Noch am gleichen Tag trudelt die Antwort des „Hauses“ auf meinen Artikel per E-Mail ein. Diesmal besonders zügig. Wenn es am Amt nichts zu meckern gibt, ist es die Zeitnähe von Antworten auf Anfragen u. ä. .
Die aktuelle Antwort gibt allerdings wiederum zur Sache wenig her:
Man ´verwehrt` sich, man ´fordert`, man ´verweist` auf bereits Gesagtes.
Hinzu kommt, dass ein Satz aus meinem Artikeloben verkürzt wiedergegeben wird. Damit bekommt er genau den gegenteiligen Sinn des von mir Geschriebenen. Angeblich behaupte ich:
„… dass das Umweltbundesamt, das „Haus“ frank und frei zugibt, dass die alternative Darstellung der Manipulation dient“ Quelle: Mail unten
Solch´ eine Meinung goutiert ein Bundesumweltamt nun aber gar nicht!
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Der Artikel zu und mit den wissenschaftlichen Belegen bzgl. meines Kenntnis- und Meinungsstands wird Anfang der Woche – spätestens Dienstag 17:00 Uhr – erscheinen.
Statt sich mit dem Vorwurf der Manipulationsmöglichkeiten mittels einer sogenannten „Alternativen Darstellung“ im Bereich NO2 auseinanderzusetzen, und wie gefordert zu erläutern, weshalb der Jahresdurchschnittsgrenzwert im Bereich NO2 so exorbitant unter den Grenzwerten – so niedrig, dass er trotz Einhaltung der Stundenmessgrenzwerte praktisch nicht eingehalten werden kann – für die Stundenmesswerte liegt, statt also dieses zu erläutern, macht das Amt
Ich habe den Eindruck, dass unangenehme Dinge – verschiedene Maßstäbe, welche Grenzwerte ´vermengen` – einfach „weggelöscht“ werden sollen.
Was ich natürlich sofort gemacht habe.
Ich habe weder Geld noch Zeit einen Rechtsstreit in Sachen Urheberrecht mit einer Bundesbehörde zu führen.
Nur:
Das Löschen der Grafiken ändert faktisch nichts am Sachverhalt, der ausführlich hierbeschrieben ist.
Gleich zu Beginn meines Artikels wird beschrieben, wie die Karten des UBA aufgerufen werden können.
Die Darstellungsmaßstäbe sind sofort vergleichbar, wenn zwischen normaler und alternativer Darstellung hin und her geschaltet wird. Sie belegen meine These der Manipulationsmöglichkeiten, da Erläuterungen zur alternativen Darstellung fehlen, die Farbgebung der Maßstäbe aber identisch ist.
… über Grenzwerte und deren massive Konsequenzen bis hin zum Fahrverbot von Diesel-KfZ in 60-80 Innenstädten (Herr Resch, DUH, im Deutschlandfunk Länderzeit am 26.7.2017, ab Minute 64:30) dazu, dass immer tiefer in die Materie hineingebohrt wird.
Bemerkenswert ist ein Bericht aufwww.heise de, den Sie rechts finden.
Allerdings, das soll keinesfalls verschwiegen werden, es gibt auf heise.de auch Berichte, die sich kritisch mit dem Schadstoffausstoß von Verbrennungsmotoren, insbesondere des Diesels beschäftigen. Geben Sie in die Suchfunktion der Seite einfach Diesel ein.
Im Kommentar rechts oben wird ein Focus Artikel erwähnt:
Die Tatsache, dass die Politik Zweifel am Grenzwert 40 Mikrogramm ignoriert, könnte an der Darstellung der Sachverhalte NO2 des UBA liegen.
Diese Darstellung lässt nämlich keine Zweifel aufkommen, ist aber falsch. Zumindest in der alternativen Darstellung. Weil die gleiche Farbgebung wie in der Tabelle mit den korrekten Werten verwendet wird und keinerlei Erläuterungen bzgl. des fiktiven Charakters im Hinblick auf den verwendeten Maßstab gemacht werden.
