… entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten darf. Das Kölner Gericht verwies darauf, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz zugesagt hatte, Stillschweigen über eine mögliche Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu bewahren. Da diese aber dennoch durchsickerte, sah das Gericht darin einen unvertretbaren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.
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Das komplette Interview des Dlf vom 7.3.2021 mit Prof. Meuthen
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„Dilettantisch“ oder auch „taktisches Foul“
Die AfD-Spitze forderte als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung den Rücktritt von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang und von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Im Deutschlandfunk-Interview der Woche sagte AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe seine Behörde nicht im Griff. Man könne dies als dilettantisch oder auch als „taktisches Foul“ bezeichnen – und für taktische Fouls gebe es normalerweise die rote Karte. Die AfD kurz vor wichtigen Landtagswahlen zum Verdachtsfall auszurufen, sei der Versuch einer Wahlbeeinflussung. Der Schaden sei nun angerichtet, auch wenn die Entscheidung zurückgenommen werden muss.
Noch keine Entscheidung in der Sache
Meuthen räumte ein, dass die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes keine endgültige Entscheidung in der Sache sei. Über die Erklärung der AfD zum Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz werde noch im Eilverfahren und gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren entschieden. Er gehe aber davon aus, dass die AfD im Hauptsacheverfahren obsiegen werde, da die Gesamtbeobachtung der AfD inhaltlich nicht gerechtfertigt sei.
Vorwürfen, dass Informationen bezüglich des Verdachtsfalls auch von der AfD durchgestochen worden sein könnten, wies Meuthen ab. Er sei sich „sehr, sehr sicher“, dass Auszüge aus der Klageschrift nicht aus der AfD heraus verbreitet worden seien.
Unter meiner Leitung wurde in der Vergangenheit bei Euroimmun ein äußerst leistungsfähiger Bereich Forschung und Entwicklung aufgebaut, der sich unter anderem mit der Diagnostik von Infektionskrankheiten beschäftigt. Unsere Wissenschaftler gehörten zu den ersten, die Reagenzien für die Erkennung einer Reihe neu aufgetretener Infektionskrankheiten geschaffen haben, oft in Zusammenarbeit mit Spezialisten internationaler Infektions-Forschungseinrichtungen, in Deutschland unter anderen des Bernhard-Nocht-Instituts in Hamburg und des Robert-Koch-Instituts in Berlin: Krim-Kongo, West-Nil, Japanische Encephalitis, Usutu, Dengue, Chikungunya, Mayaro, MERS-Corona, Zika, SARS 1, Ebola.
Basierend auf unserer umfassenden Erfahrung in der Reagenzien-Entwicklung zur Diagnostik neuer Viruskrankheiten haben wir schnell und zielsicher ein Antigenkonstrukt geschaffen und rekombinant hergestellt, mit dem sich Antikörper gegen SARS-CoV-2 zuverlässig nachweisen lassen. Es basiert auf der Rezeptor-bindenden Domäne innerhalb der S1-Untereinheit des Spike-Proteins, mit der sich der Virus an Rezeptoren der Zielzellen bindet. Für mich lag es nahe, dass eine Immunisierung mit diesem Protein eine Schutzwirkung vor einer Infektion entfaltet. …
… Es gibt Impfungen mit einem großen und andere mit einem sehr geringen Gefahrenpotential. Es ist ein Unterschied, ob man einem gesunden Menschen abgeschwächte Viren oder Virus-RNS injiziert, oder ein kleines unscheinbares rekombinantes Protein, das nicht viel im Organismus anrichten kann, außer einer spezifischen Immunstimulation. Jahrzehntelang werden rekombinante, gentechnisch in Kulturzellen hergestellte Antigene bei der Immunisierung gegen die infektiöse Hepatitis A und B eingesetzt. Früher wurde das Immunisierungs-Antigen aus Blutspenden vormals an Hepatitis erkrankter Personen gewonnen, die rekombinanten Antigene kommen dagegen aus der Retorte, sie sind leicht herzustellen und bergen kein Infektionsrisiko – ein großer Fortschritt. Ich selbst habe tausende meiner Mitarbeiter damit immunisiert. Man muss allerdings im ersten Vierteljahr drei Injektionen vornehmen, dann alle fünf bis zehn Jahre den Antikörperspiegel messen und gegebenenfalls eine Auffrisch-Impfung durchführen.
