… die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ auslaufen zu lassen. Ein Freedom-Day wäre das noch nicht – aber vor allem ein großer symbolischer Schritt. …
… Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach sich in einer Konferenz der Gesundheitsminister der Länder dafür aus, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ – Grundlage zahlreicher Corona-Maßnahmen – im November auslaufen zu lassen. Ein Bericht der Bild-Zeitung wurde mittlerweile aus dem Ministerium bestätigt. 3G-Maßnahmen und Maskenpflicht sollten nach Spahns Ideen allerdings beibehalten werden. Laut Bild-Zeitung sagte Spahn in der Konferenz: „Wir kommen vom Ausnahmezustand also in einen Zustand besonderer Vorsicht. Der Normalzustand wird aus heutiger Sicht erst im Frühjahr nächsten Jahres möglich sein.“
In der Hand hat der CDU-Politiker das allerdings kaum: SPD, Grüne und FDP werden dann wohl über die Zukunft der Corona-Maßnahmen im Bundestag entscheiden. Im Ampel-Sondierungspapier kam dieses Politikfeld überhaupt nicht vor, die FDP schweigt im Moment zu dem Thema.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte dem RND: „Kein Bundesland wäre so verrückt, bei den derzeitigen Fallzahlen auf Zugangsbeschränkungen für geschlossene Räume zu verzichten oder die Maskenpflicht in Bus und Bahn zu begraben“.
Was sich an den tatsächlich geltenden Maßnahmen dadurch ändern wird, bleibt somit offen. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist vor allem für die Ermächtigung der Bundesregierung und der Landesregierungen zum Erlassen von Verordnungen zentral.
Die Politik will das Klima der Jahre nach 2035 retten, während sich viele Bürger fragen, wie sie über den Winter kommen. Energie wird knapp und noch teurer, doch statt Antworten gibts alte Sprechblasen.
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Ein Mitglied der Kommission zum Atomausstieg hat jetzt Zweifel an der Entscheidung von damals. Doch keine der möglichen Regierungsparteien möchte den Ausstieg rückgängig machen.
Während in vielen Ländern neue Atomkraftwerke geplant werden, etwa in Frankreich und Großbritannien, nimmt auch in Deutschland die Diskussion um die Kernenergie an Fahrt auf. Keine der möglichen Regierungsparteien möchte den Ausstieg rückgängig machen, selbst die FDP hat diese Idee verworfen.
Aber aus der Wirtschaft und der Wissenschaft mehren sich Appelle, über Laufzeitverlängerungen nachzudenken: wegen der steigenden Energiepreise, möglicher Versorgungsengpässe und der Dringlichkeit des Klimaschutzes. Jetzt meldet sich eine prominente Stimme zu Wort, der ehemalige Chef des weltgrößten Chemiekonzerns BASF, Jürgen Hambrecht, der auch Mitglied der Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“ zum Atomausstieg war. „Der gleichzeitige Ausstieg aus Kohle und Atomkraft ist ein Fehler“, sagte er der F.A.Z. „So vorzugehen kann zu einer Überforderung der Privathaushalte und der Wirtschaft führen, gefährdet Deutschlands Energiesicherheit und belastet die Wettbewerbsfähigkeit.“
Als die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingesetzte Kommission vor zehn Jahren tagte und das Ende der Kernkraft bis Ende 2022 aus ethischen Gründen befürwortete, sei das unter völlig anderen Voraussetzungen erfolgt, stellte Hambrecht klar. Weder sei die Rede davon gewesen, sich zugleich aus der Stein- und Braunkohleverstromung zurückzuziehen; im Gegenteil habe seinerzeit die Politik den Bau neuer moderner Kohlemeiler befürwortet.
Versprechen wurden nicht eingehalten
Noch habe es derart ehrgeizige Minderungsziele für Treibhausgase gegeben wie heute, die vorschreiben, dass Deutschland bis 2045 kohlendioxidneutral sein soll. Deutschland steigt bis Ende 2022 aus der Kernenergie aus. Jüngst hatte eine Umfrage unter den Betreibern gezeigt, dass aus technischer Sicht alle sechs verbliebenen Meiler über die Abschalttermine hinaus am Netz bleiben könnten. Auch auf EU-Ebene ist eine Debatte über die Zukunft der Atomkraft entbrannt.
