Ampeltod – Bundestag 28.11.2023 aktuell: Erklärung AfD & Regierungserklärung Scholz plus Debatte – Teil 1

Vor der Regierungserklärung am 28.11.2023

Quelle

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Teil 2 – Stimmen zur Regierungserklärung

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Teil 1:

Regierungserklärung Olaf Scholz 28.11.2023

… mit Redebeiträgen aller Fraktionen

Fraktionen streiten nach Kanzler-Rede über die Schuldenbremse

Der Bundestag hat sich am Dienstag, 28. November 2023, im Rahmen einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 befasst. Die Karlsruher Richter hatten am 15. November den Nachtragsetat für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht hatte entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit der Schuldenregel des Grundgesetzes (Artikel 109 Absatz 3) sowie mit den Artikeln 110 Absatz 2 und 115 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und damit nichtig ist (Aktenzeichen: 2 BvF 1 / 22). 

Im Nachgang der Entscheidung hatten die Koalitionsfraktionen die abschließende Beratung des Haushaltsentwurfes für 2024 verschoben, um die Auswirkungen des Richterspruchs auf die Etatplanung zu prüfen. Am Montag beschloss die Bundesregierung zudem einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. Damit will die Bundesregierung insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Dazu ist eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes erforderlich, für die die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Antrag vorgelegt haben. Antrag und Gesetzentwurf sollen am Freitag, 1. Dezember, erstmals beraten werden.

Kanzler: Es geht für uns alle um viel

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Regierungserklärung Olaf Scholz 28.11.2023

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In seiner Regierungserklärung verteidigte Bundeskanzler Scholz die Entscheidung seiner Regierung für den Nachtragshaushalt 2021. Rechtliche Fragen seien damals noch nicht abschließend geklärt gewesen, man habe eine Einschätzung vorgenommen, die nun verworfen worden sei. „Das Bundesverfassungsgericht hat damit Klarheit geschaffen und das Gericht hat das letzte Wort“, sagte der Kanzler. Scholz führte aus, dass das Urteil eine „neue Realität“ schaffe, und zwar für die Bundesregierung, aber auch für alle Regierungen in den Ländern. Mit Blick auf den vorgeschlagenen Nachtragshaushalt führte Scholz an, warum aus Sicht der Bundesregierung eine Ausnahme von der Schuldenbremse wieder nötig sei. 

Mit Blick auf den Haushalt 2024 sagte Scholz, man arbeite „intensiv“ daran, die Beschlüsse für den Etat „so schnell wie möglich zu treffen“. Durch die Verschiebung des Beschlusses gebe es die Zeit, „vorhandene Spielräume auszuloten, Schwerpunkt zu setzen und natürlich auch Ausgaben zu beschränken“, sagte Scholz. Der Bundeskanzler macht deutlich, dass weder bei der Unterstützung der Ukraine, der „Bewältigung der Energiekrise“ noch bei der „Modernisierung des Landes“ nachgelassen werde dürfe. „Es geht für uns alle um viel, es geht um sichere Arbeitsplätze, um eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, es geht um ein gutes Leben für die kommenden Generationen und geht um unsere Fähigkeit, auch kommende Krisen zu bewältigen“, sagte Scholz.

CDU/CSU gegen eine Lockerung der Schuldenbremse 

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Antwort Friedrich Merz (CDU/CSU) 

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Für die Unions-Fraktion griff der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz (CDU/CSU) die Bundesregierung scharf an. Der Kanzler sei für sein Amt nicht geeignet, die Schuhe, „in denen Sie als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland stehen, sind ihnen mindestens zwei Schuhnummern zu groß“. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sei in der Sache richtig, komme zum richtigen Zeitpunkt und sei vor allem notwendig gewesen, sagte Merz. Die Ampel habe den Versuch unternommen, „die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes in einer nicht gekannten, geradezu dreisten Art und Weise zu umgehen“, so Merz. Der Christdemokrat wies den Vorwurf zurück, die Union, die gegen den Nachtragshaushalt geklagt hatte, habe nach dem Urteil triumphiert. „Uns ist die Tragweite dieser Entscheidung sehr wohl bewusst.“