Dieses unkomplizierte und jahrzehntelang bewährte Impfschema mit einem längst verfügbaren Bagatell-Antigen wäre im Falle der Covid-19 das Gebot der Stunde. Dass man hier ganz neue Ansätze verfolgt, etwa Virus-RNA in den Körper der Impflinge einschleust, die das Immunisierungs-Antigen erst im eigenen Organismus synthetisieren sollen, mag sehr wirksam sein, aber viele Leute haben Angst davor, weil sie befürchten, die Virus-RNS werde sich im Körper verselbständigen und unerwarteten Schaden anrichten. Langwierige Impfstudien mussten daher aufgelegt werden, während derer sich der Virus in der Bevölkerung wie eine Lawine ausbreiten konnte. Und der Wirkstoff ist sehr schwer herzustellen, bedarf von der Produktion bis zur Verimpfung einer durchgehenden Tiefkühlkette, viele Menschen reagieren gegen das zur Stabilisierung notwendige Additiv Polyethylenglycol allergisch und die Hälfte der Impflinge meldet sich nach der zweiten Spritze krank. Vor allem aber braucht man für die Herstellung Jahre, bis der Bedarf gedeckt und jeder immunisiert ist. Da können sich Wissenschaftler profilieren und die Patentinhaber mächtig verdienen, währenddessen sterben aber Millionen Menschen, weil sie nicht rechtzeitig geimpft werden können. „Wehe, wehe, wer verstohlen des Mordes schwere Tat vollbracht!“ Wer heftet sich an seine Sohlen?
Pauschale Grundrechtseingriffe wegen Corona höchst bedenklich
Oliver Lepsius, Professor der Rechtswissenschaften und Inhaber eines Lehrstuhls „Öffentliches Recht und Verfassungstheorie“, fordert zielgenauere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
(MEDRUM) Der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius erläutert im Interview mit dem WDR, warum die pauschale Anhäufung von Freiheitseinschränkungen zur vorgeblichen Rettung von Leben wegen der Corona-Pandemie unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig ist. Das Design der Maßnahmen muss so erfolgen, dass sie das Ziel nicht pauschal, sondern tatsächlich und verhältnismäßig verfolgen, sagt der Rechtsgelehrte.
Quelle grün-kursives Zitat, Bildausschnitt und weiter lesen:Hier klicken
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Das Interview WDR5 mit Prof. Lepsius vom 10.2.2021 hören:
Damit niemand, wenn das Kind tot im Brunnen liegt, sagen kann:
Ja, wenn man das gewusst hätte!
Agrarwende, Finanzwende, Verkehrswende: Veränderung sei notwendig, betonte Robert Habeck, Co-Chef der Grünen, im Dlf. Die Politik der Großen Koalition habe die Gesellschaft nicht krisenfest gemacht. Nötig seien jetzt Investitionen – auch um den Preis einer höheren Staatsverschuldung.
… sieht die Wissenschaft auf ihre Rolle in der Krise und das politische Machtspiel schlecht vorbereitet. Er kritisiert eine Gewöhnung an weitreichende Eingriffe der Exekutive in den Alltag. Die „No Covid“-Strategie hält er für grundrechtswidrig.
WELT: Ob in der Covid-19-Pandemie oder in der Klimapolitik: In der gesellschaftlichen Debatte ist seit geraumer Zeit der Ruf „Folgt der Wissenschaft“ zu hören. Als in Forschung und Lehre aktiver Hochschulprofessor: Erfreut Sie dieser Trend, Herr Di Fabio?
Udo Di Fabio: Na ja, da habe ich zwei Seelen in meiner Brust. Zum einen nehme ich zur Kenntnis, dass in einer fragmentierten Öffentlichkeit wissenschaftlich belegte Tatsachen teilweise mit Fake News angezweifelt werden. Dagegen gerichtet, ist die Wertschätzung von Wissenschaft ein wichtiges Signal. Andererseits ist „Gefolgschaft“ nicht das Kennzeichen des kritischen Geistes.
Interessanterweise kam die Diskussion, dass man dem technokratischen Expertenwissen folgen müsse, in der Vergangenheit aus dem konservativen Lager. Es hieß: Die Demokratie könne im Parlament gar nicht groß entscheiden, es gebe eine Mechanik der Sachzwänge, der man als wissenschaftliche Zivilisation einfach folgen müsse. Diese Ansicht habe ich nie geteilt.
