Jahrzehntelange systematische Diskriminierung von Jungen im deutschen Bildungssystem
Kategorie: Gender
Bundestag & Gender & Transgender & Paus aktuell: Es soll so kommen, es wird so kommen, ….
Das neue Selbstbestimmungsgesetz
- Der Ordnungsruf-Witz gegen Beatrix von Storch und erste Lesung des Gesetzentwurfs
- Die Anhörung vom 28.11. 2023 im Bundestag
- CDU/CSU – Geforderte Korrektur vom 28.11.2023
Tichys Einblick
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Bist Du damit nicht einverstanden, dann bist Du rechtsextrem!
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Der große NAZI–Test – Machen Sie mit!
Einfach gedanklich ……….. durch den eigenen Namen ersetzen:
Wenn ich, …………, bekenne, dass ich …
- … keine massenweise, illegale aber geduldete Migration auf Kosten der Steuerzahler möchte
- … keine islamische (z.B. Vier Frauen, 10 Kinder) Familienzusammenführung möchte
- … keine Turboeinbürgerung möchte
- … keine Geschlechtervielfalt anerkenne und LBGTQ keinesfalls als sinnstiftende Instanz akzeptiere
- … keine beliebigen Geschlechterwechsel möchte
- … keine Patchworkfamilien als Normalfall sinnvoll finde
- … keine Sprachverhunzung genannt „Gendern“ möchte
- … keine teure und praktisch nutzlose Energiewende möchte
- … nicht an den mittels CO2-Ausstoß menschengemachten Klimawandel glaube
- … aber auch keine Maturbationsräume und andere Perversitäten in Kindergärten möchte
- … und schon gar keine rot-grün gesteuerte Deindustrialisierung möchte
- … und deshalb AfD-Wähler bin,
… dann muss ich bekennen, dass ich gemäß dem heute aktuellen Mainstream in Politik, Gesellschaft und Medien ein …
- Nazi,
- Faschist
- Rechtsradikaler
- Rechtsextremist,
- Rassist,
- Sexist,
- Hetzer,
- Schwulenhasser,
- Islamophober
- Transphober
- und was es sonst noch so im Sprachschatz, in der Giftkiste der Antifa …
…und der guten Menschen gibt. Das sind Menschen, die wissen, was richtig, was wahr ist, Menschen, die sich die Weisheit mit ganz großen Löffeln zugeführt haben:
Da wären zum Beispiel Frau Baerbock, Frau Paus, Herr Buschmann, Frau Faeser, Herr Habeck, Herr Heil, Frau Lang, Herr Lindner, Herr Nouripu, Herr Pistorius, Herr Scholz, Frau Strack-Zimmermann und viele mehr, aber auch viele Politiker und Medienleute auf Länder- und Kommunalebene zu nennen.
Alles klar?
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Kritik Selbstbestimmungsgesetz 2024 bei Google
AfD & „Geheimtreffen“ & „Rechtsextremismus“ & Fake News aktuell: Martin Sellner Spezial
Er ist angeblich ein Nazi, ein Rechtsextremist und praktisch …
– neben Björn Höcke – der Teufel persönlich. Es ist …
Martin Sellner
Die Schweizer WELTWOCHE meint
Der Abo-Artikel als PDF*
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Achim Winter meint bei Hallo Kontrafunk am 23.1.2024
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Hören Sie Martin Sellner persönlich im Interview
Audiodatei wurde aus diesem Youtube-Beitrag vom 16.1.2024 extrahiert:
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Neueste Enthüllungen vom „Geheimtreffen„
In Dauerschleife wiederholen die großen Medien die Geschichte vom angeblichen Geheimtreffen von führenden AfD-Politikern mit Rechtsextremen. Und von Plänen, Millionen Menschen zu deportieren, die dort angeblich diskutiert wurden.
Bereits mehrfach habe ich in meinen Artikeln einzelne Aspekte dieses Propaganda-Narrativs zerlegt. Dennoch – wie sie der Kollege Felix Perrefort auf „X“, dem früheren Twitter, kurz und kompakt, aber eben auch umfassend auseinandergenommen hat, finde ich sehr wichtig. Deshalb habe ich mich von ihm anregen lassen und führe hier nochmal die wichtigsten Lügen in dem Narrativ auf.
