Damit stellt sich der Deutschlandfunk ein journalistisches Armutszeugnis aus.
Der Mann, über den berichtet wird, wankt durch die Parteien- und Berufswelt, taumelt durch das Leben, ist wahrscheinlich ein Narziss allererster Güte und macht bei alledem einen sehr unsympatischen Eindruck.
Wenn Menschen dieses Kalibers von einem einstmals renommierten Sender herangezogen werden müssen, wenn mit solchen Menschen ein aufwendiger Bericht gemacht wird, um die AfDwieder mal zu diskreditieren, dann begibt sich der Deutschlandfunk auf die Ebene Süddeutsche/Spiegel, die unter Missachtung aller Regeln von Staaten untereinander den FPÖ-Politiker Strache zu Fall brachten und Österreich in eine Regierungskrise stürzten.
Es ist ganz sicher so, dass sich Menschen – egal welcher Couleur – insbesondere unter Alkoholeinfluss im privaten Bereich aber auch auf „Partei-Sausen“ sehr häufig in einer Art und Weise verhalten, die sie sofort als unfähig für irgendwelche verantwortungsvolle Positionen ausweisen würde. Deshalb gab und gibt es für Medien eine „Berichtschwelle“. Ob diese in Ordnung ist, sei daheingestellt. Dass diese Schwelle bei der AfDoder bei Personen, die nicht mehr „erwünscht“ sind (z. B. Bundespräsident Wulff), wo immer möglich überschritten wird, ist auch ein Beleg für die mittlerweile um sich greifende Charakterlosigkeit im Haltungsjournalismus. Insofern ´passt` der Bericht:
Clemens Torno ist 30 und immer noch ein Suchender. Er beendete zwei Berufsausbildungen, trat aus der Kirche aus und zum Buddhismus über, und hat inzwischen drei Parteien hinter sich gelassen.
Von der CDU, in die er mit 15 eintrat, trennte er sich nach neun Jahren. Bei den Piraten blieb er nur ein halbes, von der AfD verabschiedete er sich am Vorabend ihres Parteitages nach sechs Jahren. Die Austrittserklärung lässt er per Gerichtsvollzieher zustellen. …
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Den Bericht des Dlf vom 30.11.2020 komplett hören:
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… „Mit geht’s auch darum, dass ich einen Nachweis habe, es ist zugestellt. Es ist gerichtsfest und die AfD kann das dann nicht leugnen, dass ihr das zugegangen ist, wie sie ja vieles leugnet, vom Klimawandel bis Corona.“
Niemals Lügenpresse, jedoch empfänglich“
Er tritt auch aus der AfD-Fraktion in Berlin-Mitte aus, sein Mandat behält er. Direkt vom Amtsgericht in Mitte kommt der nun Ex-AfDler zum Interview, mit der – wie er es früher genannt hätte – Lügenpresse. Er lacht.
„Also für mich war die Presse niemals Lügenpresse, jedoch war ich für so was mitunter auch empfänglich.“
Den Parteiaustritt hatte er länger vor, sagt der junge Mann mit dem kahlgeschorenen Kopf. Der Eklat im Bundestag, als AfD-Gäste Abgeordnete bedrohten**, machte das Fass voll.
Die Hygienediktatur wird weiter mit Leben erfüllt:
Bayerns Ministerpräsident Söder macht sich Sorgen wegen der „zunehmend sektenartigen“ Bewegung der „Querdenker“. Angesichts einer spürbaren „Radikalisierung“ sollen sich die Verfassungsschützer stärker mit ihnen befassen. Der Bayer sieht eine Parallele zu den „Reichsbürgern“.
Der Verfassungsschutz sollte sich nach Ansicht des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder intensiver mit den radikalen Elementen in der „Querdenker“-Bewegung beschäftigen. Ihm bereite die Entwicklung der „Querdenken“-Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen große Sorgen, sagte der CSU-Politiker dem „Münchner Merkur“. Die sogenannten Querdenker entwickelten sich „zunehmend sektenartig“. Der CSU-Vorsitzende Söder sprach von einer „Abschottung vor Argumenten und einer Radikalisierung in Blasen“.
In einem Club mit 1.000 Mitgliedern, in einer Partei mit 30.000 Mitgliedern, auf einer Demo mit 40.000 Teilnehmern gibt es immer Menschen, deren Ansichten irgendeinem nicht gefallen. Insbesondere bei Kundgebungen oder Demos finden sich immer Spinner, Radikale usw. ein, die auf den Öffentlichkeitszug aufspringen wollen.
