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… in einem zweiten Lockdown. Vieles bleibt bei der „Light-Variante“ im Vergleich zum Lockdown im Frühjahr unverändert, manche Dinge werden anders angegangen. Der abgewandelte Maßnahmen-Katalog und die damit verbundene geänderte Vorgehensweise wurden mit dem politischen Ziel begründet, dieses Mal die Schulen offen zu halten und die Wirtschaft zu schützen, wobei bei letzterem unklar blieb, welche Bereiche der Wirtschaft hiermit genau gemeint sind, schließlich werden für den Schutz der Wirtschaft einzelne, nicht unerhebliche Wirtschaftsbereiche gezielt heruntergefahren.
Bei allen staatlichen Maßnahmen spielt die Angemessenheit eine zentrale Rolle. Um die Angemessenheit der neuerlichen Einschränkungen beurteilen zu können, ist eine möglichst umfassende Einschätzung der damit verbundenen Kollateralschäden hilfreich. Hierzu möchte ich zwei Aspekte des Lockdowns etwas genauer beleuchten, um grundsätzliche Defizite im Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge auf Seiten der Verantwortlichen aufzuzeigen.
Bereits der erste Lockdown ab März zwang eine Vielzahl von Unternehmen in existenzielle Krisen. Nicht nur bei den großen Airlines war über Nacht das ganze Geschäft weggebrochen, auch viele mittelständische Betriebe, Klein- und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige sahen sich einem Berufsausübungsverbot ausgesetzt. Um die Fronten im Kampf gegen das Virus zusammenzuhalten, hat die Regierung bereits im Vorfeld des zweiten Lockdowns versucht, über die Zusage von vermeintlich großzügigen Wirtschaftshilfen an Unternehmen, Selbstständige und Vereine die Lage frühzeitig zu beruhigen.
Das für diese sogenannte Novemberhilfe eingesetzte Geld kommt bedauerlicherweise nicht aus einer plötzlich gefundenen Holztruhe im Keller des Bundesfinanzministeriums. Nein, es ist das Geld der Steuerzahler, das hier ausgegeben wird, mit dem ansonsten leistungsbereite Bürger für ein staatlich verordnetes Nichtstun bezahlt werden, um damit ein weiteres Mal eine angeblich bevorstehende Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden.
Mit Deutschlands Handel, mit Deutschland geht` s bachab
Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass der etablierte stationäre Einzelhandel die gleichen Umsätze mittels schnell gefrickelter Online-Plattformen generiert wie im „Normalverkauf“. Die Konkurrenz von Amazon & Co. ist praktisch uneinholbar. Zumindest nicht innerhalb von ein, zwei oder drei Jahren. Wenn überhaupt. Es gibt m. E. nur eine Möglichkeit: Hier klickenMeine Meinung!
Hören Sie das kompetent-ehrliche Interview, das der Dlf mit Frau Prof. Schramm-Klein am 27.11.2020 im Journal vor Mitternacht führte und in den Informationen am Morgen des 28.11.2020 wiederholte:
Wer glaubt die neue Grippewelle – normale Grippe fällt dieses Jahr aus! – verursacht durch Coronaviren besiegen zu können, der glaubt auch an den Weihnachtsmann, der dann als dritter und mehr Hausstand zu den Leuten kommen darf. Vom 21.12.2020 bis exkl. Silvester soll „normal“ bis zu 10 Personen plus Kinder unter 14 Weihnachten gefeiert werden dürfen.
Die Maßnahmen sind kompletter Unfug.
Die Menschen sterben auch so, und zwar in viel größerem Umfang – 2.500 pro Tag im Durchschnitt – als durch Corona. Corona-Tote sind im Durchschnitt enthalten. Höchststand bisher 429 Tote an einem Tag.
Die allermeisten der am 25.11.2020 positiv getesteten, noch nicht genesenen Personen (301.453) sind symptomfrei oder allenfalls mild – Erkältungssymptome – erkrankt. In ganz Deutschland liegen aktuell (Stand 25.11.2020)
3.711 Menschen wegen Corona auf Intensivstationen.
18.260 Menschen sind es, die wegen anderer sehr oft auch Atemwegserkrankungen auf ´Intensiv` liegen.
Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf Corona-Auflagen bis zum 20. Dezember geeinigt – sowie Sonderregelungen für Weihnachten und Silvester. Das sind die Ergebnisse der Beratungen von Bund und Ländern:
Kontaktregelungen und Teil-Lockdown
Der derzeitige Teil-Lockdown soll nach dem Plan der Länder zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden. Die sogenannten Novemberhilfen für Unternehmen sollen auf den Dezember ausgeweitet werden. Über das weitere Vorgehen wollen sich Bund und Länder bis zum 15. Dezember abstimmen. Die Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden.
Die Kontaktbeschränkungen werden ab dem 1. Dezember verschärft. Demnach sollen sich maximal fünf statt bisher zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben.
Sonderregeln für Weihnachten und Silvester
Für die Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Treffen eines Haushaltes mit Menschen aus mehreren anderen Haushalten bis maximal zehn Personen sollen in dieser Zeit möglich sein – Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht gezählt.
Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar weitgehend geschlossen werden könnten. Zudem wird die Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit aufgerufen, Weihnachtseinkäufe auch unter der Woche zu erledigen.
Kein generelles Feuerwerksverbot
Zum Jahreswechsel wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Das Silvesterfeuerwerk wird auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt. So sollen größere Gruppenbildungen verhindert werden. Die örtlichen Behörden sollen die Plätze und Straßen bestimmen, für die die Regelung gelten soll.
Schulen und Universitäten
Kitas und Schulen bleiben geöffnet. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt AntigenSchnelltests eingesetzt werden.
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausgenommen sind Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Zudem sollen Masken in geschlossen Räumen mit Kundenverkehr Pflicht sein.
Zudem sollen Masken in geschlossen Räumen mit Kundenverkehr Pflicht sein. Am Arbeitsplatz soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser soll nur am eigenen Arbeitsplatz abgenommen werden, wenn ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
Einzelhandel
Bund und Länder wollen schärfere Auflagen für den Einzelhandel. In den Geschäften soll sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.
Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung:
a) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche,
b) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befindet.
Quarantäneregelung
Das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne wird einheitlich auf zehn Tagen festgelegt. Mit den nun in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests sei eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich, heißt es.
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Im Schatten des Bevölkerungsschutzgesetzes treibt die Bundesregierung ein anderes Vorhaben voran: Alle Einwohner sollen eine Personenkennziffer bekommen – natürlich nur zu ihrem Wohl, damit sie nicht ständig nach irgendwelchen Dokumenten wie Geburtsurkunden und Steuerbescheiden suchen müssen, wenn sie bei einem Amt einen Antrag stellen wollen. Große Debatten darüber sollen im Bundestag erst gar nicht geführt werden: Die erste Beratung steht heute, am Donnerstag (19. November 2020) zu abendlicher Stunde an: Um 22.00 Uhr soll die Debatte beginnen und gerade einmal eine halbe Stunde dauern.
Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/24226 kommt mit den besten Absichten daher: „Es ist schwer, der Bevölkerung zu vermitteln, dass sie beim Kontakt mit der Verwaltung für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben muss, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind.“ In den Ämtern selbst könne es zu Verwechslungen kommen, auch seien Schreibfehler und andere Fehler möglich. „Dies lässt sich nur durch ein registerübergreifendes Identitätsmanagement mit einem eindeutigen und veränderungsfesten Ordnungsmerkmal (Identifikationsnummer) vermeiden“, so die Bundesregierung und freut sich: „Diese Aufwände lassen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann. Statt die grundlegenden Daten zu einer Person an vielen dezentralen Stellen permanent aktuell halten zu müssen, würden die Basisdaten einer natürlichen Person zentral durch die Registermodernisierungsbehörde qualitätsgesichert.“ Diese Registermodernisierungsbehörde wird beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt und soll mit 250 Stellen ausgestattet werden.
Das „veränderungsfeste Ordnungsmerkmal“ existiert längst: es ist die Steueridentifikationsnummer, bekannt auch als „Steuer-ID“. Sie bekommt jeder von Geburt an, Ausländern wird sie bei der ersten Anmeldung zugeteilt. Sie soll in Zukunft zur Kennziffer weit über die Steuer hinaus werden. Die Menschen könnten viel Zeit sparen: „Danach sparen Bürger 47 Prozent des Zeitaufwands für Behördengänge, 84 Millionen Stunden pro Jahr, weil sie zum Beispiel kaum noch persönlich zu Behörden gehen müssen, um Nachweise einzuholen oder abzugeben“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
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Die erste Lesung im Bundestag am 19.11.2020
Steueridentifikationsnummer als Ordnungsmerkmal in Verwaltungsregistern
Die Bundesregierung will die in der Verwaltung geführten Register modernisieren und die Verwendung der Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für Personen einführen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals über einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) beraten. Anschließend wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. …
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Der komplette Tagesordnungspunkt:
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… Registermodernisierungsgesetz
Das Registermodernisierungsgesetz sei ein „bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung und digitale Verwaltungsverfahren“, schreibt die Bundesregierung. Auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens werde ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu solle die Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt werden, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind.
