… können sich Menschen mit dem Coronavirus infizieren und sogar erkranken. Man spricht dann von einem Impfdurchbruch. Je mehr Menschen geimpft sind, umso mehr wächst auch ihr Anteil an den Neuinfektionen. Wie gut schützt eine Impfung noch vor einer Ansteckung?
[…] Die sogenannten Impfdurchbrüche – also symptomatische Coronainfektionen mindestens zwei Wochen nach vollständiger Impfung – stellen aber laut RKI nicht die Effektivität der Impfung infrage. Die bewertet Institut dennoch als hoch. Sie liege bei Erwachsenen je nach Altersgruppe geschätzt zwischen 88 und 89 Prozent.
______________________
Impfdurchbrüche: Was man über Corona-Infektionen bei Geimpften weiß. Gespräch mit Dlf Wissenschaftsredakteurin Christine Westerhaus:
______________________
Was bedeutet ein Impfdurchbruch genau?
Als Impfdurchbruch definiert das Robert Koch-Institut eine SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person diagnostiziert wurde. Vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (zwei Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine oder eine Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind. Seit Beginn der Impfungen hat das RKI gut 7.000 Impfdurchbrüche verzeichnet. Aktuell geimpft sind rund 44 Millionen Menschen in Deutschland (Stand: 4.8.2021).
Die EU-Behörde EMA hat bisher drei Corona-Impfstoffe zugelassen – von Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca. Wie die Impfstoffe wirken, was über Nebenwirkungen bekannt ist und welche Impfstoff-Kandidaten es noch gibt – ein Überblick.
Warum gibt es Impfdurchbrüche?
Die eingesetzten Impfstoffe schützen gut gegen schwere Verläufe – aber auch unter Geimpften kann es zu Infektionen kommen. Steigt die Impfquote in einem Land, dann steigt relativ gesehen auch die Zahl der Geimpften unter den Menschen, die sich trotzdem infizieren. In diesen Fällen konnte die Impfung keinen vollständigen Schutz gegen das Virus aufbauen.
[…]
Meine Meinung
Der Bericht, das Interview belegen wieder Mal eindrucksvoll, dass man nichts Genaues nicht weiß.
Bei einer von zehn geimpften Personen wirkt die Impfung nicht. Die Geimpften können ansteckend sein und doch nicht krank. Daraus schließe ich, dass eine Impfung höchstens die geimpfte Person vor der Erkrankung schützt. Andere Personen werden jedenfalls nicht geschützt.
Wobei angesichts der geringen Positivraten insgesamt, also auch bei einer Inzidenz von 200 oder 300 oder 500 pro 100.000 Einwohner, die Ansteckungsgefahr überschaubar bleibt, wenn die gesellschaftlich gelernten Distanzen zum Gegenüber – ohne Maske – gewahrt, und die schon immer geltenden Hygieneregeln beachtet werden.
Wenn man nun noch bedenkt, dass die allermeisten der positiv getesteten Personen, wenn überhaupt, nur leichte Symptome – aktuell liegen von 31.471 positiv getesteten Personen 475 im Krankenhaus (davon 392 auf „Intensiv“ mit wahrscheinlich meist schweren Vorerkrankungen), wir reden von Deutschland 83 Mio Einwohner gesamt – ausbilden, erweist sich die ganze Pandemie als Riesen-Fake.
Hinzu kommt, dass trotz aller Impfungen der „vulnerablen“ Gruppen, die 80 bis 90-jährigen Menschen bis zur 29. Woche 2021 sterben „wie die Fliegen“. Jedenfalls im Vergleich zu den Vorjahren, auch dem Grippejahr 2018 und dem Coronajahr 2020.
Das Land, die Gesellschaft, die Wirtschaft werden zerstört wegen eines gewaltigen Popanz genannt Pandemie.
… die Impfung sei der einzige Weg in den Regelunterricht. Doch die Bedrohung durch Corona ist für Kinder sehr gering. Die Entscheidung über eine Impfung sollte daher privat bleiben.
Alles begann mit einer Bemerkung der Bundeskanzlerin im April. Angela Merkel, die im Laufe der Pandemie immer wieder auf Schulschließungen gedrängt hat und damit eine in Europa beispiellose Bildungsnotlage mitverantwortet, wagte schon im Frühling einen Blick in den Herbst und warnte vor einem „Betrieb mit ungeimpften Kindern“ an den Grundschulen.
Jetzt, wo die Bedrohung für die Alten und Risikopatienten, die der Grund aller staatlichen Maßnahmen war, durch die Impfung gebannt ist, versuchen einige, das Ziel klammheimlich zu verschieben: Ohne die Impfung der Kinder, so ihre Argumentationslinie, könne es keine Rückkehr in die Normalität, sprich, in den seit bald anderthalb Jahren ausgesetzten Präsenzunterricht geben.
Das aber ist, wie die Rechtsprofessorinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski in einem WELT-Gastbeitrag aufzeigen, weder rechtens noch vernünftig– und zudem eine perfide Form der Erpressung. Wer behauptet, die Impfung sei der Weg in den Regelunterricht, droht schließlich implizit damit, nicht geimpfte Kinder hätten kein Recht auf diesen Unterricht.
Tatsache ist: Für Kinder ist die Bedrohung durch Corona sehr gering. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche Schäden, die Schulschließungen rechtfertigen könnten. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat aus guten Gründen keine allgemeine Empfehlung zur Impfung von Zwölf- bis Siebzehnjährigen mit dem für diese Gruppe noch nicht erprobten Impfstoff ausgesprochen.
Sollen Grundschüler deshalb auf Präsenzunterricht verzichten?
Ob Jugendliche sich impfen lassen wollen (nicht wenige tun es), ist ihre private Entscheidung und die ihrer Eltern. Es steht dem Staat nicht zu, hier auch nur den geringsten Druck aufzubauen. Nicht durch vor dem Pausenhof geparkte Impfbusse – vor allem aber nicht durch die groteske Unterstellung, die Impfung sei die Bedingung dafür, Kindern ihre elementaren Rechte zu gewähren.
*Weil der Artikel und die Meinung außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Corona-Impfung und Schule?“ sind, zitieren wir den Text. Verweise, Grafiken und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
Beim E-Auto ist der Antrieb rein elektrisch, während bei Plug-in-Hybriden nebendem Elektromotorimmer auch ein konventioneller Verbrennungsmotor mit an Bord ist. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass die Elektromotoren bei Plug-in-Hybriden im Alltagsbetrieb oft nur eine geringe Rolle spielen.Viele Experten fordern deshalb, diese Fahrzeuge nicht weiter zu fördern,weil sie dieCO2-Bilanz desVerkehrs nicht verbessern. Quelle
Aktuell aber werden Hybridfahrzeuge zur E-Mobilität hinzugezählt und auch gefördert:
Bemerkenswert ist die Aussage von Bundeswirtschaftsminister Altmaier in Sachen Elektromobilität. WELT-Online zitiert: „Wir werden unser Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020, das jedermann für unerreichbar gehalten hat, in diesem Juli erreichen, also mit nur einem halben Jahr Verspätung“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem „Tagesspiegel“. Das weitere Ziel von sieben bis zehn Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen bis 2030 könne sogar übertroffen werden. Der Wandel hin zu einer individuellen, aber klimafreundlichen Mobilität verankere sich langsam im allgemeinen Bewusstsein, zudem gebe es Innovationsschübe durch die Unternehmen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit und die Quelle des WELT-Online-Artikels finden Sie unter Abbildung 9.
Verkehrs- und Energieexperte Prof. Eisenkopf analysiert aktuell eine Studie des ITTC und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen.
Das International Council on Clean Transportation (ICCT), eine nach eigenen Angaben unabhängige Non-Profit-Organisation, die gegründet wurde, um Regulierung im Umweltbereich mit exzellentem, nicht verzerrtem (unbiased) Research sowie technischen und wissenschaftlichen Analysen zu versorgen, hat eine neue Studie zum Vergleich der Treibhausgasemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und elektrisch angetriebenen Autos vorgelegt: A global comparison of the life-cycle greenhouse gas emissions of combustion engine and electric passenger cars. Seit langem ist bekannt, dass das ICCT aber sehr wohl einem Bias in Richtung Elektromobilität unterliegt und z.B. für sehr strenge CO2-Flottengrenzwerte plädiert, die unweigerlich einen starken Trend zur Elektrifizierung der Neufahrzeugflotten nach sich ziehen.
