Ein erschütternde Rede* des freien Abgeordneten Dr. Heinrich Fiechtner:
MehrKategorie: Menschlichkeit
Guten Morgen, liebe Leser!
Heute gibt es ein Tagesthema auf MEDIAGNOSE:
Überleben in Zeiten des Wandels
MehrEs gibt offensichtlich wohl Asyltourismus.
Ein Drittel der in 2018 nach Deutschland gekommenen „Asylbewerber“ haben sich bereits in einem anderen EU-Staat um Asyl beworben.
Nur ist es da nicht so schön kuschelig, wie im von Nazis verseuchten Deutschland:
Deshalb lieber noch mal „flüchten“.
Die blöden Deutschen kontrollieren nicht mal ihre Grenze. Ist man erst mal drin, hat man den Jackpot: Für sich und seine Familie, seinen Stamm, seinen Clan.
Auch eine Form des Überlebens!
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Um 11:00 Uhr geht es um das Überleben trotz Klimawandels.
Was nicht schwer sein dürfte. Denn faktisch hat sich die weltweite Durchschnittstemperatur seit 1850 nicht erhöht. Da lag sie um die 15° C. Wie heute.
Nun gibt es vielleicht, ja sogar tatsächlich so etwas wie Klimawandel.
Allerdings keinen „menschengemachten“.
Deshalb sollte man direkte Schutzmaßnahmen in Angriff nehmen. Statt der Schimäre „CO2-Reduktion“ hinterherlaufen. Und nicht wegen eines vollkommen unnötigen schlechten Gewissens, die Menschen in aller Welt zu „Klimaflüchtlingen“ werden lassen.
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Gut 100.000 Menschlein überleben nicht mal den Mutterleib in Deutschland. Pro Jahr!
Zunächst harte Fakten aus dem Landtag Baden-Württemberg vom freien Abgeordneten Dr. Fiechtner und anschließend die Meinung von Beatrix von Storch.
Ab 14:00 Uhr!
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Ab 17:00 Uhr wird wieder mal sehr schön sichtbar, dass Deutschland allein mit Wind und Sonne als Industrieland niemals überleben kann. Ich befürchte, genau das ist von wirkmächtigen Kreisen bis hin zur Kanzlerin gewollt. Etliche Mitläufer sind Esel, die 1+1 nicht zusammenzählen können.
Germany becomes Africa!*
*Englisch-Anfänger meinen fälschlicherweise oft, „becomes“ heiße „bekommen“. Träfe hier allerdings zu: Hier klicken.
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Um 19:00 Uhr erleben Sie Gedanken zum Abschluss der diesjährigen Klimakonferenz. Deren Überleben ist gesichert. Dezember 2019 oder Januar 2020 schlagen die etwa 30.000 Weltenretter für 14 Tage plus Verlängerung in Chile auf.
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Der Sonntagsfahrer: Hier klicken.
Die Achse-Morgenlage: Hier klicken
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Einen schönen 3. Advent
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AfD im Bundestag: Abtreibung in Zukunft bis zum 9. Monat möglich?
Wenn es nach dem Willen der Jusos ginge:
MehrJa!
Die Jugendorganisation der SPD hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Lesen Sie meinen Bericht inkl. Videodokumentation: Hier klicken.
Ginge es nach den öffentlich-rechtlichen Medien (DDR 2.0), würde diese Ungeheuerlichkeit einfach unter den Tisch fallen. Eine Berichterstattung findet dort nicht statt. Auch nicht über die Bundestagsdebatte (s.u.),
Die Mainstreammedien halten sich – Die WELT ausgenommen – ebenfalls an nichts auf.
Gäbe es im Parlament nicht die AfD, die Bürger würden nichts erfahren.
Die AfD beantragte eine aktuelle Stunde, welche am 13.12.2018 stattfand.
Die Zusammenfassung der Bundestagsredaktion. Klicken Sie auf den Namen des/der Ageordneten, gelangen Sie zum Video der jeweiligen Rede*:
In einer von der AfD-Fraktion verlangten Aktuellen Stunde debattierte der Bundestag am Donnerstag, 13. Dezember 2018, über die Forderung der Jungsozialisten (Jusos) nach Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs.
AfD: Jusos wollen Töten von Babys erlauben
Zu Beginn der Debatte warf die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch der Jugendorganisation der SPD vor, einen Schwangerschaftsabbruch bis zum neunten Monat ermöglichen zu wollen. Die Jusos wollten damit das Töten von Babys erlauben, und das sei „nicht das Menschenbild unserer Kultur“, erklärte sie. Der Beschluss sei ein Anschlag auf das Leben und die Verfassung. Von Storch appellierte an die SPD, sich davon zu distanzieren.
Anlass für das Verlangen der AfD war ein Beschluss der Jusos auf ihrem Bundeskongress Anfang Dezember, der die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen fordert. Darin wird die jetzige Drei-Monats-Frist zur Entscheidung als zu kurz bezeichnet. Die Paragrafen 218 und 219 sollten aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, dafür solle es eine Neuregelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz geben.
SPD: Tiefpunkt der Debattenkultur
Der SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Karl Lauterbach warf der AfD vor, ihre allgemeine Hetze gegen Flüchtlinge jetzt auf Frauen auszudehnen. Die Aktuelle Stunde sei „ein Tiefpunkt der Debattenkultur“. Er sei dem Inhalt nach nicht der Meinung der Jusos, es handele sich aber um ein nobles Anliegen, denn sie wollten damit „verhindern, dass Frauen kriminalisiert werden“.
Lauterbach bedauerte, dass auf dem von der AfD vorgegebenen Niveau eine ethische Debatte nicht möglich sei. Frauen an den Pranger zu stellen, sei anrüchig, und den Schwangerschaftsabbruch mit Mord und Totschlag gleichzusetzen, sei schäbig.
Linke: Rückständiges Frauenbild der AfD
Cornelia Möhring (Die Linke) verteidigte den Juso-Beschluss. Die Debatte über die „kranke Zerstückelungstheorie“ der AfD grenze „an Absurdistan“ und sei eine Farce. Sie sei dafür, den Beschluss der Jusos im Bundestag zu verabschieden. Die Forderung nach Streichung der beiden Paragrafen sei „völlig richtig“, und kaum eine Frau und kaum ein Arzt würde die von der AfD befürchteten Spätabtreibungen vornehmen.
Die AfD demonstriere mit der Debatte ihr rückständiges Frauenbild. Für die AfD und große Teile der Union seien Frauen keine vernunftbegabten Wesen.
