… von durch den Klimawandel bedingten Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Dürreperioden, Brände usw.) und der kontinuierlichen globalen Erwärmung hat das Europäische Parlament am 28. November 2019 den Klimanotstand1 ausgerufen. Damit bekräftigt die Europäische Union (EU) ihren Willen, durch den Grünen Deal das gemeinsame Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. …
… Zu den vier Säulen des europäischen Grünen Deals gehört insbesondere auch der Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Action plan for financing sustainable growth), der eine globale Strategie zur Mobilisierung des Privatsektors für mehr Nachhaltigkeit vorsieht. Als eines der drei Hauptziele dieser Strategie sollen die Kapitalflüsse in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft neu ausgerichtet werden.
Der europäische Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums stützt sich auf mehrere regulatorische Maßnahmen, insbesondere die Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten. Hierbei handelt es sich um ein einheitliches Klassifikationsschema auf Ebene der Europäischen Union, welches es Finanzakteuren und Nichtfinanzakteuren ermöglicht, Wirtschaftstätigkeiten, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können, zu identifizieren. Die Taxonomie basiert auf insgesamt sechs Umweltzielen, wobei bislang jedoch lediglich zwei dieser Ziele Gegenstand delegierter Rechtsakte sind, die 2022 in Kraft treten werden: der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Damit ihr Beitrag zu diesen Umweltzielen als wesentlich eingestuft werden kann, müssen Tätigkeiten verschiedene technische Kriterien erfüllen; dabei dürfen sie andere ökologische und soziale Maßnahmen nicht beeinträchtigen. Das Ausmaß der Nachhaltigkeit bestimmt sich nach dem Anteil der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx), die mit an der Taxonomie ausgerichteten Tätigkeiten erzielt werden. Die Taxonomie wird zudem von anderen europäischen Rechtstexten untermauert, die nach und nach in Kraft treten werden und mit denen das Ziel verfolgt wird, ökologische und soziale Risiken in die Unternehmensführung einzubeziehen und Finanzströme zu nachhaltigen Tätigkeiten umzulenken. Hierzu gehört die Offenlegungsverordnung für Finanzakteure (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) und die CSR-Richtlinie für große Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).
Der Energiewirtschaft, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger große Mengen von Treibhausgasen ausstößt, kommt in Bezug auf die neue Taxonomieverordnung eine wichtige Rolle zu. Vor diesem Hintergrund haben das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) und PricewaterhouseCoopers (PwC) eine Befragung vonMitgliedern des DFBEW aus dem Finanz- und Nichtfinanzsektor durchgeführt, um zu analysieren, wie die Taxonomie wahrgenommen wird und inwieweit sie die mittel- und langfristigen Tätigkeiten der Akteure in diesem stark reglementierten Sektor beeinflusst. Etwa 100 Mitglieder in Deutschland und Frankreich wurden kontaktiert und 30 von ihnen haben an der Umfrage teilgenommen, darunter Nichtfinanzakteure, die vorrangig im Bereich der erneuerbaren Energien tätig sind. Die Antworten der Unternehmen sind in das vorliegende Dokument eingeflossen.
Die befragten Akteure geben an, dass sie über gute Kenntnisse zum Thema Taxonomie verfügen und dass ihre Tätigkeiten mehrheitlich taxonomiekonform sind, was für die im Bereich der erneuerbaren Energien tätigen Akteure offensichtlich erscheint, bei den Finanzakteuren aber doch überrascht.
Die europäische Taxonomieverordnung wird das Controlling und Management von Nichtfinanzunternehmen dahingehend verändern, dass taxonomiebezogene Leistungsindikatoren (CapEx, OpEx und Umsatzerlöse) eingeführt werden. Darüber hinaus müssen die Unternehmen diese Indikatoren regelmäßiger melden, was Investitionsentscheidungen in Bezug auf Projekte, die nur wenig an der Taxonomie ausgerichtet sind, beeinflussen könnte. So gehen Akteure, die sich bislang nicht vollständig auf den Sektor der erneuerbaren Energien eingelassen haben, davon aus, dass sich ihr Geschäftsmodell infolge der Taxonomie verändern könnte und ihr Tätigkeitsfeld stärker in Richtung erneuerbare Energien umlenken könnte.
