Abtreibung: Sollte der § 219a StGb …

… deshalb gestrichen werden, weil er z. B. aus dem Jahr 1933 stammt? NEIN! Er verhindert, dass eine Abtreibung normalisiert wird. Noch mehr, als bereits geschehen. Lesen Sie hierzu die Meinung von der gesichtslosen Marlen Hobrack, die ich nicht teile. _________________________________________ Mehr zum Thema: Hier klicken _________________________________________

Wider das Werbeverbot zur Abtreibung – § 219a StGb

„Die wenigsten Deutschen dürften gewusst haben, dass es im Strafgesetzbuch § 219 a überhaupt gibt. Der lautet – in gekürzter Form: Wer seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, ankündigt oder anpreist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Das finde ich … „Wider das Werbeverbot zur Abtreibung – § 219a StGb“ weiterlesen

Artikel zum Sonntag 21.5.2017 – Abtreibung

„Abtreibung“ ist in den bundesdeutschen Medien praktisch kein Thema. Anders in der Schweiz. Die WELTWOCHE hat in der Ausgabe vom 22.3.2017 zwei bemerkenswerte Artikel gebracht. Unten lesen Sie die beiden Artikel, indem Sie auf die jeweilige Überschrift klicken.   ___________________ ___________________________________________ Weitere Artikel zu Abtreibung und Neuer Eugenik: Hier klicken ___________________________________________