Grüne: AfD im Mittelalter stehengeblieben
Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Debatte sei ein Paradebeispiel für die Politik der AfD, nämlich Skandale herbeizureden, wo es keine gebe. Die Jusos hätten ein gesellschaftlich wichtiges Thema angesprochen, und das sei kein Skandal. Dazu werde es erst durch die falschen Behauptungen der AfD, und das sei unverantwortlich.
Für die AfD sei der Feminismus an allem schuld, und die Partei sei mit ihren Wahnvorstellungen „im Mittelalter stehengeblieben“. Die Aktion der AfD sei vermutlich auch ein Manöver, um von ihrer eigenen Jugendorganisation abzulenken.
FDP: Position der Jusos verfassungswidrig
Katrin Helling-Plahr (FDP) sagte, es sei „ein bisschen zu viel des Guten“, den Beschluss der Jusos zum Thema im Bundestag zu machen. Davon abgesehen sei die Position der Jusos angesichts der Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben verfassungswidrig.
Frauen machten sich die Entscheidung gegen das ungeboren Leben nicht leicht, eine von der AfD gewollte „gesellschaftliche Rolle rückwärts zurück ins Mittelalter“ werde allerdings nicht gebraucht. Eine „aufgeregte Schaufensterdiskussion“ nütze niemandem und werde dem Thema nicht gerecht.
CDU/CSU: Juso-Beschluss schwer erträglich
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) bezeichnete den Juso-Beschluss als „schwer erträglich“. Er bestreite das Lebensrecht des Kindes bis zur Geburt. Die Verfassung sehe das anders, betonte die Abgeordnete, denn sie postuliere die Pflicht des Staates, das ungeborene Leben zu schützen. Das komme aber in dem Beschluss gar nicht vor.
Sie verwies darauf, dass es einen „tragfähigen Kompromiss“ gebe mit einer Entscheidungsfrist von zwölf Wochen und mit der Pflicht des Staates zur Beratung zum Leben. Jedes Kind könne nur geschützt werden mit der Mutter und nicht gegen sie, sagte Winkelmeier-Becker. Sie hoffe, dass der Kompromiss der Koalition zum Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch zu einer Versachlichung der Debatte führt.
Petry: Wert neuen Lebens wieder wertschätzen
Die fraktionslose Abgeordnete Frauke Petry forderte, den Wert neuen Lebens wieder wertzuschätzen.
Frauen mit Kind müssten wieder mehr Vertrauen haben, das Leben mit Kind zu meistern, und Hemmnisse für Familien mit kleinen Kindern müssten beseitigt werden. Der Begriff Menschenwürde müsse Kindern wie Müttern wieder gerecht werden. (mwo/13.12.2018)
Quelle des Zitats und alle Reden der aktuellen Stunde aufrufen: Hier klicken
Die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt: Hier klicken
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*Wenn Sie den Namen des/der Abgeordneten im zitierten Text anklicken, gelangen Sie direkt zum Video der Rede. Die Verlinkung wurde von MEDIAGNOSE eingefügt.
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Artikel zum Sonntag 9.12.2018: Jusos – Die Mörder sind unter ihnen!
Wo bleibt der Aufschrei des Mainstreams? Des Bürgertums?
MehrWenigstens WELTonline führt ein Interview mit der Vize-Vorsitzenden der Jusos.
Damit ist die WELT das meines Wissens einzige auflagen- und nutzerstarke überregionale Medium*, das den ungeheuerlichen Vorgang aufnimmt:
Die JUSOS beschließen auf ihrem Bundeskongress 2018 die Legalisierung von Abtreibungen zu JEDEM ZEITPUNKT!
Das ist faktisch die Forderung zur Legalisierung von Mord.
Warum das so ist, belegen die Redeauszüge der ersten beiden jungen Damen im folgenden Video, die sich gegen den Antrag aussprechen.
Dann aber kommt Sabrina.
Die große Mehrheit der Delegierten folgt dieser
Monsterfrau**:
Ich habe das Video, welches ich auf: Hier klicken gefunden habe, erneut digitalisiert, damit dieser Beweis des Schreckens keinesfalls verloren geht.
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*Das deutsche Ärzteblatt informiert die Ärzteschaft und bezieht m. E. eher halbherzig Stellung: Hier klicken!
**Meine Meinung!
Der Originalbeschluss ist nicht mehr im Netz verfügbar!
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Klar, wer so „wohnt“, kann schon mal den Überblick über mögliche Kindsväter verlieren: Hier klicken
Leben von Menschen retten, die sich selber absichtlich in Seenot bringen – Ja sicher: Hier klicken
Hervorgekrochen aus dem Schmelztiegel des Bösen***: Eva Högl
***Seit 1987 ist Högl Mitglied der SPD. Als Vertreterin des reformsozialistischen Juso-Flügels war sie von 1991 bis 1995 stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD-Jugendorganisation.
Quelle: Hier klicken
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UN-Migrationspakt: Annähernd 1.500 Leserkommentare …
… bewerten den ausführlichen WELTplus-Artikel …
Mehr… von Stefan Aust zum UN-Migrationspakt. Die allermeisten teilen die Einschätzungen von Stefan Aust.
Herrn Austs Ausführungen wiederum sind eine seröse Zusammenfassung dessen, was sogenannte Rechtspopulisten seit etlichen Monaten kolportieren.
Und vieles, vieles mehr:
Es war einmal eine Stadt in einem Land am Rande des großen Meeres, die war so schön, dass sie ihren Besuchern wie ein Traum aus „Tausendundeiner Nacht“ erschien. Erhabene Zinnen thronen über verschlungenen Gassen und farbenprächtigen Basaren. Eine Metropole wie ein Märchen. Eine Stadt, wie gemacht für ein Treffen der Völkergemeinschaft. In Marrakesch wird am 10. und 11. Dezember der UN-Migrationspakt feierlich verabschiedet. Von Staatschefs oder den Gesandten aus über 180 Ländern.
Auch aus Deutschland, wenn alles nach dem Plan der Kanzlerin läuft. Drei Tage nach ihrem Rückzug vom Parteivorsitz und drei Jahre vor ihrem geplanten Abschied als Bundeskanzlerin. Einige Länder, bis jetzt die USA, Österreich, Ungarn, Australien, Israel, Polen, Tschechien, Bulgarien und Estland, werden nicht an Bord sein, wenn die Arche Noah der Vereinten Nationen in See sticht – als ultimative Rettungsmission für alle Migranten dieser Welt, die sich auf den Weg zu den wohlhabenden Staaten machen –, Deutschland ganz vorneweg.
Wenn die Kanzlerin klug ist, wird sie sich danach so schnell wie möglich aus der aktiven Politik zurückziehen, um die Folgen des Migrationspaktes nicht mehr in Amt und Würden miterleben zu müssen. Denn nach dem Strom der Asylbewerber dürfte es jetzt zu einem weiteren Strom kommen, dem der Migranten aus wirtschaftlichen Gründen. Und die müssen noch nicht einmal auf ihre Anerkennung warten.
