Habeck & Bundesverfassungsgericht & Moralismus & Ampeltod aktuell: Karlsruhe deckt es auf …

Die Energiewende und mehr läuft nur auf Pump

Roger Köppel nimmt kein Blatt vor den Mund

Quelle

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Quelle

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Die BZ schreibt: Habeck gesteht – Deutschland droht Strompreis-Schock!

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Die Bundesregierung schätzt die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds offenbar ernster ein als bisher angenommen. Das Bundesfinanzministerium weitete am Montag die für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verfügte Haushaltssperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt für das Jahr 2023 aus. Das berichteten die Deutsche Presse-Agentur, die Nachrichtenagentur Reuters und der „Spiegel“ übereinstimmend. Vom Finanzministerium war eine Stellungnahme nicht zu erhalten.

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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Artikel

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Quelle

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Artikel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei MEDIAGNOSE

Scholz & Habeck & Wirtschaft & Ampeltod aktuell: Es naht das Ende …

Hoffentlich!

Roland Tichy meint

Diese Regierung hat abgewirtschaftet – ein Übergangskabinett muss her

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Holger Douglas

Haushaltssperre: Der nächste Milliardenschock für Habeck

Nächste Habeck-Katastrophe: Finanzministerium friert Haushalt ein – TE-Wecker am 21. November 2023

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Die CDU hat ebenfalls dicke Probleme

„Zentrale Fehlentscheidungen der letzten 15 Jahre müssen grundsätzlich revidiert werden“

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KGE  freute sich – Es wurde ein Desaster

Als Katrin Göring-Eckardt die Unfreiheit für Deutschland umarmte

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Leuchtturmprojekt „Wasserstoff“ gescheitert

„Leuchtturmprojekt“ der Energiewende geplatzt – TE-Wecker am 20. November 2023

Verfassungsschutz & AfD & Murswiek aktuell: Ein wirklicher – meine Meinung – Verfassungsfeind: Thomas Haldenwang

Er kann es nicht lassen.

Schon wieder hat Geheimdienst-Chef Thomas Haldenwang das politische Neutralitätsgebot verletzt. NIUS hat den Beweis.

Was war passiert? Am 9. November fand im Berliner Ensemble eine Podiumsdiskussion zwischen dem jüdischen Publizisten Michel Friedman, dem Antisemitismusbeauftragten Felix Klein und Geheimdienst-Chef Thomas Haldenwang statt. Gegen Ende ging es um die sogenannte Brandmauer, die der ja eigentlich neutrale Verfassungsschutz-Chef aktiv mit Politik und Gesellschaft verteidigen will. Er sagte, „wir müssen jetzt tätig werden“, um eine künftige Regierungsbeteiligung der AfD zu verhindern. Damit verstößt er gegen das Neutralitätsgebot. 

Die Tonspur der Diskussionsrunde liegt NIUS in voller Länge vor. Michel Friedman hatte Haldenwang gefragt, ob er sich die Standhaftigkeit der „Brandmauer“, also dem Grundsatz einer AfD-Blockade, vorstellen könne.

Haldenwangs vielsagende Antwort:

„Ich sehe Tendenzen und die gehen leider aktuell in eine Richtung und leider nicht in die andere Richtung. Daran müssen wir arbeiten, daran müssen wir Demokraten arbeiten, das gemeinsam zu verhindern. Alles andere, da muss man ja verzweifeln, wir müssen jetzt tätig werden, um so was in sieben Jahren vielleicht zu verhindern. Und das ist mein Optimismus, den ich eben habe, dass uns das noch gelingt.“

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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Artikel

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Staatsrechtler Murswiek zum Thema Rechtsextremismus

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Bundestag 15.11.2023 & Geschlechtseintrag & Gender & Selbstbestimmung aktuell: Der woke Unfug wird debattiert …

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. November 2023, …

… erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (20/9049) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“ (20/8203) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

… Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig deutlich einfacher geändert werden können. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich das „medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität“ in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt habe. „Die aktuelle Rechtslage trägt dem nicht ausreichend Rechnung“, heißt es weiter. Ziel des Entwurfs sei es, Regelungen zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren „und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln“. Der Entwurf treffe „keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen“.