Die größte Hürde besteht laut den Finanzakteuren hinsichtlich der Datenverfügbarkeit. Dies erfordert eine gute Kommunikation zwischen Anlegern und Emittenten zu nicht finanziellen Daten, die bislang nicht immer erhoben und ausgetauscht werden.
Die Taxonomie beeinflusst dabei nicht nur die Kommunikation zwischen Emittenten und Anlegern, sondern auch deren Finanzierungskapazität. So werden sich Finanzakteure einen höheren Anteil an taxonomiekonformen Investments in ihrem Portfolio sichern und daher stärker in Unternehmen investieren, die an der Taxonomie ausgerichtet sind. Über das System der grünen Anleihen (Green Bonds) könnten taxonomiekonforme Projekte zudem zu niedrigeren Zinsen finanziert werden.
Dies bedeutet, dass die Auswirkungen der Taxonomie für Finanz- und Nichtfinanzakteure sowohl intern – Erhebung von Daten und Einführung eines neuen an die Taxonomieverordnung angepassten Berichterstattungssystems – als auch extern – Beziehung zwischen Anlegern und Emittenten, Herausforderungen auf Ebene der Kommunikation und der Umlenkung von Finanzströmen – als umfassend bezeichnet werden können.
Außerdem ist die Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, die 2022 in Kraft treten wird, erst der Anfang eines europäischen Klassifikationsschemas, das im Laufe der nächsten Jahre auch auf ökologische und soziale Zielsetzungen erweitert wird. Mit einer so vervollständigten Taxonomie lassen sich Unternehmen dazu ermutigen, nachhaltige Güter und Dienstleistungen anzubieten und Finanzströme hin zu nachhaltigen Tätigkeiten umzulenken. Zudem wird das europäische Taxonomieprojekt von zahlreichen anderen Staaten (China, Singapur, Südafrika, Vereinigtes Königreich, Kanada) als Inspiration für die Entwicklung eines eigenen nationalen Klassifikationssystems für ihre Unternehmen genau beobachtet.
Quelle grün-kursives Zitat & kompletter Artikel mit allen Verweisen/Kommentaren
… präsentierte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zu zwei Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse. „Durch gesetzliche Regelungen erfolgende Eingriffe in Grundrechte können lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber mit dem Gesetz verfassungsrechtlich legitime Zwecke verfolgt. Ob dies der Fall ist, unterliegt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht“, schreibt Karlsruhe in der Begründung. Solche lägen mit dem Bezug auf den Schutz des Lebens vor. Den Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre attestieren die Richter um den Vorsitzenden Stephan Harbarth nicht nur Verhältnismäßigkeit, sondern fast auch einen verfassungsrechtlichen Sachzwang: Aus dem Auftrag zum Schutze des Lebens leite sich die Verfassungsmäßigkeit, nein, sogar ein verfassungsmäßiger Zwang zur Notbremse ab. „Die angegriffenen Kontaktbeschränkungen waren als Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich“, meint das Gericht. Auch die Inzidenz-Automatismen beruhten auf „tragfähiger Grundlage“.
Lesen Sie hier einen exklusiven Kommentar zum Beschluss von Verfassungsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau:
… ist für die interessengeleitete Wissenschaft unabdingbar. Da das Unvermögen der „Erneuerbaren“ kaum noch zu verbergen ist, müssen die Thesen nicht nur permanent wiederholt, sondern auch angepasst werden.
Die jüngsten Entwicklungen auf den Energiemärkten, sichtbar durch Mangel und steigende Preise, haben öffentliches Interesse geweckt. Um Zweiflern zeitnah zu begegnen, gilt es nun, die Richtigkeit des nationalen Wegs der Energiewende zu bekräftigen. „100 Prozent erneuerbare Energie für Deutschland …“ überschrieb im April das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Studie, die den Weg zeigen und wissenschaftlich begründen will. Gleich im ersten Satz gibt es klare Kante:
„Die auf europäischer Ebene, in Deutschland als auch in vielen Bundesländern, Städten, Gemeinden, Quartieren und kleineren Einheiten vereinbarten Ziele zu Dekarbonisierung, Klimaschutz, Teilhabe und andere führen zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien („100% EE“), da weder fossile noch fossil-atomare Technologien ökologisch wie ökonomisch tragfähige Lösungen sind. Jedoch stellt sich die Frage der Ausgestaltung …“
Das erinnert in der Absolutheit der Formulierung an die Thesen des Politbüros der realsozialistischen DDR, mit denen jede Grundsatzdiskussion von vornherein verhindert werden sollte. Immerhin lernen wir, dass „vereinbarte Ziele“ zu einer „Vollversorgung“ führen werden – offenbar unumstößlich und mit Gewissheit. Also wenn ein vereinbartes Ziel auch zur Realisierung führen würde, hätte es mit Elbphilharmonie, BER und Stuttgart 21 keine Terminprobleme geben dürfen. Von anderen nicht erreichten Zielen wie dem Ausbau des Glasfasersystems, der Digitalisierung oder einer preiswerten Energieversorgung nach Paragraf 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ganz zu schweigen. Dass Kohle und Kernkraft keine Lösungen seien, sieht man global zwar anders, aber ideologisch gefestigte deutsche Wissenschaftler dürfen das natürlich ignorieren.
