Wundersame Einstellungen der Verfassungsrechtlerin Prof. Nora Markard

Die Einschnitte in Grundrechte …

… hätten sie Anfang des Jahres 2020 besorgt, sagte die Verfassungsrechtlerin Nora Markard im Dlf. Doch der Rechtsstaat habe funktioniert. Man müsse nun weiter verhältnismäßig vorgehen in der Pandemie. Wer nicht ansteckend sei, müsse möglicherweise von Restriktionen befreit werden.

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Interview des Dlf mit Prof. Nora Markard vom 4.1.2021 hören:

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Vieles, was vor der Pandemie in einer liberalen Gesellschaft selbstverständlich möglich war, ist aktuell durch die Corona-Maßnahmen unmöglich. Einzelhandel, Restaurants, Museen, Theater und Sportvereine sind geschlossen. Planmäßig endet der Lockdown am 10. Januar, doch vieles deutet auf eine Verlängerung der Maßnahmen hin. Von einer Zumutung für die Demokratie hatte Angela Merkel gesprochen. Was diese Zumutung für den Rechtsstaat heißt, darüber haben wir mit Nora Markard gesprochen Sie ist Professorin für Verfassungsrecht in Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

[…]

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Ich halte die Ansichten des Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte für sonderbar. Wenn es so etwas wie eine Schutzpflicht des Staates gibt, die Grundrechtsbeschränkungen begründet, können wir Freiheit vergessen. Wenn Aktivitäten (z.B. zum Rodeln, Ski- oder Skatebord fahren), die nicht verboten sind, geächtet werden, können wir Freiheit vergessen.

Ja, wir können unsere Freiheit in diesem Land vergessen. 

Leute, wehrt Euch!!

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Corona: Impfungen & PCR-Tests in der gerichtlichen Auseinandersetzung

In Deutschland kämpft Christian Szabo vor dem Bundesverfassungsgericht:

Ich habe heute einen weiteren Beweisantrag wegen Testversuche an Menschen durch die Bundesregierung und Landesregierungen et al. im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie auch im (ich hoffe doch bereits aufgenommenen) Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I. gestellt: Hier klicken

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In meinem heutigen Beweisantrag wird deutlich gemacht, das der Impfstoffhersteller BionTech/Pfizer bereits im November 2020 die Wirksamkeit des Impfstoffs BNT162 nicht belegen und auch nicht garantieren konnte und eben keine abgeschlossenen klinischen Studien für den Impfstoff BNT162 vorliegen.

Damit ist der völkerrechtliche Straftatbestand von Testversuche an Menschen durch ein nicht-getesteten und nicht-evidenzbasierten Impfstoff belegt und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Körperverletzung und Verbrechen gegen den Nürnberger Kodex nochmalig nachweisbar und das der BionTech/Pfizer-Impfstoff über vorsätzliche Täuschung (siehe Mail von gestern am 04.01.2020) durch die Bundesregierung und Landesregierungen et. al. bereits an über 316.962 Menschen in Deutschland (STAND: 04.01.2020, RKI) völkerrechtswidrig verabreicht.

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In Österreich stehen PCR-Tests in der gerichtlichen Auseinandersetzung: 

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Meilenstein zum Sonntag, 10.1.2021: Marc Tully, Hanseatisches OLG, im WELTplus*-Interview zu …

Meinungsfreiheit & Cancel Culture

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Marc Tully, neuer Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, sieht die Demokratie durch die „Cancel Culture“ bedroht. Sich widersprechende Meinungen müssten ausgehalten werden. Besonders kritisch sieht er soziale Netzwerke.

Kurz vor dem Jahreswechsel wurde Marc Tully Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, er bekleidet somit Hamburgs höchsten Posten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In seinem ersten Interview im neuen Amt spricht er über ein Phänomen, das als „Cancel Culture“ bekannt wurde und das aus seiner Sicht schädliche Auswüchse angenommen hat, weil ein „kollektives Sofagericht“ den Daumen über Personen und Institutionen und deren Haltungen hebt oder senkt. Sogar Aufrufe zum Lynchmord habe es dabei gegeben.

WELT AM SONNTAG: Herr Tully, laut Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes hat „jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern“. Wie füllt die Gesellschaft diesen Artikel derzeit mit Leben?