Die neue ICCT-Studie versucht in einem komplexen Modellierungsansatz nachzuweisen, dass weltweit auf den wichtigsten Märkten Elektroautos (BEV) wesentlich klimaschonender sind als Benzin- und Dieselfahrzeuge. In einer umfassenden Lebenszyklusbetrachtung (einschließlich Batteriezellenproduktion und Recycling bzw. Vorkette der Kraftstofferzeugung), lägen die Emissionen von BEV z.B. in Europa im Durchschnitt 63 bis 69 Prozent niedriger als bei vergleichbaren neuen Verbrennern. Aufgrund der absehbaren stetig abnehmenden Emissionsintensität des Strommixes verbessere sich die Position auf 71 bis 77 Prozent für im Jahre 2030 zugelassene Fahrzeuge – trotz der Annahme von um 20 Prozent größeren Batterien. Sofern ein Elektroauto vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden könne, läge dessen CO2-Bilanz [1] über den gesamten Lebenszyklus sogar um bis zu 81 Prozent unter der eines vergleichbaren Benziners. Hybridfahrzeuge könnten zur Minderung der Treibhausgasemissionen nur geringfügig beitragen (Emissionsminderung von 20 Prozent). Da auch Erdgas-Fahrzeuge und die Beimischung von Biokraftstoffen keine Vorteile bieten würden, lautet die Empfehlung des ICCT, die Neuzulassung von Verbrennern ab spätestens 2035 auslaufen zu lassen.
Das ICCT weist also weit größere Klimavorteile von batterieelektrischen Fahrzeugen aus, als sie bisher behauptet wurden. So spricht eine aktuelle Broschüre (Stand Januar 2021) auf der Homepage des Bundesumweltministeriums davon, dass in der Kompaktklasse Elektrofahrzeuge 30 Prozent weniger Klimagase als Benziner ausstoßen, aber nur 23 Prozent weniger als Diesel. Dahinter stehen – etwas versteckt – Daten des ifeu-Instituts, das allerdings in seinem Update aus dem Jahr 2020 noch konstatiert, dass Elektroautos je nach Lebensfahrleistung einen Klimavorteil von 30 bis 40 Prozent gegenüber konventionellen Fahrzeugen haben.
Ein Blick auf das Kleingedruckte der Studie
Zwischen diesen Berechnungen und den Ergebnissen des ICCT liegt ein so großes Delta, dass es sich lohnt, einen Blick aufs Kleingedruckte der ICCT-Studie zu werfen – zumindest hinsichtlich der Lage in Europa. Was daherkommt wie eine wissenschaftlich fundierte und seriöse Untersuchung, erweist sich bei näherer Betrachtung allerdings als typische Lobbystudie. Es gilt wie häufig bei solchen Werken das Prinzip: Garbage in – Garbage out. So versucht der Autor der ICCT-Studie, wissenschaftliche Seriosität dadurch zu simulieren, dass sehr detaillierte Rechenwege und Ansätze beschrieben werden und der Leser mit einer geballten Ladung sehr kleinteiliger und in ihrer Potenz fast erdrückender Annahmensetzungen, Überlegungen und komplexer Berechnungen konfrontiert wird. Die Fülle der auf Detailgenauigkeit fixierten Prognosen bis zum Jahre 2050 stellt umgekehrt aber eine typische Anpassung von Wissen im Hayek’schen Sinne dar, da die zahlreichen Kontingenzen dieser Projektionen dem Leser nicht bewusst gemacht werden. Die zum Teil heroischen, aber auch ideologisch-plakativen Annahmen hinter der wissenschaftlichen „Scheingenauigkeit“ bleiben dem politischen Entscheider bzw. Regulator, der sich auf eine solche Studie stützt, verborgen und leiten daher möglicherweise in die Irre.
Grundsätzlich wird in der Studie die unterschiedliche CO2-Intensität der Energienutzung über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge (18 Jahre) berücksichtigt, was eine erhebliche Komplexität bedingt. Dabei erfolgt eine umfassende Betrachtung der verursachten Emissionen über den gesamten Lebenszyklus (cradle to grave); für Elektrofahrzeuge kalkuliert die Studie laut eigenen Angaben sogar die Treibhausgasemissionen des geplanten Ausbaus der erneuerbaren Energien ein. Die von der Batterie verursachten Klimagasemissionen werden mit regional und zeitlich adjustierten Emissionsfaktoren berechnet; zu erwartende Negativemissionen aus dem Batterierecycling werden im Sinne einer vorsichtigen Abschätzung ausgeklammert. Im Jahre 2030 neu zugelassene BEV weisen perspektivisch deutlich niedrigere Emissionen aus der Batterieproduktion auf. Hierzu sollen zunächst neue Batterietechnologien beitragen; von zentraler Bedeutung ist aber, dass batterieelektrische Fahrzeuge im Zeitablauf von einer sinkenden CO2-Intensität des Strommixes profitieren, wobei sich die Berechnungen bis 2050 an zwei Szenarien orientieren: zum einen das Stated Policy Szenario (STEPS) der Internationalen Energieagentur (IEA) und zum anderen das optimistischere Sustainable Development Szenario (SDS) der gleichen Organisation, welches mit dem „unter 2-Grad Ziel“ des Pariser Abkommens kompatibel sei. Für Europa kommt die Studie damit auf Lebenszyklus-Emissionsfaktoren von 130 (STEPS) bzw. 96 (SDS) Gramm CO2-Äquivalente je kWh Strom bei Zulassung im Jahre 2030. Für 2021 neu zugelassene BEV wird der Emissionsfaktor über den gesamten Lebenszyklus mit 199 Gramm CO2 in der STEPS-Modellierung angegeben. Dahinter stehen allerdings 303 Gramm für Deutschland (!) auf der einen Seite und 35 Gramm für Frankreich auf der anderen.
Schaut man auf die Ergebnisse im globalen Kontext, fällt zunächst auf, dass sich die Klimabilanz von Verbrennerfahrzeugen zwischen 2021 und 2030 zwar in den Vereinigten Staaten, in China und in Indien klar verbessert, allerdings nicht in Europa. Es bleibt bei den verwendeten (angeblichen) realen Verbrauchswerten der Flotten, die mit einem ICCT-eigenen Aufschlag von 37,5 Prozent auf die NEDC-Werte (New European Driving Cycle) kalkuliert werden. Danach verbraucht auch ein im Jahre 2030 zugelassenes Fahrzeug der unteren Kompaktklasse in Europa noch 7,1 l Benzin bzw. 5,9 Liter Diesel je 100 km. Das scheint ziemlich starker Tobak. Technologischer Fortschritt bei Verbrennerfahrzeugen findet in dieser Projektion nicht statt, was wiederum mit eigener „Haus-Expertise“ begründet wird: Die in der EU derzeit gültige Absenkung der Flottengrenzwerte um 37,5 Prozent bis 2030 wird ja von den Herstellern einfach durch höhere Quoten von BEV’s und Plug-In-Hybriden erreicht. Damit wird aber auch das Regime der Flottengrenzwerte als das entlarvt, was es eigentlich ist: eine Quotenregelung für Elektrofahrzeuge
Die Verbrenner von heute werden mit den Elektroautos von morgen verglichen
Realistische Abschätzungen der realen Emissionen von Verbrennerfahrzeugen auf der Basis umfangreicher Praxistests besagen allerdings, dass z.B. ein neuer Golf Diesel 2.0 heute mit einem Realverbrauch von 5 L Diesel je 100 km anzusetzen ist. Ein im Jahre 2030 in Verkehr gebrachter Verbrenner-Pkw könnte mit der absehbar verfügbaren Technik je nach Fahrbetreib auf 3 bis 4 Liter kommen. Es ist allerdings tatsächlich fraglich, ob diese effizienzsteigernden Maßnahmen in der Golf-Klasse umgesetzt werden, was an der unsinnigen Regulierung der Flottengrenzwerte liegt. Da die von der EU für 2030 gesetzten Zielwerte damit nicht erreicht werden können, setzt man lieber auf Elektrofahrzeuge, die allerdings erheblich höhere Emissionen aufweisen, wie noch zu zeigen sein wird. Letztlich vergleicht die ICCT-Studie daher die Verbrenner von heute mit den Elektroautos von morgen, was natürlich Unsinn ist.
Bleibt man beim Blick auf das Kleingedruckte in Europa, fällt weiterhin auf, dass Dieselfahrzeuge in beiden Zeitebenen keine nennenswerten Vorteile gegenüber Benzinern aufweisen, bzw. im Segment der SUVs sogar schlechter abschneiden. Das erstaunt zumindest angesichts der in bisherigen Untersuchungen regelmäßig konstatierten und aufgrund der technologischen Effizienzparameter des Dieselantriebs auch plausiblen Vorteile von Selbstzündern, soll aber hier nicht weiter thematisiert werden. Der zentrale Punkt sind die generell behaupteten niedrigeren Emissionen von BEV gegenüber Verbrennerfahrzeugen wegen des verbesserten Strommixes.
So werden die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus für Fahrzeuge der unteren Mittelklasse mit 245 Gramm CO2-Äquivalente je km für Verbrenner angegeben. Im Jahre 2021 in Europa neu zugelassene BEV kommen in der gleichen Fahrzeugklasse auf 76 bis 83 Gramm, je nach Ausbaupfad der erneuerbaren Energien. Für den Fahrzeugjahrgang 2030 sollen sie sogar 56 bis 63 Gramm erreichen. Im „Kleingedruckten“ kann aber lesen, dass die durchschnittlichen Emissionen in Deutschland bei 104 Gramm je km liegen. Dort liegt der Vorteil also nicht mehr bei 77 Prozent, sondern „nur noch“ bei 57 Prozent. Nicht auf dem Radarschirm hat das ICCT auch den Einsatz von an weltweit für erneuerbare Energien günstigsten Standorten produziertem Wasserstoff bzw. E-Fuels, die mittelfristig durchaus relevante Beiträge zur Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen bieten könnten.
