DEMNACH SIND 4,4 MILLIARDEN EURO (2,6 PROZENT DES GESAMTPAKETS) SOGAR ALS GESAMTWIRTSCHAFTLICH SCHÄDLICH EINZUSTUFEN UND SOLLTEN ERSATZLOS GESTRICHEN WERDEN. DIES UMFASST ETWA DIE POSITIONEN ZUR FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT, KONKRET DIE ERHÖHUNG DER KAUFPRÄMIE VON 4000 AUF 6000 EURO (2,2 MRD. EURO), DIE FLOTTENAUSTAUSCHPROGRAMME (0,2 MRD. EURO) SOWIE DAS BONUSPROGRAMM FÜR ZUKUNFTSINVESTITIONEN DER FAHRZEUGHERSTELLER UND ZULIEFERER (2 MRD. EURO). KIELER INSTITUT FÜR WELTWIRTSCHAFT
MehrKategorie: Verkehr
Die Feinstaub – Legende & Mehr
Bereits vor Jahren habe ich
Das Märchen von der Luftverschmutzung durch NO2 in deutschen Städten
erzählt.
Siehe da, der Corona – Lockdown bringt es an den Tag:
MehrLufthansa-Rettung
Corona: Gipfel des Staatsversagens – Die Rückholaktion des Heiko Maas
Deutschland hat bereits 200.000 Menschen, …
… die im Ausland fest saßen, per Flugzeug zurückgeholt.
Einreisen durften die Gestrandeten ohne jeglich Test auf Corona am Flughafen oder sonstwo.
Quarantäne wurde nicht angeordnet.
Dies kann man dem unten folgendem Abschnitt aus diesem Artikel der Süddeutschen, welcher am 8.4.2020 um 9:30 Uhr erschien, schließen:
[…] Müssen Rückkehrer daheim in Quarantäne?
Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer sollen künftig grundsätzlich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, wenn sie nach mindestens mehreren Tagen im Ausland in die Bundesrepublik zurückkehren. Diese neue Regelung empfahl das Corona-Krisenkabinett am Montag den Bundesländern: Einzelheiten sollen bis zum 10. April ausgearbeitet werden und frühestens ab dann gelten. Die Quarantänepflicht soll keine Berufspendler betreffen, zudem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer und medizinisches Personal sowie Transitreisende in der EU. […]
Da ist eine Frittenbude besser organisiert.
Deutschland ist am Ende. Aber richtig!
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Vollkommen verblendet, oder?
Jahrelang galt das Merkel-Mantra, …
… die Grenzen könnten nicht geschützt werden. Jetzt der Schwenk.
Eine genaue Analyse von Roland Tichy:
Trotz der Pandemie hielten Merkel und ihre Getreuen in Politik und Medien an der Entgrenzung fest – obwohl weitere Ansteckung nur durch klare Begrenzungen eingedämmt werden kann. Die europäischen Nachbarländer schließen ihre Grenzen. So wurde Deutschland isoliert – und handelt wieder verspätet. […]
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Streetscooter – Eine ausführliche Analyse
Es war eines der ersten nennenswerten
Elektromobil – Experimente
in Deutschland:
Streetscooter
Nun wurde die Produktion eingestellt, nachdem die Post gemerkt hat, dass allein der Aspekt „Elektro“ bei Fahrzeugen kein Selbstläufer ist.
Eine feine Analyse liefert Dirk Maxeiner …
… auf achgut.com inkl. eines „Lebenslaufes“ des Streetscooters:
Endlich habe ich den Beweis. Es gibt ihn doch, den lieben Gott. Das ist die erste gute Nachricht. Und die zweite lautet: Er hört auf mich. Vor allem aber sind Sie, liebe Leser, in guter Gesellschaft, denn der Herrgott liest Achgut.com. So schrieb ich in dieser Kolumne ziemlich genau vor einem Jahr:
Ich habe mich entschlossen, den Herrgott auf meine Seite zu ziehen. Zu diesem Zweck werde ich mich in das kleine Kirchlein mit dem Zwiebelturm begeben, das direkt gegenüber meiner Wohnstatt in den bayrischblauen Himmel ragt. Dort werde ich auf einer harten Bank Platz nehmen, hinauf in das barocke Gewölbe zu den Engeln blicken und Fürbitte für die wirklich Beladenen und Verdammten leisten.
Mehr
Sturm ´Sabine` – Kachelmann kommentiert …
Ein normaler Wintersturm!
Meteorologe Jörg Kachelmann im Dlf am 10.2.2020:
Zum Artikel des Dlf: Hier klicken
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Für Sturmschäden gibt es seit Jahrzehnten eine Sturmversicherung!