Marc Tully: Das Bundesverfassungsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend ist. Meinungsfreiheit setzt aber, damit sie funktioniert, einen Dialog voraus. Ich erlebe zunehmend, dass uns das Dialogische abhanden kommt. Dass es immer mehr Menschen gibt, die auf rudimentärer Tatsachenbasis für sich einen Anspruch auf das Entdecken der absoluten Wahrheit reklamieren und dass die so gefundenen Positionen den öffentlichen Dialog vergiften.

WELT AM SONNTAG: Was besorgt Sie dabei konkret?

Tully: Wenn man die Diskussionskultur so sehr verengt, dass andere Meinungen als die eigene nicht mehr als gleichwertiger Beitrag einer Diskussion akzeptiert werden und auch derjenige, der eine abweichende Meinung hat, als Person diskreditiert wird, dann gerät die öffentliche Diskussionskultur in eine Schräglage, die für ein demokratisches Gemeinwesen gefährlich wird. Wir müssen aufpassen, dass wir divergierende Meinungen nicht als Zumutung begreifen und aus einem vermeintlichen Anspruch auf ein zumutungsfreies Leben nicht nur die Meinung des anderen für falsch halten, sondern auch der Person als solche ihren Wert absprechen. Es hat sich eingebürgert, dass wir schnell und aufgeregt eine verfestigte Meinung zu Themen bilden, die zu komplex sind, um vorschnell nach einer vermeintlichen Wahrheit zu greifen.

WELT AM SONNTAG: Das führt so weit, dass Gedichte von Hauswänden, Autoren aus Verlagsprogrammen entfernt werden oder Menschen vor dem Haus des Fleischproduzenten Clemens Tönnies „Hängt ihn auf!“ brüllen. Wann endet die kritische Debatte und beginnt das, was wir Cancel Culture, also in etwa eine Kultur des Abschaltens und Ausgrenzens, nennen?

Tully: Wir kennen aus der Geschichte die unguten Auswüchse der Bilderstürmerei, und wir erleben in vergleichbarer Weise das Bedürfnis von Teilen der öffentlichen Debatte, Personen der Zeitgeschichte zu tilgen, weil Facetten ihres Wirkens mit unserem Wertekanon nicht mehr übereinstimmen. Das verengt den Blick auf diese Personen. Immanuel Kant oder Christoph Kolumbus etwa stehen für herausragende Leistungen in ihrer Zeit und haben trotzdem in ihrem Charakter Facetten, die wir heute nicht teilen. Gleichwohl sollten wir die Kraft aufbringen, sie nicht einseitig durch eine deformierte Brille zu betrachten und nur mit dem, was wir heute nicht akzeptieren, insgesamt zu verdammen. Wir brechen wegen einzelner Bereiche im Wirken einer Person mit zu großer Vehemenz den Stab über die Person als solche, aktuell etwa bei der „New York Times“-Journalistin Bari Weiss oder der Schriftstellerin Monika Maron.

WELT AM SONNTAG: Unter welchen Bedingungen findet das statt, wie ist die Wechselwirkung etwa zwischen dem Internet und dem, was dann real passiert?

Tully: Cancel Culture würde ich versuchen mit dem Bild eines „kollektiven Sofagerichts“ zu erklären, bei dem eine interessierte Öffentlichkeit über soziale Netzwerke in der Lage ist, ein sich entwickelndes Gefühl gegen eine Person mit einem absoluten Verdikt zu versehen und die soziale Existenz der Person infrage zu stellen. Besonders dramatisch wird es anhand des Beispiels von Clemens Tönnies, bei dem wir, ungeachtet der Frage, ob man seine wirtschaftlichen Praktiken gutheißt, erschreckend zur Kenntnis nehmen müssen, dass offenbar zu einer Art Lynchmord aufgerufen worden ist. Das ist eine Eskalationsstufe, die wir in Deutschland lange nicht hatten, die uns wegen unserer Geschichte aber besonders erschüttern sollte. Die letzten Aufrufe zu Lynchmorden oder Brandschatzungen kennen wir aus der Nazidiktatur. Und wenn wir anfangen, den Selbstwert der Person, mit der wir unterschiedlicher Meinung sind, in dieser Form kategorial zu negieren, führt uns das ins Unglück.

WELT AM SONNTAG: Dann bedroht Cancel Culture den Rechtsstaat.

Tully: Der Rechtsstaat tritt seinen Bürgern unterschiedlich entgegen. Auf der wichtigsten Ebene sind es die Entscheidungen der Legislative und der Exekutive. Bei der Covid-19-Krise etwa erleben wir in schneller Abfolge infektionsrechtliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die wir hinterfragen, weil wir das pandemische Geschehen nur unzureichend verstehen. Ein großer Teil der Bevölkerung akzeptiert die Notwendigkeit der Beschlüsse und hat Vertrauen in den verfassten Staat.

