… hätten sie Anfang des Jahres 2020 besorgt, sagte die Verfassungsrechtlerin Nora Markard im Dlf. Doch der Rechtsstaat habe funktioniert. Man müsse nun weiter verhältnismäßig vorgehen in der Pandemie. Wer nicht ansteckend sei, müsse möglicherweise von Restriktionen befreit werden.
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Interview des Dlf mit Prof. Nora Markard vom 4.1.2021 hören:
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Vieles, was vor der Pandemie in einer liberalen Gesellschaft selbstverständlich möglich war, ist aktuell durch die Corona-Maßnahmen unmöglich. Einzelhandel, Restaurants, Museen, Theater und Sportvereine sind geschlossen. Planmäßig endet der Lockdown am 10. Januar, doch vieles deutet auf eine Verlängerung der Maßnahmen hin. Von einer Zumutung für die Demokratie hatte Angela Merkel gesprochen. Was diese Zumutung für den Rechtsstaat heißt, darüber haben wir mit Nora Markard gesprochen Sie ist Professorin für Verfassungsrecht in Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
[…]
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Ich halte die Ansichten des Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte für sonderbar. Wenn es so etwas wie eine Schutzpflicht des Staates gibt, die Grundrechtsbeschränkungen begründet, können wir Freiheit vergessen. Wenn Aktivitäten (z.B. zum Rodeln, Ski- oder Skatebord fahren), die nicht verboten sind, geächtet werden, können wir Freiheit vergessen.
Ja, wir können unsere Freiheit in diesem Land vergessen.
In Deutschland kämpft Christian Szabo vor dem Bundesverfassungsgericht:
Ich habe heute einen weiteren Beweisantrag wegen Testversuche an Menschen durch die Bundesregierung und Landesregierungen et al. im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie auch im (ich hoffe doch bereits aufgenommenen) Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I. gestellt: Hier klicken
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In meinem heutigen Beweisantrag wird deutlich gemacht, das der Impfstoffhersteller BionTech/Pfizer bereits im November 2020 die Wirksamkeit des Impfstoffs BNT162 nicht belegen und auch nicht garantieren konnte und eben keine abgeschlossenen klinischen Studien für den Impfstoff BNT162 vorliegen.
Damit ist der völkerrechtliche Straftatbestand von Testversuche an Menschen durch ein nicht-getesteten und nicht-evidenzbasierten Impfstoff belegt und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Körperverletzung und Verbrechen gegen den Nürnberger Kodex nochmalig nachweisbar und das der BionTech/Pfizer-Impfstoff über vorsätzliche Täuschung (siehe Mail von gestern am 04.01.2020) durch die Bundesregierung und Landesregierungen et. al. bereits an über 316.962 Menschen in Deutschland (STAND: 04.01.2020, RKI) völkerrechtswidrig verabreicht.
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In Österreich stehen PCR-Tests in der gerichtlichen Auseinandersetzung:
Marc Tully, neuer Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, sieht die Demokratie durch die „Cancel Culture“ bedroht. Sich widersprechende Meinungen müssten ausgehalten werden. Besonders kritisch sieht er soziale Netzwerke.
Kurz vor dem Jahreswechsel wurde Marc Tully Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, er bekleidet somit Hamburgs höchsten Posten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In seinem ersten Interview im neuen Amt spricht er über ein Phänomen, das als „Cancel Culture“ bekannt wurde und das aus seiner Sicht schädliche Auswüchse angenommen hat, weil ein „kollektives Sofagericht“ den Daumen über Personen und Institutionen und deren Haltungen hebt oder senkt. Sogar Aufrufe zum Lynchmord habe es dabei gegeben.
WELT AM SONNTAG:Herr Tully, laut Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes hat „jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern“. Wie füllt die Gesellschaft diesen Artikel derzeit mit Leben?
Marc Tully:Das Bundesverfassungsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend ist. Meinungsfreiheit setzt aber, damit sie funktioniert, einen Dialog voraus. Ich erlebe zunehmend, dass uns das Dialogische abhanden kommt. Dass es immer mehr Menschen gibt, die auf rudimentärer Tatsachenbasis für sich einen Anspruch auf das Entdecken der absoluten Wahrheit reklamieren und dass die so gefundenen Positionen den öffentlichen Dialog vergiften.
WELT AM SONNTAG: Was besorgt Sie dabei konkret?
