In die Diskussion über vorgeburtliche Bluttests zur Erkennung genetischer Besonderheiten kommt heute Bewegung. Der Gemeinsame Bundesausschuss will eine Beschlussvorlage veröffentlichen – vermutlich mit der Empfehlung, dass die Kassen den Test bei Auffälligkeiten in der Schwangerschaft bezahlen. Die Autorin Sandra Schulz, deren Tochter das Down-Syndrom hat, sprach sich im Dlf dagegen aus.
Schulz sagte im Deutschlandfunk, sie finde es nicht richtig, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen. Damit würde eine Art Automatismus entstehen – mit der Folge, dass sich Schwangere rechtfertigen müssten, wenn sie sich gegen den Bluttest entschieden. Das sende das Signal: „Wir als Gesellschaft finden es richtig und vernünftig, dass wir unsere Kinder testen, durchleuchten und mustern.“ Wenn Eltern die Untersuchung weiterhin aus eigener Tasche bezahlen müssten, würden sie sich vorher aktiv mit der Frage auseinandersetzen, wie sie im Falle eines auffälligen Ergebnisses reagieren würden. Schulz betonte, sie selbst habe das Resultat Trisomie 21 damals in der Schwangerschaft in eine unvorstellbar große Not gestürzt. Deswegen sollte der Bluttest ihrer Meinung nach eine individuelle Entscheidung bleiben.
Die Kosten für den Bluttest auf Trisomie liegen je nach Untersuchung bei einigen hundert Euro. Der Bundestag plant im April eine Orientierungsdebatte darüber, ob die Untersuchung künftig von den Kassen bezahlt werden soll.
Der Bluttest sollte aus genau den Gründen, die Sandra Schulz ausführt, keinesfalls obligatorische Kassenleistung mit dem entsprechend hohen Erwartungsdruck auf die werdende Mutter zur Inanspruchnahme werden.
Ich fand den gut. Trifft aber natürlich nicht das Problem:
In einer Schule wird die Toilette für diverse Geschlechter, die sich weder als männlich noch als weiblich empfinden, eingebaut. Ein Kind, eine Jugendlicher – kurz ein Schüles – benutzt tatsächlich die Toilette. Was sagen die anderen Schüler (generisches Maskulinum)? Was wird sich über Schüles ergießen? Ist die Zwangsoutung wirklich hilfreich?
Da sollten unsere diversen Genderbewegten mal ganz scharf drüber nachdenken. Ob sie das schaffen? 5 Minuten?
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Ich, Mann, persönlich nutze im Zweifelsfall, sprich im sehr seltenen Notfall, selbstverständlich auch eine Damentoilette. Als ich mal von einer Dame nach Verrichtung meiner Notdurft darauf angesprochen wurde, fragte ich nur, ob ich wegen der besetzten Herrensitztoilette vor die Toiletten in´ s Lokal scheißen sollte.
„Zum Ausgleich für die in der am 3. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung ‚Recht auf Leben und Selbstbestimmung – die neue Debatte über Abtreibungen’ der Sendereihe Anne Will erfolgten Verstöße gegen den öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag fordere ich die zeitnahe Ausstrahlung einer Sendung auf demselben Sendeplatz, in welcher der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ ausdrücklich nachgekommen wird.“ Möglich wäre auch eine Wiederholung der Sendung, diesmal mit einer ausgewogenen Talkrunde. Ein Vorbild für diese Lösung gibt es zumindest: im September 2015 musste Frank Plasberg eine Folge von „Hart aber Fair“, in der es um die Gleichberechtigung von Mann und Frau ging, wiederholen. Doch ob es zu einer solchen, dringend notwendigen Korrektur je kommen wird, erscheint angesichts des erkennbar noch weiter nach Links verschobenen politischen Kompasses innerhalb der ARD-Anstalten mehr als zweifelhaft.
Eine Analyse des Talks auf mediagnose.de hatte ich bereits erstellt:Hier klicken.
… zur Rezension #1 der Sendung Anne Will – § 219a .
Ich habe vor allem aus Zeitgründen beschlossen, diese Analyse nicht zu erstellen. Schauen Sie stattdessen bitte die gesamte Sendung …
… und vergleichen Sie die Redebeiträge der einzelnen Teilnehmer mit meiner Kuranalyse: Hier klicken.
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Änderung des § 219a
Der Bundestag hat am Mittwoch, 20. Februar 2019, in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7834) ohne Aussprache direkt zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Vorlage ist wortgleich zu einem Gesetzentwurf (19/7693), den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebracht haben und der bereits am Freitag, 15. Februar 2019, in erster Lesung erörtert und anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Über den Koalitionsentwurf wird am Freitag, 22. Februar, im Bundestag abgestimmt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Vorlage zufolge soll Paragraf 219a des Strafgesetzbuches in einem neuen Absatz 4 um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach sollen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweis – insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt – auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen, die im Gesetz ausdrücklich benannt werden, zugänglich machen dürfen. Außerdem soll durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen gibt, die mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vornehmen. Diese Liste enthält auch Angaben über die dabei jeweils angewendeten Methoden. Die Bundesärztekammer aktualisiert diese Liste monatlich und veröffentlicht sie im Internet. Die Liste wird auch durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit weiteren Informationen veröffentlicht. Der bundesweit zentrale Notruf nach Paragraf 1 Absatz 5 Satz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Hilfetelefon „Schwangere in Not“) sowie die Schwangerschaftsberatungsstellen und -konfliktberatungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz erteilen Auskunft über die in der Liste enthaltenen Angaben.
Bisherige Rechtslage
Nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist es derzeit strafbar, öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften eigene oder fremde Dienste anzubieten, die einen Schwangerschaftsabbruch ermöglichen. Davon ist auch die sachliche Information erfasst, dass ein Arzt oder eine Klinik Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
Auslöser für den Gesetzentwurf ist das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November 2017 gegen die Ärztin Dr. Kristina Hänel, die wegen Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. (vom/sas/21.02.2019)
Was tun mit Leuten, die mit wehenden Fahnen zum Kampf für den islamischen Staat aufgebrochen sind, und jetzt zurück wollen, müssen, sollen: Hier klicken.
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass man Reisende nicht aufhalten soll. Genau das wollte man damals – 2015 – mit „Sonderpersonalausweisen“ erreichen.
Heute-Nachrichten 18.2.2019, 19:00 Uhr
Es schafften dann wohl doch viele Menschen in die Kampfgebiete. Nun sind sie Gefangene. Vor allem Frauen. Die Männer sind wahrscheinlich bereits hier und haben Asyl beantragt. Ohne Papiere, ohne dass ihre vormals deutsche Staatsbürgerschaft festgestellt werde konnte: Hier klicken.
Nun sollen die verbliebenen deutschen Staatsbürger zurück nach Deutschland kommen. Sind es wirklich Deutsche – das sind die wenigsten – sollten sie hier abgeurteilt werden. Mehr als ein paar Sozialstunden wird ohnehin nicht herauskommen. Wenn überhaupt. Ich höre schon das Gerede von der schwierigen Beweislage:
Sind es Passdeutsche, sollte ihnen die Staatsangehörigkeit aberkannt werden. Dann können sie in Syrien, im Irak abgeurteilt werden. Aber auch das ist schwierig: Hier klicken.
Dort gibt es keinen Rechtsstaat?
Die Frauen mussten nicht dort hin gehen, um zu kämpfen, um die Kämpfer zu unterstützen, um ihnen Kinder zu machen.