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… über zwei vom Deutschen Institut für Menschenrechte als Unterrichtung vorgelegte Berichte beraten, den Jahresbericht 2019 (19/24970) sowie den Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 (19/24971). Anschließend wurden beide Reports zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
MehrDie Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention waren zwei Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Instituts für Menschenrechte im vergangenen Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24970).
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Jürgen Braun, AfD, „Typischer ´Nazi`, allein der Name!„
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… Weitere Schwerpunkte der Forschungs- und Beratungsarbeit des Instituts lagen bei den Themen kommunale Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie die Begleitung der Verhandlungen über ein internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2019 Einnahmen in Höhe von rund 6,01 Millionen Euro, davon rund 3,07 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, rund 1,27 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen sowie rund 1,67 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder.
Zu den größeren Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (0,88 Millionen Euro), „Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (0,57 Millionen Euro) sowie Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland / Europa„ (0,44 Millionen Euro). Für die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von 0,38 Millionen Euro getätigt, für die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention 0,44 Millionen Euro und die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut schlugen mit rund 1,15 Millionen Euro zu Buche.
Krankheit und Abschiebung ist eines der Schwerpunktthemen des vom Deutschen Institut für Menschenrechte für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 erarbeiteten Berichts, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24971).
“Auch wenn der Umgang mit der Corona-Pandemie zu Recht große politische und öffentliche Aufmerksamkeit genießt, bleiben menschenrechtliche Herausforderungen in anderen Politikfeldern bestehen„, heißt es im aktuellen Bericht. So dürften erkrankte Menschen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtere oder ihr Leben gefährde. Jedoch: Eine solche Erkrankung nachzuweisen, sei in erster Linie Aufgabe der betroffenen Personen – und damit eine Pflicht, der diese in vielen Fällen nicht nachkommen könnten, kritisiert das Menschenrechtsinstitut. Grund seien beschleunigte Asylverfahren, mangelnder Zugang zu Informationen, Sprachmittlung und Fachärzte sowie bürokratische oder finanzielle Hürden. “Umso wichtiger ist es, dass auch der Staat gründlich prüft, ob ein sogenanntes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt„, heißt es weiter im Bericht.
Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Menschenrechtsinstitut beim Thema berufliche Bildung von behinderten Menschen: Junge Menschen mit Behinderungen sollten – wie alle Jugendlichen – nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Tatsächlich aber absolvierten sie ihre Berufsausbildung mehrheitlich in “Sonderformen„, konstatiert das Menschenrechtsinstitut. Folge sei, dass die Jugendlichen nach einer solchen Ausbildung nicht den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt schafften. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte den Staat, auf diese Situation zu reagieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten, mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte. (sas/04.03.2021)
… den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/27291) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 367 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 293 dagegen, drei enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/27292) vor. …
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Stephan, Brandner, AfD
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In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen dafür und die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt, nachdem ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/27301), der die Verteilung von Impfstoff gesetzlich regeln wollte, abgelehnt worden war. Die AfD hatte den Änderungsantrag unterstützt, Linke und Grüne enthielten sich, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab. In dritter Beratung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der Linken (19/27302) und Grünen (19/27303) ab. Die Linke forderte ein soziales Sicherungsprogramm für pflegende Angehörige, die Grünen unter anderem, die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests massiv zu erhöhen.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen gelten die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Regelungen länger. Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es zur Begründung.
Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet.
Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 des IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in den Absätzen zwei bis fünf des Paragrafen 5 des IfSG wurden nicht aufgehoben. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.
Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage an. Sie treten nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft.
Die Regelung in Paragrafen 56 Absatz 1a des IfSG (Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern) wurde ebenfalls an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft und die Befristung zum 31. März 2021 aufgehoben.
Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Damit werde der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt, schreiben die Koalitionsfraktionen. In der Rechtsverordnung nach Paragraf 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) kann die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden, wenn darin ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 festgelegt wird. Ermöglicht werden auch Regelungen, die für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen die priorisierte Abgabe und Anwendung der Arzneimittel oder die priorisierte Nutzung dieser durch den Bund und die Länder zugunsten bestimmter Personengruppen vorsehen.
In Paragraf 87b Absatz 2a des SGB V (Krankenversicherung) wurde geregelt, dass durch die Pandemie gefährdete vertragsärztliche Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag trotz Rückgangs der Fallzahlen fortsetzen können.
Ferner verlängerte der Bundestag die Sonderregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, wird mittels einer Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält.