Die von einem Register übermittelten Daten könnten durch die Nutzung der einheitlichen und übergreifenden Identifikationsnummer eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Namensverwechslungen und unterschiedliche Schreibweisen führten so nicht länger zu Prozessabbrüchen, die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten sei in diesen Fällen nicht mehr erforderlich, heißt es. Das Gesetz entlaste zudem die Bürger, da sie perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssten. Außerdem sei ein registerübergreifendes Identitätsmanagement eine wichtige Grundlage für den registerbasierten Zensus. (sas/19.11.2020)
Ein Bericht der Aachener Nachrichten vom 17.11.2020:
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[…] Der Trend ist tragisch. In allen Aachener Haupteinkaufslagen künden Plakate von prominenten Abgängen. Das Schuhhaus Siemes verlässt die Adalbertstraße, der Calida-Wäscheshop macht in der Großkölnstraße dicht, auf der Theaterstraße verabschiedet sich Juwelier Horn: „Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe“ prangt auf etlichen Schaufensterscheiben. Ende 2020 ist für viele Schluss. Und Experten warnen vor einer noch größeren Leerstandswelle – nach der Corona-Krise. „Das Thema Leerstand wird erst im kommenden Jahr massive Ausprägungen zeigen“, sagt Jörg Hamel. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Aachen-Düren-Köln warnt: „Viele Unternehmen, denen Beiträge, Mieten und andere Zahlungen gestundet wurden, die aber gleichzeitig mit sinkenden Umsätzen und einem ungewissen Weihnachtsgeschäft zu kämpfen haben, steuern auf einen Abgrund zu.“
Derzeit verwaisen in der Aachener Innenstadt – innerhalb des Grabenrings plus Adalbert- und Theaterstraße – bereits rund 90 Geschäftslokale. Dies ergab jetzt die jährliche Zählung unserer Zeitung. Damit bleibt die Leerstandsquote auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Dennoch zeichnen sich positive Entwicklungen ab – etwa durch qualitativ höchstwertigen stationären Handel und Pop-up-Konzepte.
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Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. November 2020, in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) angenommen. Für den Entwurf haben 413 Parlamentarier gestimmt, dagegen stimmten 235 Abgeordnete bei acht Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf, die AfD, die FDP und Die Linke dagegen gestimmt. Zur Abstimmung lagen die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/24334) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24350) vor. …
Zuvor hatten die Abgeordneten Änderungsanträge der FDP (19/24375), der Grünen (19/24380) und der fraktionslosen Abgeordneten Uwe Kamann, Mario Mieruch und Dr. Frauke Petry (19/24422) zu dem Gesetzentwurf abgelehnt.
Der Änderungsantrag der FDP wurde in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 453 Stimmen gegen 139 Stimmen bei 68 Enthaltungen zurückgewiesen. Der Änderungsantrag der Grünen wurde mit 456 Stimmen gegen das Votum von 126 Abgeordneten bei 80 Enthaltungen abgelehnt. Der Änderungsantrag der fraktionslosen Abgeordneten wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller bei einer Enthaltung aus der AfD-Fraktion abgelehnt.
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Rede von Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister:
Der angenommene Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/23944) beinhaltet eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung der Epidemie konkret aufgeführt. Zudem werden Grenzwerte sowie Befristungen und Begründungen für Einschränkungen genannt.
Die Einschränkung von Demonstrationen oder etwa Gottesdiensten wird an besondere Auflagen geknüpft. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite orientiert sich an den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Festgeschrieben wird auch eine Berichtspflicht der Bundesregierung an den Bundestag.
Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser
Das Paket beinhaltet zudem Regelungen für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, die Corona-Intensivbetten freihalten. Was die künftige Impfprogramme betrifft, sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.
Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.
Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ferner ausgeweitet werden. Dazu soll der sogenannte Arztvorbehalt modifiziert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abgerufen werden können.
Beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen neue Überwachungsinstrumente (Surveillance) geschaffen werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie zu gewinnen.
Geschäftsordnungsantrag der AfD abgelehnt
In einer vorgeschalteten Geschäftsordnungsdebatte lehnte das Plenum einen Antrag der AfD-Fraktion ab, die Schlussberatung über das Bevölkerungsschutzpaket von der Tagesordnung abzusetzen. Die anderen Fraktionen votierten geschlossen dagegen.
Mehrere Redner wandten sich energisch gegen die Darstellung der AfD, wonach das dritte Bevölkerungsschutzpaket einem „Ermächtigungsgesetz“ gleichkomme. Sie wiesen darauf hin, dass ein Vergleich mit der Nazi-Zeit völlig abwegig sei und die aktuelle Gesetzesvorlage in keiner Weise zu einer Diktatur führe.
CDU/CSU: Wir befinden uns in kritischer Phase
Die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag verteidigte die Vorlage gegen die heftige Kritik der Opposition. Sie forderte die Bürger zugleich auf, sich selbst eine Meinung zu bilden und nicht zweifelhaften Ratgebern zu trauen, denen es unter dem Deckmantel, die Grundrechte schützen zu wollen, nur darum gehe, Abgeordnete zu diskreditieren. Maag betonte: „Wir befinden uns weiter in einer kritischen Phase der Pandemie.“
Das Schutzpaket sei dringend nötig, zumal damit auch das Verfahren für kommende Impfungen vorbereitet werde. So werde ein Rechtsrahmen gesetzt für eine Impfstrategie und den Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. In Anspielung auf die Impfgegner stellte sie klar: „Wir sehen einen Anspruch auf Impfungen vor und keine Impfpflicht.“ Nötig seien weitere Testkapazitäten, Krankenhäuser bräuchten Liquidität, wenn planbare Operationen verschoben und Intensivbetten für Corona-Patienten vorgehalten werden müssten.
