Nun werden doch Schiffe und Flugzeuge den Mittelmeerraum überwachen. Allerdings weit weg von den Schlepperrouten: Hier klicken
Schaun ´mer mal!
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Die Bundesregierung will im Zuge der Libyen-Krise …
… wieder EU-Schiffe ins Mittelmeer schicken – die dann auch Migranten retten
müssten. Der Vorstoß dürfte nun scheitern. Parallel könnte ein neues Urteil Europas Migrationspolitik revolutionieren.
Die Europäer machen Ernst: Am Montag werden die EU-Außenminister bei einem Treffen in Brüssel nach WELT-Informationen die EU-Marinemission „Sophia“, die zwischen 2015 und 2019 rund 50.000 Menschen im Mittelmeer gerettet hat, endgültig beerdigen. Staatliche Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird dann in absehbarer Zukunft nur noch auf Sparflamme stattfinden – im Rahmen der Mini-Operationen „Poseidon“ und „Themis“. Das haben insbesondere Österreich und Ungarn durchgesetzt. Beide Länder fürchten, die mit „Sophia“ verbundene Seenotrettung würde neue Migrantenströme anlocken und kriminellen Schleuserbanden in die Hände spielen. […]
… Präsident des Bundespolizeipräsidiums, hat auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin mit der Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union (EU) abgerechnet. „Ich muss feststellen, dass die Außengrenzen aktuell nicht sicher sind“, sagte der 57-Jährige im Rahmen einer Podiumsveranstaltung am Dienstagnachmittag.
Für das Jahr 2019 habe Frontex – auf Basis der Meldungen der EU-Mitgliedstaaten – insgesamt 139.400 „illegale Außengrenzübertritte“ gemeldet. Und in diesem Kontext müsse man festhalten: „Deutschland ist im achten Jahr in Folge das Hauptziel für unerlaubte Einreisen.“
Deutschland verzeichne nahezu jedes Jahr mehr Asylanträge als „die EU oder Schengen illegale Grenzübertritte“. Und das, obwohl die Schutzquote der Antragsteller nur bei etwa 30 Prozent liege. […]
Ob und wie viele Menschen verletzt, schwer verletzt, sterben würde, konnte Marvin H. nicht wissen. Mit 150 km/h wich der Mann einer Radaranlage aus:
5 Tote und ein späterer Selbstmord …
… waren die Folge des Zusammenstoß´ mit dem auf der korrekten Spur entgegenkommenden Fahrzeugs.
Die Verhandlung gegen Marvin H., der schwer verletzt wurde, findet nach dem Jugendstrafrecht statt.
Dazu folgende Leserbriefe, die die Aachener Nachrichten am 3.2.2020 veröffentlichten:
Michael Haas aus Alsdorf meldet sich zum Text „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ über den Prozess um den Raserunfall mit fünf Toten in Stolberg vor dem Amtsgericht Aachen, der nach dem Jugendstrafrecht verhandelt wird, zu Wort:
Mit tiefem Entsetzen verfolge ich seit diesem extrem traurigen, tragischen und verhängnisvollen Unfall die Geschehnisse um diesen Fall. Nicht nur der Unfall als solcher ist unfassbar, unheilbar und nie mehr gutzumachen – nein, auch die Aufarbeitung und Verfolgung des Straftatbestandes sind unfassbar. Fünf Menschen sind durch einen rücksichtslosen, unverantwortlichen und bereits juristisch aufgefallenen „volljährigen Menschen“ aus dem Leben gerissen worden. Ein weiterer junger Mensch wurde schwerst verletzt und das Leben der Hinterbliebenen unwiderruflich zerstört.
Und jetzt, nachdem im letzten Jahr bereits gegen Marvin H. ermittelt wurde, wird dieses Verfahren vor dem Jugendstrafgericht verhandelt? Zum Schutz dieses unzweifelhaft unfallverursachenden und rücksichtslosen Menschen? Das kann, soll und darf kein Zweck dieser Jugendgerichte sein. (Anm. d. Red.: Sind die Angeklagten zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt, liegt diese Entscheidung im Ermessen des Gerichts.) Denn das war 1967 bei der Begründung zu den Jugendgerichten auch noch alles anders – zum Beispiel Führerschein und Alkohol erst ab 21 Jahren.
