Migrationsmonitor der Agentur für Arbeit
Unkontrollierte Einwanderung und „Bürgergeld“ hängen zusammen
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Heizungsgesetz neu
Das Gebäudeenergiegesetz und die Folgen – wer muss ausziehen? – TE-Wecker am 10. September 2023
Unkontrollierte Einwanderung und „Bürgergeld“ hängen zusammen
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Das Gebäudeenergiegesetz und die Folgen – wer muss ausziehen? – TE-Wecker am 10. September 2023
Am Ende wurde das GEG neu vom Bundestag verabschiedet. Ob es die nächsten Hürde insbesondere die gerichtliche überstehen wird, sei dahingestellt.
WELTonline berichtet und fasst zusammen
Diese steht noch nicht endgültig fest, ist noch nicht in trockenen Tüchern. Habeck und seine Helferlein hatten ja auch keine Zeit. (Ironie)
Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus, vergünstigte KfW-Kredite: Das Wirtschaftsministerium hat nun einen Entwurf zu den Heizungstausch-Förderregeln erstellt. Noch stehen nicht alle Details final fest. WELT beantwortet die wichtigsten Verbraucher-Fragen.
Der Bundestag hat nach monatelanger Debatte das sogenannte Heizungsgesetz am Freitag zwar beschlossen, doch noch immer stehen die Details der Förderung beim Heizungstausch nicht endgültig fest. Zwar hatte die Bundesregierung angekündigt, dass der Einbau von Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden soll. Doch die Details werden erst in einer Förderrichtlinie aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) festgelegt.
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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Bericht plus PDF* inkl. Kommentarauszug
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*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Deutschland, Wirtschaft, Deindustrialisierung u.v.m. “ ist, zitieren wir den Text und einen Teil der Leserkommentare als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage für 1 € testen. Achtung: Die Schnupperangebote können sich ändern!
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Quelle Ausschnitt & WELTWOCHE daily 8.9.2023 Internationale Ausgabe
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Bereits mit der Gründung der AfD kam es zum Vorwurf, die AfD sei nationalistisch und rechtsextrem. Mit jedem Wechsel zu einem neuen Vorsitzenden wurde die Vorzeit der Partei als gemäßigt charakterisiert, die anbrechende Zeit mit dem neuen Vorsitz sei ein weiterer Rechtsruck. Es würde immer schlimmer. Gleichzeitig kündigten die Altparteien an, die AfD inhaltlich stellen zu wollen. Was nicht mal ansatzweise umgesetzt wurde. Der Grund ist einfach. haben doch – nach meiner Schätzung – etwa 80% aller Wahlberechtigten ähnliche Ideen wie sie die AfD in ihren Programmen beschreibt. Was nicht weiter wundert. Stimmen diese Punkte doch im weitesten Sinn mit der Programmatik überein, die jeweils leicht modifiziert SPD, FDP und CDU/CSU noch Anfang der 2000-er Jahre vertrat, und die damals in Summe von um die 80% der Wähler gewählt wurden.
Den Altparteien inkl. Grünen und Linkspartei wurde schnell klar, dass unter diesen Umständen ein „Stellen“ der AfD ein Rohrkrepierer werden musste. Deshalb, vor allem deshalb wurde das Narrative des – angebliche – Rechtsextremismus der AfD immer stärker in den Vordergrund gerückt. Damit konnte ein Großteil der Menschen abgeschreckt werden. Den Führer wollte man nun – Gott sei bei uns – auf keinen Fall mehr in Deutschland haben. Dann schon lieber illegale Masseneinwanderung und Kriminalitätszuwachs sowie immer stärker werdende „Inbesitznahme“ von Innenstädten durch zugewanderte, kulturfremde Menschen. Das Narrativ rechtsextreme AfD funktioniert immer noch. Doch immer mehr Menschen merken eingedenk der immer weniger tragbaren Zustände in Deutschland ob der unkontrollierten Migration, der unsäglichen Energiewende, aber auch wegen des Genderns u.v.m., dass die Politik der „Guten“ für weite Teile der Bevölkerung alles andere als gut ist. Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Programm der AfD. Immer mehr Menschen erkennen, dass das Narrativ „AfD = rechtsextrem“ schlichter Unfug ist. Da hilft es auch nicht, dass der Deutsche Verfassungsschutz eine abenteuerliches Konstrukt als ´Hilfe` zwecks „Niederhaltung der AfD“ zur Verfügung stellt. Vereinfacht: Da die AfD die Menschen, die in Deutschland als deutsches Volk ihre Heimat haben, in den Vordergrund ihres Programms stellt, wird eine allgemeine Menschenfeindlichkeit konstruiert, denn die neu hinzugekommenen Menschen, fühlten sich ausgegrenzt und in ihrer Menschenwürde verletzt. Das wiederum verstößt gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Damit sei die AfD verfassungsfeindlich und – ja nee is klaa! – rechtsextrem, zumindest ein rechtsextremer Verdachtsfall. …
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Viel besser erläutert Prof. Murswiek diesen Sachverhalt bei Kontrafunk aktuell. Das Interview ist in diesem Artikel enthalten:
Quelle Ausschnitt & kompletter Artikel
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… Zwar fabulieren Politiker der Altparteien von „Brandmauern„. Das allerdings wird den Aufstieg der AfD nicht verhindern. Im Gegenteil. Immer mehr Wahlberechtigte durchschauen die ´linken`, die bösartigen Verhinderungsmanöver der Altparteien, die auf der anderen Seite für jeden sichtbar, im besten Sinn des Wortes offensichtlich Deutschlands Wirtschaft, die deutsche Gesellschaft an/in den Abgrund führen.
