Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater: All das sind Berufe, die im besonderen Maße auf Verschwiegenheit aufbauen. Denn Hand aufs Herz: Allein die Vorstellung, dass etwa ein Psychologe brühwarm alles, was ihm sein Patient erzählt hat, der Polizei weitergibt, stellt das Berufsverständnis auf den Kopf.
Genau das hat jetzt die Ampelkoalition aber ermöglicht. Bzw. der Bundestag, den sie kontrolliert (ich weiß, eigentlich sollte es umgekehrt sein, aber dieses Demokratie-Grundprinzip ist längst pervertiert). Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das Kritiker auch als Stasi-Gesetz bezeichnen, hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für die obigen Berufsgruppen auf. In den Mainstream-Medien wird dies verschleiert.
Und auch ich muss gestehen: Die ganze Tragweite des Gesetzes habe ich nicht begriffen, bis ich einen Artikel von dem Berliner Rechtsanwalt und Steuerberater Ansgar Neuhof auf „Achgut“ gelesen habe. Der Jurist hat das Gesetz fachmännisch unter die Lupe genommen – was eigentlich die Aufgabe der sogenannten „Qualitätspresse“ wäre, und dabei Unglaubliches zu Tage gefördert.
Neuhof warnt: „Von kaum jemandem wirklich thematisiert, räumt das Hinweisgeberschutzgesetz eine tragende Säule des Rechtsstaats in weitem Umfang beiseite: nämlich die berufliche Verschwiegenheitspflicht. Wer künftig einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater aufsucht, muss Angst haben. Angst davor, dass diese Personen etwaige Gesetzesverstöße melden.“
Bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes war alles eindeutig, so der Jurist: „Bisher verbot die Verschwiegenheitspflicht diesen Berufsgruppen, ihnen anvertraute oder bekanntgewordene Informationen an Dritte (egal ob z.B. an Verwandte oder Behörden) weiterzugeben. Sie dient der Funktionsfähigkeit der genannten Berufe und ist Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsträger und seinem Mandanten/Patienten/Klienten/Betreuten. Als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des informationellen Selbstbestimmungsrechts hat sie zudem Verfassungsrang – so jedenfalls die bisher allgemeine Sichtweise unter den Juristen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht war bisher gemäß § 203 StGB strafbar und konnte zudem den Verlust der Berufszulassung bedeuten.“
Doch jetzt ist das anders, so Neuhaus: „In Zukunft erlaubt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ausdrücklich die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (siehe § 6), ohne dass Strafe und Verlust der Berufszulassung drohen.“ Ausnahmen bestehen demnach nur noch für wenige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte/Notare und (Zahn-) Ärzte/Apotheker. Für die gilt weiter, dass sie sich strafbar machen, wenn sie ihre Verschwiegenheitspflicht verletzen.“
Voraussetzung für die Berechtigung des Berufsgeheimnisträgers und damit zur Denunziation ist laut Neuhaus lediglich, „dass ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Weitergabe der Informationen an die Meldestellen notwendig ist, um einen Verstoß gegen Strafvorschriften, bestimmte Bußgeldvorschriften sowie einen umfangreichen Katalog weiterer Vorschriften aufzudecken“. Das muss man sich einmal vorstellen: Es geht also nicht nur um schwere Straftaten, bei denen die Verschwiegenheitspflicht wegfällt, sondern selbst um Bußgeldsachen.
„Die Formulierung „hinreichender Grund zu der Annahme“ ist derart unbestimmt, dass die Voraussetzung praktisch stets gegeben sein wird“, warnt Neuhaus. Zudem genügten bereits begründete Verdachtsmomente für Gesetzesverstöße. Ja es würde sogar ausreichen, wenn sehr wahrscheinlich Verstöße erst noch erfolgen werden, so der Jurist. Sein Fazit: Denunziation wird zur neuen Bürgerpflicht und niemand könne sich künftig noch „sicher sein, von Personen, denen er sich anvertraut, nicht denunziert zu werden“.
