Noch krasser ist der grüne Strategiewechsel in der „Stromversorgung„.
Ist es in Deutschland seit Jahr und Tag üblich, dass der Strom aus der Steckdose kommt, und zwar dann, wenn man ihn benötigt – das nennt man an der Nachfrage orientierte Stromversorgung -, streben die Grünen eine am Angebot orientierte Stromversorgung an.
Das ist eingedenk der mittlerweile abenteuerlich anmutenden Energiewende auch dringend notwendig. Strom gibt es dann, wenn er vorhanden ist. Weil Wind nicht immer weht und die Sonne nicht immer scheint, wird es in Zukunft immer wieder Stromlücken geben, die durch konventionelle Kraftwerke allein deshalb nicht mehr geschlossen werden können, weil es diese in Deutschland nicht mehr gibt.
Folgerichtig argumentiert Frau Kotting-Uhl, Grüne und Vorsitzende des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 14.4.2021 im Deutschen Bundestag in einer von der AfD angeregten Debatte zur Energieversorgung Deutschlands so:
Weshalb solch ein Denken den Industriestandort Deutschland gefährdet lesen Sie in diesem Artikel. Dass die Grünen genau das wollen, die Gefährdung des Industriestandortes Deutschland, den Rückfall in vorindustrielle Zeiten: Ein Schelm, wer so etwas denkt.
Ich positioniere mich klar und deutlich.
Ich will das nicht, ich werde mit allem mir zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln, insbesondere der immer noch grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit dagegen angehen, dass Deutschland in vorindustrielle Zeiten zurückfällt.
Ob Masken, Impfstoff oder der Umgang mit Geimpften:
In der Corona-Pandemie reagiert die Regierung erst spät auf voraussehbare Szenarien. WELT AM SONNTAG-Herausgeber Stefan Aust erkennt darin ein Muster. Wie bei vielen Krisen zählen die Jüngeren für ihn zu den größten Verlierern.
WELT AM SONNTAG:Dass es schon bald mehr Geimpfte als Ungeimpfte geben wird, war ja schon länger abzusehen. Irritiert es Sie, dass sich die Politik erst jetzt damit beschäftigt, wie es weitergehen soll?
Stefan Aust:Das hätte mich vielleicht früher mal irritiert, aber nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres nimmt man das doch schon fast gleichgültig hin. Jeder gute Manager würde sich frühzeitiger und pragmatischer mit diesen Szenarien auseinandersetzen und dann pragmatisch handeln oder aber sicher Hilfe von außen holen, wenn es zum Beispiel um die Lösung technischer Probleme geht wie bei einem digitalen Impfpass. Mich hat ein Unternehmer angeschrieben, dessen Firma schon lange im Bereich der digitalen Dokumenten-Sicherheit tätig ist und der sich mit seinem Vorschlag an das Bundesgesundheitsministerium gewandt hatte. Er bekam nicht einmal die Chance, sich weiter vorzustellen, weil die Ausschreibung für das Projekt Impfpass angeblich abgelaufen war – aber erst unmittelbar zuvor.
WELT AM SONNTAG: Ist diese fehlende Szenarien-Vorplanung nicht ohnehin ein wiederkehrendes Muster in der Pandemiebekämpfung?
Aust: Sicher, das ging schon mit der Maskenbeschaffung los und zog sich dann im Grunde über alle Etappen, denken wir nur an den Impfstoff-Bezug. Natürlich war die Lage vor einem Jahr neu und fraglos sehr schwierig, aber in vielen Fällen war es dennoch keine Geheimwissenschaft, Lösungen zu finden. Es klingt sicher hart, aber ich halte diese Regierung für die inkompetenteste der vergangenen Jahrzehnte.
WELT AM SONNTAG: Die Jüngeren müssen am längsten warten, bis sie geimpft werden. Ist diese Altersgruppe die größte Verliererin?
Aust: Bei vielen tiefen Krisen sind die Jüngeren die größten Verlierer, weil sie die Suppe auslöffeln müssen. Jetzt eilig für sie aufgesetzte Programme sollen da die Wogen etwas glätten, aber das sind nur Schein-Aktivitäten, deren Wirkung niemals jemand überprüfen wird.
Stefan Aust ist Herausgeber der WELT AM SONNTAG. Die Fragen stellte Jörn Lauterbach.
*Weil der Artikel und die Meinung außerordentlich wichtig für die Debatte „Klimaschutz“ sind, zitieren wir den Text. Verweise, Grafiken und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
… mit seinem Urteil dafür, dass über Klimapolitik immer einseitiger diskutiert wird. Alles dreht sich nur noch um den Schaden, den wir durch unseren Lebensstil anrichten. Technische Lösungen – wie in China – ignorieren die Richter. Eine Einordnung.
Der Soziologe Nico Stehr hat im Jahr 2011 im Suhrkamp Verlag einen interessanten Vergleich unternommen. Er verglich in seiner Studie ,,Die Macht der Erkenntnis“, gemeinsam mit Reiner Grundmann, die zeitgenössischen Diskurse über die NS-Rassenpolitik und der heutigen Klimapolitik miteinander. Er fragte weniger nach der guten Absicht, sondern suchte als Wissenssoziologe strukturelle Parallelen bezüglich des Rollenverständnisses von Politik und Wissenschaft.
Politik dürfe sich nicht zum Durchführungsorgan wissenschaftlicher Expertenforderungen machen, resümierte Stehr. Sonst sei großer demokratischer Verlust zu beklagen. Es gebe eine „auffallende Ähnlichkeit zwischen den Diskursen über Rasse und Klima“, schrieb er. „Beide veranschaulichen einen technokratischen Zugang der Politikgestaltung, beide stellen uns nicht vor eine politische Entscheidung, sondern sagen uns, ,was die Wissenschaft fordert’.“ Die Gemeinsamkeiten, so Stehr: Kollaps-Prophetie, Selbstmord-Rhetorik, das Angebot „rein naturwissenschaftlicher“ Rettungspfade.
Die Greta-Bewegung verlangt genau dies, eine radikale Wissenschaftsorientierung der Politik. Mit Abstrichen war die Corona-Politik ein Vorgeschmack darauf, dass dieses Verständnis sicher geglaubte, verfassungsgeschützte Freiheiten rasch infrage stellen kann. In dieser Hinsicht war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimapolitik epochal. Das gilt auch auf der Sachebene, mehr aber noch aufgrund seiner semantischen und logischen Akzentsetzungen.
Wer jetzt von Freiheit spricht wie zuvor, könnte nach dem Urteil geradezu als verfassungsfern erscheinen. Die neue Klimabewegung sagt, in mehr oder minder scharfer Form, dass viele Lebensbereiche, die heute noch mehrheitlich als privat begriffen werden, im „Lichte der Wissenschaft“ politisch gedeckelt gehörten: Reisen, Heizen, Essen. Kohlenstoffintensive Lebensstile, mit anderen Worten. Und die ganze Industrie drum herum. Die Freiheit nicht nur der Mobilität, sondern auch des Eigentums, der Berufswahl, der kreativen Forschung steht zur Debatte. Pardon: steht vor einer umweltethischen Neudefinition.
