Guten Morgen, liebe Leser!
Das sächsische Verfassungsgericht … … gestattet der AfD nun 30 statt 18 Listenplätze und bezeichnete die Beschränkung der Partei durch die Landeswahlleiterin Carolin Schreck als „mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“. Das muss man zwei mal lesen: Über Recht kann man streiten, aber eine „mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrige“ Entscheidung sollte einer Landeswahlleiterin nicht unterlaufen. Ihre Entscheidung klingt ja … „Guten Morgen, liebe Leser!“ weiterlesen