Merz stellte sich gegen eine Lockerung der Schuldenregel im Grundgesetz. Die Ampel solle gar nicht erst versuchen, einen Keil in die Union zu treiben. „Die Entscheidungen werden hier im Bundestag getroffen und nicht im Rathaus in Berlin“, sagte Merz offenbar mit Verweis auf Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner (CDU), der eine Modifizierung der Schuldenbremse ins Gespräch gebracht hatte. Merz hob zudem hervor, dass Deutschland auch in der Euro-Währungsgemeinschaft eine Vorbildrolle innehabe. „Wenn in Deutschland die Dämme brechen, werden sie auch in allen Ländern der Währungsunion nicht halten.“ 

Grüne für eine eine Modifizierung der Schuldenregel

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Antwort Katharina Dröge (Grüne)

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Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab die Co-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) zu, dass die Ampel-Koalition die rechtliche Dimension des Nachtragshaushaltes 2021 „falsch eingeschätzt“ habe. „Das bedauern wir, das räumen wir jetzt auf“, sagte Dröge. Sie hob zudem die Notwendigkeit staatlicher Investitionen hervor. Dröge verwies unter anderem auf 738 Milliarden US-Dollar, die in den USA in Klimaschutztechnologien und Co. investiert würden. Wer nicht bereit sei, in „relevanter Größenordnung einzusteigen“, der werde im Wettbewerb „gnadenlos verlieren“, warnte Dröge. 

Sie sprach sich zudem dafür aus, über eine Modifizierung der Schuldenregel nachzudenken – und verwies in diesem Zusammenhang auf ähnliche Äußerungen von Ministerpräsidenten der Union. Die Schuldenbremse führe nicht dazu, dass man weniger Schulden mache, sondern dazu, dass man Schulden „in der sinnlosesten aller Formen“ mache, etwa durch kaputte Infrastruktur, die dann spätere Generationen bezahlen müssten, so die Grünen-Abgeordnete.

AfD fordert Neuwahlen

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Antwort Dr. Alice Weidel (AfD)

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Für die AfD-Fraktion attackierte die Co-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel (AfD) die Bundesregierung scharf und forderte Neuwahlen. „Keine zwei Jahre Ampel und Deutschland steckt in der Dauerkrise und steht am Rand der Zahlungsunfähigkeit“, so Weidel. Die Bürger hätten von Scholz keine Regierungs-, sondern eine Rücktrittserklärung erwartet. Die Koalition regiere „gegen die Vernunft, gegen die Wirklichkeit, gegen den Willen und das Wohl der Bürger – und sie regiert gegen die Verfassung“, sagte die AfD-Abgeordnete. 

Die Krise sei längst eine „umfassende, manifeste Vertrauenskrise geworden“. Die Politik der Regierung „delegitimiert die demokratischen Institutionen in den Augen der redlichen Bürger“. In Richtung Scholz forderte Weidel: „Eröffnen Sie den Weg für Neuwahlen und erlösen Sie dieses Land von der Ampelregierung.“

FDP: Verfassungsgericht hat Schuldenbremse gestärkt

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Antwort Christian Dürr (FDP)

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Für die FDP-Fraktion betonte der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr (FDP), dass das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil Klarheit über die Ausnahmen von der Schuldenbremse geschaffen habe und „im Kern die Schuldenbremse“ gestärkt habe. Davon sei nicht nur die Praxis dieser Regierung betroffen, sondern eine Praxis auf Bundes- und Landesebene betroffen, die von allen politischen Akteuren verantwortete worden sei. 