Hambrecht beklagte nun, dass es in Deutschland „damals keine Abwägung zwischen Kernenergie und der Erderwärmung“ gegeben habe. „Genau das brauchen wir aber, und es sieht so aus, als ob die Gefahren des Klimawandels viel höher sind als die Risiken der Atomkraft“, sagte er. „Wenn wir aus guten Gründen für den Klimaschutz die Wirtschaft, den Verkehr und das Heizen auf Elektrizität umstellen und wenn wir zugleich aus Kohle, Öl und Gas aussteigen, dann sollten wir über die möglichen Vorteile der Kernenergie noch einmal neu nachdenken“, forderte Hambrecht, der heute dem Aufsichtsrat des Werkzeugmaschinenherstellers Trumpf vorsitzt und Gründungsunternehmen betreut, auch aus der Energiewirtschaft
Die Regierung habe der Ethikkommission zugesichert, dass die künftige Energieversorgung auch ohne Kernkraft umweltverträglich, sicher und bezahlbar bleibe. Damals hieß es, dazu würden die erneuerbaren Quellen ebenso verlässlich ausgebaut wie die Stromnetze. „All diese Versprechen wurden nicht eingehalten, weder die Regulatorik noch die Infrastruktur ist da“, empörte sich der Fünfundsiebzigjährige. Um den Zustand zu bessern, müsste die Kernenergie innerhalb der europäischen „Taxonomie“ als grüner und damit als förderfähiger und für Investoren interessanter Energieträger anerkannt werden.
Kernkraft zur Erzeugung von CO2-neutralen Kraftstoffen
Hambrecht erinnerte daran, dass die Elektrifizierung aller wichtigen Energieverbraucher vier bis sechsmal so viel Strom erfordere wie bisher. Allein die chemische Industrie brauche nach einer Umstellung auf elektrische Energie fast so viel Strom, wie derzeit in ganz Deutschland verbraucht werde: „Diese Mengen an Ökostrom kann Deutschland niemals produzieren, im Zweifelsfalls importieren wir dann Atomstrom aus Frankreich oder Kohlestrom aus Polen, das wäre eine Scheinlösung.“ Schon jetzt sei Elektrizität knapp, während der „Dunkelflauten“ könnten erneuerbare Träger nicht zuverlässig liefern, zum Glück gebe es zum Ausgleich derzeit noch Kohle- und Kernkraftwerke. Privatleute merkten die Misere an steigenden Energiepreisen, aber noch nicht an Engpässen: „Vielleicht setzt ein Umdenken ein, wenn es in kalten Wintern zu Stromausfällen kommt.“
Der Berliner Geowissenschaftler Reinhard Hüttl ergänzte, Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet habe zurecht festgestellt, der Ausstieg zuerst aus der Kernkraft und dann aus der Kohle sei falsch gewesen. Hüttl zufolge sind die wegfallenden Kapazitäten schwer zu ersetzen, noch immer sei Deutschland der größte Braunkohleförderer der Welt. Um die Klimaneutralität rasch zu erreichen, brauche man in Europa und international möglicherweise auch die Kernkraft zur Erzeugung von CO2-neutralem Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen. „Es wäre schade, wenn sich Deutschland völlig aus der Diskussion um die Kernenergie verabschieden würde“, so Hüttl.
… derzeit Orientierungslosigkeit ausgelöst durch ein machtpolitisches Vakuum an der Spitze. Der Abschied von Jörg Meuthen legt zahlreiche Konfliktfelder in der AfD erbarmungslos offen. Sechseinhalb Jahre stand er an der Spitze der AfD und seine Partei bereitet ihm nun einen überaus kühlen Abschied. Denn kaum jemand reagiert und dankt ihm öffentlich für seine Arbeit. Die Stille zeigt ein großes Versäumnis von Jörg Meuthen. …
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Nadine Lindner im Dlf am 18.11.2021 zur Lage der AfD nach dem Abgang von Jörg Meuthen
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… Er ist ein Einzelkämpfer geblieben – konnte kein festes Team aus Verbündeten um sich herum aufbauen. Die Stille zeigt Meuthens Isolation und den Opportunismus seiner sogenannten „Parteifreunde“. Die Kräfteverhältnisse in der AfD ändern sich derzeit schnell, da will man nicht auf der falschen Seite stehen.