Besonders dramatisch: Das neue Gesetz eröffnet Tür und Tor für Missbrauch, wie der Jurist warnt: Gäbe es etwa zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten einen Streit über das Honorar, könne dieser nun immer diskret damit drohen, ihn bei den Behörden anzuschwärzen – bisher ein Ding der Unmöglichkeit. Selbst unbegründete Denunziationen könnten für den Mandanten einen bürokratischen Spießrutenlauf mit sehr negativen Folgen haben – bis er seine Unschuld beweist, kann viel Zeit verstreichen und Geld verloren gehen.
Doch der Irrsinn geht noch weiter: Die Berufsverbände müssten eigentlich Sturm laufen gegen das neue Gesetz. Denn Vertrauen ist Grundlage für ihren Beruf und ohne dieses ist ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Doch sie nehmen es schweigend oder allenfalls mit leisem, pflichtschuldigem Einspruch hin.
Selbst das Beichtgeheimnis ist laut Neuhaus obsolet durch das Gesetz. Es hatte zwar bisher schon keinen Gesetzesrang. Aber ein Verrat des Beichtgeheimnisses „wurde von der Kirche mit der Exkommunikation (der höchstmöglichen Kirchenstrafe) und dem Verlust seines Amtes sanktioniert“, so Neuhaus: „Diese Sanktionen gegen Priester sind mit dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht mehr vereinbar und daher unzulässig.“
Selbst im Beichtstuhl ist man jetzt also nicht mehr vor dem Staat sicher.
Offiziell geht es bei dem Hinweisgeberschutzgesetz, wie bei allen Gesetzen, die massiv Grundrechte einschränken oder in die Freiheiten der Bürger eingreifen, um eine „gute Sache“. Es soll Personen schützen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, und die Aufdeckung erleichtern (wie ernst man es damit in Wirklichkeit meint, zeigt schon der Umgang mit Julian Assange und Edward Snowden). „Doch das neue Gesetz schießt weit über das formulierte Ziel hinaus“, warnt Neuhaus: „Zum einen, weil das darin vorgesehene Anschwärzen von Beamten durch Kollegen selbst ohne Vorliegen irgendeines Gesetzesverstoßes mit diesem Zweck rein gar nichts mehr zu tun hat. Zum anderen, weil man – wie dargestellt – en passant mit der Verschwiegenheitspflicht ein unverzichtbares Kernelement des Rechtsstaats großenteils beseitigt hat.“
Das Hinweisgeberschutzgesetz zwinge zwar niemanden, zu denunzieren, so der Jurist: Aber jeder habe nun das Recht dazu. „Und wer es tut, darf künftig nicht mehr sanktioniert werden. Nicht wissen zu können, ob der Berater, dem man sich als Mandant anvertraut, dieses Vertrauen wert ist, und stets damit rechnen zu müssen, vom Kollegen angeschwärzt zu werden, ist ein übles Gift, das dazu beiträgt, den Rest an bürgerlicher Gesellschaft in Deutschland zu zerstören“. Das Verdikt von Neuhaus: „Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in seiner konkreten Ausgestaltung ein wirklich perfides Gesetz.“
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Der Marsch Richtung DDR 2.0 beschleunigt sich. Die Kostüme und das Bühnenbild sind anders, auch die Schauspieler – aber der (Un-)Geist der linksextremen Diktatur ist wieder sehr lebendig. Wenn auch in neuem Gewand und diesmal im Schulterschluss mit dem, was man in der DDR das „Kapital“ nannte.
Bemerkenswert ist auch, dass ausgerechnet ein Minister einer – formal – liberalen Partei das perfide neue Gesetz vorstellte und in höchsten Tönen lobte (siehe Video). Erich Honecker dürfte sich im Grab vor Freude drehen!
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