Tully: Wenn man die Diskussionskultur so sehr verengt, dass andere Meinungen als die eigene nicht mehr als gleichwertiger Beitrag einer Diskussion akzeptiert werden und auch derjenige, der eine abweichende Meinung hat, als Person diskreditiert wird, dann gerät die öffentliche Diskussionskultur in eine Schräglage, die für ein demokratisches Gemeinwesen gefährlich wird. Wir müssen aufpassen, dass wir divergierende Meinungen nicht als Zumutung begreifen und aus einem vermeintlichen Anspruch auf ein zumutungsfreies Leben nicht nur die Meinung des anderen für falsch halten, sondern auch der Person als solche ihren Wert absprechen. Es hat sich eingebürgert, dass wir schnell und aufgeregt eine verfestigte Meinung zu Themen bilden, die zu komplex sind, um vorschnell nach einer vermeintlichen Wahrheit zu greifen.
WELT AM SONNTAG: Das führt so weit, dass Gedichte von Hauswänden, Autoren aus Verlagsprogrammen entfernt werden oder Menschen vor dem Haus des Fleischproduzenten Clemens Tönnies „Hängt ihn auf!“ brüllen. Wann endet die kritische Debatte und beginnt das, was wir Cancel Culture, also in etwa eine Kultur des Abschaltens und Ausgrenzens, nennen?
Tully: Wir kennen aus der Geschichte die unguten Auswüchse der Bilderstürmerei, und wir erleben in vergleichbarer Weise das Bedürfnis von Teilen der öffentlichen Debatte, Personen der Zeitgeschichte zu tilgen, weil Facetten ihres Wirkens mit unserem Wertekanon nicht mehr übereinstimmen. Das verengt den Blick auf diese Personen. Immanuel Kant oder Christoph Kolumbus etwa stehen für herausragende Leistungen in ihrer Zeit und haben trotzdem in ihrem Charakter Facetten, die wir heute nicht teilen. Gleichwohl sollten wir die Kraft aufbringen, sie nicht einseitig durch eine deformierte Brille zu betrachten und nur mit dem, was wir heute nicht akzeptieren, insgesamt zu verdammen. Wir brechen wegen einzelner Bereiche im Wirken einer Person mit zu großer Vehemenz den Stab über die Person als solche, aktuell etwa bei der „New York Times“-Journalistin Bari Weiss oder der Schriftstellerin Monika Maron.
WELT AM SONNTAG: Unter welchen Bedingungen findet das statt, wie ist die Wechselwirkung etwa zwischen dem Internet und dem, was dann real passiert?
Tully: Cancel Culture würde ich versuchen mit dem Bild eines „kollektiven Sofagerichts“ zu erklären, bei dem eine interessierte Öffentlichkeit über soziale Netzwerke in der Lage ist, ein sich entwickelndes Gefühl gegen eine Person mit einem absoluten Verdikt zu versehen und die soziale Existenz der Person infrage zu stellen. Besonders dramatisch wird es anhand des Beispiels von Clemens Tönnies, bei dem wir, ungeachtet der Frage, ob man seine wirtschaftlichen Praktiken gutheißt, erschreckend zur Kenntnis nehmen müssen, dass offenbar zu einer Art Lynchmord aufgerufen worden ist. Das ist eine Eskalationsstufe, die wir in Deutschland lange nicht hatten, die uns wegen unserer Geschichte aber besonders erschüttern sollte. Die letzten Aufrufe zu Lynchmorden oder Brandschatzungen kennen wir aus der Nazidiktatur. Und wenn wir anfangen, den Selbstwert der Person, mit der wir unterschiedlicher Meinung sind, in dieser Form kategorial zu negieren, führt uns das ins Unglück.
WELT AM SONNTAG: Dann bedroht Cancel Culture den Rechtsstaat.
Tully: Der Rechtsstaat tritt seinen Bürgern unterschiedlich entgegen. Auf der wichtigsten Ebene sind es die Entscheidungen der Legislative und der Exekutive. Bei der Covid-19-Krise etwa erleben wir in schneller Abfolge infektionsrechtliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die wir hinterfragen, weil wir das pandemische Geschehen nur unzureichend verstehen. Ein großer Teil der Bevölkerung akzeptiert die Notwendigkeit der Beschlüsse und hat Vertrauen in den verfassten Staat.
WELT AM SONNTAG: Ein anderer, sehr laut auftretender Teil aber auch nicht.