„In dem Ort Rot am See wird es nie mehr so werden wie vor der schrecklichen Tat, und mein Mitgefühl richtet sich sehr an die Menschen dort. Das ‚Grauen’ wohnt oft nur ein paar Häuser entfernt.“
Christa Mund, Leserin aus Stolberg
Wenn wir in Deutschland seit 1975 die Volljährigkeit bei 18 Jahren definieren, sind die damit verbundenen negativen Konsequenzen (wie hier, bei einem Gerichtsprozess strafrechtlich mit aller Härte des Gesetzes verfolgt zu werden) genauso zu tragen wie die Positiven – zum Beispiel einen Führerschein zu machen und ein Fahrzeug verantwortungsvoll im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Eine fehlende Reife oder Alkohol dürfen für einen Beschuldigten in solch einem drastischen Fall nicht strafmildernd sein. Das ist ein Hohn für all diejenigen, die sich einwandfrei im Straßenverkehr bewegen und natürlich ein Schlag ins Gesicht für die Hinterbliebenen. Hier sollten auch klare Zeichen gesetzt werden, dass solche Menschen sich endlich einmal auch verantworten müssen und für ihr Verhalten/ihre fatalen Taten geradestehen.
Hans-Jürgen Nikola aus Baesweiler kritisiert ebenfalls die Einordnung ins Jugendstrafrecht:
Jetzt, wo der Prozess beginnt, sind alle über 20 Jahren plötzlich wieder minderjährig. Sonst den Mund weit auffreißen, aber wenn eine hohe Strafe zu erwarten ist, bin ich wieder Kind. Wollen doch alle so erwachsen sein. Dann aber auch die volle Breitseite des Gesetzes.
Doris Wolf aus Stolberg meldet sich zum Artikel „Eine verhängnisvolle Nacht im Dezember“, eine Zusammenfassung der tragischen Ereignisse vor dem Prozessbeginn gegen Marvin H., zu Wort:
„Wenn Menschen bis 21 Jahren die Möglichkeit haben, bei Straftaten unters Jugendschutzgesetz zu fallen, dann lassen wir sie doch bitte, wie vor Jahren, erst mit 21 Jahren volljährig
werden.“
Doris Wolf, Leserin aus Stolberg
Der lang erwartete Prozess gegen den BMW-Fahrer findet nun statt. Doch nicht wie erwartet vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht. Also nicht mehr als vier Jahre, eher weniger Strafe sind zu erwarten. Da der Angeklagte zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt war, wird hier das Jugendstrafrecht angewandt. Welche abschreckende Wirkung soll von solch einem Urteil ausgehen? Jetzt stellt sich mir hier die Frage, und ich glaube, nicht nur mir: Mit 18 Jahren darf man wählen, ist voll geschäftsfähig, den Führerschein darf man schon mit 17 Jahren machen und mit 18 ein Fahrzeug allein führen. Wenn aber eine Straftat verübt wird, dann wird auf einmal das Jugendstrafgesetz angewandt. Ist das in Ordnung? Monate nach dem Unfall einen Prozess wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung, Strafe 250 Euro (also schon einmal mit einem blauen Auge davongekommen). Er entwendet ein Fahrzeug eines Kunden aus der Werkstatt seines Vaters, fährt mit total überhöhter Geschwindigkeit, verursacht einen Unfall, bei dem fünf Menschen ums Leben kommen. Der Unfallverursacher hat im Vergleich zu allen anderen Beteiligten verhältnismäßig wenig. Er hatte schon einmal einen Freibrief, und anstatt in sich zu kehren, verursacht er einen Unfall mit fünf Toten. Was kommt als nächstes? Um aus seinen Fehlern zu lernen, ist es in meinen Augen wichtig, Konsequenzen aus seinem Handeln zu erfahren/ertragen. Wo bleiben die für den Unfallverursacher?
Stimmt, ich vergaß, eine schlimme Kindheit! Wie ganz viele andere auch. Wenn Menschen bis 21 Jahren die Möglichkeit haben, bei Straftaten unters Jugendschutzgesetz zu fallen, dann lassen wir sie doch bitte, wie vor Jahren, erst mit 21 Jahren volljährig werden. Erwachsen mit allen Rechten und Pflichten – ohne Wenn und Aber! Vor allem sollte man einmal an die Hinterbliebenen denken …
Heike Bohnes aus Aachen meint zum Beitrag „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“:
Da klaut ein junger Erwachsener ein Auto (Anm. d. Red.: Der BMW, mit dem er am Tag des Unfalls kurz vor Weihnachten 2018 unterwegs war, stand in der Werkstatt seines Vaters und gehörte einem Kunden. Die Ermittler gehen davon aus, dass Marvin H. keine Erlaubnis des Eigentümers besaß, das Auto zu fahren), richtet damit mutwillig nicht mehr gutzumachenden Schaden an und zerstört Menschen und Familien. Die Folge: Er wird juristisch als „Jugendlicher“ behandelt, und eine verhältnismäßig leichte Strafe ist absehbar. Das Vorgehen der Aachener Staatsanwaltschaft in diesem Fall löst daher nicht nur bei den in Ihrem Artikel zitierten Juristen Unverständnis aus. Ich denke, dass ein Großteil von uns Bürgerinnen und Bürgern, die potentiell alle hätten Opfer dieses risikoreichen Verhaltens des Mannes werden können, ob der ungewohnten, staatsanwaltschaftlichen Milde den Kopf schüttelt.
