Der einsame Beschluss unserer Großkanzlerin Merkel, …
… nach der japanischen Havarie in Fukushima, den Atomausstieg Bis Ende 2022 zu verkünden, ein Wunsch, den die Roten und Grünen schon lange hatten, hat unübersehbare Langzeitfolgen.
Das Gezerre um Laufzeiten, getrieben von der Unmöglichkeit „grüne Energieformen“ nicht fossiler Art im Land als adäquaten Ersatz zu realisieren, bringt das „Energieboot“ mehr oder weniger zum Kentern. Die Energieerzeugung durch Wind- und Solarkraft langt bei weitem nicht aus, um den Energiebedarf des Hochindustriestaats Deutschland zu decken. Die Erzeugung ist stark schwankend: entweder durch Windflauten oder aber mangelndem Sonnenschein – oder – Viel zu viel Wind- und PV-Strom, der nicht gespeichert werden kann, sondern praktisch verschenkt werden muss.
Der immer weitere Abbau von Kern- und Kohlekraftwerken hat Energielücken zur Folge, die durch Kohle- und Gasverstromung aufgefangen werden müssen. Kernkraft und Stromimporte aus den Nachbarstaaten halfen ebenfalls, Lücken zu schließen. Die Versorgung durch das Ausland ist sehr teuer und führt in Deutschland zu einem Allzeithoch der Strompreise.
Die gewaltigen Probleme wurden immer sichtbarer, als in 2021 weitere Kern- und Kohlekraftwerke geschlossen wurden. Auch in 2022 sollen nun die letzten Kern- und Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Ersatz grüner Energiequellen ist nicht in Sicht, da Anspruch und Realität weit auseinander klaffen. Das deutsche Energiekonzept scheitert in allen Belangen, da europäische Sanktionen gegen Russland in Form eines Ölboykotts und künftig womöglich ein Gasembargo Russlands die deutsche Energieversorgung vollends zusammenbrechen lassen wird, zumal die geplante Energiewende auf ausreichende Gasversorgung angewiesen ist.
Die Angst geht um
Ein Industrieland wie Deutschland ist Großabnehmer von Energien. Egal ob „Chemische Industrie“ (am meisten betroffen) oder andere energieintensive Industrien: Ohne Gas ist „nix los in der deutschen Industrie“!
Selbstredend ist davon auch der Mittelstand betroffen. Man rechnet damit, wenn die russischen Gaslieferungen künftig ausfallen, dass das BIP um 12 % fällt. Die Situation in den Haushalten ist entsprechend. Allein die jetzigen Höchstpreise am Markt für Gas, aber auch für Öl, führen zu einer Verteuerung der Energie, die die meisten Haushalte nicht leisten können. Ganz abgesehen von der Frage, wie lange überhaupt noch geliefert werden kann.
Diese katastrophale Schieflage sollte für die Politik Ansporn sein, alle zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung zu setzen, um ein Energiedesaster zu verhindern.
Da allerdings verweigert sich die deutsche, die ideologiegetriebene Regierung.
Erst jetzt hat der Bundestag* sich gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD damit durchgesetzt eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten abzulehnen. Auch die (heilige) FDP stimmt der Abschaltung zu. Die Kohlekraftwerke, die Ende des Jahres stillgelegt werden sollten, erhalten allerdings eine Laufzeitverlängerung.
Inzwischen steht die Republik Kopf! Sollte Russland nach den Wartungsarbeiten und trotz des Erhalts der gewarteten Turbine aus Kanada die Gaslieferungen einstellen, beginnt der Kampf um die Verteilung des Mangels.
Ersatzlieferungen sind sehr dünn gesät, zumal viele Lieferländer ähnliche Probleme haben. Zukunftsvisionen, Flüssiggas aus den Vereinigten- oder dritten Staaten zu importieren, scheitern an fehlender Infrastruktur und sind zusätzlich so gut wie nicht verfügbar wegen bestehender anderweitiger Lieferverträge.
Der Gau ist vorprogrammiert!
Täglich rauschen neue Nachrichten über den Ticker, dass Städte und Gemeinden sich darauf einrichten, Lieferungen zu sperren, Turnhallen zu Wärmehallen umzufunktionieren, Strom abzuschalten, welcher dann nur noch zeitweise zur Verfügung steht. Hinzu kommen vor allem ideologisch-motivierte Erziehungsmaßnahmen:
Energie sparen, sparen, sparen!
Wohnungen sollen bis max. 18 ° geheizt werden, duschen nur noch kalt oder besser gar nicht. Jetzt will man sogar – siehe oben – Wärmestuben einrichten, dass der durchgefrorene Bürger sich mal zwischendurch aufwärmen kann.
