Der Bundestag hat am Freitag, 10. Dezember 2021, nach gut einstündiger Aussprache den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) in der vom Hauptausschuss geänderten Fassung (20/250) beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten 569 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 79 lehnten ihn ab. Es gab 38 Enthaltungen. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion für den Gesetzentwurf gestimmt, die AfD dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Gesetzentwurf der drei Koalitionsfraktionen sieht vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen. Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es darin.
Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig. Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15. März 2022 vorliegen. Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.
Nachweise, die ab dem 16. März 2022 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit verlieren, müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit bei der Einrichtungs- oder Unternehmensleitung durch Vorlage eines gültigen Nachweises ersetzt werden. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, kann das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung nicht folgt, untersagen, dass sie die Räume der Einrichtung oder des Unternehmens betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.
Erweiterung des Kreises der Impfberechtigten
Aufgrund der derzeit bestehenden sehr hohen Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen, aber auch der wieder steigenden Nachfrage nach Erst- und Zweitimpfungen sind aus Sicht der Fraktionen schnelle Auffrischungsimpfungen notwendig. Um diesen Bedarf zu decken, können neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärzte, Tierärzte sowie Apotheker Schutzimpfungen gegen das Coronavirus für einen vorübergehenden Zeitraum vornehmen, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die neue einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Erweiterung des Kreises der impfberechtigten Personen sollen auf ihre Wirksamkeit und Reformbedürftigkeit hin überprüft werden, heißt es weiter. Aufgrund eines zunehmenden Infektionsgeschehens sei es notwendig, die stationäre Versorgung von Patienten, die aufgrund einer Corona-Infektion stationär behandelt werden müssen, durch zusätzliche Maßnahmen sicherzustellen. Gleichzeitig müsse gewährleistet sein, dass die reguläre stationäre Versorgung von nicht an Covid-19 erkrankten Patienten weiterhin im medizinisch notwendigen Umfang stattfinden kann.
Finanzieller Ausgleich für Krankenhäuser
Um negative finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in medizinisch vertretbarer Weise verschieben oder aussetzen, zu vermeiden, stellt der Bund den Krankenhäusern kurzfristig einen finanziellen Ausgleich zur Verfügung, wenn bei diesen Krankenhäusern ein Belegungsrückgang im relevanten Zeitraum eintritt. Die Ausgleichszahlungen sollen vor allem jene Krankenhäuser unterstützen, die zwar nicht primär in die Versorgung von Corona-Patienten eingebunden sind, aktuell und perspektivisch jedoch stark belastetet sind.
Schließlich werden die am 30. Juni 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Sonderregelungen zur Durchführung virtueller Betriebsversammlungen und Versammlungen der leitenden Angestellten sowie der Durchführung von Sitzungen der Einigungsstelle, der Heimarbeitsausschüsse und der Gremien nach dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz sowie dem SE-Beteiligungsgesetz und SCE-Beteiligungsgesetz befristet bis zum 19. März 2022, mit Möglichkeit der einmaligen Verlängerung durch Beschluss des Deutschen Bundestages, wieder eingeführt.
Änderungen im Hauptausschuss
Der Hauptausschuss hatte in seiner abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs am 9. Dezember sieben Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen, mit denen der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen präzisiert wird, so etwa bei der Liste der in die Impfpflicht einbezogenen Einrichtungen.
Die neuen impfberechtigten Berufsgruppen werden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgesichert. Zudem gilt die Sonderregelung zur erleichterten Gewährung des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 weiter.
Minister: Wir haben keine Zeit zu verlieren
In der Schlussdebatte stritten Regierungs- und Oppositionsfraktionen erneut über das geeignete Krisenmanagement in der sich zuspitzenden Gesundheitsnotlage. Vertreter der Opposition warfen der neuen Ampel-Regierung vor, halbherzig gegen die steigenden Infektionszahlen vorzugehen. Nach Ansicht von SPD, Grünen und FDP haben die Länder hingegen einen ausreichend großen Instrumentenkasten, um angemessen auf die aktuelle Lage zu reagieren.