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Moralgerichtshöfe, Unschuldsbeweise und der sowieso schreckliche Rest
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Das Verhalten von Hubert Aiwanger im aktuellen Wahlkampf, seine aggressiven Reden, sein unerträgliches Festhalten an der Kampagne „gegen ihn“, das „Flugblatt“ als Beleg in einer ausgezeichneten Schülerarbeit, welche in der Gedenkstätte Dachau archiviert wurde, das läppische Beantworten der 25 Söderfragen sind Grund genug für eine sofortige Entlassung Aiwangers.
Verfassungsrechtliche Gründe haben die Entlassung verhindert. MP Söder konnte und wollte ein paar Wochen vor der Wahl nicht in eine veritable Regierungskrise schlittern. Der Landtag* hätte einer Entlassung Aiwangers wahrscheinlich nicht zugestimmt. Die Freien Wähler aus Loyalitätsgründen zu ihrem einzigen Zugpferd. Die Opposition, um Söder in den Wahlabgrund mit unkalkulierbaren Stimmenverlusten bei der anstehenden Wahl am 8. Oktober zu stürzen. Durch das Festhalten an Aiwanger hingegen gewinnt die CSU fünf Prozentpunkte bei einer Umfrage vom 4.9.2023. Das wahltaktische Kalkül Söders ist aufgegangen.
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Die Debatte um Hubert Aiwanger wird weitergehen. Bis der Mann zurücktritt. Das wird er. Hoffentlich früher als später. Jeder Tag Debatte schadet Deutschland und seiner Reputation.
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Vergrößern – Markierung Art. 45 durch MEDIAGNOSE & Quelle
Was kaum jemand weiß, was aber von erheblicher Relevanz ist für die Entscheidung Markus Söders, Herrn Aiwanger im Amt zu belassen, wird weder in Markus Söders Pressekonferenz noch im Sommerinterview des ZDF jeweils am 3.9.2023 erläutert.
Es ist keinesfalls irgendeine nebulöse „Fairness“, die im Politikerleben ohnehin keine Rolle spielt.
Die Antworten auf Söders 25 Fragen können es auch nicht gewesen sein. Da reiht sich Herr Aiwanger in die Reihe der „Vergesslichen“ ein, die aktuell von Olaf Scholz angeführt wird. Die restlichen Antworten sind ebenfalls äußerst schwach.
der genau weiß, dass es mit der Entlassung des Ministers Hubert Aiwanger zu einer schweren Regierungskrise in Bayern kommen würde. Fünf Wochen vor den Landtagswahlen.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag tagt aktuell in Thüringen, um die Strategie für die parlamentarische Arbeit in den kommenden Wochen und Monaten festzulegen. Immer mehr Bürger erkennen, dass die Ampel-Koalition unser Land in den Ruin führt. Um Deutschland aus der Krise zu führen, werden wir in Regierungsverantwortung die folgenden Maßnahmen zügig umsetzen: https://afdbundestag.de/10-punkte-fue…
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Am 24. August spricht Benjamin Gollme mit dem Strafverteidiger Dirk Sattelmaier über die Verurteilung des Familienrichters Christian Dettmar. Dieser hatte ein Urteil gegen die Maskenpflicht an Schulen erlassen und wurde nun wegen Rechtsbeugung verurteilt.
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Die FAZ titelt
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Achgut.com fragt
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Kurz vor dem Urteil fragt der mdr
… berichtet über die Schwierigkeiten und Möglichkeiten, Recht und Gesetz gegen illegale Migration durchzusetzen.
