In Stuttgart wurde in den vergangenen Wochen mit dem Höhepunkt 20./21.6.2020 ein weiterer Beweis dafür geliefert.
Das Erschreckende sind zum einen die Gewalttaten, zum anderen die Erklärungsmuster unserer Großkopferten. Wobei die AfD nicht vorkommt. Jedenfalls nicht im ÖRR und anderen Mainstreammedien. Das könnte den „Rechten“ Prozente bringen. Die ´Party- und Eventszene` sei der Träger der Randale. Dann sollte man diese Szene schnellstmöglich schließen. Nach Hause schicken, ausweisen, wo es geht.
Da darf dann auch mal Ute Vogt, die ehemalige Hoffnungsträgerin der SPD, im Deutschlandfunk am 22.6.2020 ihren Sermon ablassen:
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Deutschland schafft sich ab, wird dynamisch abgeschafft.
Wenn solche Artikel wie in der taz:Hier klickenmedial praktisch so durchgehen, solange da kein allgemeiner Aufschrei erfolgt, wenn die Polizei in Berlin ihre Einsätze auf Wunsch des Delinquenten gerichtsfest rechtfertigen muss, weil ihr generell „Rassismus“ unterstellt wird, wenn Vorgänge wie in Stuttgart, Berlin (dauernd) usw. relativiert werden, dann ist Deutschland verloren ==> Achtung:Völkische Einstellung des Autors.
Ursache sind u. a.:
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Eine feine Analyse zur „Sprache des Appaesements„ in Sachen Stuttgart liefert Roland Tichy:
Bleiben wir ruhig und sachlich, bilden wir unsere Meinung: Zunächst die nüchternen Fakten. Sie sprechen für sich. Aber bekanntlich zählt immer weniger, was ist oder war, sondern wie wir es nennen. Glasscheiben sind zersplittert, doch die Worthülsenproduktion wird Abhilfe verschaffen, damit die Wirklichkeit nicht zu hässlich wird. Newspeak, die neue, halboffizielle Sprache zur Beschönigung unangenehmer Wahrheiten und zur Leugnung von Tatsachen hat viele neue Begriffe gefunden.
… zu „verfassungsfeindlichen Tendenzen in der Polizei“ (19/20063) hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, zu einer kontroversen Debatte im Bundestag geführt. Während die Unionsfraktion der Vorlage „sehr viel Misstrauen gegen die Polizei“ attestierte, wandten sich die Grünen dagegen, „jede Diskussion zum Thema mit dem pauschalen Vorwurf der Polizeifeindlichkeit abzuwürgen“.
Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Innenministerkonferenz einen statistischen Überblick über Vorkommnisse bei Polizeibehörden verschafft, die „auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen hindeuten könnten“.
Oppositionsvorlagen abgelehnt
In dem Grünen-Antrag (19/20063), der im Anschluss an den Innenausschuss überwiesen wurde, wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, eine wissenschaftliche Analyse „zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextremer und anderer verfassungsfeindlicher Einstellungen und Praktiken, wie Racial Profiling, in deutschen Polizeibehörden“ zu fördern oder durchzuführen. …
Martin Hess geht am Ende seiner Rede auch auf den unsäglichen Artikel der taz ein. Meine Meinung zum Artikel der taz: Hier klicken
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… Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz, 19/7928) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Zustimmung fand der Entwurf bei der Linksfraktion, die FDP enthielt sich. Der Innenausschuss hatte dazu sowie zu weiteren Oppositionsvorlagen eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20136).
Abgelehnt wurden auch drei Anträge der Linken und Grünen. Der Linken-Antrag mit dem Titel „Unabhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten“ (19/7119) fand bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen des übrigen Hauses keine Mehrheit. Die beiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)“ (19/7929) und „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BpolBeauftrG)“ (19/7930) wurden jeweils bei Enthaltung der FDP und Zustimmung der Linken von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Zum letztgenannten Antrag (19/79030) lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität vor (19/20129).
Grüne: Fehlverhalten auch bei der Polizei
In der Debatte verwies Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) darauf, dass die Tötung des Afroamerikaners George Floyd eine weitweite Rassismus-Debatte ausgelöst habe. Dabei sei die Situation der deutschen Polizei nicht vergleichbar mit amerikanischen Verhältnissen, doch auch hierzulande müsse man sich noch intensiver mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen.