Tully: Ein kleiner Teil der Bevölkerung tut sich damit schwer, erhebt seine eigene Auffassung, allenfalls aus Wissensfragmenten, zur absoluten Wahrheit und zieht daraus für sich die Legitimation, staatliches Handeln kategorial infrage zu stellen. Das ist gefährlich, weil es die Legitimationsbasis des Staates insgesamt und damit die Legitimationsbasis unserer Gesellschaftsordnung infrage stellt. Wir brauchen die Fähigkeit, zu akzeptieren, dass wir in unserer ersten Einschätzung auch irren können. Deshalb sind kollektive Entscheidungsfindungen der im demokratischen Prozess angelegten Strukturen zwar mühsam, aber häufiger mit einer größeren Richtigkeitsgewähr versehen als die erratisch sprunghafte Überzeugungsbildung des Einzelnen.
WELT AM SONNTAG: Was droht einer Demokratie, wenn das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat sinkt?
Tully: Wenn die gewählte Gesellschaftsform im Kern eine ist, die in aller Regel richtige Ergebnisse produziert und diese aber infrage gestellt wird, dann sägen wir an dem Ast, auf dem wir als Gesellschaft sitzen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass größere Teile der Bevölkerung das gesellschaftliche Gerüst, auf dem die Gesellschaft fußt, und das ist der demokratische Rechtsstaat mit seinen demokratisch legitimierten Strukturen, unentwegt anzweifeln. Diese Strukturen sind dazu verpflichtet, ihr Handeln zu erklären und durch Kommunikation Akzeptanz zu erreichen. Sie müssen aber auch hinreichend wehrhaft sein, um sich dem erratisch Exzessiven entgegenzuwerfen.
WELT AM SONNTAG: Tritt Cancel Culture die Meinungsfreiheit als wesentliches demokratisches Grundrecht und den Rechtsstaat demnach mit Füßen?
Tully: Wenn die Kritik das thematisch Inhaltliche verlässt und sich an der Person des Andersdenkenden abarbeitet, dann hat das mit freier Meinungsäußerung, so wie sie das Grundgesetz versteht, nichts mehr zu tun.
WELT AM SONNTAG: Sind Sie als Richter zuweilen neidisch, weil Sie sich an Gesetze halten müssen, während Teile der Gesellschaft moralisch und ohne ein Gerichtsverfahren verurteilen?
Tully: Es ist eine Errungenschaft der Aufklärung, dass Entscheidungsfindungsprozesse, die mit einem Urteil enden – unabhängig davon, ob es ein Gerichtsurteil oder eines der öffentlichen Meinung ist – in strengen Strukturen ablaufen. Dazu gehörten die Unschuldsvermutung und das Erfordernis, allen Seiten rechtliches Gehör zu gewähren. Wenn ich beseelt von meiner Überzeugung der absoluten Wahrheit urteile, ohne den anderen angehört zu haben, und mein Urteil auf Grundlage einer vermeintlich richtigen Haltung fälle, dann werfe ich die Erkenntnisse von 300 Jahren gesellschaftlicher und staatlicher Evolution über Bord und bin in der Denkweise der Inquisition angelangt.
WELT AM SONNTAG: Ersetzt die Moral das Recht?
Tully: Im Idealfall besteht eine emotionale Identität zwischen Recht und Moral, weil wir das amoralische Recht innerlich ablehnen. Wir müssen aber sehr vorsichtig sein, einen von Zeitläufen geprägten Moralbegriff über das Recht zu stellen. Insbesondere das Gefühl eigener moralischer Überlegenheit sollte niemals Leitmotiv des Handelns des Einzelnen sein, weil es das in einem demokratischen Prozess geschaffene Recht damit aushebelt. Eine offene Gesellschaft erträgt an ihren Rändern sehr viel. Und wir müssen andere Meinungen ertragen, mögen sie uns noch so abwegig erscheinen. Cancel Culture ist darauf angelegt, die soziale Existenz desjenigen, dessen Meinung ich für verfehlt halte, auszulöschen – und das ist brandgefährlich.
WELT AM SONNTAG: Aber ist denn Justiz frei von moralischen Erwägungen?