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend derStatus quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschenwiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
… und empfehle die Impfung besonders vulnerablen Menschen. Aber eine allgemeine Impfpflicht ist unverantwortlich. Nicht einmal in der sonst so vehement als autoritär gescholtenen Volksrepublik China besteht sie. …
… Was noch vor kurzer Zeit kategorisch ausgeschlossen wurde, soll jetzt nach den Ankündigungen in den Medien Gesetz werden: eine allgemeine Impfpflicht. Bekanntlich ist die Verlässlichkeit von Versprechen in der Politik ohnehin nicht selten eher begrenzt, aber in einer spannungsreichen Zeit, in der es in besonderem Maße darauf ankommt, das Vertrauen in die demokratischen Entscheidungsprozesse zu festigen, ist es gewissenlos, die früheren Festlegungen in einer Frage, die den Kern der Grundrechte angeht, einfach über Nacht zu Makulatur zu erklären.
In einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie darf sich der Staat nicht anmaßen, dem einzelnen Menschen eine bestimmte ärztliche Behandlung aufzuzwingen, das gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass es sich um neu entwickelte Impfmethoden handelt, deren Langzeitfolgen nach einem relativ kurzen Zeitabschnitt der Anwendung keineswegs abschließend verlässlich beurteilt werden können. Eine allgemeine Impfpflicht ist schlicht verfassungswidrig.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin kein Impfgegner, bin bereits dreimal geimpft und empfehle insbesondere den Menschen, die zu den sogenannten vulnerablen Gruppen gehören, sich impfen zu lassen.
Aber ich kenne auch eine nicht geringe Zahl von Menschen, die durch gesunde Lebensführung und Achtsamkeit allenfalls asymptomatisch an Covid-19 erkrankt sind, obwohl sie nicht geimpft sind und mit vielen potenziellen Virenträgern in Kontakt kommen. Dass es Menschen dieses Profils in durchaus großer Zahl in Deutschland gibt, bleibt leider von der Politik und der Mehrheit der unterschiedlichen Experten unbeachtet.
Mindestens eine Überprüfung wert
Wenn man bedenkt, dass immerhin knapp 30 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland bisher nicht geimpft sind, aber ein Großteil davon gleichwohl nicht schwerwiegend erkrankt ist, wäre es doch mindestens einer Überprüfung wert, in welchem Ausmaß das Salutogenese-Modell bei der Abwehr einer Erkrankung an Covid-19 erfolgreich sein kann und erfolgreich ist.
Bei Kindern und Jugendlichen, die an Covid-19 erkranken, ist der Krankheitsverlauf in der Regel eher milde, die im Rahmen der Genesung bewirkte natürliche Immunisierung ist unstreitig weitaus nachhaltiger als eine Impfung.
Leider habe ich keine Übersicht über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Impfungen bei Kindern und Jugendlichen. Soweit mir bekannt ist, besteht durchaus Anlass zur Sorge, dass erhebliche Impfschädigungen in nicht unerheblicher Größenordnung auftreten.
Eine allgemeine Impfpflicht wird die schon jetzt erkennbaren Spaltungstendenzen in der Gesellschaft auf hochgefährliche Weise verstärken bis hin zu Gewaltausbrüchen. Das ist nicht zu verantworten.
Mit Recht wird von denen, die in der Politik noch einen kühlen Kopf bewahren, vor allem die Frage gestellt, wie eigentlich eine allgemeine Impfpflicht durchgesetzt werden soll? Will man etwa den wahnsinnig gewordenen Juristen folgen, die allen Ernstes Freiheitsstrafen für Impfunwillige für gerechtfertigt halten? Sind dafür vielleicht die „schöneren Gefängnisse“ gedacht, die der sich neu formierende Berliner Senat bauen will?