Maag räumte mit Blick auf die Präzisierungen im IfSG ein: „Ich habe noch nie erlebt, dass ein Gesetzentwurf so missverstanden wurde.“ Sie fügte hinzu: „Wir weiten den Spielraum der Bundesregierung nicht aus, wir engen ihn ein.“ Alle Einschränkungen blieben gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar. Es sei nicht hinnehmbar, dass manche Bürger den Verschwörern mehr vertrauten als dem Parlament.
SPD: Wir müssen unsere Kontakte reduzieren
Auch Bärbel Bas (SPD) hob die deutlichen Verbesserungen gegenüber der jetzigen Rechtslage hervor. Bisher habe es im IfSG eine Generalklausel gegeben, die werde jetzt präzisiert. Die nötigen Maßnahmen würden beschränkt, befristet und begründet. Sie fügte hinzu: „Wir müssen im Moment unsere Kontakte reduzieren.“ Man könne über einzelne Maßnahmen streiten, aber am Ende gehe es darum, die Kontakte einzuschränken, weil sonst die Probleme der Pandemie nicht zu lösen seien.
Sie verwies auf Labore, die am Limit seien und Kliniken, die finanziell gestärkt werden müssten. Es gebe aber auch gute Nachrichten, sagte Bas und verwies auf die Impfstoffe, die entwickelt wurden. Auch bei den Arzneimitteln gegen Covid-19 seien Fortschritte zu verzeichnen.
Grüne: Geltung wird auf vier Wochen begrenzt
Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte das Schutzpaket ebenfalls und sprach von einem gesetzlichen Rahmen für notwendige Eingriffe in die Grundrechte. Es gehe darum, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu sichern. „Wir legen damit heute die Grundlage dafür, dass gut begründete, evidenzbasierte Maßnahmen auch einer gerichtlichen Kontrolle standhalten.“ Die Länder würden dazu verpflichtet, ihre Rechtsverordnungen zu begründen, die Geltung werde auf vier Wochen begrenzt.
Rottmann fügte hinzu, es müsse unter allen Umständen ein Minimum an sozialen Kontakten gewahrt bleiben. Das sei all denen geschuldet, die gerade mit der zweiten Infektionswelle zu kämpfen hätten. Sie räumte zugleich ein, dass die Grünen sich mehr soziale Regelungen vorgestellt hätten, etwa das Kindeswohl betreffend. Auch wäre ein Pandemierat mit Experten sinnvoll. Insofern sei das Gesetz nur ein Anfang, „vielleicht auch nur ein Provisorium“. Außerdem müsse die Frage der Entschädigung gesetzlich geregelt werden.
AfD: Größte Grundrechtseinschränkung seit 1949
Heftige Gegenwehr kam hingegen von der AfD-Fraktion, die zwischendurch sogar Plakate mit Hinweisen auf das Grundgesetz hochhielt und dafür von Parlamentspräsident Dr. Wolfgang Schäuble ermahnt wurde. Nach Ansicht von Fraktionschef Dr. Alexander Gauland haben die gesetzlichen Regelungen zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Das IfSG stehe für die größte Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik.
Das Misstrauen werde wachsen, sagte Gauland voraus, das sei an den Demonstrationen, die gerade vor dem Bundestag stattfänden, gut zu sehen. Er mahnte: „Die Menschen treten für ihre Grundrechte ein und müssen nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“ Viele Bürger hätten existenzielle Nöte und fürchteten um ihre Freiheit. Gauland sagte: „Wir werden noch viele Monate mit dem Virus leben müssen.“ Die Bürger wüssten das, die Bevölkerung verhalte sich kooperativ und einsichtig. „Dass man sie zusperrt, ist unerträglich, und das läuft auf Diktatur hinaus.“
FDP: Freifahrtschein für die Regierung
Ganz so weit wollte FDP-Fraktionschef Christian Lindner nicht gehen, wenngleich auch die FDP das Paket äußerst kritisch sieht. Im November seien zunächst einschneidende Freiheitsbeschränkungen beschlossen worden, wenig später sei bereits infrage gestellt worden, ob die Befristung Bestand haben könne, ohne die bisherigen Beschränkungen in Gastronomie oder Kultur zu analysieren. „So stellt man das nach wie vor große Vertrauen der Bevölkerung in die Politik unnötig auf die Probe.“
Das neue Bevölkerungsschutzpaket leiste zur Risikostrategie nur wenige Beiträge. Eine reine Aufzählung von möglichen Freiheitseinschränkungen sei unzureichend. Es müsste klar zugeordnet werden, welche Maßnahmen in welcher Lage angeordnet würden. Lindner betonte: „Wir können und müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken und ihnen klare Leitplanken geben, wenn in Grundrechte eingegriffen wird.“ Das neue Gesetz gebe der Regierung keine Leitplanken vor, sondern stelle einen Freifahrtschein aus.
Linke warnt vor schleichender Demokratiekrise
Jan Korte (Die Linke) kritisierte, die Bundesregierung habe „den Sommer verpennt“, statt die Lage zu analysieren. Das jetzt gewählte Eilverfahren der Gesetzgebung sei zwar zulässig, aber politisch unklug. Die Mehrheit der Menschen zeige nach wie vor ein solidarisches Grundverhalten. Daher trage es fast schon „monarchische Züge“, wenn nach den Bund-Länder-Gesprächen die Neuerungen verkündet würden. Damit werde Akzeptanz verspielt.