Heinz Schaper aus Stolberg äußert sich zum Artikel „Tödlicher Unfall bei Tempo 286: Anklage“:
Warum wird nur der Fahrer angeklagt? Wer baut Autos mit 520 PS? Vor allem aber: Wer erteilt für solche Autos eine Zulassung für den regulären Straßenverkehr? Wer geht hin und versichert solche Waffen? Wer zieht dafür Steuern ein?
Liebe Staatsanwaltschaft Essen, liebe Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens, auch die in meinen Fragen angesprochenen Institutionen gehören angeklagt. Alle sind mit verantwortlich und lächeln wahrscheinlich nur müde über unsere Diskussionen bezüglich des „kleinen Waffenscheins“. Ein 520-PS-Pkw benötigt mehr als einen „großen Waffenschein“. Es gibt Lkw, die hätten gerne so einen Motor …
Christa Mund aus Stolberg geht auf den Bericht „Sechs Tote und viele offene Fragen“ über einen 26-jährigen Sportschützen in Baden-Württemberg, der sechs Menschen – offenbar ausschließlich Verwandte – erschießt, ein:
Der Bericht von „Rot am See“ ist sehr gut geschrieben. Das „Grauen“ in Worte zu fassen, ist schwer genug. In dem Ort Rot am See wird es nie mehr so werden wie vor der schrecklichen Tat, und mein Mitgefühl richtet sich sehr an die Menschen dort. Das „Grauen“ wohnt oft nur ein paar Häuser entfernt. Ich wünsche allen dort ein Zusammenrücken und eine Verarbeitung des Geschehens.
… einen realistischen Bericht über den Hambacher Forst und die dort vegetierenden Umweltterroristen vorzulegen.
Es wundert mich, dass solch´ ein ´rechter` Artikel von den Aachener Nachrichten am 31.1.2020 übernommen wurde.
Doch keine Angst: Am Montag drauf, den 3.2.2020 bekommen die sogenannten Umweltaktivisten wieder das Forum, welches ihnen nach Meinung der AN zusteht.
Für mich sind die Menschen, die den Hambacher Forst widerrechtlich besetzen, ihn vermüllen, Menschen, die für Flora und Fauna dieses Walstücks eine ungeheure Belastung darstellen, für mich sind diese ´Aktivisten` schlicht …
Kriminelle,
… die vollkommen zu Unrecht und in der Folge eines permanenten Staatsversagens mit Samthandschuhen behandelt werden.
Auszug aus der Reportage von Jörg Abels vom 31.1.2020 in den AN:
[…] Die alltägliche Anarchie im Hambacher Forst. Mit Klimaschutz hat das längst nichts mehr zu tun. „Mit Steinwürfen und Zwillenschüssen auf uns bleibt doch kein Schaufelrad stehen“, sagt der 48-Jährige [RWE-Mitarbeiter] und kann nur den Kopf schütteln. Dazu passt auch, dass die Gewalt trotz der Empfehlung der „Kohlekommission“ vor Jahresfrist, den „Hambi“ zu erhalten, und selbst nach der Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg, in der die Rettung der 200 Hektar Restwald ebenfalls verankert ist, nicht nachgelassen hat, im Gegenteil. Die Zahl der handfesten Attacken und Brandanschläge, unter anderem mit Molotowcocktails, hat noch zugenommen, wie die Werkschützer erklären. […]
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Auszug aus dem Bericht der AN vom 3.2.2020 zur Besetzung des Kohlekraftwerks Datteln 4:
[…] „Wir werden gegen Datteln 4 kämpfen, so wie wir um den Hambacher Forst gekämpft haben“, kündigen die Aktivisten an. Das 1100-Megawatt-Kraftwerk soll entgegen der Empfehlung der Kohlekommission noch im Sommer dieses Jahres ans Netz gehen. Datteln 4 als neues Feindbild der Anti-Kohle-Kämpfer.