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Das übliche AfD-Bashing des Dlf
Schon die Lucke-AfD war als rechtsradikal verschrien. Das Framing dient dem Machterhalt der anderen Parteien, die die AfD ´stellen` wollen aber faktisch keine Argumente haben. Deshalb wird verunglimpft und diskreditiert. Wie der Kommentar oben schön belegt.
… werden nach Einschätzung des Wirtschaftswissenschaftlers Oliver Holtemöller unweigerlich dazu führen, dass die Menschen weniger Geld für den privaten Konsum zur Verfügung haben. …
… Die Belastungen könnten nicht vollständig kompensiert werden, sagte der stellvertretende Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle im Deutschlandfunk. Er betonte, alles, was CO2-Emissionen verursache oder beinhalte, werde in Zukunft teurer. Dadurch bleibe am Ende weniger für andere Ausgaben übrig.
Der Ökonom verwies zudem darauf, dass in den kommenden Jahren – auch wenn es keine Steuererhöhungen gebe – mit erheblich steigenden Sozialabgaben zu rechnen sei. Dies gehe „glasklar“ aus dem Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP hervor.
Holtemöller forderte die Politik auf, den Menschen „ganz klar zu sagen, was die ökonomischen Folgen des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern sein werden“. Wichtig sei außerdem ein sozialer Ausgleich, weil die Kosten in der Bevölkerung ungleich verteilt sein würden. Nur so könne man bei der Bevölkerung Akzeptanz für die geplanten Maßnahmen erreichen, betonte der Wirtschaftsforscher.
Die Hälfte des in Deutschland erzeugten Stroms kommt laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE aus erneuerbaren Quellen. Allein die Windenergie trug im vergangenen Jahr rund 27 Prozent zur Stromerzeugung bei. Aber wer produziert grünen Strom? 17,2 Prozent der installierten Leistung gehören Energieversorgern, weitere 14,1 Prozent Banken und Fonds. Der weitaus größte Anteil aber ist einer Studie der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) zufolge im Besitz von Privatpersonen. Das scheint sich aber nun zu ändern. Eine Entwicklung die die AEE auch kritisch sieht. „Zu Beginn der Energiewende waren es vor allem die Bürger in Deutschland, die die wirtschaftlichen Chancen der Erneuerbaren Energien erkannt haben. Dass sich nun auch finanzkräftige Investoren mehr für eine klimaschonende Energieerzeugung engagieren, ist durchaus erfreulich. Doch die Bürgerenergie muss unbedingt weiter ihren Platz im Fortgang der Energiewende finden. Denn Beteiligungsmöglichkeiten fördern die Akzeptanz“, so AEE- Geschäftsführer Robert Brandt.
Ischinger beklagte einen zu geringen Stellenwert der Außenpolitik im Wahlkampf und bei den bisherigen Sondierungen auf Bundesebene. Ischinger verwies darauf, dass viele der bisherigen außenpolitischen Gewissheiten ins Wanken gerieten: Die grundsätzlichen Annahmen, dass die USA jederzeit als Schutzmacht zur Verfügung stünde und dass die innere Einheit der EU voranschreite, gälten nicht mehr. „Wir sind sehr besorgt, weil wir glauben, dass damit die Bedeutung der Herausforderungen, die auf die nächste Bundesregierung und das neue Parlament zukommen, möglicherweise massiv unterschätzt werden“. …
… In der komplexen geopolitischen Gemengelage werde der neuen Bundesregierung eine Schlüsselrolle zukommen. Berlin müsse zwischen westlichen und östlichen Nachbarn vermitteln. Deutschland braucht ein neues Verständnis davon, was Außenpolitik erreichen soll, kommentiert Moritz Koch.
Man könne auch nicht mehr selbstverständlich davon ausgehen, dass Russland sich zum strategischen Partner entwickle und China durch den Handel westlicher werde, erklärte Ischinger weiter.
