Wirtschaft, Klimaschutz und Energie – Nr. 149
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Montag, 6. November 2023
- Bundesregierung will Energiepreisbremsen verlängern
Klimaschutz und Energie/Verordnung
- Abregelung erneuerbarer Stromerzeugung
Klimaschutz und Energie/Antwort
1. Bundesregierung will Energiepreisbremsen verlängern
Klimaschutz und Energie/Verordnung
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen verlängern. Eine Fortführung der Energiepreisbremsen im Winter 2023/2024 würde eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen, heißt es in dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (20/9062) zur Verlängerung der Energiepreisbremsen(PBVV).
Europa befinde sich angesichts des weiter andauernden Krieges in der Ukraine nach wie vor in einer Phase,in der unerwartet Risiken entstehen könnten. Die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremsen hätten im Winter 2022/2023 dazu beigetragen die Erwartungen der Letztverbraucherinnen und -verbraucher zu stabilisieren. Dies dürfte beruhigend auf die Energiemärkte gewirkt haben, heißt es in dem Entwurf. Die Energiepreisbremsen seien nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) bis 31. Dezember 2023 befristet. Sie können aber jeweils durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages bis 30. April 2024 verlängert werden. Das solle mit der Verordnung geschehen.
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Einschub MEDIAGNOSE
WELTonline am 30.10.2023: Bund verpasst laut Stadtwerken Verlängerung der Energiepreisbremse
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2. Abregelung erneuerbarer Stromerzeugung
Klimaschutz und Energie/Antwort
Berlin: (hib/MIS) Rund 70 Prozent (5.682 Gigawattstunden) der Abregelungen von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im gesamten Jahr 2022 erfolgten aufgrund von Engpässen im Übertragungsnetz. Die restlichen rund 30 Prozent (2.389 Gigawattstunden) der Abregelungen sind in den Verteilernetzen verursacht worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/9016) auf die Kleine Anfrage (20/8445) der Fraktion Die Linke zur Abregelung erneuerbarer Stromerzeugung und Anpassung des Strommarktdesigns hervor.
Im Weiteren führt die Regierung aus, dass wegen der Netzengpässe auch Offshore-Windenergie von Abregelungen betroffen seien. Wie jede Abregelung anderer Erneuerbare-Energien-Strom-Erzeugung sei diese nach dem geltenden Einspeisevorrang und den Grundsätzen des Redispatch 2.0 auf ein Minimum zu beschränken. Redispatch ist im Bereich des Stromhandels ein Eingriff zur Anpassung der Leistungseinspeisung von Kraftwerken auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers mit dem Ziel, auftretende regionale Überlastungen einzelner Betriebsmittel im Übertragungsnetz zu vermeiden oder zu beseitigen. „Zur Reduzierung der Abregelung ist ein zügiger Ausbau der Elektrizitätsversorgungsnetze notwendig“, heißt es.
Bei der Netzbetriebsführung gelte die Prämisse, so viel Erneuerbare-Energien-Strom wie möglich im Stromnetz aufzunehmen und zu den Verbrauchern zu transportieren. Daher würden im Rahmen des Redispatch vorrangig konventionelle Anlagen abgeregelt. Wenn diese Abregelungen nicht genügten, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung zu gewährleisten, würden vorrangig diejenigen Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt, die gut auf die Engpässe wirkten. Eine gleichmäßige Einschränkung der Erneuerbare-Energien-Erzeugung bei unterschiedlicher Wirkung auf die Netzengpässe würde nach Auffassung der Regierung dazu führen, dass insgesamt mehr Erneuerbare-Energien-Strom abgeregelt und im Gegenzug auch mehr konventionelle Stromerzeugung im Wege des positiven Redispatch stattfinden müsste. Das würde nicht nur unnötigerweise den CO2 -Ausstoß erhöhen, sondern Zusatzkosten für die Stromverbraucher und einen Mehrverbrauch von Gas und Kohle bedeuten.
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