Das Umweltbundesamt reklamiert Urheberrechtean den Grafiken, die im Artikel unten integriert waren.
Die Grafiken hatten den Zweck, die Manipulationsmöglichkeiten mittels gleicher Farbgebung bei unterschiedlichen Werten NO2 (Echter Grenzwert/Wunschgrenzwert in der alternativen Darstellung) zu belegen.
Ich habe die Grafiken entfernt. Selbstverständlich hat das UBA das Urheberrecht an den Manipulationsmöglichkeiten.
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Um sich selber ein Bild – auch ohne Grafiken –
von den Manipulationsmöglichkeiten zu machen:
Gehen Sie auf den Kartenteil des UBA – hier klicken, konfigurieren Sie den Filter – Stickstoffdioxid einstellen – , wählen Sie ein beliebiges Datum in der Vergangenheit und die Karte „fährt“ vor oder zurück auf der Zeitachse.
Wenn Sie nun die alternative Darstellung oben rechts anklicken, sieht die Stickstoffdioxidwelt ganz anders, viel schlimmer aus.
Vergleichen Sie die beiden „Grenzwert“maßstäbe. Sie werden sehen, dass in der alternativen Darstellung, der Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 Mikrogrammzufälligerweise zum quasi ´Wunschgrenzwert Stundenmessung` wird.
Die alternative Darstellung ergibt ein wesentlich bedrohlicheres Bild bei gleichzeitigem „Reissen“ der 40 Mikrogramm NO2, als die korrekte Darstellung mit den tatsächlichen Grenzwerten.
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Der ursprüngliche Artikel jetzt ohne Grafiken:
Es kommt Bewegung ...
… in die Diskussion um Fahrverbote für Diesel-Kfz in Innenstädten.
Der bündnisgrüne Ministerpräsident von Baden-Würtenberg, Winfried Kretschmann, hat offensichtlich die extrem weitreichende und damit vollkommen unangemessene Auswirkung solcher Verbote (´Tod` der Dieseltechnologie in Deutschland) erkannt und die Notbremse* gezogen. Das ist allerdings nur ein Schritt in die richtige Richtung.
Im Rahmen meiner mittlerweile umfangreichen Recherchen zum Thema habe ich mich selbstverständlich auch mit den Statistiken und deren Aufbereitung beschäftigt, die das Umweltbundesamt liefert.
Zunächst habe ich mich auf den in höheren Konzentrationen unangenehm wirkenden (Reversible Augenreizungen bis hin zu Atembeschwerden) auf Dauer aber auch nachhaltig toxikologischen Stoff NO2 konzentriert.
Ich stellte fest, dass bei der Verdeutlichung des Problems durch NO2 mit 2 Maßstäben gearbeitet wird.
Korrekte Farbgebung an den echten Grenzwerten orientierte Darstellung
Alternative Farbdarstellung mit Halbierung der Grenzwerte
Bei Grenzwerten muss generell unterschieden werden zum einen zwischen Werten, die konkrete Messungen an Messstationen betreffen, denen Mensch und Tier also faktisch zum Zeitpunkt der Messung an diesem Ort ausgesetzt ist.
Zum anderen gibt es Grenzwerte, die beziehen sich auf Mittelwerte, z. B. den Jahresdurchschnitt der Stundenwerte einer Messstation.
Dieser Wert ist ein hergeleiteter und gibt ein fiktive Grenze an, deren Erreichen erwünscht ist.
Grenzwerte haben keinen Selbstzweck, sondern sollen anzeigen, ab wann ein Stoff in welcher Konzentration mehr oder weniger gesundheitsschädlich ist.
80 Mikrogramm – immer pro Kubik Luft – liegen nach dieser offiziellen Tabelle zwar nicht im optimalen Bereich, immerhin aber noch im blauen, sprich grünen Bereich.