Alte Bekannte
Zu den Aktivisten gehört neben „DeCOALonize Europe“ auch wieder das Aktionsbündnis „Ende Gelände“. Es steht für spektakuläre wie auch umstrittene Massenaktionen im Rheinischen Tagebaurevier im Kampf gegen Kohle und Klimawandel. Tausende mobilisierte das Bündnis immer wieder für den Sturm auf die Tagebaue. Der Hambacher Forst, der ursprünglich dem Braunkohleabbau weichen sollte, war das Sinnbild für den Konflikt: „Hambi bleibt“, „Hambi bleibt“, skandierten die Demonstranten.
„Wir werden gegen
Datteln 4 kämpfen, so wie wir um den
Hambacher Forst
gekämpft haben.“
Aktivisten
[…]
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Dass es um Ideologie, dass es um gesellschaftlichen Umsturz geht, dass der Kampf gegen den Klimawandel nur ein trojanisches Pferd ist, belegt der „Kampf“ gegen Datteln 4 eindrucksvoll. Im Gegenzug zur Inbetriebnahme des im Verhältnis zu alten Braunkohlekraftwerke weniger CO2 erzeugenden hochmodernen Steinkohlekraftwerks Datteln 4, sollen eben genau diese schmutzigen Braunkohlekraftwerke mit gleicher Leistung stillgelegt werden.
Kurz: Die Inbetriebnahme von Datteln 4 verursacht unter dem Strich weniger CO2. Aber darum geht unseren Umweltterroristen gar nicht. Sie brauchen ein neues Symbol, ein zusätzliches Symbol für ihren „Kampf“.
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Alle Umweltterroristen Updates bis #56:Hier klicken
Eine Partei, die von 6 Millionen Wählern 2017 in den Bundestag gewählt wurde, muss angeblich spezielle Strategien entwickeln, um überhaupt einen Tagungs- oder Versammlungsraum zu finden. Wobei ich die Geburtstagsgeschichte von Regensburg eher für eine Ausrede der Wirtsleute halte, mit der sie begründet, weshalb sie überhaupt an solche – pfui, pfui – Leute wie der AfD vermietet habe.
Der Bericht auf WELTonline ist m. E. alles andere als sachlich und mehr als verstörend. Es werden immer wieder die gleichen alten Geschichten hervorgekramt, natürlich vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen und immer wieder ´lustig`. Mal darauf hinweisen, dass die systematische Ausgrenzung der AfDund ihrer Mitglieder präfaschistisch, weil immer mittels Gewaltandrohung der Antifa gegen die Vermieter initiiert, ist, das ist nicht drin:
Immer wieder klagt die AfD über Probleme, Räumlichkeiten für Parteiveranstaltungen oder auch Hotelzimmer für Parteimitglieder zu finden. Jetzt sorgt ein Fall in Regensburg für Aufsehen, bei dem die AfD offenbar tief in die Trickkiste griff, um einen Saal für einen Parteiabend mit dem Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner zu bekommen: Laut der Wirtin der betreffenden Wirtschaft reservierte der AfD-Kreisverband Regensburg für eine „Geburtstagsfeier“.
Unter dem Titel „Erosion von Rechtsstaat und Meinungsfreiheit“ sollte Brandner am vergangenen Samstag in Regensburg sprechen. Doch nach wenigen Minuten wurde sein Vortrag schon unterbrochen, kurz darauf verwies die Wirtin die Partei aus ihrem Gasthaus. Zuerst hatte die „Mittelbayerische Zeitung“ über den Vorfall berichtet.
[…]
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„Passend“: Der Bericht aus Berlin
170 Vermieter wurden für Veranstaltungsräume zur Ausrichtung des Parteitags der AfD in Berlin angeschrieben. Einer wurde gefunden. Der sagt nach massiven Bedrohungen durch die Antifa ab. Das Berliner Landgericht entscheidet: Zu Recht!
Staatsversagen auf ganzer Linie. Linkradikale übernimmt.
Der Bericht des Dlf am 24.1.2020:
Der Berliner Landesverband der AfD muss seinen Parteitag erneut verschieben.
Das Landgericht wies einen Eilantrag der Partei gegen die Kündigung eines Mietvertrags zurück. Die Vermieterin hatte angegeben, sie und ein Mitarbeiter seien bedroht worden. Das Landgericht erklärte, die Darstellung der Vermieterin sei glaubhaft. Sie dürfe selbst darüber befinden, ob sie bereit sei, das Risiko durch die Vertragserfüllung auf sich zu nehmen.