Indem Karlsruhe das Staatsziel des Umweltschutzes eins zu eins an die Regierungsziele einer Kohlenstoffneutralität bis 2050 bindet, ist zunächst der parlamentarische Spielraum genommen, im Sinne des Paris-Abkommens mögliche Verschiebungen der Frist auf 2060 (wie China) oder später zu beschließen. Diese Frage ist damit, ganz im Sinne von Fridays for Future und Extinction Rebellion, nicht mehr an Mehrheiten gebunden, nicht daran etwa, dass es zunehmend auch mehrheitsfähige konkrete Angebote für alternative Lebens- und Produktionsweisen gäbe. Sondern (genau) diese Frist ist nun deshalb als nötig festgemacht, weil die Erwärmungsprognosen der Klimawissenschaft die CO2-Notbremse sachzwangartig verlangten.
Am Handlungsdruck besteht kein Zweifel. Aber Wege in eine kohlenstoffneutrale Zukunft gibt es viele. Das etwas in die Jahre gekommene Schlusswort von Nico Stehr wirkt im Lichte der aktuellen Panikrhetorik geradezu antiquiert: Er spricht über Klimaanpassung, Küstenschutz und warnt vor radikaler, also nicht auf wirtschaftliche Folgen Rücksicht nehmender CO2-Bremsung. Und die technischen Quantensprünge, die CO2 vom Gift zum Nährstoff machen, geschahen ja erst nach dem Erscheinen von Stehrs Studie.
Ziele sind längst beschlossen
Die Arroganz der Proteste sagt heute trotzdem nicht so selten: Ach, ihr alten Männer mit euren Autos. Jetzt fügt sie hinzu: Seid ihr jetzt also auch gegen die Verfassung?
Gesamtwirtschaftliche „Netto-CO2-Ausstiegsziele“ sind sinnvoll und längst politisch beschlossen. Der Weg dahin muss nun, nach dem Karlsruher Urteil der vergangenen Woche, erheblich konkretisiert werden. Dieser Auftrag an die Bundesregierung auf der „Sachebene“ ist gewiss vielseitig und kreativ zu gestalten. Aber die Folgen des Urteils für den Diskurs sind viel interessanter.
Seine Sprache und Hintergrundlogik sind epochal merkwürdig. Denn das Gericht hebt zwei Verkürzungen der Klimadebatte auf eine höhere, nämlich die Verfassungsebene: Das ist, erstens, die angesichts technischer Innovation womöglich zu rigide Vorstellung vom CO2 als Umweltgift und, zweitens, die moralische Verdammung CO2 emittierender Verhaltensweisen (nicht also etwa von Steuerpolitiken, die das CO2 viel zu billig sein lassen).
Die Berufung auf Lebensstile hat Konsequenzen. Mit dem Urteil ist – wenn es sich auch auf Regierungshandeln bezieht – gewissermaßen auch der persönliche Kohlenstoffausstieg zum Gebot verfassungstreuer Lebensführung erklärt. „Du fliegst? Damit trägst du zur Unterdrückung anderer bei“ – das ist jetzt die letztgültige Verfassungsauslegung: Individuelle Freiheiten, die gelegentlich Emissionen kosten, können nun wohl als Verletzung des Bürgerrechts auf die Freiheit (anderer) gelten.
Das Problem dieser Deutungsweise ist nicht ihre grundsätzliche Richtung, sondern die schreckliche Eindeutigkeit. Anders gesagt: die Engführung auf das „materiell-ökologische Ausbeutungsgeschehen“ bei gleichzeitiger Ignoranz der, im Bild gesprochen, Freuden, Eindrücke und positiven Nachklänge der Begegnungen, die so eine Flugreise zum Beispiel bringt. Und der Arbeitsplätze und materiell sicheren Existenzen.
Künftig müsse, so heißt es in der juristenkühlen Karlsruher Erklärung, „CO2-relevanter Freiheitsgebrauch immer stärkeren, auch verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein“. Das kann vieles heißen, auch höhere CO2-Steuern. Auch die Radikalität der Extinction Rebellion hat sich das Bundesverfassungsgericht zwar, auf den ersten Blick, nicht zu eigen gemacht. Man kann das Urteil – wie viele Kommentatorinnen – auch als Ausrufezeichen sehen hinter die (triviale) Feststellung, dass es Zielkonflikte gebe zwischen zwei Verfassungszielen: Umweltschutz und individuelle Freiheit.
Die Verknotung der Ebenen
Aber ist es nicht andererseits ein billiger Trick, beide Ebenen einfach zu verbinden, sie zu einem Zielbereich zu vereinen? Das Verfassungsgericht sagt einfach, es gebe langfristig keine Freiheit ohne Umwelt-, also Klimaschutz. In der logischen Verknotung beider Ebenen liegt überhaupt der fatale Fehlgriff.
Denn ist nicht schon das Staatsziel des Umweltschutzes allein übervoll von Zielkonflikten? Zwischen dem Klima-, Arten-, Wild-, Weidetier- und Landschaftsschutz? Windparks zerstören Landschaftsbilder. Wolfsschutz zerstört Schafherden. Im Kern der artenreichen Biosphärenreservate haben auch Biobauern keinen Raum mehr.
Wiederum kollidiert jedes dieser Schutzziele mit individuellen Freiheiten von Menschen. „Letztlich bleibt eine unaufgelöste Spannung zwischen Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie einerseits und dem Anspruch auf wahre Erkenntnis und verbindliche objektive Sachnotwendigkeit andererseits“, schreibt der Historiker Andreas Rödder über die Klimadebatten der vergangenen Jahrzehnte. So sprechen Historiker. Das Gericht hat sich für die Sprache der Naturwissenschaft entschieden. Sie ist historisch blind – und ethisch ebenfalls.
Der Anspruch des Bundesgerichtes, die Widersprüche von Klima- und Freiheitsschutz mit einem simplen definitorischen Trick zu lösen, indem es Klimaschutz und Freiheit zu einem gemeinsamen Problemfeld definiert, wirkt aus historischer Perspektive naiv, vielleicht sogar anmaßend. Aber gerade diese Raffinesse lobten Kommentatoren, in der „Zeit“ wie in der „F.A.S.“.
Die eindeutige Argumentation liefert dann auch gleich die eindeutige Lösung mit: weg von den Emissionen. Das Gericht schreibt en passant auch das Zieldatum der deutschen Netto-Null (2050) als unumkehrbar notwendig fest – es gehe eindeutig aus dem Staatsziel Umweltschutz hervor, Artikel 20a Grundgesetz. Damit entkoppelt es dieses Datum auch von Korrekturen.
Was an der Argumentation darüber hinaus epochal aufregend ist, das ist ihre ganz eigenartige Apokalyptik: eine höchstrichterliche Apokalyptik der drohenden Endzeit der Freiheit. So verdoppelt sich der apokalyptisch stimulierte Handlungsdruck gewissermaßen, statt dass er auf zwei Säulen verlagert würde.
Gefeiertes Mega-Ausrufezeichen
Das mag im Sinne der Sache sein oder nicht. Gemäß den meisten öffentlichen Reaktionen von Politikern und Journalistinnen ist es das: Die einen feiern das Urteil als klimapolitisches Mega-Ausrufezeichen (Aktivistinnen, FFF, „taz“, „Stern“), die anderen sagen: ach, halb so wild, und applaudieren fast reflexartig. Andere unterstreichen, das sei gut, es gehe hier schließlich auch irgendwie um Freiheit („F.A.S.“, CDU).
Und nicht zuletzt: Jetzt steht der klimabegründete Freiheits-Lockdown offiziell und unabänderlich im Raum der Möglichkeiten. „Künftig“, so sagt der erörternde Text aus Karlsruhe, „können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“. Die Extinction Rebellion fordert genau dies, allerdings für sofort und weniger im Sinne der Freiheit, sondern der Umwelt.