Elektroautoschwindel aufgedeckt
Die Message des ICCT wird allerdings für Deutschland nicht allein hierdurch zu fake news – 57 Prozent wären ja immer noch eine veritable Einsparung, wenn man allen zugrunde gelegten Annahmen glaubt. Der zentrale wunde Punkt der Studie ist die Annahme, dass die Elektrofahrzeuge in Deutschland den aktuellen Durchschnittsstrom tanken und dieser Jahr für Jahr immer weniger Emissionen mit sich bringt. Tatsächlich kommt aber mit jedem Elektroauto ein neuer Verbraucher ans Netz; reden wir von über 10 Millionen Elektroautos allein in Deutschland im Jahre 2030, ist unmittelbar klar, dass man nicht mehr argumentieren kann, dass ein BEV gerade dann geladen wird, wenn Strom aus Photovoltaik oder Wind im Überschuss vorhanden ist und ansonsten an die Nachbarstaaten verschenkt oder anderweitig verklappt werden muss. Die zusätzlichen Elektroautos laden und fahren mit den CO2-Emissionen des marginalen Stromangebots, also in Deutschland in der Regel eines fossilen Kraftwerks. Der Strom aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen wird bekanntlich bevorzugt ins Stromnetz eingespeist und ist damit bereits verplant. Ceteris paribus kommt es durch zahlreiche zusätzliche Elektroautos aber zu einem Anstieg der CO2-Emissionen, der erst dann entfällt, wenn der Cap im Emissionshandelssystem EU-ETS zieht.
Dies wird zwar aktuell heftig bestritten, doch vermögen die Argumente der Vertreter der Durchschnittsstromhypothese nicht zu überzeugen. Wenn entsprechend der Merit-Order-Logik die CO2-Intensität bei Ausweitung des Stromangebots zunimmt, was völlig unzweifelhaft ist (steigende marginale CO2-Emissionen), ist es falsch, bei einer finiten Veränderung der Zahl der Verbraucher durch zusätzliche BEV mit Durchschnittswerten zu rechnen; vielmehr entsprechen die zusätzlichen Emissionen dem bestimmten Integral unter der Kurve der marginalen CO2-Emissionen. Diesen eigentlich einfachen ökonomischen Zusammenhang haben Thomas Koch und Thomas Bölke in einer mathematisch hocheleganten Beweisführung absolut klar und eindeutig bewiesen und mit zahlreichen Kollegen in einem offenen Brief der EU-Kommission präsentiert.
Bedauerlicherweise wurde diese Initiative von den Medien vor allem mit Häme und Spott überschüttet. Die Denkfehler und irreführenden Schlussfolgerungen in einem besonders böswilligen Artikel dazu in der WirtschaftsWoche entkräftet sehr kenntnisreich und überzeugend Kai Ruhsert auf seinem Blog „Der Elektroautoschwindel“. Außerdem erscheint es zumindest in Europa geradezu fahrlässig, davon auszugehen, dass sich die Treibhausgasbilanz des Strommixes im Zeitablauf verbessert, wenn immer mehr Sektoren auf eine Versorgung mit elektrischer statt fossiler Energie umgestellt werden sollen (z.B. Stahlindustrie, andere Grundstoffindustrien, Chemie, Wärmemarkt). Dass sogar eine Versorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien möglich sei, behauptet eine Studie, deren Ergebnisse im jüngsten Wochenbericht des DIW präsentiert wurde. Im Rahmen zweier Szenarien, die sich durch den Grad der regionalen Integration und damit der Rolle der Windenergie Offshore unterscheiden, wird auf der Basis von Simulationsstudien für 38 NUTS-2-Regionen in Deutschland festgestellt, dass die Bedienung der Stromnachfrage bei Sektorenkopplung auch erneuerbar gesichert ist: „In beiden Szenarien lässt sich ein komplett auf erneuerbare Energien basierendes System stündlich berechnen.“
„Durchgerechnet“ geht anders
Dies ist wohl eine der Studien, über welche die Co-Autorin Claudia Kemfert immer wieder sagt, dass die Wissenschaft doch alles im Zusammenhang der Energiewende komplett durchgerechnet habe. Es lohnt auch hier ein Blick aufs Kleingedruckte: So geht die Studie davon aus, dass in dem visionären 100-Prozent-Erneuerbare-Szenario die jährliche Energienachfrage nur noch bei 1.209 TWh liegt – der Endenergieverbrauch in Deutschland betrug aber im Jahre 2018 genau 2.589 TWh. Völlig offen bleibt, wie eine solche Halbierung des Energieverbrauchs einer Industrienation ohne Kollateralschäden bewerkstelligt werden könnte. Es scheint auch hier so zu sein: Garbage in – Garbage out. Dies gilt nicht zuletzt für die kaum nachvollziehbare Annahme der Autarkielösung, die auf Importe erneuerbarer Energien (Wasserstoff, Methan) von außerhalb des Kontinents verzichtet, was dann zu gewaltigen Ausbauzielen für Erneuerbare führt (223 GW installierte Leistung für Wind an Land, 80 GW für Wind Offshore und 226 GW für Photovoltaik). Im geschlossenen Denkgebäude der Aktivisten für die Energiewende sind eben auch die Grenzen geschlossen. Durchgerechnet geht anders, nicht zuletzt, wenn man an die prohibitiven Kosten dieses Unterfangens denkt, die allerdings nirgendwo in dem Bericht thematisiert werden.
Unter den zahlreichen Ungereimtheiten im Detail soll hier nur auf die Annahmen hinter dem „Winterszenario“ hingewiesen werden. Um die Belastbarkeit des Modells zu bestätigen, wird eine Modellrechnung für eine Woche der geringsten Einspeisung erneuerbarer Energien im Januar präsentiert. Dann soll der „Großteil der Stromerzeugung von Windrädern an Land“ kommen, „und wird durch Einspeisemengen von PV-Anlagen mittags ergänzt. Wenn die Winderzeugung niedrig ist, wird die Nachfrage, wenn möglich, verschoben und auf der Erzeugungsseite durch Batteriespeicher, Wasserstoffturbinen sowie Importen aus den Nachbarländern unterstützt“. Fakt ist aber, dass die gesicherte Leistung aus Windenergieanlagen an Land bei einem Prozent der installierten Leistung liegt, wie der hervorragende und lesenswerte Verriss des DIW-Papiers durch Henrik Paulitz auf Tichys Einblick konstatiert.
Allerdings ist im Kleingedruckten auch von Verhaltensanpassungen im Sinne von „Suffizienz“ die Rede und die Versorgungssicherheit soll auch durch Einbindung in das Verbundsystem mit den Nachbarländern gewährleistet werden. Die werden sich bedanken, ebenso aber auch die Bürger in Deutschland: „Wenn die Winderzeugung niedrig ist, wird die Nachfrage, wenn möglich, verschoben und auf der Erzeugungsseite durch Batteriespeicher, Wasserstoffturbinen sowie Importen aus den Nachbarländern unterstützt.“ Verschiebung der Nachfrage? War da nicht einmal was mit einem sogenannten „Spitzenglättungsgesetz“?
Im Wolkenkuckucksheim der Blase der Energie- und Mobilitätswende ist wohl jeden Tag Kirmes, und das DIW betreibt sicher eines der größten und buntesten Karussells auf dem Platz. Hand in Hand mit den Aktivisten vom ICCT bastelt man an einer schönen neuen Welt der Elektromobilität auf der Basis klimaneutraler Energieversorgung. Falls die Daten des ICCT bzw. die Projektionen des DIW stimmten, spräche ja innerhalb dieses Narrativs einiges für die Elektromobilität. Autofahren wäre sozusagen „Genuss ohne Reue“, so wie sich das die meisten überzeugten Elektromobilisten heute noch vorstellen. Dass dies nicht so wirklich stimmt, hat man auch im Bundesumweltministerium erkannt. In der eingangs erwähnten Broschüre zu den Vorzügen der Elektromobilität wird klar gesagt, wie man sich die mobile Zukunft vorstellt: „Elektrofahrzeuge können nicht die einzige Strategie sein, um den Zielen des Klima- und Umweltschutzes im Straßenverkehr gerecht zu werden. Eine nachhaltige Verkehrswende gelingt nur, wenn der Fokus auch auf Vermeidung und Verlagerung gelegt wird.“ Also doch Verzicht und Reue auf dem Weg in die Suffizienz. Nicht alle dürfen auf das schöne bunte Karussell, und Anstehen ist auch wieder angesagt.
Alexander Eisenkopf ist Wirtschaftswissenschaftler und Professor für Wirtschafts- und Verkehrspolitik an der Zeppelin Universität Friedrichshafen.