Tully: Rechtsanwendung operiert immer auf der Grundlage eines wertenden Vorverständnisses. Man kann sich also von Beeinflussungen durch Moralvorstellungen im weitesten Sinne nie vollständig freimachen. Man muss sich in der Rechtsanwendung dieses Einflusses nur bewusst sein. Und man muss sich immer hinterfragen, ob die Auslegung, die man im Recht gefunden hat, eine ist, die dem normativen Willen des Gesetzgebers entspricht.
WELT AM SONNTAG: Greifen die Akteure der Cancel Culture deshalb kommunikativ zu einer Art Selbstjustiz, weil deren Glaube an die Justiz verbraucht ist?
Tully: Ich habe nicht den Eindruck, dass Cancel Culture und Justiz im selben Geschäftsfeld unterwegs sind. Cancel Culture richtet sich an einzelne Personen, die in das Kreuzfeuer von Partikularinteressenvertretern geraten, die mit großer Vehemenz ihre Standpunkte zu bestimmten Themen zu Gehör bringen.
WELT AM SONNTAG: Wie kann die Justiz auf die leidende Debattenkultur reagieren?
Tully: Justiz ist ein auf strukturelle Langsamkeit angelegter Erkenntnisprozess. Es würde der öffentlichen Debatte guttun, wenn sie gelegentlich innehält, den eigenen Standpunkt hinterfragt und bereit wäre, eine Diskussion als dynamischen Prozess zu begreifen, statt eine Diskussion zu führen, bei der das Ergebnis von Anfang an feststeht und nur noch mit Gewalt gegen Widersprüche verteidigt werden soll. Entscheidungsfindung in der Justiz lehrt, dass das ständige Hinterfragen elementarer Teil vernünftiger Erkenntnisgewinnung ist. Zuhören ist das Gegenteil von bewusstem Ausblenden des Gegners. Wir müssen uns Mühe geben, die eingetretene Verengung der Diskussionskultur im öffentlichen Raum wieder zu weiten, respektvoller miteinander umgehen und es aushalten, dass Menschen unterschiedlicher Auffassung sein können.
*Weil der Artikel außerordentlich wichtig für die Debatte um die „Meinungsfreiheit“ ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich,
Sehr geehrtes Team vom Corona-Ausschuss,
Sehr geehrte Damen und Herren et al.,
[…]
Anbei zu Ihrer weiteren Information. Meine Verfassungsbeschwerde einschliesslich Eilanträge vom 01.12.2020 wurde aufgrund meines letzten Nachtrags vom 11.12.2020 in das Verfahrensregister übertragen und vom 1. Senat beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2801/20 jetzt bearbeitet.
Mit heutigem Beweisantrag an das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die rechtswidrige Notzulassung des Pfizer-BioNTech-Impfstoffs, widerspricht sich die amerikanische FDA wie auch die europäische EMA über einen sogenannten „Beipackzettel“ selbst, widerlegt zum Teil die Wirksamkeit des Impfstoffs und bestätigt die Unkenntnis von möglichen weiteren Nebenwirkungen und Folgeschäden, welcher in deutscher Sprache am 11.12.2020 veröffentlicht wurde (siehe Anlage). In meinem letzten Nachtrag vom 11.12.2020 an das Bundesverfassungsgericht habe ich ausdrücklich auf den Missbrauch von Notfallzulassungen und auf eine Unverhältnismäßigkeit von Corona-Schutzimpfungen gegenüber einer nicht mehr existenten Pandemie hingewiesen und ausführlich begründet. Mit diesem Vollbeweis „Beipackzettel“ durch die FDA wird die Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des Pfizer-BioNTech-Impfstoffes und der Missbrauch einer Notfallzulassung selbst bestätigt.
Der morgige Start am 27.12.2020 von Corona-Schutzimpfungen muss dringend unterbunden werden !!!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der vom Bundesministerium für Gesundheit geplante morgige Start am 27.12.2020 von Corona-Schutzimpfungen mit dem Pfizer-BioNTech-Impfstoff über Impfzentren der Gesundheitsämter gemäß Corona-Impfverordnung, nicht nur rechtswidrig und verfassungswidrig ist, sondern mit der ersten Verabreichung des Pfizer-BioNTech-Impfstoffs an Menschen in der Bundesrepublik Deutschland der strafrechtliche Tatbestand des völkerrechtswidrigen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, schwerer Körperverletzung unter rechtsunwirksamer Einwilligung von Behandelnden entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Vgl. BGH NJW 2005, 1716 ff.) und Verletzung des Nürnberger Kodex, nicht mehr nur angedroht und geplant ist, sondern aktiv und bewusst, unverhältnismäßig und vorsätzlich völkerrechtswidrig umgesetzt wird. Ein zusätzlicher Strafantrag wird deshalb heute noch von mir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München I gestellt.