„Eine Situation wie die des Spätsommers 2015 kann, soll und darf sich nicht wiederholen“, sagte Angela Merkel auf dem CDU-Parteitag am 6. Dezember 2016 in Essen und meinte damit die De-facto-Öffnung der Grenzen für einen Flüchtlingstreck aus Ungarn über Österreich am 5. September 2015. „Wir haben diese Entscheidung aus humanitären Gründen gefällt“, hatte sie diese Entscheidung damals drei Tage später im Bundestag gerechtfertigt.
Sie hatte gesagt: „Diejenigen, die als Asylsuchende zu uns kommen oder als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden, die brauchen unsere Hilfe, damit sie sich schnell integrieren können.“ Die Kanzlerin stellte aber auch klar: „Diejenigen, die nicht vor politischer Verfolgung oder Krieg flüchten, sondern aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen, werden nicht in Deutschland bleiben können.“ Hilfe ja, Massenmigration aus wirtschaftlichen Gründen nein.
Das soll sich nun offenbar ändern. Der UN-Migrationspakt weitet de facto die Rechte von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen auf all jene aus, die aus – nachvollziehbaren – wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen und ihr Wohl in den reichen Regionen der Welt, vornehmlich in Europa suchen. Es handelt sich nicht um ein im völkerrechtlichen Sinne verbindliches Abkommen, sondern um Absichtserklärungen, Leitlinien, sogenannte Soft Laws.
Die Entstehungsgeschichte des Migrationspaktes zeigt das überdeutlich. So schrieben im April 2018 die Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik Steffen Angenendt und Nadine Biehler über den „Zero Draft“, eine Art Vorentwurf des Paktes, es sei „ein guter, aber noch kein hinreichender Schritt“; er sei zwar positiv zu bewerten, aber noch nicht ambitioniert genug. Und dann kommen die beiden Autoren zur Sache: „Weltweit steigt die Zahl von Flüchtlingen und Migranten, und beide Gruppen vermischen sich zunehmend.“
Viele Regierungen seien angesichts der „gemischten Wanderungen“ nicht fähig oder nicht willens, ihre Schutzverpflichtungen gegenüber Flüchtlingen zu erfüllen. „Abschottung und nationale Alleingänge nehmen zu – mit der Folge, dass der globale Flüchtlingsschutz erodiert.“ Dem soll nun offenbar mit dem Migrationspakt entgegengewirkt werden: Unbegrenzter Zuzug und gleiche Rechte für alle.
Ausnahme, die zum Dauerzustand wurde
Die Stiftung Wissenschaft und Politik ist nicht irgendeine Stiftung, sondern praktisch der Thinktank der Bundesregierung. Sie wird auf Vorschlag des Bundestages aus dem Haushalt der Kanzleramtes finanziert. Kern des UN-Migrationspakts, das wird immer deutlicher, ist es, die unübersichtliche Einwanderung von Asylbewerbern, Flüchtlingen aus Kriegsgebieten und anderen Migranten dadurch zu regeln, dass man illegale Migration legalisiert. Anscheinend soll in der Migrationsfrage die Politik die Oberhand über das Gesetz haben.
Eine solche Vorgehensweise hatte Angela Merkel am 4. September 2015 vorexerziert, als sie – offenbar in Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz als Bundeskanzlerin – einer im Marsch befindlichen Flüchtlingsgruppe von anfangs 2000 Personen, die sich aus Ungarn über Österreich in Richtung deutsche Grenze zubewegte und unterwegs immer größer wurde, die Einreise offiziell erlaubte.
Am Münchner Hauptbahnhof kamen am nächsten Morgen fast 7000 Asylsuchende an. Am 11. September 2015 erklärte Merkel dazu in einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem österreichischen Bundeskanzler Faymann: „Wir haben… in einer akuten Notsituation eine Entscheidung getroffen, die ja auch als eine humanitäre Ausnahme bezeichnet wurde, um Menschen zu helfen.“ Es war eine Ausnahme, die zum Dauerzustand wurde: Bis Ende 2016 kamen mehr als eine Million Flüchtlinge nach Deutschland.
Die Kanzlerin hatte damit praktisch den Artikel 16a des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt: (1) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Genfer Konvention gilt. Dazu diente Absatz 5, nach dem das europäische Recht den Grundgesetzartikel überlagern kann.
Das sogenannte „Selbsteintrittsrecht“ eines EU-Staates, als Ausnahmeregelung konzipiert, wurde zur Regel. Zwar wurden schon vorher keine Asylbewerber aufgehalten, die unerlaubt nach Deutschland weiterreisten. Doch Merkel erteilte dieser illegalen Masseneinwanderung den regierungsamtlichen Segen.
Der international renommierte Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen formuliert das eleganter, aber im Ergebnis ähnlich hart: Die Bundesregierung habe diese Einschränkungen des Grundgesetzartikels 16a „und auch die Sicherung des europäischen Asylsystems in Deutschland, gewissermaßen gegen die eigenen Interessen handelnd, zerstört. Das europäische Asylsystem liegt in Trümmern. Ein neues System ist nicht absehbar“.
Am 13. September 2015 untersagte Innenminister Thomas de Maizière nach kurzen Telefonaten mit seiner Kanzlerin dem Präsidenten der Bundespolizei, die Grenze nach Österreich zu kontrollieren und Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittland kamen, dorthin zurückzuweisen. Auch als später Spitzenbeamte des Innenministeriums in einem sogenannten Non-Paper feststellten, dass es keine juristischen Hindernisse für eine Rückweisung gegeben habe, wurde diese Politik nicht geändert. Das Papier wurde geheim gehalten.
Der Grundgesetzartikel 16a wurde weder vom Parlament geändert oder gestrichen noch von irgendeinem Gericht kassiert. Er verschwand gleichsam in der rechtsstaatlichen Versenkung.
Drei Jahre nach der Nacht der offenen Grenze erklärte Angela Merkel, die Dublin-Verordnung, die eigentlich regelt, dass Migranten in dem Land Asyl beantragen und dort bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben sollen, in dem sie erstmals EU-Territorium erreicht haben, sei „nicht funktionsfähig“. Denn, so Merkel, „nach der Theorie dürfte nie ein Migrant oder ein Flüchtling in Deutschland ankommen“.
Verträge missachtet
Tatsächlich wurde Dublin nie eingehalten, sodass die meisten Ankommenden weiterzogen, aber nicht in ihr europäisches Ankunftsland rücküberstellt wurden. Die Dublin-Verträge sahen auch vor, dass Deutschland für viele an den EU-Küstenstaaten Ankommende zuständig würde – etwa wenn schon Verwandte hier leben. Die Lage wurde immer verworrener. Aber der gute rechtsstaatliche Brauch, sich wenigstens um die Einhaltung von Verträgen zu bemühen, bis sie geändert sind, wurde abrupt beendet.