Natürlich gibt es einen feststehenden Forschungs- und Wissensstand, den kein vernünftiger Mensch in Abrede stellen wird. Aber in der Wissenschaft herrscht die Regel des für immer offenen Diskurses der Wahrheitssuche, in dem wir mit Irrtümern leben und sie sogar als produktiv begreifen. Deshalb ist es vernünftig, der Wissenschaft Gehör zu schenken – aber zugleich nicht die eine Wahrheit wie eine Offenbarung zu erwarten, sondern Erkenntnisse kritisch zu gewichten.
WELT:Stellt Wissenschaft unbezweifelbares Wissen bereit, aus dem sich eindeutig ergibt, was politisch zu tun ist?
Di Fabio: In aller Regel jedenfalls nicht so, wie sich das Politik, Wirtschaft oder das Recht wünschen. Das weiß jede Richterin, die sich im Rahmen einer Beweisfrage eine klare wissenschaftliche Aussage wünscht – aber häufig nicht bekommt. Weil seriöse Wissenschaft eben auch ihre Zweifel mitteilen und sagen muss, was sie nicht weiß.
WELT: Wissenschaft kann die Welt beschreiben, Prognosen über Entwicklungen treffen. Aber kann sie auch sagen, ob man die Welt verändern soll?
Di Fabio: Das ist eine alte philosophische Frage. Karl Marx hat gesagt, die Philosophen hätten die Welt nur verschieden interpretiert. Es gelte aber, sie zu verändern. Ich würde sagen, die Wissenschaft ist keine Veranstaltung von politischen Aktivisten. Wäre sie das, gäbe sie ihre Standards auf. Max Weber, der große deutsche Soziologe, hat sehr klug unterschieden, wie Wissenschaftler eigentlich agieren. Naturwissenschaft kann uns sagen, wie wir die Natur beherrschen können, aber nicht, ob wir sie beherrschen sollen.
Wenn Wissenschaft in die Sinnfragen einer Gesellschaft eingreift, schwindet ihre Autorität. Wer im öffentlichen Raum redet, wird zu einem Teil des öffentlichen Diskurses. Und dort ist niemand unangreifbar oder gar sakrosankt.
WELT: Das Handeln der Bundesregierung wird in der Corona-Krise maßgeblich vom Rat der Virologen bestimmt. Werden andere Disziplinen ausreichend gehört?
Di Fabio: Wer politische Entscheidungen trifft, sollte auf pluralen Rat setzen, um ein möglichst breites Meinungsbild zu bekommen. Also in den Fachdisziplinen verschiedene Stimmen hören, der Virologen zum Beispiel. Aber er ist auch gut beraten, verschiedene Disziplinen zu hören: die klinische Praxis, Psychologen, Juristen, Soziologen oder Ökonomen. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen: Je pluraler so ein Gremium ist, desto weniger kann die Politik sich noch einen klaren, schnellen Rat erhoffen. Weil wir dann einen vielstimmigen Chor haben – meist ohne Dirigenten.
WELT: Ist interdisziplinäres Denken in der Wissenschaft selbst verbreitet genug, oder arbeitet jede Disziplin in ihrem Elfenbeinturm?
Di Fabio: Seit Jahrzehnten ist zu hören: Wir brauchen mehr interdisziplinäres Denken, weil jede Wissenschaft, Geistes- oder Naturwissenschaft, immer spezieller arbeitet und immer spezieller arbeiten muss, um die nötige Analysetiefe zu gewinnen. Deshalb braucht man eine Wiederbelebung der Idee der Universitas, also der Zusammenführung der verschiedenen Disziplinen. Das braucht neue Plattformen, auf denen das geschieht.
WELT: Leistet die Leopoldina das?
Di Fabio: Die große Tradition der wissenschaftlichen Akademien, die mit der Aufklärung aus Frankreich nach Deutschland kam, ist heute nicht mehr ganz so wirkmächtig. Anders als im Zentralstaat Frankreich sind die Akademien in Deutschland regionalisiert, und die nationale Leopoldina ist nur eine unter mehreren. Aber Akademien sind nicht Lieferanten von politisch abrufbaren Konzepten in einer Wissenskrise. Politik will die schnelle Empfehlung, Wissenschaft arbeitet zeitaufwendiger und unterliegt Abstimmungsnotwendigkeiten. Das sind zwei Systemrationalitäten.