- Es gab kein „Geheimtreffen“ – es war eine private Zusammenkunft, aber keine geheime. Ein Geheimtreffen könnte auch kaum in einem öffentlichen Hotel stattfinden.
- Es war kein „AfD-Treffen“, Mitglieder der Partei waren in der Unterzahl, es waren auch Mitglieder der CDU und der WerteUnion anwesend.
- Es gab keinen „Neonazi“. Martin Sellner, der anwesend war, wird zwar vom politisch stramm rot-grünen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeschätzt. Aber selbst wenn das zutreffen sollte, macht ihn das noch nicht zu einem Neonazi.
- Es gab keine einzigen „hochrangigen AfD-Politiker“ auf dem Treffen, es waren alles Politiker der zweiten Reihe bzw. von Länderebene.
- Es gibt keinen einzigen Beleg dafür, dass als Abschiebegrund „falsche Hautfarbe“ diskutiert wurde.
- Es gibt keinerlei Beleg für „Deportationspläne“, die auf dem Treffen besprochen wurden.
- Es gibt keinerlei Belege dafür, dass millionenfache Abschiebungen oder „Vertreibungen“ besprochen wurden.
Im Gegenteil: Laut Teilnehmern ging es darum, im Rahmen des geltenden Rechts Möglichkeiten der Abschiebung von illegal Eingereisten und illegal in Deutschland lebenden Ausländern zu diskutieren. Und auch darüber zu sprechen, inwieweit unter bestimmten Voraussetzungen kürzlich eingebürgerten Migranten der deutsche Pass wieder entzogen werden kann.
All das diskutiert auch die Ampel. Oder sagt das zumindest, um Dampf abzulassen angesichts des massiven Unmuts in der Bevölkerung.
[…]
Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Artikel
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Mein Bekenntnis
Ja, ich, Rüdiger Stobbe, der Blogbetreiber …
… bin ein „Nazi„. Warum das so ist:
Wenn ich bekenne (confessio), dass ich …
- … keine massenweise, illegale aber geduldete Migration auf Kosten der Steuerzahler möchte
- … keine islamische (z.B. Vier Frauen, 10 Kinder) Familienzusammenführung möchte
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- … keine Geschlechtervielfalt anerkenne und LBGTQ keinesfalls als sinnstiftende Instanz akzeptiere
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- … und schon gar keine rot-grün gesteuerte Deindustrialisierung möchte
- … und deshalb AfD-Wähler bin,
dann muss ich bekennen, dass ich gemäß dem heute aktuellen Mainstream in Politik, Gesellschaft und Medien aber auch in der vom Staat abhängigen Wissenschaft ein …
- Nazi,
- Faschist
- Rechtsradikaler
- Rechtsextremist,
- Rassist,
- Sexist,
- Hetzer,
- Schwulenhasser,
- Islamophober
- Transphober
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[…]
Das Zitat stammt aus diesem Artikel
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Identitäre Bewegung bei MEDIAGNOSE
Identitäre Bewegung bei Google
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Wie der Westen den Krieg in die Ukraine brachte
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DIE WELTWOCHE – Aktuelle Ausgabe Inhaltsverzeichnis
Das Wort zum neuen Jahr 2024 aktuell: Familie – Vater, Mutter und Kind(er)
Wann die österreichische FPÖ-Abgeordnete
Dagmar Belakowitsch
das Folgende gesagt hat, weiß ich nicht.
Es ist aber auf jeden Fall richtig.
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Familie bei MEDIAGNOSE
Gender bei MEDIAGNOSE
Selbstbestimmungsgesetz & Gender & Trans & Schattenseiten aktuell: Sie sind groß …
Die Schattenseiten
Quelle Ausschnitt & kompletter Artikel Teil 1 plus PDF*
Quelle Ausschnitt & kompletter Artikel Teil 2 plus PDF*
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Selbstbestimmungsgesetz bei MEDIAGNOSE
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*Weil das Thema zeitgeschichtlich außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Selbstbestimmungsgesetz 2023 u.v.m. “ ist, zitieren wir den Text als PDF und einen Teil der Leserkommentare ebenfalls als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie Epochtimesplus testen/abonnieren. Wir empfehlen Epochtimesplus ausdrücklich: Neukundenangebot
Achtung: Die Schnupperangebote können sich ändern!
