⚠️ Dringende Ansage von Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag! In diesem exklusiven Video bricht Weidel ihr Schweigen und erklärt, warum sie glaubt, dass ‚Deutschland verloren ist.‘ 🇩🇪💔
Diese schockierenden Worte werfen viele Fragen auf. Ist Deutschland wirklich in einer Krise? Und wenn ja, was sind die nächsten Schritte?
Das große Interview mit Herbert Kickl und Alice Weidel bei 06
Premiere im deutschsprachigen Fernsehen: Alice Weidel (AfD) und Herbert Kickl (FPÖ) erstmals im Doppelinterview! Bei Stefan Magnet, AUF1! Und erstmals dürfen die beiden im Fernsehen auch wirklich ihre Argumente vorbringen und frei sprechen…! Was läuft hier wirklich falsch? Können Wahlen überhaupt etwas verändern und was würden AFD und FPÖ tun, um dieses Land zu retten? Gibt es überhaupt noch Rettung? Es geht um die grundsätzliche Frage, betonen beide: Wird es in Zukunft wieder eine Politik für die eigene Bevölkerung geben oder wird weiter gegen das Volk regiert.
… schlagen immer neue Wege legaler Zuwanderung vor, um illegale Migration einzudämmen. Das kann nicht gelingen: Viele derjenigen, die nicht kommen dürften, werden es trotzdem versuchen – mit dem Zauberwort „Asyl“. Wer das ändern will, muss das Undenkbare denken. …
… Es war keine konzertierte Aktion, sondern Zufall, dass der erste parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei und der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn jüngst ähnliche Vorschläge in die Welt gesetzt haben, um die illegale Migration nach Europa, insbesondere nach Deutschland zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen.
Der Jurist Frei will das Individualrecht auf Asyl in der Europäischen Union abschaffen und es durch eine sogenannte „Institutsgarantie“ ersetzen. In deren Rahmen sollen „Kontingente“ von 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftigen pro Jahr in die EU einreisen dürfen, ausgewählt vom Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Frei hatte seinen Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vorher unterrichtet.
Fraktionsvize Spahn will auf demselben Wege die Türen der EU für Flüchtlingskontingente ähnlicher Größenordnungen öffnen. Wie das juristisch gehen soll, lässt der Nicht-Jurist offen: „Deutschland braucht eine Pause von dieser völlig ungesteuerten Asyl-Migration“, sagte Spahn vor wenigen Wochen in einem Interview. „Daher braucht es ein klares Signal an den EU-Außengrenzen.“
… Prof. Dr. Naika Foroutan ist Politik- und Sozialwissenschaftlerin und eine der bekanntesten Migrationsforscherinnen Deutschlands. Sie ist die Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung und Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Zentrale Aussage der vom deutschen Steuerzahler alimentierten „Professorin“:
„Dieses Land gehört per se niemandem“, sagt Migrationsforscherin Prof. Dr. Naika Foroutan über Deutschland. Die Frau ist Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, das auch Politiker berät.
Die Migrationsforscherin Naika Foroutan hat im Focus einen sehr eigenwilligen Blick auf die Migration nach Deutschland offenbart: „Viele Menschen haben das Gefühl, ihr ‚eigenes‘ Land nicht mehr wiederzuerkennen. Zu Recht, möchte man sagen – denn es sieht anders aus, es ist jünger geworden, es spricht anders, es isst anders, es betet anders, als früher. Doch sie vergessen: Dieses Land gehört per se niemandem.“
… werden so bald nicht in ihre Heimat zurückkehren. Daher ist es ein Fehler, ihre Integrationshilfen zu kürzen. Es gäbe eine andere Möglichkeit, zu sparen – auch gegen moralische Bedenken der Grünen. …
… In Deutschland besteht die Unart, fast jedes politische Thema in eine Frage der Moral zu verwandeln und Bedenken als einen Bruch des Anstandes zu unterdrücken. Besonders in der Migrationspolitik ist die Macht der Moraltrompeter weitgehend ungebrochen.
Bei nüchterner Betrachtung bleibt festzustellen: Noch immer sind über die Hälfte der syrischen Flüchtlinge, die seit 2015 ins Land kamen, ohne Beschäftigung. Man darf hinzufügen: Viele von ihnen werden in den nächsten Jahren wohl auch kaum eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle finden. Manche von ihnen sind schlichtweg nicht zu integrieren.
Die Bundesregierung, die sparen will und muss, ist nun dabei, die Eingliederungshilfen zu kürzen. Die Union hält diese Entscheidung für verhängnisvoll, weil gerade unter den Asylzuwanderern ein erhebliches Arbeitskraftpotential schlummere, das mit intensiver Förderung geweckt werden könne.
Welche der Seiten hat recht? Eigentlich beide. Auf der einen Seite ist es fraglich, ob die Finanzierung weitere Integrationsprogramme tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen. Auf der anderen Seite sollte sich keiner der Illusion hingeben, dass die Mehrheit der Syrier, die ab 2015 nach Deutschland kamen, in absehbarer Zeit wieder in ihre Heimat zurückkehren werden.