[1] Strenggenommen rechnet und argumentiert die Studie durchgängig mit CO2-Äquivalenten bzw. Treibhausgasäquivalenten. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird hier meist nur von CO2 gesprochen.
… wenn die Inzidenzen steigen? Ist die Pandemie erst überwunden, wenn sich alle impfen lassen? Brauchen wir die Kinderimpfung, damit die Schulen öffnen können? Zwei Rechtsprofessorinnen räumen mit Irrtümern der Corona-Debatte auf.
Covid-19 hat uns als Gesellschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Zu Beginn der Pandemie wussten wir wenig über das Virus. Weitreichende Freiheitsbeschränkungen mussten daher auf unsicherer Grundlage getroffen werden. Mittlerweile hat die Wissenschaft aber deutlich mehr Erkenntnisse über das Virus gewonnen.
Man könnte meinen, dass mit der Entwicklung von Impfstoffen die staatlichen Maßnahmen beendet werden. Doch noch immer wird über weitere Schulschließungen diskutiert, Universitäten sollen auch im nächsten Semester nicht vollständig öffnen, und teilweise wird sogar ein weiterer Lockdown in Aussicht gestellt. Insbesondere Ungeimpften sollen empfindliche gesellschaftliche Nachteile drohen.
Die aktuelle Pandemiediskussion leidet darunter, dass sich so manche Argumentationslinie verfestigt hat, die angesichts unseres heutigen Wissens über das Virus und das Bestehen von Impfangeboten nicht mehr haltbar ist. Dieser Beitrag widmet sich drei grundlegenden, aber verbreiteten Fehlannahmen und möchte damit zu einer Schärfung des Diskurses beitragen.
Wenn die Inzidenzwerte steigen, müssen unweigerlich neue Maßnahmen ergriffen werden.
Dass Inzidenzwerte für sich genommen kein geeigneter Parameter sind, um zu bestimmen, welche Maßnahmen im Kampf gegen das Virus zu ergreifen sind, sollte eigentlich unbestritten sein. Auch das Gesundheitsministerium will fortan nicht länger zentral auf Inzidenzwerte setzen. In den Fokus soll stattdessen insbesondere die Zahl der Hospitalisierungen von Corona-Patienten rücken.
Das ist ohne Zweifel der richtige Ansatz. Die Inzidenzwerte sagen nichts darüber aus, ob jemand tatsächlich Symptome zeigt – geschweige denn, dass eine Lebensgefahr besteht oder ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Nur zur Verhinderung dieser Gefahren können staatliche Eingriffsmaßnahmen aber zulässig sein. Zu Beginn der Pandemie mag die Inzidenz ein sinnvoller Orientierungswert gewesen sein; heute haben wir aber genug Informationen über die Wirkung des Virus für verschiedene Personengruppen, um die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen deutlich differenzierter beurteilen zu können.
Trotz dieser Einsicht hält sich die Auffassung, dass hohe Inzidenzen unbedingt – und notfalls auch mit staatlichen Freiheitsbeeinträchtigungen – vermieden werden müssen. In aktuellen Medienberichten wird immer wieder warnend hervorgehoben, dass die Infektionszahlen steigen. Der Anstieg der Inzidenzen spätestens im Herbst oder Winter ist aber nicht nur völlig vorhersehbar, er ist für sich genommen auch nicht problematisch.
Da Angehörige von Risikogruppen zunehmend einen vollständigen Impfschutz erlangt haben, sind erhöhte Inzidenzwerte in erster Linie auf Infektionen bei jüngeren Menschen zurückzuführen. Für diese Gruppe stellt Corona aber in der Regel keine Gesundheitsgefahr dar, die über solche Risiken hinausgeht, die wir als Gesellschaft auch sonst als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen bereit sind. Selbst bei stark erhöhten Inzidenzwerten ist daher nicht ohne Weiteres damit zu rechnen, dass es zu einem Kollaps des Gesundheitssystems kommt.
Es ist also ein verbreiteter Irrtum, dass steigende Inzidenzwerte unweigerlich neue, eingriffsintensive Corona-Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Sofern die Ansteckung infolge eines Angebots effektiver Impfungen lediglich mit einem allgemeinen Lebensrisiko verbunden ist und zugleich keine Überforderung des Gesundheitssystems droht, dürfen an Inzidenzwerte keine staatlichen Maßnahmen geknüpft werden. Aufgeregte Berichte über steigende Infektionszahlen verzerren die reale Risikosituation in Deutschland. Medien und Politik sollten stattdessen jetzt konsequent auf andere Daten wie die Hospitalisierungen und Todesfälle schauen.
Fehlannahme 2:
Es müssen mindestens 80 bis 85 Prozent der Deutschen geimpft sein, bevor die Maßnahmen enden können.
Diese Einschätzung liest man derzeit immer wieder. Der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, hat sich bereits vor einer Weile entsprechend geäußert. Jüngst legte der SPD-Politiker Carsten Schneider nach: Wenn nicht ausreichend Menschen geimpft seien, gebe es „das alte, normale Leben nicht zurück“.
Diese Aussage verbindet ein gefährliches Staatsverständnis mit einer unverhältnismäßigen Pandemiepolitik. Erst einmal geht es nicht darum, dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern ihr normales Leben wie ein Geschenk zurückgeben darf oder auch nicht. Das normale Leben ist nichts anderes als die Ausübung der Grundrechte, die uns das Grundgesetz gewährt – und die aus gutem Grund Eingriffe des Staates einschränken. Jede einzelne staatliche Maßnahme muss sich am Verhältnismäßigkeitsprinzip messen lassen; wenn sie diesen Test nicht besteht, ist sie verfassungswidrig.
Nun soll es nach Schneider weitere „extreme Einschränkungen“ geben, wenn sich Menschen nicht impfen lassen. Das klingt wie eine Kollektivstrafe, die den sozialen Druck auf Ungeimpfte verstärken soll. Wer sich nicht impfen lässt, ist schuld daran, dass Kinder nicht in die Schule gehen dürfen, Restaurants geschlossen bleiben müssen und Familien sich nicht treffen können.
So funktioniert das Recht aber nicht. Freiheitsbeschränkungen sind nicht zulässig, um Unwillige zu einer Impfung zu „motivieren“. Der Staat hat seine Bürgerinnen und Bürger vor besonderen Gefahren zu bewahren, die über ein allgemeines Lebensrisiko hinausgehen. Bei Covid-19 besteht eine solche Gefahr für die Risikogruppen, sie muss der Staat schützen. Wenn die Mitglieder der Risikogruppe (und erst recht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger) ein Impfangebot erhalten haben und sich damit wirksam gegen eine Infektion schützen können, entfällt die Legitimation für staatliche Grundrechtseingriffe.
Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn sich viele Menschen in Deutschland gegen eine Impfung entscheiden sollten. Es ist die freie Entscheidung eines jeden Einzelnen, das Risiko einer Erkrankung mit Covid-19 einzugehen. Wer nicht zur Risikogruppe gehört, kann dafür gute Gründe haben. Und selbst wenn der Verzicht auf eine Impfung medizinisch unvernünftig sein sollte – jeder Mensch darf für sich irrationale Entscheidungen treffen, auch das ist Ausdruck von Autonomie.
Begründen kann man die Notwendigkeit einer bestimmten Impfquote daher nur mit dem Ziel einer Herdenimmunität, die auch Personen schützt, die sich nicht durch eine Impfung selbst schützen können. Soll das aber die Grundlage für staatliche Eingriffe sein, brauchen wir deutlich mehr Informationen. Wie viele Personen, für die Covid-19 ein erhebliches Risiko darstellt (denn nur für die hat der Staat einen Schutzauftrag), können sich tatsächlich dauerhaft nicht impfen lassen? Und gibt es andere Möglichkeiten, ihr Infektionsrisiko gering zu halten – etwa auch Hilfe beim Selbstschutz beispielsweise in Pflegeeinrichtungen?
Es ist verwunderlich, dass die Kritik an den Ungeimpften und die Forderung nach für sie spürbaren Nachteilen immer lauter wird, ohne dass diese Punkte ernsthaft diskutiert werden. Die „Zeit“ verstieg sich sogar zu der Aussage, dass eine „Diskriminierung“ von Ungeimpften ethisch gerechtfertigt sei.
Hieran könnte ein grundlegender Denkfehler schuld sein: Die Pandemie ist nur überwunden, wenn sich alle impfen lassen. Wer sich nicht impfen lässt, der hält die Pandemie am Laufen – so etwa der reißerische Titel des „Spiegel“: „Impfen? Irgendwann. Vielleicht. Wie Ignoranz und Zweifel den Sieg über die Seuche vereiteln“. Das Virus wird sich aber wohl nicht „besiegen“ lassen – und darum geht es auch gar nicht. Der Grund für staatliche Maßnahmen entfällt nicht erst dann, wenn kein einziger Corona-Fall mehr gemeldet wird. Sondern dann, wenn sich die Risikogruppe wirksam schützen kann. Dafür brauchen wir keine bestimmte Impfquote.