Israel & Hamas & Terror & Gender aktuell: Judith Butler vergisst, dass Menschen …
… mit ihrer Meinung und ihrem Geschlecht, …
… in einem streng islamgläubigen Staat recht schnell einen Kopf kürzer gemacht würden.
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JUDITH BUTLER
Die amerikanische Philosophin Judith Butler gilt als Mutter der Gender-Theorie. Nun steht sie an vorderster Stelle, wenn es darum geht, Opfer und Täter des Hamas-Massakers zu vertauschen. Es ist höchste Zeit, ihre gefährliche Ideologie an unseren Unis zu stoppen.
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Bari Weiss zum Wokeismus in den USA
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Gender bei MEDIAGNOSE
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DIE WELTWOCHE – Aktuelle Ausgabe Inhaltsverzeichnis
Bundestag 15.11.2023 & Geschlechtseintrag & Gender & Selbstbestimmung aktuell: Der woke Unfug wird debattiert …
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. November 2023, …
… erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (20/9049) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“ (20/8203) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. …
… Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig deutlich einfacher geändert werden können. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich das „medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität“ in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt habe. „Die aktuelle Rechtslage trägt dem nicht ausreichend Rechnung“, heißt es weiter. Ziel des Entwurfs sei es, Regelungen zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren „und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln“. Der Entwurf treffe „keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen“.
Für Menschen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, sollen danach künftig nicht mehr die Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) einschlägig sein. Diese sehen unter anderem vor, dass sich Personen, die Vornamen und Geschlechtseintrag ändern wollen, zweifach begutachten lassen müssen.
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Eklat im Bundestag bei Rede von Beatrix von Storch zum Selbstbestimmungsgesetz! – AfD-Fraktion:
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Erklärung gegenüber dem Standesamt
Stattdessen ist laut Entwurf vorgesehen, dass eine Person die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per Erklärung gegenüber dem Standesamt veranlassen kann. Diese Regelung lehnt sich laut Entwurf an die Regelungen für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung an. Diese haben seit 2018 die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag streichen oder in „divers“ ändern zu lassen. Die in diesen Fällen vorgesehene Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll künftig entfallen.
Die Neuregelung greift laut Entwurf auch für nichtbinäre Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Bisher gab es demnach für diese Personen keine explizite Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch in diesen Fällen die Regelungen des TSG einschlägig gewesen, heißt es im Entwurf. Mit der Neuregelung soll das TSG aufgehoben werden.
Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag
Kernstück des Entwurfs ist ein neues „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz). Es soll die Voraussetzungen zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags regeln. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Nach einer Änderung soll eine weitere Änderung erst nach Ablauf von einem Jahr (Sperrfrist) möglich sein.
Mit der Erklärung vor dem Standesamt soll die betreffende Person versichern, dass „der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ und „ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist“.
Regelungen für Minderjährige und Betreute
Für Minderjährige und Personen mit Betreuer gelten abweichende Regelungen. Beschränkt geschäftsfähige minderjährige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, sollen die entsprechende Erklärung selbst abgegeben können, benötigen dazu aber die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, soll laut Entwurf das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.
Bei geschäftsunfähigen Minderjährigen beziehungsweise Minderjährigen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Die Sperrfrist zur erneuten Änderungen soll für Minderjährige und Personen mit Betreuer nicht gelten.
Regelungen zur Wirkung der Änderungen
In dem Entwurf werden zudem Regelungen zur Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen aufgeführt. Danach sollen grundsätzlich der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen im Rechtsverkehr maßgeblich sein. Ausdrücklich wird ausgeführt, dass „betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen […] die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt [bleiben]“. Als Beispiel wird in die Begründung auf den Zugang zu Saunas verwiesen.
Normiert wird auch, welche Folgen die Änderung eines Geschlechtseintrags auf quotierte Gremien hat. Ferner wird angeführt, dass Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, unabhängig von dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten sollen, wenn die Person etwa gebärfähig ist. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Änderung von Registern und Dokumenten, das Offenbarungsverbot, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2023 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. So fordert die Länderkammer unter anderem eine Schärfung des Offenbarungsverbots, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings ablehnt.