Merkel entschied sich dazu, die Missachtung der aus ihrer Sicht nicht funktionsfähigen Verträge zur offiziellen Politik zu erklären und widerlaufende Bestimmungen im deutschen Recht zu ignorieren. Der UN-Migrationspakt atmet diesen Geist, und wie mit Aladins Wunderlampe verzaubert, werden illegal Zugereiste zu legalen Einwanderern mit vollem Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaats. Der Lockruf des Geldes dürfte nachhaltige Folgen haben: auf die Zahl der Zuwanderer und damit auch auf die Stabilität des Sozialstaates.
Der UN-Migrationspakt gießt die Herbstformel von 2015 „Refugees Welcome“ in ein 32-seitiges Papier, das weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit seit gut eineinhalb Jahren ausgehandelt wurde. Schon am 19. September 2016 hatten die 193 Mitgliedsstaaten der UN in ihrer „New Yorker Erklärung“ beschlossen, bis Ende 2018 zwei neue Rahmenwerke zu erstellen.
Im zweiten Pakt ging es um Migranten, die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen ihre Länder verlassen. Welche Rolle die Bundesregierung dabei spielte, geht aus einem in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Dokument des Auswärtigen Amtes vom August 2018 hervor, veröffentlicht im Oktober.
In dem 144-seitigen Bericht mit der Überschrift „Flucht und Migration“ heißt es auf Seite 71: „Die Bundesregierung hat 2016 und 2017 ihre Zusammenarbeit mit den VN-Organisationen im Bereich Flucht und Migration weiter intensiviert. Zur Unterstützung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen in Herkunfts-, Transit- und Zielländern hat die Bundesregierung substanziell die Arbeit der in diesem Bereich tätigen VN-Organisationen unterstützt.“
Und weiter in dem offiziellen Text: „Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.“
Der Pakt für Flüchtlinge (GCR) ziele auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen ab, der Pakt für Migration (GCM) solle Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und reguläre Migration werden. Geradezu stolz wird auf die eigene Rolle dabei hingewiesen: „Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet.“
Und dann heißt es in großer Offenheit, worauf es wirklich ankommt: „Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert.“ Das verweist alle Beteuerungen von Politikern, dass der Pakt nicht bindend sei, zumindest in den Bereich der Halbwahrheit. Dafür wird von den Befürwortern des Pakts immer betont, dass es darum geht, die umfassenden Rechte, die Migranten heute schon in Deutschland genießen, zur globalen Regel zu machen, wohl in der vagen Hoffnung, dass auch andere Staaten die deutschen Standards einführen und damit den Migrationsdruck auf die Bundesrepublik mindern.
Mit Zuwanderung gegen Bevölkerungsrückgang
Ein klarer Fall von Wunschdenken. Die bisherigen Erfahrungen sprechen nicht gerade dafür – die nordeuropäischen Sozialstaaten Dänemark und Schweden machen beim „Refugees Welcome“ schon längst nicht mehr mit und schicken Migranten zurück, meist nach Deutschland.
Woher der Wind wehte, wurde schon aus einer Studie deutlich, die von der Abteilung für Bevölkerungsfragen der UN im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Titel: „Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?“ Im englischen Original heißt das „Replacement Migration“, was auch als Ersatz-Zuwanderung übersetzt werden könnte.
Die Bedeutung jedenfalls wurde beschrieben als „Zuwanderung aus dem Ausland, die benötigt wird, um den Bevölkerungsrückgang, das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung sowie die allgemeine Überalterung der Bevölkerung auszugleichen“. Das wurde dann am Beispiel verschiedener Länder durchgespielt. Für Deutschland berechnete man ein Szenario, welche Zuwanderung den Bevölkerungsrückgang ausgleichen könnte: Von 1995 bis 2050 sollte es eine Nettoimmigration von 25,2 Millionen Menschen sein, wobei die Gesamtzahl der in Deutschland Lebenden auf immerhin 92 Millionen hochgerechnet wurde.
UN-Generalsekretär António Guterres wurde auch jetzt nicht müde, die Vorteile einer globalen Völkerwanderung zu preisen. Der Migrationspakt sei eine „beispiellose Gelegenheit für die politisch Verantwortlichen, die schädlichen Mythen gegenüber Migranten anzugehen und eine gemeinsame Vision zu entwickeln, durch die Migration für all unsere Nationen funktionieren kann …“
Kein Zweifel: Der Pakt sollte auch der Volkserziehung dienen. Die dahinter stehende UN-Logik: „Migranten, denen legale Einreisemöglichkeiten verwehrt werden, greifen unweigerlich auf illegale Methoden zurück. Legale Einreise zu ermöglichen, ist der beste Weg, das Stigma der Illegalität und des Missbrauchs von Migranten zu beenden.“ Der Plan besteht also darin, die Grenzen legal zu öffnen, damit sie nicht illegal überschritten werden müssen – und zwar von jedermann, aus welchen Gründen und in welcher Zahl auch immer.
Schon in einem Papier vom Dezember 2017 unter dem Titel „Migration zum Nutzen aller“ hatte UN-Generalsekretär Guterres die Zahl internationaler Migranten auf gegenwärtig 258 Millionen geschätzt – all diese sollten nach seiner Auffassung Platz in anderen, vorwiegend wohl europäischen Ländern finden.
Von solchen Zahlen ist in der jetzt vorliegenden Fassung nicht mehr die Rede, vermutlich um die abschreckende Wirkung der globalen Umsiedlungsplanung zu mindern. Der Begriff „Umsiedlung“ wird übrigens in einer Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages genannt: „Resettlement (wörtlich: Umsiedlung) ist der Transfer von Flüchtlingen von einem Asylland in ein Drittland, das sich zu dauerhafter Aufnahme bereit erklärt hat.“
António Manuel de Oliveira Guterres kennt sein Thema. Er ist seit dem 1. Januar 2017 Generalsekretär der Vereinten Nationen, war von 1992 bis 2002 Generalsekretär der portugiesischen Partido Socialista (PS), von 1995 bis 2002 Premierminister Portugals und von 1999 bis 2002 Präsident der Sozialistischen Internationale. Danach amtierte er als Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen.
Unter Gleichgesinnten
Der Mann weiß offenbar genau, was er politisch anstrebt – in dem von Sozialdemokraten geführten Außenministerium der Bundesrepublik hat er erkennbar Gleichgesinnte gefunden. Doch nicht nur dort.