Der Panikmodus der Politik hat nicht nur eine Leitplanke verloren, stattdessen gibt es nun Rückenwind. Zur Abwehr der dystopischen Zukunft hilft demnach die wohltemperierte, aber unerbittliche Abgewöhnung umweltschädlicher Verhaltensweisen. Die nennt Karlsruhe nicht beim Namen, sondern spricht allgemein von „mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise[n]“.
Da schwingt also wieder das Klischee vom SUV-Fahrer oder der gut verdienenden Ärztefamilie mit, die im Winter in die Karibik fliegt, aber ebenfalls von Currywurst zum Kantinenpreis.
Die Moralisierung liegt im Bezug auf die „Lebensweise“. Das ist etwas ganz anderes, als wenn man sagt: Flüge und Currywurst müssen viel teurer werden. Seit vergangener Woche sind solche „unökologischen“ Lebensweisen mit der Verfassung(sauslegung) verknotet. Das entspricht grüner Kampagnenlogik und steht quer zu „konservativen“ beziehungsweise moderierenden Abwägungen und Abgleichungen mit wirtschaftshistorischen Entwicklungspfaden eines Industrielands. Und auch (ein böses Wort?) mit der Wahrung nationaler materieller Interessen, wie auch mit jedem nicht ganz naiven Blick auf die nationale Interessenverfolgung der Weltmacht China.
Ja, die Weltrettung hängt auch an guten Lebensweisen. Das moralische Sprechen gehört in einer pluralen Demokratie aber in Verlage, Parteien und Parlamente. Es ist nun überparlamentarisch verankert. Aber die nötige ethische Abwägung wäre mehrdimensionaler als symbolische Moralen, die CO2-bezogene „Lebensweisen“ grundsätzlich verdammen.
Klimaschonende Lebensweise als Verfassungsaufgabe
Die klimaschonenden Lebensweisen, beziehungsweise die Herbeiführung ebensolcher, erscheinen damit als Verfassungsaufgabe (Artikel 20a). So heißt es in der ausführlichen Erläuterung des Urteils etwa, die Zeit sei knapp, in der „die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte“.
Die Politik erhält den Auftrag, Lebensweisen und Verhaltensweisen in einem langfristigen Plan zu verändern. Vielleicht wird der neue ökologische Mensch ja ohnehin zur Mehrheit, weil die Veggie-Küche besser bekommt und der Spessart auch ganz wunderbar erholsam ist.
Wie Faust in der Walpurgisnacht fliegen die Verfassungsrichtenden durch die Lüfte von Endzeitangst und Zeitenwende, aber deuten immer wieder an, dass der eigentliche Sinn des Rittes die Rettung der Freiheit sei. Was aber wird aus dem Karlsruher Text im Diskurs? Wie lang ist der Weg, bis die fernreisende Familie sich auch in der Nachbarschaft als verfassungsfern rechtfertigen muss?
Die von Karlsruhe übernommene Hypermoral der Emissionsfreiheit lässt – das ist das Greta-Momentum – in der Tat wenig Raum für Hoffnung. Auch nicht für die Weltrettung durch Techniksprünge (und sowieso nicht für Hoffnungen jenseits der Weltrettung).
Der Preis ist also zweitens: Das Urteil begünstigt eine radikale Vereindeutigung wissenschaftlich wie politisch bislang streitbarer Konzepte wie desjenigen von festen nationalen CO2-Budgets. Als gäbe es einen Kuchen, der unabänderlich schrumpfe und nach eindeutigen Gerechtigkeitsüberlegungen zu verteilen sei. Das klingt im Juristinnendeutsch so: „Durch die in Paragraf 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 geregelten Emissionsmengen würde das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf der Grundlage der Schätzungen des IPCC ermittelte Restbudget bis zum Jahr 2030 weitgehend aufgebraucht.“
Aber ist nicht die Zukunft offen, die technischen Möglichkeiten gerade in Zeiten biotechnischer Revolutionen an der Grenze zur Science-Fiction kratzend? Sicher lässt das Urteil, auf der „Sachebene“, auch technische Entwicklung als Möglichkeit zu einem guten Ausgang des CO2-Themas zu. Denn es geht im Klimaschutzgesetz ja um Nettoemissionen. Und wie bis dahin der technische Wandel der Mobilität, der Bioökonomie, der Ernährungs- oder Bauindustrie und veränderte CO2-Bilanzen dieser Kernsektoren beitragen, dass auch ein relativ materiell intensiver Lebensstil noch im Rahmen des Umweltverträglichen ist, steht heute in den Sternen.
Die Zukunft des Heizpilzes
Aber muss man dann apokalyptisch sprechen? Was können wir in 2021 wirklich wissen über die Zukunft des Reisens und der Heizpilze, der Metzgereien und Gokart-Bahnen, der Betonhäuser, der Gasheizungen und so weiter?
Leider verschließt die logische Verknüpfung von CO2 und Schädlichkeit zumindest semantisch den Blick in eine überraschend andere Zukunft. Der Lösungsbeitrag staatlicher Budgetierung ist überbetont. Wer weiß, in welchen Sektoren Digitalisierung die Globalisierung des Warenhandels wie stark verändern wird? Und wie es gelingen wird, aus CO2 einen Rohstoff zu machen?
In Israel sind genveränderte Bakterien erschaffen worden, die CO2 zu Biosprit oder Nahrung umwandeln können sollen. Wer weiß, ob dieser Ansatz im großen Stil ein „game changer“ wird. Oder andere. Aber wenn ja, könnte er die Klimabilanzen des Verkehrs- oder Ernährungssektors stark verändern. China, das bis 2060 auch CO2-neutral werden will, baut seine Kohlekraftanlagen mit angeschlossener industrieller CO2-Verwertung.
Die mit der Politik engmaschig verknotete NGO-Landschaft hat zu solchen technischen Lösungen in Europa bereits Nein gesagt. Und wenn Kraftstoffe aus dem CO2 der Luft oder der Industrieanlagen oder aus Plastikmüll gewonnen würden, wäre auch der Verbrennungsmotor wieder klimaneutral.
Das Plastik der Zukunft wird ebenfalls aus dem CO2 der Luft gemacht. In Leverkusen steht schon eine Pilotanlage. Solche Techniksprünge, in der Breite der Industrie angekommen, hätten gravierende Auswirkungen auf Sektorbilanzen. Vor allem aber bezogen auf die Moral des Reisens oder der Plastiktütennutzung, die das Bundesverfassungsgericht anscheinend für ewig gültig hält. Es gibt gute Gründe, an technischen Lösungen zu zweifeln. Bleiben sie ganz unerwähnt und gar nicht mitgedacht, werden aber auch sie immer mehr aus dem staatsbürgerlichen Diskurs verschwinden.
Es gibt – jenseits des populistischen, antirationalen Zynismus – zwei Wege, sich zur drohenden Megakrise zu verhalten.
Einer ist ein furchtsames, aber spielerisches Vorantasten, das neben marktorientierter CO2-Verteuerung auf Forschung und Innovation setzt und auf lokale Lösungen der vielen Spezialistinnen in Wirtschaft und Wissenschaft.
Der andere ist ein einerseits moralisierender und letztlich auch planwirtschaftlicher, der CO2 recht fantasielos zum Jahrhundertgift erklärt, der vom Staat Klarheit über genaue Entgiftungspfade verlangt und a priori technische Lösungsbeiträge wie CO2-Verwertungstechniken oder genomverändernde Pflanzenzucht (etwa Stickstoffbindung durch Crispr/Cas-Editierung) ausschließt.