Wenn die Polizei ein Spiegelbild der Gesellschaft sei, gebe es auch bei ihr Fehlverhalten, Diskriminierung und Rassismus. Die Polizei sei aber „nicht irgendwer“. Sie übe das Gewaltmonopol im Inneren aus und dürfe in Grundrechte eingreifen. Die meisten Polizisten gingen mit diesen Befugnissen sehr verantwortungsvoll um, „aber jeder, der das nicht tut, ist einer zu viel“.
CDU/CSU: Grundvertrauen in die Polizei
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) entgegnete, seine Fraktion habe ein „Grundvertrauen in die Polizeibeamtinnen und -beamte in diesem Land“. Er wies zugleich den Begriff „verfassungsfeindliche Tendenzen“ in der Polizei als „Unterstellung“ zurück. Solche Tendenzen sehe er nicht.
Zwar gebe es in der Polizei auch Extremisten und Rassisten „und auch Leute, die dort Unrecht tun“, und dies müsse konsequent aufgeklärt und klar geahndet werden. Gleichwohl habe die Polizei in Deutschland „kein Rassismus-Problem, und es gibt auch keinen latenten und strukturellen Rassismus in der Polizei“. Klar sei indes, dass unrechtmäßiges Verhalten und Extremismus in der Polizei verfolgt und rücksichtslos aufgeklärt werden müssten.
AfD: Polizei ohne strukturelles Rassismus-Problem
Martin Hess (AfD) sprach von einer „derzeit stattfindenden Rassismus-Kampagne gegen unsere Polizei“. Es gebe aber „kein strukturelles Rassismus-Problem bei der Polizei“. Grundlage ihres Einschreitens sei nicht die Hautfarbe oder Ethnie eines Menschen, sondern dessen Verhalten. Dies zeige sich auch in der Statistik. So habe es in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr bei 1,9 Millionen Polizeieinsätzen nur vier Beschwerden wegen ethnisch begründeter Diskriminierung oder Überprüfung gegeben.
Bei Fehlverhalten von Beamten seien Polizei und Gerichte in der Lage, dieses konsequent zu ahnden. Dazu brauche es weder einen Bundespolizeibeauftragten noch eine unabhängige Beschwerdestelle. Den Grünen gehe es aber darum, einen „generellen Rassismus-Verdacht“ gegen Polizisten zu erheben.
SPD: Rassismus-Problem auch in Deutschland
Susanne Mittag (SPD) betonte, dass es auch in Deutschland ein Rassismus-Problem gebe. „Auch hierzulande werden Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft und manche auch einfach nur wegen ihres Namens schlecht behandelt“, sagte sie. Diesem gesamtgesellschaftlichen Problem müsse man sich „im täglichen Leben, in der Wirtschaft, in Verbänden und natürlich auch im öffentlichen Dienst“ stellen.
Dabei sei „weder neu noch unerkannt“, dass ein gesellschaftliches Problem vor der Polizei und der Justiz nicht haltmache. Immer mehr Bundesländer hätten bereits Polizeibeauftragte unter verschiedenen Bezeichnungen eingesetzt. Mittag plädierte zugleich dafür, in einen Forschungsauftrag über den Umfang verfassungsfeindlicher Tendenzen den gesamten öffentlichen Dienst einzubeziehen.
FDP: Rechtsextremistische Umtriebe aufarbeiten
Konstantin Kuhle (FDP) sagte, dass es natürlich Stellen geben müsse, an die man sich bei polizeilichem Fehlverhalten wenden könne. Dabei gebe es in Bund und Ländern bereits unterschiedliche Modelle von „Vertrauensstellen über Beschwerdestellen bis hin zu Polizeibeauftragten“.
Kuhle mahnte zudem, bei der Diskussion über Rassismus und Fehlverhalten nicht zu vergessen, dass man „abseits der täglichen Polizeiarbeit konkrete rechtsextremistische Umtriebe in unseren Sicherheitsbehörden“ habe, bei denen man dringend Aufarbeitung betreiben müsse. Der Fokus müsse auf diese einzelnen rechtsextremistischen Vorfälle gelegt werden, statt sich in einer Debatte über das Gros der Polizeibeamten zu verzetteln.
