Impfung & Lockerung: Die Empfehlungen des Ethikrates

[…] In seiner Ad-hoc-Empfehlung

„Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise“ (März 2020)

hat der Deutsche Ethikrat die ethische wie rechtliche Legitimität gravierender Grundrechtseinschränkungen sowie schwerer weiterer Schädigungen an das Erfordernis des Schutzes des Gesundheitssystems vor einem Kollaps durch eine Vielzahl schwerer bzw. tödlicher Covid-19-Verläufe geknüpft, nicht jedoch an die Bekämpfung der Pandemie als solche.

In dem Maß, in dem dieses Ziel erreicht ist, sollten die Beschränkungen für alle zurückgenommen werden – und zwar unabhängig von ihrem jeweiligen Impfstatus. Die vollständige Ausrottung von Sars-CoV-2 ist weder ein realistisches noch notwendiges Ziel einer erfolgreichen Impfstrategie.

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19
zu Rücknahmen der mit dem Infektionsschutz gerechtfertigten Beschränkungen führen dürfte oder müsste, ist zwischen staatlichen
Freiheitsbeschränkungen und der Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens durch nicht vom Staat geforderte Beschränkungen
des Zugangs zu den Angeboten privater Anbieter zu unterscheiden.

1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht
verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen.

2. Mit dem Fortschreiten des Impfprogramms sollen die allgemeinen staatlichen Freiheitsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden. Als Maßstab für die Rücknahme dieser Beschränkungen sind dabei primär die Hospitalisierungszahlen bzw. die Zahlen schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle heranzuziehen, nicht hingegen die reinen Infektionszahlen. Voraussetzung dafür ist,
dass zuvor alle Menschen mit individuell sehr hohem Risiko für einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung Zugang zur Impfung erhalten haben.

3. Die Rücknahme der allgemeinen staatlichen Freiheitsbeschränkungen sollte einhergehen mit Unterstützungsmaßnahmen für die dann notwendige weitere Selbstisolation von Menschen mit hohem individuellen Risiko für einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung, für die zu diesem Zeitpunkt (noch) kein Zugang zur Impfung besteht, wie zum Beispiel Kindern mit schweren Vorerkrankungen. Beispiele für solche Maßnahmen wären ein Recht auf Distanzunterricht, erleichterter Zugang zu Corona-Schnelltests, Erweiterung des Anspruchs auf Krankengeld und Kündigungsschutz für Betroffene bzw. ihre Eltern.

4. Die Verpflichtungen etwa zum Tragen einer Maske und zum
Einhalten von Abständen können aufgrund der damit verbundenen relativ geringen Belastungen noch länger aufrechterhalten werden. Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde, sollten sie für alle Personen zum selben Zeitpunkt aufgehoben werden.

5. Die noch immer bestehenden gravierenden Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich aufgehoben werden.

6. Nur soweit der Zugang zu Angeboten privater Anbieter für
eine prinzipiell gleichberechtigte, basale gesellschaftliche Teilhabe unerlässlich ist, ist eine Beschränkung des Zugangs auf geimpfte Personen nicht zu rechtfertigen.

Quelle grün-kursives Zitat: Hier klicken Seite 5

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Ein kompetenter, mutiger Richter in Weimar …

… macht Furore! #3

#3 befasst sich mit einem Beschluss

… des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und dessen Interpretation.

Es geht um die Einlassung der WHO zum PCR-Test. Diese hat ungeheure Brisanz. Wenn denn festgestellt wird, dass die Tests und Testauswertungen nicht sachgerecht durchgeführt wurden, bricht das ganze Pandemie-Kartenhaus in sich zusammen.

Der Hinweis auf die bei steigende Zahl falsch-positiver Ergebnisse bei fallender Prävalenz und die steigende Zahl positiver Ergebnisse trotz geringer Virenlast, weil viel zu viele,  ich nenne es mal Auswertungsläufe  durchgeführt werden, sind die Hauptkritikpunkte.

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Ein kompetenter, mutiger Richter in Weimar …

… macht Furore! #2

#2 zum Urteil des AG Weimar …

… befasst sich mit den Möglichkeiten, welche der zweiten Instanz zur Verfügung stehen. Es muss ein Oberlandesgericht (OLG) sein.