In jedem Fall unzulässig ist das vom SPD-Politiker Schneider in Aussicht gestellte Vorgehen, nämlich bei fehlender Herdenimmunität die Freiheiten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger – auch der Geimpften – einzuschränken. Wann enden dann die Corona-Schutzmaßnahmen? Was ist, wenn die „Impfunwilligen“ unwillig bleiben? Mit den flächendeckenden Impfangeboten sind weitere Lockdowns nicht mehr verfassungsmäßig.
Fehlannahme 3:
Impfungen sind für Kinder wichtig, da nur dann die Schulen wieder öffnen können.
Es wird viel diskutiert über die Notwendigkeit einer Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen gegen Corona. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat eine allgemeine Impfempfehlung bislang lediglich für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ausgesprochen, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind oder in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung befinden. Für alle anderen Personen in dieser Altersgruppe ist eine Empfehlung unterblieben.
Die Entscheidung der Stiko wurde und wird von vielen Seiten kritisiert. Dabei findet sich in der Debatte immer wieder die Aussage, Impfungen für Kinder seien wichtig, damit Schulen wieder geöffnet werden könnten. Diese Argumentation ist aus mehreren Gründen höchst problematisch.
Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie erfolgen zum Schutze derer, die ein besonderes Risiko für einen schweren, gar tödlichen Verlauf aufweisen. Für Kinder ohne spezifische Vorerkrankungen bedeutet eine Infektion mit Covid-19 nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand ein Risiko, das wir als allgemeines Lebensrisiko etwa im Kontext der saisonalen Grippe ganz ohne Schulschließungen oder sonstige Freiheitseinschränkungen hinnehmen. Es muss daher so klar benannt werden: Schulschließungen erfolgen nicht zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, sondern zum Schutz der Risikogruppen.
Wenn aber eine Schutzimpfung für alle Gefährdeten – und darüber hinaus für jede andere und jeden anderen – möglich ist, lassen sich Schulschließungen nicht mehr rechtfertigen. Sie wären eine unverhältnismäßige Maßnahme der Pandemiebekämpfung. Wenn sich jeder effektiv selbst schützen kann, dürfen Dritte hierfür nicht länger herangezogen und in ihrer Freiheit beschnitten werden. Kinder und Jugendliche haben also ein Recht darauf, dass ihre Schulen geöffnet werden – und müssen sich dafür nicht erst impfen lassen.
Damit erweist sich das Argument, die Impfung von Kindern und Jugendlichen erfolgten zu ihrem eigenen Nutzen, weil dies die Öffnung der Schulen ermögliche, als unhaltbar. Dass Kinder seit über eineinhalb Jahren massive Eingriffe in ihre Freiheitsrechte hinzunehmen haben, ist ein Sonderopfer, das sie dem Gemeinwesen gegenüber erbringen. Solche Sonderopfer werden im Recht üblicherweise ausgeglichen. Im Zusammenhang mit Corona scheint dieser Mechanismus allerdings zum Leidwesen der Kinder und Jugendlichen vergessen. Vielmehr soll hier gewissermaßen ein Sonderopfer (Schulschließung) mit einem weiteren Sonderopfer (Impfung) behoben werden. Ob eine Impfung für Kinder erforderlich ist, darf sich allein nach den Folgen für ihre Gesundheit richten. Sie dadurch sinnvoll zu „machen“, weil man anderenfalls nicht begründete Nachteile in Aussicht stellt, ist schlicht unredlich.
Kinder und Jugendliche sind die großen Leidtragenden der staatlichen Schutzmaßnahmen. Ihr Recht auf Bildung, ihre sozialen Kontakte, ihr Engagement in Sport- und Musikvereinen wurden massiv beschränkt, um andere zu schützen. Das gesellschaftliche Drängen nach einer Impfung von Kindern und Jugendlichen vernachlässigt die Belange dieser Gruppe nun erneut. Denn offenkundig stehen hier nicht die gesundheitlichen Folgen für die jungen Menschen selbst im Vordergrund, sondern abermals gesellschaftliche Interessen an geringen Infektionszahlen. Anstatt sich intensiv darum zu bemühen, den Bildungsrückstand aufzuholen und die psychischen und sozialen Folgen der Pandemie gerade für Kinder und Jugendliche auszugleichen, soll ihnen nun die Verantwortung für die Beschneidung ihrer Freiheiten zugeschrieben werden.
Die Stiko wurde und wird dafür kritisiert, zu zögerlich zu sein und keine Verantwortung zu übernehmen. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist gerade Ausdruck von Verantwortung, dass sich die Expertinnen und Experten der Stiko nicht einem gesellschaftlichen Druck gebeugt und vorschnell Empfehlungen ausgesprochen haben. Ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein gegenüber Kindern und Jugendlichen zeigt sich hingegen dann, wenn die Stiko entgegen ihrer wissenschaftlichen Bewertung zu einer Impfempfehlung gedrängt werden soll.
Elisa Hoven ist Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig und Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen. Frauke Rostalski ist Professorin für Strafrecht an der Universität zu Köln und Mitglied im Deutschen Ethikrat.
*Weil der Artikel und die Meinungen außerordentlich wichtig für die Debatte „Corona“ sind, zitieren wir den Text & das Meinungsbild. Verweise, Grafiken und sämtliche Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
Dynamische Quelle/Unbedingt anklicken und herunterscrollen – Der Chart ist interaktiv und extrem erhellend!!
Dazu schrieb Werner Bläser:
Das sind die wöchentlichen Neu-Einweisungen ins Spital wg. Corona in unseren Lieblings-Urlaubsländern. Wie man sieht, sind diese auf einem äusserst niedrigen Niveau.
Portugal hat eine Inzidenz von 126 (ist schon seit längerer Zeit hoch, dazu noch mit der Delta-Variante; müsste sich also, wenn unsere Panikeure Recht hätten, in den Hospitalisierungen zeigen).
In Griechenland liegt der Wert bei 177, Frankreich 228, Spanien 354, Italien 63.
Man sieht, obwohl Italien und Spanien bei den Inzidenzen weit auseinanderliegen – die Krankenhauseinweisungen wg. Corona sind in beiden Ländern sehr niedrig.
Da die Inzidenzen in den aufgeführten Ländern schon seit Wochen steigen, sich aber kaum oder gar nicht im Spital zeigen, muss man das als schlagenden Beweis für die weitgehende Irrelevanz des Inzidenzwertes akzeptieren.
Damit zeigt sich, dass auch Länder mit hohen Inzidenzwerten durchaus ungefährliche Urlaubsziele sein können.
Die Kurve, die rechts einen kleinen „Hüpfer“ gemacht hat und dann gleich wieder abgesunken ist, ist die von Spanien, wo die Inzidenz seit längerer Zeit steigt. Man kann daran sehr gut das Auseinanderklaffen von Inzidenz und wirklicher Schwere der Erkrankung sehen.
Aber genau diese Inzidenzen nimmt unsere Regierung, um Schleierfahndungen nach Urlaubern ohne Test zu rechtfertigen.
Was für eine erbärmliche Mischpoke!
Danke, Werner Bläser und einen schönen Gruß in´ s Berner Oberland
Ihr Rüdiger Stobbe
Ergänzen möchte ich, dass das RKI jeden Tag außer Samstag und Sonntag die
Aktuell (gestern, am 2.8.2021) liegt diese bei 0,5 Personen. Pro 100.000 Einwohner. Das sind ja in ganz Deutschland 415 Menschen. Da habe ich mich richtig erschreckt. Die Überlastung des Gesundheitswesens steht offenbar kurz bevor (Ironie off!).
Was ist aus unseren einst so schönen Land der Dichter und Denker geworden?
Angsthasen, Weicheier, Machtgeile & Krisenprofiteure beherrschen Politik, Medien und weite Teile der Wissenschaft in Deutschland.
Auch ohne Empfehlung der Ständigen Impfkommission soll Kindern ab zwölf Jahren eine Corona-Impfung angeboten werden. Dies beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Außerdem sollen bestimmte Gruppen eine Auffrischungsdosis bekommen.
Die Gesundheitsminister der Länder haben in Einvernehmen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Start von Corona-Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen sowie flächendeckende Impfangebote für Jugendliche und Kinder ab zwölf Jahren beschlossen. Die Entscheidung erfolgten einstimmig, wie nach der Gesundheitsministerkonferenz am Montagabend mitgeteilt wurde. …
… Demnach wollen alle Länder künftig 12- bis 17-Jährigen in Impfzentren oder anderen Stellen niedrigschwellige Angebote machen. Dabei sei entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich. Zudem sollten Kinder und Jugendliche auch durch Kinder- und Hausärzte sowie im Rahmen von Impfungen für Angehörige von Beschäftigten in Firmen geimpft werden können. Bislang sind in dieser Altersgruppe gut 20 Prozent geimpt, knapp 10 Prozent sind dabei vollständig geimpft.