An jeder Messtation darf sogar 18 Mal/Jahr der Wert von 200 Mikrogramm erreicht werden. Menschen, die sich zu einem solchen Zeitpunkt in der Gegend aufhalten, werden das NO2 sicher riechen und vielleicht auch Augenbrennen haben. Mehr kann es aber sicher nicht sein, sonst wäre die Regelung kontraproduktiv.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert
beträgt bei NO2 exakt 40 Mikrogramm.
Auffallend ist, dass dieser Grenzwert sehr niedrig angesetzt ist.
Werte, denen der Mensch tatsächlich ausgesetzt sein kann, die auch noch gemäß Tabelle oben links in Ordnung sind, gehen nach meiner Sicht der Dinge durchaus bis 100 Mikrogramm. Was nicht schön wäre, wenn man solch´ einer Konzentration ausgesetzt wäre, die aber wohl noch in Ordnung wäre, wenn es – und das ist ohnehin selten, die Betrachtung der Stundenwerte diverser Messstationen belegt das, der Fall – nicht dauerhaft ist.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm …
… ist denn auch der Knackpunkt.
Dieser Wert ist so gesetzt, dass er mit Stundenwerten, die gemäß obiger Tabelle mit realen Stundenmesswerten noch im blauen Werten liegen, praktisch nicht erreicht werden kann.
Werte, die für den Menschen noch als erträglich angesehen werden, wenn sie diesen Konzentrationen faktisch ausgesetzt sind.
Werte, die absolut im Grünen Bereich liegen.
Der Jahresdurchnittsgrenzwert ist genau der Wert, dessen Überschreitung als Begründung für die Einrichtung von Fahrverboten für Diesel-Kfz herangezogen wird.
Ein fiktiver Wert, der mit 40 Mikrogramm so niedrig angesetzt ist, dass er praktisch nicht erreicht werden kann. Denn nicht nur Kraftfahrzeuge stoßen NO2 aus. Jede Ölheizung, aber auch die Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs sind „mit dabei“.
Vor allem und noch mal:
Auch wenn die Werte in der realen Situation der Messung vor Ort, die Werte, denen der Mensch real ausgesetzt ist, IMMER in Ordnung wären – z. B. 41, 60 0der 80 Mikrogramm – würde der Grenzwert 40 Mikrogramm im Durchschnitt „gerissen“.
Zwischenfazit
Der extrem unter den erlaubten Stundenmessgrenzwerten liegende Jahresdurchschnittsgrenzwert legt die Vermutung nahe, dass es sich um einen
Politischen Grenzwert
handelt, dessen Einhaltung praktisch unmöglich ist, dagegen weitgehende Maßnahmen z. B. gegen Diesel-KfZ ermöglichen soll.
Weitere Belege für die Richtigkeit meines Zwischenfazits
Jetzt kommt die grafische Aufbereitung des Umweltbundesamt (UBA) auf seiner Webseite in´ s Spiel.
Wie oben bereits beschrieben, gibt es 2 Versionen.
Eine mit der Darstellung der ´richtigen` Grenzwerte.
Eine mit der Alternativen Darstellung der Grenzwerte.
Die alternative Darstellung halbiert die Grenzwerte einfach. Es sind „Wunschgrenzwerte“ unserer Menschen mit Guten Gedanken, die offensichtlich auch im UBA sitzen.
So werden – rabbel-di-babb – dienoch tatsächlich erträglichen echten 80 Mikrogramm bereits in den unerträglichen Bereich verschoben.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert liegt mit 40 Mikrogramm nun auch „korrekt“ in der Stundenmesswerttabelle gut im Grenzbereich zum nicht mehr so richtig gut erträglichen 60 Mikrogramm, die mit Orange = Tendenz zu rot gekennzeichnet sind.
Gehen Sie auf den Kartenteil des UBA – hier klicken, konfigurieren Sie den Filter – Stickstoffdioxid einstellen – , wählen Sie ein beliebiges Datum in der Vergangenheit und die Karte „fährt“ vor und zurück auf der Zeitachse.
Wenn Sie nun die alternative Darstellung oben rechts anklicken, sieht die Stickstoffdioxidwelt ganz anders, viel schlimmer aus.