Deshalb die ganz, ganz große Masse der Teilnehmer zu diskreditieren, indem diese Minderheiten als Mehrheiten dargestellt und so das ursprüngliche Ziel der Versammlung fast vollkommen in den Hintergrund gerückt wird, ist schlechter politischer Stil und undemokratisch.
Was sich erlaubenSöder und andere? Haben Flasche leer?
Die Großkopferten und die ´Guten` haben faktisch keine Argumente z. B. in Sachen Corona & Zuwanderung. Deshalb greifen sie zum Diskreditierungsmodul ´Framing`, um z. B. Andersdenkende – auch Pegida-Teilnehmer – in die rechte, esoterische, spinnerte Ecke zu stellen.
Auf Dauer soll die Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf zwei Wegen eingeschränkt, dann abgeschafft werden:
Bestimmten Anmeldern wird die Demo nicht genehmigt.
Gesetzliche Regelungen schränken mit und mit Grundrechte ein bzw. hebeln sie aus.
Beides geschieht immer öfter. Glücklicherweise rücken Gerichte manches wieder zurecht. Fragt sich nur, …
… Wie lange noch?
Mehr fällt der Polit- und Medienelite nicht ein, um nicht genehmen Meinungen und Tatsachen, gegenüberzutretenden. Diese …
… Haderlumpen
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Manfred Thöne meint:
Söder, Söder, Söder …
… und Konsorten disqualifizieren sich ständig selbst.
Mit großer Aufgeblasenheit spielen sie sich als Retter in der Pandemie auf, ermächtigen sich und ordnen Lockdowns an, die weder der Situation angemessen sind, noch nachvollziehbar begründet sind. In allen Statistiken von RKI u.a. ist das nachzulesen!
SIE ORDNEN AN, BASTA!!!
Es kann und darf auch nicht sein, dass Personen diese Maßnahmen hinterfragen, da ja angeordnet sind. Dieses diktatorische Verhalten provoziert alle Personen mit freiheitlichen Bewusstsein und fordert geradezu Widerstand herauf.
Die absolut professionelle und trotzdem friedliche Vorgehensweise der Querdenker bringt Personen wie Söder zum platzen.
Sie sind ihm mit ihrer Vorgehensweise weit überlegen.
Immer, wenn Söder & Co Demos untersagen (wollen), werden sie von den Querdenkern vorgeführt. Diese wehren sich ganz professionell mit Rechtsmitteln. Söder & Co haben das Nachsehen.
SIE WERDEN VORGEFÜHRT, DASS IST TODSÜNDE!!!
Was machen dann diese Herrschaften? Sie diffamieren, hetzen und setzen ganz unlauter und wider besseren Wissens die Querdenker den Rechtsradikalen gleich. So befeuern sie die Thematik, um die Bevölkerung über den wahren Kern des Widerstands zu täuschen.
Selbst der Verfassungsschutz hat nach der Großdemo in Berlin vorgetragen, dass es sich bei den Teilnehmern der Querdenkerdemos um friedlichen Protest handelt. Dass Antifa und Rechtsextremisten auf den Zug aufspringen und diese Plattform für ihre Zwecke nutzen, ist den Querdenkern nicht anzulasten. Vielmehr ist die Frage zu stellen, wieso die Behörden nicht in der Lage sind, angemeldete Demos so zu platzieren, dass sie getrennt stattfinden können.
Die Politik weiß um die Friedlichkeit dieser Demos der Querdenker. Sie sind für große Teile der Bevölkerung ein Anziehungspunkt; die Querdenker wirken wie ein Magnet! Genau das will Politik mit ihren Diffamierungskampagnen verhindern.
