Was nicht bedeutet, dass es nicht noch kommen kann.
Die Idee, dass nur große Unternehmen wie Google oder Facebook betroffen wären, ist nur ein Versprechen, für das es keinen Hintergrund gibt. Am Ende gilt, was im Gesetz steht.
Die Urheberrrechtsreform ist der dritte Schlag nach Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Datenschutzgrundverordnung, um missliebige Meinungen zu blockieren und das Internet zu einem Raum umzubauen, in dem möglichst nur noch gefällige Positionen vertreten werden können.
Gefällig sind Positionen, die ich im Politikblog MEDIAGNOSE verbreite, ganz sicher nicht. Als Grundlage werden öffentlich zugängliche Informationen aus allen möglichen Medien zur Meinungsbildung herangezogen und als Beleg/Hintergrund für meine Meinung sowie als Beleg/Hintergrund für meine Kritik verwendet.
Nun will Berlin über den Umweg nach Brüssel erneut regulieren, verbieten, löschen. Die innovative Idee dieses Mal: Man nimmt ein gefährliches, in der Praxis gescheitertes Gesetz aus Deutschland von 2013; man belegt es mit drakonischen Strafen; und zu guter Letzt führt man es in ganz Europa ein. Wir sprechen von der geplanten Urheberrechts-Reform. Diese Reform allerdings zielt nicht darauf ab, das Urheberrecht des zwanzigsten Jahrhunderts, das Urheberrecht einer Welt von Printmedien, ins einundzwanzigste zu übersetzen. Nein, stattdessen versucht es an der Realität vergangener Zeiten fest zu halten, und nimmt es in Kauf – ganz der infamen DSGVO gleich – freie Meinungsäußerung und wirtschaftliche Entwicklung gleichermaßen zu gefährden.
Bereits im Dezember 2017 habe ich eine ausführliche Darstellung und Begründung für meine Arbeitsweise im Politblog MEDIAGNOSE erstellt.
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Der Originalentwurf des neuen EU-Urheberrechts:Hier klicken
*ZDF-Talkerin Maybrit Illner (53) verwies darauf, dass im Jahr 2017 Politiker der AfD insgesamt zwei Mal zu Gast in ihrem Talk gewesen seien und in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 ein Mal. „Das verdeutlicht vielleicht, dass wir bei der Einladung von AfD-Vertretern sorgfältig und überlegt entscheiden“, teilte Illner mit. „Herr Gauland war seit seiner AfD-Mitgliedschaft zwei Mal zu Gast, zuletzt 2016. Wir sind in den letzten zwei Jahren bei keiner skandalösen Äußerung von Herrn Gauland auf die Idee gekommen, ihn einzuladen. Wir werden es auch kommenden Donnerstag nicht tun.“
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
AfD-Mann Bernd Baumann sorgte sofort für „Stimmung“:
[…] Gegen Ende der Sendung fliegen richtig die Fetzen. Angesprochen auf die Attacken der AfD auf den WELT-Journalisten Deniz Yücel, erwidert Baumann, dass dieser zwar „passmäßig ein Deutscher“ sei, aber ein Verhalten an den Tag gelegt habe, dass des Landes nicht würdig sei – auch eine Mehrheit der Bevölkerung sehe dies so.
In der Folge nimmt die Grünen-Politikerin den AfD-Abgeordneten dann vollends auseinander, wirft ihm an den Kopf, dass man eine Partei, deren Abgeordnete Begriffe wie „Kameltreiber“ benutzten, zu Recht als rassistisch bezeichnen werden dürfe – ein starker Abschluss für eine diskussionsreiche Sendung.Quelle: Hier klicken
über das Leben im real existierenden Sozialismus geschrieben.
Wahrscheinlich fühlt er sich durch dienach seinen Statements in Dresden folgenden Ereignisse, stark in die „alten“ Zeiten zurückversetzt.
In der DDR war es bei Strafe verboten, nicht genehme, gleichwohl reale Sachverhalte beim Namen zu nennen.
So wird Herr Tellkamp nun für das Benennen von Tatsachen mit einem virtuellen Bann der Institute und Menschen mit Guten Gedanken belegt. Allen voran der Suhrkamp-Verlag, der – wen wundert es – vor der Wende lieber die DDR auch im Westen gesehen hätte. Oder irre ich mich etwa?
Wie auch immer: Die Empörung ist in den Medien erstaunlich groß, wenn auch nicht uneingeschränkt. Offensichtlich aber merkt der ein oder andere, dass es mit der Meinungsfreiheit bergab geht. Nicht dass man seine Meinung nicht äußern darf. Es muss halt nur die „richtige“ sein. Und die ist keinesfalls „rechts“.
Einen Überblick des Medienechos finden Sie: Hier klicken