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Da ist der Wald egal – Tesla in Brandenburg
„Ich spreche heute nicht mit der Presse.“
Der aus Bayern stammende Alex Riederer schüttelt den Kopf, lächelt amüsiert über Journalisten, die ihm versuchen Fragen zu stellen. „Ich hab alles gesagt, was zu sagen ist.“
Riederer ist Mitte 20, Projekt-Manager und einer von etwa einem Dutzend Tesla-Mitarbeitern, die am gestrigen Abend zu einer Informationsveranstaltung in Hangelsberg bei Grünheide eingeladen haben. Ein lauschiger Ort, umgeben von Seen, am südöstlichen Stadtrand von Berlin. In der Nähe soll demnächst ein Autowerk entstehen, später sollen jährlich bis zu 500.000 Autos vom Band rollen.
Mehr5 Tote, ein Selbstmord und das Jugendstrafrecht
Der Unfall wurde billigend in Kauf genommen!
Ob und wie viele Menschen verletzt, schwer verletzt, sterben würde, konnte Marvin H. nicht wissen. Mit 150 km/h wich der Mann einer Radaranlage aus:
5 Tote und ein späterer Selbstmord …
… waren die Folge des Zusammenstoß´ mit dem auf der korrekten Spur entgegenkommenden Fahrzeugs.
Die Verhandlung gegen Marvin H., der schwer verletzt wurde, findet nach dem Jugendstrafrecht statt.
Dazu folgende Leserbriefe, die die Aachener Nachrichten am 3.2.2020 veröffentlichten:
Michael Haas aus Alsdorf meldet sich zum Text „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ über den Prozess um den Raserunfall mit fünf Toten in Stolberg vor dem Amtsgericht Aachen, der nach dem Jugendstrafrecht verhandelt wird, zu Wort:
Mit tiefem Entsetzen verfolge ich seit diesem extrem traurigen, tragischen und verhängnisvollen Unfall die Geschehnisse um diesen Fall. Nicht nur der Unfall als solcher ist unfassbar, unheilbar und nie mehr gutzumachen – nein, auch die Aufarbeitung und Verfolgung des Straftatbestandes sind unfassbar. Fünf Menschen sind durch einen rücksichtslosen, unverantwortlichen und bereits juristisch aufgefallenen „volljährigen Menschen“ aus dem Leben gerissen worden. Ein weiterer junger Mensch wurde schwerst verletzt und das Leben der Hinterbliebenen unwiderruflich zerstört.
Und jetzt, nachdem im letzten Jahr bereits gegen Marvin H. ermittelt wurde, wird dieses Verfahren vor dem Jugendstrafgericht verhandelt? Zum Schutz dieses unzweifelhaft unfallverursachenden und rücksichtslosen Menschen? Das kann, soll und darf kein Zweck dieser Jugendgerichte sein. (Anm. d. Red.: Sind die Angeklagten zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt, liegt diese Entscheidung im Ermessen des Gerichts.) Denn das war 1967 bei der Begründung zu den Jugendgerichten auch noch alles anders – zum Beispiel Führerschein und Alkohol erst ab 21 Jahren.
„In dem Ort Rot am See wird es nie mehr so werden wie vor der schrecklichen Tat, und mein Mitgefühl richtet sich sehr an die Menschen dort. Das ‚Grauen’ wohnt oft nur ein paar Häuser entfernt.“
Christa Mund, Leserin aus Stolberg
Wenn wir in Deutschland seit 1975 die Volljährigkeit bei 18 Jahren definieren, sind die damit verbundenen negativen Konsequenzen (wie hier, bei einem Gerichtsprozess strafrechtlich mit aller Härte des Gesetzes verfolgt zu werden) genauso zu tragen wie die Positiven – zum Beispiel einen Führerschein zu machen und ein Fahrzeug verantwortungsvoll im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Eine fehlende Reife oder Alkohol dürfen für einen Beschuldigten in solch einem drastischen Fall nicht strafmildernd sein. Das ist ein Hohn für all diejenigen, die sich einwandfrei im Straßenverkehr bewegen und natürlich ein Schlag ins Gesicht für die Hinterbliebenen. Hier sollten auch klare Zeichen gesetzt werden, dass solche Menschen sich endlich einmal auch verantworten müssen und für ihr Verhalten/ihre fatalen Taten geradestehen.
Hans-Jürgen Nikola aus Baesweiler kritisiert ebenfalls die Einordnung ins Jugendstrafrecht:
Jetzt, wo der Prozess beginnt, sind alle über 20 Jahren plötzlich wieder minderjährig. Sonst den Mund weit auffreißen, aber wenn eine hohe Strafe zu erwarten ist, bin ich wieder Kind. Wollen doch alle so erwachsen sein. Dann aber auch die volle Breitseite des Gesetzes.