Bezüglich des Nachtragshaushaltes für 2023 betonte Dürr, dass der Bund keine zusätzlichen Schulden mache, tatsächlich werde die Nettokreditaufnahme um 40 Prozent sinken. Dürr hob die Notwendigkeit von Zukunftsinvestitionen hervor, aber auch von Impulsen für private Investitionen. In diesem Zusammenhang warf er der Union vor, dass vom Bundestag bereits beschlossene Wachstumschancengesetz aus „taktischen Gründen“ im Bundesrat zu blockieren. 

Linke: Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse

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Antwort Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke)

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Für die Fraktion Die Linke erklärte der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch, er habe „mehr Demut“ von der Koalition erwartet. Das Urteil habe zu einer „veritablen Regierungskrise“ geführt und die Regierung „völlig unvorbereitet“ getroffen. „Die Notlage in diesem Land heißt Ampel, und dagegen helfen nicht einmal Kredite“, frotzelte Bartsch. 

Der Linken-Abgeordnete kritisierte das Festhalten an der Schuldenbremse. Diese sei eine „Investitionsbremse“ und ein „Anschlag auf die Zukunft“. Er sprach sich dafür aus, Vermögende stärker zu belasten und Prioritäten im Haushalt, etwa die Unterstützung der Ukraine und die Steigerung im Verteidigungsetat, zu überdenken.

SPD fordert Ausnahme von der Schuldenbremse

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Antwort Dr. Rolf Mützenich (SPD)

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Für die SPD-Fraktion übte der Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich (SPD) Kritik an der Schuldenregel im Grundgesetz. Eine „wahllos gegriffene politische Größe“ dürfe nicht als „Monstranz“ vor sich hergeführt werden, wenn es um die Zukunft des Landes gehe. Es brauche „grundsätzliche Korrekturen“ an deren Gestaltung, so Mützenich. Mit Blick auf die Folgen des Urteils warnte Mützenich davor, andere zum Sündenbock zu machen. Er erwähnte dabei den von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) jüngst in den Ruhestand versetzten Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer. 

Zudem äußerte Mützenich Kritik am Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtes – unmittelbar vor der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 – sowie teilweise am Inhalt der Entscheidung. Mit Blick auf den Haushalt 2024 warb Mützenich dafür, erneut eine Ausnahme von der Schuldenbremse zu erwirken. „Wenn die Zeiten keine normale Zeiten sind, dann kann es auch keinen normalen Haushalt geben“, so der Sozialdemokrat. Grundsätzlich führte Mützenich an, dass hinter einem Haushalt auch immer politische Antworten stünden: „Wir entscheiden über die Bollwerke einer lebensfähigen sozialen Demokratie.“ 

Den Abgeordneten lagen zu der Regierungserklärung Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (20/9489) und der Fraktion Die Linke (20/9490) vor, die jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen wurden. Die AfD forderte darin unter anderem, unverzüglich eine generelle Haushaltssperre zu verfügen für sämtliche Ausgaben, für die es keine Rechtsverpflichtung gibt. Die Linksfraktion forderte unter anderem, ein Zukunftsprogramm aufzulegen. (scr/28.11.2023)

Quelle Text, Videos & kompletter Tagesordnungspunkt mit allen Reden/Dokumenten

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Teil 2 – Stimmen zur Regierungserklärung

Bundestag 28.11.2023 aktuell: AfD bei 26% & Dr. Alice Weidel spricht Klartext

Das Wahlvolk möchte eine bürgerliche Regierung

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Bundestag aktuell: Tagesordnung vom 15.11.2023 bis 17.11.2023

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Sitzungsverlauf

Bundestag 15.11.2023 & Geschlechtseintrag & Gender & Selbstbestimmung aktuell: Der woke Unfug wird debattiert …

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. November 2023, …

… erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (20/9049) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“ (20/8203) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

… Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig deutlich einfacher geändert werden können. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich das „medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität“ in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt habe. „Die aktuelle Rechtslage trägt dem nicht ausreichend Rechnung“, heißt es weiter. Ziel des Entwurfs sei es, Regelungen zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren „und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln“. Der Entwurf treffe „keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen“.