WELT AM SONNTAG: Ein anderer, sehr laut auftretender Teil aber auch nicht.

Tully: Ein kleiner Teil der Bevölkerung tut sich damit schwer, erhebt seine eigene Auffassung, allenfalls aus Wissensfragmenten, zur absoluten Wahrheit und zieht daraus für sich die Legitimation, staatliches Handeln kategorial infrage zu stellen. Das ist gefährlich, weil es die Legitimationsbasis des Staates insgesamt und damit die Legitimationsbasis unserer Gesellschaftsordnung infrage stellt. Wir brauchen die Fähigkeit, zu akzeptieren, dass wir in unserer ersten Einschätzung auch irren können. Deshalb sind kollektive Entscheidungsfindungen der im demokratischen Prozess angelegten Strukturen zwar mühsam, aber häufiger mit einer größeren Richtigkeitsgewähr versehen als die erratisch sprunghafte Überzeugungsbildung des Einzelnen.

WELT AM SONNTAG: Was droht einer Demokratie, wenn das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat sinkt?

Tully: Wenn die gewählte Gesellschaftsform im Kern eine ist, die in aller Regel richtige Ergebnisse produziert und diese aber infrage gestellt wird, dann sägen wir an dem Ast, auf dem wir als Gesellschaft sitzen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass größere Teile der Bevölkerung das gesellschaftliche Gerüst, auf dem die Gesellschaft fußt, und das ist der demokratische Rechtsstaat mit seinen demokratisch legitimierten Strukturen, unentwegt anzweifeln. Diese Strukturen sind dazu verpflichtet, ihr Handeln zu erklären und durch Kommunikation Akzeptanz zu erreichen. Sie müssen aber auch hinreichend wehrhaft sein, um sich dem erratisch Exzessiven entgegenzuwerfen.

WELT AM SONNTAG: Tritt Cancel Culture die Meinungsfreiheit als wesentliches demokratisches Grundrecht und den Rechtsstaat demnach mit Füßen?

Tully: Wenn die Kritik das thematisch Inhaltliche verlässt und sich an der Person des Andersdenkenden abarbeitet, dann hat das mit freier Meinungsäußerung, so wie sie das Grundgesetz versteht, nichts mehr zu tun.

WELT AM SONNTAG: Sind Sie als Richter zuweilen neidisch, weil Sie sich an Gesetze halten müssen, während Teile der Gesellschaft moralisch und ohne ein Gerichtsverfahren verurteilen?

Tully: Es ist eine Errungenschaft der Aufklärung, dass Entscheidungsfindungsprozesse, die mit einem Urteil enden – unabhängig davon, ob es ein Gerichtsurteil oder eines der öffentlichen Meinung ist – in strengen Strukturen ablaufen. Dazu gehörten die Unschuldsvermutung und das Erfordernis, allen Seiten rechtliches Gehör zu gewähren. Wenn ich beseelt von meiner Überzeugung der absoluten Wahrheit urteile, ohne den anderen angehört zu haben, und mein Urteil auf Grundlage einer vermeintlich richtigen Haltung fälle, dann werfe ich die Erkenntnisse von 300 Jahren gesellschaftlicher und staatlicher Evolution über Bord und bin in der Denkweise der Inquisition angelangt.

WELT AM SONNTAG: Ersetzt die Moral das Recht?

Tully: Im Idealfall besteht eine emotionale Identität zwischen Recht und Moral, weil wir das amoralische Recht innerlich ablehnen. Wir müssen aber sehr vorsichtig sein, einen von Zeitläufen geprägten Moralbegriff über das Recht zu stellen. Insbesondere das Gefühl eigener moralischer Überlegenheit sollte niemals Leitmotiv des Handelns des Einzelnen sein, weil es das in einem demokratischen Prozess geschaffene Recht damit aushebelt. Eine offene Gesellschaft erträgt an ihren Rändern sehr viel. Und wir müssen andere Meinungen ertragen, mögen sie uns noch so abwegig erscheinen. Cancel Culture ist darauf angelegt, die soziale Existenz desjenigen, dessen Meinung ich für verfehlt halte, auszulöschen – und das ist brandgefährlich.

WELT AM SONNTAG: Aber ist denn Justiz frei von moralischen Erwägungen?