Diese durchgeknallten Forderungen entspringen Hirnen, die niemals in der Lage waren, realitätsbezogen vorzugehen. Eine völlig konzeptionslose und komplett überforderte Exekutive stiftet Chaos und … das war´s!
Die Unfähigkeit der Regierung Abhilfe zu schaffen scheitert wieder an ihrer Ideologie!
Mit der sofortigen Aufhebung der Sanktionen und entsprechenden Vereinbarungen könnte man Gas- und auch Öllieferungen vertraglich sichern.
Niemals hat Russland seine Lieferverpflichtungen verletzt, sie haben das geliefert, was vertraglich vereinbart war.
Die Propagandisten des Westens, der Nato, haben eine andere Ausrichtung:
Egal was kommt, Russland muss den Krieg verlieren, den es praktisch längst gewonnen hat. Das Aufrechterhalten dieser unsinnigen Formeln lässt keine Waffenstillstandsverhandlungen zu. Mit dieser Denke trägt man zur Vernichtung Europas bei; der Niedergang ist nicht aufzuhalten!
Deutschland selbst wird am meisten leiden, da die Abhängigkeit von russischen Rohstoffen in Europa am größten ist. So mutet man wieder mal, einzig aus ideologischen Gründen, den Europäern zu, sich diesen Maßgaben zu beugen. Die Auswirkungen dieses unsinnigen Krieges bringen Europa an den Rand seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Existenz.
Noch ein kurzer Blick auf die in erster Linie ideologisch motivierte Energiewende und die anvisierten Zielen für das Jahr 2030 und später: Der Mensch denkt – Gott wird nicht mitmachen.
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*Abgelehnte Anträge der AfD
In ihrem ersten Antrag sprach sich die AfD-Fraktion dafür aus, den Betrieb von Kohlekraftwerken, „die dem Stand der Technik entsprechen“, uneingeschränkt zu ermöglichen und sämtliche Bemühungen zum Ausstieg aus dieser Technik zu unterlassen. Das Kohleausstiegsgesetz, so hieß es in der Vorlage, sei ersatzlos zu streichen und rückabzuwickeln. Zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung sollte die Bundesregierung auf die Landesregierungen einwirken und eine provisorische Laufzeitverlängerung für die noch in Betrieb befindlichen beziehungsweise noch betriebsbereiten Kohlekraftwerke erteilen, verlangten die Abgeordneten.
Die Bundesregierung sollte nach Auffassung der AfD-Fraktion in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen auch Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke realisieren. Zudem sollte die Bundesregierung „sofort eindeutige und verbindliche Zusagen an die Kernkraftwerksbetreiber“ geben, „dass die Kernkraftwerke bis zu ihrem technisch sinnvollen Lebensende uneingeschränkt betrieben werden dürfen, um so frühzeitig planbar und somit kosteneffizient die Kernbrennstoff- und, soweit notwendig, Personalbeschaffung einzuleiten“. Weitere Forderungen ihres zweiten Antrags bezogen sich auf die Kernbrennstoffbeschaffung und Folgeänderungen im Atomgesetz. (hau/mis/ste/irs/07.07.2022)
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Damit keine Zustimmung zum AfD-Antrag (s.o.)auf Fristverlängerung Kernkraft nötig wird, stellt die CDU/CSU-Fraktion den **-Änderungsantrag, der mehrheitlich und mit den Stimmen der FDP abgelehnt wird. Immerhin votierten 249 Abgeordnete für die Laufzeitverlängerung Kernkraft.
Abgelehnter Antrag der CDU/CSU
Zu dem Gesetzentwurf hatte die CDU/CSU-Fraktion zwei Änderungsanträge (20/2620**, 20/2621) eingebracht, die nach namentlicher Abstimmung beide keine Mehrheit fanden. Für den ersten Änderungsantrag stimmten 249 Abgeordnete, 393 votierten dagegen und fünf enthielten sich. Auf den zweiten Antrag entfielen 207 Ja-Stimmen, 434-Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion (20/2622) wurde per Handzeichen abgestimmt und ebenfalls abgelehnt.
**[…] in Verbindung mit dem Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom September 2019, der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die in § 7 Abs. 1a Satz 1 Nummer 6 Atomgesetz genannte Frist verlängern sowie entsprechend die in Anlage 3 Spalte 2 Atomgesetz aufgeführte Elektrizitätsmenge erhöhen. Der Deutsche Bundestag kann dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung innerhalb von drei Sitzungswochen widersprechen. § 50a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.“
Quelle
Tichys Einblick berichtet von dem TOP am 7.7.2022