8,5 Jahre für einen Mord und 10 Jahre für einen Brandanschlag ohne Verletzte mit geringen Sachschaden, das sind die Urteile in einem Land in das „Wir“ gut und gerne leben. (895 Herzchen)
Brutaler Messermord an einem Kind: 8 Jahre. Zündeln an einer (Moschee) Tür: 10 Jahre. Deutschlands Rechtsverständnis im Jahr 2018: Einfach unfassbar! (633 Herzchen)
Dieses Narrativ, diese Geschichte wird von Linken, Menschen mit Guten Gedanken, wie z.B. auch von dem Autor des ZEIT-Artikels rechts, gerne gepflegt.
´Wissenschaftliche` Unterstützung bekommen sie von den sogenannten „Mitte-Studien„, Beispiel: Hier klicken, die diese Verschiebung rechten Gedankenguts in die bürgerliche Mitte „beweisen“ sollen.
Einfach mal zu akzeptieren, …
… dass, nachdem ein Mensch – der Anlass ist doch vollkommen gleichgültig, es war jedenfalls keine Notwehr! – totgestochen und zwei weitere schwer verletzt wurden, ganz, ganz viele Bürger auf die Straße gehen und ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrnehmen, ist für unsere Menschen mit Guten Gedanken in Politik, Presse, Funk und Fernsehen unmöglich. Nein, weil es sich um „Schutzsuchende“, die die Tat wahrscheinlich begangen haben, handelt, ist Protest generell „RECHTS“ und damit böse.
Es wird relativiert, nach Entlastung für die mutmaßlichen Täter gesucht, Sachverhalte werden in Frage gestellt. Es wird mit medialer Hilfe und Politeliten-Unterstützung gelogen, dass sich die Balken biegen. Es gab Bengalos wie bei jedem Fußballspiel, aber es gab keine Ausschreitungen, es gab Hitlergrüße, aber keine Hetzjagden. Ich habe darüber ausführlich geschrieben und Belege beigefügt (siehe unten).
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Ausführliches zu Chemnitz und den „Ausschreitungen/Hetzjagden“:
Die Kriminalitätsstatistik der Stadt weist einen Rückgang von schweren Autodiebstählen und Handtaschenraub (-49 beziehungsweise -40 Prozent) sowie Straßenkriminalität aus, jedoch einen Anstieg der Diebstähle aus Kellern (+54 Prozent), der Raubüberfälle auf den Straßen (+47 Prozent), der gefährlichen Körperverletzung (+16 Prozent) und der Bedrohung (+12 Prozent).
In der Stadt steigt auch die Zahl von Körperverletzungen. Waren es im Jahr 2005 noch 1102 Fälle, so wuchs die Zahl kontinuierlich bis 2017 auf 1675 Fälle an. Im Gegensatz dazu verringerten sie sich im Landkreis Mittelsachsen von 1369 im Jahr 2005 auf 1069 und im Erzgebirgskreis von 1272 auf 1071 Angriffe.
Der Vergleich mit dem Umland zeigt noch eine Auffälligkeit: 51 Prozent der Straftaten im Direktionsbereich Chemnitz, dazu gehören auch der Landkreis Mittelsachsen und der Erzgebirgskreis, wurden in Chemnitz begangen, dabei leben dort nur 26 Prozent der Einwohner.
Es ist für mich keine Frage, dass der Anstieg der Zahlen, der in den beiden ersten Abschnitten ausgeworfen wird, dem Zuzug von Migranten geschuldet ist. Warum sollte der gemeine Sachse, der bereits länger in Sachsen lebt, auf einmal am Rad drehen?
Anders die Polizei:
[…] Eine Erklärung für die beständig steigenden Körperverletzungsdelikte hat Jana Ulbricht, die Sprecherin der Polizeidirektion Chemnitz, nicht. […]
Hat die Jana wohl, sagt sie aber nicht, weil sie ihren Job behalten will. Wieder Straßenpolizistin: Nein Danke!
[…] Die Zahl der Vergewaltigungen, der sexuellen Nötigung und sexuellen Übergriffe ist im Vergleich zum Vorjahr in Chemnitz gestiegen, von elf auf 50 Fälle. Der starke Anstieg ist der Polizei zufolge vor allem durch die Aufnahme neuer Gesetzestatbestände begründet. […]
Ja nee, is´ klar!
[…] Während im gesamten Direktionsbereich 29,6 Prozent nicht deutsche Tatverdächtige ermittelt wurden, lag ihr Anteil in der Stadt im vergangenen Jahr bei 45 Prozent. […]
Der Psychologe und Buchautor Ahmad Mansour hält Islamverbände für wenig geeignete Partner bei der Integration von muslimischen Migranten und Flüchtlingen. In einem Interview des Deutschlandfunks sprach der Psychologe von einem „Jahrhundertfehler“, diese Aufgabe jenen zu überantworten, die für die Entstehung von Parallelgesellschaften „eigentlich verantwortlich“ seien.
Fatal nannte es Mansour, dass die Kirchen – auch aus Angst vor einem Machtverlust – in diesem Zusammenhang islamische Verbände und Vereine unterstützten, „die ganz andere Werte vermitteln als das, was in unserem Grundgesetz steht“.