Spahn begrüßte die zusätzlichen Angebote auch für Minderjährige. „Wir haben genügend Impfstoff für alle Altersgruppen“, sagte er. „Deshalb ist es gut, dass die Länder auch dieser Altersgruppe möglichst niedrigschwellig ein Impfangebot machen wollen.“ Jeder, der wolle, könne im Sommer geimpft werden. Es gebe genügend Impfstoff für alle Altersgruppen.
Klar ist, das einige Länder – bald sicher alle – die Kinder und Jugendlichen in den Schulen mit mobilen Impfteams belästigen werden:
Die brennendste Frage ist jene des Impfangebots für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren. Während noch um den richtigen Kurs gerungen wird, hatten Sie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, allen Schülerinnen und Schülern ab zwölf Jahren ein Impfangebot zu machen. Warum dieser Vorstoß?
Karin Prien:Uns geht es darum, den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Lehrkräften, die noch nicht geimpft sind und allen anderen, die an Schule beschäftigt sind, ein niedrigschwelliges Angebot zur Verfügung zu stellen – in den Räumlichkeiten der Schule. Das Angebot kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung, damit alle die, die dies wünschen, sich impfen lassen können.
Prof. Karl Lauterbach im Deutschlandfunk am 2.8.2021*:
[…] da sehen wir auch bei den Kindern keine schweren Nebenwirkungen, die jetzt dazugekommen sind. Wir sehen die Nebenwirkungen der Myokarditis und der Perikarditis. Das ist klar. Das kommt über den Daumen gepeilt bei einem von 20.000 Kindern vor. Das ist aber in mehr als 95 Prozent der Fälle sehr wenig, wie die Myokarditis dort verläuft.
Armbrüster:Das müssen Sie uns ganz kurz erklären, Herr Lauterbach. Was ist das für eine Krankheit?
Lauterbach:Das sieht man auch bei anderen Impfungen. Da gibt es eine leichte Entzündung des Herzmuskels und der Herzmuskelhaut, die um das Herz herumliegt, und diese Entzündung geht aber nach kurzer Zeit zurück und ist in der Regel nicht behandlungsbedürftig. Das ist ein seltenes Risiko, geht fast immer von alleine weg. […]
Risiken, Nebenwirkungen werden kleingeredet. Bei 4,5 Millionen Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren sind es doch immerhin
225 junge Menschen,
die von einer Herzmuskelentzündung betroffen wären.
Wegen einer Impfung, die von der STIKO nur eingeschränkt befürwortet wird. Wobei bei dem „Aufklärungsgespräch“ in aller Regel und in erster Linie die „Enthaftung“ des aufklärenden Arztes im Vordergrund stehen dürfte.
Prof. Mertens (STIKO) hingegen hat „Eier“, das hat er bereits hier bewiesen. Das aktuelle Interview zur fehlenden Empfehlung für Kinder und Jugendliche:
… haben sich Querdenker am Wochenende spontan an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten in Berlin getroffen, um ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit – welches ihnen von SED-Innen- Geisel plus einer hörigen Justiz verwehrt wurde – friedlich wahrzunehmen.
Genauso selbstverständlich wird von den Mainstream-Medien die Geschichte von der gewaltbereiten Querdenker-Demonstranten gut aufbereitet erzählt. Dabei waren es vor allem düpierte Polizisten, die die „Schnauze voll“ hatten und ihrem Frust freien Lauf ließen.
Der Mainstream berichtet
Die Bilanz des Dlf vom 2.8.2021:
Dass über 500 Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer eingeleitet wurden, ist dem Dlf eine Nachricht wert.
1.000 Festnahmen meldet der rbb. Bei WELTonlinewaren es nur 600 Festnahmen. Egal, bei anderen Demos, zum Beispiel gegen Israel, wo auch gerne mal von Goldstücken „Juden in´ s Gas“ skandiert wird, sind solche Festnahmen ´nicht möglich`. Solche Demos findet SED-Innen-Geisel zwar widerlich. Doch festgesetzt, abgeurteilt oder gar ausgewiesen wurden und werden – die Al-Kuds-„Demos“ finden jedes Jahr statt – die Judenfeinde m. W. nicht.
RTL zum Beispiel bringt am 1.8.2021 selbstverständlich eine feine, für Normalbürger passende Zusammenfassung mit „Autorität“ Schäuble:
_______________________
Boris Reitschuster …
… hat, wen wundert es, eine etwas andere Sicht auf die Dinge:
Per se beziehen sich diese Überschriften zwar auf zutreffende Sachverhalte. Ich wurde selbst Zeuge, wie Demonstranten Polizisten angriffen – nachdem diese zuvor mit großer Brutalität andere Demonstranten zu Boden gerissen hatten und es zu einem Handgemenge kam. Solche Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen. Sie war aber nicht beherrschend. Sie zur Überschrift zu machen – und heute lesen sehr viele nur noch die Überschrift – ist in meinen Augen fragwürdig. Ob das noch journalistische Schwerpunktsetzung oder schon Framing ist, sei dahin gestellt. Zum Vergleich: Sehen Sie sich die Gewalt gegen die Polizei bei der „Black Lives Matter“-Demo vergangenes Jahr in Berlin an – über die ausschließlich positiv berichtet wurde, ohne Hinweise auf die Gewalt, obwohl viel mehr Polizisten verletzt wurden. …
_________________________
Ist das in Moskau? In Minsk? Nein, in Berlin!
Youtube hat das Video mit einer Altersfreigabe versehen, wie zuvor schon harmlose Videos – nur Erwachsene können es jetzt sehen, und damit nur registrierte Nutzer. Entweder handelt es sich um indirekte Zensur, oder Youtube stuft die Brutalität der Berliner Polizei als nicht jugendfrei ein. Auf jeden Fall verlinke ich das Video hier auf einer (zensur)freien Plattform:
Nachdem ich diesen Text fertig geschrieben habe, schaute ich mir das Video an, das mein Mitarbeiter für mich zusammengeschnitten hat – mit Szenen aus meinen Livestreams und seinen Aufnahmen. Die brutale Gewalt darin hat mich extrem erschüttert. Und auch, dass ich sie offenbar beim Schreiben schon teilweise verdrängt und auch relativiert habe. Darum lasse ich den Text so stehen, zu Dokumentationszwecken – weise aber ausdrücklich darauf hin, dass ich solche Brutalität durch nichts gerechtfertigt sehe. Auch wenn Einzelne selbst Gewalt gegen die Polizei angewandt haben, was heftig zu verurteilen ist – es ist keine Rechtfertigung dafür, dass Beamte so mit friedlichen Demonstranten umgehen. Die Szenen sind aufwühlend, und mich machen sie sehr betroffen. Bitte sehen Sie es sich nur an, wenn Sie starke Nerven haben – siehe oben.
_________________________
… In den acht Stunden habe ich persönlich bis auf eine Szene durchweg gewaltfreie Demonstranten erlebt – wenn auch manche die Beamten beleidigten. Der rbb berichtet von weiteren Übergriffen auf die Polizei. Demnach kam es zu Attacken an Absperrungen. Ein unabhängiger Kollege erzählte auch, dass am Morgen Verkehrsschilder herausgerissen und dann als Waffe auf Polizisten gerichtet worden seien. Polizeisprecher Thilo Cablitz berichtete im Gespräch mit mir, dass zehn Polizisten verletzt wurden, einer von ihnen schwer. So bedauerlich und verurteilenswert das in jedem einzelnen Fall ist – bei Black Lives Matter waren es 28, ohne dass medial darüber groß berichtet wurde.
Die regelmäßigen manipulativen Versuche vieler großer Medien, die Teilnehmer von Anti-Corona-Maßnahmen-Demos als rechtsradikal darzustellen, wirkten angesichts der Zusammensetzung der Proteste völlig absurd: Hier war im Wesentlichen die bürgerliche Mitte unterwegs – und natürlich, wie bei jeder Demo, auch einige Exzentriker (die großen Medien das Framen erleichtern). Bei einem flüchtigen Überfliegen der Berichte ist mir aufgefallen, dass heute das „Framing“ in Richtung Rechtsradikalismus fehlt. Wie auf Knopfdruck.
Sachlich und neutral ist die Überschrift beim Tagesschau.de-Bericht vom rbb (die Dritten Programme machen überhaupt oft eine Ausnahme vom Framing-Journalismus). Dort heißt es:„Querdenker-Demo und Polizeiaufgebot auf dem Alexanderplatz:Trotz Verbot von Corona-Demos: Tausende ,Querdenker‘ ziehen durch Berlin. Mehrere Tausend Gegnerinnen und Gegner der Corona-Maßnahmen sind trotz eines Demonstrationsverbots durch Berlin gezogen. Die Polizei griff zwar punktuell hart durch, ließ die Demonstranten aber auch oft unbehelligt.“
»Polizei überfordert«
Für die Verhältnisse der ARD geradezu vorbildlich war der Bericht in den Tagesthemen: Da wurde zwar nur sehr kurz und unter „ferner liefen“, jedoch ohne das übliche Framing und die häufigen Verzerrungen berichtet. Unterstreichen könnte ich auch die Überschrift der Süddeutschen: „‚Querdenken‘ in Berlin: Polizei überfordert“.