Hier liegt ein Problem von Botschaften wie „Folgt der Wissenschaft“: Sie hat einen vernünftigen Kern, aber suggeriert eine Einfachheit der wissenschaftlichen Aussagen, die in vielen Fällen nicht gegeben ist.
WELT: Nach Ihrer Erfahrung: Sucht Politik Erkenntnisgewinn – oder eher die Legitimierung bereits gefasster Entschlüsse?
Di Fabio: Politik ist ein Spiel um Macht. Anderes zu glauben wäre naiv. Dass ein Politiker oder eine Politikerin sich im Stil eines Philosophenkönigs von allen Seiten beraten lässt: Das entspricht nicht den Gesetzmäßigkeiten des politischen Prozesses. Die Verwertungsabsicht für eine politisch vorgefasste Meinung muss man als Wissenschaftler jedenfalls einkalkulieren. Aber es gibt auch Situationen wie die Corona-Pandemie, da ist die Politik buchstäblich ratlos, und den Ratgebern wächst plötzlich eine Rolle zu, auf die sie gar nicht vorbereitet waren.
WELT: Wenn Sie jetzt sich die Politik seit einem Jahr anschauen in dieser Pandemie: Wird die Rechtswissenschaft ausreichend berücksichtigt?
Di Fabio: Anders als andere Wissenschaften sind Juristen über Gerichte gewissermaßen im Staatsapparat „vertreten“, sie können sich Gehör verschaffen. Soeben hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass nächtliche Ausgangssperren unzulässig sind. Bestätigende oder eingreifende Gerichtsentscheidungen sind in diesem ganzen Corona-Jahr ergangen, der Rechtsstaat arbeitet.
Der Eindruck, der manchmal erweckt wird, alle Juristen seien auf Tauchstation gegangen, ist so nicht richtig. Wer die staatlichen Maßnahmen angesichts der epidemischen Lage im Land im Großen und Ganzen für gerechtfertigt hält – ich gehöre dazu –, für den gibt es keinen Anlass, eine öffentliche Plattform zu suchen, um anzuklagen.
WELT: Hat sich durch die Verlängerung des Lockdowns in dieser Woche an Ihrer Sichtweise etwas geändert?
Di Fabio: Die Situation ist auch verfassungsrechtlich nicht ganz einfach zu beurteilen, weil es um Entscheidungen unter Ungewissheit geht. Nun kann man einwenden: Das hören wir seit einem Jahr! Aber das Virus verändert sich leider. Wir wissen nicht genau, welche Mutationen morgen vorherrschend werden. Wir wissen nicht genau, wie Impfstoffe auf neue Mutationen reagieren. Und wir wissen auch noch nichts Verlässliches über Langzeitfolgen, wie auch? Politik fährt deshalb auf Sicht.
Verfassungsrechtlich ist es wichtig, dabei immer im Auge zu behalten, ob eine Maßnahme noch verhältnismäßig ist. Die generelle Leitlinie ist: Die Grundrechte beschränken den Staat. Er muss, wenn er in diese Rechte eingreift, eine tragfähige Begründung dafür haben. Und die muss in der Abwägung „Gesundheitsschutz versus Freiheitsrechte“ überzeugend sein – jederzeit. Wir sind in einem lernenden, einem iterativen Prozess. Es kann leider bei dieser Pandemie nicht anders sein.
WELT: Nun werben Virologen, die die Bundesregierung beraten, für eine „No Covid“-Strategie. Danach soll der Lockdown bis zu einem Absinken der Infektionszahlen auf null durchgehalten werden. Nur so seien ständige Wellenbewegungen des Virus zu vermeiden.
Di Fabio: Ob man ein derart aktives Infektionsgeschehen ohne ausreichendes Niveau an Immunität aus der Welt schaffen kann, weiß ich nicht. Aus Sicht des Verfassungsrechtlers kann ich dazu sagen: Das wäre jedenfalls ein pandemisches Experiment, das von den Grundrechten so nicht mehr getragen wird. Eine Strategie der fortgesetzten intensiven Grundrechtseingriffe bei einer Inzidenz von weit unter 50 ist nicht leicht zu rechtfertigen, allenfalls durch belegbar gefährlichere Mutationen. Das würden die Gerichte nicht ohne Weiteres mitmachen.
Natürlich hat die Rechtsprechung das Problem, dass sie mit dem Aussetzen von Maßnahmen dem Bild der Stotterbremse neue Farben gibt: Wenn die Zahlen wieder hochgehen sollten, kann eine erneute Verschärfung des Lockdowns angezeigt sein.