Es war absehbar, dass die Bundeskanzlerin für ihre unbotmäßige Intervention irgendwann die Quittung erhält. Denn über den Infektionsschutz bestimmen die Länder in eigener Verantwortung. Die Runde der Regierungschefs, die Angela Merkel ins Leben gerufen hatte und für die es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt, ist damit an ihr Ende gekommen. Das Kanzleramt hat mit seiner jüngsten unlogischen und sinnwidrigen Vorlage den Bogen überspannt. Es wird Zeit, dass die Parlamente in Bund und Ländern das Heft in die Hand nehmen. Quelle: Hier klicken
Das beschreibt das desaströse Durchregieren der Kanzlerin mit ihrem Anhängsel Helge Braun sehr schön. Frau Merkel hat schon 1991 im Interview von sich gegeben, das „basisdemokratische Dinge“ nicht so ihre Zustimmung finden, sondern sie mehr für das „Autoritäre“ ist: Hier klicken
Wenn wir die bisherige Coronakrise Revue passieren lassen, wird das durch den Aktionismus von Frau Merkel eindrucksvoll bestätigt. Vermutlich ist sie nach wie vor vom autoritären Stil, mit dem sie in Ihrer Anfangszeit in der DDR als Funktionärin groß geworden ist, überzeugt. Das hat sie nachhaltig in dieser Zeit nachgewiesen. Bei allen Treffen des erlauchten MPK-Kreises wurde vorher im Kanzleramt entschieden, was zu geschehen hat. Vor den Treffen wurde das Geplante der Bevölkerung über die Medien kommuniziert und die MP nahmen das zähneknirschend hin. Sie hatten so gut wie keinen Einfluss auf das Geschehen, obwohl ihnen das rechtmäßig zusteht. Letztlich durften sie entscheiden ob die zukünftigen Aktionen „lila“ oder „gelb“ sind.
„Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht“. Die Politik steht vor einem Scherbenhaufen. Es ist kein Weg in Sicht, wohin die Reise geht. Erst verschärft sie die Situation in der bekannten Art und Weise mit der üblichen Angst-und Panikmache, nach dem Motto: ´Wenn ihr nicht tut was wir sagen, erlebt ihr den Winter ohne Erkrankung nicht!`
FÜR WIE BLÖD HALTEN POLITIK & MEDIEN DIE BEVÖLKERUNG!
Längst gehen viele Menschen ihren eigenen Weg. Sie lassen sich nicht mehr jeden „Furz“ vorschreiben. Ausnahme bleiben die absolut Überängstlichen, die mit dem Mundschutz schlafen gehen.
Viele Leute nehmen sich richtigerweise die Sozialkontakte, die sie benötigen um diesen Lockdown hinter sich zu bringen. So allmächtig ist die neue Infektionsschutzüberwachung noch nicht, dass ihr alle Regelverstöße zugetragen werden. Viele nehmen die angedrohten Sanktionen in Kauf, mit dem Wissen, dass vor Gericht entschieden wird, ob die Anordnungen, welche fast immer Grundrechte verletzen, überhaupt zulässig sind. Die Flut der Klagen gegen Maßnahmen sind von den Gerichten kaum zu bewältigen.
Wenn Politik nun glaubt, dass die vollzogene Änderung am Infektionsschutzgesetz viel an der Situation ändern wird, wird sie sich eines Besseren belehren lassen müssen. Juristen zeigen auf, dass gerade die Grundrechtseingriffe nicht sauber formuliert, sondern schwammig sind. Auch fehlte im Entwurf jeder Zeitrahmen der Beschränkungen. Die Änderungen, die am Wochenende noch im Zusammenwirken der GROKO vorgenommen wurden, retten dieses Werk nicht. Handwerklich schlecht und übertrieben in der Beschreibung der Gewaltausübung der Behörden wird dieses Werk kaum die Wirkung zeigen, die sie sich inständig erhoffen.
VOR GERICHTEN GEHT WEITER!!!