Die Berliner Morgenpost berichtet von dem Übergriff auf den Berliner Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalistenunion (DJU) Jörg Reichel in Kreuzberg. Er wurde dort von Teilnehmern der Demonstration vom Fahrrad gerissen und brutal zusammengeschlagen und -getreten. Laut „Tagesspiegel“ musste er mit Verletzungen an Schulter und Bein ins Krankenhaus gebracht werden. So wichtig die Berichterstattung über diesen verurteilenswerten Vorfall ist – dass auch die Polizei Journalisten massiv behinderte (siehe hier) verschweigt die Morgenpost.
Ein beeindruckendes Beispiel für Manipulation liefert auch der Journalist Julius Geiler vom Tagesspiegel. Er nutzt ein Video von mir und betitelt dies wie folgt: „Auch auf dem Alex kam es zu brutalen Angriffen auf Polizeikräfte wie dieses Video zeigt.“ Dass in diesem Fall aber erst ein besonders brutaler Polizeieinsatz zu der Gegenreaktion führte – was diese nicht rechtfertigt – verschweigt Geiler seinen Lesern. Dass Geiler mein Video ohne Genehmigung benutzt, ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ich könnte ihn dafür kostenpflichtig abmahnen lassen, aber auf dieses Niveau möchte ich mich nicht begeben – anders als Kollegen wie Patrick Gensing von der ARD oder Tilo Jung mir gegenüber.
Bemerkenswert war an diesem Tag, dass die Polizei massiv überfordert war mit der Taktik der Demonstranten, die offenbar spontan entstand. Wenn die Beamten den Protestzug durch Schöneberg und Kreuzberg stoppen wollten, drehten die Teilnehmer jeweils um. So entstand ein Katz und Maus-Spiel, bei dem die Polizei trotz Hubschraubereinsatz das Nachspiel hatte. Sie sah damit etwas gelackmeiert aus – vor allem nach ihren Ankündigungen im Vorfeld, alle Ansammlungen zu unterbinden.
Mein Fazit: Ich habe eine bis auf wenige bedauerliche Einzelfälle – an denen es nichts zu relativieren gibt – friedliche Demo aus der Mitte der Gesellschaft erlebt. Die Berliner Polizei war offenbar mit der Menge der Demonstranten überfordert und schaffte es nicht, ihre Ankündigung wahrzumachen, Zusammenkünfte zu verhindern. Allerdings verzichtete sie dabei auch auf die „Brechstange“. Die angedrohten Wasserwerfer kamen nicht zum Einsatz, in vielen Momenten agierte die Polizei brutal – aber ebensowenig wie man die Angriffe auf die Polizei verallgemeinern darf auf die gesamte Demo, darf man die leider doch recht zahlreichen brutalen Einzeleinsätze nicht auf den gesamten Polizeieinsatz übertragen. Der eigentliche Skandal war das Verbot der Demo; die Durchsetzung des Verbots war für die verrohten Maßstäbe Berlins im Rahmen dessen, was zwar nicht sein sollte, woran man sich aber schon fast gewöhnt hat.
In Sachen Medien: Nachdem mein Erwartungshorizont nach schlimmen Erfahrungen in den letzten zwölf Monaten sehr niedrig war, erfüllten sich meine schlimmen Befürchtungen nicht, was die Berichterstattung angeht.
Und meine ganz persönlichen Eindrucke: Ich fremdle nach diesem Sonntag noch mehr mit meinem Land. Genauer gesagt nicht mit dem Land, sondern mit Politik und Medien. Das Verbot der Demo, die brutalen Szenen – sie sind aufwühlend und machen Angst. Besonders bedrückend waren für mich zwei Szenen mit massiven Aggressionen und Hass gegen mich von Anwohnern. Die hatten mich nicht erkannt, waren aber so hasserfüllt und aggressiv gegen alles, was aus der Demonstration kam, dass man Angst bekommt, wie gespalten und hasserfüllt unsere Gesellschaft heute ist. (Ein Video der beiden Szenen werde ich noch hochladen).
… und Home-Office-Angestellten, dann hört die Pandemie wohl niemals auf – mit Masken, Abstand und geschlossenen Schulen. Doch außerhalb dieser Blase sind viele nicht mehr bereit, die nächste Lockdown-Runde mitzuspielen.
Kürzlich war ich mit meinem Sohn in einem Spaßbad in Brandenburg. Wir sind dafür eine Stunde lang über Land gefahren. Nicht, weil das Spaßbad eine außergewöhnliche Turborutsche hat – sondern, weil in Berlin seit weit über einem Jahr alle Hallenbäder geschlossen sind. Dort gibt es nur trostlose Freibäder mit kaltem Wasser, Rutschen und Sprungtürme sind mit rotweißem Flatterband abgesperrt. Das soll – so erläutern es die Bademeister – garantieren, dass man nicht zum Spaß ins Bad kommt. Diese Gefahr ist aber ohnehin gering, denn man darf die Freibäder nur besuchen, wenn man es schafft, vorher im Internet ein Zeitfenster zu buchen. Bei gutem Wetter ist das so gut wie unmöglich.
Wer diesem lebensfeindlichen Irrsinn, den die politisch Verantwortlichen erzeugt haben, entfliehen will, um seinem Kind nach einem Jahr Maskenpflicht im Unterricht die Freude eines Schwimmbadbesuchs zu gönnen, muss also die Landesgrenze überqueren: In Brandenburg darf man einfach so schwimmen gehen – „ohne negativen Corona-Test und ohne Termin“, wie das Schwimmbad auf seiner Internetseite schreibt.
Am Eingang der Halle steht ein braungebrannter Mitarbeiter mit Mundnasenschutz, der uns freundlich auffordert, beim Gang durchs menschenleere Foyer zur Kasse die Masken zu tragen – „leider“, wie er mitfühlend hinzufügt. Im Schwimmbad selbst dürften wir die Masken dann natürlich ablegen, im Restaurantbereich allerdings müssten wir sie dann wieder anziehen, zumindest auf dem Weg zum Tisch. „Auf den paar Metern ist das Virus plötzlich ganz gefährlich“, sagt der Brandenburger sarkastisch. Auf meine einlenkende Bemerkung, das sei ja wohl hoffentlich bald vorbei, winkt er ab: „Nicht, wenn sich die Leute nicht dagegen wehren!“
Hilfe, ein Querdenker? Ein Maskenverweigerer, Maßnahmenkritiker, Corona-Leugner? Das sind so die Schubladen, welche die meinungsführende Kaste in Deutschland für solche Leute bereithält. Dabei spricht der Mann, der sich als Vater von drei Kindern vorstellt, nur etwas aus, was einem, wenn man auch nur einen kleinen Schritt zurücktritt, der gesunde Menschenverstand sagt: Die in Deutschland allgegenwärtigen Mikro-Restriktionen, in vielen Nachbarländern längst über Bord geworfen, ergeben keinen Sinn mehr – außer jenem, der Bevölkerung auf Schritt und Tritt zu signalisieren, dass eine gefährliche Pandemie herrscht, die alle und jeden bedroht.
Das mögen jene, deren Geschäftsmodell seit anderthalb Jahren das Warnen und Beschränken ist, so sehen – obwohl sich längst alle, die es wollen, durch Impfung gegen eine schwere Erkrankung schützen können. Im Land Brandenburg liegen am Tag des Besuchs insgesamt 14 Corona-Patienten im Krankenhaus, sechs davon auf Intensivstationen.
Doch die Warner und Beschränker werden weiter über steigende Inzidenzen reden und Wellen zählen. Sie werden weiter Maskenpflicht und Abstandsregeln, Schulschließungen und Kontaktreduzierungen fordern. Von selbst werden sie, das wird immer klarer, nicht wieder damit aufhören.
Dafür haben Menschen, die nicht zum Milieu der Beamten und privilegierten Home-Office-Angestellten gehören, das sich schon für die nächste Lockdown-Runde vorbereitet, ein sehr gutes Gespür. Man darf ihren Realitätssinn und ihre Vernunft nicht unterschätzen. Und eine Politik, die nicht endgültig den Kontakt zur Wirklichkeit verlieren will, sollte sie ernst nehmen.
*Weil der Artikel und die Meinung außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Corona-Wie gehts weiter?“ sind, zitieren wir den Text. Verweise, Grafiken und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
Es hat nämlich den Anschein, als sollte der Skandal unter den Teppich gekehrt werden. Der Skandla, dass auf der einen Seite sich Medizinscharlatane die Taschen vollgestopft haben, auf der anderen Seite eine solche Fake-Panik verbreitet wurde, dass die Bevölkerung völlig unnötig mit „Maßnahmen“ drangsaliert wurde.