Der neue Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) appellierte an die Opposition, sich in dieser Notlage einer Zusammenarbeit nicht zu verweigern. „Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle und keine Gelegenheit für Parteipolitik.“ Er fügte hinzu: „Wir haben keine Zeit zu verlieren.“ Das oberste Ziel sei der Schutz der Bevölkerung. „Wir werden daher alles tun, um diese Krise schnell zu beenden.“
Als aktuelle Herausforderung benannte Lauterbach, die „Delta-Welle“ zu brechen und eine „Omikron-Welle“ zu verhindern. Mit der Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes hätten die Länder alle nötigen Instrumente gegen die Ausweitung der Pandemie in der Hand.
„Schutzinstrumente an die aktuelle Lage anpassen“
Lauterbach ging auch auf Kritik ein, wonach die neue Bundesregierung die Schutzvorkehrungen ständig nachbessern muss. „Die Verbesserung eines Gesetzes ist nicht ehrenrührig“, sagte der Minister und fügte hinzu, es sei richtig, die Schutzinstrumente an die aktuelle Lage anzupassen. Er wandte sich aber gegen einen Überbietungswettbewerb von immer schärferen Auflagen. Vielmehr müssten die Schutzvorkehrungen konsequent eingesetzt und kontrolliert werden.
Mit Blick auf das Weihnachtsfest versprach Lauterbach, er wolle sich dafür einsetzen, dass ein sicheres Fest möglich werde. Dazu müsse das Impftempo zulegen, an mangelndem Impfstoff solle es nicht scheitern. Lauterbach versicherte: „Ich weiß, dass wir das schaffen werden.“
SPD: Ampel-Koalition springt zu kurz
Erwin Rüddel (CDU/CSU) erklärte, die neue gesetzliche Grundlage gehe in die richtige Richtung. Die Nachbesserungen gingen auch auf Vorschläge der Union zurück. Die Impfungen würden weiter dynamisiert, auch gebe es ausreichend Impfstoffe. Zudem würden die wichtigen Hilfen für Krankenhäuser verstetigt. Allerdings springe die Ampel-Koalition immer zu kurz, sagte Rüddel und erinnerte an die vielen Corona-Toten und die überfüllten Intensivstationen, aus denen Patienten ausgeflogen werden müssten, weil eine Behandlung teils nicht mehr möglich sei.
Der CDU-Abgeordnete monierte, die neue Regierung lege Reparaturgesetze vor und habe den Instrumentenkasten für die Länder reduziert. Ständige Änderungen und Reparaturen inmitten einer dramatischen Lage bewirkten eine Verunsicherung der Bevölkerung und Unmut. Es werde zu wenig unternommen, um die Pandemie erfolgreich zu bewältigen.
Ein Unsicherheitsfaktor sei die neue Omikron-Variante, die womöglich noch ansteckender sei und gegen die alle verfügbaren Impfstoffe weniger wirksam sei könnten. Daher seien gesetzliche Nachbesserungen schon im Januar absehbar. Rüddel forderte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf das Personal in Kitas und Schulen auszudehnen.
Grüne: Entscheidend sind schnelle Booster-Impfungen
Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte die Union hingegen an die Versäumnisse aus der vergangenen Legislatur, weswegen nun nachgebessert werden müsse. „Wir legen einen wichtigen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Schutz gegen Corona vor.“ Entscheidend seien jetzt schnelle Booster-Impfungen, weil mit der Omikron-Variante, die „enormes Potenzial“ habe, die Schutzwirkung der Impfungen nachlassen könnte. Sie fügte hinzu, die Pandemie-Entwicklung könne dazu führen, dass schon bald gesetzlich wieder nachgeschärft werden müsse.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht verbessere den Schutz der vulnerablen Gruppen und sorge auch für innerbetrieblichen Frieden, zeigte sich die Grünen-Abgeordnete überzeugt. Sie kündigte darüber hinaus eine Debatte über eine allgemeine Impfpflicht an. Klein-Schmeink versicherte, dass auch der geplante Pflegebonus kommen werde. Er sei noch nicht Bestandteil des Gesetzes, weil keine validen Zahlen vorgelegen hätten. Der Bonus solle aber unbedingt den richtigen Empfängerkreis erreichen.