Grundsätzlich kritisiert der Bundesrat, „dass die vorgelegten Pläne sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich erweisen, insbesondere mit Blick auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen“. Konkret moniert die Länderkammer, dass es in Fällen von Minderjährigen bis 14 Jahre allein dem elterlichen Willen überlassen sein soll, Geschlechtseintrag und Vornamen der Kinder zu ändern, „ohne jede Beratung, Prüfung und Erforschung des Kindeswohls und -willens von außen“. Dies stünde in „eklatantem Widerspruch etwa zur kindzentrierten Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren“, führt die Länderkammer aus.
Die Bundesregierung hält den Vorwurf, dass der Entwurf die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtige, für nicht zutreffend. Sie lehnt vor allem die generelle Beteiligung der Familiengerichte bei Minderjährigen ab. „Für eine generelle Kontrolle des Staates durch die Familiengerichte zum Schutz des Minderjährigen besteht keine Veranlassung, zumal eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Minderjährigen ohne Einhaltung einer Sperrfrist erklärt werden kann“, entgegnet die Bundesregierung.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will das „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“. In ihrem gleichlautenden Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, von der Einführung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes abzusehen. Stattdessen solle sie eine Gesetzesnovelle vorlegen, wonach der Wechsel des Geschlechts nur nach Zustimmung einer interdisziplinären Kommission erlaubt sein soll. Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen diesem Gremium „zumindest drei Personen“ angehören, die eine medizinische, psychologische (oder psychotherapeutische und psychiatrische) und sozialpädagogische (oder vergleichbare) Berufsqualifikation haben. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion dafür aus, „Forschungsprojekte zu initiieren, die psychische, physische und soziale Folgen ‚geschlechtsangleichender‘ Behandlungen“ zu untersuchen.
Zur Begründung für ihren Vorstoß verweist die AfD im Antrag auf Statistiken, denen zufolge die Zahl geschlechtsdysphorischer Patienten in den vergangenen Jahren gestiegen sei. Als „geschlechtsdysphorisch“ werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht nicht identifizieren können und unter dieser Körper-Geschlechtsinkongruenz leiden. „Therapeutische Erfahrungen von Psychiatern“ deuteten darauf hin, dass „Transidentität“ zunehmend als Selbstdiagnose von Menschen in Lebenskrisen gewählt werde, heißt es im Antrag. Viele Patienten seien der „irrigen Auffassung“, dass köperverändernde Maßnahmen „ein Wundermittel“ für ihre Lebensprobleme darstellen. (sas/vom/scr/15.11.2023)
Quelle Ausschnitt, Text & komplette erste Lesung inkl. aller Reden und Dokumente
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Gendern bei MEDIAGNOSE
Essay – Deutschland & AfD & Wokeismus & SPIEGEL aktuell: Das letzte Gefecht – Diskreditierung, Diffamierung & Verleumdung der einzigen Oppositionspartei
Statt sich Gedanken darüber zu machen,
… woran es liegt, dass die AfD seit Monaten praktisch in allen Umfragen 20% und mehr erzielt, geht der SPIEGEL in seiner aktuellen Titelstory hin und versucht den Nazismus, den Rechtsextremismus der AfD zu untermauern.
Aufhänger und praktisch als letzte Rettung vor dem Untergang Deutschlands wird ein Verbot der Partei diskutiert. So kommt es zu einem scheinpluralistischen Für & Wider. Dabei ist die Sache für die neun! Spiegel-Autoren klar: Die AfD ebnet, wenn sie nicht gestoppt wird, den Weg in eine rechte, autoritäre Diktatur.