Es liegen nicht fast 1.400 Menschen auf den Intensivstationen. Es sind etwa 20.000 Menschen. Davon wurden 1.400 positiv auf CoVid 19 getestet. Ob sie überhaupt ursächlich wegen CoVid 19 intensivmedizinisch behandelt werden, ist gar nicht ausgemacht. Vielleicht ist auch ein Herzinfarkt plus positivem Test ohne CoVid-Symptome der Grund für die intensivmedizinische Behandlung. Man weiß es nicht.
Die wirklichen Verhältnisse Teil 1:
Die wirklichen Verhältnisse Teil 2:
Im Bericht wird der Eindruck erweckt, dass vor allem junge Menschen auf den Intensivstationen liegen. Die Hospitalisierungsrate des RKI vom 14.10.2021 sagt etwas anderes. Gesamt sind 1,93 Personen/100.000 im Krankenhaus mit positivem Corona-Test. Allerdings sind 3,82 Personen/100.000 über 60 Jahre und damit doppelt so viele wie gesamt.
Die wirklichen Verhältnisse Teil 3:
Schauen Sie sich die Zahlen in Ruhe an. Es handelt sich in der Tabelle des RKI immer um CoVid-Patienten, die tatsächlich Symptome haben. Erstaunlich ist, dass in den letzten 4 Wochen über 50% der Impfdurchbrüche bei den über 60-jahrigen Menschen vorkamen. Geimpft und trotzdem jeder Zweite krank. Ein feines Ergebnis!(Ironie aus!)
… von SPD, Grüne und FDP ihre Ausgabenpläne finanzieren wollen. Grünen-Chefin Annalena Baerbock will Spielräume nutzen, die es nur im Jahr 2022 noch gibt und die Schuldenbremse umgehen. Das ist juristisch allerdings heikel. …
… Es ist die Kernfrage in den anstehenden Koalitionsgesprächen von SPD, Grünen und FDP: Wie soll das alles bezahlt werden? Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat nun umrissen, was angeblich bereits Konsens ist zwischen den drei künftigen Regierungspartnern. „Wir haben uns verständigt – und das ist das Wichtige gerade für Infrastruktur-Projekte –, dass wir jetzt die Spielräume, die wir bei der ausgesetzten Schuldenbremse haben, nutzen, um Investitionen zu stemmen“, sagte sie in einem Radiointerview im Deutschlandfunk.
Die Ankündigung ist rechtlich heikel. Denn es ist längst nicht klar, ob es überhaupt Spielräume gibt. Schließlich handelt es sich bei der Schuldenbremse nicht um irgendeine, beliebig verschiebbare Richtschnur. Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert, sie hat Verfassungsrang, höchstens „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ kann die zulässige Kreditobergrenze überschritten werden.
Im kommenden Jahr läge die Grenze für die maximale Neuverschuldung bei rund 15 Milliarden Euro. Dass dies nicht reicht, hat der aktuelle Bundesfinanzminister und mögliche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits vor Monaten klar gemacht. Eine Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro kündigte er mit Verweis auf die anhaltende Pandemie an – und damit die erneute Aussetzung der Schuldenbremse. 2023 soll sie aber wieder scharf geschaltet werden.
Genau das bringt die Ampel-Partner in Bedrängnis. Sie wollen deshalb jetzt schon Geld für die Zeit ab 2023 bunkern. Ideen gibt es einige. So könnte 2022 eine Rücklage geschaffen werden. Dieser Ansatz wird unter anderem von Clemens Fuest, dem Präsidenten des Müchner ifo-Instituts, propagiert. Auch neue Zweckgesellschaften, die für bestimmte Projekte zur Modernisierung der Infrastruktur eingerichtet werden, sind in der Diskussion.
„Alle Ansätze, die darauf zielen, die Schuldenbremse zu umgehen, sind problematisch“, sagt Hanno Kube, Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Er erinnert daran, dass zusätzliche Schulden über die von der Schuldenbremse für den Normalfall gesetzten Grenzen hinaus strengen Vorgaben unterliegen, zu denen auch ein besonderer Tilgungsplan gehört, sprich es muss genau festgelegt werden, bis wann die Zusatzschulden wieder zurückgezahlt sind. „Wenn mit dem Geld neue Energienetze finanziert und Wärmepumpen subventioniert werden sollen, hat das mit der Corona-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Folgen recht wenig zu tun“, sagt Kube.