Für Menschen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, sollen danach künftig nicht mehr die Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) einschlägig sein. Diese sehen unter anderem vor, dass sich Personen, die Vornamen und Geschlechtseintrag ändern wollen, zweifach begutachten lassen müssen.

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Quelle Video & Text

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Erklärung gegenüber dem Standesamt

Stattdessen ist laut Entwurf vorgesehen, dass eine Person die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per Erklärung gegenüber dem Standesamt veranlassen kann. Diese Regelung lehnt sich laut Entwurf an die Regelungen für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung an. Diese haben seit 2018 die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag streichen oder in „divers“ ändern zu lassen. Die in diesen Fällen vorgesehene Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll künftig entfallen.

Die Neuregelung greift laut Entwurf auch für nichtbinäre Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Bisher gab es demnach für diese Personen keine explizite Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch in diesen Fällen die Regelungen des TSG einschlägig gewesen, heißt es im Entwurf. Mit der Neuregelung soll das TSG aufgehoben werden.

Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag

Kernstück des Entwurfs ist ein neues „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz). Es soll die Voraussetzungen zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags regeln. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Nach einer Änderung soll eine weitere Änderung erst nach Ablauf von einem Jahr (Sperrfrist) möglich sein.

Mit der Erklärung vor dem Standesamt soll die betreffende Person versichern, dass „der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ und „ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist“.

Regelungen für Minderjährige und Betreute

Für Minderjährige und Personen mit Betreuer gelten abweichende Regelungen. Beschränkt geschäftsfähige minderjährige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, sollen die entsprechende Erklärung selbst abgegeben können, benötigen dazu aber die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, soll laut Entwurf das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.

Bei geschäftsunfähigen Minderjährigen beziehungsweise Minderjährigen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Die Sperrfrist zur erneuten Änderungen soll für Minderjährige und Personen mit Betreuer nicht gelten.

Regelungen zur Wirkung der Änderungen

In dem Entwurf werden zudem Regelungen zur Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen aufgeführt. Danach sollen grundsätzlich der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen im Rechtsverkehr maßgeblich sein. Ausdrücklich wird ausgeführt, dass „betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen […] die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt [bleiben]“. Als Beispiel wird in die Begründung auf den Zugang zu Saunas verwiesen.

Normiert wird auch, welche Folgen die Änderung eines Geschlechtseintrags auf quotierte Gremien hat. Ferner wird angeführt, dass Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, unabhängig von dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten sollen, wenn die Person etwa gebärfähig ist. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Änderung von Registern und Dokumenten, das Offenbarungsverbot, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2023 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. So fordert die Länderkammer unter anderem eine Schärfung des Offenbarungsverbots, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings ablehnt.

Grundsätzlich kritisiert der Bundesrat, „dass die vorgelegten Pläne sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich erweisen, insbesondere mit Blick auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen“. Konkret moniert die Länderkammer, dass es in Fällen von Minderjährigen bis 14 Jahre allein dem elterlichen Willen überlassen sein soll, Geschlechtseintrag und Vornamen der Kinder zu ändern, „ohne jede Beratung, Prüfung und Erforschung des Kindeswohls und -willens von außen“. Dies stünde in „eklatantem Widerspruch etwa zur kindzentrierten Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren“, führt die Länderkammer aus.

