… habe ich lange nach einem Wort gesucht, das die rein politischen Aktionen im Bereich der Coronaprävention treffend fasst. Ich verwende es nur exklusiv im Zusammenhang der Aktivitäten der Zero-Covid-Regierung unter Angela Merkel.
Verb: entleben (schwache Verbform). Bedeutung: Das Leben reduzieren, minimieren, verkleinern, im weitesten Sinne ausbluten. Das Leben im deutschen Staatsgebiet auf ein den Staatszielen dienliches Maß herunterfahren. NIemand kann wie Angela Merkel demotivieren, einschläfern, zerbürokratisieren, zerschwurbeln, herzlos vereinzeln und krank machen.
Lebensfreude und gehobener westlicher Lebensstil sind in einem rein utilitaristischen, asketischen, moralreinen Sauberstaat, so wie ihn sich viele erträumen, ja unnützer und schädlicher Schmuck. Wer sich entleben lässt, nützt. Der ist gut. Wer sich jahrelang mit dem Argument des Guten entleben ließ, verlangt zukünftig nach keinem Leben mehr.
So, als gäbe es einen autistischen Vampir, der nur nach totaler ewiger Macht strebt und zwar durch das Ausbluten der Bürger, der Demokratrie, der C-Parteien und der Institutionen.
Das gezielte Entleben erfüllt somit drei Voraussetzungen für transformatorische Pläne: Wenn die Politik die Bürger entlebt, dann handelt es sich um einen Vorgang, der
a) die Bürger einschläfert, sie entmündigt, sie in staatliche Abhängigkeit treibt, b) aus der aktuellen Coronalähmung den Übergang in eine neue Lähmung (z.B. Klimalockdowns) des Bürgers vorbereitet, c) den Bürgern Energie entzieht und damit die Macht der Politik und des Staates nährt.
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend derStatus quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschenwiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
… sind eine Existenzvoraussetzung für jede Demokratie. Ihre Beschränkung oder gar Abschaffung macht jedwede demokratische Legitimation unmöglich. In einem Land, dessen Grundgesetz in knapp drei Wochen 72 Jahre alt wird und eine freiheitlich-demokratische Ordnung festschreiben sollte, müsste es unnötig sein, einen Artikel über einen innenpolitischen Vorgang mit einer solchen Binsenweisheit zu beginnen. Doch die Regierenden bauen im Corona-Ausnahmezustand das Gemeinwesen gerade in einem atemnberaubenden Tempo um. Und da fallen viele bisherige Selbstverständlichkeiten, darunter die geheime Wahl.
Am 15. März hatte ich an dieser Stelle nach den Landtagswahlen Rheinland-Pfalz schon einen Abschied von der geheimen Wahl beklagt, weil dort zwei Drittel der Stimmen per Briefwahl abgegeben wurden. Jetzt steht möglicherweise im Juni die erste reine Briefwahl zu einem Landesparlament ins Haus. In Sachsen-Anhalt hatte der Landtag bereits im Herbst mit einer Regierungsmehrheit eilends das Wahlgesetz geändert, um die Wahllokale geschlossen halten und den Landtag ausschließlich per Post wählen lassen zu können. Dies solle geschehen, wenn die Gefahr der Verbreitung des Corona-Virus zu hoch für eine Durchführung der Landtagswahl sei. Dagegen hatten etliche Landtagsabgeordnete vor dem Landesverfassungsgericht geklagt, und an diesem Montag nun hat es sein Urteil verkündet.
Zum Beginn des Wochenendes klang eine Aussage der Landeswahlleiterin, zumindest nach Pressemeldungen, noch ein wenig beruhigend:
„Landeswahlleiterin Christa Dieckmann schloss bereits am Freitag eine reine Briefwahl bereits aus und verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden einer solchen Abstimmung. Zudem sieht sie die Wahllokale durch umfassende Hygienekonzepte gut vorbereitet und vertraut auf weiterhin sinkende Infektionszahlen.“
Öffnen noch Wahllokale?