Für Menschen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, sollen danach künftig nicht mehr die Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) einschlägig sein. Diese sehen unter anderem vor, dass sich Personen, die Vornamen und Geschlechtseintrag ändern wollen, zweifach begutachten lassen müssen.

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Quelle Video & Text

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Erklärung gegenüber dem Standesamt

Stattdessen ist laut Entwurf vorgesehen, dass eine Person die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per Erklärung gegenüber dem Standesamt veranlassen kann. Diese Regelung lehnt sich laut Entwurf an die Regelungen für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung an. Diese haben seit 2018 die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag streichen oder in „divers“ ändern zu lassen. Die in diesen Fällen vorgesehene Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll künftig entfallen.

Die Neuregelung greift laut Entwurf auch für nichtbinäre Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Bisher gab es demnach für diese Personen keine explizite Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch in diesen Fällen die Regelungen des TSG einschlägig gewesen, heißt es im Entwurf. Mit der Neuregelung soll das TSG aufgehoben werden.

Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag

Kernstück des Entwurfs ist ein neues „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz). Es soll die Voraussetzungen zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags regeln. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Nach einer Änderung soll eine weitere Änderung erst nach Ablauf von einem Jahr (Sperrfrist) möglich sein.

Mit der Erklärung vor dem Standesamt soll die betreffende Person versichern, dass „der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ und „ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist“.

Regelungen für Minderjährige und Betreute

Für Minderjährige und Personen mit Betreuer gelten abweichende Regelungen. Beschränkt geschäftsfähige minderjährige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, sollen die entsprechende Erklärung selbst abgegeben können, benötigen dazu aber die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, soll laut Entwurf das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.

Bei geschäftsunfähigen Minderjährigen beziehungsweise Minderjährigen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Die Sperrfrist zur erneuten Änderungen soll für Minderjährige und Personen mit Betreuer nicht gelten.

Regelungen zur Wirkung der Änderungen

In dem Entwurf werden zudem Regelungen zur Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen aufgeführt. Danach sollen grundsätzlich der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen im Rechtsverkehr maßgeblich sein. Ausdrücklich wird ausgeführt, dass „betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen […] die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt [bleiben]“. Als Beispiel wird in die Begründung auf den Zugang zu Saunas verwiesen.

Normiert wird auch, welche Folgen die Änderung eines Geschlechtseintrags auf quotierte Gremien hat. Ferner wird angeführt, dass Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, unabhängig von dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten sollen, wenn die Person etwa gebärfähig ist. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Änderung von Registern und Dokumenten, das Offenbarungsverbot, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2023 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. So fordert die Länderkammer unter anderem eine Schärfung des Offenbarungsverbots, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings ablehnt.

Grundsätzlich kritisiert der Bundesrat, „dass die vorgelegten Pläne sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich erweisen, insbesondere mit Blick auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen“. Konkret moniert die Länderkammer, dass es in Fällen von Minderjährigen bis 14 Jahre allein dem elterlichen Willen überlassen sein soll, Geschlechtseintrag und Vornamen der Kinder zu ändern, „ohne jede Beratung, Prüfung und Erforschung des Kindeswohls und -willens von außen“. Dies stünde in „eklatantem Widerspruch etwa zur kindzentrierten Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren“, führt die Länderkammer aus.

Die Bundesregierung hält den Vorwurf, dass der Entwurf die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtige, für nicht zutreffend. Sie lehnt vor allem die generelle Beteiligung der Familiengerichte bei Minderjährigen ab. „Für eine generelle Kontrolle des Staates durch die Familiengerichte zum Schutz des Minderjährigen besteht keine Veranlassung, zumal eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Minderjährigen ohne Einhaltung einer Sperrfrist erklärt werden kann“, entgegnet die Bundesregierung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will das „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“. In ihrem gleichlautenden Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, von der Einführung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes abzusehen. Stattdessen solle sie eine Gesetzesnovelle vorlegen, wonach der Wechsel des Geschlechts nur nach Zustimmung einer interdisziplinären Kommission erlaubt sein soll. Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen diesem Gremium „zumindest drei Personen“ angehören, die eine medizinische, psychologische (oder psychotherapeutische und psychiatrische) und sozialpädagogische (oder vergleichbare) Berufsqualifikation haben. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion dafür aus, „Forschungsprojekte zu initiieren, die psychische, physische und soziale Folgen ‚geschlechtsangleichender‘ Behandlungen“ zu untersuchen.