Die Politik hat Unsummen …
… für zusätzliche Intensivbetten ausgegeben, für die es nie entsprechenden Bedarf gab. Ein genauer Blick zeigt: Lasche Vorgaben bescherten vielen Kliniken einen Geldsegen mit minimalem Gegenwert. Dass je etwas zurückgezahlt wird, ist unwahrscheinlich. …
… Was in der Luft lag im März 2020, bekam CSU-Chef Markus Söder als Erster zu fassen. Er sprach von Panik, die man jetzt nicht gebrauchen könne. Doch da hatten Furcht und Hast schon ganze Arbeit geleistet. Erst jetzt, im Ausgang der Pandemie, wird klar, wie schnell die Bundesregierung damals angesichts der Bilder aus Bergamo die Nerven verloren hatte – als dort so viele Menschen an Corona gestorben waren, dass sie mit Militärkonvois in Krematorien anderer Städte überführt werden mussten.
Auch wie teuer das kopflose Handeln war, zeigt sich nun deutlich. Das anschaulichste Beispiel dafür sind die horrenden Summen, die die Bundesregierung in den Aufbau von zusätzlichen Intensivbetten steckte.
Im März 2020 war die Lage in Deutschland noch kontrollierbar. RKI-Chef Lothar Wieler sprach von 2300 Corona-Fällen insgesamt und kündigte an, dass sich das neuartige Virus in Hotspots verbreiten werde, aber nicht in der Fläche.
Das war die Lage, in der der bayerische Ministerpräsident, neben sich Kanzlerin Angela Merkel, zum ersten Mal den Begriff „Panik“ in einer Pressekonferenz einführte. Was Söder und Merkel nicht erwähnten: Zu diesem Zeitpunkt waren sie schon dabei, Deutschland zur größten Intensivstation der Welt auszubauen, vorbei an Österreich, den USA, vorbei auch an Sinn, Verstand und Verhältnismäßigkeit.
Zwei Wochen danach jagte die Bundesregierung in zwei Tagen ein „Krankenhausentlastungsgesetz“ durch die Beratung im Bundestag, den zuständigen Ausschuss, zurück in den Bundestag zur Abstimmung und danach in den Bundesrat.
Jetzt, 15 Monate später, lichtet sich der Nebel. Und es wird sichtbar: ein Loch von mehr als 16 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen. 10,2 Milliarden Euro sind allein 2020 abgeflossen, als Prämien dafür, dass die Krankenhäuser Betten für Covid-Patienten frei hielten.
Hinzu kamen 686 Millionen Euro für zusätzliche Intensivbetten. Dafür gab es pauschal 50.000 Euro pro Bett. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Geld mit der insgeheimen Hoffnung „Geld ist die beste Medizin“ an die Kliniken überwies und was dann bei den Krankenhäusern damit geschah, das lässt sich inzwischen gut nachverfolgen.
Zunächst: Intensivbetten haben den Vorteil, dass sie nicht rechnerisch versickerbar sind. Sie sind physisch präsent, man kann sie suchen, man kann sie zählen, und man kann in jedem Krankenhaus fragen, ob es sie überhaupt gegeben hat. Und genau dabei brachten Recherchen von WELT überraschende Neuigkeiten ans Licht.
Der teuerste aller Corona-Fehler
Rein rechnerisch handelt es sich um 13.720 neue Intensiveinheiten für 686 Millionen Euro, alle beantragt, genehmigt und bezahlt. Das Antragsverfahren dazu hatte das BMG einfach gehalten. Den Klinikgeschäftsführungen war nicht viel mehr abverlangt worden als eine einzige Zahl: wie viele Betten sie einzurichten gedachten. Das Antragsformular des BMG liegt WELT vor.
Von „Rechnung“, „Beleg“ oder „Kostennachweis“ ist dort keine Rede. Unter „Intensivbett“ hatte sich das Ministerium ein einsatzbereites Bett mit Beatmungsgerät vorgestellt, dazu Ärzte und Pfleger. Doch auch von „Personal“ sei nie die Rede gewesen, sagen jetzt Vertreter der Krankenhäuser. Das zu erwarten sei „naiv“ gewesen. Im Antragsformular steht tatsächlich nichts davon.
Der Impfstoff, die Masken, die Schnelltests, die Intensivbetten – vier Beschaffungsskandale muss sich die Bundesregierung vorwerfen lassen, aber von allen sind die Intensivbetten mit Abstand der kostspieligste Fehler.
Schon vor der Pandemie war Deutschland beim Intensivbettenvorrat weltmeisterlich, kein anderes Land weltweit konnte mit diesem Bestand konkurrieren. Es hat während des gesamten Verlaufs der Pandemie keinen Tag gegeben, an dem es mit den sowieso vorhandenen Intensivbetten hätte eng werden können. Manche Bundesländer hatten mehr davon als Corona-Infizierte, mit oder ohne Symptome.
Den meisten Klinikmanagern dürfte das klar gewesen sein. Aber der Gelegenheit, mit den nachlässigen Fördergeldanträgen des Ministeriums ein paar Millionen oder ein paar Hunderttausend Euro gutzumachen, konnten viele nicht widerstehen. Wer sich mit wie viel bedienen ließ, zeigt eine Excel-Tabelle des BMG, die bis auf die Nachkommastelle genau auflistet, wer was und wofür eingestrichen hat. Bundesland für Bundesland. Klinik für Klinik.
Da sind zum Beispiel die Neurologischen Fachkliniken Beelitz. Ursprüngliche Zahl der Intensivplätze: null. Mit dem Geld aus dem BMG ließ sich das 133-Betten-Haus zwölf Intensivbetten bezahlen. Auf der Website brüstet sich das Haus aktuell sogar mit 23 Beatmungsplätzen. Demnach wäre inzwischen fast jedes fünfte Bett der Klinik ein Intensivbett. Kann da nicht der Verdacht aufkommen, es könne dort eventuell „potemkinsche Betten“ geben?
Insgesamt 19 Kliniken weist die Tabelle aus, die vor der Pandemie kein einziges Intensivbett vorzuweisen hatten. Und 178 Kliniken beantragten und erhielten eine Förderung, mit der sie ihre Intensivkapazitäten hätten verdoppeln, 27 sogar hätten verdreifachen müssen. Der Helios-Konzern (600 Millionen Gewinn im Jahr 2020) steigerte den Bestand um bis zu 440 Prozent (Helios Klinikum Leipzig).
Seriös managen lässt sich aber selbst großzügig gerechnet nur ein Kapazitätsaufbau um 30 Prozent, sagen Experten. 75 Prozent der insgesamt 828 Häuser in der Liste seien „überfördert“ worden.
234 Betten bezahlt, 25 gebraucht
Besonders weit hielten in Spahns Geldregen zwei Kliniken die Schürze auf: das Klinikum Stuttgart und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH). Beide erhielten je 11,7 Millionen Euro für jeweils 234 zusätzliche Intensivbetten. Das Klinikum Stuttgart hatte vor der Pandemie 90 Intensivbetten, Ende des vergangenen Jahres, also nach Abschluss der BMG-Zahlungen, waren es 115. Wo bitte sind also die vielen bezahlten Zusatzbetten geblieben?
Die gegenüber der Fördersumme fehlenden Intensivbetten seien als „Puffer“ zu verstehen, teilt der Kliniksprecher mit. Die Geräte dazu seien vorhanden, „sie stehen in den Notfalllagern“. Ein Medizinstatistiker kommentiert das lakonisch so: „234 Betten gefördert bekommen, 25 gebraucht? Das nenne ich eine gute Rendite.“
Ähnlich gut sieht die Bilanz für das UKSH aus. Dort gab es vor der Pandemie 172 Intensivbetten, derzeit werden 240 Betten betrieben. Die demnach fehlenden Plätze seien in „Reserve“ auf dem Campus, heißt es dazu.
Zusätzlich zu den 11,7 Millionen Euro für Betten flossen an beide Unikliniken insgesamt mehr als 150 Millionen Euro an „Ausgleichszahlungen“ von Bund und Land. Das steht im schroffen Kontrast zu den 39 Covid-Patienten, die auf dem Höhepunkt der Pandemie vom UKSH versorgt wurden. In Stuttgart waren es 31 Patienten auf dem Höhepunkt der Pandemie.
Das Intensivbettenwunder hat sich jedoch in der Praxis kaum heilsam ausgewirkt. Patienten in Deutschland sahen sich viermal häufiger auf die Intensivstation verlegt als in anderen Ländern. Nirgendwo wurde öfter beatmet, und nur einer von drei Corona-Intensivpatienten überlebte. Andere Länder kamen auf bessere Quoten.
Das alles ist dem BMG nicht verborgen geblieben. Nun verkündet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass er Geld zurückfordern will. Die Länder sollen Kostennachweise und Belege einfordern. Gegebenenfalls wäre eine Rücküberweisung fällig. Dass daraus wohl nichts wird, ist nicht nur den Anwälten der Krankenhäuser klar. Zu ungefähr, zu schludrig war das Antragsverfahren. Im Bundesgesundheitsministerium wird man das intern wohl genauso gut wissen.
*Weil der Artikel und die Meinung außerordentlich wichtig für die Debatte/den Skandal „Corona/Intensivbetten“ sind, zitieren wir den Text & das Meinungsbild. Verweise, Grafiken und sämtliche Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.