Bedrohlich klingen die aktuellen Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt nicht. Am Montag galten 0,31 Prozent der Bewohner des Landes als SARS-CoV-2-Infizierte, wie absolute-zahlen.com aus offiziellen Daten errechnete. Vielleicht aber setzt durch das Verfassungsgerichtsurteil bei Frau Dieckmann ein Gesinnungswandel hinsichtlich der „verfassungsrechtlichen Hürden“ ein. Denn das Gericht in Dessau hält eine reine Briefwahl in einer Ausnahmesituation wie einer „pandemischen Notlage“ für verfassungsgemäß, obwohl sie keine geheime Wahl ist (Az LVG 5/21). Nun sprechen 0,31 Prozent Infizierte nicht unbedingt für eine pandemische Notlage, allerdings wird auch der gegenwärtige Ausnahmezustand mit der Existenz einer solchen Notlage begründet.
Das Landesverfassungsgericht sieht sehr wohl die Gefahr, dass eine reine Briefwahl die Absicherung des Wahlgeheimnisses und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl einschränkt. Im Gegensatz zum Wahllokal bleiben Wahlurne und Stimmauszählung dem Blick der Öffentlichkeit entzogen. Dies sei – so habe es vom Gericht geheißen – unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen jedoch zulässig. In einem solchen Fall seien „die Nachteile einer reinen Briefwahl unter den Bedingungen einer pandemischen Notlage durch die verfassungsrechtlichen Rechtsgüter der Allgemeinheit der Wahl, die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die zeitlichen Vorgaben der Landesverfassung für die Erneuerung der demokratischen Legitimation der öffentlichen Gewalt gerechtfertigt“, habe das Verfassungsgericht formuliert.
Geht es also am 6. Juni in Sachsen-Anhalt nicht nur um die Zusammensetzung eines neuen Landesparlaments, sondern auch um Leben und Tod? Wird die reine Briefwahl auf diesem Wege kommen, weil sie von Verfassungsrichtern zugelassen wurde? Oder gilt das Wort der Landeswahlleiterin noch und die Wahllokale öffnen?
Die aktuellen Ziele und Versprechen von Regierungen weltweit zur Senkung der Emission von Treibhausgasen reichen nicht aus, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die globale Erderwärmung würde Forschern zufolge am Ende des Jahrhunderts dann bei 2,4 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit liegen. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis der aktuellen Prognose des Analyseprojekts Climate Action Tracker (CAT). Würden die Ziele und Versprechen nicht umgesetzt werden und der status quo bestehen bleiben, würde die globale Durchschnittstemperatur im Jahr 2100 sogar +2,9 Grad Celsius betragen. Bei einem optimistischen Szenario mit verstärkten Klimaschutz-Anstrengungen würde die Erderwärmung immer noch zwei Grad betragen.
Eine hohe Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre schränkt das Entweichen der von der Erde abgestrahlten Wärme in das Weltall ein. Die Folge: Die Temperaturen auf der Erde steigen. Messbar wird die globale Erwärmung u.a. an den Anomalien der globalen durchschnittlichen Kontinental-Temperaturen. Temperaturanomalien sind Abweichungen der Temperatur, die sich an berechneten langjährigen Temperatur-Mittelwerten messen.
Basis für die Prognose sind Daten von 32 Staaten, die zusammen für rund 80 % der globalen Emissionen verantwortlich sind. Erstellt wird der CAT von den Instituten New Climate Institute und Climate Analytics sowie dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). Gestartet wurde die Webseite im November 2009. Finanziert wird der CAT von der European Climate Foundation. Ergebnisse des CAT werden unter anderem in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Quelle
Tagesvorschau
Heute, 11:00 Uhr: Angriff auf die freien, geheimen Wahlen
… spricht sich für zurückhaltende Lockerungen für Geimpfte aus. Nicht infrage kommen für ihn derzeit Öffnungen von Läden oder Kneipen nur für doppelt Geimpfte. Alle Entwicklungen im Live-Ticker. …
… Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich für zurückhaltende Lockerungen für Geimpfte in der Corona-Pandemie ausgesprochen. „Bei doppelt geimpften Personen können wir die Einschränkungen der persönlichen Grundrechte nicht mehr vertreten“, sagte der SPD-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagausgabe). Gleichzeitig mahnte er jedoch zur Vorsicht: „Wir dürfen gerade jetzt nicht den Fehler machen, die Erfolge zu gefährden, die uns die einheitliche Corona-Notbremse gebracht hat.“
„Ganz klar nein sage ich zu Öffnungen von Läden, Kneipen oder anderen Angeboten nur für doppelt Geimpfte“, sagte der SPD-Gesundheitsexperte der Zeitung. Deren Zahl sei noch zu klein. Zudem würden derartige Regelungen die Gesellschaft spalten. „Wer noch nicht geimpft ist, ist das in aller Regel, weil er sich an die Impfreihenfolge hält, dafür sollte niemand bestraft werden“, sagte er.