Gleich zu Beginn der Story wird ein Szenario aufgebaut, welches diesen Weg veranschaulichen soll. Selbstverständlich ist der AfD-Landesvorsitzende Thüringens und mögliche Ministerpräsident Björn Höcke der Protagonist des Schreckens. Tatsache aber bleibt: Eine Gleichsetzung oder auch nur Anäherung der AfD oder auch nur von führenden Personen der Partei an die NSDAP böswillig, manipulativ oder zeugt von historischer Ahnungslosigkeit. AfD und NSDAP haben nichts gemein. Jedenfalls nicht mehr, als die Grünen und die anderen Parteien im Bundestag ebenfalls mit der NSDAP gemein haben. Man lese hierzu die Detail-Analyse ´Geschichtsklitterung par excellence`und das Programm der NSDAP (Quelle).
Bemerkenswert ist die die Erwähnung der Möglichkeiten der Gestaltung, die eine Partei alleine oder in einer Koalition hat, wenn sie die entsprechenden Mehrheiten errungen hat. Der AfD werden alle diese Möglichkeiten so zugesprochen, dass diese dann unabdingbar zum Nachteil Deutschlands gereichen würden. Das Gegenteil wird der Fall sein. Denn:
Die Regierungsparteien sind aktuell dabei, mit ihrem Regierungshandeln Deutschland wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch vor die Wand fahren. Es findet auch hier wieder die typische „Übertragung“ statt, die der WELT-Journalist Thomas Schmid im Artikel ´Die AfD will den Staat von innen aushöhlen` ausgiebig praktiziert. Das, was selbst gemacht wird, wird den „Rechten“ als Negativmerkmal zugeschoben.
Fakt ist:
Nicht die AfD produziert den Niedergang Deutschlands, die Ampel ist es!
So ist und bleibt die SPIEGEL-Titelstory das letzte Gefecht der Verunglimpfung einer Partei, die Deutschland zurück in die Normalität retten will und das auch könnte.
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Mögliches AfD-Verbot – Das schärfste Schwert
Die AfD wird radikaler und erfolgreicher, im Osten ist sie in Umfragen stärkste Kraft. Um zu verhindern, dass Rechtsextremisten künftig mitregieren, werden Rufe nach einem Verbot laut. Hätte es Aussicht auf Erfolg? Die SPIEGEL-Titelstory.
Von Melanie Amann, Maik Baumgärtner, Maria Fiedler, Dietmar Hipp, Martin Knobbe, Ann-Katrin Müller, Severin Weiland, Wolf Wiedmann-Schmidt und Steffen Winter
10.11.2023, 18.13 Uhr aus DER SPIEGEL 46/2023
Es ist nur ein Szenario. Ein Blick in die Zukunft, wie es in Deutschland einmal aussehen könnte.
Im September 2024 wird ein neuer Landtag in Thüringen gewählt. Für die Grünen und die FDP sehen die Umfragen nicht gut aus. Es könnte sein, dass sie knapp an der Fünfprozenthürde scheitern, sie wären dann nicht im Parlament vertreten. Davon würde vor allem eine Partei profitieren – die AfD.
Angenommen, die sonstigen Parteien erreichten einen Stimmenanteil von zehn Prozent, dann brauchte die AfD nur 40 Prozent der Stimmen, um die absolute Mehrheit zu erringen. Sie könnte dann in Thüringen allein regieren. So hat es der Informatiker Matthias Moehl für den SPIEGEL errechnet. Er betreibt in Hamburg die unabhängige Plattform election.de, die auch auf Wahlprognosen spezialisiert ist.
Der AfD-Landesvorsitzende aus Thüringen, Björn Höcke, wäre in diesem Szenario wohl der neue Ministerpräsident. Jener Mann also, den der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft, der eine »erinnerungspolitische Wende um 180 Grad« fordert, von einer künftigen Politik der »wohltemperierten Grausamkeit« spricht und die »Altparteien« als »entartet« bezeichnet, im reinsten Jargon der Nationalsozialisten.
Er könnte in seiner neuen Rolle eigenmächtig den Staatsvertrag mit dem MDR und mit dem ZDF kündigen und sich eine eigene Rundfunkanstalt aufbauen. Er könnte vollziehen, was in seinem Buch »Nie zweimal in denselben Fluss« steht: »Die Schutthalden der Moderne beseitigen«, wie er es nennt. »Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen.«
Thüringen würde von einem Mann regiert, dessen Auftreten an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnert.