Doris Wolf aus Stolberg meldet sich zum Artikel „Eine verhängnisvolle Nacht im Dezember“, eine Zusammenfassung der tragischen Ereignisse vor dem Prozessbeginn gegen Marvin H., zu Wort:
„Wenn Menschen bis 21 Jahren die Möglichkeit haben, bei Straftaten unters Jugendschutzgesetz zu fallen, dann lassen wir sie doch bitte, wie vor Jahren, erst mit 21 Jahren volljährig
werden.“
Doris Wolf, Leserin aus Stolberg
Der lang erwartete Prozess gegen den BMW-Fahrer findet nun statt. Doch nicht wie erwartet vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht. Also nicht mehr als vier Jahre, eher weniger Strafe sind zu erwarten. Da der Angeklagte zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt war, wird hier das Jugendstrafrecht angewandt. Welche abschreckende Wirkung soll von solch einem Urteil ausgehen? Jetzt stellt sich mir hier die Frage, und ich glaube, nicht nur mir: Mit 18 Jahren darf man wählen, ist voll geschäftsfähig, den Führerschein darf man schon mit 17 Jahren machen und mit 18 ein Fahrzeug allein führen. Wenn aber eine Straftat verübt wird, dann wird auf einmal das Jugendstrafgesetz angewandt. Ist das in Ordnung? Monate nach dem Unfall einen Prozess wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung, Strafe 250 Euro (also schon einmal mit einem blauen Auge davongekommen). Er entwendet ein Fahrzeug eines Kunden aus der Werkstatt seines Vaters, fährt mit total überhöhter Geschwindigkeit, verursacht einen Unfall, bei dem fünf Menschen ums Leben kommen. Der Unfallverursacher hat im Vergleich zu allen anderen Beteiligten verhältnismäßig wenig. Er hatte schon einmal einen Freibrief, und anstatt in sich zu kehren, verursacht er einen Unfall mit fünf Toten. Was kommt als nächstes? Um aus seinen Fehlern zu lernen, ist es in meinen Augen wichtig, Konsequenzen aus seinem Handeln zu erfahren/ertragen. Wo bleiben die für den Unfallverursacher?
Stimmt, ich vergaß, eine schlimme Kindheit! Wie ganz viele andere auch. Wenn Menschen bis 21 Jahren die Möglichkeit haben, bei Straftaten unters Jugendschutzgesetz zu fallen, dann lassen wir sie doch bitte, wie vor Jahren, erst mit 21 Jahren volljährig werden. Erwachsen mit allen Rechten und Pflichten – ohne Wenn und Aber! Vor allem sollte man einmal an die Hinterbliebenen denken …
Heike Bohnes aus Aachen meint zum Beitrag „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“:
Da klaut ein junger Erwachsener ein Auto (Anm. d. Red.: Der BMW, mit dem er am Tag des Unfalls kurz vor Weihnachten 2018 unterwegs war, stand in der Werkstatt seines Vaters und gehörte einem Kunden. Die Ermittler gehen davon aus, dass Marvin H. keine Erlaubnis des Eigentümers besaß, das Auto zu fahren), richtet damit mutwillig nicht mehr gutzumachenden Schaden an und zerstört Menschen und Familien. Die Folge: Er wird juristisch als „Jugendlicher“ behandelt, und eine verhältnismäßig leichte Strafe ist absehbar. Das Vorgehen der Aachener Staatsanwaltschaft in diesem Fall löst daher nicht nur bei den in Ihrem Artikel zitierten Juristen Unverständnis aus. Ich denke, dass ein Großteil von uns Bürgerinnen und Bürgern, die potentiell alle hätten Opfer dieses risikoreichen Verhaltens des Mannes werden können, ob der ungewohnten, staatsanwaltschaftlichen Milde den Kopf schüttelt.
Heinz Schaper aus Stolberg äußert sich zum Artikel „Tödlicher Unfall bei Tempo 286: Anklage“:
Warum wird nur der Fahrer angeklagt? Wer baut Autos mit 520 PS? Vor allem aber: Wer erteilt für solche Autos eine Zulassung für den regulären Straßenverkehr? Wer geht hin und versichert solche Waffen? Wer zieht dafür Steuern ein?
Liebe Staatsanwaltschaft Essen, liebe Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens, auch die in meinen Fragen angesprochenen Institutionen gehören angeklagt. Alle sind mit verantwortlich und lächeln wahrscheinlich nur müde über unsere Diskussionen bezüglich des „kleinen Waffenscheins“. Ein 520-PS-Pkw benötigt mehr als einen „großen Waffenschein“. Es gibt Lkw, die hätten gerne so einen Motor …
Christa Mund aus Stolberg geht auf den Bericht „Sechs Tote und viele offene Fragen“ über einen 26-jährigen Sportschützen in Baden-Württemberg, der sechs Menschen – offenbar ausschließlich Verwandte – erschießt, ein:
Der Bericht von „Rot am See“ ist sehr gut geschrieben. Das „Grauen“ in Worte zu fassen, ist schwer genug. In dem Ort Rot am See wird es nie mehr so werden wie vor der schrecklichen Tat, und mein Mitgefühl richtet sich sehr an die Menschen dort. Das „Grauen“ wohnt oft nur ein paar Häuser entfernt. Ich wünsche allen dort ein Zusammenrücken und eine Verarbeitung des Geschehens.
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