Tully: Rechtsanwendung operiert immer auf der Grundlage eines wertenden Vorverständnisses. Man kann sich also von Beeinflussungen durch Moralvorstellungen im weitesten Sinne nie vollständig freimachen. Man muss sich in der Rechtsanwendung dieses Einflusses nur bewusst sein. Und man muss sich immer hinterfragen, ob die Auslegung, die man im Recht gefunden hat, eine ist, die dem normativen Willen des Gesetzgebers entspricht.

WELT AM SONNTAG: Greifen die Akteure der Cancel Culture deshalb kommunikativ zu einer Art Selbstjustiz, weil deren Glaube an die Justiz verbraucht ist?

Tully: Ich habe nicht den Eindruck, dass Cancel Culture und Justiz im selben Geschäftsfeld unterwegs sind. Cancel Culture richtet sich an einzelne Personen, die in das Kreuzfeuer von Partikularinteressenvertretern geraten, die mit großer Vehemenz ihre Standpunkte zu bestimmten Themen zu Gehör bringen.

WELT AM SONNTAG: Wie kann die Justiz auf die leidende Debattenkultur reagieren?

Tully: Justiz ist ein auf strukturelle Langsamkeit angelegter Erkenntnisprozess. Es würde der öffentlichen Debatte guttun, wenn sie gelegentlich innehält, den eigenen Standpunkt hinterfragt und bereit wäre, eine Diskussion als dynamischen Prozess zu begreifen, statt eine Diskussion zu führen, bei der das Ergebnis von Anfang an feststeht und nur noch mit Gewalt gegen Widersprüche verteidigt werden soll. Entscheidungsfindung in der Justiz lehrt, dass das ständige Hinterfragen elementarer Teil vernünftiger Erkenntnisgewinnung ist. Zuhören ist das Gegenteil von bewusstem Ausblenden des Gegners. Wir müssen uns Mühe geben, die eingetretene Verengung der Diskussionskultur im öffentlichen Raum wieder zu weiten, respektvoller miteinander umgehen und es aushalten, dass Menschen unterschiedlicher Auffassung sein können.

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Ein weiterer Meilenstein zum Thema: Hier klicken

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*Weil der Artikel außerordentlich wichtig für die Debatte um die  „Meinungsfreiheit“ ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.

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Brandaktuell dokumentiert: Rechtswidrige CORONA-SCHUTZIMPFUNG, Aktenzeichen Bundesverfassungsgericht: 1 BvR 2801/20,

Heutiger Beweisantrag: Pfizer/BioNTech-Impfstoff medizinisch unwirksam und unverhältnismäßig !!!

Der Beweisantrag per Fax: Hier klicken

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Manfred Thönes Kolumne: ´Infektionsschutz` als Disziplinierung

 

Die Nummer für den Bürger wird noch nicht gechipt …

Was nicht ist kann aber noch werden!

Und wo man mal gerade dabei ist, Bürgerrechte, Grundrechte einzuschränken, dies hier:

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ZDF – Coronakritisch? Wenigstens teilweise!

Der R-Wert, der lag zu Beginn …

… des ersten Lockdowns im Frühjahr unter 1,00 .

Jetzt im Herbst, zu Beginn des zweiten Lockdowns ist es wieder so.

Der Unterschied

Diesmal berichtet das ZDF über den Sachverhalt:

Wobei ich anmerken möchte, dass das Einzige, was irrational ist, die Maßnahmenpakete der Großkopferten sind. 

Einschließlich des Corona-Ermächtigungsgesetzes, welches nach der Debatte heute um 12:00 Uhr von der Mehrheit des Bundestages abgenickt wurde, die Demokratie in Deutschland wieder mal außer Kraft setzt.

Wogegen ich schärfstens protestiere!

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Aktuelles Corona-Ermächtigungsgesetz: Mangelhaft!

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages …

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Morgen, 14.11.2020: Querdenker-Versammlung in Aachen

Kundgebung am Eurogress, Samstag,  um 15:00 Uhr

Und natürlich regt sich Michael Klarmann, der Rechtsextremismusexperte der Aachener Nachrichten auf: Ja, die Martinzüge fallen aus. Aber die Querdenker, diese Nazis …

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Manfred Thönes Kolumne: Der Umbau der Gesellschaft mittels Gesundheitspanik

Umbau des Staates durch massenweise Existenzvernichtung?

Wir kennen alle die Auswirkungen des Ermächtigungsgesetzes im 3 Reich.

Terror, Vernichtung und ein verlorener Weltkrieg!
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