Leider ist der Ton schlecht, weil er ab und zu schwankt. Hören Sie dennoch, was Herr Wüppesahl auf der Querdenker-Demo am 11.10.2020 in Heilbronn in knapp 35 Minuten sagt:
Dieser Mann ist genau richtig, wenn sich gut 200 Menschen am Tivoli (Fußballstadion der Aachener Alemannia, 4. Liga) ´zusammenrotten`, um einen Protagonisten der Corona-Leugner, Dr. Bodo Schiffmann, zu sehen und zu hören. So werden in seinem Artikel für die AN auch alle schrägen, rechten und sonstigen Vögel aufgelistet, die einfach nicht glauben wollen, dass Corona eine todbringende und allgemeingefährlich Krankheit sei, die man mit allen Mitteln bekämpfen muss. Auch wenn es die Wirtschaft, die Kultur, die Gesellschaft in den Ruin treibt. Motto: Lieber am dran, als Arm ab. Wobei das „Arm ab“ heute den Coronatod meint. Lesen Sie den Artikel und schauen Sie sich den kompletten Auftritt in Aachen ganz unten an. Dann wissen Sie, was Dichtung und Wahrheit bedeuten
Selbstverständlich war ich, Rüdiger Stobbe, auch am Tivoli, als mit 15 minütiger Verspätung der komplett schwarze Luxusbus, mit dem Dr. Schiffmann seine Tour macht, ankam. Bodo Schiffmann stieg aus und machte die Anwesenden natürlich zunächst mal auf die Auflagen der Stadt aufmerksam und den Drehzirkus wegen des Abstandes veranstaltete:
Dann erzählte Dr. Schiffmann diverses, was für die allermeisten Zuschauer gleichwohl nicht viel Neues war. Die waren sicher gut informiert.
Bemerkenswert ist allerdings, dass ein Gesundheitsamtsleiter Aichach-Friedberg aus Bayern ketzerische Thesen aufstellt, die Dr. Schiffmann vortrug:
Ich habe gekürzt, der Leser soll nur einen Eindruck bekommen. Alles komplett finden Sie unten.
Als Tonspur füge ich die Ausführungen des Rechtsanwaltes Ludwig bei:
Wer den kompletten Auftritt (1:30 Stunde) aller Beteiligten sehen möchte:
… in Ost und West war ein mühsam ausgehandelter Kompromiss, seitdem wurde nicht mehr darüber gesprochen. Anders als in Frankreich, Schweden oder Großbritannien zum Beispiel ist eine Abtreibung in Deutschland nach wie vor ein Straftatbestand – der unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Deshalb war – §219a Strafgesetzbuch – bis Februar 2019 auch der Hinweis strafbar, dass in einer Praxis Abbrüche durchgeführt werden. Hunderte Anzeigen nach §219a stammten von nur zwei Männern.
… Im November 2017 wurde eine Ärztin wegen Verstoßes gegen diesen Paragrafen zu einer Geldstrafe verurteilt. Solche Urteile hat es immer wieder gegeben; in der Regel haben die Verurteilten gezahlt und geschwiegen. Diese Ärztin aber, Kristina Hänel, ist an die Öffentlichkeit gegangen. Seitdem gibt es wieder massive Proteste dagegen, wie Frauen in Deutschland behandelt werden, die einen Abbruch wollen. Aber auch selbsternannte Lebensschützer treten lauter auf und fordern noch strengere Gesetze.
Alice Schwarzers Stern-Kampagne „Wir haben abgetrieben“ löste 1971 eine kontroverse Debatte über Abtreibung in Deutschland aus (imago / epd)
Die Debatte bringt die Folgen des Tabus ans Licht: Junge Frauen wissen heute über den Schwangerschaftsabbruch viel weniger als ihre Mütter. Erst wenn sie ungewollt schwanger werden, befassen sie sich damit. Das passiert selbst Medizinstudentinnen, denn in ihrer Ausbildung kommt das Thema kaum vor. Und die deutsche medizinische Forschung, in vielen Bereichen auf internationalen Spitzenplätzen, bildet in der Gynäkologie das Schlusslicht in Westeuropa.
Im Februar 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Änderung von Paragraf 219a: Ärztinnen und Ärzte dürfen nun mitteilen, wenn in ihrer Praxis Abbrüche vorgenommen werden. Für weitergehende Informationen, etwa über die angewandte Methode, müssen sich die Frauen an andere Einrichtungen wenden. Kristina Hänel und weitere angeklagte Kolleginnen wollen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, um ungewollt schwangere Frauen vollständig informieren zu dürfen.
Wie solche eine Rabiatisierung aussieht, zeigt am Beispiel Schule und Maskenpflicht der WELTplus – Artikel, dessen Text ich, weil er so wichtig für die „neuen Regeln und ihre Auswirkungen ist, komplett zitiere. Wenn Sie die Verweise und Kommentare lesen wollen, sollten Sie WELTplus abonnieren. 10 € im Monat, die bestens angelegt sind.
