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Jede urbane Gesellschaft benötigt ein Gewaltmonopol, weil Gesellschaften – anders als Gemeinschaften – mit ihren nicht nur auf persönlichen, sondern auch auf rechtlichen Normen beruhenden, anonymen sozialen Beziehungen zur Prävention von Gewalt darauf angewiesen sind [7]. Die Amtsträger, die dieses Monopol ausüben, neigen stets dazu, es für eigene Zwecke zu missbrauchen und ihre Stellung zu perpetuieren. Dies gilt für alle Staatsformen von den ersten Städten bis zur Demokratie der Nachkriegszeit, wobei die Arten des Missbrauchs um die Hauptthemen des Eigentums und der Gestaltungsmacht variieren. Das Ausmaß dieses Missbrauchs ist die Summe des illegitimen Herrschaftsertrages.
Missbrauch des Gewaltmonopols ist immer an Eigentumskonzentration gebunden. Im extremsten Fall ist das Eigentum nahezu vollständig in den Händen des Herrschers konzentriert, der in traditionellen Gesellschaften dann den Status eines Gottes erhält. In Gesellschaften mit moderater Eigentumskonzentration ist die Tendenz zum Machtmissbrauch schwächer. Im Übergang vom Absolutismus des 17. und 18. Jahrhunderts zur konstitutionellen Monarchie und zur Republik im 19. Jahrhundert erfolgte eine deutliche Verbreiterung der Eigentumsbasis auf das Bürgertum, der Trägerschicht des neuen Herrschaftsmodells. Daher wurde der Eigentumsbegriff in den bürgerlichen Verfassungen seit 1776, anders als im Sozialismus, der Ideologie der Eigentumslosen, nicht problematisiert.
Die Nachkriegsordnung des Westens hatte folgende wesentliche tragende Strukturen: funktionstüchtige und verlässliche Rechtsstaatlichkeit mit einem historisch fast nie anzutreffenden Ausmaß an Isonomie wie im frühen römischen Prinzipat, repräsentative Demokratie mit einem geringen Ausmaß an Partizipation [5], homogene Bevölkerungsstruktur mit einem kleinen Anteil an Migranten, hohes Maß an innerer Sicherheit, außenpolitische Sicherheitsarchitektur unter der Hegemonie der USA, relativ breite Eigentumsverteilung und Goldbindung der Papierwährung.
Der Anteil der Bürger, die von der Nutzung des eigenen Besitzes lebten – sei es als Händler, Landwirte, Dienstleister oder Industrielle – lag bei etwa 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung. Die überwältigende Mehrheit der unselbstständigen Angestellten arbeiteten in kleinen oder mittleren Betrieben mit einer persönlichen Beziehung zum Unternehmer. Insgesamt war die Legitimitätdieser Ordnung bis in die 1970er Jahre hinein überwältigend, auch wenn die marxistische Studentenrevolte seit 1968 das Herrschaftsparadigma infrage zu stellen begann. […]
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Schon in den 1970er Jahren begannen Profiteure der globalen Finanz- und Realwirtschaft sich Gedanken zu machen, wie sie ihre Position weiter ausbauen könnten. Klaus Schwab gründete beispielsweise die European Management Conference (seit 1987: World Economic Forum, i.F. WEF), an der neben Wirtschaftsführern schon ab 1974 auch Politiker teilnahmen. Etwas später (1979) startete George Soros die Open Society Foundations, unter der er noch heute seine Aktivitäten zur Vertiefung der Globalisierung bündelt. Diese und viele andere private und staatliche Institutionen arbeiten seit Jahrzehnten an einem neuen Herrschaftsmodell, das die im Nationalstaat gegründete, rechtstaatlich-repräsentative Demokratie ablösen soll. Was ist die Agenda dieser Vordenker, die das reichste Promille der Eigentumspyramide vertreten? [1]
Einerseits hat das bisherige Modell die Entstehung der heutigen globalen Eigentumselite ermöglicht. Andererseits erkennen deren Vordenker, dass das Modell ökonomisch wegen der ohne Staatsbankrotte nicht mehr aufzulösenden Überschuldung am Ende ist und dass es Alternativen gibt, die ihre Vorherrschaft noch deutlich besser absichern.
Das neue Herrschaftsmodell soll die Trennung von Eigentum und politischer Macht, die mit dem Ende des Absolutismus zumindest formell und teilweise auch de facto erfolgte, rückgängig machen, und Oligopoleigentum wieder mit der vollständigen politischen Macht vereinigen – wie zur Zeit des Feudalismus, aber mit besseren Herrschaftstechniken. Das Modell hat folgende essenzielle Komponenten:
- Eine Schwächung des Nationalstaats mit dem mittelfristigen Ziel seiner Ablösung durch supranationale Regierungsformen ohne wirksame Gewaltenteilung und effektive demokratische Kontrolle – ein Verzicht auf die „veraltete“, aufklärerische Fiktion der Volkssouveränität.
- Eine Ablösung der traditionellen Rechtsstaatlichkeit des Common Law (USA, Commomwealth) und des römischen Rechtsprinzips (Kontinentaleuropa und Einflussgebiete) durch politisiertes Recht in Form einer Modifikation des klassischen Rechts mit Aufhebung der Isonomie und der Einführung eines Zuteilungsrechts.
- Eine möglichst umfassend Kontrolle von Medien, Kultur und politischer Willensbildung. Insbesondere eine hoheitliche Definition der Realität – was real ist, soll von den Eliten gesetzt werden.
- Eine Verwendung der großen Mehrheit derjenigen, die kein Eigentum an Produktionsmitteln haben, als passive Angestellte und Konsumenten der möglichst globalen Unternehmen.
- Eine umfassende Überwachung der Bevölkerung über die Nutzung des Internets.
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