Zur Begründung für ihren Vorstoß verweist die AfD im Antrag auf Statistiken, denen zufolge die Zahl geschlechtsdysphorischer Patienten in den vergangenen Jahren gestiegen sei. Als „geschlechtsdysphorisch“ werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht nicht identifizieren können und unter dieser Körper-Geschlechtsinkongruenz leiden. „Therapeutische Erfahrungen von Psychiatern“ deuteten darauf hin, dass „Transidentität“ zunehmend als Selbstdiagnose von Menschen in Lebenskrisen gewählt werde, heißt es im Antrag. Viele Patienten seien der „irrigen Auffassung“, dass köperverändernde Maßnahmen „ein Wundermittel“ für ihre Lebensprobleme darstellen. (sas/vom/scr/15.11.2023)

Quelle Ausschnitt, Text & komplette erste Lesung inkl. aller Reden und Dokumente

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Gendern bei MEDIAGNOSE

Essay – Deutschland & AfD & Wokeismus & SPIEGEL aktuell: Das letzte Gefecht – Diskreditierung, Diffamierung & Verleumdung der einzigen Oppositionspartei

Statt sich Gedanken darüber zu machen,

… woran es liegt, dass die AfD seit Monaten praktisch in allen Umfragen 20% und mehr erzielt, geht der SPIEGEL in seiner aktuellen Titelstory hin und versucht den Nazismus, den Rechtsextremismus der AfD zu untermauern.

Aufhänger und praktisch als letzte Rettung vor dem Untergang Deutschlands wird ein Verbot der Partei diskutiert. So kommt es zu einem scheinpluralistischen Für & Wider. Dabei ist die Sache für die neun! Spiegel-Autoren klar: Die AfD ebnet, wenn sie nicht gestoppt wird, den Weg in eine rechte, autoritäre Diktatur.

Gleich zu Beginn der Story wird ein Szenario aufgebaut, welches diesen Weg veranschaulichen soll. Selbstverständlich ist der AfD-Landesvorsitzende Thüringens und mögliche Ministerpräsident Björn Höcke der Protagonist des Schreckens. Tatsache aber bleibt: Eine Gleichsetzung oder auch nur Anäherung der AfD oder auch nur von führenden Personen der Partei  an die NSDAP  böswillig, manipulativ oder zeugt von historischer Ahnungslosigkeit. AfD und NSDAP haben nichts gemein. Jedenfalls nicht mehr, als die Grünen und die anderen Parteien im Bundestag ebenfalls mit der NSDAP gemein haben. Man lese hierzu die Detail-Analyse ´Geschichtsklitterung par excellence`und das Programm der NSDAP (Quelle).

 Bemerkenswert ist die die Erwähnung der Möglichkeiten der Gestaltung, die eine Partei alleine oder in einer Koalition hat, wenn sie die entsprechenden Mehrheiten errungen hat. Der AfD werden alle diese Möglichkeiten so zugesprochen, dass diese dann unabdingbar zum Nachteil Deutschlands gereichen würden.  Das Gegenteil wird der Fall sein. Denn:

Die Regierungsparteien sind aktuell dabei, mit ihrem Regierungshandeln Deutschland wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch vor die Wand fahren.  Es findet auch hier wieder die typische „Übertragung“ statt, die der WELT-Journalist Thomas Schmid im Artikel ´Die AfD will den Staat von innen aushöhlen` ausgiebig praktiziert. Das, was selbst gemacht wird, wird den „Rechten“ als Negativmerkmal zugeschoben.

Fakt ist:

Nicht die AfD produziert den Niedergang Deutschlands, die Ampel ist es!