Bis zu 37 Prozent für die AfD
Es ist nur ein Szenario, aber kein Fantasma. In einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des MDR vom Juli 2023 landete die AfD in Thüringen bei 34 Prozent Zustimmung. Wäre heute Bundestagswahl, bekäme die Partei in dem Bundesland nach einer Prognose von election.de sogar 37 Prozent der Stimmen. Das düstere Szenario – es liegt nicht mehr so weit von der Realität entfernt.
Der gesellschaftliche Kampf gegen die AfD in den vergangenen Jahren ist misslungen, das muss man konstatieren.
[…]
Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Artikel plus PDF*
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Der letzte Satz des Zitates ist vollkommen korrekt, das viel beschworene Stellen der AfD hat niemals so funktioniert, dass der Aufstieg der Partei auch nur hätte gestoppt werden können. Das „Stellen“ der AfD wird auch in Zukunft nicht gelingen.
Es wird beim Diffamieren, Verleumden, Diskreditieren bleiben (müssen).
- Eine große Mehrheit der Bürger will keine kulturfremden Menschen in Massen. Massen, die die Innenstädte bevölkern, die billigen Wohnraum und vieles mehr nutzen, was in der Regel auch noch vom Bürger bezahlt wird.
- Eine große Mehrheit der Bürger will die Normalfamilie mit zwei Geschlechtern (Mann und Frau) und den aus dieser Verbindung hervorgegangenen Kindern. Der Bürger – nicht nur der deutsche Bürger – möchte eine Volkszugehörigkeit. Sie will nicht Gendern und auch kein Gender-Mainstreaming.
- Eine große Mehrheit der Bürger mag keine Energiewende, die hohe Kosten mit ständig drohender Unsicherheit der Energieversorgung kombiniert. Die Mehrheit der Bürger ist nicht woke, sie ist normal, sprich bürgerlich. Genau das spiegelt die AfD. 10 Jahre Diffamierung und Diskreditierung haben nicht ausgereicht, dass mittlerweile im Durchschnitt bundesweit um die 20% der Bürger bei Umfragen angeben, dass sie AfD wählen würden. Im Westen sind es weniger, im Osten viel mehr. Aber: Der Westen holt auf.
Leider funktioniert die Diffamierung der AfD noch bei zahlreichen CDU/CSU-Wählern. Doch Friedrich Merz und seine Mannen tun alles dafür, das zu ändern. Deshalb könnte es im Thüringen des Herbst 2024 durchaus so sein, dass das vom SPIEGEL oben gezeichnete „Schreckensszenario“ Wirklichkeit würde. Was zu wünschen wäre. Die AfD und Björn Höcke könnten das Bundesland bürgerlich regieren und beweisen, dass die andauernde Verteufelung der AfD schlichte Propaganda war.
Es sei denn, dass Ablehnen der oben genannten Punkte …
- Kein deutsches Volk mehr in Deutschland, nur noch eine Multi-Kulti Bevölkerung, die in Deutschland mehr oder weniger lange lebt
- Massenmigration
- Regenbogenfamilie
- Energiewende
- und viel Wokeness mehr
… begründen Rechtsextremismus, Rassismus, Sexismus und so weiter.
Was durchaus im „Denk“-Bereich einer ideologisch verbohrten Minderheit (inkl. Verfassungsschutz!!) liegt. Diesen Leuten ist dann allerdings nicht mehr zu helfen.