Auf dem Posten des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen sitzt seit 2017 der Diplomat und Spitzenbeamte Christoph Heusgen, der zuvor seit 2005 der außen- und sicherheitspolitische Berater der Bundeskanzlerin war.
Wenige Wochen nachdem „Merkels Mann für heikle Missionen“ (FAZ) im November 2016 für das Amt in New York nominiert wurde, schickte er am 21. Dezember noch von seiner E-Mail-Adresse im Kanzleramt eine Nachricht an die mit ihm befreundete künftige Kabinettschefin von UN-Generalsekretär Guterres. Darin bat Heusgen um eine Stelle für seine Frau Ina bei den UN und hängte deren Lebenslauf an.
Die Schwelle zwischen Vetternwirtschaft und Korruption scheint hier ähnlich nebulös zu verlaufen wie die zwischen Flüchtlingen und Migranten. Nach Bekanntwerden der Familienaffäre Heusgen erklärte das Auswärtige Amt, die Anstellung von Frau Heusgen sei „im außenpolitischen Interesse der Bundesregierung“.
Genau drei Monate nach Verabschiedung der New Yorker Erklärung, am 19. Dezember 2016, fand beim deutschen UN-Botschafter Christoph Heusgen ein Empfang des Global Forum on Migration & Development (GFMD) statt. Den Vorsitz des neu gegründeten Forums hatten die beiden UN-Mitgliedstaaten Deutschland und Marokko übernommen. Die Organisation wollte eine Plattform bieten, auf der sich die Staaten über die „Zusammenhänge von Migration und Entwicklung“ austauschen können, und zwar „informell, nicht bindend“ und „freiwillig“.
Dafür war die Konferenz, die wenige Monate später in Berlin stattfand, ziemlich hochkarätig besetzt: Die Eröffnungsrede hielt der damalige Außenminister Sigmar Gabriel, für das Kanzleramt stand Merkels neuer außenpolitischer Chefberater Jan Hecker auf der Teilnehmerliste, ebenso wie Entwicklungshilfeminister Gerd Müller. „Wer illegale Migration eindämmen will, der muss legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen“, so Gabriel in seiner Rede.
Der Außenminister verlangte ein „radikales Umdenken in der Migrationspolitik“, die Regeln für diesen „globalen Gesellschaftsvertrag“ sollten „die Bedürfnisse zuallererst der Migranten, ihrer Heimatstaaten und der Zielstaaten miteinander vereinen“. Die Rangfolge blieb erhalten.
Das Interesse der Bevölkerung, die möglicherweise gern gefragt würde, wen und wie viele Zuwanderer sie tragen und ertragen will, spielte in den Überlegungen der Bundesregierung dagegen ganz offensichtlich eine eher untergeordnete Rolle, wie vom UN-Generalsekretär in seinem Papier vom Dezember 2017 vorgegeben.
Vage Erwartung an Ausreiseländer
Zwar hätten die Staaten und ihre Bürger „berechtigte Gründe, sichere Grenzen zu verlangen und darüber zu entscheiden, wer ihr Hoheitsgebiet betreten und darin bleiben darf“. Dieses Recht kommt aber sofort wieder unter die humanitären Räder, weil eine „Politik, die Migration einschränken will“, von Guterres zur „kontraproduktiven Politik“ erklärt wird, die „die Verwundbarkeit der Migranten“ erhöhe.
Auf diese dialektische Weise wird auch in dem Pakt jeweils eine eher vage Erwartung an die Ausreiseländer mit einer konkreten Forderung und Verpflichtung an die Zielländer verbunden.
Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ kommt, wie das bei den Vereinten Nation üblich ist, ziemlich pathetisch daher und nimmt die Annahme vorweg: „Wir, die Staats- und Regierungsoberhäupter und Hohen Beauftragten, zusammengetreten am 10. und 11. Dezember 2018 in Marokko, in Bekräftigung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und entschlossen, einen bedeutenden Beitrag zur verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen zu leisten, haben den nachstehenden Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration angenommen.“
Alles, wozu sich die Mitgliedsstaaten der UN verpflichtet haben – und woran sich wohl nur die Minderheit dieser Staaten hält –, liegt dem Pakt zugrunde. Wobei die Veränderung der Gesellschaftsstrukturen der Zielländer, mögliche kulturelle und religiöse Konflikte, unterschiedliche Prägung etwa hinsichtlich der Beziehung zwischen den Geschlechtern und der Familienstrukturen, mangelnde Bildung, unzureichende berufliche Qualifikation, hohe Belastung der Sozialsysteme und eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit fast vollständig ausgeblendet wurden.
Der Pakt fasst zunächst in 23 Punkten die „Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ zusammen. Von Selbstverständlichkeiten wie der Ermittlung korrekter Daten (1) und der Verminderung der Migrationsursachen (2) geht es dann weiter zu Punkten, die erkennbar Migration erleichtern sollen, etwa der „Bereitstellung korrekter Informationen in allen Phasen der Migration“ (3), sowie der „Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen“ – eine Passage, die offenbar berücksichtigt, dass jedenfalls die Asylbewerber in Deutschland zu etwa zwei Dritteln über keinerlei Personalpapiere verfügen.
Dass viele davon ihre Pässe weggeworfen haben, um ihre Herkunft zu verschleiern oder eine Abschiebung mangels Ausweispapieren zu erschweren, findet im Migrationspakt keinen Widerhall.
Passage 4 dient der „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für reguläre Migration“, der „Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften …“ (6), der „Minderung prekärer Situationen“ im Rahmen der Migration (7), der „Rettung von Menschenleben …“ und koordinierten Maßnahmen „betreffend vermisste Migranten“ (8).
Die Punkte 9 und 10 sind dem Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler gewidmet, die Punkte 11 und 12 dienen wieder dem verbesserten Ablauf der Migration, durch ein „integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“ sowie eine „Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren“. Der Punkt 13 legt fest, dass „Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel“ dienen soll.
Medien sollen beeinflusst werden
Bei Punkt 14 geht es dann um „Verbesserung des konsularischen Schutzes“, Punkt 15 behandelt die „Gewährung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“, Punkt 16 die „Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts“ und Punkt 17 die „Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung der Migration“.
Auf den folgenden Seiten des Pakts, der die einzelnen Punkte unter der Überschrift „Ziele und Verpflichtungen“ detailliert darstellt, steht dann genauer, wie die Autoren sich das „unter voller Achtung der Medienfreiheit“ vorstellen: „durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen“, durch „Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung“ und durch „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“. Es geht also um die Beeinflussung der Medien.