Impfunwillige müssen sich bereits heute mit zahlreichen Einschränkungen abfinden. Robert Habeck will ihnen sogar einen auf sie begrenzten Lockdown zumuten. Im Alltag sind sie zunehmenden Anfeindungen und Mobbing ausgesetzt. Sollen sie jetzt durch fortgesetzte Zwangsgelder auch noch in die Armut getrieben werden? Nicht einmal in der sonst so vehement als autoritär gescholtenen Volksrepublik China besteht eine allgemeine Impfpflicht.
Nicht mal alle Impfwilligen können geimpft werden
Besonders grotesk ist das Ansinnen einer allgemeinen Impfverpflichtung, wenn es zugleich dem Staat nicht gelingt, allen Impfwilligen die Möglichkeit zu bieten, sich vollständig impfen zu lassen. Wenn beispielsweise in Berlin viele Menschen in der kalten Witterung Schlange stehen müssen, um eine Impfung zu erhalten, schließlich aber wieder nach Hause geschickt werden, dann ist das leider keine Ausnahme.
Wenn nicht wenigen älteren Menschen bis heute keine Booster-Impfung verabreicht wurde, sind das erkennbar ebenso nicht nur bedauernswerte Einzelfälle, denn bisher haben nach dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts nur etwa neun Prozent der Bevölkerung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Die Einführung einer allgemeinen Impfverpflichtung ist also nicht nur nicht verfassungskonform, sie ist auch ein untaugliches Instrument zur Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Virus.
Sie dient nur der Vernebelung der Tatsache, dass die Politik offensichtlich nicht imstande ist, sich auf die Maßnahmen zu verständigen, die wirklich der Gesunderhaltung der Menschen dienen, einschließlich der Vorkehrungen, die erforderlich sind, damit alle, die eine Impfung wünschen, diese rechtzeitig zu annehmbaren Kosten erhalten.
Otto Schily war von 1998 bis 2005 Bundesminister des Innern. Er war Mitgründer der Partei Die Grünen und wechselte 1989 zur SPD.
*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Corona ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
… über den Tod dieses 12-jährigen Jungen, der am 15. Oktober im Anschluss an eine Covid-Impfung verstorben war. „Tod eines Jungen – und die Abgründe, die sich auftun“. Vier Wochen später teilte der Landkreis Cuxhaven ganz am Ende einer allgemeinen Pressemitteilung zur Covid-Lage mit, „unter Berücksichtigung der umfangreichen medizinischen Befunde ist die Impfung nicht als alleiniger Auslöser des tödlichen Ausgangs zu sehen“. Angesichts dieser Auskunft drängen sich zumindest Verständnisfragen auf. Was heißt „die Impfung ist nicht als alleiniger Auslöser des tödlichen Ausgangs zu sehen?“. Ist sie damit als ein Auslöser des Todes zu sehen? Und wäre er ohne diesen Auslöser noch am Leben? Vor allem aber: Warum hat man den Jungen überhaupt geimpft? Wer hat das Kind warum geimpft? Wurden die Eltern über die Risiken aufgeklärt? Achgut.com hat versucht, von den Behörden in Cuxhaven und dem Paul-Ehrlich-Institut Antworten auf diese Fragen zu erhalten. Lesen Sie hier, was dabei herauskam. Es bleibt nur, diesen Schriftwechsel zu dokumentieren, weil er ein Zeugnis der Aufklärungsbereitschaft deutscher Behörden ist.
Anfrage vom Donnerstag, 11. November 2021, 15:05 Betr. Presseauskunft
Der elfte Monat des Jahres 2021 geht zu Ende, also das elfte Zwölftel eines Irrsinns. Die mit dem Klammerbeutel Gepuderten erhöhen die Schlagzahl, der Chronist kommt kaum hinterher. Lesen Sie, staunen Sie!