Schließlich soll das Bundesgesundheitsministerium eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorliegen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag zudem einen Antrag von CDU/CSU und SPD (19/27196) an, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. Mit der Annahme des Antrags stellte der Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fest. Die Gefahr durch das Coronavirus bestehe fort, heißt es zur Begründung.
Die aktuelle Lage werde noch verschärft durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis gäben. Es handele sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Das Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Der Bundestag hatte erstmals am 25. März 2020 nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Am 18. November 2020 beschloss das Parlament deren Fortbestehen.
In der Schlussberatung über den Gesetzentwurf rügten Redner der Opposition die gesetzliche Neuerung als unzureichend. Mit Blick auf die Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März zur Corona-Pandemie warfen Oppositionspolitiker der Bundesregierung mangelnde Transparenz, fehlende Strategien und ein schlechtes Krisenmanagement vor. Redner der Koalition sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wiesen die Vorhaltungen zurück und warben dafür, in der Pandemie weiter mit Vorsicht und Rücksicht vorzugehen.
Spahn räumte ein, alle Bürger sehnten inzwischen das Ende der Pandemie herbei. Niemand wolle die Einschränkungen einen Tag länger als nötig. „Aber wir sind noch in einer besonderen Lage.“ Die zeige sich bei der Zahl der Intensivpatienten, den Infektionszahlen und auch mit Blick in die Nachbarländer. Die epidemische Lage dauere an und sei wegen der Virusmutationen dynamisch. „Die flexible Anpassung bleibt daher notwendige Strategie“, sagte Spahn in Anspielung auf die umstrittene gesetzliche Grundlage.
Ziel sei es, die Pandemie unter Kontrolle zu halten und einen Interessenausgleich zu erzielen. Die zehn Stunden lange Sitzung von Bund und Ländern am Mittwoch habe deutlich gemacht, dass es um viel gehe, nämlich die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz, wirtschaftlichen Folgen und sozialen Härten. Spahn fügte hinzu, mit der gesetzlichen Neuregelung werde die Pandemiegesetzgebung in Deutschland erstmals fest verankert. „Das ist eine neue Qualität, ein großer Schritt.“
Auch Rudolf Henke (CDU/CSU) forderte, in der Pandemie weiter vorsichtig zu agieren und die „diffuse Zirkulation“ der Viren zu unterbrechen. Ein Wiederanstieg der Fallzahlen müsse vermieden werden. Die britische Corona-Mutation erreiche inzwischen in Deutschland einen Anteil von 46 Prozent. Um das Virus effektiv bekämpfen zu können, sei neben der Hygiene, Testung und Kontaktnachverfolgung ein „umfassender Einsatz der Impfprävention“ nötig. Dass die Impfungen wirkten, zeige sich schon in den Alten- und Pflegeheimen, wo die Zahl der Infizierten deutlich zurückgegangen sei.
Henke wies Vorwürfe der Opposition zurück, wonach das Parlament im Kampf gegen die Pandemie nicht ausreichend beteiligt sei. Aus den kritischen Debatten seien Konsequenzen gezogen worden. So werde die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums neu gefasst. Im Gesetz würden neben der Inzidenz künftig weitere Kriterien für Beschränkungen wie der Reproduktionswert (R-Wert), die Impflage oder die Belastungslage im Gesundheitswesen festgeschrieben. Die Sonderkompetenzen des Gesundheitsministeriums würden konkretisiert. Die Rolle des Parlaments werde somit durch die Novelle gestärkt.
Sabine Dittmar (SPD) sprach von einem gelungenen Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verbessert worden sei. Sie erinnerte daran, dass Deutschland bereits vor einem Jahr wichtige gesetzliche Regelungen getroffen habe, um flexibel auf die Pandemie reagieren zu können. Die Regelungen seien damals auf ein Jahr befristet worden, die Pandemie halte die Welt jedoch weiterhin in Atem. Auch in Deutschland gebe es keine Entwarnung. Die Virusmutanten erforderten ein konsequentes Handeln.