Es gebe Verbesserungen mit dem Gesetz, aber jeder Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte, die so bitter erkämpft seien, bedürfe einer Debatte im Bundestag. Korte mahnte: „Die schreckliche Corona-Krise darf nicht zu einer schleichenden Demokratiekrise werden.“
Minister: Gesundheitssystem nicht überfordern
Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist die Corona-Pandemie ein „Jahrhundertereignis, eine Naturkatastrophe, eine Zumutung und eine Bewährungsprobe“. Egal, was die Politik entscheide, es entstehe in jedem Fall Schaden: wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich. Es gehe in dieser Lage darum, die richtigen Prioritäten zu setzen. Die Wissenschaft könne die Politik beraten, aber kein Virologe könne der Politik die Entscheidungen abnehmen. „Wir müssen gewichten, welchen Schaden wir wo ertragen können.“
Spahn fügte hinzu: „Wir wollen keine Überforderung des Gesundheitssystems akzeptieren.“ Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu Leid und Kontrollverlust. Um das zu vermeiden, müssten die Zahlen runter. Zwar sei zuletzt das exponentielle Wachstum der Infektionen gestoppt worden, „aber wir sind noch nicht über den Berg“. Angesichts der erfolgreich getesteten Impfstoffe sprach Spahn von Licht am Ende des Tunnels. Den Impfgegnern versicherte er: „Ich gebe Ihnen mein Wort. Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“ Er warb zugleich für Zusammenhalt und sachlichen Dialog und betonte: „Das Virus ist dynamisch, wir müssen es auch sein.“
Epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt
Mit 422 Ja-Stimmen bei 90 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen nahm der Bundestag in namentlicher Abstimmung einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur „Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/24387) an. Diese wurde zuletzt am 25. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus für die Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag festgestellt.
Wie es in dem Antrag heißt, werde nun mit dem beschlossenen dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Paragrafen 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine ausdrückliche regelmäßige Berichtspflicht für den Fall der Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführt. Die Bundesregierung sei dieser bereits in den vergangenen Wochen und Monaten selbstständig nachgekommen. Die Normierung dieser Berichtspflicht sei dennoch ein wichtiges Signal zur Herstellung von Transparenz und für den Anspruch auf verlässliche Informationen.
Oppositionsanträge abgelehnt
Abgelehnt wurden fünf Anträge der AfD, zwei Anträge der FDP, ein Antrag der Linken und zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesundheitsausschuss (19/24334, 19/24005) und für den zweiten FDP-Antrag der Familienausschuss (19/24333) hatten dazu Beschlussempfehlungen vorgelegt.
Ein weiterer Antrag der Linken (19/24362) wurde erstmals erörtert und zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/22547), eine Epidemiekommission einzurichten, die Kriterien festlegen sollte zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Diese ständige Epidemiekommission sollte anhand objektiver, wissenschaftlich begründeter Kriterien festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse, heißt es in dem Antrag. Die Kommission müsse politisch unabhängig sein und streng wissenschaftlich arbeiten. Nur die AfD stimmte für diesen Antrag, es gab zudem eine Enthaltung.
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551) eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beinhalte keine ausreichende Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen.
Anhand wissenschaftlich begründeter Kriterien müsse festgelegt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse. Nur die AfD und einzelne fraktionslose Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
Dritter abgelehnter Antrag der AfD
Der Titel des Antrags der AfD-Fraktion lautete „Covid-19: Hygiene statt Verbote, Lockdown unterbinden – Schwere Fälle verhindern, statt neue Schäden verursachen“ (19/23950). Danach sollte die Bundesregierung gesetzlich sicherstellen, dass die Hygienekonzepte bundesweit einheitlich gefördert und evaluiert werden anstatt Ausgangssperren, Schließungen und Verbote („Lockdowns“) zu verfügen. Der Schutz von Risikogruppen sollte in den Mittelpunkt gestellt werden.
Den Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern wollte die AfD einen Antigen-Schnelltest ermöglichen. Ärztliches und pflegerisches Personal sowie das Reinigungspersonal sollte regelmäßig getestet werden und wie die Besucher beim Kontakt mit den Patienten/Bewohnern FFP2-Masken tragen. Personen, die sich selbst isolieren, sollten unterstützt werden. Gleichzeitig sei ihre medizinische Versorgung zu gewährleisten. Für Personen, die der Risikogruppe angehören, aber zu Hause leben, wollte die AfD eine Hilfe etablieren. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für den Antrag.
Vierter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in einem vierten Antrag (19/23949), die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig zu machen und den Bundestag stärker an den Corona-Entscheidungen zu beteiligen. Sie verwies auf eine Vielzahl von Stimmen in der öffentlichen Diskussion, die die Praxis der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Corona-Pandemie kritisierten. Es sei ein „deutliches Auseinanderklaffen von geschriebener und gelebter Verfassung“ zu erkennen, schrieb die Fraktion.