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In Nordrhein-Westfalen …
… müssen Schüler während des Unterrichts keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Grün-kursives Zitat & kompletten WELTplus-Artikel mit allen Verweisen und Kommentaren lesen: Hier klicken
Trotzdem empfiehlt ein Drittel der weiterführenden Schulen ausdrücklich, auch dann Maske zu tragen. Ein Vater berichtet, mit Freiwilligkeit habe das nichts zu tun.
Eigentlich ist Axel Müllers eher ein gelassener Vater. Seine drei Kinder haben das bischöfliche Pius-Gymnasium in Aachen besucht, und Müllers, Geschäftsmann, hat sich nie groß eingemischt. „Die Lehrer hatten dort alles immer gut im Griff“, sagt er. Seit Kurzem aber ist der Vater zumindest für die Schulleitung so etwas wie das enfant terrible der Elternschaft. Der Grund: Die ausdrückliche Empfehlung des Schulleiters, auch im Unterricht eine Maske zu tragen.
„Ich verstehe es einfach nicht, warum sich die Schulleitung nicht an die Entscheidung der Landesregierung hält, sondern eigene Regeln aufstellt“, sagt Müllers. „Und ich frage mich, gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?“
Zu Beginn des neuen Schuljahres Mitte August hatte in Nordrhein-Westfalen zunächst eine Maskenpflicht für alle Schüler ab der fünften Klasse auch im Unterricht gegolten. Eine Maßnahme, die laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vor allem wegen der Reiserückkehrer beschlossen wurde. Zum 1. September dann lockerte Laschet die Vorgaben. Derzeit müssen die Schüler nur noch im Schulgebäude und auf dem Gelände eine Maske tragen, nicht aber am Sitzplatz während der Unterrichtsstunde. Sinkende Infektionszahlen nannte der Ministerpräsident als Grund für seine Entscheidung Ende August.
Und doch gibt es viele weiterführende Schulen in NRW, die ihre Schüler bitten, auch im Unterricht weiterhin eine Maske zu tragen. Einer repräsentativen Umfrage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unter 6000 Mitgliedern zufolge gibt ein Drittel der Befragten an, dass es an ihrer Schule Gremienbeschlüsse für eine Maske im Unterricht gebe. Eine große Mehrheit spreche sich für die Wiedereinführung aus, mangels besserer Alternativen zum Infektionsschutz.
„Wenn die Risikobewertung der Landesregierung ergibt, dass Masken im Unterricht nicht mehr nötig sind, mit welcher Kompetenz hinterfragen das dann die einzelnen Schulleitungen?“, kritisiert Axel Müllers. Er schaltete einen Anwalt ein, der sich an die Schulleitung und den Schulträger, das Bistum Aachen, wandte. In dessen Schreiben wird vor allem moniert, dass die Empfehlung keineswegs freiwilligen Charakter habe, da die Schüler, die sich gegen eine Maske entscheiden, Sanktionen zu tragen hätten.
„Meine 13-jährige Tochter wurde im Unterricht zusammen mit einigen wenigen anderen Schülern ohne Maske in die letzten Reihen des Klassenzimmers verbannt“, berichtet Müllers, entsprechend hämische Kommentare von Mitschülern wie „Kameradenschwein“ oder „Wenn wir jetzt alle krank werden, seid ihr schuld“ habe es gegeben.
Zuvor habe der Direktor von jedem Schüler eine persönliche Erklärung gefordert, die auch von den Eltern unterzeichnet werden musste. Darin musste angekreuzt werden, ob der Schüler auch weiterhin freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen wird oder nicht. „Dieses Malus-/Bonus-System hat zur Folge, dass Kinder unter diesem Druck einknicken und am nächsten Tag dann doch wieder eine Maske tragen“, sagt Müllers.
Das Verwaltungsgericht gab einem Schüler recht
Zu derlei Sanktionen habe die Schulleitung kein Recht, urteilte zumindest das Verwaltungsgericht in Wiesbaden, das jüngst per Eilentscheid einem Schüler recht gab. Dieser hatte sich von dem freiwilligen Gebot seiner Schule, einen Mund-Nasen-Schutz auch während der Schulstunde zu tragen, in seinen Rechten beeinträchtigt gesehen. Mit dem Aussprechen einer „dringenden Empfehlung“ zum Maskentragen überschritten die Schulen ihre Kompetenzen, vor allem mit dem Zuweisen eines neuen Sitzplatzes.
