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In Österreich, in der Schweiz wird berichtet.
Der Leuchtturm der Berichterstattung in Deutschland ist
Mehr… hätten sie Anfang des Jahres 2020 besorgt, sagte die Verfassungsrechtlerin Nora Markard im Dlf. Doch der Rechtsstaat habe funktioniert. Man müsse nun weiter verhältnismäßig vorgehen in der Pandemie. Wer nicht ansteckend sei, müsse möglicherweise von Restriktionen befreit werden.
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Interview des Dlf mit Prof. Nora Markard vom 4.1.2021 hören:
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Vieles, was vor der Pandemie in einer liberalen Gesellschaft selbstverständlich möglich war, ist aktuell durch die Corona-Maßnahmen unmöglich. Einzelhandel, Restaurants, Museen, Theater und Sportvereine sind geschlossen. Planmäßig endet der Lockdown am 10. Januar, doch vieles deutet auf eine Verlängerung der Maßnahmen hin. Von einer Zumutung für die Demokratie hatte Angela Merkel gesprochen. Was diese Zumutung für den Rechtsstaat heißt, darüber haben wir mit Nora Markard gesprochen Sie ist Professorin für Verfassungsrecht in Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
[…]
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Ich halte die Ansichten des Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte für sonderbar. Wenn es so etwas wie eine Schutzpflicht des Staates gibt, die Grundrechtsbeschränkungen begründet, können wir Freiheit vergessen. Wenn Aktivitäten (z.B. zum Rodeln, Ski- oder Skatebord fahren), die nicht verboten sind, geächtet werden, können wir Freiheit vergessen.
Ja, wir können unsere Freiheit in diesem Land vergessen.
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… auf der Achse des Guten
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Unter MEHR ganz unten:
Ab 12.2.2021, 14:00 Uhr: Artikel zum Beinahe-Blackout in Europa am 8.1.2021
Schauen Sie sich das Interview an, das Marietta Slomka gestern im Heute-Journal mit dem Ministerpräsidenten von Merkels Gnaden Bodo Ramelow geführt hat.
MehrAb jetzt entscheiden wir selbst, was Gesundheit ist und geben der WHO den angemessenen Namen:
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Ich habe heute einen weiteren Beweisantrag wegen Testversuche an Menschen durch die Bundesregierung und Landesregierungen et al. im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie auch im (ich hoffe doch bereits aufgenommenen) Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I. gestellt: Hier klicken
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In meinem heutigen Beweisantrag wird deutlich gemacht, das der Impfstoffhersteller BionTech/Pfizer bereits im November 2020 die Wirksamkeit des Impfstoffs BNT162 nicht belegen und auch nicht garantieren konnte und eben keine abgeschlossenen klinischen Studien für den Impfstoff BNT162 vorliegen.
Damit ist der völkerrechtliche Straftatbestand von Testversuche an Menschen durch ein nicht-getesteten und nicht-evidenzbasierten Impfstoff belegt und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Körperverletzung und Verbrechen gegen den Nürnberger Kodex nochmalig nachweisbar und das der BionTech/Pfizer-Impfstoff über vorsätzliche Täuschung (siehe Mail von gestern am 04.01.2020) durch die Bundesregierung und Landesregierungen et. al. bereits an über 316.962 Menschen in Deutschland (STAND: 04.01.2020, RKI) völkerrechtswidrig verabreicht.
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