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Der CDU-angehörige Ministerpräsident von Sachsen, Herr Kretschmer, setzt angesichts der Not der Kommunen bei der Bewältigung der neuen Asylkrise und dem daraus mitverursachten drohenden Wählerverhalten auf einen nationalen Lösungsansatz. Er schlägt eine Grundgesetzänderung vor, ohne konkret zu sagen, was Inhalt dieser Änderung sein könnte. Dem Bürger will er damit vermitteln, keine Anstrengung sei zu groß, um der Masseneinwanderung zu begegnen. Selbst vor einer Grundgesetzänderung schrecke man nicht zurück, wohl wissend, dass es dafür nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit geben wird.
Die Innenminister der EU-Länder haben jetzt einen europäisch geprägten Lösungsversuch der Asylkrise erarbeitet, der die Nationalstaaten entlasten und die Situation an den EU-Außengrenzen verbessern soll.
Das nationale Recht stellt alle Mittel zur Verfügung, um der Migrationskrise Herr zu werden. Der Vorschlag des sächsischen Ministerpräsidenten ist Teil der bewusst betriebenen Verdrängungskunst, auf dem verminten Gelände der Migration die wirklichen Probleme anzugehen. Entgegen der hier maßgeblichen Vorschriften des Grundgesetzes (GG) und des Asylgesetzes (AsylG) ist durch die betriebene Politik ein Einfallstor für ungeregelte Einwanderung geöffnet worden. Es bedarf keiner Grundgesetzänderung, um dieses Einfallstor zu schließen.
Seit der Änderung des Grundgesetzes 1993 heißt es in Art. 16a GG:
Abs. 1:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Sämtliche sog. Wohlstandsflüchtlinge sind danach vom Recht auf Asyl ausgeschlossen.
Abs. 2 Satz 2:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Deutschland ist ausschließlich von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und sog. sicheren Drittstaaten (Schweiz) umgeben. Sämtliche Personen, die über den Landweg einreisen, haben in Deutschland kein Asylrecht. Sie sind an der deutschen Grenze zurückzuweisen. Deshalb heißt es in § 18 Abs. 2 AsylG:
„Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist (…).“
In der Praxis spielt das Asylgrundrecht aus Art. 16a GG – gerade wegen des strikt formulierten Ausschlusses – kaum noch eine Rolle. Es betrifft Einreisende über den Luft- oder Seeweg. Für diese relativ wenigen Fälle ist die Prüfung von Asylanträgen gemäß § 18a AsylG, Art. 15 der Verordnung (EU) 604/2013 (sog. Dublin-III-VO) in den Transitbereichen der Flug- oder Seehäfen durchzuführen. Von diesen dort Ankommenden werden zur Zeit nur 1 bis 2 % als asylberechtigt anerkannt.
An Stelle der Zurückweisung, wie es deutsches Recht vorschreibt, ist bei den in der Regel gut informierten Migranten bekannt, dass in Deutschland Grenzkontrollen praktisch nicht bestehen und Zurückweisungen vor Betreten Deutschlands nicht erfolgen. Überstellungen in das Ersteinreiseland der EU werden kaum praktiziert. Das Ersteinreiseland Italien hat zusätzlich im Dezember 2022 mitgeteilt, es werde trotz seiner Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren Rückführungen ablehnen. Abschiebungen nach erfolglos durchgeführtem Asylverfahren werden, im Verhältnis zu der Anzahl der nach Deutschland einreisenden Migranten, nur in zu vernachlässigendem Prozentsatz durchgeführt.
Ohne Angleichungen der Sozialleistungen in der EU wird Deutschland mit seinen – im Vergleich zu anderen europäischen Ländern – Spitzenleistungen im Sozialbereich (auch als „Asylmagnet“ bezeichnet) nicht von Migrationsdruck befreit werden.
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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Kommentar
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… verpflichtet Firmen, Meldestellen für Straftaten einzurichten. Informanten dürfen anonym bleiben, Falschmeldungen bleiben straflos. Unser Autor ist Historiker. Und warnt vor einer Vergiftung des sozialen Klimas, wie man sie von Unrechtsstaaten kennt. …
… In Deutschland wird derzeit ein neues Meldesystem für Straftaten aufgebaut. Rund 90.000 Unternehmen und Tausende öffentliche Einrichtungen müssen seit Juli sogenannte Meldestellen einrichten. Wer dies versäumt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro.