In einer Stellungnahme der AfD heißt es, die linksextreme Antifa habe mit Gewaltdrohungen den für das Wochenende geplanten Landesparteitag verhindert.
Die AfD in Berlin hat seit Monaten Probleme bei der Suche nach Räumlichkeiten.
Wer aus Kohle- und Atomstrom aussteigt, muss rechtzeitig die Alternativen stärken, der muss Wind- und Sonnenenergie massiv und womöglich radikal ausbauen – übrigens auch in Süddeutschland. Quelle: Hier klicken
Wenn kaum Wind, wenn keine Sonne, dann kein Strom:
Ich habe die realen Werte 2019 der Wind- und Sonnenstromerzeugung theoretisch verzwei- bzw. verfünfacht. Bei einer Verdoppelung hätte die Stromerzeugung durch Erneuerbare Energieträger an 76, an nur 76 Tagen zumindest im Durchschnitt gereicht. Bei einer Verfünfachung installierter Leistung Wind- und Sonnenkraft wären es 335 Tage gewesen. Praktisch einen Monat lang aber, 30 Tage hätte es aber auch nicht gereicht. Für diese 30 Tage wäre ein kompletter Gaskraftwerk -Backup – Park nötig, um Deutschland mit Strom zu versorgen. Gut die 3-fache installierte Leistung Gas wie heute: Hier klicken.
Dass noch einige Dörfer der Auskohlung von Garzweiler 2 zum Opfer fallen werden, ist ein Kollateralschaden. Hauptsache der ´Hambi` ist gerettet.
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Der Fahrplan ´Kohleaustieg`
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Da können unsere Umweltterroristen als Läuse im Pelz des Rechtsstaatsweiter ihre gesellschaftlichen Neuformen auf den Bäumen leben, deren Hauptkonsequenz wahrscheinlich die komplette Vermüllung des Waldstücks sein wird.
Und die Waldbesetzer? Denken nicht an einen Abzug.
[…] Im Wald ist es mittags noch ruhig, in der Nacht zum Donnerstag habe man bis 3 Uhr zusammengesessen, sagt jemand. Entsprechend spät verlassen die Leute ihre Schlafsäcke. Partystimmung ist, wie vielleicht in der Nacht zuvor, nirgendwo auszumachen, als sich die Nachricht von der Waldrettung langsam herumspricht.
Eine junge Frau, die „Mensch“ genannt werden will, sieht keinen Grund, jetzt den Wald zu verlassen. „Der Widerstand geht weiter.“ Ohnehin sei der Slogan „Hambi bleibt“ verkürzt gewesen. „Es geht doch hier um mehr: wie wir grundsätzlich in der Gesellschaft leben wollen“, sagt der „Mensch“. Die Umstehenden murmeln zustimmend. Die Nachricht vom Wald-Erhalt jedenfalls ändere – nichts. „Wir bleiben hier.“
Das die Inbetriebnahme von Datteln 4 die neue Großkampfgelegenheit unserer Ende-Gelände-Kriminellen sein wird, ist klar.
Mir bleibt nur übrig zu sagen, dass jede Abschaltung eines sicheren Stromerzeugers dem Industrieland Deutschland schadet und die Strom-Versorgungssicherheit verringert wird.
Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.
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Mehr zum Thema: Am Dienstag ab 10:00 Uhr auf der Achse des Guten in meiner Kolumne „Woher kommt der Strom?“
… das Thema „100.000 Abtreibungen gesunder Kinder“ pro Jahr in Deutschland ungleich skandalöser ist, als es eine Widerspruchslösung bei Organspenden, welche nunmehr nicht kommt, gewesen wäre. Da wird ein lediglich gesellschaftlich relevanter, nach meiner Meinung sekundärer Aspekt der „Selbstbestimmung der Frau“ gegen das Recht auf Leben und der allgemeinen Menschlichkeit in den Vordergrund gerückt. Selbstbestimmung der Frau, deren höchste und erste Aufgabe es zunächst ist, durch ihre Gebärfähigkeit für den Erhalt der Gattung Mensch zu sorgen.
Keiner Frau steht es m. E. zu, einfach nach Gusto zu entscheiden, ob sie dieser Aufgabe nachkommen will oder nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn der kleine Mensch bereits in ihrem Körper heranreift.
