… des geänderten Heizungsgesetzes gewartet. Nun liegt der Entwurf WELT vor. Die Koalition hält damit gerade noch die Frist ein, um das Gesetz womöglich noch in der nächsten Woche zu verabschieden. Der Entwurf hält Überraschungen bereit.
Die Ampel-Koalition hat am Freitagvormittag die lange erwarteten schriftlichen Änderungspläne für das Heizungsgesetz vorgelegt. Das 111 Seiten umfassende Dokument, das die geplanten Änderungen mit dem ursprünglichen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) vergleicht, liegt WELT vor.
Erst am Freitagvormittag um 10.11 Uhr wurde zuletzt Hand an das Dokument gelegt. Damit hält die Regierungskoalition knapp die Frist der Opposition ein, die gefordert hatte, dass die Änderungspläne bis Freitagmittag vorliegen müssten, um die Beratungen noch in der kommenden Woche vor der Sommerpause abschließen zu können.
Das Papier ist das Ergebnis eines monatelangen Streits zwischen den drei Koalitionsparteien. Gleich mehrfach wurden in den vergangenen Wochen angebliche Einigungen auf Kompromisse verkündet, die Interpretationen insbesondere von Grünen und FDP wichen aber stark voneinander ab. Nun liegt erstmals schriftlich der neu geplante Gesetzestext vor.
So wird Paragraf 71 so geändert, dass zunächst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss, bevor die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen. Ursprünglich sollte dabei aber zwischen drei Größen der Kommunen unterschieden werden: Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, Städte zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern und Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. In dem Papier ist die Gruppe der kleinsten Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern nun aber nicht vorhanden.
Pflicht zum Energieberater
Außerdem gibt es laut den geplanten Änderungen keinen Automatismus, dass die Regeln des Heizungsgesetzes sofort gelten, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Stattdessen muss zunächst „die nach Landesrecht zuständige Stelle“ noch offiziell „unter Berücksichtigung eines Wärmeplans“ beschließen, dass das GEG nun in einem Gebiet gelten soll, heißt es auf Seite 32 des Papiers. Das ist vor allem für Bundesländer und Kommunen relevant, in denen schon heute oder deutlich vor Ende der Fristen ein solcher Wärmeplan vorliegt.
Wer sich dafür entscheidet, eine Gas-, Öl- oder Holzheizung einzubauen, soll laut dem neuen Entwurf dazu verpflichtet werden, sich zuvor von einer qualifizierten Person beraten zu lassen, also von qualifizierten Energieberatern. Allerdings besteht in der Bundesregierung wohl Sorge, dass die Energieberater dem Kunden das falsche empfehlen könnten. Deshalb sieht eine Regelung im neuen Paragrafen 71 vor, dass sich der Berater an das halten soll, was ihm der Staat vorgibt, zu sagen:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind“, heißt es wörtlich im neuen Entwurf.
Wie diese Beratungsvorgaben von den Ministerien genau ausgestaltet werden, dürfte noch für Debatten sorgen. Schließlich können auch qualifizierte Energieberater nicht mit Bestimmtheit voraussagen, wie sich die Preise für Wärmepumpenstrom, Öl, Gas und europäische CO2-Zertifikate entwickeln werden.
Fragwürdig wäre es etwa, wenn die Bundesregierung die Energieberater zur Verbreitung von „Informationen“ verpflichtet, die in der Essenz auf ungesicherten Marktprognosen basieren.
Insbesondere mit Blick auf die bayerischen Landtagswahlen im Herbst werden im neuen Paragrafen 71g praktisch alle preistreibenden Auflagen für Holz- und Pelletheizungen gestrichen. Ursprünglich war vorgesehen, dass „bei Nutzung fester Biomasse“ ein Pufferspeicher in bestimmten Dimensionen einzubauen ist, eine solarthermische Anlagen zu ergänzen ist, und zudem eine Einrichtung zur Reduzierung von Staubemissionen von 80 Prozent vorhanden sein muss.
Nach Schätzungen des Holzpellet-Verbandes hätten die Auflagen die Holzheizungen um 50 Prozent verteuert und damit unwirtschaftlich gemacht. Diese Sorge wird den Kamin- und Holzöfen-Fans nun genommen, wenn es bei der vorgeschlagenen Formulierungshilfe bleibt.
„Stück für Stück machen wir nun das Heizen nachhaltig“
Ob nun alle Parteien mit den Änderungen in Schriftform einverstanden sind, steht noch nicht fest. Die ersten Politiker, die sich von der Vorlage des neuen Gesetzentwurfs aus dem Bundeswirtschaftsministerium erleichtert zeigten, waren die stellvertretenden Fraktionschefs der Grünen, Julia Verlinden und Andreas Audretsch: „Die geeinten Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz sind nun an den Ausschuss versandt“, erklärten beide in einer frühen Stellungnahme. „Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme.“
Die Grünen-Politiker setzen darauf, dass es mit der neuen Textvorlage am Montag zur Expertenanhörung im Bundestagsausschuss Klima und Energie kommen kann. Damit sei dann, zumindest aus Sicht von Verlinden und Audretsch, „eine umfassende Beratung der Koalitionsvorschläge gewährleistet.“
Die Grünen-Politiker loben die neue Formulierungshilfe des BMWK, die auf einer Einigung der Fraktionsspitzen vom vergangenen Dienstag basiert, als „Meilenstein für den Klimaschutz.“ So werde das Versprechen eingehalten, die Förderung für klimaneutrale Wärme auf 70 Prozent zu erhöhen. „So können alle teilhaben am Klimaschutz im eigenen Zuhause und sich dabei an einem breiten Technologiemix bedienen“, erklärten Verlinden und Audretsch.
Nachdem Kritiker den ursprünglichen Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als „Klimaschutz mit der Brechstange“ bezeichnet hatten, befürworten die Grünen-Parlamentarier nun offen eine vorsichtigere Vorgehensweise: „Stück für Stück machen wir nun das Heizen nachhaltig und gehen damit einen riesigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität.“
„Die FDP-Fraktion hat die Formulierungshilfe heute geprüft und als Beratungsgrundlage für die Expertenanhörung am Montag freigegeben“, sagte Fraktionschef Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die FDP-Fraktion hatte besonders große Vorbehalte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD).
„Niemand muss seine funktionierende Gasheizung ausbauen“
Der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst (Linke) schrieb auf Twitter, die Unterlagen seien gegen Mittag gekommen. Aufgrund der Mehrheit im Ausschuss sei er gezwungen für Montag zu dieser Anhörung einzuladen. „Der Zeitraum ist zu kurz. Eine Missachtung des Parlaments! Keine ausreichende Vorbereitung möglich.“ Die Opposition kritisiert das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern heftig.
FDP-Vertreter Dürr betonte: „Niemand muss seine funktionierende Gasheizung ausbauen und er kann sie auch jederzeit reparieren.“ Zudem werde der Staat in Vorleistung gehen und eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. „Erst wenn klar ist, welche Heizoptionen eine Kommune hat, greifen die Vorgaben – und auch dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen.“
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann will das Verfahren noch mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht ausbremsen.
Bleibt es beim Zeitplan soll am Montag in einer Ausschuss-Anhörung im Bundestag über den neuen Entwurf beraten werden. Bis Freitag soll das Gesetz das Parlament passiert haben.
Quelle Ausschnitt, Text* & kompletter Artikel
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Es kracht schon
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*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Ampel; heizung, Deutschland u.v.m.“ ist, zitieren wir den Text komplett. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage für 1 € testen. Achtung: Die Schnupperangebote können sich ändern!
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