Drucken Sie mal einige dieser „alternativen“ Karten aus (Beispiel links) und zeigen sie einem Bürgermeister mit orange-rotem Punkt auf der Karte rechts.
Der Mann, die Frau wird eine ganz andere Reaktion zeigen, als wenn Sie ihm die Karte links mit den korrekten Grenzwerten zeigen.
Genau das wird mit der alternativen Darstellung gewollt.
Der politische Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm wird grafisch auf die Stundenmesstabellen ´übertragen` und alle, die sich nicht ausführlich mit dem Zustandekommen beschäftigt haben, erschrecken sich und ziehen voreilige, falsche Schlüsse, erwägen gar Fahrverbote.
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Ich habe mich mit dem UBA in Verbindung gesetzt und folgende E-Mail an den Bürgerservice geschickt:
Zugegeben, beim Abfassen der Mail war ich reichlich verärgert ob meiner Erkenntnisse. Deshalb die recht pointierte Anfrage.
Dennoch bekam ich zügig eine Antwort, die den Sachverhalt bestätigte, aus diesem aber naturgemäß einen anderen Schluss zog:
„In der Standardeinstellungen bei all unseren Karten auf der Homepage des Umweltbundesamtes vollzieht sich der Farbwechsel zu Rot immer da, wo ein Grenz- oder Zielwert überschritten wird. Im Gegensatz dazu soll die alternative Darstellung nicht nur informieren, ob ein Grenz- oder Zielwert überschritten wurde, sondern auch, wie die Struktur im Bereich der hohen Konzentrationen aussieht. Dafür haben wir den Konzentrationsbereich bei der alternativen Darstellung erweitert. Dies ist besonders während Episoden flächendeckend hoher Schadstoffkonzentrationen sinnvoll, z.B. während Feinstaubepisoden im Winter oder bei hohen Ozonwerten im Sommer.“ Quelle: Mail folgend
Bemerkenswert ist, dass sich das UBA auf Feinstaub und Ozon bezieht, welches meine Themen nicht waren. Stickstoffdioxid, darum geht es!
Deshalb habe ich nachgehakt. Diemal weniger emotional, faktenorientierter:
Zügig kam die neue Antwort, die bemerkenswerte Aussagen in konzentrierter, entlarvender Form enthielt (Farbänderung von MEDIAGNOSE):
„Die Standardeinstellung orientiert sich an geltenden Grenz- bzw. Zielwerten, der Farbwechsel zu Rot bedeutet demnach eine Überschreitung.
Die alternative Darstellung soll nicht nur die Aussage „Grenz-/Zielwert überschritten“, sondern die Struktur der Konzentrationen in Deutschland besser darstellen.
Bei den NO2-Stundenwerten ist es so, dass die alternative Darstellung die Werte im unteren Konzentrationsbereich feingliedriger abbildet, da die meisten Werte eher im niedrigen Bereich gemessen werden.Durch die rote Farbe soll nicht aber automatisch auf eine Grenzwertüberschreitung hingewiesen werden. Die Grenzwerte sind zudem klar auf unsere Homepage definiert:
… dass das Umweltbundesamt, das „Haus“ frank und frei zugibt, dass die alternative Darstellung der Manipulation dient.
Indirekt tut es das „Haus“ aber doch.
Es stottert sogar etwas: „Durch die rote Farbe soll nicht aber automatisch auf eine Grenzwertüberschreitung hingewiesen werden.“ Bevor das „Haus“ auf den Link mit der Grenzwerttabelle verweist.
Die „eher im niedigen Bereich gemessenen Werte“ sollen also nur besser dargestellt werden. Auf eine Grenzwertüberschreitung soll nicht hingewiesen werden. Schon gar nicht mit der roten Farbe.
Wer´ s glaubt …
Es ist wohl reiner Zufall, dass die Grenzwertüberschreitung Jahredurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm genau den Wert 40 Mikrogramm Stundenmesswert in der alternativen Darstellung spiegelt.