WELT: Würden Sie sich mehr Mitsprache der Parlamente wünschen?
Di Fabio: Krisenlagen wie die Corona-Pandemie sind immer die Stunde der Exekutive. Es muss schnell und koordiniert gehandelt werden. Problematisch ist es, wenn aus der Stunde ein Jahr wird, weil sich dann möglicherweise in einer subkutanen Weise die Proportionen verschieben.
Es tritt eine Gewöhnung ein, dass die Exekutive weitreichend in unseren Alltag eingreift. Man wartet auf das Wort aus dem Kanzleramt – das ist etwas, was dem liberalen Demokraten nicht gefällt. Aber verfassungsrechtlich mit harten Maßstäben gemessen, muss man sagen: Die Parlamente sind nicht außen vor. Sie haben jederzeit das Recht, in die Debatte einzugreifen. Parlamente sind für die Gesetzgebung gemacht, und die gesetzliche Grundlage in der Pandemie, das Infektionsschutzgesetz, wurde konkretisiert und gilt.
WELT: Bedarf nicht wenigstens die Reihenfolge, in der die Bürger Zugang zum Impfstoff erhalten, eines durch den Bundestag beschlossenen Gesetzes?
Di Fabio: Meiner Auffassung nach ja. Wer wann geimpft wird, diese Frage kann Auswirkungen auf Leben und körperliche Unversehrtheit haben. Damit ist der Zugang zu einem knappen Impfstoff eine grundrechtswesentliche Verteilungsfrage. Und die ist nach unserer verfassungsrechtlichen Vorstellung dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten. Die Rechtsverordnung der Regierung braucht eine gesetzliche Grundlage.
Ich erwarte insofern eine baldige Ergänzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes und hoffe zudem auf einen effektiveren Verwaltungsvollzug. Ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage sind die Impfmaßnahmen gerichtlich anfechtbar. Warum sollte man das riskieren?
WELT: Der Gesundheitsminister will nun in allgemeiner Form fünf Impfziele ins Infektionsschutzgesetz schreiben. Reicht das?
Di Fabio: Vermutlich ja, denn es geht ja nur um die Grundsätze, die aus dem Gesetz hervorgehen müssen.
WELT: Wenn dann jemand geimpft ist und wissenschaftlich feststeht, dass Geimpfte das Virus nicht übertragen können, sind dann Einschränkungen der Grundrechte noch gerechtfertigt?
Di Fabio: Noch ist die Frage hypothetisch, weil wir genau das nicht wissen. Wenn aber feststünde, dass das Virus bei bestimmten Immunitätsformen nicht auf andere übertragen werden kann, ist meiner Ansicht nach weder verfassungsrechtlich noch ethisch zu rechtfertigen, demjenigen, der kein Störer sein kann, noch einen Grundrechtseingriff zuzumuten**. Die Auffassung, man müsse solidarisch sein, weil ja nicht für alle der Impfstoff da ist, überzeugt mich nicht. …
… WELT: Die Pandemie hat viele Gewissheiten über individuelle Freiheiten, auch über globale Vernetzung ins Wanken gebracht. Wird das so weitergehen? Es gibt ja schon erste Politiker und Aktivisten, die Lehren für die Bekämpfung des Klimawandels ziehen wollen.
Di Fabio: Verfassungsrechtlich ist der Lockdown eine unmittelbare Reaktion auf ein akut bedrohliches Infektionsgeschehen mit möglicherweise katastrophalen Folgen. Es handelt sich also um eine sachliche Ausnahmelage, die man nicht übertragen kann auf langfristige Strategien zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung.
Der lange Lockdown und die starke Rolle des Staates, das mag für manche wie die Blaupause zur vollständigen politischen Steuerung der Gesellschaft scheinen. Doch würde die pandemische Ausnahme als neue Regel auf andere Themen übertragen werden, so wäre die Deformation der freien Gesellschaft die Folge.
Natürlich ist es verständlich, wenn gefordert wird, dass die Menschen sich nach Abklingen der Krise nicht sofort wieder ins Flugzeug setzen und vier Mal um den Globus fliegen. Aber ob der Staat im Lockdown-Stil entsprechende Verbote aussprechen und die Mobilität herunterregulieren dürfte, das bezweifle ich.