FAZIT
Schlechter Stil, tölpelhaftes Verhalten, die Bevölkerung übergehend und mannigfaltiges Sanktionieren sind die herausragenden Merkmale des sogenannten Infektionsschutzes. Politik und Medien haben schlicht vergessen, dass wir (noch) in einem demokratischen Staat leben. Auch Notlagen sind nicht dazu geeignet und geschaffen, der Bevölkerung ihre Grundrechte zu entziehen, das haben die Gerichte in vielen Urteilen deutlich gemacht. Behördliche Anordnungen sind immer in Bezug zur Verhältnismäßigkeit zu setzen. Die Grundrechte werden eben nicht durch Behördenanordnungen ausgesetzt. Daran wird auch die Neufassung des § 28 a des Infektionsschutzgesetzes nichts ändern. Solange die Judikative unabhängig bleibt, können wir uns über die Gerichtsbarkeit wehren!
Im Schatten des Bevölkerungsschutzgesetzes treibt die Bundesregierung ein anderes Vorhaben voran: Alle Einwohner sollen eine Personenkennziffer bekommen – natürlich nur zu ihrem Wohl, damit sie nicht ständig nach irgendwelchen Dokumenten wie Geburtsurkunden und Steuerbescheiden suchen müssen, wenn sie bei einem Amt einen Antrag stellen wollen. Große Debatten darüber sollen im Bundestag erst gar nicht geführt werden: Die erste Beratung steht heute, am Donnerstag (19. November 2020) zu abendlicher Stunde an: Um 22.00 Uhr soll die Debatte beginnen und gerade einmal eine halbe Stunde dauern.
Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/24226 kommt mit den besten Absichten daher: „Es ist schwer, der Bevölkerung zu vermitteln, dass sie beim Kontakt mit der Verwaltung für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben muss, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind.“ In den Ämtern selbst könne es zu Verwechslungen kommen, auch seien Schreibfehler und andere Fehler möglich. „Dies lässt sich nur durch ein registerübergreifendes Identitätsmanagement mit einem eindeutigen und veränderungsfesten Ordnungsmerkmal (Identifikationsnummer) vermeiden“, so die Bundesregierung und freut sich: „Diese Aufwände lassen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann. Statt die grundlegenden Daten zu einer Person an vielen dezentralen Stellen permanent aktuell halten zu müssen, würden die Basisdaten einer natürlichen Person zentral durch die Registermodernisierungsbehörde qualitätsgesichert.“ Diese Registermodernisierungsbehörde wird beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt und soll mit 250 Stellen ausgestattet werden.
Das „veränderungsfeste Ordnungsmerkmal“ existiert längst: es ist die Steueridentifikationsnummer, bekannt auch als „Steuer-ID“. Sie bekommt jeder von Geburt an, Ausländern wird sie bei der ersten Anmeldung zugeteilt. Sie soll in Zukunft zur Kennziffer weit über die Steuer hinaus werden. Die Menschen könnten viel Zeit sparen: „Danach sparen Bürger 47 Prozent des Zeitaufwands für Behördengänge, 84 Millionen Stunden pro Jahr, weil sie zum Beispiel kaum noch persönlich zu Behörden gehen müssen, um Nachweise einzuholen oder abzugeben“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
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Die erste Lesung im Bundestag am 19.11.2020
Steueridentifikationsnummer als Ordnungsmerkmal in Verwaltungsregistern
Die Bundesregierung will die in der Verwaltung geführten Register modernisieren und die Verwendung der Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für Personen einführen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals über einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) beraten. Anschließend wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. …
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Der komplette Tagesordnungspunkt:
Quelle grün-kursives Zitat und alle Reden und Dokumente:Hier klicken
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… Registermodernisierungsgesetz
Das Registermodernisierungsgesetz sei ein „bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung und digitale Verwaltungsverfahren“, schreibt die Bundesregierung. Auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens werde ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu solle die Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt werden, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind.
Die von einem Register übermittelten Daten könnten durch die Nutzung der einheitlichen und übergreifenden Identifikationsnummer eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Namensverwechslungen und unterschiedliche Schreibweisen führten so nicht länger zu Prozessabbrüchen, die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten sei in diesen Fällen nicht mehr erforderlich, heißt es. Das Gesetz entlaste zudem die Bürger, da sie perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssten. Außerdem sei ein registerübergreifendes Identitätsmanagement eine wichtige Grundlage für den registerbasierten Zensus. (sas/19.11.2020)
Jetzt im Herbst, zu Beginn des zweiten Lockdowns ist es wieder so.
