In Deutschland sind Grundrechte …
… grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen.
Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private. Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar.
Besonders hervorzuheben sind die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit und die Freiheit des Films.
Wir reden hier von unveräußerlichen Rechten mit Verfassungsrang, die zudem dauerhaft? und einklagbar? sind. Dass solche Grundrechte der Exekutive ein Dorn im Auge sind, zeigt, dass dieser Staat sich schon längst selbst überholt hat. Bestehende Rechtsnormen sind diesen Eliten ein Gräuel? Allein das zeigt auf, dass es sich bei diesen „politischen Eliten“ kaum um Eliten handeln kann. Ihre Absicht, Grundrechte zu eliminieren und damit gegen Verfassungsrechte zu verstoßen, ist inzwischen zur Normalität geworden. Was durften wir uns in den letzten 2,5 Jahren alles anhören, um ihre niederen Coronaverordnungen durchzusetzen und über durchschaubare Umwege zu legalisieren.
Wieder wird in Deutschland das Wort Notstandsregelung dazu missbraucht, um Grundrechte nach Belieben zu manipulieren und auszusetzen. Mit dem billigen Argument von „Gefahr“ und „Schutz“ haben sie über 2 Jahre die Bürgerschaft geknechtet, isoliert und mit den G-Regelungen ausgegrenzt. Sie sind für die Spaltung verantwortlich, ohne wenn und aber! Freiheits- und Gleichheitsrechte haben bei diesen „Eliten“ keinen Stellenwert mehr, die Bevölkerung wird zum „politischen Freiwild“!
Mittels geänderter Regelungen des IfSG aufgrund der angeblichen epidemischen Notlage nationaler Tragweite, die allerdings durch die Legislative festgestellt wurde, ermächtigen sie sich zu allem, was ihnen wichtig ist, heißt: Weg mit den Grundrechten! Diese störenden Grundrechte sind der Politik schon lange ein Dorn im Auge. Seit langem bastelt man an der Einschränkung/Aussetzung dieser unveräußerlichen Rechte.
Noch besser wurde es im Klimaurteil des Bundesverfassungsgericht gelöst. Hier wurde die Aussetzung der Grundrechte von vornherein der Exekutive in die Wiege gelegt, wann immer sie es für nötig hält! Es braucht da schlicht nur einen Beschluss: Die dauerhaft und unveräußerlichen Grundrechte landen im Mülleimer der Politik. Was da künftig auf uns zukommt, wird die Bürger kaum besänftigen.
Die Grundrechtseinschränkungen oder besser -aussetzungen sind selbstredend nicht zeitlich begrenzt. Die Exekutive entscheidet, ob und ggf. wann sie uns zurückgegeben werden, die dauerhaft und unveräußerlich zustehenden Rechte. Doch nicht nur die Einschränkung und/oder Aussetzung der Grundrechte ist das Anliegen dieser „ätzenden Politikerkaste“! Sie wollen außerdem die Informationshoheit! Keiner soll und darf an Informationen kommen, die nicht ihrer Zensur unterliegen. Bestes Beispiel dazu war das Verbot des Senders RT. Ganz klar darf der Bürger nicht Informationen verfallen, die gegen den ach so tollen Staat gerichtet sein könnten. Informationen, die sich gegen Coronapolitik und -impfung richten, von den großen Digitalunternehmen wie google, facebook, twitter u.a. gefiltert und gecancelt, wenn sie nicht den offiziellen Narrativen entsprechen. Ganz klar, denn wir dürfen uns keine eigene Meinung bilden, das macht schließlich der Staat für uns, der uns bis ins Kleinste bestens informiert nach Treu und Glauben derjenigen, die uns manipulieren wollen.
Dann gibt es noch das große Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Bei dem Wort fällt als erstes der Wortteil „durchsetzung“ auf. Das weist schon auf ´autoritär` hin! Sie setzen durch, dass Hass und Hetze im Netz ausgeschlossen sind. Die Zensur ist wieder das griffige Mittel der Wahl. Sie entscheiden, was Hass und Hetze ist. Davon abgesehen wird das per Strafrecht geahndet, wenn solche Tatbestände vorliegen sollten.
Auch das ist nur ein Zwischenschritt! Frau Faeser, ihres Zeichens nach Innenminister*:In, geht noch einen Schritt weiter: Auf gar keinen Fall dürfen Politiker und Exekutivpersonal mit Hass und Hetze überzogen werden! Sie droht härtere Maßnahmen an und Überwachung durch den Verfassungsschutz.
Im Klartext heißt das, das jegliche Kritik an öffentlichen Personen mehr oder weniger untersagt ist, dass sie verfolgt und geahndet wird. Nancy Faeser, ein Geschöpf des Himmels, setzt immer noch einen drauf. Wozu ist man denn Innenministerin, wenn man nicht die Daumenschrauben anziehen kann!
Mit Rekordgeschwindigkeit verabschiedet sich dieser Staat von Recht und Gesetz. Der Staat, der die Grundrechte nicht in der Form achtet, wie sie unveränderlich geschrieben stehen, hat als Rechtsstaat ausgedient.
MEINE MEINUNG
Manfred Thöne 3.8.2022