„Dieses tatsächliche Verhalten der Lehrkräfte geht über eine einfache Bitte oder Empfehlung hinaus und hat mit einer Empfehlung und einer freiwilligen Entscheidung zum Tragen einer Maske schier nichts mehr zu tun“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Es werde eine Form von Zwang ausgeübt, die dazu führen würde, dass im Falle einer Abweichung mit Sanktionen oder gar diskriminierendem Verhalten durch den Lehrkörper mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen sei.
Grund genug für das bischöfliche Pius-Gymnasium, seine „ausdrückliche Empfehlung“ zu überdenken? Der Schulleiter Ulrich Brassel bittet darum, sich mit dieser Frage an das Bistum Aachen zu wenden.
„Unsere Bitte, Masken im Unterricht zu tragen, entspricht im Grundsatz den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts“, sagt Thomas Ervens, Leiter der Abteilung Erziehung und Schule im Bischöflichen Generalvikariat Aachen. „Wir halten die Empfehlung, eine Maske zu tragen, für richtig, im Sinne der Solidarität untereinander. Wir sind eine Gemeinschaft, das steht auch in unseren christlich geprägten Grundsätzen, und wir schützen so vorerkrankte Schüler und Lehrer.“
Das Bistum Aachen ist der Träger von zwölf Schulen, überall trage die Mehrheit der Schüler sowie die Lehrer Masken auch im Unterricht – freiwillig. „Es gibt Fragen dazu, natürlich, aber im Großen und Ganzen klappt das gut.“ Schülern, die keine Maske im Unterricht tragen wollten, entstünden dadurch keinerlei Nachteile. „Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, ist das längst behoben“, sagt Ervens. Dies sei allenfalls der anfänglichen Unsicherheit zuzuschreiben, wie man mit der kurzfristig angekündigten Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht umgehe.
Axel Müllers bestätigt, dass seiner Tochter nun angeboten wurde, ihren ursprünglichen Sitzplatz wieder einzunehmen – wenn auch nicht aus freien Stücken. Das Bildungsministerium in NRW hatte jüngst eine entsprechende Richtlinie herausgegeben, dass keine Sitzplatzänderung im Zusammenhang mit dem freiwilligen Tragen einer Maske am Platz im Klassenraum erfolgen darf. „Keine Einsicht also, kein Unrechtsbewusstsein“, findet Müllers. „Außerdem hat es die Schulleitung nicht offen und deutlich gegenüber allen Eltern und Schülern kommuniziert, dass sie diese Sanktion zurücknehmen.“
Thomas Ervens hingegen sieht vor allem sein vorderstes Ziel: den Regelunterricht aufrechtzuerhalten. Laut dem Gesundheitsamt können die Schulen üblicherweise ohne große Einschränkungen weiter unterrichten, sollte ein Mitglied der Schule an Covid-19 erkranken, sofern die Schüler stets Masken tragen. Dann gibt es streng genommen keine engen Kontaktpersonen, und niemand muss in Quarantäne. „Für den Fall, dass positive Covid-19-Fälle auftreten, können wir die Auswirkungen für den weiteren Schulbetrieb eingrenzen, sofern dem Gesundheitsamt überzeugend dargelegt werden kann, dass neben einem intakten Hygienekonzept auch die Mund-Nasen-Bedeckungen freiwillig getragen werden“, sagt Ervens.
Er schätzt, dass ein Zehntel der Lehrer an den bischöflichen Schulen zur Risikogruppe gehöre. „Wenn nur drei Lehrer ausfallen, ist das schon ein großer Verlust. Wir wollen aber den Unterricht weiter sicherstellen.“
Wie lange die Maßnahme aufrechterhalten werden soll, darüber möchte Ervens keine Prognose abgeben. „Derzeit weiß niemand, wie die Pandemie sich entwickelt“, sagt er. „Das ist für uns nicht vorherzusagen.“
Seit Mitte der Woche gibt es nun eine neue Sitzordnung in der Klasse von Müllers‘ Tochter. „Papa, ich sitze jetzt mit meiner Freundin ganz vorne“, habe das Mädchen erzählt, als sie am Mittag aus der Schule kam. Vielmehr Worte habe sie darüber nicht verloren. Der Vater sagt, sie sei da „relativ schmerzfrei“.