„Erst mal müssen wir aufhören, dem Islam kirchliche Strukturen aufzuzwingen“, sagte Mansour. „Sie werden nie zwei islamische Kirchen haben, die im Namen dieser Religion sprechen und die Mehrheit der Muslime vertreten.“
Vertreter der Stadt Chemnitz haben schockiert auf die gestrigen Vorfälle dort reagiert.
Ein Sprecher der Stadt sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“, man sei erschrocken über die Menschenansammlungen. Rund 800 Personen – darunter offenbar Rechtsextreme – waren durch die Straßen gezogen und hatten Medienberichten zufolge auch ausländerfeindliche Parolen skandiert.
In Deutschland verschieben sich Maßstäbe in höchst bedenklichem Umfang:
Nicht Opfer sind wichtig, nicht Täter.
Nein, wichtig sind Demonstranten, die ihr Recht auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Falls es dabei Unrechtmäßiges gab/gibt: Ermitteln und anklagen. SO geht Rechtsstaat.
Alles andere ist subtile Hetze gegen Andersdenkende!
Ist er von einer Prinzessin, von mir aus auch von einem Prinzen, wachgeküsst worden?
Oder ist er gar krank, im Fieberwahn?
Man weiß es nicht.
Hier der Kommentar:
In der Flüchtlingsdebatte überschlagen sich die Ereignisse. Den Auftakt machte die Kanzlerin, die in Spanien eine Wahrheit entdeckte, die man im Berliner Kanzleramt lange nicht gefunden hatte. Merkel bezeichnete die derzeitigen europäischen Asylregeln als „nicht funktionsfähig“. Das sogenannte Dublin-System sieht vor, dass in der Regel jener Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem er zuerst den Boden der EU betritt. „Nach der Theorie“ dürfe deshalb nie ein Flüchtling in Deutschland ankommen, so die deutsche Regierungschefin. Das entspreche aber „nicht der Realität“. Mit anderen Worten: Das europäische Asylrecht wird seit Jahren unzureichend durchgesetzt, offiziell bestätigt von der Kanzlerin. Man reibt sich die Augen.
Wenige Tage später stellt das Oberverwaltungsgericht Münster fest, dass der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Usama Bin Ladin aus Tunesien zurückgeholt werden muss. Juristisch steht damit fest, dass die Abschiebung von Sami A. rechtswidrig war. Auch da wieder: Man wundert sich. Offenbar gelingt es den Behörden trotz jahrelangen Versuchen nicht, einen islamistischen Gefährder rechtssicher in sein Heimatland zurückzubringen.
Lang genug im Land bleiben für den Spurwechsel
Trotz Merkels Versprechen, mit einer „nationalen Kraftanstrengung“ für mehr Abschiebungen zu sorgen, trotz der Zusage von Innenminister Seehofer, die Abschiebung von Sami A. zur „Chefsache“ zu machen. Wer die Erkenntnisse zum Dublin-System und zu Sami A. zusammenführt, kommt zum Ergebnis, dass Deutschland unzureichend durchsetzt, wer überhaupt einreisen darf, und noch viel mangelhafter durchsetzt, wer ausreisen muss.
Insofern ist das Timing des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) schlecht gewählt, der sich aktuell für eine Lockerung des Ausländerrechts ausspricht. Günther wirbt dafür, mehr abgelehnte Asylbewerber als Arbeitskräfte im Land zu behalten. Wer eine Ausbildung abgeschlossen habe und integriert sei, soll einen sogenannten Spurwechsel machen können. Gemeint ist, dass über seinen Verbleib nicht mehr nach den Regeln des Asylrechts entschieden wird, sondern das künftige Zuwanderungsgesetz greifen soll.
Zunächst klingt das vernünftig. Warum sollte Deutschland einen Altenpfleger abschieben, der hier gebraucht wird und sich integriert hat? Zu Ende gedacht bedeutet der Vorschlag jedoch, dass das Asylrecht zur Jobsuche missbraucht wird. Wer ins Land kommt, weil er sich auf das Grundrecht auf Asyl beruft, muss es dann nur noch schaffen, lange genug im Land zu bleiben, um sich eine Ausbildungsstelle zu suchen. Während der Ausbildung und in den zwei Jahren danach darf er schon heute nicht abgeschoben werden. Danach könnte er locker die Spur wechseln.
Was, wenn der Eingereiste keine Arbeit findet?
Das Dilemma würde sich allerdings gar nicht stellen, wenn es dem deutschen Staat gelänge, Asylverfahren endlich schnell und rechtssicher abzuschließen. Über neue Anträge entscheiden die Ämter mittlerweile zwar binnen zwei Monaten. Das hilft aber kaum, da zwei von drei abgelehnten Asylbewerbern gegen ihren Bescheid vor Gericht ziehen und der anschließende Prozess Jahre dauert. Und erst danach kann überhaupt an Ausreise oder Abschiebung gedacht werden, was – wie im Fall von Sami A. – meist auch nicht klappt.
Angesichts all dieser Defizite fällt es schwer, sich für das Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz zu begeistern, dessen Eckpunkte nun bekannt wurden. Ausländer mit qualifizierter Berufsausbildung sollen das Recht erhalten, für bis zu sechs Monate hierherzukommen, sofern sie Deutsch sprechen und ihren Lebensunterhalt allein sicherstellen. „Den Bezug von Sozialleistungen schließen wir aus“, heißt es. Was aber ist, wenn der Eingereiste doch keine Arbeit findet?