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Eckhardt Rehberg, spricht von einer „Pervertierung der Schuldenbremse“, wenn mit Verweis auf die „außergewöhnliche Notsituation“ auch im kommenden Haushalt noch Rücklagen begründet werden. Die Rede ist von zusätzlichen Schulden in Höhe von 200 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen. Rehberg verweist darauf, dass der Bund ohnehin noch über viele Milliarden Euro in Rücklagen verfügt. Alleine in der alten Asylrücklage liegen 48 Milliarden Euro, der Energie- und Klimafonds ist aktuell mit 32 Milliarden Euro gefüllt. „Angesichts dieser Summen kann von Maß-und-Mitte-halten keine Rede sein“, sagt Rehberg.
Doch es gibt auch andere Meinungen. Joachim Wieland, Professor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, sieht kein Problem darin, wenn die Koalitionäre im nächsten Jahr eine hohe Rücklage bilden. Da sich die Pandemie aller Voraussicht nach auch 2022 als erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage auswirken werde, habe er keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Summe sei letztlich Sache der Parlamentarier. „Die Höhe der Kreditaufnahme schreibt die Verfassung nicht vor, sondern überlässt sie der Entscheidung des Gesetzgebers, solange die zusätzlichen Schulden zur Bekämpfung der Notlage aufgenommen werden“, sagt er. Auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werde erfüllt, weil „die Bundesrepublik gegenwärtig für ihre Schulden keine Zinsen zahlen muss, sondern Zinsen erhält“, so Wieland.
Mit Fragen der Verhältnismäßigkeit hat sich im vergangenen Jahr auch schon der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages beschäftigt. Dabei ging es unter anderem darum, ob der Zuschuss in Höhe von 26,2 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds erlaubt war, obwohl der Bundestag gleichzeitig mit Verweis auf eine Notsituation Kreditermächtigungen in Höhe von 130 Milliarden Euro beschloss. Am Ende kommt der Wissenschaftliche Dienst zwar zu dem Schluss, dass der Nachtragshaushalt damals alles in allem mit den gesetzlichen Vorgaben „als vereinbar anzusehen“ sei.
Doch zuvor führte er in seinem Bericht Argumente auf, die auch nun wieder aktuell werden könnten. So dürfe der Gesetzgeber nur solche Maßnahmen als „notlagenüberwindend“ bezeichnen, die „nicht bereits vor Ausbruch der Krise auf der politischen Tagesordnung der Regierung standen oder die nur mittelbar zur Krisenbewältigung geeignet“ seien. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass diese Erfordernisse „in Anbetracht des gegenwärtigen Ausmaßes und der nach wie vor bestehenden Unsicherheit hinsichtlich der Dauer und der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise als zu streng“ erscheinen.
Rücklagen mit Folgen der Corona-Krise rechtfertigen?
Ob sich zusätzliche Rücklagen im dreistelligen Milliardenbereich im kommenden Frühjahr, wenn der Bundeshaushalt für das Jahr 2022 vermutlich erst verabschiedet wird, noch mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise rechtfertigen lassen, ist fraglich – zumal, wenn die führenden Wirtschaftsforscher auch dann noch ein Wachstum des Bruttoninlandsprodukts um knapp fünf Prozent für 2022 vorhersehen und die Steuereinnahmen das Vorkrisenniveau wieder erreicht haben.
Am Ende könnte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine Schlüsselrolle zukommen. Kommen die wahrscheinlichen Oppositionspolitiker zu dem Schluss, dass die von Baerbock erwähnten „Spielräume“ zu sehr ausgenutzt werden, können sie einen Antrag auf eine „abstrakte Normenkontrolle“ beim Bundesverfassungsgericht stellen. Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages reicht dafür, also 25 Prozent. Die CDU/CSU-Fraktion kommt im neu gewählten Bundestag mit 197 Sitzen auf einen Anteil von knapp 27 Prozent.
Der Dlf berichtet zum Kampf um das Finanzministerium am 19.10.2021