Da sollte der Deutsche Bundestag um Lösungen ringen. Doch da geht eher ein Kamel durch´ s Nadelöhr.
Der Bundestag debattierte am 16.1.2020 zur Organspende:
Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Zustimmungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten für diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zuvor 382 Abgeordnete gestimmt. 261 votierten dagegen, es gab 28 Enthaltungen.
Den konkurrierenden Gesetzentwurf der Gruppe von 226 Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (19/11096) stimmten in zweiter Beratung 292 Abgeordnete zu, 379 votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Da dieser Entwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung. Der Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, im Plenum zu beiden Gesetzentwürfen und zu einem Antrag der AfD (19/11124) einen Beschluss zu fassen (19/16214). Die Reform soll mit Rücksicht auf die notwendigen Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Bundesweites Online-Register geplant
Damit wurde beschlossen, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollten. Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.
Bei der unterlegenen Widerspruchsregelung sollte jeder Bürger als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille (mündlich oder schriftlich) bekannt gewesen wäre, hätte die Organentnahme als zulässig gegolten.
Die beiden Gesetzentwürfe wurden jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt. Daneben verlangte die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/11124) eine sogenannte Vertrauenslösung. Die Abgeordneten forderten, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Über den Antrag wurde nach dem Mehrheitsvotum zugunsten der Entscheidungsregelung nicht mehr abgestimmt.
In Deutschland gilt bereits seit 2012 die Entscheidungslösung, die nunmehr auch Grundlage der Reform sein soll. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. In manchen anderen europäischen Ländern, wo die Zahl der Organspender höher ist als in Deutschland, gilt die Widerspruchslösung.
Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft in Deutschland wird der Organspendenskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. An mehreren Kliniken waren Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück. 2017 lag die Zahl der Organspender mit 797 auf dem niedrigsten Stand seit zwanzig Jahren. Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die Spendenbereitschaft 2019 mit 932 Spendern und 2.995 postmortal gespendeten Organen wieder leicht rückläufig. Die weitaus meisten Patienten warten auf eine Spenderniere.
Effektivere Organspendenpraxis als Ziel
Der Bundestag hat Anfang 2019 bereits eine Strukturreform bei der Organspende beschlossen. Die Neuregelung zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten. So wurde in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Die Kliniken bekommen außerdem mehr Geld für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und erhalten einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur besonders in Anspruch genommen wird.
Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch einschlägig qualifizierte Fachärzte. Eine Rufbereitschaft sorgt dafür, dass jederzeit Fachmediziner zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) zur Verfügung stehen, der sogenannte Hirntod ist Voraussetzung für jede postmortale Organspende.
In der abschließenden Beratung meldeten sich zahlreiche Abgeordnete zur Wort und warben für ihre Position, einige schilderten persönliche Erlebnisse. Insgesamt durften 24 Redner jeweils fünf Minuten lang ihre Ansicht darlegen, andere Abgeordneten konnten ihre Reden zu Protokoll geben. […]
Zusammenfassungen der Reden und die Reden als Video sowie die Quelle des obigen Zitats:Hier klicken
… die womöglich ´nicht auf Linie` sind, wird immer weiter die Möglichkeit genommen, sich öffentlich und frei zu äußern. Veranstalter werden von den Guten, den Antifanten (SA–linksherum) unter Druck gesetzt. Garantiert:
Am 9. Januar sollte Uwe Tellkamp eigentlich aus seinem neuen, noch unveröffentlichten Roman im Dresdner Lingnerschloss lesen. Organisiert wurde die Veranstaltung von der Zeitschrift Tumult. Das literarische Ereignis wird nicht stattfinden, jedenfalls nicht am 9. Januar und nicht am vorgesehenen Ort. Sechs Tage vorher erhielt Tumult-Herausgeber Frank Böckelmann ein Schreiben vom stellvertretenden Vorsitzenden des Fördervereins Lingnerschloss mit der Kündigung des am 20. Dezember 2019 zugesagten Raums. Bemerkenswert fällt die Begründung aus. „Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die von Ihnen beabsichtigte Vortragsreihe in unseren Räumen nicht stattfinden kann“, so der Verein: „Nach unserer Überzeugung und dem Neutralitätsgebot des Fördervereins Lingnerschloss ist Ihre beabsichtigte Vortragsreihe für unsere Einrichtung nicht geeignet.“
Es mute „merkwürdig an, dass belletristische Werke unter ein ‚Neutralitätsgebot’ fallen könnten“, kommentierte Böckelmann die plötzliche Kündigung.