Wir sollten auch nicht anfangen, aus einer Pandemie die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die ganze Globalisierung ein Irrweg war, und von naturalistischen Idyllen träumen. So wird die Weltgesellschaft nicht funktionieren. Es gilt vielmehr, über innovatives Wachstum nachzudenken, das sehr akzentuiert Ziele des Klimaschutzes berücksichtigt.
WELT: Nicht nur in Deutschland ist der Staat massiv kompensatorisch und konjunkturstützend eingestiegen, um das wirtschaftliche System zu stabilisieren. Sie warnen vor einem „Neo-Etatismus“, der was meint?
Di Fabio: Ich glaube, dass die politische Kultur Moden ausgesetzt ist, wie überall im menschlichen Sozialleben. Wir kannten mal eine Zeit, wenn Sie an Bundeskanzler Schröder und seine Agenda-Politik denken oder an die Chicago Boys in den USA, die wurde später als neoliberal bezeichnet. Das war ein Pendelausschlag, wo beinah alles wirtschaftlich rationalisiert werden sollte nach dem Motto: „Die Vernunft des Marktes ist unser aller Lehrmeister.“
Ich habe den Eindruck, dass das Pendel jetzt in die andere Richtung schlägt, nämlich hin zum Staat. Ich wäre ein schlechter Staatsrechtler, würde ich dessen bedeutende Rolle nicht anerkennen. Aber es ist eine Rolle als ordnungspolitischer Garant für eine sozial ausgleichende Friedensordnung und als jemand, der eine chancengerechte Infrastruktur schuldet. Was der Staat nicht gut kann, ist als Unternehmer tätig zu werden und wirtschaftliche, privatautonome Entscheidungen zu ersetzen.
Wenn Investitionsentscheidungen, Energiepreise, technische Mobilitätskonzepte, Ernährungsgewohnheiten und Sozialverhalten vom Staat politisch verordnet werden, dann wären wir vom Neoliberalismus nach zwei Jahrzehnten in eine Phase des Neo-Etatismus gelangt. Wir brauchen keine Neuauflage des alten Merkantilismus, das waren die Konzepte von absolutistisch regierenden Fürsten. Was wir brauchen, ist eine lebendige soziale, ökologisch erneuerte Marktwirtschaft und das Vertrauen in die Überlegenheit offener Demokratien.
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*Weil das Interview außerordentlich wichtig für die Debatte um Corona ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.
… mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes (BVG).
Allein der Titel belegt die Realitätsferne eines Mannes, dessen Berufung bereits umstritten war. Schließlich war er fast 10 jahre Gefolgsmann Angela Merkels im Bundestag.
Deshalb wundert es nicht, wenn Stephan Harbarth u. a. meint:
[…] Niemand verliert seine Grundrechte, auch nicht in einer Pandemie. Der Ausgleich der kollidierenden Grundrechte führt aber teilweise zu anderen Ergebnissen. Die Frage, welche Rechtsfolgen Impfungen auslösen, wird sicherlich Gegenstand vieler Gerichtsverfahren sein. Dabei könnte es auch eine Rolle spielen, ob Geimpfte nur selbst geschützt sind oder ob sie auch Dritte nicht mehr anstecken können. […]
[…] Analogien zum Nationalsozialismus sind infam und geschichtsvergessen. Wer die Gegenwart als „Diktatur“ bezeichnet, relativiert die Naziherrschaft und diffamiert die beste Republik unserer Geschichte. Manchmal fragt man sich, ob diejenigen, die „Diktatur“ rufen, dies auch täten, wenn wir eine Diktatur wären. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich viele Menschen bedroht fühlen, weil sie Angst um sich und ihre Angehörigen haben, weil sie um ihre berufliche Existenz bangen. Aber mein dringender Appell bleibt, nicht von Diktatur zu sprechen, sondern zu erkennen, dass wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, um die uns die meisten Menschen auf diesem Globus beneiden. „Corona-Diktatur“ ist eine absurde und bösartige Parole. […]
Die Dinge sind, wie sie sind:
Die sogenannten Corona-Maßnahmen wurden diktatorisch beschlossen und im Nachhinein legislativ dürftig nachlegitimiert.
Am 10.2.2020 tagt der Bundestag und gleichzeitig kaspern Kanzlerin und Länderchefs per Internet die weiteren Maßnahmen aus.
Feigenblatt …
… dieser grundgesetzwidrigen Vorgehensweise ist eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin am 11.2.2021.
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Manfred Thöne meint zur Causa Harbarth:
Der 5. Mann im Staat
Seit Juni 2020 ist Stephan Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgericht und Nachfolger von Herrn Voßkuhle.