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MEDIAGNOSE-Artikel zu den genannten Woke-Aspekten:
Staatsrechtler Murswiek zum Thema Rechtsextremismus
- Quelle Ausschnitt & Artikel lesen
- Rechtsextremismus bei MEDIAGNOSE
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Staatsrechtler Rupert Scholz & Stefan Aust zu Asyl / Migration
- Quelle Ausschnitt & Artikel lesen
- Migration bei MEDIAGNOSE
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Prof. Dr. Bolz
- Quelle Ausschnitt & Artikel lesen
- Familie bei MEDIAGNOSE
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Physikprofessor Dr. Kobe
- Quelle Ausschnitt & Artikel lesen
- Energie bei MEDIAGNOSE
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Bundestagsreden der AfD-Fraktion & mehr
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Bundestag 18.10.2023 & Gender & Trans & Ideologie aktuell: AfD-Antrag zur Genderideologie wird ´verrissen` …
Schauen Sie sich die Rede von Dr. Carolin Wagner (SPD) an
Die Rede oben war die Antwort auf die Eröffnungsrede von Dr. Götz Frömming (AfD), der den TOP Gender eröffnete:
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Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Oktober 2023, erstmals einen AfD-Antrag mit dem Titel „Genderideologie – Gefahren von Bildung, Wissenschaft und Kultur abwenden“ (20/8862) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. …
… Antrag der AfD
In dem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass die Sexualerziehung in den Schulen „auf Grundlage der biologischen Zweigeschlechtigkeit des Menschen erfolgt“ und nicht dazu genutzt wird, traditionelle Geschlechterrollen in Frage zu stellen. Auch soll die schulische Sexualerziehung nach dem Willen der Fraktion auf Werte und Überzeugung des Elternhauses Rücksicht nehmen, in „angemessener und altersgerechter Weise“ erfolgen und Kinder nicht mit „verstörenden Praktiken der Erwachsenensexualität“ konfrontieren. „Echte Inter- und Transsexualität“ soll im Unterricht laut Vorlage als das behandelt werden, „was sie ist: ein seltener Ausnahmefall, dem gleichwohl mit Respekt und ohne Stigmatisierung zu begegnen ist“.
Zugleich wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) auf die Länder einzuwirken, dass auf eine Verankerung der Genderperspektive als verbindlichem Standard in den Bereichen Lerninhalte, Unterricht, Schulentwicklung, Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen verzichtet und durch die Perspektive der biologischen Zweigeschlechtlichkeit ersetzt wird. Ebenso soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge im Rahmen der KMK darauf hinwirken, dass externe Bildungsträger, Vereine und Aktivisten vom schulischen Sexualkundeunterricht ausgeschlossen werden.
Daneben dringt die Fraktion darauf, „die Pflicht zur Einhaltung der Perspektiven des Gender-Mainstreaming bei der Vergabe von Fördergeldern aufzuheben, um dadurch die Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten“. Zudem macht sie sich dafür stark, die Vorgaben für die Förderrichtlinien der außeruniversitären Forschungseinrichtungen „von der Genderideologie zu befreien“. Des Weiteren fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anzuweisen, „ihre Arbeit der Sexualaufklärung auf die biologische Zweigeschlechtlichkeit des Menschen auszurichten“. (sto/vom/18.10.2023)
Quelle Videos, Ausschnitt, Text Bundestagsverwaltung, alle Reden und Dokumente
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Original-Antrag der AfD
Gender & Transgender & Dokumentation aktuell: Epoch Times – Preisgekröntes Doku-Drama zum Zeitgeist-Grauen
Gender Transformation – die unausgesprochene Realität
Dieses Doku-Drama „Gender Transformation – die unausgesprochene Realität“ basiert auf den Erfahrungen aus dem Leben mehrerer Transgender-Jugendlicher und den Kenntnissen aus Experteninterviews. Es bietet einen unzensierten Blick auf die Kräfte hinter dieser Bewegung und enthülltunerzählte Geschichten, die Sie in anderen Medien noch nie gehört haben.
Ein preisgekröntes Doku-Drama von EPOCH TIMES, das ALLE ELTERN sehen sollten.
„Gender-Transformation ist eine erschütternde Dokumentation über die psychische und körperliche Misshandlung von Kindern und Jugendlichen im Namen der Gender-Ideologie.“
– Hedwig von Beverfoerde, Aktion für Ehe & Familie – DemoFürAlle
„Die Doku erzählt jene Geschichten, die die Mainstream-Medien den Menschen nicht erzählen wollen, aber erzählen müssen. Dies ist der Film, auf den alle Menschen gewartet haben, die von der Gender-Ideologie geschädigt wurden.“
– Pamela Garfield, Therapeutin und lizenzierte klinische Sozialarbeiterin
Quelle Zitate & zur Dokumentation
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Quelle Ausschnitt oben …
… Dokumentationen bei Epoch Times
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Die Experimente des John Money
Quelle Ausschnitt & kompletter Artikel
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Gender bei MEDIAGNOSE