Im thüringischen Städtchen Nordhausen hat ein 25-jähriger Afghane die Frauenberg-Kirche ausgeräumt, Notenbücher und Orgelliteratur aus den Schränken und ein mittelalterliches Kruzifix aus der Wand gerissen, die Jesus-Figur ging zu Bruch. Vom Pfarrer zur Rede gestellt, sagt der Afghane, der seit (na?) 2015 in Deutschland lebt, er halte den christlichen Glauben für falsch. Statt von Kirchenschändung sprechen Pfarrer und Superintendent nachsichtig von „Fehlverhalten“ und „verspätetem Frühjahrsputz“. Gott muss wirklich mal über sein Bodenpersonal nachdenken.
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So sieht Trennkost 2021 aus: Die Firmen Bayer, Eon und Alltours wollen geimpften und genesenen Mitarbeitern eigene Kantinenbereiche oder eigene Cafeterias zuweisen. Ungeimpfte oder Kollegen, die keine Auskunft über ihren Impfstatus geben, müssen weiterhin mit Abstandsregeln, Masken und / oder Plexiglaswänden beim Essen leben.
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Wie erst jetzt herauskommt, haben am Pfingstwochenende Beamte einer Alarmhundertschaft an den Stelen des Holocaust-Mahnmals Liegestütze trainiert. Und dabei wahrscheinlich andere Besucher beim sonst üblichen Sonnenbad gestört.
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Insolvenzalarm beim BER: Ein Jahr nach seiner reichlich verspäteten Eröffnung braucht die Flughafengesellschaft weitere 2,4 Milliarden Euro bis 2026. Außerdem sind da noch überquellende Mülltonnen, kaputte Bodenfliesen, verschmutzte Toiletten, defekte Rolltreppen und Aufzüge… Und jetzt ist auch noch das Trinkwasser in Terminal 1 mit Fäkalbakterien verunreinigt. Berlin, Hauptstadt des unorganisierten Erbrechens.
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Das Versandhandelsunternehmen Otto gendert. Einem Kunden, der deshalb lieber bei Amazon bestellt, bescheidet das Social-Media-Team bei Twitter: „Stimmt, so einfach ist das: Wir gendern. Und du musst nicht bei uns bestellen.“ Und 840 Beschäftigte müssen auch nicht mehr bei Otto arbeiten, die Firma schließt den Retourenbetrieb der Otto-Tochter Hermes Fulfilment und lagert ihn nach Polen und Tschechien aus.
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Der Fühlosoph Richard David Precht, sonst zuverlässig Teil des unfehlbaren Juste Milieu, spricht sich überraschend gegen Impfdruck aus, stellt einen „Pranger für Ungeimpfte“ fest und konstatiert, der Staat habe „überhaupt keine rechtliche Basis“, so etwas einzufordern. Die Mainstreammedien toben. Precht sei ein „Dr. Wirrkopf“, schwadroniere auf „Querdenken-Niveau“ und verbreite, na was wohl, „krude Thesen“. Die woke Gesellschaft frisst ihre Kinder.
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EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (die mit dem „Green Deal“) hat für die Reise von Wien nach Bratislava (47 Kilometer) einen Privatjet genommen. Der Ultrakurzstreckenflug der engagierten Klimapolitikerin dauerte 19 Minuten. Und jetzt raten Sie mal, wer das Jahr 2021 zum „Jahr der Schiene“ erklärt hat?! Genau.
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Der Herbst ist da, die Inzidenzen steigen. Zeit, wieder Alarm zu machen! Kanzleramtsminister Helge Braun räumt ein, dass „zwei Pikse“ nicht mehr bedeuten, man sei „vollständig geimpft“. Und Tierarzt Dr. Wieler lässt die Katze ganz aus dem Sack: „Wir werden selbstverständlich alle Menschen auf Dauer boostern müssen…“ Das Bonmot stimmt also wirklich: Was ist der Unterschied zwischen einer Verschwörungstheorie und der Realität? Etwa sechs Monate.
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Die antisemitischen Aktionen der Journalistin Nemi El-Hassan sind sogar dem WDR zu peinlich: Der Sender beendet die Zusammenarbeit mit der Palästinenserin (Eigenbeschreibung). Hingegen sieht das ZDF „keinen Anlass, an ihrer journalistischen Professionalität zu zweifeln.“ Mit dem Zweiten hetzt man besser.
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Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat mehr als 600 Millionen Euro ausgegeben. Also nicht insgesamt, nur für Berater.
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Axel Steier, Gründer und Sprecher der NGO „Mission Lifeline“, erklärt freimütig, dass es ihm nicht wirklich darum geht, Menschen aus dem Mittelmeer zu retten, sondern eine „richtig bunte“ Gesellschaft bei uns zu schaffen, schließlich leben bei uns ja viel zu wenige Migranten.