Warum das so ist, lesen Sie im zweiten Teil des „Grundkurses Rechtsstaatlichkeit“ von Carlos A. Gebauer:

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Ein kompetenter, mutiger Amtsrichter in Weimar …

… macht Furore! #1

Es ist eine komplexer Vorgang, der von Carlos Gebauer vorbildlich aufbereitet wird. Es ist nicht leicht, sich in die juristischen Gedankengänge hineinzuversetzen, sie nachzuvollziehen.

Dennoch: Setzen Sie sich mit den insgesamt 3 Texten und dem Urteil des AG Weimar intensiv auseinander. Sie absolvieren dabei einen anspruchsvollen

Grundkurs in Sachen Rechtsstaatlichkeit.

Es lohnt sich.

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Was denken Morgenandachts-Pfarrer Krebs?

Manchmal frage ich mich, …

… wieviel Scheuklappen, besser Gesichtskreisverengung/Engstirnigkeit es  braucht, um die Alleinbetrachtung  einer Infektion mit SARS-CoV-2 und den daraus womöglich entstehenden Folgen allein und ohne weitere Konsequenzen für alle anderen Menschen durch die sogenannten „Maßnahmen“ so – im wahrsten Sinn des Wortes ´gnadenlos` – in den Vordergrund zu stellen.

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Ausgangssperre Bayern: Was ist ein triftiger Grund? Der triftige Grund!

Mehr muss der Ordnungskräften nicht gesagt werden.

Ein Beispiel, wie es gehen kann:

Quelle mit Kommentaren: Hier klicken

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Ein Leserkommentar, den ich nur bestätigen kann:

Hier in der Stadt laufen ganze „Großfamilien“ ohne Abstand und Mundschutz mit 10+ durch die Gegend und keiner von diesen so genannten „Ordnungshütern“ lässt sich blicken, obwohl die genau wissen, dass es so ist. Aber wehe Oma hat versehentlich mal vergessen den Maulkorb umzubinden, dann sind sie alle da, um sich an deren dürftiger Rente zu bedienen. Mit Gegenwehr müssen die bei Oma auch nicht rechnen. Und zahlen wird sie auch, weil sie dummerweise noch an einen Rechtsstaat glaubt. Bei Großclans gibts höchstens Ärger und am Ende kein Geld, weil die genau wissen, wie sie diesen Staat bescheixxen und ausnehmen können. Quelle: s.o.

Ist das jetzt Nazi? Oder Rassismus? oder beides?

Nein, es ist einfach nur ein Albtraum, was hier in Deutschland mittlerweile abgeht!

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AfD-Pressekonferenz 19.1.2021: Corona & Anderes vor den Beschlüssen

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Klare Kante:

Quelle grün-kursives Zitat: Hier klicken

Die AfD hat einen Kurswechsel in der Corona-Politik und ein sofortiges Ende des Lockdowns verlangt.

In einem heute vorgestellten Papier der Fraktionen in Bundestag und Landtagen wird die sofortige Öffnung von Hotels, Gaststätten, Geschäften, Kirchen, Sportstätten und kulturellen Einrichtungen gefordert. Zugleich sollten nach den Vorstellungen der AfD ältere und besonders gefährdete Menschen verstärkt geschützt werden – etwa durch bestimmte Einkaufszeiten im Lebensmittel- und Einzelhandel.

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beraten heute über die Pandemie-Lage. Es wird erwartet, dass der Lockdown verlängert wird. Außerdem sind mehrere zusätzliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus im Gespräch.

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Büttel der Hygienediktatur: 2 Beispiele

Statt sich mit den Argumenten der Gegner

des aktuellen Corona-Regimes

auseinanderzusetzen, werden diese einfach nur diskreditiert.  

Besonders tun sich wieder mal die Aachener Nachrichten mit dem Artikel vom 17.1.2021 hervor:

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Manfreds Kolumne: Zum vorgezogenen Treffen des ZK-Hygienediktatur

Preussischbrauner Behördensumpf

Ohne Sinn und Verstand tritt heute,  am 19.01.2021 wieder das Coronaregime (Merkel & Co, MPK) in Aktion, welches erst für die nächste Woche geplant war. Ohne verfassungsgemäße Legitimation wollen sie aufgrund von überhöhten Infektionszahlen (positive PCR-Tests sind keine Infektionen) und den daraus FALSCH herbeigeführten Inzidenwerten die Zügel weiter anziehen.

DER ULTRA-HARTE LOCKDOWN STEHT BEVOR!!!
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