Wer sich in die neuen Medien begibt, kommt darin zwar nicht um (hoffentlich!), macht aber immer wieder und immer öfter die Erfahrung, dass man von einer Sekunde auf die andere stummgeschaltet werden kann. Facebook, Twitter und YouTube haben unter dem Druck des deutschen „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ ihre Löschtruppen verstärkt und canceln, was das Zeug hält. Kürzlich traf es die Basler Bloggerin Tamara Wernli. Obwohl sie in ihrem YouTube-Video nichts gesagt hatte, was gegen YouTubes „Gemeinschaftsrichtlinien“ verstieß, verschwand ihr Beitrag von der Plattform, und sie bekam einen „strike“ (Verwarnung). Eine simple Denunziation hatte genügt, um sie von der YouTube-Öffentlichkeit abzuschneiden. …
… Jetzt hat es unseren Podcast „indubio“ erwischt, und zwar – das ist etwas Neues – auf der Plattform Spotify, die bis jetzt noch wenig durch übereifrige Zensur und politische Missgriffe aufgefallen ist. Doch diesen Montagnachmittag erreichte uns folgende E-Mail: „We found the following podcast episode to be in violation of our content policies, and have removed it. Please see what content is prohibited on Spotify for more information. Show title: indubio, Episode title: Flg. 61 – Trans-Babies und Pubertätsblocker. Please don’t respond to this email as replies aren’t monitored. Sincerely, Spotify“. […]
Lesen Sie meine Einlassung zur damaligen Ungeheuerlichkeit:Hier klicken
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Die „Kolumne“ von Frau H.Y. …
Grün-kursives Zitat & kompletten Artikel lesen: Hier klicken
…unterliegt also nach Meinung der Berliner Staatsanwaltschaft der freien Meinungsäußerung und bezog sich eigentlich auf ein gedankliches Experiment, welches Frau H.Y. schreibend angedacht hat.
In diesem Sinne ist die von ihr beschriebene „abgeschaffte Polizei“ zwar fiktiv, jene Polizei, die sie abschaffen möchte, aber durchaus real, denn eine andere Polizei als die derzeit bestehende existiert nicht. Insofern sind all die Schmähungen und Beschimpfungen gegen Polizeibeamte nicht gegen eine fiktive Polizei gerichtet, sondern gegen real existierende Personen und die Polizei als Ganzes. Dass dies auch dem realen Empfinden nicht nur der Polizeibeamten entspricht, zeigte eine Welle der Empörung in anderen Medien und den Kommentarspalten. Alles Menschen, die von Satire offensichtlich nichts verstehen.
Ironie des Schicksals. Kurz nach dem Erscheinen des Textes musste Frau H.Y. die Polizei um Schutz ihrer Person bitten, da einige Leser es wohl bei der blanken Empörung nicht beließen. Welch ein Glück für die Beschuldigte, dass die Polizei zu diesem Zeitpunkt noch existierte und sich der Bitte nicht entziehen konnte.
Für mich und auch viele andere Betroffene ist klar, dass es sich bei dieser Entscheidung um eine politische handelt, die nicht der Staatsanwaltschaft anzulasten ist. Der Innenminister wird es besser wissen und all jene, die immer wieder zwischen rechten und linken Schmutzfinken in diesem Lande differenzieren. Da lässt man dem linken Pöbel schon mal was durchgehen. Ich bringe sogar eine Spur von Verständnis für die Staatsanwaltschaft auf. Niemand will so enden wie Oberstaatsanwalt Roman Reusch, dem sein Mut und sein Hang zur Wahrheit zum Verhängnis wurden.
Frau H.Y hat aus ihrer Ablehnung des Kapitalismus und ihren linken Einstellungen gegenüber dem Rechtsstaat nie einen Hehl gemacht. Insofern reiht sich dieser Text nahtlos in ihr Schaffen ein. Es kommen allerdings Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer linken Einstellungen auf, wenn man sieht, dass sie jetzt Werbung für das Ka-De-We macht.
Dort wird sie kaum auf die von ihr so verhassten Polizeibeamten als Kunden treffen. Die treten nämlich für ein überschaubares Salär jeden Tag zum Dienst an, vernachlässigen Ihre Gesundheit, das Wohl ihrer Familien und lassen sich von Personen diffamieren, die eine Bachelorarbeit über die Farbe Pink geschrieben haben.