Neben der Aufhebung der Beschlüsse von Ende Oktober forderte sie, diese durch zielgenau auf den Schutz von Risikogruppen konzentrierte Maßnahmen zu ersetzen. Dadurch sollten auch die Corona-Verordnungen der Länder so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt werden. Ferner sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine „verfassungskonforme Neufassung“ des IfSG vorlegen. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für den Antrag.
Fünfter Antrag der AfD
In ihrem fünften Antrag (19/20676) forderte die AfD-Fraktion eine parlamentarische Kontrolle bei Grundrechtseingriffen wie in der Corona-Krise. Die Verordnungsermächtigungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergäben, müssten dahingehend ausgestaltet werden, dass Verordnungen der Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten seien.
Das Infektionsschutzgesetz sei im Paragrafen 5 Absatz 2 Nr. 3 bis 8 dahingehend abzuändern, dass die Tragweite der Verordnungsermächtigung im Hinblick auf Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmt sei. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für diesen Antrag. Zur Abstimmung über diesen Antrag hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/24005).
Erster abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/23689) eine klare gesetzliche Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen. In einer Demokratie müssten die wesentlichen Entscheidungen vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst getroffen werden. Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie werde tiefgreifend in die Grundrechte der Bürger eingegriffen. Rechtsgrundlage sei die Generalklausel des Paragrafen 28 des IfSG, auf deren Grundlage die Länder Rechtsverordnungen erließen.
Die Abgeordneten forderten unter anderem, bei der Einführung von Verordnungsermächtigungen im IfSG für den Bund verstärkt auf parlamentarische Erlassvorbehalte und Unterrichtungspflichten zu setzen. Die weitreichenden und verfassungsrechtlich zweifelhaften Verordnungsermächtigungen zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums müssten eingeschränkt werden. Auf eine Verstetigung und Entfristung der Verordnungsermächtigungen sollte verzichtet werden. Künftig sollte zudem die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach zwei Monaten automatisch enden. Die FDP-Fraktion plädierte außerdem für einen Expertenrat zur Unterstützung der Abgeordneten bei der Beurteilung von Anti-Corona-Maßnahmen. Neben der FDP stimmten auch die AfD und Grünen bei Enthaltung der Linken für den Antrag, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab.
Zweiter Antrag der FDP
In ihrem zweiten Antrag (19/20060) forderte die FDP unter anderem, dass Eltern, die während der Corona-Krise ihre Kinder betreuen, auch dann für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz entschädigt werden, wenn grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Home-Office besteht. Die Fraktion sprach sich für eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus. Die Entschädigung sollte für die Dauer der Corona-Pandemie auch während eines eingeschränkten Regelbetriebs von Kitas und Schulen sowie während der Schulferien gezahlt werden. Ebenso sollte die Entschädigung auch an Eltern gezahlt werden, deren Kinder wegen einer relevanten Vorerkrankung im Fall einer Corona-Infektion mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen und deshalb von ihren Eltern betreut werden.
Die Liberalen begründeten ihren Antrag mit den besonders großen Herausforderungen für viele Familien während der Corona-Pandemie. Für viele sei es ein „unmöglicher Kraftakt“, die beruflichen Aufgaben im Home-Office, die Betreuung der Kinder zu Hause und die schulische Bildung zu übernehmen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen diesen Antrag, die AfD, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich. Zu diesem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (19/24333).
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linke forderte die Bundesregierung unter anderem auf (19/23942), dem Bundestag eine Strategie zur Beschlussfassung vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet und klare epidemiologische Zielwerte als Maßgabe für Verordnungen für Bundes- und Landesregierungen definiert. Das betreffe vor allem grundrechtlich eingreifende Maßnahmen, die Festlegung von möglichst bundeseinheitlichen Zielparametern in der Pandemiebekämpfung und die Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen.
Zugleich sollte die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministeriums aufgrund der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ so reduziert, dass keine Abweichungen und Ausnahmen von Gesetzen mehr möglich sind. Auch müsse sichergestellt werden, dass Verordnungen mit besonderer Eingriffstiefe die gegebenenfalls auch nachträgliche Bestätigung des Bundestages benötigen. In den Absprachen mit den Regierungen der Länder sollte die Bundesregierung auf entsprechende Regelungen in den Ländern hinwirken. So ermögliche Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Ländern, einer bundesrechtlichen Verordnungsermächtigung auch durch Landesgesetz nachzukommen. Neben der Linken stimmten auch die Grünen für den Antrag, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn bei Enthaltung der FDP ablehnten.
Antrag der Linken in erster Lesung
Die Linke setzt sich mit ihrem zweiten Antrag für eine „eine gute nationale und internationale Strategie bei Corona-Impfstoffen“ ein (19/24362). Zu beraten seien weitreichende epidemiologische und normative Fragen; im Hinblick auf die Verteilung möglicher Vakzine müssten außerdem Fragen zur Organisation und Finanzierung geklärt werden, schreibt die Fraktion.
Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten daher, dem Bundestag eine Impfstrategie gegen Covid-19 vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien für die zu erwartenden unterschiedlichen Impfstoffe enthält, die anhand transparenter Abwägungen eine vorgeschlagene Verteilung in der Bevölkerung deutlich macht und die „bei Zweifeln an der Sicherheit bestimmter Impfstoffe diese nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen als Teil der Impfstrategie vorsieht“. Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bundesregierung zu globaler Solidarität auf, was beispielsweise die Bepreisung von zum Teil mit Steuergeldern geförderten Produkten gegen Covid-19 betrifft.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen hielten in ihrem abgelehnten Antrag (19/23980) fest, dass das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratiegebot und das Ziel der Eindämmung der Pandemie eine stärkere Einbindung der Parlamente und die Beseitigung bestehender gesetzlicher Defizite bedürfe. Sie forderten deshalb eine tiefgreifende Modernisierung des IfSG.
Dies werde zwar einige Zeit in Anspruch nehmen, dennoch sollte der Bundestag schon jetzt bestimmte Problembereiche gesetzlich bearbeiten, schrieben die Abgeordneten. Dazu gehöre unter anderem eine Konkretisierung im Infektionsschutzgesetz, unter welchen Voraussetzungen die Länder bestimmte Grundrechtseingriffe zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Verordnung erlassen dürfen. Die Koalitionsfraktionen lehnten diesen Antrag ab, die AfD, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich.
Zweiter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/24378) ein „Sofortprogramm Intensivpflege“, um auf personelle Engpässe in der stationären Intensivpflege durch die Corona-Krise zu reagieren. So seien zum einen kurzfristige Maßnahmen wie ein „WellComeback“-Sofortprogramm einzuleiten, das Anreize für den Wiedereinstieg von Menschen mit abgeschlossener Pflegeausbildung in den Pflegeberuf setzt, schreiben die Abgeordneten beispielhaft.
Zum anderen gelte es aber auch auf eine grundlegenden Verbesserung der Situation in der Intensivpflege hinzuwirken. So sollte die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert werden, den Aufbau einer berufsständischen Vertretungsorganisation der Pflegeberufe zu unterstützen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen diesen Antrag, die Grünen dafür, die übrigen Fraktionen enthielten sich. (pk/sas/vom/ste/18.11.2020)
Jetzt im Herbst, zu Beginn des zweiten Lockdowns ist es wieder so.
Der Unterschied
Diesmal berichtet das ZDF über den Sachverhalt:
Wobei ich anmerken möchte, dass das Einzige, was irrational ist, die Maßnahmenpakete der Großkopferten sind.
Einschließlich des Corona-Ermächtigungsgesetzes, welches nach der Debatte heute um 12:00 Uhr von der Mehrheit des Bundestages abgenickt wurde, die Demokratie in Deutschland wieder mal außer Kraft setzt.
… dem Vorsitzende der Bundesvertreterversammlungder Deutschen Rentenversicherung, am 25.06.2020: Die jährliche Rentenanpassung könnte 2021 im Westen Deutschlands ausfallen. Im Osten soll es vermutlich eine Mini-Anhebung um 0,7 Prozent geben. Quelle: Hier klicken
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Am 12.11.2020 machen die Aachener Nachrichten auf:
2021 droht eine Renten-Nullrunde
Die Corona-Krise wirkt sich auch auf die Entwicklung der Altersbezüge aus. Die Prognose der Rentenversicherung macht aber Hoffnung auf ein kräftiges Plus für das Folgejahr.
VON STEFAN VETTER
Quelle grün-kursives Zutat & kompletten Bericht lesen: Hier klicken
BERLIN Die Corona-Pandemie geht auch an der gesetzlichen Rentenversicherung nicht spurlos vorüber. Nach einer kräftigen Erhöhung ihrer Bezüge im Juli müssen sich die Senioren deshalb im kommenden Jahr auf eine Nullrunde einstellen. 2022 soll es aber wieder spürbar aufwärts gehen. Das machte der Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, am Mittwoch auf einer Videokonferenz in Berlin deutlich.
„Die Rentenversicherung ist in Krisenzeiten gut aufgestellt“, erklärte Gunkel. Auch deshalb werde der Beitragssatz zur Rentenversicherung (18,6 Prozent vom Bruttolohn) im nächsten Jahr stabil bleiben. Gunkels Prognose im Hinblick auf das Rentenniveau klang ebenfalls positiv. Für 2021 rechnet man mit einem Anstieg von 48,2 auf 49,8 Prozent. Tatsächlich bringt das den Rentnern aber keinerlei Vorteil. Denn im konkreten Fall erhöht sich dieses Niveau nicht aufgrund steigender Altersbezüge, sondern wegen krisenbedingt sinkender Löhne.
Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis einer gesetzlichen Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren zum jeweils aktuellen Durchschnittslohn. Wegen der deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie wird die Gesamtlohnsumme in diesem Jahr zurückgehen. Das hat vor allem mit der massenhaft genutzten Kurzarbeit zu tun. Im Ergebnis wirkt sich der Lohnfaktor dämpfend auf die Rentenanpassung im kommenden Jahr aus. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: die 2020 absehbar höhere Arbeitslosigkeit. Wenn die Zahl der Beschäftigten und damit der Beitragszahler im Verhältnis zur Zahl der Rentner sinkt, dann wirkt sich das im Folgejahr ebenfalls negativ auf die Rentenanpassung aus.