Als CDU-Mann und langjähriger Bundestagsabgeordneter wurde er im November 2018 zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Der Vizepräsident wird nach Ausscheiden des Präsidenten selbst zum Präsident ernannt. Die Personalie Harbarth paßt in die Geschehnisse dieser Zeit. Ein stellvertrendenden Fraktionvorsitzender wird vom Bundestag weg zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts ernannt. Die Ernennung erfolgt nach § 10 BVerfGG und wird abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat bestimmt. Die Ernennung erfolgt nach obigem Paragraphen vom Bundespräsidenten.
Diese Personalie war nicht unumstritten. Sie hat den „Geruch“ der Protektion. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender Der CDU ist man ein Parteimann der Spitzenklasse und kein geeigneter Mann für das Verfassungsgericht; direkt vom Bundestag – hin zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts. Deutschland und die EU werfen Polen Einflußnahme auf höchste Richterpositionen vor und haben dazu auch ein Verfahren gegen Polen angestrengt und auch durchgesetzt. Was in Polen „Recht“ ist, müßte in Deutschland „billig“ sein. So aber ticken die Uhren im Merkeldeutschland schon lange nicht mehr. Hier wird durchgesetzt was Merkel will!
Herr Harbath hat sich nun zu dem täglichen Politikgeschäft geäußert und Diskussionen um Ermächtigung und Diktatur der derzeitigen Regierung klar Stellung bezogen. Er bestreitet vehement diese Tatbestände und redet von absurden und bösartigen Parolen. Natürlich kam auch das von Politikern bekannte Totschlagargument, dass es sich verbiete, die jetzige Politik mit der Herrschaft der Nazis zu vergleichen. Die Greueltaten der Nazis würden mit solchen Vergleichen gemindert.
Diese beliebte Formel von Politikern lenkt schlicht von der eigentlichen Thematik ab, dass bereits die Anfänge Richtung Diktatur zu ächten sind. Einer Diktatur, die durchaus nicht ideologiegebunden (Nationalsozialismus, Sozialismus/Kommunismus, Islam) sein muss:
Wenn ein nicht verfassungsgemäßes Gremium, …
… wie derzeit die von Frau Merkel und den Ministerpräsidenten repräsentierte MPK plus BK, die Coronapolitik bestimmt und dominiert, sind die Sätze des Präsidenten des Verfassungsgerichts eindeutig politisch zu werten. Es hat am 18.11.2020 mit den Änderungen des IFSG und 3. Bevölkerungsschutzgesetzes eine Ermächtigung fernab des arlamentes stattgefunden. Das untermauert den zu verachtenden Weg der Regierung in der Coronapandemie, in eine Coronadiktatur.
Schauen Sie sich die beiden Reitschuster-Videos an.
Boris Reitschuster stellt die richtigen Fragen, er legt die Finger in die Wunden der Hygienediktatur und benennt andere Probleme glasklar.
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Das erste Video betrifft u. a. den Freiheitsentzug …
… mittels Quarantänemaßnahmen für offensichtlich, weil symptomlosen Personen, gesunden Personen. Nur durch PCR – Tests mit beliebig vielen Verstärkungszyklen gefundene Gen-Fitzelchen bei Menschen ohne jegliche Krankheitssymptome begründen den Krankheitsentzug. Das ist verfassungs- und rechtswidrig. Millonenfach!
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Besonders interessant ist das Vorgehen der Sicherheitskräfte in Deutschland gegen Demonstranten. Die Bilder gleichen denen in Russland. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Ich habe eine Tonspur angelegt, falls der Zensor zuschlägt: Hier klicken.
Den Bericht auf www.reitschuster.de dazu lesen: Hier klicken
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Das zweite Video deckt u. a. die Dreistigkeit, …
… verbunden mit Ahnungslosigkeit der Regierung (m. E. einer Hygienediktatur) auf.
Ahnungslosigkeit vor allem bei der jungen, sehr hübsch (Achtung: Sexismus!!) anzuschauenden Pressesprecherin des Gesundheitministeriums, welche komplett überfordert ist. Frausein alleine reicht offensichtlich nicht, um Spitzenpositionen zu besetzen und inhaltlich gut auszufüllen.
Auch hier wieder die Tonspur, falls der Zensor zuschlägt. Deutschland heute. Ein Trauerspiel.