So ist und bleibt die SPIEGEL-Titelstory das letzte Gefecht der Verunglimpfung einer Partei, die Deutschland zurück in die Normalität retten will und das auch könnte. 

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Mögliches AfD-Verbot – Das schärfste Schwert

Die AfD wird radikaler und erfolgreicher, im Osten ist sie in Umfragen stärkste Kraft. Um zu verhindern, dass Rechtsextremisten künftig mitregieren, werden Rufe nach einem Verbot laut. Hätte es Aussicht auf Erfolg? Die SPIEGEL-Titelstory.

Von Melanie AmannMaik BaumgärtnerMaria FiedlerDietmar HippMartin KnobbeAnn-Katrin MüllerSeverin WeilandWolf Wiedmann-Schmidt und Steffen Winter

10.11.2023, 18.13 Uhr aus  DER SPIEGEL 46/2023

Es ist nur ein Szenario. Ein Blick in die Zukunft, wie es in Deutschland einmal aussehen könnte.

Im September 2024 wird ein neuer Landtag in Thüringen gewählt. Für die Grünen und die FDP sehen die Umfragen nicht gut aus. Es könnte sein, dass sie knapp an der Fünfprozenthürde scheitern, sie wären dann nicht im Parlament vertreten. Davon würde vor allem eine Partei profitieren – die AfD.

Angenommen, die sonstigen Parteien erreichten einen Stimmenanteil von zehn Prozent, dann brauchte die AfD nur 40 Prozent der Stimmen, um die absolute Mehrheit zu erringen. Sie könnte dann in Thüringen allein regieren. So hat es der Informatiker Matthias Moehl für den SPIEGEL errechnet. Er betreibt in Hamburg die unabhängige Plattform election.de, die auch auf Wahlprognosen spezialisiert ist.

Der AfD-Landesvorsitzende aus Thüringen, Björn Höcke, wäre in diesem Szenario wohl der neue Ministerpräsident. Jener Mann also, den der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft, der eine »erinnerungspolitische Wende um 180 Grad« fordert, von einer künftigen Politik der »wohltemperierten Grausamkeit« spricht und die »Altparteien« als »entartet« bezeichnet, im reinsten Jargon der Nationalsozialisten.

Er könnte in seiner neuen Rolle eigenmächtig den Staatsvertrag mit dem MDR und mit dem ZDF kündigen und sich eine eigene Rundfunkanstalt aufbauen. Er könnte vollziehen, was in seinem Buch »Nie zweimal in denselben Fluss« steht: »Die Schutthalden der Moderne beseitigen«, wie er es nennt. »Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen.«

Thüringen würde von einem Mann regiert, dessen Auftreten an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnert.

Bis zu 37 Prozent für die AfD

Es ist nur ein Szenario, aber kein Fantasma. In einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des MDR vom Juli 2023 landete die AfD in Thüringen bei 34 Prozent Zustimmung. Wäre heute Bundestagswahl, bekäme die Partei in dem Bundesland nach einer Prognose von election.de sogar 37 Prozent der Stimmen. Das düstere Szenario – es liegt nicht mehr so weit von der Realität entfernt.

Der gesellschaftliche Kampf gegen die AfD in den vergangenen Jahren ist misslungen, das muss man konstatieren. 

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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Artikel plus PDF*

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Der letzte Satz des Zitates ist vollkommen korrekt, das viel beschworene Stellen der AfD hat niemals so funktioniert, dass der Aufstieg der Partei auch nur hätte gestoppt werden können. Das „Stellen“ der AfD wird auch in Zukunft nicht gelingen.

Es wird beim Diffamieren, Verleumden, Diskreditieren bleiben (müssen).