Somit sei die Fortgeltung der epidemischen Lage richtig. Diese werde jedoch mit dem neuen Gesetz auf drei Monate befristet, dann müsse neu entschieden werden. Dittmar betonte, der Wunsch nach Lockerungen sei verständlich, die Abwägung zwischen dem Infektionsgeschehen und Lockerung bleibe jedoch eine Gratwanderung. Mit Tests und Impfungen gebe es nun gleichwohl mehr Zuversicht. Es sei gut, dass Bund und Länder auch über Impf- und Teststrategien beraten hätten, denn es sei inakzeptabel, wenn große Mengen an Impfstoffen auf Halde lägen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung in der Corona-Krise komplett versagt. Dr. Robby Schlund (AfD) zeichnete ein düsteres Bild der Lage. So stelle sich für viele Mittelständler die Existenzfrage, psychische Krankheiten stiegen durch den Dauerlockdown exorbitant. „Die Corona-Pandemie ist längst nicht mehr nur ein gesundheitspolitisches, sondern mittlerweile auch ein gesamtgesellschaftliches Problem.“
Umso unverständlicher sei das „chaotische Krisenmanagement“ mit fehlenden Öffnungs- und Unterstützungsperspektiven und Einschränkungen der Grundrechte. Ein Gesetz zur Fortsetzung der epidemischen Lage werde nicht gebraucht, sinnvoller wäre ein Rastermanagement, mit dem Risikogruppen gezielt geschützt würden, ohne die Wirtschaft und das öffentliche Leben herunterzufahren. Russland zeige, dass diese Strategie besser funktioniere.
Heftige Kritik an der gesetzlichen Grundlage für die Entscheidungen in der Pandemie kam von der FDP. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, positiv sei, dass der Bundestag künftig alle drei Monate über die Fortgeltung der epidemischen Lage entscheiden müsse und die Impfziele im Gesetz konkret aufgeführt würden. Auch die Verlängerung der Schutzschirme sei zu befürworten. Allerdings würden die verfassungsrechtlichen Verstöße in der Gesetzgebung nicht behoben.
So eröffne die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite dem Bundesgesundheitsministerium nach wie vor die Option für Verordnungen ohne Zustimmung des Bundestages. „Eine solche Dauergenehmigung ist verfassungswidrig.“ Damit werde der Parlamentsvorbehalt umgangen. Die Nennung von Impfzielen für die Priorisierung sei ebenfalls nicht ausreichend, dies müsse gesetzlich normiert sein, alles andere sei verfassungswidrig. Die FDP-Politikerin beklagte überdies das aus ihrer Sicht mangelhafte Impfmanagement, das Deutschlands einen schweren Imageschaden zugefügt habe: „Das ist eine Schande.“
Auch Sicht der Linksfraktion ist die Fortgeltung der epidemischen Lage sinnvoll. Susanne Ferschl (Die Linke) beklagte jedoch „Chaos und Planlosigkeit“ sowie einen Mangel an Transparenz, Strategie und Beteiligung des Parlaments. Die Bund-Länder-Runde bezeichnete sie als „stundenlanges Spektakel im Kanzleramt“ und forderte: „Die Debatte gehört raus aus dem Kanzleramt und rein in das Parlament.“
Die in der Bund-Länder-Runde getroffenen Entscheidungen seien teilweise nicht nachvollziehbar. „Die Inzidenzwerte schwanken im Stundentakt zwischen 35, 50 und 100.“ Die Öffnungsschritte muteten seltsam an. „Das ist alles nicht logisch, das ist Willkür und keine Strategie.“ Ferschl kritisiere auch die Gesetzesnovelle, die weiterhin vorsehe, per Verordnung zu regieren. Nach einem Jahr Pandemie könnten die Bürger erwarten, dass die Regierung „Ordnung in dieses Chaos“ bringe.
Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink sprach mit Blick auf die aktuelle Lage von einer „ausgesprochen gefährlichen Situation“. Die Menschen hätten große Sehnsucht nach Kontakt und Gemeinsamkeit, aber die Virusvarianten seien auf dem Vormarsch. „Wir wissen, dass das eine gefährliche Entwicklung ist.“ Wichtig sei daher ein besonnenes Vorgehen. Genau das biete die neue Gesetzgebung jedoch nicht.
Im IfSG sei weiterhin nicht nachvollziehbar, was die Regierung in welcher Lage tun werde. Notwendig sei ein Stufenplan, der Verlässlichkeit und Berechenbarkeit schaffen könne. Die Bund-Länder-Runde beschließe neue, relevante Inzidenzwerte, die im Gesetz gar nicht vorkämen. Die Regierung habe es verschlafen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der klar und rechtssicher sei und den Menschen Orientierung biete.