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„Kein Pakt mit Faschisten. Niemals und nirgendwo!“, verkündete markig Die Linke Pankow noch vor anderthalb Jahren anlässlich der Wahl des FDP-Ministerpräsidentenkandidaten Kemmerich in Thüringen mit Stimmen der AfD. Jetzt lässt sich Sören Benn (Die Linke) zum Bezirksbürgermeister von Pankow wählen – mit Stimmen der AfD. Man kann sagen, was man will, dogmatisch ist sie nicht, die Linke! Und die AfD auch nicht.
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Das Ostseebad Binz auf Rügen investiert vier Millionen Euro in den Bau von acht öffentlichen Hightech-Toiletten. Ein Scheißhaus also für den Preis eines Einfamilienhauses. Macht nix, sind ja öffentliche Gelder, raus damit!
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Einmann hat wieder zugeschlagen: Im ICE zwischen Regensburg und Nürnberg sticht der Syrer, der 2014 nach Deutschland kam, auf Fahrgäste ein, drei Menschen werden schwer verletzt. Klar, wie es weitergeht: Abdalrahman A. soll psychisch auffällig gewesen sein, wie bereits eine Ad-hoc-Diagnose ergab…
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Die taz detektiert einen neuen gesellschaftlichen Skandal: „Gastrosexismus“. So nennt sie das, wenn etwa ein Pärchen ein Pils und einen Aperol Spritz bestellt und der Kellner wie selbstverständlich dem Herrn das Bier serviert und der Dame das Weinmischgetränk. Oder eine Steakhouse-Kette „Mr. Rumpsteak“ (250g) und „Mrs. Rumpsteak“ (180g) auf der Karte stehen hat. Pfui!
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Der Hanns-Joachim-Friedrichs-Sonderpreis geht dieses Jahr an Jan Böhmermann. Dann muss Annalena Baerbock aber auch den Cicero-Rednerpreis bekommen!
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Üble Hetze bei Twitter: „Für die Ungeimpften muss die Luft dünner werden. (…) Keine Gastro, keine Bahn, keine Freizeiteinrichtung, kein Museum, kein Theater, kein Kino, keinen Flug, kein Weihnachtsmarkt.“ Gezeichnet: Mark Seibert, Leiter des Krisenstabs der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales in Berlin.
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Beim Talk „Sechs Stühle, eine Meinung“, besser bekannt unter dem offiziellen Formatnamen „Anne Will“, fabuliert der Halbtags-Radiologe und „Weltärztechef“ Frank Ulrich Montgomery von einer „Tyrannei der Ungeimpften“, ohne dass ihn ein Blitzstrahl aus dem Nichts plötzlich und unerwartet erschlägt.
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Oje, Merkels Hofvirologe Drosten sagt, es gebe keine „Pandemie der Ungeimpften“. Jetzt steht Montgomery ganz schön blöd da. Aber vorher ja auch schon.
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Robert Habeck kritisiert die Abschaffung kostenloser Corona-Tests als „Maßnahme, um die Nicht-Geimpften negativ zu motivieren“. Hübsche Formulierung. Wir erinnern uns: In „Der Pate“ legte die Mafia Jack Woltz als negative Motivation den abgetrennten Kopf seines Lieblingspferdes ins Bett.
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Der doppelt geimpfte Kicker Niklas Süle wird positiv auf Corona getestet, weshalb vier DFB-Teamkollegen nun das Trainingslager verlassen müssen. Und welche Eilmeldung macht der SPIEGEL daraus? „Ungeimpfter Kimmich in Quarantäne“. Wie beim Wettrennen zwischen Kennedy und Chruschtschow, das Kennedy mit großem Vorsprung gewinnt, was die Prawda tags drauf dann so beschreibt: „Der Genosse Chruschtschow belegte einen ehrenvollen zweiten Platz, Kennedy wurde Vorletzter.“ Stimmt ja auch, irgendwie.
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Der Tagesspiegel findet, „Die drei ???“-Hörspiele seien nichts für Kinder: „Wenn man genau hinhört, geht es um männliche Machtphantasien.“ Auf jeden Phall!