Linke: Über polizeiliches Fehlverhalten sprechen
André Hahn (Die Linke) unterstrich, dass der weit überwiegende Teil der Polizisten in Deutschland seine Arbeit „gewissenhaft, professionell und kompetent“ erledige. Dennoch müsse man auch über die Fälle polizeilichen Fehlverhaltens sprechen, „weil es diese Fälle gibt und weil sie unzureichend aufgeklärt werden“.
Etwa 80 Prozent aller Fälle unverhältnismäßiger oder gar strafbarer Polizeigewalt würden gar nicht erst angezeigt. Dabei gehe es auch um ein „strukturelles Defizit in Teilen der Ermittlungsbehörden“. Deshalb wolle man mit der unabhängigen Beschwerdestelle einen Rahmen schaffen, um solche Fälle aufzuklären und möglichst zu verhindern. Das sei man den betroffenen Bürgern schuldig, müsse es aber auch im Interesse der großen Mehrheit der Polizisten tun.
Abgelehnter Gesetzentwurf der Grünen
Mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/7928) drangen die Grünen darauf, die Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages zu schaffen. Dadurch sollten Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle Missstände und Fehler anzusprechen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen.
Gleichzeitig werde „eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Fällen besonders geeignet erscheinen kann“. Aus Sicht der Bürger trete diese neue Möglichkeit ergänzend neben die Einleitung eines „nichttransparenten internen Ermittlungsverfahrens beziehungsweise eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens“.
„Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken“
Eine solche externe Stelle stärke als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der polizeilichen Arbeit, heißt es in der Vorlage weiter. Sie schütze die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, da sie Sachverhalte mit der notwendigen Sachkunde bewerten könne. Zugleich werde eine bessere parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Die Stelle sei „kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung“.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollte der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundeszollverwaltung und die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre sollte er dem Bundestag einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über „zentrale Forderungen hieraus“ erstatten.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Linken (19/7119) eine unabhängige „Polizeibeschwerdestelle“ auf Bundesebene einrichten. Dazu sollte sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kompetenzen und Pflichten einer solchen Stelle festlegt. Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, sei „zentrales Gebot in einem Rechtsstaat“ und diene einem vertrauensvollen Verhältnis von Bürgern und der Polizei, schreibt die Fraktion. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnetem Ordnungshüter und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordere in besonderer Weise die Möglichkeit, Fehlverhalten und möglichen Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen anzuzeigen und überprüfen zu lassen.
„Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen“, heißt es in dem Antrag weiter. Nicht nur für Beschwerden von Bürgern, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig. Polizisten, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, sich jedoch „aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture‘ nicht an ihre Vorgesetzten wenden“, müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, außerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.
„Polizeibeschwerdestelle muss unabhängig ermitteln“
Die Polizeibeschwerdestelle muss dem Antrag zufolge unabhängig ermitteln können. Dazu sollte sie räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten. Die Mitarbeiter sollten in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen. Zudem sollte sie auch unabhängig von individuellen Beschwerden von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können, „die diskriminierendes oder unverhältnismäßiges Verhalten befördern“. Auch sollte sie „alle für die Überprüfung der Beschwerde notwendigen Befugnisse haben, was insbesondere Akteneinsichtsrechte, die Möglichkeit eigener Beweiserhebung, die Befragung von Zeugen umfasst“.
Wie die Fraktion weiter ausführt, sollten die Beschwerdeführer „in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden, um ihre Interessen im Prozess der Ermittlung zu berücksichtigen“. Hinsichtlich der Polizeibeschäftigten sollte die Beschwerdestelle auch unter Umgehung des Dienstweges informiert werden können. Ferner sollte ihre Arbeit „grundsätzlich in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen jährlich dem Parlament vorzulegenden Bericht“ öffentlich gemacht werden.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/7929), die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu erleichtern. Danach sollte die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, dass in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten „keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen“. Dazu sollte die Regierung eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren veranlassen oder einen Novellierungsentwurf zu bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorlegen.