Der Bundestag lehnte einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sichere Bildung in der Krise – Schnellteststrategie für Kitas und Schulen einführen“ (19/27195) ab. Die Antragsteller stimmten dafür, die Koalitionsfraktionen und Teile der AfD-Fraktion dagegen. Die FDP und weitere Teile der AfD enthielten sich.
Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion, die zum einen die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission forderte (19/26899), zum anderen auf die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Lage drang (19/26903). Alle übrigen Fraktionen lehnten die Vorlagen ab, zu denen der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/27291) abgegeben hatte.
Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Die Fortführung der epidemischen Notlage ist wissenschaftlich fragwürdig“.
Die AfD-Fraktion forderte die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission. Für Grundrechtseinschränkungen beim Seuchenschutz bedürfe es einer eindeutigen wissenschaftlichen Fundierung, hieß es im ersten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/26899).
Die Epidemiekommission sollte anhand objektiver Kriterien Empfehlungen festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgehen und diese beschließen sollte.
Die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, forderte die AfD in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/26903). Die zur Begründung der epidemischen Lage herangezogenen Daten, der R-Wert, die Sieben-Tage-Inzidenz und die Auslastung der Intensivbetten, seien seit Wochen rückläufig.
Der Bundestag sollte daher die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben und sämtliche Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen gegenüber Bürgern außer Kraft setzen. Die Bundesregierung müsse ein Konzept entwickeln, wie ein erneutes Herunterfahren des öffentlichen Lebens verhindert werden könne.
In ihrem abgelehnten gemeinsamen Antrag (19/27195) drangen die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen darauf, Schulen und Kitas durch „ein Sofortausstattungsprogramm für Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung in Höhe von einer Milliarde Euro“ zu unterstützen. So sollten Kinder, Lehrkräfte und Kita-Personal im Präsenzbetrieb und der Notbetreuung geschützt werden.
Die Teststrategie müsse zwei bis drei kostenlose Tests pro Person und Woche umfassen, hieß es weiter. Schulen und Kitas gelte es mit Blick auf Öffnungen innerhalb des Lockdowns stets zu priorisieren, schrieben die Abgeordneten. (pk/eis/sas/ste/04.03.2021)
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… erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die Einführung einer „Corona-Impfpflicht durch die Hintertür“ (19/27197). debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda beantragt, konnte sich damit gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.
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… Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, die Einführung des digitalen Corona-Impfpasses zu stoppen und ein entsprechend hierfür in die Wege geleitetes Dringlichkeitsvergabeverfahren des Bundesgesundheitsministeriums auszusetzen. Der Impfstatus dürfe nicht über die Reisefreiheit der Bundesbürger entscheiden, heißt es in dem Antrag der Fraktion.
ie bisher, so die AfD, solle der Internationale Impfausweis für eine „gegebenenfalls erforderliche Prüfung für den Grenzübertritt“ ausreichen, wenn es darum gehe Geschäfts- und Urlaubsreisen zu ermöglichen. (eis/ste/03.03.2021)
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Unter meiner Leitung wurde in der Vergangenheit bei Euroimmun ein äußerst leistungsfähiger Bereich Forschung und Entwicklung aufgebaut, der sich unter anderem mit der Diagnostik von Infektionskrankheiten beschäftigt. Unsere Wissenschaftler gehörten zu den ersten, die Reagenzien für die Erkennung einer Reihe neu aufgetretener Infektionskrankheiten geschaffen haben, oft in Zusammenarbeit mit Spezialisten internationaler Infektions-Forschungseinrichtungen, in Deutschland unter anderen des Bernhard-Nocht-Instituts in Hamburg und des Robert-Koch-Instituts in Berlin: Krim-Kongo, West-Nil, Japanische Encephalitis, Usutu, Dengue, Chikungunya, Mayaro, MERS-Corona, Zika, SARS 1, Ebola.