Wie so etwas – in einem eher milden Fall – aussehen könnte, zeigte das federführende Auswärtige Amt kürzlich bei einer Anfrage des Berliner „Tagesspiegels“, der wissen wollte, welche Kompromisse das Amt in Bezug auf seine ursprünglichen Verhandlungspositionen eingegangen sei. Das Auswärtige Amt verweigerte die Antwort, und ein Sprecher erklärte, nähere Informationen dazu würden gegenüber Medienvertretern ausschließlich vertraulich und nur „im Hintergrund“ erfolgen.
Unter Punkt 18 geht es um Aus- und Weiterbildung von Migranten und die „Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen“ – was bedeutet, die „Beschäftigungsfähigkeit von Migranten“ in den Zielländern zu optimieren, und das heißt wohl nichts anderes, als ausländische Qualifikationen oder Ausbildungszeugnisse oder Prüfungsergebnisse aufzuwerten.
In Punkt 19 geht es eher vage um Bedingungen, unter denen Migranten zur „nachhaltigen Entwicklung“ in allen Ländern beitragen können. Punkt 20 soll die Rücküberweisung von Geld in die alte Heimat sicherer und kostengünstiger machen. In Punkt 21 geht es um die Ermöglichung einer „sicheren und würdevollen“ Rückkehr, in Punkt 22 um die Übertragbarkeit von erworbenen Sozialleistungsansprüchen und am Ende in Punkt 23 wieder ganz global um die internationale Zusammenarbeit und Partnerschaft für eine sichere, geordnete und reguläre Migration.
Die Regelungen beschreiben überwiegend eine Bringschuld des Ziellandes, das den Migranten einen Status einräumen soll, der sich kaum von dem eines anerkannten Asylbewerbers oder eines Kriegsflüchtlings unterscheidet. Er erweckt in weiten Teilen den Eindruck, als sei Migration ein allgemeines Menschenrecht, er listet so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und illegale Migranten auf, dass die Zielstaaten praktisch jeden Ankommenden rundum versorgen, schützen und unterhalten müssen.
Was sich in Grenzen hält, sind vor allem die Pflichten der Zuwanderer. Die Rechte der Bevölkerung eines Zielstaates spielen praktisch keine Rolle. Das auf Flüchtlinge bezogene „Refugees Welcome“ wird umgewandelt in ein globales „Migrants Welcome“. Dabei wird vollkommen unterschlagen, dass es zwischen den Ausreiseländern, den Transitländern und den Zielländern gewaltige Interessenunterschiede gibt. Der Pakt ist geprägt von den Bedürfnissen der Auswanderungsländer, vor allem in Afrika.
Die Sogwirkung des Papiers dürfte mindestens so groß sein wie die der Willkommenskultur im Herbst 2015 inklusive der Selfies mit Kanzlerin. Die wesentlichen Gründe für den Migrationsdruck werden ausgeklammert: die Bevölkerungsentwicklung in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern, die Ausplünderung der eigenen Bevölkerung durch korrupte Regimes, die Machtkämpfe und von innen und außen verursachte Bürgerkriege zum Sturz autoritärer Regierungen und die Resultate derselben, die nur selten zu Besserungen führen.
Einladung an die Herkunftsstaaten
Der Pakt geht von einer Gleichrangigkeit der Sitten, Gebräuche, Rechtsformen, von Demokratieverständnis und kulturellen und gesellschaftlichen Verhaltensformen in den gastgebenden Ländern und denen der Migranten aus. Er unterschlägt in seinem gut gemeinten Regelungswahn die Realität der gegenwärtigen Migration und ihrer Schattenseiten.
Der Pakt ist eine Einladung an die Herkunftsstaaten, ihre internen Probleme wie Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Menschenrechte, Bevölkerungswachstum, Korruption, Devisenknappheit et cetera durch den Export von Teilen ihrer Bevölkerung zu lösen. Er ist eine Einladung an die Bevölkerung, sich auf die große Reise zu machen – und damit auch eine Aufforderung an die Schlepper und Menschenhändler, ihr Geschäftsmodell weiter auszubauen.
Keine Frage: Der Pakt trägt die Handschrift der mächtigen Flüchtlings- und Migrantenorganisationen in Brüssel und Genf, der Regierungen der Herkunftsstaaten sowie von Berufsdiplomaten, deren Verantwortung für die innere Sicherheit ihrer Länder sich in Grenzen hält.
In Marokko hat sich die Bevölkerung seit 1956 auf inzwischen 35 Millionen Menschen verdreifacht. 62 Prozent von ihnen leben in den städtischen Zentren des Landes. Das Durchschnittsalter beträgt 28 Jahre (Deutschland: 46 Jahre). Selbst nach offiziellen Zahlen liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 18 Prozent. Und die realen Zahlen dürften eher doppelt so hoch sein. Islamistische Gruppen haben Zulauf. Das Königreich reagiert mit verstärkter Repression. Fast fünf Millionen Marokkaner haben ihr Land in den letzten Jahren verlassen. Fast alle in Richtung Europa.
Nach einem im Oktober bekannt gewordenen geheimen Lagebericht des Bundesnachrichtendienstes nimmt Marokko inzwischen eine Schlüsselposition bei der Schleusung von illegalen Migranten aus Afrika ein. Kriminelle Banden haben demnach den traditionellen Drogen- um den Menschenhandel erweitert. 6000 Personen können von ihnen monatlich über drei Routen nach Spanien gebracht werden, schätzt der BND. Ein millionenschweres Geschäft.
Die am 10. und 11. Dezember nach Marrakesch reisenden Diplomaten sollten sich nicht von den Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes irritieren lassen, die unverändert seit dem 5. Juli 2018 gelten. Es könnten sich spontan Demonstrationen entwickeln, die schon zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften geführt hätten: „Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.“ Reisenden werde empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Ein Rat, der in der Silvesternacht 2015/16 auch in Köln am Platze gewesen wäre. Am Hauptbahnhof und auf der Domplatte war es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Gruppen junger Männer gekommen, vornehmlich aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum, die meisten aus Marokko. Grapschen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Raub und Diebstahl durch mehr als 1000 vor allem junge Männer, die zum Teil stark alkoholisiert und laut Polizeiangaben „völlig enthemmt und aggressiv“ auftraten, stoppten plötzlich die kollektive Begeisterung über die Willkommenskultur des Flüchtlingsherbstes.
Auswanderer stärken die heimische Wirtschaft
Gut 1,5 Millionen „Flüchtlinge“ sind seit Anfang 2015 bis heute ins Land gekommen, und jedes Jahr kommen gegenwärtig etwa 200.000 hinzu – so viele, wie die Stadt Mainz Einwohner hat. Nur eine Minderheit von ihnen ist kriminell, allerdings ist diese Minderheit in bestimmten, die Öffentlichkeit verstörenden Deliktfeldern wie etwa bei Mord oder schweren Sexualstraftaten in den Polizeistatistiken um ein Vielfaches stärker vertreten, als es dem Anteil der gesamten „Zuwanderer“ genannten Gruppe an der Bevölkerung in Deutschland entspricht. All das wäre durchaus ein Anlass, über internationale Abmachungen zur Migrationsfrage nachzudenken.