Zur Begründung schrieb die Fraktion, dass Ermittlungen wegen des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens durch Polizeibeamte regelmäßig dadurch erschwert würden, dass „Kollegen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren, aber Kenntnisse von den Geschehnissen haben, sich im Fall einer nicht sofortigen Anzeige oder Aussage dem Verdacht aussetzen, eine Strafvereitelung begangen zu haben“. Diese Zeugen aus dem Kreis der Polizei seien dabei für die Aufklärung der Haupttat typischerweise so wichtig, dass die Ermittlungen ohne entsprechende Aussagen nur selten erfolgversprechend seien.
Daher erwiesen sich Ermittlungen gegen eben diese Beamten wegen des Verdachts einer Strafvereitelung regelmäßig nicht zuletzt aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts „als entscheidendes Hemmnis für die Aufklärungen entsprechender Haupttaten“, heißt es in der Vorlage weiter. Es erscheine im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten klarzustellen, „dass eine vorwerfbare Beeinträchtigung des staatlichen Strafanspruchs in der Regel erst dann vorliegt, wenn es zu einer zurechenbaren Verzögerung von mindestens drei Wochen gekommen ist“.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten abzustimmen Antrag (19/7930) wollten die Grünen die Geschäftsordnung des Bundestages ändern. Sie wollten einen neuen Abschnitt einfügen mit Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit des von der Fraktion geforderten Bundespolizeibeauftragten.
Unter anderem sollten Regelungen getroffen werden zur Überweisung von Berichten eines solchen Bundespolizeibeauftragten an den Innenausschuss sowie zu deren Beratung. (sto/18.06.2020)
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… droht von Linksextremisten unterwandert zu werden. Zu dieser Erkenntnis kommt der Berliner Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht 2019, der heute veröffentlicht wurde.
In dem Bericht wird die Berliner Gruppe von „Ende Gelände“ als linksextrem eingestuft. „Ende Gelände“ besetzt bundesweit Tagebaureviere und versucht damit, einen sofortigen Ausstieg aus der Kohleverstromung durchzusetzen. Laut Berliner Verfassungsschutz nutzen Linksextremisten die Klima- und Anti-Kohle-Bewegung, um eine „gezielte Diskreditierung von Staatlichkeit“ durchzusetzen. „Darüber hinaus versuchen sie, die – zumeist jungen – Klimaakteure zu vereinnahmen und zu radikalisieren“, heißt es in dem Bericht.
[…]
Grüne und Linke verteidigen „Ende Gelände“
In der rot-rot-grünen Koalition gibt es nun Ärger um die Klimatruppe und den Verfassungsschutzbericht. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte bereits im Vorfeld für die Senatssitzung am Dienstag Gesprächsbedarf angemeldet. In der Sitzung stellte Innensenator Andreas Geisel (SPD) den Bericht vor.
Georg Kössler, Umweltpolitiker der Grünen, kritisierte, dass „Ende Gelände“ in dem Bericht als linksextremistisch eingestuft werde. Diese Einschätzung sei falsch und ein fatales Signal, erklärte Kössler.
„Ende Gelände“ sei eine Bewegung, die aus der Mitte der Bevölkerung komme und deren Aktionen für Klimaschutz und gegen Kohle einen großen Rückhalt genießen würden. […]
Ja nee, is klaaaa!
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Im Westen nichts Neues. Das sage ich seit Jahr und Tag ==>>>
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Zwei Wochen nach dem Anschlag in Hanau mit mehreren Toten sind die rechtsterroristischen Morde nun Thema im Bundestag. In seiner Rede zum Auftakt der Debatte hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mehr Einsatz des Staates bei der Bekämpfung rechtsextremer Gewalt in Deutschland gefordert. Der Anschlag mit zehn Todesopfern verlange vor allem Aufrichtigkeit, sagte der CDU-Politiker. „Aufrichtigkeit vom Staat – der sich eingestehen muss, die rechtsextremistische Gefahr zu lange unterschätzt zu haben.“ Die lange Spur mörderischer Übergriffe von Einzeltätern und Gruppen quer durch Deutschland zeige: „Das ist Terrorismus.“
„Die entschiedene Antwort darauf muss sein, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln radikale Netzwerke aufzudecken und rechtsextremistische Vereinigungen zu zerschlagen“, forderte der Bundestagspräsident. Der Staat müsse „endlich besser werden bei der konsequenten Durchsetzung des Rechts“.