Linke: Prämien für Pflegekräfte allein reichen nicht
Die Linksfraktion kritisierte, dass der geplante Pflegebonus verschoben wurde. Susanne Ferschl (Die Linke) rügte, die neue Regierung bringe zwar eine Impfpflicht auf den Weg, könne sich aber nicht auf eine Prämie für Pflegekräfte verständigen, das sei peinlich. Die Pflegekräfte kämpften in der Pandemie ganz vorne und seien schon lange überlastet. Prämien alleine reichten im Übrigen nicht aus, in der Pflege seien langfristig gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung notwendig.
Die Linke-Abgeordnete warf dem Bund schwere Versäumnisse in der Impfkampagne vor. So seien mehr ortsnahe Impfangebote nötig, dies sei sträflich vernachlässigt worden. „Im Bund gibt es eher kopflose Hektik als vernünftiges Handeln.“ Jedes Jahr verspreche jemand, dass die Menschen normal Weihnachten feiern könnten, wenn sie brav seien. Es sei aber keine langfristige Strategie erkennbar. Die weltweite Pandemie könne im Übrigen nur weltweit bekämpft werden, daher müssten die Patente für Vakzine und Therapeutika freigegeben werden.
FDP: Schulschließungen darf es nicht mehr geben
Auch Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) appellierte an die Bevölkerung, sich gegen Corona impfen und gegebenenfalls boostern zu lassen. Eine Auffrischungsimpfung könne dazu beitragen, die Mutationshäufigkeit zu reduzieren und eine bessere Immunantwort zu bewirken. Um mehr Tempo in die Impfkampagne zu bringen, werde der Kreis der Impfberechtigten um Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte erweitert. Die FDP-Politikerin betonte: „In einer Notlage muss jeder impfen, der das darf und kann.“
Sie erinnerte daran, dass nach einer aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) nun auch kleine Kinder geimpft werden könnten. Dies sei wichtig, denn die Kinder seien in der Pandemie bisher die Verlierer gewesen. Aschenberg-Dugnus forderte: „Schulschließungen darf es nicht mehr geben.“ Das soziale Wohl und die Bildungschancen der Kinder müssten stets im Auge behalten werden.
AfD: Das Vertrauen der Bürger ist zutiefst erschüttert
Nach Überzeugung der AfD-Fraktion ist die ganze Corona-Krisenstrategie fragwürdig und nicht erfolgversprechend. Tino Chrupalla (AfD) sagte, durch die Auflagen seien Menschen isoliert und Gemeinschaften zerstört worden. Die Stabilität der Gesellschaft werde durch unverhältnismäßige Zwangsmaßnahmen beeinträchtigt. Viele Bürger hätten die Einschränkungen geduldig und pflichtbewusst ertragen, ohne dass sich die Lage nachhaltig bessere. Die Impfungen vermittelten lediglich eine trügerische Sicherheit. Es werde auch immer noch davon gesprochen, dass das Virus besiegt werden könne.
Ständig würden Aussagen der Politik wieder geändert, kritisierte Chrupalla. Die Impfpflicht sei ein Wortbruch gegenüber früheren Versprechungen. Dies führe auch zu einem Vertrauensbruch in den Parlamentarismus. Er forderte die Regierung auf, den Bürgern eine Perspektive zu geben und den Gesundheitssektor zu stabilisieren. „Das Vertrauen der Bürger in die Politik und die Politiker ist zutiefst erschüttert.“
Änderungs- und Entschließungsantrag abgelehnt
Die Linke hatte zur zweiten Beratung einen Änderungsantrag (20/251) eingebracht, dem in namentlicher Abstimmung 36 Abgeordnete zustimmten. 583 Abgeordnete lehnten ihn ab, 67 enthielten sich, der Änderungsantrag war somit abgelehnt. Die Fraktion hatte eine „Prämie zur Anerkennung der Leistungen im Gesundheits- und Pflegesystem“ gefordert. Die Prämie, die Beschäftigten verschiedener medizinischer Einrichtungen ausgezahlt werden sollte, sollte steuer- und sozialabgabenfrei gestaltet werden. Für Vollzeitbeschäftigte sah die Fraktion einen Betrag von 1.000 Euro vor.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in dritter Beratung einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ab (20/252). Der Bundesregierung stünden mildere Mittel zur Beendigung der Pandemie zur Verfügung, hatte die AfD argumentiert. Außerdem seien die Forderungen nach einer allgemeinen Impflicht wissenschaftlich nicht unterfüttert.
