DDR 2.0: Wohnungsnot?

Wenn man seit 2015 mindestens …

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… 2 Millionen Menschen plus Familiennachzug plus jedes Jahr eine Großstadt zusätzlich nach Deutschland holt, ist es nicht verwunderlich, dass Wohnungen fehlen. Vor allem für diese Leute.

Die schon länger hier lebenden Menschen wohnen bereits in einer Wohnung. Da wird bzgl. möglicher Mieterhöhungen Alarm geschlagen. Mieterhöhungen, die direkte Folge der wahnsinnigen Migrationspolitik sind. Merke: Je stärker die Nachfrage, desto höher der Preis.

Dass die obigen Zusammenhänge nicht thematisiert werden, ist in Deutschland mittlerweile selbstverständlich. Da fangen Großkopferte lieber an, von Enteignungen zu fabulieren. Enteignungen, die keine Wohnung mehr bringen würden. Es wird halt nur mal ausgetestet, wie der deutsche Michel reagiert.

Damit man weiter den Weg Richtung DDR 2.0 beschreiten kann.

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Ein feines Beispiel zum Bereiten dieses Weges liefert einmal mehr Joachim Zinsen. Morgen ab 11:00 Uhr hier auf mediagnose.de

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Es gibt Menschen, die möchten, dass …

… jeder Mann, jede Frau aus aller Welt …

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Clans: Es werden immer mehr

Eine Erkenntnis sickerte …

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Artikel zum Sonntag, 31.3.2019: Der Herr Quent hat Hochkonjunktur:

Ein weiterer abstruser Artikel zu den Rechten.

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Die Leser ´toben`

War schon beim Artikel vom 24.3.2019

… über die Aussagen von BAMF-Chef Hans Eckard Sommer die Leserresonanz gewaltig und eindeutig, so wiederholte sich das Leservotum beim Artikel über die Reaktion unserer Menschen mit Guten Gedanken.

Kampf gegen Abschiebungen

Grün-kursives Zitat und Bericht lesen: Hier klicken

„In einer freiheitlichen Demokratie hat die Zivilgesellschaft das Recht, daraufaufmerksam zu machen und zu Demonstrationen an Flughäfen am Tag der Abschiebung nach Afghanistan zu informieren“, so Burkhardt. „Diese demokratischen Grundrechte mit Mitteln des Strafrechts anzugreifen, wie es Innenminister Seehofer mit seinen Gesetzesplänen vorhat, ist sehr irritierend.“

Mit weit über 800 Herzchen der beliebteste Leserkommentar:

Quelle & weitere Kommentare: Hier klicken

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Ein feiner Bericht bei Tichy ergänzt die Thematik:

Grün-kursives Zitat & Bericht lesen: Hier klicken

Dem neuen BAMF-Präsidenten geht es aber nicht nur um den verbesserten rechtmäßigen Vollzug behördlicher oder gerichtlicher Ablehnungen von Asylanträgen, sondern ebenso um die Eindämmung des anhaltenden Zustroms von Asylbewerbern ohne Aussicht auf Asyl. Dieser würde sich zwar auch schon durch eine wirksame Sanktionierung der Anti-Abschiebe-Politik der von ihm kritisierten Organisationen und Netzwerke vermindern, wenn ausreisepflichtige Asylbewerber nicht mehr wie bisher damit rechnen können, sich mit „zivilgesellschaftlicher“ Unterstützung einfach ihrer Abschiebung entziehen zu können.

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BAMF-Chef Sommer erläutert Staatsversagen

 BAMF-Chef Hans-Eckardt Sommer ist mutig:

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Artikel zum Sonntag, 24.3.2019: Neuseeland und die Rechten

 Da bringt ein Irrer in der Moschee …

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Ausreisepflicht & Drei-plus-zwei-Regelung

Dr. Robert Seegmüller ist Richter

… am Bundesverwaltungsgericht. Im Interview mit DIE WELT offenbaren sich die Schritte, die das Staatsversagen in Deutschland legalisieren. Ein weiterer Systembruch – nach Aufgabe der Grenzkontrollen mit Zurückweisung von nicht Einreiseberechtigten – wird hingenommen.

Da nutzt auch der Appell des Richters wenig: Ziel sollte schon weiterhin sein, die vom Gesetzgeber angeordneten Ausreisepflichten auch durchzusetzen.

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Ein Ausschnitt aus dem Interview:
Grün-kursives Zitat & komplettes Interview lesen: Hier klicken

WELT: Seit drei Jahren können abgelehnte Asylbewerber sogar einen Rechtsanspruch auf drei Jahre Duldung plus zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis erhalten, um im erlernten Beruf zu arbeiten. Schafft hier der Staat selbst seine eigenen Abschiebungshindernisse?

Seegmüller: Diese sogenannte Drei-plus-zwei-Regelung ist ein Systembruch. Das deutsche Migrationsrecht unterscheidet grob gesagt zwischen der humanitären Migration, die vor allem im Asylgesetz geregelt ist, und der übrigen Migration, zum Beispiel zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken oder aus familiären Gründen, die im Aufenthaltsgesetz geregelt ist.

Wer auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes einreisen möchte, muss vorher bei der zuständigen Botschaft nachfragen, also ein Visum beantragen. Wer kein Visum hat, darf nicht einreisen. Tut er dies doch, darf ihm im Inland grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz gegeben werden, und er wird zur Ausreise verpflichtet. Wer Asyl beantragen will, kann dies dagegen jederzeit an der Grenze oder auch im Inland tun.

Damit das Asylverfahren nicht zur Umgehung des im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Visumsverfahrens missbraucht wird, schreibt Paragraf 10 AufenthG vor, dass einem abgelehnten Asylbewerber vor seiner Ausreise kein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt werden darf. Die Vorschrift ist gleichsam die rechtliche Brandmauer zwischen dem einen System und dem anderen. Die Drei-plus-zwei-Regelung reißt diese Brandmauer zum Teil ein und schafft damit Anreize für einen Missbrauch des Asylverfahrens zu sachfremden Zwecken.

Bundesinnenminister Horst Seehofer stellt die Asylzahlen für 2018 vor. Hierbei wird deutlich, dass die Anträge mit etwa 185.000 eingehalten wurden und im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent zurückgegangen sind.

 WELT: Was spricht für die Regelung?

Seegmüller: Man kann auf die Dauer die Folgen des großen Vollzugsdefizits im Ausländer- und Asylrecht nicht ausblenden. In Deutschland halten sich inzwischen sehr viele Menschen auf, die ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen und bei denen es auch nicht gelingt, die Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen. Mit der Situation dieser Menschen musste die Politik irgendwie umgehen.

Da lag es nahe, jedenfalls denjenigen, die es schaffen, sich wirtschaftlich mit einer Ausbildung und der Aufnahme einer Erwerbsarbeit zu integrieren, einen Weg in die Aufenthaltstitel für Erwerbsmigration nach dem Aufenthaltsgesetz zu eröffnen. Zumal die deutsche Wirtschaft stark auf der Suche nach günstigen Arbeitskräften ist. Insofern verstehe ich die Gründe für die Aufweichung der Trennung zwischen Asyl und regulärer Migration.

Gleichzeitig muss man aber sehr vorsichtig sein, wie viel von der genannten Brandmauer man abreißt und ob nicht eine befristete Öffnung eigentlich ausreichen würde. Denn das Ziel sollte schon weiterhin sein, die vom Gesetzgeber angeordneten Ausreisepflichten auch durchzusetzen.

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Es ist kaum noch der Rede Wert:

Eine junge Frau wird bestialisch abgestochen.

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