Basierend auf unserer umfassenden Erfahrung in der Reagenzien-Entwicklung zur Diagnostik neuer Viruskrankheiten haben wir schnell und zielsicher ein Antigenkonstrukt geschaffen und rekombinant hergestellt, mit dem sich Antikörper gegen SARS-CoV-2 zuverlässig nachweisen lassen. Es basiert auf der Rezeptor-bindenden Domäne innerhalb der S1-Untereinheit des Spike-Proteins, mit der sich der Virus an Rezeptoren der Zielzellen bindet. Für mich lag es nahe, dass eine Immunisierung mit diesem Protein eine Schutzwirkung vor einer Infektion entfaltet. …
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… Es gibt Impfungen mit einem großen und andere mit einem sehr geringen Gefahrenpotential. Es ist ein Unterschied, ob man einem gesunden Menschen abgeschwächte Viren oder Virus-RNS injiziert, oder ein kleines unscheinbares rekombinantes Protein, das nicht viel im Organismus anrichten kann, außer einer spezifischen Immunstimulation. Jahrzehntelang werden rekombinante, gentechnisch in Kulturzellen hergestellte Antigene bei der Immunisierung gegen die infektiöse Hepatitis A und B eingesetzt. Früher wurde das Immunisierungs-Antigen aus Blutspenden vormals an Hepatitis erkrankter Personen gewonnen, die rekombinanten Antigene kommen dagegen aus der Retorte, sie sind leicht herzustellen und bergen kein Infektionsrisiko – ein großer Fortschritt. Ich selbst habe tausende meiner Mitarbeiter damit immunisiert. Man muss allerdings im ersten Vierteljahr drei Injektionen vornehmen, dann alle fünf bis zehn Jahre den Antikörperspiegel messen und gegebenenfalls eine Auffrisch-Impfung durchführen.
Dieses unkomplizierte und jahrzehntelang bewährte Impfschema mit einem längst verfügbaren Bagatell-Antigen wäre im Falle der Covid-19 das Gebot der Stunde. Dass man hier ganz neue Ansätze verfolgt, etwa Virus-RNA in den Körper der Impflinge einschleust, die das Immunisierungs-Antigen erst im eigenen Organismus synthetisieren sollen, mag sehr wirksam sein, aber viele Leute haben Angst davor, weil sie befürchten, die Virus-RNS werde sich im Körper verselbständigen und unerwarteten Schaden anrichten. Langwierige Impfstudien mussten daher aufgelegt werden, während derer sich der Virus in der Bevölkerung wie eine Lawine ausbreiten konnte. Und der Wirkstoff ist sehr schwer herzustellen, bedarf von der Produktion bis zur Verimpfung einer durchgehenden Tiefkühlkette, viele Menschen reagieren gegen das zur Stabilisierung notwendige Additiv Polyethylenglycol allergisch und die Hälfte der Impflinge meldet sich nach der zweiten Spritze krank. Vor allem aber braucht man für die Herstellung Jahre, bis der Bedarf gedeckt und jeder immunisiert ist. Da können sich Wissenschaftler profilieren und die Patentinhaber mächtig verdienen, währenddessen sterben aber Millionen Menschen, weil sie nicht rechtzeitig geimpft werden können. „Wehe, wehe, wer verstohlen des Mordes schwere Tat vollbracht!“ Wer heftet sich an seine Sohlen?
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Lange dauerte es, bis die hochbrisante Nachricht aus einer Schaltkonferenz des RKI-Chefs mit Chefärzten an die Öffentlichkeit durchsickerte: Über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten sollen in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben, bundesweit weit über 50 Prozent.
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Goldstücke sind Goldstücke und bereichern die Gesellschaft!
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… Kanzlerin und Ministerpräsidenten sollten dennoch konkrete Öffnungspläne vorlegen. Vor allem aber muss das Corona-Missmanagement endlich ein Ende haben.
In der Krise zeigt sich nicht nur, was der Staat kann. In der Krise wird vor allem auch deutlich, was der Staat soll: Seine Aufgabe ist es, faire Rahmenbedingungen für ein gutes und sicheres Zusammenleben freier Menschen herzustellen. An dieser Herausforderung sind die Regierenden in Deutschland in der seit mehr als einem Jahr andauernden Corona-Pandemie spektakulär gescheitert. Das wurde in den vergangenen Tagen einmal mehr auf groteske Weise offensichtlich.Polizisten müssen neuerdings die Einhaltung der Maskenpflicht bei Joggern in Hamburg kontrollieren oder harmlose Spaziergänger in Düsseldorf mit dem Verweis auf «Verweilverbote» von Parkbänken verscheuchen. Im Gegensatz dazu gibt es auch im fünften Monat des zweiten Lockdowns weder eine nachvollziehbare Teststrategie für das Land noch substanzielle Fortschritte bei der Immunisierung der Bevölkerung. Die führende Industriegesellschaft Europas, sie bekämpft die Pandemie weiterhin vorwiegend mit den Methoden des Mittelalters: Menschen werden in Angst gehalten und weggesperrt.