Länder können soziale Kontakte begrenzen
Gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken stimmte der Bundestag der ersten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (20/186) zu. Er folgte damit einer weiteren Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (20/247).
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und auch zum Schutz von vulnerablen Personengruppen vor einer Erkrankung an Covid-19 wird mit der Verordnung den Ländern die Möglichkeit eröffnet, abweichend von den bisherigen Regelungen in Paragraf 4 der Covid-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung, die Anzahl von Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt ist.
Die Länder können zum einen geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der teilnehmenden Personen an zahlenmäßig beschränkten privaten Zusammenkünften berücksichtigen, an denen auch Personen teilnehmen, bei denen nicht von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist. Zum anderen dürfen sie auch bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die Anzahl der Personen beschränken.
Geschäftsordnung des Bundestages geändert
Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion nahm der Bundestag zudem einen gemeinsamen Antrag der drei Koalitionsfraktionen (20/202) an, den Paragrafen 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu ändern. Der zu Beginn der Corona-Pandemie in die Geschäftsordnung aufgenommene Paragraf regelt die „besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19“. Die Regelung läuft nach jetzigem Stand am 31. Dezember 2021 aus und wurde nun bis zum 19. März 2022 verlängert.
Wieder eingeführt wird die bis Ende der vergangenen Wahlperiode gültige Corona-Regelung, wonach der Bundestag abweichend von Paragraf 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung schon dann beschlussfähig ist, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Bis 19. März soll weiterhin gelten, dass Abgeordnete, die über elektronische Kommunikationsmittel an Ausschusssitzungen teilnehmen, als „anwesend“ gelten. Für Abstimmungen und Beschlüsse in Ausschusssitzungen können auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. Ausschusssitzungen gelten auch dann als öffentlich, wenn die Öffentlichkeit nur über elektronische Übermittlungswege einbezogen wird.
Drei AfD-Anträge abgelehnt
Jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag drei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Keine Corona-Impfpflicht“ (20/192), „Keine Diskussion über Corona-Maßnahmen ohne ausreichende Datengrundlage über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung“ (20/193) und „Grundrechte sind keine Geimpftenrechte – Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden“ (20/195) ab. Auch hierzu lagen Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses vor (20/250).
Im ersten Antrag (20/192) hatte die AfD die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen oder per Verordnung zu regeln, dass eine direkte sowie eine indirekte Pflicht zur Impfung gegen Covid-19 unzulässig ist und dass die Entscheidung für oder gegen eine Impfung freiwillig, also ohne jeden Druck, nach ausführlicher Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen und reiflicher individueller Nutzen-Risikoabwägung getroffen werden muss.
Erfassung von Patientendaten
Im zweiten Antrag (20/193) hatte die Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf oder eine Verordnung verlangt, wonach bundesweit Patientendaten erfasst und veröffentlicht werden sollen, die unter anderem Auskunft darüber geben, wie viele der Corona-Intensivpatienten und der Corona-Toten, unterteilt nach Altersgruppen, ungeimpfte oder geimpfte Personen sind, wie häufig welche Arten von Impfnebenwirkungen auftreten, wie viele der geimpften Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, damit sie als geimpft oder ungeimpft gilt.
Im dritten Antrag (20/195) hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, sich nicht hat impfen lassen, und zu erklären, dass es keine gesetzliche Impfpflicht geben wird. (vom/ste/10.12.2021)
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