Es kam wie es kommen musste, …
…und im neuen Jahr wird es weiter gehen.
Von Herrn Altmaier wird bereits heute vorgebaut:
Quelle: Hier klicken
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Mit Deutschlands Handel, mit Deutschland geht` s bachab
Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass der etablierte stationäre Einzelhandel die gleichen Umsätze mittels schnell gefrickelter Online-Plattformen generiert wie im „Normalverkauf“. Die Konkurrenz von Amazon & Co. ist praktisch uneinholbar. Zumindest nicht innerhalb von ein, zwei oder drei Jahren. Wenn überhaupt. Es gibt m. E. nur eine Möglichkeit: Hier klicken Meine Meinung!
Hören Sie das kompetent-ehrliche Interview, das der Dlf mit Frau Prof. Schramm-Klein am 27.11.2020 im Journal vor Mitternacht führte und in den Informationen am Morgen des 28.11.2020 wiederholte:
Es gibt im Bundestag nur eine Opposition. Die AfD:
Alice Weidels (AfD) Rede direkt nach der Regierungserklärung der Kanzlerin. Diese und alle anderen Reden, Dokumente usw: Hier klicken
Alice Weidel legt die Finger in jede Corona-Wunde, die Deutschland von Merkel & ihren Paladinen beigebracht wurde/wird!
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Zusammenfassung der Maßnahmen NEU, Dlf, 26.11.2020, Informationen am Morgen, 6:12 Uhr:
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Wer glaubt die neue Grippewelle – normale Grippe fällt dieses Jahr aus! – verursacht durch Coronaviren besiegen zu können, der glaubt auch an den Weihnachtsmann, der dann als dritter und mehr Hausstand zu den Leuten kommen darf. Vom 21.12.2020 bis exkl. Silvester soll „normal“ bis zu 10 Personen plus Kinder unter 14 Weihnachten gefeiert werden dürfen.
Die Maßnahmen sind kompletter Unfug.
Die Menschen sterben auch so, und zwar in viel größerem Umfang – 2.500 pro Tag im Durchschnitt – als durch Corona. Corona-Tote sind im Durchschnitt enthalten. Höchststand bisher 429 Tote an einem Tag.
Die allermeisten der am 25.11.2020 positiv getesteten, noch nicht genesenen Personen (301.453) sind symptomfrei oder allenfalls mild – Erkältungssymptome – erkrankt. In ganz Deutschland liegen aktuell (Stand 25.11.2020)
- 3.711 Menschen wegen Corona auf Intensivstationen.
- 18.260 Menschen sind es, die wegen anderer sehr oft auch Atemwegserkrankungen auf ´Intensiv` liegen.
- 17.762 Betten sind inkl. Notfallreserve frei.
Zu aktuellen Zahlen: Hier klicken
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Da sind die unten aufgeführten Maßnahmen bei einer Bevölkerungszahl von 83.000.000 Menschen …
… keine Bekämpfung einer epidemischen Notlage nationaler Tragweite, …
… sondern schlichte Gängelung (Masken), Freiheitsberaubung & mehr der Grundrechtseinschränkungen.
Weiterer Grund: Die wissenschaftliche Begründung für die Maßnahmen, die Datengrundlage ist dünn. Sehr dünn: Hier klicken
Leute, wehrt Euch!*
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Die Maßnahmen im Einzelnen:
Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf Corona-Auflagen bis zum 20. Dezember geeinigt – sowie Sonderregelungen für Weihnachten und Silvester. Das sind die Ergebnisse der Beratungen von Bund und Ländern:
Kontaktregelungen und Teil-Lockdown
Der derzeitige Teil-Lockdown soll nach dem Plan der Länder zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden. Die sogenannten Novemberhilfen für Unternehmen sollen auf den Dezember ausgeweitet werden. Über das weitere Vorgehen wollen sich Bund und Länder bis zum 15. Dezember abstimmen. Die Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden.
Die Kontaktbeschränkungen werden ab dem 1. Dezember verschärft. Demnach sollen sich maximal fünf statt bisher zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben.
Sonderregeln für Weihnachten und Silvester
Für die Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Treffen eines Haushaltes mit Menschen aus mehreren anderen Haushalten bis maximal zehn Personen sollen in dieser Zeit möglich sein – Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht gezählt.
Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar weitgehend geschlossen werden könnten. Zudem wird die Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit aufgerufen, Weihnachtseinkäufe auch unter der Woche zu erledigen.
Kein generelles Feuerwerksverbot
Zum Jahreswechsel wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Das Silvesterfeuerwerk wird auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt. So sollen größere Gruppenbildungen verhindert werden. Die örtlichen Behörden sollen die Plätze und Straßen bestimmen, für die die Regelung gelten soll.
Schulen und Universitäten
Kitas und Schulen bleiben geöffnet. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt AntigenSchnelltests eingesetzt werden.
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausgenommen sind Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.
Zudem sollen Masken in geschlossen Räumen mit Kundenverkehr Pflicht sein.
Zudem sollen Masken in geschlossen Räumen mit Kundenverkehr Pflicht sein. Am Arbeitsplatz soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser soll nur am eigenen Arbeitsplatz abgenommen werden, wenn ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
Einzelhandel
Bund und Länder wollen schärfere Auflagen für den Einzelhandel. In den Geschäften soll sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.
Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung:
a) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche,
b) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befindet.
Quarantäneregelung
Das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne wird einheitlich auf zehn Tagen festgelegt. Mit den nun in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests sei eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich, heißt es.
Quelle grün-kursives Zitat: Dlf 25.11.2020
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*Immer friedlich und im Rahmen der Gesetze!
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