Hinzukommen sogenannte externe Meldestellen, die Bund und Länder übergreifend betreiben. Die genannten Stellen sollen nicht nur Meldungen entgegennehmen, sondern auch Untersuchungen durchführen. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, entsteht auf diese Weise ein neuer, riesiger Ermittlungsapparat, der weder im Grundgesetz noch in den Verfassungen der Länder vorgesehen ist.
Vorgeschrieben wird all dies durch das unlängst in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz. Danach muss, wer mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigt, eine separate Stelle einrichten, an die man im Arbeitsleben beobachtete Straftaten melden kann. Die Stelle muss sogenannte Meldekanäle betreiben, über die Informanten schriftlich, mündlich oder telefonisch berichten können.
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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Artikel plus PDF*
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*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Deutschland, Gesellschaft, Politische Kultur, DDR 2.0 u.v.m. “ ist, zitieren wir den Text und einen Teil der Leserkommentare als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage für 1 € testen. Achtung: Die Schnupperangebote können sich ändern!
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… aber sie wirkte wie ein Brandbeschleuniger. In fast allen westlichen Ländern gab es einen massiven politischen Schwenk, hin zu mehr und mehr Totalitarismus. In Europa ist die EU eine der treibenden Kräfte dieser gefährlichen Entwicklung, wobei Deutschland als Klassenstreber einmal mehr versucht, auch hierbei voranzugehen. Der Versuch einer Erklärung in zwei Teilen. Teil 1 behandelt eine unvollständige Liste aktueller staatlicher Übergriffigkeiten. …
… „Man muss nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten, aber es hilft.“ Ältere werden sich daran erinnern, dass man diesen Spruch, auf kleinen Schildchen an Bürotüren oder über Schreibtischen hängend, früher immer mal wieder lesen konnte. Angesichts der innenpolitischen Meldungen der letzten Tage und Wochen schlage ich vor, dass eine Variante dieses Textes gut sichtbar an allen deutschen Grenzübergängen und Flughäfen angebracht werden sollte: „Man muss nicht verrückt sein, um in diesem Land zu leben, aber es hilft.“ Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass, nachdem es Politikern und „Medienschaffenden“ aus den sogenannten „Qualitätsmedien“ (Orwell lässt grüßen) gelungen ist, das Land drei Jahre lang in den Wahnsinn einer erfundenen Pandemie zu treiben, nun endgültig alle Hemmungen gefallen sind, die die Ökosozialisten aller Parteien noch davon abgehalten hatten, Deutschland möglichst schnell in eine pseudoökologische Hygienediktatur zu verwandeln und im Verlauf dieses Prozesses endgültig zu ruinieren.
Besonders eifrig ist dabei der Kinderbuch-Co-Autor Robert Habeck, dem man, aus welchen Gründen auch immer, das Amt des Bundeswirtschaftsministers übertragen hat, u.a. mit seinem nur noch „Heizungshammer“ genannten Wärmepumpenzwangsgesetz (offiziell „Gebäudeenergiegesetz“). Das Gesetz sollte bekanntermaßen noch vor der Sommerpause vom aus den Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP bestehenden Abnickverein beschlossen werden, auch wenn niemand genau wusste, was eigentlich in dem Gesetzentwurf stand, weil dieser zum einen viel zu spät an die Parlamentarier herausgegeben wurde und zum anderen wohl auch – wen wundert das noch – völlig unklar formuliert war. Wobei angesichts der im Laufe der Zeit bekannt gewordenen Informationen ziemlich klar ist, dass das Gesetz 1.) praktisch kaum umsetzbar sein wird, 2.) zu einer riesigen Wohlstandsvernichtung führen wird und 3.) den CO2 Ausstoß Deutschlands vermutlich eher erhöhen und nicht, wie behauptet, verringern wird.
Völlig unerwartet hat das Bundesverfassungsgericht nun zwar nicht das Gesetz, aber zumindest das völlig inakzeptable Gesetzgebungsverfahren gestoppt, und zwar mit einer bemerkenswerten Begründung: „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus. Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.“ Oder anders gesagt, das Bundesverfassungsgericht ist tatsächlich der Meinung, dass es sich bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestags nicht um reines Stimmvieh handelt, als welches die Regierung sie behandelt.
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Quelle Ausschnitt, Zitat & Teil 1 zu Ende lesen
Von Andreas Zimmermann.
Im ersten Teil dieses Essays habe ich versucht, einen kleinen und mit Sicherheit unvollständigen Überblick über einige der Lebensbereiche, in denen die persönliche Freiheit der deutschen Bürger aktuell zunehmend stranguliert wird, zu geben. In diesem zweiten Teil versuche ich der Frage nachzugehen, wer eigentlich dafür verantwortlich ist.
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