Dass der erste Weg zum Erfolg führt, ist historisch wahrscheinlicher, der zweite Weg ist der für Büro- und Technokratinnen reizvollere.
Die Einseitigkeit von Karlsruhe
Karlsruhe legt den Fokus einseitig auf Risikovermeidung durch Eliminierung der Emission statt auch auf Anpassung. Allein der Faktor der Unsicherheit genüge: „Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge“, heißt es in der Karlsruher Erklärung, so „erlegt Art. 20a GG dem Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht auf.
Danach müssen bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.“ Daran mangelt es nicht. Aber müsste das Verhältnis von Innovation und Risikovermeidung in dieser wichtigen, über Wohlstand und Freiheit entscheidenden Frage nicht fortlaufend im Parlament verhandelt werden?
Das Parlament ist nicht nur der eigentliche Ort für Ausstiegsbeschlüsse, sondern vor allem für den vorgelagerten Streit über ökonomische und ökologische Abwägungen – wie zuvor auch die Parteien, die Medien und NGOs, die Wissenschaften. Staatsziele, warnten Staatsrechtler gelegentlich, würden die Macht von den regierenden Parteien und Parlamenten hin zu den Gerichten verschieben. Jetzt sehen wir, was das bedeutet.
Die Machtverlagerung von der Legislative zur Jurisdiktion ist eine Konsequenz daraus, dass Umweltschutz 1994 zum Staatsziel erklärt wurde (neben der europäischen Einigung, der Gleichberechtigung und dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht). Der Umweltminister hieß in diesem Jahr Klaus Töpfer, die Rio-Konferenz von 1992 war ein Anlass, Tschernobyl und das Verschwinden der Regenwälder waren das zeitgeschichtliche Hintergrundgeschehen. Nun sagt Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen … durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Die Verlagerung von ethischer Abwägung zum „Kopf-durch-die-Wand“ ist nun wie auf einer schleimigen Rutsche beschleunigt. Zum Vergleich ein anderes Urteil, das sich auf Artikel 20a bezieht, und zwar das Staatsziel des Tierschutzes. Über Jahre hatten zuvor mehrere Verwaltungsgerichte über das (entsetzliche) systematische Töten von Küken in der Eier-Industrie entschieden, dieses geschehe mit „vernünftigem Grund“. So urteilten die Vorinstanzen, da es wirtschaftlich geboten sei. Dann hieß es 2019 höchstrichterlich, es sei zwar nicht vernünftig, aber noch zu dulden, da sich diese Industrie historisch lange auf die Gesetzeskonformität dieses Vorgehens verlassen habe.
Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte hier nicht prinzipiell moralisch, sondern historisch. Und es sagt, erst mit der Etablierung technischer Methoden der Geschlechtserkennung werde das Kükentöten zu unterlassen sein. In Sinn und Sprache scheint dieses Urteil geradezu eine juristische Gegenwelt zu demjenigen des Bundesverfassungsgerichts zu bilden. Hier hat die Ethik das letzte Wort. Das Gericht entschied nicht für das (mehrheitsfähige): Kükentöten geht gar nicht, Ausstieg jetzt!
Die CO2-Wende hat noch fast dreißig Jahre Zeit. Das Anliegen ist heikel, die Kohlenstoffneutralität ist gesellschaftlich breiter und fundamental tiefer mit Fragen individueller Lebensführung verbunden als die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Tierschutzfragen oder Verbote oder Regulierungen toxischer Chemikalien. Kohlenstoffneutralität ohne technische Quantensprünge hieße Kulturrevolution.
Die rigide Fixierung auf einzelne Schadstoffe hat ihrerseits ihre Geschichte in der Umweltbewegung. Die Grünen haben ihre Karriere in den 1980er-Jahren als „Entgiftungspartei“ begonnen. Erst ging es ihnen um Chemiefabriken und Gewässer, dann um Atomkraft. Dadurch, dass CO2 zum Supergift wurde, verlagerte oder weitete sich der Anspruch von bürgerfreundlicher Gestaltung der Industrie zum Kampf um globale und soziale Gerechtigkeit.
Der politische Kampf gegen die Emissionen ist hinsichtlich der katastrophalen Wirkungsweise der Klimagase auf die natürlichen Lebensbedingungen der Menschheit naturwissenschaftlich unzweifelhaft sinnvoll, aber die konkrete Umsetzung unterliegt eben facettenreichen ethischen Abwägungen. Das moralische Gesetz in uns, die Klimawissenschaft über uns.
In vielen Formulierungen des Pressetextes verbergen sich zentrale metaphorische Konzepte der „grünen“ politischen Kräfte: das von der Kohlenstoffschuld, den planetaren Grenzen, der globalen CO2-Gerechtigkeit, nationalen CO2-Budgets. Jeder, der diese Konzepte in Parlamentsdebatten und Wissenschaft, in Social Media oder Interviews nicht umstandslos akzeptiert, wird sich künftig womöglich die Frage nach der Verfassungstreue stellen lassen müssen.
Die Geschichte der Umweltbewegung lässt sich allerdings von zwei Seiten verstehen. Das sind weniger Kopf und Herz, sondern mehr Ausdruck und Macht. Oder: das ökologische Fühlen und die moralisierende Skandalisierung. Das ökologische Fühlen nimmt seine Leidenschaft aus dem Schmerz, der im menschlichen Blick auf die Kollateralschäden der technokratischen Industriegesellschaft gründet.
Dazu zählen die Krebstoten von Tschernobyl, die toten Fische im Rhein nach den Chemieunfällen der 1980er-Jahre, die Ausbeutung der Tiere in industriellen Schlachtanlagen bis in die Gegenwart, aber auch die Verarmungen von Landschaften durch Windindustrieparks. All diese Schmerzen finden ihren Ausdruck im literarischen und philosophischen Schreiben. Die Erfolge der massenbewegenden Buchbestseller gründeten im poetischen Ausdruck ihrer Autorinnen: Rachel Carson, Wendell Berry, Safran Foer.
Klimapolitik aber ist untrennbar vor allem Machtpolitik. Sie ist wohl das Teilgebiet der Umweltpolitik mit dem geringsten poetischen Gehalt. Der rigide CO2-Minderungs-Klimapfad ist durch das Urteil zur umwelt- und wirtschaftspolitischen Totalperspektive von Exekutive, Legislative und Jurisdiktion geworden. Das ist eine Revolution der Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gretchenfrage lautet nun auch für alle, die der Verfassung treu sein möchten: Wie hältst du‘s mit dem „CO2-relevanten Freiheitsgebrauch“? Klimawissenschaft, Politik und Privates sind engmaschig verknüpft. Das schien für Nico Stehr noch vor zehn Jahren extrem unwahrscheinlich.
*Weil der Artikel und die Meinung außerordentlich wichtig für die Debatte „Klimaschutz“ sind, zitieren wir den Text. Verweise, Grafiken und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
Ein Richter* bringt einen Meilenstein der Analyse:
Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?
Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.
Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?
An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus?
An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern.
Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet
Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.
Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren.
Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet.
Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?
…tun sich zusammen und machen sich in Videos über die Bundesregierung lustig. Na und, könnte man sagen. Kunst und Macht haben noch nie gut miteinander gekonnt. Es ist die Aufgabe des Harlekins, auch dem mächtigsten Despoten den Spiegel vorzuhalten. Auf der Bühne lebt die Kritik, die draußen verboten ist.
Aber was heute geschah, nachdem die Filme veröffentlicht wurden, zeigt den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland. Garrelt Duin, früher SPD-Wirtschaftsminister in Nordrhein-Westfalen und derzeit Rundfunkrat beim WDR, fordert, die Kritiker aus den Programmen zu entfernen.