Für manche Staaten sind ihre eigenen Bürger zudem ein durchaus profitables Exportmodell, tragen die Auswanderer doch durch ihre Überweisungen nach Hause einen beträchtlichen Teil zu den Deviseneinnahmen des Landes bei. So heißt es in einem Papier der Stiftung für Wissenschaft und Politik unter der Überschrift „Migrationsstratege Marokko – Abschotter Algerien“ über die „willkommene Emigration“: „Die Auswanderer entlasten den Arbeitsmarkt und alimentieren die Volkswirtschaften in ihrem Herkunftsland.“
Auch die zögerliche Haltung der Regierungen bei der Rücknahme von Landsleuten wird eindringlich beschrieben: „Wer aus Europa abgeschoben wird, gilt… im Herkunftsland vornehmlich als wirtschaftliche und, sofern es sich um kriminelle und radikalisierte Rückkehrer handelt, auch als gesellschaftliche Hypothek.“
All diese Fakten werden im großen Migrationspakt verschwiegen, beschönigt oder höchstens am Rande gestreift. Stattdessen wird das hohe Loblied der Migration angestimmt:
„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
Der Pakt rückt Flüchtlinge, die individuell verfolgt werden und Anspruch auf Asyl haben, Kriegsflüchtlinge, die „subsidiären Schutz“ genießen, und Wirtschaftsmigranten auf eine Stufe. Die Gleichstellung kommt auf leisen Sohlen. In der Präambel heißt es: „Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen.“
Es handele sich bei ihnen um „verschiedene Gruppen“, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge hätten ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Dann aber heißt es: „Der vorliegende globale Pakt bezieht sich auf Migranten und stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in allen ihren Dimensionen dar“.
Im Folgenden wird der Unterschied zwischen Verfolgten und Wirtschaftsmigranten systematisch verwischt. Im Prinzip haben danach alle dieselben Rechte, was in dem Papier gründlich verklärt wird: „Dieser globale Pakt stellt einen Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration dar.“ Vorsichtshalber heißt es unter Punkt 7 der Präambel: „Dieser globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben.“
Grenzen werden kaum kontrolliert
Diese Passage wird von den Verteidigern des Pakts immer wieder angeführt: Er sei ja rechtlich nicht bindend. Und tatsächlich heißt es in einem weiteren Punkt (15c): „Der globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie das Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsgebietes in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln.“ Es wird ihnen sogar das Recht eingeräumt, innerhalb ihres Hoheitsbereichs zwischen „regulärem und irregulärem Migrantenstatus“ zu unterscheiden. Auch die Rechtsstaatlichkeit wird ausdrücklich anerkannt. Damit aber auch genug der Souveränität einzelner Staaten.
Die Realität in Deutschland sieht ohnehin anders aus. Das Grenzregime hat die Bundesrepublik spätestens im September 2015 praktisch aufgegeben.
Die Grenzen zu den europäischen Anrainerstaaten sind aufgrund des Schengener Abkommens offen. Sie werden auch nur im Ausnahmefall von der Bundespolizei, dem früheren Bundesgrenzschutz, überwacht und kontrolliert. Der Grundgesetzartikel 16a wurde de facto außer Kraft gesetzt – und damit auch die entsprechende Verpflichtung der Polizei zum Eingreifen.
Nach dem Pakt ist prinzipiell jeder Mensch auf der Welt ein potenzieller Migrant, der selbst entscheiden kann, ob er sein Land verlassen und sich in einem anderen Staat niederlassen will; unabhängig von seiner Motivation, seinem Alter, seiner Bildung, seinem Glauben, seinem Familienstand, seiner Absicht zu arbeiten oder vor allem Sozialleistungen zu beziehen, unabhängig davon, ob er in seinem Heimatland Straftaten begangen hat oder ob er sich in seinem Zielland einer kriminellen Gruppe anschließen will.
Die Interessenlage des Ziellandes spielt kaum eine Rolle, auch nicht die Gesamtzahl der Zuwanderer oder der Einreisenden aus bestimmten Regionen oder der Stand der Integration, die Möglichkeiten für Berufsausbildung oder Beschäftigung oder die Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Umfanges an Sozialleistungen oder Wohnraum. Es ist ein beispielloses Einwanderungsprogramm ohne Grenzen, eine Einladung an alle.
Damit wird auch der Paragraf 1, Absatz 1 des gegenwärtig geltenden deutschen Aufenthaltsgesetzes kurzerhand ausgehebelt. Darin heißt es: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“ Geht es nach dem Plan, dann wird nicht mehr gesteuert oder begrenzt, sondern akzeptiert und verwaltet.
Auch die heiß diskutierte Obergrenze für Zuwanderer, die im Koalitionsvertrag der GroKo nur noch als Schätzgröße von 200.000 pro Jahr auftauchte, ist damit praktisch hinfällig.
Der UN-Migrationspakt bettet alle ein in ein Wunschprogramm für die heile Welt der Wanderer. Und das ohne irgendeine Gesetzesänderung, ohne Verabschiedung einer Verfassungsänderung durch die vorgeschriebene Stimmenmehrheit im Bundestag, ohne Ratifizierung durch den Bundesrat, ohne die Gefahr, das Bundesverfassungsgericht könnte ein neues Gesetz für verfassungswidrig erklären.
Die Kanzlerin macht das Tor auf – sperrangelweit
So sieht ein „rechtlich nicht bindendes“, aber „politisch verpflichtend“ konzipiertes Abkommen aus. Es sind vor allem die Zielstaaten der Migration, die sich in dem UN-Pakt auf 32 Seiten 87-mal „verpflichten“ oder eine „Verpflichtung“ eingehen.
Und das soll auch kontrolliert werden. Allen Mitgliedstaaten wird nahegelegt, „sobald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des globalen Paktes zu entwickeln“. Alle zwei Jahre soll dann der UN-Generalsekretär der Generalversammlung Bericht erstatten, alle vier Jahre sollen auf globaler Ebene Erörterungen stattfinden, um unter Beteiligung „aller relevanten Interessenträger“ die Umsetzung des globalen Pakts zu überprüfen.
Es müssen nur alle mitmachen – vor allem die Zielstaaten mit offenen Grenzen und offenen Armen. Deutschland soll ganz vorn dabei sein, wenn es nach der Bundeskanzlerin geht. Der Pakt sei „in nationalem Interesse“, erklärte Angela Merkel am 22. November vor dem Bundestag. Deutschland befinde sich damit in einer „Win-win-Situation“. Die Kanzlerin, die noch 2015 erklärt hatte, Migranten, die „aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen, können nicht bleiben“, macht nun auch für sie das Tor auf, sperrangelweit.