Und natürlich regt sich Michael Klarmann, der Rechtsextremismusexperte der Aachener Nachrichten auf: Ja, die Martinzüge fallen aus.Aber die Querdenker, diese Nazis …
Die Forderung nach einer „feministischen Außenpolitik“ …
… hat der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, erörtert. Den Abgeordneten lag dazu Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Feministische Außenpolitik konsequent umsetzen – Gewalt und Diskriminierung überwinden, Geschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte weltweit verwirklichen“ (19/7920) vor, der auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/8640) gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der FDP und der Linken abgelehnt wurde. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Grünen auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Auf Gewalt in internationalen Konflikten verzichten – UN-Resolution 1325 ,Frauen, Frieden und Sicherheit‘ umfassend verankern“ (19/23515). Zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurden ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Für eine friedliche feministische Außenpolitik“ (19/17548) sowie ein Antrag der AfD, der fordert, die deutsche Außenpolitik „unabhängig von Geschlechtszugehörigkeit“ (19/23710) zu betreiben. …
Quelle und alle Reden und Dokumente, sowie des grün-kursiven Zitates: Hier klicken
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… Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/7920) die Bundesregierung auf, das Prinzip einer feministischen Außenpolitik zu einem Grundprinzip zu machen und sicherzustellen, „dass jede Art von diplomatischen Verhandlungen, die Planung und Durchführung von Projekten wie auch das Engagement in multilateralen und supranationalen Organisationen darauf ausgerichtet ist, Geschlechtergerechtigkeit zu fördern“. Als wichtige Ziele der deutschen Außenpolitik sollten die Stärkung der Rechte von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen weltweit und ihr gleichwertiger Zugang zu Ressourcen und gleichberechtigter Teilhabe an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozessen verankert werden.
Die Abgeordneten beriefen sich unter anderem auf die nachhaltige Entwicklungsagenda 2030, die die Geschlechtergleichbehandlung als Ziel formuliere sowie auf die UN-Sicherheitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Weitere Forderungen zielten auf die Geschlechterparität im Auswärtigen Amt sowie auf die Entwicklung eines ressortübergreifenden „Gender Equality Plan“ nach Vorbild der schwedischen Regierung „mit klaren und überprüfbaren Zielen auf nationaler und internationaler Ebene“ ab.Außenpolitik“.
Abgelehnter Antrag der Linken
In dem abgelehnten Antrag der Linken (19/23515) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, auf die Anwendung militärischer Gewalt in allen internationalen Konflikten zu verzichten, die Resolution 1325 der Vereinten Nationen in sämtlichen internationalen Handlungsfeldern vorrangig umzusetzen und die Perspektive von Frauen in allen Abstimmungsentscheidungen mit einzubeziehen. Zum Schutz von Frauen und Mädchen und anderer vulnerablen Gruppen in Krisenregionen sollten zivile Maßnahmen der Konfliktbearbeitung ergriffen und unterstützt werden. Die dafür notwendigen Mittel sollten im Haushalt des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt und „die Verquickung von militärischen Einsätzen, der Erhöhung der Rüstungsausgaben und zivilem Engagement umgehend“ eingestellt werden.
Die UN-Resolution sollte nach den Vorstellungen der Abgeordneten außerdem in allen Ministerien und relevanten Politikfeldern strukturell verankert werden. Im Auswärtigen Amt sei ein eigenes Referat für die Umsetzung zu schaffen.
Überwiesener Antrag der Linken
Eine „feministische Außenpolitik zum Primat der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu erklären, um Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranzutreiben“, verlangt die Linksfraktion in ihrem zweiten Antrag (19/17548). Dazu solle im Auswärtigen Amt unter anderem ein Referat für die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („Frauen, Frieden und Sicherheit“) eingerichtet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in „allen Friedensverhandlungen und -prozessen aktiv darauf zu drängen, dass sowohl auf Seiten der Konfliktparteien als auch aus der Zivilgesellschaft Frauen und Frauenorganisationen einbezogen werden“.
Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als Fluchtgrund im Asylgesetz, den Familiennachzug und die Rücknahme von Einschränkungen im Asylrecht einerseits sowie auf die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr und auf ein Verbot sämtlicher Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern andererseits.
Überwiesener Antrag der AfD
Auf Grundlage des AfD-Antrag (19/23710) soll die Bundesregierung keine feministische Außenpolitik im Sinne eines Werteimperialismus betreiben. Stattdessen soll eine an der Vernunft ausgerichtete realistische Außenpolitik eingeleitet und das Selbstbestimmungsrecht der Völker konsequent geachtet werden.
Außerdem müsse anerkannt werden, dass die Umsetzung der Resolution 1325 und damit die globale Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ gescheitert sei, da sie nach 20 Jahren von weniger als der Hälfte aller Staaten weltweit umgesetzt oder implementiert worden sei. (ahe/hau/28.10.2020)