Jetzt weiß ich, was es bedeutet, dass man nur der Statistik glauben sollte, die man selber „gefälscht“ hat.
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*Wobei die Möglichkeit der Verbesserung des NO2-Ausstoßes durch ein Software-Uupdate, wie es Daimler u. a. ankündigen, mir doch dahingehend fragwürdig erscheint, alldieweil man das bereits längst – wenn es denn so einfach ist – hätte veranlassen können. Allein, um den Schadstoffausstoß des Fahrzeugs so gering wie möglich zu halten und nicht erst unter Androhung von Fahrverboten und damit dem Wegfall eines ganzen Geschäftsfeldes.
100 Tage braucht die Fa. Tesla, um das Teil zu bauen. Wieviel CO2 dafür insgesamt und konzentriert anfällt, ist nicht überliefert.
Wenn man aber bedenkt, dass der Akku eines Elektroautos 90.000 km oder mehr fahren muss, um eine positive CO2 -Bilanz zu erreichen, dann ist es bestimmt nicht gerade wenig CO2, welches da erzeugt wird.
Bleibt die Frage der Kosten und des Rückbaus (Giftmüllentsorgung), wenn die Kapazität des Akkus erschöpft ist.
Kein Akku hält ewig.
Ein Wort zu 30.000 Haushalten. Ist schon wenig, oder? Da bräuchte man schon ganz viele solcher Akkus, um einen Industriestandort wie Deutschland erneuerbarenergiemäßig abzusichern.
Es scheint aber wohl absolut unüblich zu sein, die sogenannten ´Quellterme` zu veröffentlichen.
Bis auf die Schweiz hat diese Daten bisher kein Land bekanntgegeben.
Das, obwohl sie doch – angeblich – so wichtig seien:
„Quellterme sind Datensätze, die eine Aussage über die Freisetzung von Radioaktivität bei einem Atomunfall ermöglichen. Sie dienen als Planungsgrundlage für den Katastrophenschutz.“ Quelle: Bericht AN oben.
Da fragt sich der geneigte Betrachter, warum diese Quellterme nicht bereits in der Zeit angefordert wurden, als ein gewisser Jürgen Trittin für das Umweltministerium des Bundes verantwortlich war. Immerhin von 1998 bis 2005. Oder gab es da noch keine Kernkraftwerke? War Tschernobyl noch nicht gebaut?
Da hätte der Gute Mann doch die Anfragen an die Nachbarländer starten können, wenn diese Daten für den Katastrophenfall so wichtig wären.
Aber nein, es geschah nichts.
Weil das, was mit Hilfe der AN nun hochgekocht, zu dem Popanz gehört, der hier nunmehr seit Jahren in Sachen Tihange 2 aufgebaut wird.
Zu einer Verängstigungsstrategie,
zu einem Alarmismus, der seinen Höhepunkt in der Tablettenverteilaktion im September findet.
Wenn der Bürger hinter knapp 20 Euro teuren Tabletten, die er dann für Umme gekommt, hinterherhechelt, um bei einer möglichen Atomkatastrophe (Die Risse halten nicht; Tihange explodiert! Belgien, Holland und NRW sind verstrahlt. *) geschützt zu sein.
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*Ein AKW kann nicht explodieren im Sinn einer Atomexplosion. Es kann zur Kernschmelze kommen, wenn die Kühlsysteme versagen. Es kann radioaktiver Dampf austreten und sich ausbreiten.
Das gleiche wird mit den verteilten Jod-Tabletten geschehen. Sie werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gebraucht werden, können also nach Ablauf weggeworfen werden.
Was auch nicht schlimm ist. Denn:
Die Tabletten sind lediglich ein wesentlicher Bestandteil der
Verängstigungsstrategie
unserer Antiatomfreunde, die Tihange 2 und Doel 3 als „Paradebeispiel“ für die Unsicherheit der Kernenergietechnik auserkoren haben.
Und sie sind ein gutes Geschäft für den Hersteller Lannacher in Österreich.
