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Datei herunterladen: https://www.mediagnose.de/wp-content/uploads/2022/01/Aust_WELT_TV_26012022.mp4?_=1Verwaltungsgerichtshof kippte 2G-Regel im vierten Bundesland.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die 2G-Regel für die Geschäfte im Südwesten gekippt, meldet welt.de. Der Handelsverband Deutschland nimmt dies zum Anlass, bundesweit ein Ende der Aussperrung Ungeimpfter zu fordern, also die Abschaffung der 2G-Regeln.
Hintergrund des Urteils sei der Umgang der Landesregierung des Grünen-Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann mit dem sogenannten Alarmstufen-System. Je nach der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz sollten in Baden-Württemberg bestimmte Regeln gelten. Nachdem die Belastung der Krankenhäuser durch Covid-19-Patienten zuletzt zurückgegangen sei, hätte das Land zur normalen Alarmstufe und damit der Öffnung des Einzelhandels für alle zurückkehren müssen. Die Regierung in Stuttgart hatte aber kurzerhand beschlossen, die Alarmstufe II unter Verweis auf die ansteigende Omikron-Welle beizubehalten. Dies hätten die Richter nicht zugelassen. Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von gesetzlichen Regeln angeordnet werden, habe der erste Senat des VGH geurteilt. Dieses Einfrieren der Alarmstufe II sei voraussichtlich rechtswidrig.
Die Richter hätten damit dem Antrag einer Schreibwarenhändlerin aus dem Ortenaukreis stattgegeben. Baden-Württemberg sei damit nach Niedersachsen, Bayern und dem Saarland das vierte Bundesland, in dem Gerichte die 2G-Regeln für den Einzelhandel außer Kraft gesetzt haben. (weitere Quellen: bnn.de und rnd.de)
Eigentlich sollte sich diese Frage verbieten. Jedes unserer bisherigen Staatsoberhäupter hat es zumindest versucht, ein „Präsident für alle“ zu sein. Der eine „Hoch auf dem gelben Wagen“, der andere durch salbungsvolle, aber nutzlose Reden, um wohl die Vergangenheit seiner adeligen Familie zu kaschieren. Der erste traute sich, bei dem allerersten Bundeswehr-Appell den Soldaten noch zuzurufen: „Nun siegt mal schön.“ Ein anderer nannte Banken schonungslos das, was sie sind: „ein Monster“. Leider scheint der gerade jetzt verstummt. …
… Dafür kam dann einer, der seine eigenen einstigen Landsleute ins Reich von „Dunkeldeutschland“ verwies. Doch der Amtierende in einem Schloss mit dem bezeichnenden Namen „Schöne Aussicht“ lässt das Maß nun überlaufen. Er spaltet das Land auf Teufel komm raus, obwohl er gerne als Christ wahrgenommen werden will. Jetzt, wo alles drauf ankommt, das Volk zu einem „Wir“ zu formen, grenzt er die immer größer werdende Minderheit der Gegner des verpflichtenden Impfens bis zum Aushebeln der Grundrechte gnadenlos aus.
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… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend der Status quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschen wiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
Das MEDIAGNOSE-Corona-Statement
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… ist ein großes Streitthema. Dazu gibt es verschiedene Meinungen. Die einen behaupten, Corona verursache eine große Übersterblichkeit. Die anderen behaupten, es gäbe in 2020 gar keine Übersterblichkeit, diese gäbe es erst in 2021 wegen der Impfkampagne, siehe meine Analyse dazu hier.
Das Übersterblichkeitsthema ist sehr verwandt mit der Frage, die wir in diesem Artikel klären wollen:
Ein AN Corona Verstorbener ist nach meiner Definition jemand, der ursächlich „wegen Corona“ gestorben ist (hätte also ohne Corona weitergelebt, aber natürlich unklar, wie lange noch). Ein MIT Corona Verstorbener hingegen ist nicht ursächlich an Corona gestorben (wurde also z.B. vom Bus überfahren, und war positiv auf Corona getestet gewesen).
Das RKI meldet für 2020 ca. 41.000 und für 2021 ca. 73.000 Coronatote. Wären die meisten MIT Corona verstorben, dürften wir in 2020 gar keine Übersterblichkeit haben, und die Übersterblichkeit in 2021 ginge dann wohl ganz auf das Konto anderer Ursachen, wie z.B. der Impfung. Ob das stimmt, wollen wir in dieser Analyse überprüfen.
Wie immer schauen wir in der Analyse auf die Gesamtsterbedaten (die die meiste Aussagekraft haben). Wer dazu mehr wissen will, gerne hier und hier lesen.
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„Stellengesuche ungeimpfter Pflegekräfte führen ins Leere“, titelte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am vergangenen Wochenende. In dem Artikel ging es darum, dass 100 vermeintliche Stellengesuche von medizinischen Personal in einem Bautzener Anzeigenblatt sich – zumindest teilweise – als Fake entpuppten. Das heißt nicht, dass es sowas wie eine Personalflucht aktuell gar nicht gibt, aber bewiesen ist sie derzeit nicht. Gesichert ist dagegen der Fachkräftemangel bei Pflegepersonal, beispielsweise auf Intensivstationen. Im vergangenen Jahr klagten laut Krankenhaus Barometer 78 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland über Stellenbesetzungsproblemen in der Intensivpflege. Wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt ist das Problem bei Kliniken mit 600 oder mehr Betten m größten. „Im Mittel bleiben unbesetzte Stellen in der Intensivpflege derzeit für 21 Wochen“, so die Studie. Das Personalproblem in der Intensivpflege gibt es übrigens nicht erst seit Corona – schon 2019 gab es große Engpässe.
Kürzlich noch galt als Verschwörungstheoretiker, wer vor staatlicher Impfpflicht warnte. Jetzt debattiert der Bundestag darüber. Ein Parlament der Verschwörungstheoretiker? Oder bröckelt die Impfpflicht-Einheitsfront?
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