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Überbevölkerung: Eine Frage des menschlichen Gefühls?
Sie schreitet voran ===> Die Spaltung der Gesellschaft
Ob man es nun schön findet, oder nicht:
MehrDie Entwicklung zu den von mir bereits mehrfach angesprochenen „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ wird weiter voranschreiten.
Ein Leserbriefschreiber bringt es in den AN am Beispiel Hambacher Forst und den Waldrodungen für Windkraftanlagen im Eifeler Münsterwald* auf den Punkt:
Hermann-Josef Campo legt mit seinem Leserbrief praktisch die folgerichtige Grundlage für Widerstandsformen, die tendenziell außerhalb der rechtsstaatlich vorgesehenen Möglichkeiten angelegt sind.
Erfahren hat dies die halbprominente ´Umweltschützerin` Antje Grothus, die – wie der BUND-Geschäftsleiter Jansen – faktisch zum nicht-militärischen Arm der Hambi-Umweltterroristen gerechnet werden muss.
Wagten es doch etwa 100 RWE-Mitarbeiter FÜR die Abholzung des Hambacher Forstes zu demonstrieren, dabei am Haus von Frau Grothus langsam vorbei zu ziehen und teilweise das Grundstück zu betreten.
Frau Grothus kann sich m. E. glücklich schätzen, dass nicht irgendwelche Fäkalien gegen Sie und ihr Eigentum geschleudert wurden. Dennoch: Die Hambi-Umweltterroristen freundlich gesonnenen Medien bauschen das Ganze bereits zu einer Belagerung auf.
Bedenken wir bitte, dass dies erst der Anfang ist: Es wird schlimmer werden, viel schlimmer!
Womit das Thema Migration aufgerufen werden muss.
So beklagt die Migrationsbeauftragte NRW Serap Güler, dass immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund, die noch nicht so lange hier leben, angegangen werden.
Verwundert das?
Irgendwann kommen die Menschen, die bereits länger hier leben, auf den Trichter, dass das „Schäfchendasein„ nicht so richtig zielführend ist. Irgendwann wacht auch der deutsche Michel auf.
Nicht, dass ich das begrüßen würde. Aber die Dinge sind nun mal, wie sie sind:
Es regt sich Widerstand. Der wird größer werden ===> noch größer ===> immer größer ===> usw!
Bemerkenswert ist, dass gerade auch Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits länger hier leben, vor der immer größer werdenden Überfremdung ihrer Lebenswirklichkeit durch kulturfremde, häufig islamgläubige Menschen aus Arabien und Afrika – zu Recht – Angst bekommen. Sie sollten mal meine Nachbarin links (Polin, 68 Jahre alt) und meinen Nachbarn gegenüber (Ungar, 69 Jahre alt) hören.
Mir ist klar, dass alles, was ich schreibe, extrem ´rechts` ist.
Ich kann gut damit leben. Die Dinge sind halt, wie sie sind. Wer Millionen Fremde einfach so in´ s Land lässt und im Prinzip bereits vorher weiß, dass mehr als die Hälfte dieser Menschen weder einen Anspruch auf irgendwelchen Schutz, noch irgendwelche in der westlichen Welt relevante Qualifikationen besitzen, dafür aber oft – im Verhältnis zu den Eingeborenen viel öfter – kriminell, nein hockriminell sind, dann dürfen sich die Menschen mit Guten Gedanken nicht wundern. Dann knallt es irgendwann mal. In Hambach und vor allem auch anderswo!
Ich trage dafür keinerlei Verantwortung. Ich bin nur der Bote der Nachricht.
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht!
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*Landschaftsbildanalyse: Hier klicken
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Jamal Khashoggi, Mensch & Journalist
Seit 2 Wochen füllen Berichte die Gazetten.
MehrDer Mann ist tot.
Erschlagen, erschossen, erwürgt? Wir wissen es nicht. Es ist im Prinzip auch nicht wichtig. Denn:
Herr Khashoggi ist nicht der erste und wird nicht der letzte Mensch sein, der im und durch das Terrorregime Saudi-Arabien zu Tode kommt, gequält oder sonstwie geschädigt wird.
Ich kann verstehen, dass sich die Journalistenzunft bemüssigt sieht, immer und immer wieder über den Mord des Kollegen zu berichten.
Gleichwohl wäre es angemessen, ebenfalls zu berichten: Z. B. auch über die Sklaven in SA, die den Saudis den Arsch nachtragen müssen, fremde Menschen, die ebenfalls geschlagen, auch totgeschlagen werden, „wenn es nicht so läuft“. Z. B. über die Sklaven, die in Katar für eine durch massive Korruption – oder zweifelt irgendjemand daran – Fußball-WM in der Wüste ihre Gesundheit und tausendfach ihr Leben, aber immer ihre Menschenwürde hergeben müssen.
Z. B. über … in …, über … in … usw.
Aber bitte nicht jeweils wochenlang. Aber immer und immer wieder: Den Finger in die Wunden legen!
Steter Tropfen höhlt den Stein.
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Erinnern Sie sich an die „Erklärung 2018“?
Die Erklärung 2018 …
Mehr… wurde im Petitionsauschuss des Bundestages behandelt.
Frau Lengsfeld ist die Petentin. Herr Broder ist Beistand der Petentin.
1. Ein Lehrstück in Sachen (Nicht-)Demokratie ( Gut 5 Minuten):
2. Etwas längere Fassung, anders geschnittene Fassung (gut 10 Minuten)
Die Langfassung (knappe Stunde): Hier klicken
Der Bericht aus auf Achgut.com: Hier klicken
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Organspende
Gesundheitsminister Jens Spahn hat die Debatte …
insofern wieder angedreht, als er die Opting-Out-Variante generell einführen will:
Jeder Bürger ist automatisch Organspender, es sei denn, er widerspricht zu Lebzeiten ausdrücklich.
Wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Organtransplantation ist die „Frische“ des Spenderkörpers. Deshalb wird angenommen, dass ein Mensch tot ist, wenn sein Gehirn keinerlei Funktion mehr ausweist, der sogenannte Hirntot eingetreten ist. Der restliche Körper hingegen muss weiterhin alle Vitalitätszeichen vorweisen, also noch leben, d. h. am Leben gehalten werden.
Zu dieser Problematik hören Sie bitte das extrem kluge Interview, welches der Dlf am 6.9.2018 mit der Medizinhistorikerin Anna Bergmann geführt hat:
Nachlesen können Sie das Interview, indem Sie auf das Bild unten klicken:
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