  • Eine große Mehrheit der Bürger will keine kulturfremden Menschen in Massen. Massen, die die Innenstädte bevölkern, die billigen Wohnraum und vieles mehr nutzen, was in der Regel auch noch vom Bürger bezahlt wird.
  • Eine große Mehrheit der Bürger will die Normalfamilie mit zwei Geschlechtern (Mann und Frau)  und den aus dieser Verbindung hervorgegangenen Kindern. Der Bürger – nicht nur der deutsche Bürger – möchte eine Volkszugehörigkeit. Sie will nicht Gendern und auch kein Gender-Mainstreaming.
  • Eine große Mehrheit der Bürger mag keine Energiewende, die hohe Kosten mit ständig drohender Unsicherheit der Energieversorgung kombiniert. Die Mehrheit der Bürger ist nicht woke, sie ist normal, sprich bürgerlich. Genau das spiegelt die AfD. 10 Jahre Diffamierung und Diskreditierung haben nicht ausgereicht, dass mittlerweile im Durchschnitt bundesweit um die 20% der Bürger bei Umfragen angeben, dass sie AfD wählen würden. Im Westen sind es weniger, im Osten viel mehr. Aber: Der Westen holt auf.

Leider funktioniert die Diffamierung der AfD noch bei zahlreichen CDU/CSU-Wählern. Doch Friedrich Merz und seine Mannen tun alles dafür, das zu ändern. Deshalb könnte es im Thüringen des Herbst 2024 durchaus so sein, dass das vom SPIEGEL oben gezeichnete „Schreckensszenario“ Wirklichkeit würde. Was zu wünschen wäre. Die AfD und Björn Höcke könnten das Bundesland bürgerlich regieren und beweisen, dass die andauernde Verteufelung der AfD schlichte Propaganda war.

Es sei denn, dass Ablehnen der oben genannten Punkte …

  • Kein deutsches Volk mehr in Deutschland, nur noch eine Multi-Kulti Bevölkerung, die in Deutschland mehr oder weniger lange lebt
  • Massenmigration
  • Regenbogenfamilie
  • Energiewende
  • und viel Wokeness mehr

… begründen Rechtsextremismus, Rassismus, Sexismus und so weiter.

Was durchaus im „Denk“-Bereich einer ideologisch verbohrten Minderheit (inkl. Verfassungsschutz!!)  liegt. Diesen Leuten ist dann allerdings nicht mehr  zu helfen. 

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MEDIAGNOSE-Artikel zu den genannten Woke-Aspekten:

Staatsrechtler Murswiek zum Thema Rechtsextremismus

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Staatsrechtler Rupert Scholz & Stefan Aust zu Asyl / Migration

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Prof. Dr. Bolz 

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Physikprofessor Dr. Kobe 

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Bundestagsreden der AfD-Fraktion & mehr

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*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Deutschland, Migration, Familie, Gender, Energie, AfD, Politische Kultur, Medien  u.v.m.“  ist, zitieren wir den Text  als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie komplett, wenn Sie SPIEGELplus testen/abonnieren.  Wir empfehlen SPIEGELplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos/günstig testen.

Migration & Asyl & Offene Grenzen aktuell: Stefan Aust & Rupert Scholz stellen klar …

Herausgeber Stefan Aust beantwortet Fragen zur aktuellen Lage.

Die Themen diesmal: Wie sind die neuen geplanten Asylregeln der Bundesregierung einzuschätzen? Und welche weiteren Maßnahmen sind jetzt noch nötig?

WELT AM SONNTAG: Bundeskanzler Olaf Scholz hat nach der Verständigung mit den Ministerpräsidenten über neue Regelungen in Asylfragen von einem „sehr historischen“ Moment gesprochen. Glauben Sie, dass die beschlossenen Maßnahmen dafür hinreichend konkret sind – oftmals geht es ja um Prüfaufträge?

Stefan Aust: Das sieht sehr nach einer der vielen historischen Schein-Maßnahmen aus. Die Ampel – genau wie die Union – will politische Aktivität demonstrieren, ohne die wirklich notwendigen Maßnahmen anzupacken. Man müsste nur mal den Asylartikel aus dem Grundgesetz auf seine humanitäre Basis zurücksetzen. Und das bedeutet, dass politisch verfolgte Menschen Asylrecht genießen. Es geht dabei um Individuen, die tatsächlich individueller Verfolgung ausgesetzt sind. Nicht um die Bewohner aller Staaten dieser Welt, die unter einem nichtdemokratischen System, gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Widerwärtigkeiten zu leiden haben. Das ist durch den Asylartikel nicht abgedeckt – und von der Leistungsfähigkeit eines Sozialstaates auch nicht. Ein Grundgesetzartikel, der nach Gutdünken zu strapazieren und auszuweiten ist, als Sesam-Öffne-Dich für jede Grenzüberschreitung genutzt werden kann, widerspricht seiner Grundidee.