Der Unterschied
Diesmal berichtet das ZDF über den Sachverhalt:
Wobei ich anmerken möchte, dass das Einzige, was irrational ist, die Maßnahmenpakete der Großkopferten sind.
Einschließlich des Corona-Ermächtigungsgesetzes, welches nach der Debatte heute um 12:00 Uhr von der Mehrheit des Bundestages abgenickt wurde, die Demokratie in Deutschland wieder mal außer Kraft setzt.
… findet in einem Gutachten mehrere „Kritikpunkte“ im Entwurf der Großen Koalition zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Es soll vor allem die bisherigen Corona-Maßnahmen zumal die Eingriffe in Grundrechte im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität präzisieren und rechtlich absichern. In dem Gesetzentwurf (GE) heißt es, der Gesetzgeber nehme nun die Abwägung zwischen den Beschränkungsmaßnahmen und den betroffenen grundrechtlichen Schutzgütern vor und regele somit die wesentlichen Entscheidungen.
Umso peinlicher für die Koalitionäre der Bundesregierung, dass der Entwurf nach Ansicht der wissenschaftlichen Experten des Bundestages diesem Anspruch nicht ganz gerecht wird. Sie kommen nach Prüfung des Entwurfs im Ergebnis zu folgenden Beanstandungen:
So genannte Standardmaßnahmen, also konkrete Ermächtigungen für bestimmte Maßnahmen, werden nicht eingeführt. Stattdessen benennt der GE nur Regelbeispiele für Maßnahmen.
Einige Formulierungen des GE entsprechen der Normenklarheit und -bestimmtheit nur bedingt. Das gilt etwa für die Unterscheidung von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen Schutzmaßnahmen“.
Regelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages am Erlass der Rechtsgrundlagen wurden nicht verbessert.
Der Gesetzentwurf, so das Gutachten, sehe „vor, dass je nach Höhe der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen entweder „einfache“, „stark einschränkende“ oder „schwerwiegende“ Schutzmaßnahmen in Betracht kommen. Die Verwendung dieser Begriffe ist nicht überzeugend, da sie an keiner Stelle im Gesetz definiert werden. Auch die Begründung des Gesetzentwurfs liefert keine Klärung. Unter anderem wird nicht deutlich, was der Unterschied zwischen den einzelnen Schutzmaßnahmen sein soll. Die Formulierung des § 28a Abs. 2 GE, dass bestimmte Schutzmaßnahmen „in Betracht kommen“, ist rechtstechnisch ungewöhnlich. Es handelt sich nicht um eine Einschränkung, sondern um eine reine Beschreibung.“
[…]
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Meine Meinung:
Morgen, amMittwoch, den 18.11.2020 debattiert der Bundestag ab 12:00 Uhr über die Corona-Maßnahmen, die in ein Gesetz, m. E. ein Ermächtigungsgesetz, gegossen werden sollen. In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bemerkenswert. Wurde doch wohl eher die ideologisch geführte Feder beim Gesetzentwurf geführt, denn die der handwerklichen Solidität.
Gut so!
Bietet das Gesetz doch entsprechend viele Ansatzpunkte, es vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen.
Und natürlich regt sich Michael Klarmann, der Rechtsextremismusexperte der Aachener Nachrichten auf: Ja, die Martinzüge fallen aus.Aber die Querdenker, diese Nazis …
Was haben wir daraus gelernt? Wer sich ermächtigt, mit was für Gründen auch immer, untergräbt generell das bestehende Rechtssystem bzw. Rechtsgüter.
WER VORGIBT UNS ZU SCHÜTZEN, MITHILFE EINES ERMÄCHTIGUNGSGESETZES, STÜRZT DAS BESTEHENDE SYTEM UND ERSETZT ES DURCH EIN WILLKÜRSYSTEM!!!
Wer von uns Älteren, ich bin72 Jahre alt, erinnert sich nicht an die Notstandsgesetzgebung in den 60-ziger Jahren. Mit allen uns zu Verfügung stehenden Mitteln haben wir uns dagegen gewehrt. Pausenlos haben wir demonstriert und letztendlich durchgesetzt , dass dieses Projekt kläglich gescheitert ist.