Wenn sie aber bleiben, muss alles getan werden, um sie so gut wie es eben geht in die Arbeitsgesellschaft zu integrieren. Selbst Straßenfeger sollten die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass man sie verstehen kann und sie sich verständigen können.
Familiennachzug einschränken
Allerdings bleibt die Frage, ob man diejenigen, welche trotz Eingliederungshilfen nicht willens oder in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen, auch noch ihre Verwandten nachholen dürfen. Bisher haben anerkannte Flüchtlinge das Recht auf privilegierten Familiennachzug, sie müssen also nicht die für andere Ausländer geltenden Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhaltes erfüllen. Vielleicht sollte die Regierung diese Bedingung auf diese schutzbedürftige Gruppe ausdehnen.
Vor allem die Grünen werden dagegen moralische Bedenken ins Feld führen und sich – wie in der Migrationsfrage häufig – wohl auch dieses Mal durchsetzen. Im Triumph der guten Gesinnung würden dann wieder einmal die Gesetze der Vernunft außer Kraft gesetzt.
Der CDU-angehörige Ministerpräsident von Sachsen, Herr Kretschmer, setzt angesichts der Not der Kommunen bei der Bewältigung der neuen Asylkrise und dem daraus mitverursachten drohenden Wählerverhalten auf einen nationalen Lösungsansatz. Er schlägt eine Grundgesetzänderung vor, ohne konkret zu sagen, was Inhalt dieser Änderung sein könnte. Dem Bürger will er damit vermitteln, keine Anstrengung sei zu groß, um der Masseneinwanderung zu begegnen. Selbst vor einer Grundgesetzänderung schrecke man nicht zurück, wohl wissend, dass es dafür nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit geben wird.
Die Innenminister der EU-Länder haben jetzt einen europäisch geprägten Lösungsversuch der Asylkrise erarbeitet, der die Nationalstaaten entlasten und die Situation an den EU-Außengrenzen verbessern soll.
I. Die deutsche Rechtslage
Das nationale Recht stellt alle Mittel zur Verfügung, um der Migrationskrise Herr zu werden. Der Vorschlag des sächsischen Ministerpräsidenten ist Teil der bewusst betriebenen Verdrängungskunst, auf dem verminten Gelände der Migration die wirklichen Probleme anzugehen. Entgegen der hier maßgeblichen Vorschriften des Grundgesetzes (GG) und des Asylgesetzes (AsylG) ist durch die betriebene Politik ein Einfallstor für ungeregelte Einwanderung geöffnet worden. Es bedarf keiner Grundgesetzänderung, um dieses Einfallstor zu schließen.
Seit der Änderung des Grundgesetzes 1993 heißt es in Art. 16a GG:
Abs. 1:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Sämtliche sog. Wohlstandsflüchtlinge sind danach vom Recht auf Asyl ausgeschlossen.
Abs. 2 Satz 2:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Deutschland ist ausschließlich von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und sog. sicheren Drittstaaten (Schweiz) umgeben. Sämtliche Personen, die über den Landweg einreisen, haben in Deutschland kein Asylrecht. Sie sind an der deutschen Grenze zurückzuweisen. Deshalb heißt es in § 18 Abs. 2 AsylG:
„Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist (…).“
In der Praxis spielt das Asylgrundrecht aus Art. 16a GG – gerade wegen des strikt formulierten Ausschlusses – kaum noch eine Rolle. Es betrifft Einreisende über den Luft- oder Seeweg. Für diese relativ wenigen Fälle ist die Prüfung von Asylanträgen gemäß § 18a AsylG, Art. 15 der Verordnung (EU) 604/2013 (sog. Dublin-III-VO) in den Transitbereichen der Flug- oder Seehäfen durchzuführen. Von diesen dort Ankommenden werden zur Zeit nur 1 bis 2 % als asylberechtigt anerkannt.
An Stelle der Zurückweisung, wie es deutsches Recht vorschreibt, ist bei den in der Regel gut informierten Migranten bekannt, dass in Deutschland Grenzkontrollen praktisch nicht bestehen und Zurückweisungen vor Betreten Deutschlands nicht erfolgen. Überstellungen in das Ersteinreiseland der EU werden kaum praktiziert. Das Ersteinreiseland Italien hat zusätzlich im Dezember 2022 mitgeteilt, es werde trotz seiner Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren Rückführungen ablehnen. Abschiebungen nach erfolglos durchgeführtem Asylverfahren werden, im Verhältnis zu der Anzahl der nach Deutschland einreisenden Migranten, nur in zu vernachlässigendem Prozentsatz durchgeführt.
Ohne Angleichungen der Sozialleistungen in der EU wird Deutschland mit seinen – im Vergleich zu anderen europäischen Ländern – Spitzenleistungen im Sozialbereich (auch als „Asylmagnet“ bezeichnet) nicht von Migrationsdruck befreit werden.
Kommunalpolitiker (Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion Augsburg) und Familienvater Andreas Jurca wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag von kriminellen Migranten brutal zusammengeschlagen und schwer verletzt. Andreas Jurca sprach exklusiv mit der DeutschlandKURIER-Reporterin Gabrielle Mailbeck über die brutale Attacke.