Wird Tatort-Kommissarin Ulrike Folkerts jetzt aus den Krimis herausgepixelt? Werden die Filme von Jan Josef Liefers aus der Mediathek gelöscht? Darf Heike Makatsch doch noch gezeigt werden, weil sie sich als erste von der Aktion gleich wieder distanziert hat?
Nun kann man über die Corona-Politik unterschiedlicher Meinung sein. Ich werfe Jens Spahn vor, dass er die Impferei (heute habe ich übrigens einen Impftermin festgelegt) so versiebt und verzögert hat, wie er es mit seinen privaten Immobilien- und Maskengeschäften niemals gewagt hätte. Darf man das nicht kritisieren? Ist Digital-Staatsministerin Dorothee Bär über jede Kritik erhaben, weil sie 100 Millionen Euro für die Digital-App verbrannt hat, und sie nicht nur zweck- und sinnlos ist – schlimmer noch: weil sie die Ausbreitung des Virus befördert hat?
Darf man das kritisieren? In einer Demokratie eigentlich schon. Nicht unbedingt in Deutschland. Da drohen Shitstorms und Schikanen, denn jeder Kritiker wird als „rechts“ gestempelt. So trommeln es die regierungstreuen Medien und Politiker den braven Bürgern in die Ohren.
Wir erinnern uns: Als die Pandemie begann, waren es der Gesundheitsminister und die Sender der ARD, die behaupteten, die Warnungen vor der Pandemie seien die Erfindung von Rechten, um die Bevölkerung zu verängstigen.
Aber wer verängstigt jetzt die Bevölkerung? Doch die Regierung und die ihnen zugetanen Medien, die jede erhöhte Inzidenz nutzen, um Panik zu erzeugen. Und das wohl nur mit dem Ziel, die Bürger zu schikanieren und die mittelständische Wirtschaft zu ruinieren. Denn dass das tote Virus nicht nachtaktiv ist, dass es nicht ausrottbar ist und dass es schlummert oder immer wieder neu eingetragen wird – das ist doch mittlerweile Allgemeinwissen.
Die Regierung ist auf dem falschen Trip, es sei denn, sie plant Größeres und nimmt Corona nur zum Anlass, sich neue Machtbefugnisse anzueignen und bürgerliche Freiheiten abzuräumen oder den Föderalismus zu beseitigen.
Und wer das alles kritisiert, ist rechts? Das ist lächerlich. Wir wissen, dass auf den Corona-Demonstrationen Linke und Rechte und vor allem frühere Grünen-Wähler ihrer Ansicht Ausdruck verleihen. Das Links-Rechts-Schema taugt da nicht, einst nannte es Norbert Blüm eine überholte „Gesäß-Geographie“. Aber es wird als Totschlagargument benutzt.
Jedenfalls sind wir den Schauspielern zu Dank verpflichtet, auch wenn man ihre Meinungen nicht teilen mag, das darf ja auch sein.
Dieser Staat zeigt gerade sein Gesicht. Es ist kein schönes Gesicht. Es ist verbissen, rechthaberisch, engstirnig und furchterregend.
Wir kennen diesen Umgang mit Künstlern aus unserer finsteren Teil-Geschichte. Das 11. Plenum des Zentralkomitees der SED vom 16. bis 18. Dezember 1965 ging als sogenanntes „Kahlschlag-Plenum“ in die Geschichte der DDR ein: Es diente vor allem der Säuberung in der DDR-Kulturpolitik von kritischen Kunstwerken und Künstlern. Das damalige Politbüromitglied Erich Honecker warf einer Reihe von Regisseuren, Drehbuchautoren und Schriftstellern „Nihilismus“, „Skeptizismus“ und „Pornografie“ vor. Als Folge des Plenums wurde die halbe Jahresproduktion der staatlichen DDR-Filmproduktionsfirma Defa verboten, unter anderem die Streifen „Das Kaninchen bin ich“ von Kurt Maetzig, „Denk bloß nicht, ich heule“ von Frank Vogel und „Die Spur der Steine“ von Frank Beyer. Auch das Theaterstück „Der Bau“ von Heiner Müller und Stefan Heyms Buch „Der Tag“ kamen auf die schwarze Liste. Insbesondere die Filme gelten heute als sehenswerte Klassiker.
Es sieht so aus, als wollten Duin und andere aus der Geschichte nicht lernen. Sie diskreditieren Künstler, die halt mal anderer Meinung sind. Wir merken, dass Deutschland kein liberales Land mehr ist, in dem man auch Schauspielern eine abweichende Meinung zugesteht, so wie sie jedem Bürger garantiert sein muss.
Die Saat von Merkels Politik geht auf: Misstrauen, Hass und Hetze gegen jeden, der es wagt, ihre „alternativlose“ Politik zu kritisieren. Es fällt auf, dass um uns herum andere Maßstäbe herrschen. Anderer Länder in Europa machen auf, schaffen Begrenzungen ab, feiern den Frühling und das Verschwinden der schlimmsten Bedrohung. Deutschland dagegen sperrt sich selbst ein, die Bürger werden gegängelt, strafbar ist es, nachts das Haus zu verlassen.
… ist das schärfste Argument für weitere Lockdowns. Und ein umstrittenes. Deutschland verfügt zwar über international vergleichsweise viele Intensivbetten. Doch für ein genaues Bild sind weitere Kriterien zu beachten.
Seit Samstag ist die „Bundesnotbremse“ in Kraft. Im verschärften Infektionsschutzgesetz gilt bundesweit nun einzig der Inzidenzwert als Kriterium für die Auslösung von Ausgangssperren, Geschäfts- und Schulschließungen, also die Zahl positiv Getesteter je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen: Mal reichen 100, mal 165, mal 200, um eine Lockdown-Verschärfung in einer Region auszulösen.
Die Notwendigkeit einer solch pauschalen Regelung wird häufig mit einem anderen quantitativen Argument begründet: Tue man nicht mehr, dann stehe eine dramatische Überlastung der Intensivstationen bevor – womöglich des ganzen Gesundheitswesens.
Dieses Argument führte im Bundestag auch Minister Jens Spahn (CDU) an: „Ich verstehe die Logik nicht, dass einige immer warten wollen, bis die Intensivstationen überlastet sind, bevor sie Maßnahmen machen.“
Die Interessenvertretung der Deutschen Intensiv- und Notfallmediziner (Divi) warnt: „Wir wollen keine Zustände wie in London, wo Anfang des Jahres Rettungswagen stundenlang vor den Kliniken warten mussten“, sagte ihr Präsident Gernot Marx WELT AM SONNTAG.
Inzwischen lägen 30- bis 40-Jährige auf den Intensivstationen; auch 30-Jährige ohne Vorerkrankungen müssten beatmet werden, von den Beatmeten sterbe die Hälfte. Solche Aussagen erschrecken viele Menschen. Ist das in jedem Fall begründet?
Tatsächlich gibt das von der Divi und dem Robert Koch-Institut betriebene Intensivbettenregister keinen systematischen Aufschluss über das Alter der Patienten – insofern bleibt unklar, wie viel mehr jüngere Menschen genau betroffen sind.
Gleichwohl sind Tendenzen erkennbar: Die Sieben-Tage-Inzidenz scheint gegenwärtig stabil, während die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen gegenüber den früheren Pandemiewellen gesunken ist. Derweil steigt die Zahl der Intensivpatienten. Es sind häufiger jüngere Menschen betroffen, die vergleichsweise länger intensiv betreut werden. Die Medizin verliert also weniger Patienten, diese bleiben dafür länger auf Station.