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Die Menschen, für die keine Tabletten vorgesehen sind, weil sie „zu alt“ sind, die dennoch lieber die Nebenwirkungen einer Jodblockade in Kauf nehmen, statt womöglich doch an Schilddrüsenkrebs zu erkranken, hier eine Bezugsadresse. Hier klicken.
Bitte beachten Sie vor allem auch den Bericht zum Vortrag des Lehrstuhlinhabers für Reaktorsicherheit und -technik an der RWTH Aachen, Prof. Dr. Allelein.
Besonders traumatisch dürfte für unsere Freunde, die an das CO2 als alleinige Ursache des Klimawandels – ich gehöre nicht dazu – glauben, die Tatsache sein, dass bei der Herstellungeiner Fahrzeugbatterie so viel CO2 freigesetzt wird, wie ein Verbrennungs-Kfz erst nach 90.000 Kilometern oder mehr emittiert hat.
Weil ein erhellender Artikel auf WELTonline kostenpflichtig ist, hier die wichtigsten Passagen als Zitate:
Grundlage des Berichtes der WELT ganz oben rechts ist die schwedische Studie:Hier klicken
„Das Ergebnis: Erst nach vielen Zehntausenden Kilometern Fahrt können die Elektroautos tatsächlich umweltfreundlicher sein als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor – wenn überhaupt.
Herstellung von Batterien sehr umweltschädlich
Um eine Batterie mit einer Kilowattstunde Speicherkapazität herzustellen, werden laut der schwedischen Studie zwischen 150 und 200 Kilogramm Kohlendioxid freigesetzt. Das liegt daran, dass bei dem Produktionsprozess sehr viel Energie benötigt wird. Mit diesem abstrakten Wert kann man jedoch wenig anfangen.
Zunächst muss man wissen, wie groß die Speicherkapazität der Batterien der heute üblichen Elektroautos ist. Der elektrische Kleinwagen Nissan Leaf hat beispielsweise einen Akku mit einer Kapazität von bis zu 30 Kilowattstunden (kWh). Laut der schwedischen Studie würden daher bei der Herstellung zwischen 4,5 und 6 Tonnen CO2 entstehen.“
[…]
„Doch es gibt auch Stromer, mit größeren Batterien. Der BMW i3 liegt mit einer Speicherkapazität von bis zu 33 Kilowattstunden nur knapp über dem Nissan Leaf, die Akkus von Tesla haben jedoch eine Kapazität von bis zu 100 Kilowattstunden. Um sie herzustellen, werden demnach zwischen 15 und 20 Tonnen Kohlendioxid freigesetzt.“
[…]
„Der Automobilclub bescheinigte beispielsweise dem jüngst getesteten VW Golf mit Benzin-Motor einen CO2-Ausstoß von insgesamt 159 Gramm pro Kilometer. Der Nissan Leaf verbraucht laut ADAC-Test 20,5 Kilowattstunden auf hundert Kilometern. Beim derzeitigen Energiemix in Deutschland verursacht eine Kilowattstunde 527 Gramm CO2. So ergibt sich für den Leaf ein Kohlendioxidausstoß von 108 Gramm pro Kilometer – 51 Gramm weniger als beim Golf.“
[…]
„Um den Nachteil durch den hohen Energieverbrauch bei der Batterieproduktion auszugleichen, müsste man mit dem Leaf also knapp 90.000 Kilometer fahren. Erst dann summiert sich die Differenz von 51 Gramm CO2 pro Kilometer auf die 4,5 Tonnen CO2, die für die Akkuherstellung notwendig waren. Das bestätigt auch der ADAC: „Wenn man den Energieaufwand für die Produktion von einem Auto mit Verbrennungsmotor und einem Auto mit Elektroantrieb vergleicht, sieht es ganz düster für das Elektroauto aus“, sagt eine Sprecherin. „Ein Kompaktklasse-Fahrzeug verbraucht auf 100.000 km etwa so viel Energie, wie alleine die Produktion eines großen Akkus benötigt – und damit ist das Elektroauto noch keinen Meter gefahren.““