Ist irgendwie klar: AfD scheitert vorm BVerfG

Die AfD ist im Streit um die Besetzung des Bundestagspräsidiums …
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… mit ihrem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Richter lehnten es ab, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten zu verpflichten. Die Forderung der AfD könne in einem Organstreit grundsätzlich nicht angeordnet werden.

Über die eigentliche Klage werde das Gericht am 10. November verhandeln. Dann werde auch über einen zweiten Antrag eines AfD-Abgeordneten beraten, der im Eilverfahren ebenfalls als unzulässig abgewiesen wurde. Dabei geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur Fraktionen ein Vorschlagsrecht bei der Wahl der Vizepräsidenten haben.

AfD kritisiert die Entscheidung

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich im Bundestag benachteiligt fühlt. In den vergangenen vier Jahren hatten sechs ihrer Abgeordneten für den stellvertretenden Vorsitz kandidiert, aber keiner von ihnen fand ausreichend Unterstützung. Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion im Präsidium vertreten ist. Gleichzeitig ist aber erforderlich, dass der Bewerber die Mehrheit der Stimmen bekommt.

Die AfD reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Brandner, sagte in Berlin, es sei „wieder einmal festzustellen, dass Rechtsschutz für die Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht inzwischen faktisch dysfunktional erscheine“. Er hoffe, dass in der Hauptsache zeitnah im Sinne der AfD entschieden werde.

WELTplus* – Meilenstein – Corona: Drei Fehlannahmen

Grünblau-kursiver Text & alle Verweise, Kommentare des WELTplus*-Artikels 

Müssen neue Maßnahmen ergriffen werden, …

… wenn die Inzidenzen steigen? Ist die Pandemie erst überwunden, wenn sich alle impfen lassen? Brauchen wir die Kinderimpfung, damit die Schulen öffnen können? Zwei Rechtsprofessorinnen räumen mit Irrtümern der Corona-Debatte auf.

Covid-19 hat uns als Gesellschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Zu Beginn der Pandemie wussten wir wenig über das Virus. Weitreichende Freiheitsbeschränkungen mussten daher auf unsicherer Grundlage getroffen werden. Mittlerweile hat die Wissenschaft aber deutlich mehr Erkenntnisse über das Virus gewonnen.

Man könnte meinen, dass mit der Entwicklung von Impfstoffen die staatlichen Maßnahmen beendet werden. Doch noch immer wird über weitere Schulschließungen diskutiert, Universitäten sollen auch im nächsten Semester nicht vollständig öffnen, und teilweise wird sogar ein weiterer Lockdown in Aussicht gestellt. Insbesondere Ungeimpften sollen empfindliche gesellschaftliche Nachteile drohen.

Die aktuelle Pandemiediskussion leidet darunter, dass sich so manche Argumentationslinie verfestigt hat, die angesichts unseres heutigen Wissens über das Virus und das Bestehen von Impfangeboten nicht mehr haltbar ist. Dieser Beitrag widmet sich drei grundlegenden, aber verbreiteten Fehlannahmen und möchte damit zu einer Schärfung des Diskurses beitragen.

Das meinen die Leser des Artikels

Die Fehlannahmen:

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Artikel zum Sonntag, 25.7.2021: Die Pandemie in den Köpfen

Es ist wieder mal WELT-Autor Andreas Rosefelder, …

… der einen bemerkenswerten WELTplus*-Artikel zu Corona vorlegt.

Zuvor sei ergänzend erwähnt, dass das RKI mitteilt, dass …

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Thüringen – Ein Farce

Der Thüringer Landtag sollte aufgelöst …

… und am 26.9 2021 neu gewählt werden. So war der Plan nach der unsäglichen Demokratieschande ausgelöst von Angela Merkel.

Das wurde „abgesagt“. Ein Zwei-Drittel Mehr kommt nicht zustande. 

Im gesamten Verfahren zeigt sich, wie die Abgeordneten der AfD, und damit die Wähler der AfD diskriminiert werden.

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Greenpaece stürzt ab, Deutschland schießt sich ab und die neuen …

WEG DAMIT! Gesetze

Doch zunächst

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Bundestag, 11.6.2021: Sie haben uns weiter an den Eiern!

 Kompletter TOP mit allen Reden und Dokumenten

Das ist weiter möglich: 28a IFSG  Auszug:

  1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
  4. […]

Die Bundesregierung, m. E. das ZK unserer Hygienediktatur, „erklärt“:

[…] Damit gelten Regelungen über den 30. Juni hinaus, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret: Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.[…]

Das haben sie uns mit der fadenscheinigen Begründung „Mutanten“ erklärt.

Mutationen aber waren und sind und werden immer wesentliches Merkmal von Viren sein.

Habe ich bereits in der Schule vor 50 Jahren gelernt. Das als Begründung heranzuziehen, belegt einmal mehr die intellektuelle Unfähigkeit, aber auch den unbedingten Willen der Machthaber, die Bevölkerung weiter an der Kandarre zu halten und mit der Maskenknute zu quälen.

Jetzt haben die Hygienediktatoren wieder drei Monate Zeit, die Abstandspflicht, die Maskenpflicht, die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen außerhalb des 28a IFSG zu regeln, und damit die dauerhafte Knebelung des Volkes zu erreichen. 

Hygienefaschistisches Schwachmatenpack

Meine Meinung!

Was die Grünen wollen: CO2-Budget für jeden Bürger = 3,36 Tonnen im Jahr

2020 wurden vor allem wegen der Corona-Einschränkungen bereit 8,7% weniger CO2 in Deutschland ausgestoßen.  739 Millionen Tonnen

Das macht 8,9 Tonnen CO2 pro Einwohner. 

Mit dem Budget von 6,7 Gigatonnen – hat Verfassungsrang! – verbleiben bis 2045, dem geplanten Termin bis zur Klimaneutralität, nur noch

3,36 Tonnen pro Einwohner und Jahr.
Da kann sich jeder vorstellen, wie mager das Leben in Zukunft aussehen wird.
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Michael W. Alberts – Spitzenartikel zum Klima in 3 Teilen – Teil 1

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, …

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