Zahlen der positiven PCR-Tests stiegen, Corona-Todesfälle rückläufig
Deutschland verfügt über international vergleichsweise viele Intensivbetten, es sind fast viermal so viele pro 100.000 Einwohner wie in Großbritannien. Deshalb versuchen manche Wissenschaftler, der Alarmstimmung mit anderen Zahlen zu begegnen: Deutschland erlebe seit Februar 2021 keine Über-, sondern im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2019 eine klare Untersterblichkeit, schreibt Thomas Mansky, Professor für Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen an der TU Berlin.
Das könne unter anderem daran liegen, dass die Hochbetagten geimpft seien und es zurzeit durch die Corona-Maßnahmen im Nebeneffekt keine gefährlichen Influenza-Erkrankungen gebe. Zudem stiegen durch Schnelltestungen zwar die Zahlen der positiven PCR-Tests, aber die Corona-Todesfälle nähmen ab.
Ähnlich sieht es der Medizinsoziologe Bertram Häussler vom privaten Berliner Iges-Institut: Die Todeszahlen seien seit Januar massiv zurückgegangen. Tatsächlich waren vor fast genau drei Monaten, zum 22. Januar, am Tag 859 Corona-Tote zu beklagen, 623 davon auf Intensivstationen. Zum 21. April wurden 331 Verstorbene gemeldet, davon 113 auf Intensivstationen. Die Arbeit auf diesen Stationen mag dadurch nicht leichter geworden sein, die Einschätzung einer generellen Hoffnungslosigkeit aber müsste sich verändert haben.
In Deutschland gibt es etwa 1300 Kliniken, die in der Lage sind, die laut Divi-Register zurzeit rund 5000 intensiv behandelten Corona-Patienten zu versorgen. Deutschland hat 500.000 Krankenhausbetten, je nach Zählweise sind maximal 30.000 davon Intensivbetten. Die innerhalb von sieben Tagen zusätzlich mobilisierbare Notfallreserve wird auf 10.000 Betten geschätzt.
Selbstverständlich kann die Lage in Ballungszentren wie Berlin ganz anders aussehen als etwa in Kiel. In der Kölner Uniklinik werden gerade wieder 30 Prozent der „elektiven Eingriffe“ verschoben. Dass eine Schwerpunktklinik wie die Berliner Charité am Anschlag arbeitet, ist keine Frage.
Allerdings steht mit dem vom Ex-Präsidenten des Technischen Hilfswerks Albrecht Broemme aufgebauten Sonderkrankenhaus im früheren Kongresszentrum eine Notfalleinrichtung bereit, die den Berliner Kliniken zur Entlastung sofort 500 leichte bis mittelschwere Covid-Fälle abnehmen könnte. Bisher ist es leer. „So groß ist die Not wohl doch noch nicht“, sagt Brömme. „Einen Zusammenbruch des Berliner Gesundheitswesens befürchte ich jedenfalls nicht.“
Andernorts ist man noch weiter davon entfernt. Das Uniklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) kann in Kiel und Lübeck gut 400 Intensivbetten betreiben. Pro Standort gemeldet sind im Augenblick jeweils 120, je bis zu 30 davon sind verfügbar. In Kiel wurden vergangene Woche acht Corona-Kranke intensiv behandelt, in Lübeck waren es fünf. „Wir müssen gegenwärtig keine anderen Operationen zurückstellen“, sagt UKSH-Sprecher Oliver Grieve.
Natürlich sei das Pflegepersonal durch die Pandemie extrem gefordert: „Wir dürfen nicht vergessen, dass in den allermeisten Kliniken seit Monaten ein Betretungsverbot gilt. Das heißt, dass unsere Mitarbeiter die einzigen Kontakte für die Patienten sind – und sie stellen auch den Kontakt zu den Angehörigen her, die sich sorgen, und berichten ihnen, wie es den Kranken geht. Das kostet Kraft und Zeit.“
Dass die bundesweit rund 54.000 Intensivpflegekräfte (Krankenhauspflegekräfte: etwa 320.000) in der Pandemie besonders beansprucht sind, kommt bei Ingo Böing täglich an. Er arbeitete 17 Jahre lang in der Intensivpflege und Anästhesie, heute ist er Referent beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).
„Mehr noch als die Bezahlung sind die Arbeitsbedingungen unser Problem“, sagt Böing. Das habe lange vor Corona begonnen: So seien im Namen von Sparsamkeit und Effizienz im Pflegebereich mehr als 50.000 Vollzeitstellen abgebaut worden. Das traf natürlich auch die Intensivpflege. „Von diesem Kahlschlag haben wir uns nie richtig erholt“, sagt Böing.
Deshalb fordern DBfK, Deutscher Pflegerat, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Ver.di eine bedarfsorientierte Personalbemessung für Krankenhäuser – gerade in Pandemiezeiten ist man bei zum Teil ausgesetztem Pflegeschlüssel noch weiter entfernt davon.
Im vergangenen Jahr gaben immerhin 9000 Pflegekräfte ihren Beruf auf; einer aktuellen Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin zufolge wollen 31 Prozent der Intensivpflegenden nicht länger in ihrem Beruf arbeiten.
„Wir brauchen eine große Krankenhausstrukturreform“, sagt Christian Karagiannidis, wissenschaftlicher Leiter des Divi-Intensivregisters: „Sie darf nicht ökonomisch orientiert sein, sondern muss die Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt stellen.“
Ausgerechnet seit Beginn der zweiten Corona-Welle gibt es eine weitere Erschwernis: Nur noch bestimmte Kliniken erhalten Freihaltepauschalen und auch die nur, wenn 75 Prozent ihrer Intensivbetten belegt sind. Auf diese Weise fielen in Nordrhein-Westfalen zwei Drittel der kleineren Krankenhäuser als Reservekapazitäten aus, kritisierte Jochen Brink, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft NRW, bereits im November:
„Die bürokratische Regelung kann schnell dazu führen, dass schwer erkrankten Corona-Patienten eine Odyssee zu freien Behandlungsplätzen droht, weil manche Kliniken keine Betten freiziehen können, ohne in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu geraten.“ Die Finanzierung ausreichender Notfallkapazitäten ist also ebenfalls ein Thema.
„Aktuell werden in der Mehrzahl der Kliniken wie schon zu Beginn der ersten und zweiten Welle planbare Eingriffe verschoben“, sagt Gerald Gaß, Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Das sei für die betroffenen Patienten schlimm, aber noch kein Anzeichen eines Notstands: „Wir befinden uns mitten in der größten Herausforderung, die das deutsche Gesundheitswesen seit Gründung der Bundesrepublik zu bestehen hat, da kann niemand erwarten, dass die Krankenhäuser gleichzeitig einen uneingeschränkten Regelbetrieb garantieren.“
Das ganze Land jedenfalls ist weit entfernt vom Normalbetrieb.
Intensivbetrieb ist nie „Normalbetrieb“!
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Begleitet vonDemonstrationen in Berlin(Link MEDIAGNOSE)und unter Protest der Opposition hat der Bundestag am Mittwoch, 21. April 2021, das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) beschlossen, das eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. In namentlicher Abstimmung stimmten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung, 250 lehnten ihn ab, 64 Abgeordnete enthielten sich.
Mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ werden das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert. In zweiter Lesung hatten CDU/CSU und SPD ihrem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zugestimmt, während AfD, FDP und Linksfraktion ihn ablehnten. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/28692) und einen Bericht (19/28732) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/28733) vorgelegt.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (19/28444) werden dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, greifen künftig bundeseinheitliche Regelungen. Danach werden private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Außerdem gelten zwischen 22 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen. Der Koalitionsentwurf hatte ursprünglich eine Beschränkung ab 21 Uhr vorgesehen, der Bundestag verschob den Beginn auf 22 Uhr. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums bleiben allerdings gestattet, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen. Der Bundestag beschloss eine weitere Ausnahme für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 und 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.
Darüber hinaus wird der Umgang mit Personen geregelt, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Hierzu ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung geplant, die vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Zustimmung des Bundestages ist künftig auch für andere Corona-Rechtsverordnungen vorgesehen. Die Abgeordneten verständigten sich zudem auf eine Befristung des Gesetzes bis Ende Juni 2021.
Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften
Untersagt wird bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie von Gaststätten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sind dagegen weiterhin möglich. Schließen sollen auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch das Bereitstellen von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken kann untersagt werden. Die Regelungen treten außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Regelungen für den Schulbetrieb
Zusätzliche Einschränkungen betreffen den Schulbetrieb. So müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Inzidenzwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.
Außerdem sieht das Gesetz eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.
So viel Homeoffice wie möglich
Beschäftigte müssen im Homeoffice arbeiten, wenn ihnen dies möglich ist. Gründe, dass es nicht möglich ist, können räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Arbeitgeber müssen gegenüber der zuständigen Behörde darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist, wenn die Behörde dies verlangt.
Auch wird klargestellt, dass Kontakte bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, der Teilnahme an Streiks, der Wahrnehmung politischer Mandate, ehrenamtlicher Tätigkeiten oder behördlicher Termine nicht als Kontakte im Rahmen privater Zusammenkünfte zählen. Zudem werden bei Trauerfeiern statt 15 nun 30 Personen zugelassen, um dem Bedürfnis nach einem angemessenen Rahmen zu entsprechen.
CDU/CSU: Kompromisse sind ein Zeichen von Stärke
In der Schlussberatung warben Vertreter der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU/CSU und SPD um Zustimmung zu der Novelle. Um die dritte Infektionswelle zu brechen, seien schnell einheitliche Auflagen notwendig. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus erinnerte an die vielen Kranken und Toten, die das Virus bereits gefordert hat. Angesichts der eingeschränkten Freiheitsrechte werde oft mit dem Grundgesetz argumentiert, die Verfassung sichere aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Es ist unsere Aufgabe, das Leben und die Gesundheit zu schützen.“
Deswegen müsse nun gehandelt werden, sagte Brinkhaus und fügte hinzu, die Vorlage sei in den Beratungen noch geändert worden, „um Brücken zu bauen für alle, die kritisch sind“. Die erzielten Kompromisse seien auch kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Das Gesetz respektiere zudem den Föderalismus, denn der Bund steige erst bei Inzidenzen ab 100 mit bundeseinheitlichen Regelungen ein, vorher seien die Länder zuständig. Brinkhaus betonte mit Blick auf die notwendige Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen des Bundes: „Nie war so viel Demokratie in der Pandemie-Bekämpfung wie jetzt.“
AfD: Ein Angriff auf Freiheitsrechte
Die AfD-Fraktion hingegen wertete die Novelle als Beleg für undemokratische und untaugliche Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Fraktionschef Alexander Gauland rügte, die Regelungen seien ein Angriff auf Freiheitsrechte, Föderalismus und den gesunden Menschenverstand. Wenn zudem Gegenargumente als politische Profilierung abgetan würden, sei jede sachliche Auseinandersetzung zu Ende. „Sie stecken in ihren Schützengräben fest und werfen der Opposition Destruktion vor.“ Tatsächlich habe die Regierung bei der Impfstoffbeschaffung versagt. Statt ausreichend Impfstoff zu beschaffen, würden Freiheitsrechte eingeschränkt.
Statt so viel wie möglich Bewegung an frischer Luft zu ermöglichen, werde aufgrund einer jederzeit manipulierbaren Inzidenz das öffentliche Leben stillgestellt. Gauland mutmaßte, dass die Einschränkungen auch als Experiment gedacht seien für ein mögliches künftiges Vorgehen, etwa in der Klimapolitik. „Im Grunde lassen sich für jeden Bereich der Politik Inzidenzen festlegen.“ Mit Blick auf die Demonstranten sagte er: „Die da draußen protestieren, sind nicht alle Querulanten. Sie können nicht das halbe Volk zu Querulanten machen.“ Grundrechte seien auch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. „Das Gesetz ist ein Tabubruch, auch wenn Sie versucht haben, die Giftzähne ein wenig abzuschleifen.“
FDP: Inzidenz als alleiniger Maßstab völlig ungeeignet
Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken, die nach wie vor nicht ausgeräumt seien. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) begrüßte zwar die bundeseinheitlichen Regelungen im Grundsatz ebenso wie die Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen, denn: „Eine parlamentarische Beteiligung ist immer auch eine Qualitätskontrolle.“ Der Gesetzentwurf beinhalte jedoch erhebliche handwerkliche Mängel. So seien Ausgangssperren keine geeigneten Maßnahmen. Es gebe keine Evidenz, dass Ausgangssperren die Verbreitung des Virus verhindern könnten. Ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff sei nicht gerechtfertigt.
„Wir benötigen wissenschaftliche Erkenntnisse und keine Behauptungen“, sagte die FDP-Politikerin und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Sie kritisierte überdies die alleinige Ausrichtung der Auflagen an den Inzidenzen. Die Inzidenz als alleiniger Maßstab sei völlig ungeeignet, das Infektionsgeschehen abzumildern. Besser geeignet wäre eine gewichtete Inzidenz. Sie mahnte zudem: „Die Notbremse darf nicht dazu führen, dass die wichtigen Modellprojekte wie in Tübingen abgebrochen werden.“
Linke: Regierung taumelt von einem Murks zum nächsten
Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Wirtschaft bei den Auflagen zu sehr verschont, während die Hauptlast von den Bürgern zu tragen sei. Die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali kritisierte: „Die Bundesregierung taumelt von einem Murks zum nächsten.“ Die großen Probleme würden nicht gelöst. Zugleich werde versucht, Grundrechtseinschränkungen im Vorbeigehen zu beschließen. Ausgangssperren seien ein Eingriff in die Grundrechte, derweil steckten sich viele Menschen am Arbeitsplatz an. „Nach wie vor nehmen Sie die Arbeitgeber nicht richtig in die Pflicht.“
Auch die Schulregelungen seien nicht nachvollziehbar. Es sei verständlich, wenn Eltern angesichts der Vorgaben nur mit dem Kopf schüttelten. Die Linken-Politikerin forderte außerdem, soziale Härten in der Pandemie besser zu berücksichtigen. So sei letztlich das Risiko für Menschen mit niedrigem Einkommen höher. Unbürokratische Hilfen seien auch für kleine Unternehmen wichtig, ebenso ein Gesundheitswesen, bei dem nicht der Profit im Vordergrund stehe.
Grüne: Das Fahren auf Sicht ist verantwortungslos
Wie andere Redner machte auch Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass die Lage sehr ernst ist. „Wir brauchen einen schnell wirksamen Wellenbrecher.“ Sie kritisierte, die Bundesregierung habe zu spät und zu zögerlich gehandelt. Es sei gut, wenn der Bund jetzt die Verantwortung wahrnehme. Das Fahren auf Sicht sei verantwortungslos, es lasse viele Menschen an der Handlungsfähigkeit des Staates zweifeln.