Die Bürger auf jede erdenkliche Art und Weise kujonieren, um hilfloses Krisenmanagement zu überdecken? Sollte das die Strategie gewesen sein, hat sie spätestens mit dem Anrollen einer dritten Infektionswelle ihre Untauglichkeit bewiesen. Die Legitimität staatlicher Eingriffe in Grundrechte ist ausgereizt. Darüber können auch frische Haarschnitte, die den Bürgern seit Montag quasi im Gnadenakt zugestanden werden, nicht hinwegtäuschen. Diese erwarten zu Recht konkrete Perspektiven nach den Beratungen zwischen Bund und Ländern am Mittwoch. Das ist inzwischen sogar einer Corona-Kassandra wie Karl Lauterbach klar.
Zaghaft, überbürokratisch und weitgehend ineffizient
Bisher war das Vorgehen in Deutschland – freundlich formuliert – zaghaft, überbürokratisch und weitgehend ineffizient. Nun bedarf es detaillierter Ansagen, wie das Land wieder auf die Beine kommt. Darin enthalten sein müssen mindestens drei Punkte: Erstens eine flächendeckende Teststrategie, die mündigen Bürgern zutraut, sich ein Teststäbchen korrekt in die Nase zu stecken. Zweitens mehr Tempo bei den Impfungen – im Vereinigten Königreich liegt die Impfquote bei gut 30 Prozent der Bevölkerung, in Deutschland bei 5. Und drittens ein vorsichtiges Hochfahren des öffentlichen Lebens.
Vergleichbare europäische Länder zeigen, dass das funktioniert: In Österreich wird seit drei Wochen in den Schulen vor dem Unterricht lückenlos getestet. Mehr als 1500 infizierte Kinder oder Lehrer wurden dadurch entdeckt. Antigentests, und seit dieser Woche auch Selbsttests, sind für jedermann kostenlos in Apotheken erhältlich. Ausnahmslos alle positiven PCR-Tests werden sequenziert, die Behörden haben einen guten Überblick über die auch in Österreich in jüngster Zeit teilweise stark angestiegenen Infektionszahlen. Die Auslastung der Intensivbetten ist vorerst gering, die Öffnung lässt sich rechtfertigen.
Bei Impfungen sind Länder wie Grossbritannien, aber auch die Schweiz deutlich effizienter als Deutschland. Hierzulande liegen noch immer deutlich mehr als eine Million AstraZeneca-Dosen ungenutzt herum, in den kommenden Tagen sollen noch einmal 1,7 Millionen dazukommen. Auch wenn einzelne Bundesländer nun ankündigen, von der Impfpriorisierung nach Alter und Vorerkrankungen abzuweichen: Ausgerechnet das Land mit dem Selbstbild des Organisationsweltmeisters lässt im Wettlauf gegen die Pandemie wertvolle Zeit liegen. Wo eine Impfstrategie sein sollte, findet sich bestenfalls Ratlosigkeit, wenn nicht blankes Chaos.
Bei der Öffnung des Einzelhandels verfällt Deutschland wieder in föderale Flickschusterei. Statt bundesweit mit allenthalben schon lange existierenden Hygienekonzepten zu arbeiten, werden da die Baumärkte geöffnet, dort die Blumenläden und anderswo womöglich gar nichts. Das ist ein sicheres Rezept, die bereits bestehenden ökonomischen Schäden fatal werden zu lassen. Eine Hängepartie über weitere Monate würde den Ruin für Hunderttausende Unternehmen bedeuten.
Der Staat soll ein sicheres Leben ermöglichen? Allemal. Mit einem gefühlt ewigen Lockdown wird das allerdings nicht funktionieren. Denn zu Tode geschützt ist auch gestorben.
Sie können dem Berliner politischen Korrespondenten Christoph Prantner auf Twitter folgen.
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Oliver Lepsius, Professor der Rechtswissenschaften und Inhaber eines Lehrstuhls „Öffentliches Recht und Verfassungstheorie“, fordert zielgenauere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
von Kurt J. Heinz
Mehr(MEDRUM) Der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius erläutert im Interview mit dem WDR, warum die pauschale Anhäufung von Freiheitseinschränkungen zur vorgeblichen Rettung von Leben wegen der Corona-Pandemie unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig ist. Das Design der Maßnahmen muss so erfolgen, dass sie das Ziel nicht pauschal, sondern tatsächlich und verhältnismäßig verfolgen, sagt der Rechtsgelehrte.
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Das Interview WDR5 mit Prof. Lepsius vom 10.2.2021 hören:
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