Lauterbach warnte zudem vor übertriebenen Erwartungen, die Impfungen könnten die Pandemie beenden. „Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Corona-Ausbreitung automatisch stoppt, wenn 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind“, sagte der Epidemiologe dem Blatt. Wer nicht geimpft sei, werde erkranken, gerade im Herbst werde es wieder mehr Fälle geben. Nur verbreite sich die Krankheit dann nicht mehr exponentiell.
Corona-Maßnahmen würden noch lange notwendig sein. „Auch wenn die sogenannte Herdenimmunität erreicht ist, können wir nicht alles öffnen“, betonte Lauterbach.
[…]Plötzlich gehört Deutschland zu den Spitzenreitern beim Impfen.
Ein Zustand, der noch vor wenigen Wochen in weiter Ferne zu liegen schien, als über Fehler bei der Impfstoffbeschaffung und unzureichendes Tempo in den Impfzentren diskutiert wurde. Doch mit den Erfolgen beim Impfen stellen sich neue Fragen.
Sind junge Menschen und Familien doppelt bestraft, weil sie länger auf Impfschutz und damit auch länger auf einen Weg aus dem Lockdown warten müssen? Wiegt bei Kindern und Jugendlichen die Gefahr durch eine Ansteckung mit dem Coronavirus oder die seelischen Schäden durch soziale Isolation stärker?
Nachdem im vergangenen Jahr vor allem über die viel zitierten vulnerablen Personengruppen gesprochen wurde, wollte Frank Plasberg am Montagabend den Fokus auf die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft richten.
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Wie stiefmütterlich das Thema bisher auch in den deutschen Talkrunden behandelt wurde, zeigte vor allem die Anwesenheit von Anja Karliczek. Die Bildungsministerin ist in der Pandemie medial bisher kaum präsent, trotz der prekären Situation vieler Kinder und Jugendlicher während es Lockdowns. Warum es auch nach über einem Jahr Pandemie keine sicheren Hygienekonzepte an Schulen gibt, dafür aber hohe Infektionszahlen und alternativlos erscheinende Schließungen, kann Karliczek bei Plasberg nicht wirklich erklären.
„Wir wollen Schulen offen halten, solange wir es verantworten können. Wir müssen aber immer wieder abwägen, die Bildung mit Präsenzunterricht in den Vordergrund zu stellen oder den Gesundheitsschutz. Eine ideale Lösung gibt es da nicht“, so Karliczek. Auch in anderen Fragen blieb sie vage und mutlos.
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Bemerkenswert ist, dass der Soziologe Aladin es schafft, Corona als Ursache für mangelhafte Integration auszumachen. Auf einmal sind die armen Migranten wieder mal die Opfer. Als Dr. Curio im Bundestag fragte, wie es im Migrantenbereich aussehe, da wurde er von der Kanzlerin noch abgemeiert. Plötzlich sind die armen „sprachlosen“ und sozial benachteiligten Migranten das Thema. Fakt ist, dass der Integrationswille weitestgehend fehlt und die Leute unter sich bleiben wollen. Ziel: „Übernehmen!“ Das ist meine Meinung.
Der Bericht auf WELTonline ist gut, die Ausschnitte aus der Sendung hilfreich.
… hat die sogenannte Bundes-Notbremse und Bundeskanzlerin Merkel scharf kritisiert.
„Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte Andreas Heusch beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes. Merkel hatte am Dienstag im Gespräch mit Kulturschaffenden gesagt, dass das Bundesgesetz dafür sorgt, dass man für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann – nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten. „Wir haben nicht mehr die unterschiedlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen“, sagte Merkel.
„Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt“, sagte dagegen Heusch. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats“, so der Verwaltungspräsident.
Die Corona-Pandemie hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr fest im Griff. „Mit der Pandemie waren völlig neue Rechtstfragen zu beantworten“, sagte Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Im Bereich des Infektionsschutzrechts sind beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Jahr 2020 275 Verfahren eingegangen, 208 Verfahren seien erledigt worden, die Verfahren wurden in vier Kammern bearbeitet.
Prof. Andreas Heusch, ein Mann, der sich gegen das Aushebelns des Rechtsstaats wehrt. Hoffentlich bleibt er auf seinem Posten.