Gleichwohl könne der Notbremse in dieser Form nicht zugestimmt werden. Zwar habe es bei den Beratungen noch Verbesserungen gegeben, insgesamt reiche das aber nicht aus, um eine Trendumkehr zu schaffen. Der Gesetzentwurf sei handwerklich schlecht gemacht und in sich inkonsistent. Die unterschiedlichen, maßgeblichen Inzidenzen seien weder verständlich noch wissenschaftlich hergeleitet. Die Auflagen seien auch nicht verhältnismäßig.
Spahn: Impfkampagne hat sich stark beschleunigt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumte ein, dass die Einschränkungen hart seien, aber angesichts der Lage angemessen, verhältnismäßig und geeignet. „Die Notbremse ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses.“ Der Kampf gegen das Virus präge den Alltag und verursache Leid, Härten und Kosten. Daher müssten nun tiefgreifende Entscheidungen getroffen werden. In den Intensivstationen würden immer mehr Patienten versorgt, die Lage in den Krankenhäusern sei wieder dramatisch, eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vermieden werden.
Laut Spahn werden derzeit viele Ausbrüche bei jungen Leuten registriert. Die Notbremse ziele unter anderem auf den betrieblicher Alltag, Schulen und Kitas. Der Minister verwies auf die Erfolge beim Impfen und Testen. So gebe es inzwischen mehr als 15.000 Teststellen im Land, die Impfkampagne habe sich stark beschleunigt. Impfen und testen allein reiche aber nicht, um die dritte Welle zu brechen. „Wir können das Virus nicht wegtesten.“ Daher sei das bewährte Mittel, Kontakte zu reduzieren.
Scholz: Wir brauchen jetzt Klarheit und Konsequenz
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stellte die Bevölkerung darauf ein, dass der Kampf gegen die Pandemie noch länger dauern könnte, mit allen wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Es sei daher richtig, „mit enormen fiskalischen Mitteln“ Leben zu retten. Scholz betonte: „Was wir jetzt brauchen ist Klarheit und Konsequenz.“ Er zeigte sich überzeugt, dass mit den allgemein gültigen Regeln die Akzeptanz in der Bevölkerung wachsen werde, auch wenn die Lage für viele Menschen schwierig sei.
Scholz mahnte, die enorme Kraftanstrengung der Pfleger und Ärzte in der Pandemie im Blick zu behalten. „Sie können fast nicht mehr, sie schuften jeden Tag.“ Zugleich müsse auch die Hoffnung in den Blick genommen werden, fügte der SPD-Politiker hinzu und nannte die neuen Testmöglichkeiten und die Fortschritte beim Impfen. Scholz versprach: „Es geht nicht um einen Dauerzustand, es geht darum, die Pandemie zu überwinden.“
Änderungs- und Entschließungsanträge abgelehnt
In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag in zweiter Lesung vier Änderungsanträge der FDP (19/28752, 19/28753, 19/28755, 19/28756) ab. Dem ersten Änderungsantrag (19/28752) stimmten 88 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 116 enthielten sich. Dem zweiten Änderungsantrag (19/28753) stimmten 149 Abgeordnete zu, 450 lehnten ihn ab, 61 enthielten sich. Dem dritten Änderungsantrag (19/28755) stimmen 90 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 114 enthielten sich. Dem vierten Änderungsantrag (19/28756) stimmten ebenfalls 90 Abgeordnete zu, 459 lehnten ihn ab, 110 enthielten sich.
Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/28760). 117 Abgeordnete stimmten dafür, 457 dagegen, 78 enthielten sich.
Zwei weitere Änderungsanträge der FDP (19/28754, 19/28757) wurden per Handzeichen bei Enthaltung der Linken und der Grünen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch zwei Änderungsanträge der Linken (19/28758, 19/28759). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten sie ab, die FDP und die Grünen enthielten sich.
In dritter Lesung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der FDP (19/28761) und der Linken (19/28762) ab. Beim FDP-Entschließungsantrag enthielt sich die Linksfraktion, die FDP stimmte zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
Drei Anträge der Linken abgelehnt
Keine Mehrheit fanden auch drei Anträge der Fraktion Die Linke: Darin forderten die Abgeordneten zum einen eine „Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft“ (19/24453), „Lockdown-Maßnahmen durch Gesetz, nicht durch Verordnungen“ (19/25882) sowie „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Beim ersten und zweiten Antrag enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Dem dritten Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen zu, die übrigen Fraktionen votierten dagegen.
Auch zur Abstimmung über diese drei Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vorgelegt (19/28692, 19/28732).
Erster abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert ein ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/24453) eine Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen.
Die Abgeordneten verlangten unter anderem, einen vorrangigen Versorgungsauftrag zugunsten dauerhaft gefährdeter Personengruppen in einer epidemischen Notlage für Schutzausrüstungen, Testmöglichkeiten und Impfkapazitäten zu verankern.
Zweiter abgelehnter Antrag der Linken
Nach Ansicht der Linksfraktion muss der Corona-Lockdown per Gesetz und nicht über eine Verordnung geregelt werden. Alle für das Gemeinwesen wesentlichen Entscheidungen benötigten die Zustimmung der Parlamente und dürften nicht an Regierungen oder andere Stellen delegiert werden, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen, hieß es im zweiten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/25882).
Es müsse sichergestellt werden, dass alle Entscheidungen von substanziellem Gewicht vom Bundestag getroffen werden. Die bereits geltenden Rechtsverordnungen des Bundes müssten als Gesetzentwurf vorgelegt werden. Auch müsse klar definiert werden, welche Maßnahmen die Landesregierungen oder andere Behörden unter welchen konkreten Voraussetzungen beim Erreichen oder Unterschreiten welcher Kennzahlen für die einzelnen Kreise treffen müssten oder sollten.
Dritter abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion forderte mehr Schnelltests und Selbsttests. Selbsttests ermöglichten es den Menschen, sich aktiv an der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beteiligen und andere zu schützen, hieß es im dritten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/27960).
Die Abgeordneten forderten, flächendeckend die Möglichkeit zu schaffen, mehrmals pro Woche für alle kostenlose Selbsttests zu erhalten. Für Kitas und Schulen sollten verpflichtend mindestens zweimal in der Woche Schnelltests für Kinder und Personal angeboten werden. (pk/eis/ste/sas/vom/21.04.2021)
Meint er, er wär schon Kanzler mit der Befugnis zum „Rückgängig machen“?
Markus Söder ist m. E. kein Demokrat, er ist ein Hampelmann, der nach derPfeifenschnur der Hygienediktatorin Merkelhampelt:
Eine Nominierung von Hans-Georg Maaßen als Bundestagskandidaten wäre nach Auffassung von Markus Söder ein „schwieriges Signal“. Der CSU-Chef geht noch weiter und wendet sich direkt an die Thüringer CDU.
CSU-Chef Markus Söder hat die Thüringer CDU vor einer Aufstellung von Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen als Kandidaten für die Bundestagswahl gewarnt. „Das wäre ein schwieriges Signal – ich hoffe, dass die Thüringer CDU klug entscheidet“, sagte Söder in einem am Donnerstag veröffentlichten Gespräch mit dem Magazin „Spiegel“.
Die Pläne für eine mögliche Kandidatur Maaßens in Südthüringen sind in der Union umstritten. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Maaßen stand von 2012 bis 2018 an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er geriet 2018 nach Äußerungen über rechtsextreme Ausschreitungen in Chemnitz in die Kritik. Abgelöst wurde er nach langem Hin und Her.