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Die Bayerische Staatsoper macht auf und gleich wieder zu – ein positiver Testfall. Hier gilt Maskenpflicht und auch 2G, und in den Sitzreihen soll man sich trotzdem „Rücken an Rücken“ aneinander vorbeibewegen. Nimmt das Affentheater nie ein Ende?
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Unbändige Freude bei der linken Twitterblase: Alice Weidel, AfD und ungeimpft, ist positiv getestet worden und hat sich in Quarantäne begeben. Man staunt, wie viele von diesen herzensguten Menschen der Politikerin den Tod wünschen. (Spoiler: Frau Weidel wird die tödliche Jahrhundertseuche überleben.)
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Bei Twitter bescheinigt Katharina Schulze (Grüne) Impfskeptikern ein „vulgäres Freiheitsverständnis“.
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Nach dem Mehlwurm hat die EU-Kommission jetzt auch die Wanderheuschrecke zum Lebensmittel erklärt. Johannes dem Täufer hätt’s gefallen! Aber mal Scherz beiseite, mich dünkt, wir werden hier langsam, aber sicher auf eine recht spartanische Zukunft als Entomophagen vorbereitet… „Kommt ihr zum Essen vorbei?“ – „Was macht ihr denn?“ – „Grillen.“ – „Dann gern!“ – „Und Riesenwassermaden.“
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Kanzleramtsminister Helge Braun freut sich auf die kommende Frauenquote bei der Union, findet, der Muezzinruf in Köln gehöre zur „freien Religionsausübung“ und antwortet auf die Frage, wie viele Geschlechter es gebe: „Das kann man nicht abschließend zählen.“ Helge Grün macht sich übrigens gerade anheischig, CDU-Chef zu werden.
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Österreich hat’s vorgemacht, jetzt will auch die prospektive „Ampel“-Regierung den Lockdown für Umgeimpfte, Kontaktverbote, 3G für Nah- und Fernverkehr. Dilek Kalayci, SPD-Gesundheitssenatorin in Berlin, warnt: „Vermeiden Sie Kontakt mit Ungeimpften!“, Schauspielerin Natalia Wörner stellt klar: „Ich würde nicht mit Ungeimpften drehen!“ und die Liberale (?) Marie-Agnes Strack-Zimmermann meint: „Umgeimpfte dürfen nicht als Minderheit die Mehrheit terrorisieren.“ Und: „In diesen Zeiten kann man wenig ausschließen.“ Das stimmt allerdings, jedenfalls für dieses Land. Ich schließe hier inzwischen gar nichts mehr aus.
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Auf die Frage, wo wir uns in der Pandemie auf einer Skala von 1 bis 10 befinden, wobei 10 für „totale Apokalypse“ steht, antwortet Markus Söder bei BILD Live: „Neun.“ Jetzt weiß ich nicht, ob es sich noch lohnt, die Steuererklärung für dieses Jahr zu machen.
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Oh-oh, im Fall des ICE-Attentäters war die Blitzdiagnose des Gutachters nach dem ersten Augenschein („schuldunfähig“) wohl doch verfrüht: Ermittler haben Inhalte auf dem Facebook-Account des Täters sowie Propagandavideos des Islamischen Staates gefunden, die auch ein islamistisches Motiv möglich erscheinen lassen. Donnerwetter, mit dieser spektakulären Wende hat niemand rechnen können!
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Sie sind umgeimpft, können aber durch einen Antigentest beweisen, dass Sie gesund sind? So nicht, meine Damen und Herren! RKI-Chef Lothar Wieler sagt, man dürfe „denen, die sich nicht impfen lassen, wirklich nicht die Chance geben, die Impfung zu umgehen, indem sie sich freitesten lassen“.
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Der Sachverständige Prof. Dr. Gernot Marx (DIVI) räumt ein, dass „wir bisher noch nicht erfasst haben, welche Patienten auf den Intensivstationen geimpft und welche nicht geimpft sind.“ Ach! Waren die Zahlen bisher etwa geschätzt, wie Impfquoten oder Wahlergebnisse in Berlin?
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend derStatus quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschenwiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
… im Saarländischen Landtag zur Corona-Politik, 2G, Solidarität und Impfdruck. „Der Minderheitenschutz ist unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft, und die von den Befürwortern der Durchimpfung viel beschworene Solidarität verlangt, die Sorgen der Ungeimpften etwa um ihre Gesundheit, ihre Kinder oder ihren Arbeitsplatz ernst zu nehmen.“