Schäuble sagte aber auch: „Solche Wahnsinnstaten geschehen nicht im luftleeren Raum.“ Sie entstünden „in einem vergifteten gesellschaftlichen Klima, in dem das Ressentiment gegenüber dem Fremden und die abwegigsten Verschwörungstheorien geschürt werden“. Dies gehe so lange, „bis Minderheiten als Bedrohung empfunden und in sozialen Netzwerken Hetzjagden oder sogar Morde von perversen Beifallskundgebungen begleitet werden“.
Der Mann, der in Hessen einen Lastwagen gestohlen und damit mehrere Autos gerammt haben soll, ist nach SPIEGEL-Informationen 32 Jahre alt und kommt aus Syrien. Er ist den Behörden wegen gefährlicher Körperverletzung, Drogenbesitzes und Ladendiebstahls aufgefallen – nicht aber als Extremist.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand stahl der Verdächtige am Montagabend einen Lastwagen, fuhr an einer Kreuzung in mehrere Fahrzeuge und schob sie ineinander. Acht Menschen wurden dabei laut Polizei verletzt.
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wollte am Dienstagmorgen ausdrücklich noch nicht von einem terroristischen Hintergrund des Vorfalls sprechen. Die Ermittlungen dauerten an, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Alexander Badle, dem SPIEGEL. Dem Verdächtigen würden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.
Wunder gibt es bekanntlich immer wieder, aber eben doch sehr selten. In weiser Voraussicht titelte achgut.com deshalb in seiner Berichterstattung über das Attentat und den Attentäter von Hanaus auch zurückhaltend: „Bestätigt BKA das Offensichtliche?“ Und, siehe da: Das BKA bestätigt das inzwischen nicht mehr. Es passt also wieder kein Blatt Papier zwischen BKA und Generalbundesanwalt (GBA) bei der Einschätzung des Hanau-Attentats.
Entschuldigend könnte natürlich darauf hingewiesen werden, dass die beiden hier vorzugsweise handelnden Personen – GBA Dr. Peter Frank und BKA-Präsident Holger Münch – nicht unabhängig wie zum Beispiel Richter sind, sondern jeweils an die Weisungen des für sie zuständigen Ministers oder seiner Vertreter gebunden. Davon wird sicherlich auch Gebrauch gemacht worden sein. Aber der von GBA und BKA in der Hanau-Sache gefahrene Instrumentalisierungskurs konnte nur erfolgreich durchgezogen werden in einer solch uniformen, geradezu gleichgeschaltet wirkenden Medienlandschaft wie der deutschen. Diese Medien wiederum konnten ihre Agitprop-Inszenierung nicht zuletzt auch deshalb durchhalten, weil die Psychiatrie bis heute in dieser Sache unter einer mittlerweile chronifizierten Sprech- und Schreibhemmung leidet. […]
Die jeweiligen Quelltexte, aus denen die grün-kursiven Zitateentnommen wurden, können in der jeweiligen Überschrift aufgerufen werden!
Denn es ist schon seltsam, dass überhaupt nicht mehr berichtet wird. Beim Hanau-Anschlag überschlugen sich die Medien tagelang. Hanau ist bis heute in aller Munde, als Beweis für den anwachsenden Rechtsextremismus in Deutschland und bestehende rechtsextreme Strukturen.
Was m. E. vollkommener Unsinn ist.
Wie auch immer. Hier ein Bericht der den psychiatrischen Aspekt aufgreift:
[…] Nach übereinstimmenden Zeugenangaben sei der Täter beruflich immer wieder gescheitert und aktuell beschäftigungslos gewesen, dabei ein Einzelgänger und Sonderling. Einige Wochen vor der Tat und am Tag der Amokfahrt beim Verlassen seiner Wohnung habe er jeweils gegenüber Nachbarn geäußert, bald in der Zeitung zu stehen. Das wäre ein recht starkes Indiz für einen Täter aus der Gruppe der narzisstisch Motivierten – in Verbindung mit dem Verlangen nach, endlich einmal, öffentlicher Aufmerksamkeit. Aber es gibt auch Aussagen, die eher auf eine Wahnerkrankung beim Täter hinweisen, etwa, wenn eine Nachbarin angibt, sie habe ihn oft mit einem Glas in der Hand stundenlang vor seiner Terrassentür im Kreise gehen sehen.
