufarbeitung betreiben müsse. Der Fokus müsse auf diese einzelnen rechtsextremistischen Vorfälle gelegt werden, statt sich in einer Debatte über das Gros der Polizeibeamten zu verzetteln.
Linke: Über polizeiliches Fehlverhalten sprechen
André Hahn (Die Linke) unterstrich, dass der weit überwiegende Teil der Polizisten in Deutschland seine Arbeit „gewissenhaft, professionell und kompetent“ erledige. Dennoch müsse man auch über die Fälle polizeilichen Fehlverhaltens sprechen, „weil es diese Fälle gibt und weil sie unzureichend aufgeklärt werden“.
Etwa 80 Prozent aller Fälle unverhältnismäßiger oder gar strafbarer Polizeigewalt würden gar nicht erst angezeigt. Dabei gehe es auch um ein „strukturelles Defizit in Teilen der Ermittlungsbehörden“. Deshalb wolle man mit der unabhängigen Beschwerdestelle einen Rahmen schaffen, um solche Fälle aufzuklären und möglichst zu verhindern. Das sei man den betroffenen Bürgern schuldig, müsse es aber auch im Interesse der großen Mehrheit der Polizisten tun.
Abgelehnter Gesetzentwurf der Grünen
Mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/7928) drangen die Grünen darauf, die Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages zu schaffen. Dadurch sollten Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle Missstände und Fehler anzusprechen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen.
Gleichzeitig werde „eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Fällen besonders geeignet erscheinen kann“. Aus Sicht der Bürger trete diese neue Möglichkeit ergänzend neben die Einleitung eines „nichttransparenten internen Ermittlungsverfahrens beziehungsweise eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens“.
„Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken“
Eine solche externe Stelle stärke als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der polizeilichen Arbeit, heißt es in der Vorlage weiter. Sie schütze die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, da sie Sachverhalte mit der notwendigen Sachkunde bewerten könne. Zugleich werde eine bessere parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Die Stelle sei „kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung“.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollte der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundeszollverwaltung und die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre sollte er dem Bundestag einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über „zentrale Forderungen hieraus“ erstatten.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Linken (19/7119) eine unabhängige „Polizeibeschwerdestelle“ auf Bundesebene einrichten. Dazu sollte sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kompetenzen und Pflichten einer solchen Stelle festlegt. Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, sei „zentrales Gebot in einem Rechtsstaat“ und diene einem vertrauensvollen Verhältnis von Bürgern und der Polizei, schreibt die Fraktion. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnetem Ordnungshüter und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordere in besonderer Weise die Möglichkeit, Fehlverhalten und möglichen Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen anzuzeigen und überprüfen zu lassen.
„Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen“, heißt es in dem Antrag weiter. Nicht nur für Beschwerden von Bürgern, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig. Polizisten, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, sich jedoch „aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture‘ nicht an ihre Vorgesetzten wenden“, müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, außerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.
„Polizeibeschwerdestelle muss unabhängig ermitteln“
Die Polizeibeschwerdestelle muss dem Antrag zufolge unabhängig ermitteln können. Dazu sollte sie räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten. Die Mitarbeiter sollten in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen. Zudem sollte sie auch unabhängig von individuellen Beschwerden von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können, „die diskriminierendes oder unverhältnismäßiges Verhalten befördern“. Auch sollte sie „alle für die Überprüfung der Beschwerde notwendigen Befugnisse haben, was insbesondere Akteneinsichtsrechte, die Möglichkeit eigener Beweiserhebung, die Befragung von Zeugen umfasst“.
Wie die Fraktion weiter ausführt, sollten die Beschwerdeführer „in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden, um ihre Interessen im Prozess der Ermittlung zu berücksichtigen“. Hinsichtlich der Polizeibeschäftigten sollte die Beschwerdestelle auch unter Umgehung des Dienstweges informiert werden können. Ferner sollte ihre Arbeit „grundsätzlich in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen jährlich dem Parlament vorzulegenden Bericht“ öffentlich gemacht werden.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/7929), die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu erleichtern. Danach sollte die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, dass in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten „keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen“. Dazu sollte die Regierung eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren veranlassen oder einen Novellierungsentwurf zu bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorlegen.
Zur Begründung schrieb die Fraktion, dass Ermittlungen wegen des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens durch Polizeibeamte regelmäßig dadurch erschwert würden, dass „Kollegen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren, aber Kenntnisse von den Geschehnissen haben, sich im Fall einer nicht sofortigen Anzeige oder Aussage dem Verdacht aussetzen, eine Strafvereitelung begangen zu haben“. Diese Zeugen aus dem Kreis der Polizei seien dabei für die Aufklärung der Haupttat typischerweise so wichtig, dass die Ermittlungen ohne entsprechende Aussagen nur selten erfolgversprechend seien.
Daher erwiesen sich Ermittlungen gegen eben diese Beamten wegen des Verdachts einer Strafvereitelung regelmäßig nicht zuletzt aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts „als entscheidendes Hemmnis für die Aufklärungen entsprechender Haupttaten“, heißt es in der Vorlage weiter. Es erscheine im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten klarzustellen, „dass eine vorwerfbare Beeinträchtigung des staatlichen Strafanspruchs in der Regel erst dann vorliegt, wenn es zu einer zurechenbaren Verzögerung von mindestens drei Wochen gekommen ist“.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten abzustimmen Antrag (19/7930) wollten die Grünen die Geschäftsordnung des Bundestages ändern. Sie wollten einen neuen Abschnitt einfügen mit Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit des von der Fraktion geforderten Bundespolizeibeauftragten.
Unter anderem sollten Regelungen getroffen werden zur Überweisung von Berichten eines solchen Bundespolizeibeauftragten an den Innenausschuss sowie zu deren Beratung. (sto/18.06.2020)
________________________
Quelle des grün-kursiven Textes, alle Reden und Dokumente:Hier klicken