Wir, unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg Geborenen, wuchsen auf in einer Zeit der Depression auf. Fast jede Familie litt unter dem Trauma des Weltkriegs, den toten Familienmitgliedern, zugewiesenem Wohnraum und verlorenen wirtschaftlichen Existenzen.
Unsere Eltern, schwer gebeutelt durch das 3. Reich, haben es geschafft, den Staat wieder aufzubauen und uns eine lebenswerte Existenz ermöglicht.
Diese Zeiten waren hart aber lehrreich! Unsere Devise lautete:
Unsere Verfassung, die Grundrechte, sind unsere Orientierung. Wir wissen genau, wer mit den Grundrechten spielt, hat „böse Dinge“ im Sinn.
Die Grundrechte sind das Vermächtnis unserer, durch die Nazizeit und Weltkrieg, schwer geschädigten, Eltern. Dieses Erbe werden wir nicht durch eine Möchtegernpolitik von irgendwelchen Eliten beschädigen oder gar vernichten lassen.
NIEMALS!!!
Wir wissen genau, wer die Grundrechte schreddern will, will den Umbau der Gesellschaft, bzw. des Staates. 1989 hat uns unsere 2. Hälfte, haben uns die Bürger der DDR gezeigt, was Freiheitswille alles bewegen kann. Sie haben mit Ihrer Entschlossenheit durchgesetzt, dass wir gemeinsam in Frieden und Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland leben können.
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… die in unserer Verfasstheit und erkämpften Errungenschaften, wie Demokratie, Freiheit und Solidarität, beenden? Diese Damen und Herren, die sich das zum Ziel gemacht haben, werden friedlich bekämpft.
Da darf uns nichts, aber auch gar nichts aufhalten! Mit ihren Versuchen, der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, räumen sie unsere Grundrechte ab!
Demonstrationen gegen die Maßnahmenahmen sollten schon in der Vergangenheit unterbunden werden.
Gerichte belehren die Exekutive eines besseren und ließen die Demos zu. Ebenso wurden weitere Beschränkungen der Grundrechte wiederholt von den Gerichten kassiert.
Mit dem Lockdown im Frühjahr wurden weite Teile der Bevölkerung massiv geschädigt bis hin zur Existenzvernichtung.
Die Bevölkerung wurde traumatisiert, entrechtet und durch bewusst geschürte Panikmache zu Angsthasen erzogen. Diese systematische Kampagne brachte eine neue Bevölkerung hervor. Sie wird durch die politischen Eliten dazu verführt, ihre Mitmenschen zu diffamieren, denunzieren und letztendlich zu verraten. Es geht ein Riss durch die Bevölkerung, sie ist gespalten.
Der erneute Lockdown verschärft die wirtschaftliche Situation bei vielen Mittelständlern. Sie entziehen uns erneut und erweitert unsere Grundrechte, unsere Freiheit und persönliche Unversehrtheit. Dies führt verschärft zu Existenzvernichtung, weiterer Unsicherheit und Unmündigkeit. Ständige Angst- und Panikmache soll die Bevölkerung zermürben.
POLITIK UND MEDIEN ARBEITEN AN DER UMGESTALTUNG UNSERES GEMEINWESENS, SIE WOLLEN DIE TRANSFORMATION!!!
FAZIT
Politik und Medien haben uns noch nicht genau verraten, wie die Transformation aussehen soll, es gibt keine Entwürfe, die Bevölkerung soll nicht mitgenommen werden. Aber sie vernichten unser bestehendes System. Die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz, die jetzt im Bundestag eingebracht wurden, dienen vordergründig dazu, die rechts- und verfassungswidrigen Anordnungen hinsichtlich des Lockdowns, nachträglich zu legitimieren. Weil sie wissen, die Behörden werden mit einer Klageflut überschüttet und von den Gerichten gezwungen, erlassene Verordnungen, zurückzunehmen. Langfristig führen diese Änderungen zu einem autoritärem System. Mit der Verkündung einer angeblich „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ wird das Bürgertum faktisch ausgeschaltet, entrechtet und entmündigt. Politik und Medien entscheiden, wann eine Notlage vorliegt. Die Beendigung dieser Notlage obliegt ihnen.
DIESES SYSTEM HAT NICHTS MIT VIREN ODER GESUNDHEIT ZU TUN, ES DIENT DER UMGESTALTUNG UNSERES GEMEINWESENS, AN DER WIR NICHT MITWIRKEN DÜRFEN!!!