Sollten auch die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuvorderst in diese Richtung weisen, gäbe es noch einen Grund, die Öffentlichkeit erst nach einer großzügig bemessenen Hanau-Abklingphase näher zu informieren. Denn bei einem wahnhaft begründeten Motiv würde sich im Ermittlungsverfahren rasch und zwingend die Frage nach der Schuldfähigkeit und einem psychiatrisch-forensischen Gutachten stellen, da der Volkmarsen-Täter ja überlebt hat – im Gegensatz zum Attentäter von Hanau. Und das könnte vielleicht doch noch die unerwünschte Frage auch nach dessen, ja unstreitig wahnhaftem Motiv aufkommen lassen.
12 rechtsextreme Terroristenanwärter haben Deutschland …
… womöglich in Kooperation mit den Rechtsterroristen aus Chemnitz – haben die mittlerweile das Luftgewehr organisieren können? – und Marco A. mit den rechten Polizisten aus Frankfurt an den Rand des Umsturzes gebracht.
Zum Glück war die Staatssicherheit – Entschuldigung, falsch – waren die Sicherheitsbehörden akkurat zur Stelle und haben die beachtlich starke Gruppe aus 8 Regionen? zur Strecke gebracht.
Hätte die Polizei in Dresden die so genannten „Gegendemonstranten“ nicht – wie immer – strikt von den Spaziergängern von Pegida getrennt, hätte es ganz sicher Mord & Totschlag gegeben. Das wären bürgerkriegsähnliche Zustände. Ausgelöst von entfesselten Linksradikalen.
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Der 200. Pegida-Spaziergang mit der Rede von Björn Höcke:
In einem Land, das früher für die Meinungsfreiheit stand, ist Selbstzensur auf dem Vormarsch.
„In den letzten fünf Jahren bin ich jeden Monat oder so zur Polizei gegangen, um Morddrohungen, nicht Beleidigungen, Morddrohungen, anzuzeigen.“ — Marika Bret, heute Journalistin bei Charlie Hebdo, 8. Januar 2020.
„Niemand traut sich mehr, Karikaturen von Mohammed zu veröffentlichen. Die Selbstzensur setzt sich durch… Der Hass richtet sich eher gegen die, die sich gegen die Verschleierung von Informationen wehren, als gegen die, die sie verschleiern. Ganz zu schweigen von der Psychiatrisierung des Terrorismus, um den Islam besser zu entlasten. Hätte man uns in den frühen 2000er Jahren gesagt, dass im Jahr 2020 etwa 20 französische Karikaturisten und Intellektuelle unter Polizeischutz stehen würden, hätte uns das niemand geglaubt.“ — Pascal Bruckner, Autor.
„Fünf Jahre nach den Morden im Charlie Hebdo und im Hyper Cacher hat Frankreich gelernt, mit der islamistischen Bedrohung zu leben“, schrieb Yves Thréard, stellvertretender Redakteur der Tageszeitung Le Figaro.
„Kein Monat vergeht… ohne dass ein mörderischer Angriff mit dem Schrei ‚Allahu Akbar‘ auf unserem Boden stattfindet… Aber was bringt es, die Auswirkungen des Islamismus zu bekämpfen, wenn wir nicht die Ursprünge dieser Todesideologie bekämpfen? An dieser Front jedoch konkurriert die Verleugnung weiterhin mit der Naivität. In den letzten fünf Jahren hat sich nichts geändert. Ganz im Gegenteil.
„Im Namen der Vielfalt, der Nicht-Diskriminierung und der Menschenrechte hat Frankreich einige Schläge gegen seine Kultur und Geschichte eingesteckt… Die Islamisten sind ein heißes Eisen. Sie setzen den Kampf fort, der auch ohne Waffen den Reiz eines Krieges der Zivilisationen hat. Ist der berühmte ‚Charlie-Geist‘, von dem einige Leute dachten, er weht nach den Anschlägen vom Januar 2015, nur eine Illusion?“
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Das ist das typische Verhalten, wenn von insgesamt Mangelhaftem (Bundeswehr) berichtet wird. Da ist es schon wichtig, das man mit 120 Mann protzen kann, von denen 30 verlegt werden. Es ist fast so, als hätte die Bundeswehr den IS alleine besiegt.