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Quelle Ausschnitt, Zitat & komplettes Interview

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Meilenstein

Rupert Scholz, ehemaliger Verteidigungsminister & Staatsrechler

Quelle

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Die neuen Migrations-Maßnahmen

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WELTonline: Linnemann wirft Grünen Blockade im Kampf gegen illegale Migration vor

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Stefan Aust bei MEDIAGNOSE

WELT-Autorenseite Stefan Aust

Bundestag & AfD & Stiftungsfinanzierungsgesetz aktuell: Eine Lex-AfD wurde installiert

Eine Farce

Das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz wurde angenommen. Es ist eine Lex-AfD und wird angefochten werden.

Meine Prognose: Der Stiftung werden die ihr zustehenden Zahlungen rückwirkend komplett vergütet.

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Die Anhörung vom 16.10.2023 zum Gesetzentwurf 

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Die Altparteien haben heute ein Stiftungsgesetz auf den Weg gebracht. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht aufgrund unserer Klage entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Geldern an die politischen Stiftungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das nun verabschiedete Stiftungsgesetz ist ein dreistes Lehrstück von Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft. Die eigenen parteinahen Stiftungen der Altparteien werden mit 700 Mio. Euro pro Jahr versorgt und die AfD-nahe Desiderius-Stiftung soll auch zukünftig außen vor bleiben. Albrecht Glaser wirft den anderen Fraktionen undemokratisches Verhalten vor und stellt klar: „Sie delegitimieren diesen Staat durch Selbstbedienung der politischen Klasse. Je schlechter die Wahlergebnisse, desto mehr Finanzierung braucht die politische Klasse aus Staatsmitteln.“

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Das Stiftungsfinanzierungsgesetz bei Google

Statistik & Bürgergeld & Migration & Sozialstaat aktuell: Die wahren Zahlen bei Tichy & mehr

Die ungeschönte Zahl der Empfänger von staatlichem Geld

Migrationsgipfel: historischer Fehlschlag

Und er hatte doch recht: Die Prophezeiungen des Thilo Sarrazin

E-Autos 

Spannungsabfall am Elektromobilmarkt – teure E-Autos werden Ladenhüter

„Das Batterieauto geht im Stehen schon kaputt“

Volksverdummung & Migration & Deutschland & Ampeltod & mehr aktuell: Tichys Einblick klärt auf …

Es ist eine Posse, oder?

Masseneinwanderung fortsetzen – es soll nur keiner merken

Simulationsministerin Nancy Faeser wird nun doch zum Scholz-Problem

Waterloo für die Träume vom Buntland?

Ein Mann des Realismus

Wegen Asylpolitik: Landrat tritt aus SPD aus

 

Migration & Islamismus & Terror & Israel & Deutschland aktuell: JU-Chef Winkel redet Klartext

Es ist eine schonungslose Abrechnung mit der deutschen Politik – und sie kommt von einem deutschen Politiker.

Johannes Winkel (32, CDU), Chef der Jungen Union, warnt in BILD, dass Deutschland und der Westen „vor gesellschaftlichen Kipppunkten stehen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr rückgängig gemacht werden können“.

Mitverantwortlich dafür: die nachlässige Migrations- und Integrationspolitik der vergangenen Jahre! …

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„Für Juden ist der Alltag in Israel trotz Raketenhagels der Hamas sicherer als in den Großstädten Deutschlands, Frankreichs und Englands. In Deutschland werden Häuser, in denen Juden leben, nach 80 Jahren wieder mit dem Davidstern markiert“, sagt Winkel. „Was für eine beispiellose Schande für unser Land.“ …

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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Bericht

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Ex-Bundesinnenminister Rupert Scholz zur Rechtslage bei der Migration

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Vor dem Migrationsgipfel am 6.11.2023 bei Kanzler