Die Bundesregierung hält den Vorwurf, dass der Entwurf die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtige, für nicht zutreffend. Sie lehnt vor allem die generelle Beteiligung der Familiengerichte bei Minderjährigen ab. „Für eine generelle Kontrolle des Staates durch die Familiengerichte zum Schutz des Minderjährigen besteht keine Veranlassung, zumal eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Minderjährigen ohne Einhaltung einer Sperrfrist erklärt werden kann“, entgegnet die Bundesregierung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will das „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“. In ihrem gleichlautenden Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, von der Einführung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes abzusehen. Stattdessen solle sie eine Gesetzesnovelle vorlegen, wonach der Wechsel des Geschlechts nur nach Zustimmung einer interdisziplinären Kommission erlaubt sein soll. Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen diesem Gremium „zumindest drei Personen“ angehören, die eine medizinische, psychologische (oder psychotherapeutische und psychiatrische) und sozialpädagogische (oder vergleichbare) Berufsqualifikation haben. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion dafür aus, „Forschungsprojekte zu initiieren, die psychische, physische und soziale Folgen ‚geschlechtsangleichender‘ Behandlungen“ zu untersuchen.

Zur Begründung für ihren Vorstoß verweist die AfD im Antrag auf Statistiken, denen zufolge die Zahl geschlechtsdysphorischer Patienten in den vergangenen Jahren gestiegen sei. Als „geschlechtsdysphorisch“ werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht nicht identifizieren können und unter dieser Körper-Geschlechtsinkongruenz leiden. „Therapeutische Erfahrungen von Psychiatern“ deuteten darauf hin, dass „Transidentität“ zunehmend als Selbstdiagnose von Menschen in Lebenskrisen gewählt werde, heißt es im Antrag. Viele Patienten seien der „irrigen Auffassung“, dass köperverändernde Maßnahmen „ein Wundermittel“ für ihre Lebensprobleme darstellen. (sas/vom/scr/15.11.2023)

Quelle Ausschnitt, Text & komplette erste Lesung inkl. aller Reden und Dokumente

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Gendern bei MEDIAGNOSE

Bundestag aktuell: Tagesordnung vom 8.11.2023 bis 10.11.2023

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Sitzungsverlauf

Bundestag 10.11.2023 – Deutschland & Wirtschaft & Kernkraftwerke & Habeck aktuell: AfD-Initiativen auf Rückbauverzicht u.m. – Der Bundestag lehnt ab

Meine Meinung

Lieber die deutsche Wirtschaft, lieber Deutschland vor die Wand fahren als Anträge der AfD annehmen. Pfui Teufel!

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Mehrere Initiativen der AfD, die auf eine Weiternutzung der Kernkraft hinausliefen, hat der Bundestag am Freitag, 10. November 2023, mit jeweils breiten Mehrheiten zurückgewiesen. Gegen einen Antrag mit dem Titel „Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/9155) votierten in namentlicher Abstimmung 550 Parlamentarier. 69 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab eine Enthaltung.  

Ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/6533) wurde mit 535 Stimmen abgelehnt. 66 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, ein Parlamentarier enthielt sich. Zu der Initiative hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussvorlage erarbeitet (20/7433).

Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion „Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage“ wurde im Anschluss an die Debatte direkt und mit der Mehrheit aller übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Hierzu lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/7433) vor. 

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Einschub MEDIAGNOSE

Unser Experte für Atomenergie Dr. Rainer Kraft stellte den AfD-Antrag mit dem Titel „Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung – Betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen“ (Drs.20/9155) vor. Seit Jahren wird in puncto Energieversorgung eine Kosmetik-Politik betrieben, denn es werden Probleme nur überdeckt, aber nicht gelöst und so kann es nicht weitergehen. „Es braucht einen fundamentalen Wandel in der deutschen Energiepolitik“, erklärte Kraft.

Quelle Text & Video

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Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion forderte, den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollten die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden. Konkret sollte im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.

Die Fraktion begründete ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen“.

Erster Antrag der AfD

Auch in ihrem ersten Antrag forderte die AfD einen Rückbau-Stopp für die Mitte April abgeschalteten Atomkraftwerke. Die Abgeordneten verlangten, die Genehmigung zum Rückbau der Reaktorblöcke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 auszusetzen beziehungsweise zu widerrufen.

Aufgrund einer im Winter 2023/2024 erneut „drohenden Strommangellage“ könne man nicht auf die Anlagen verzichten, hieß es in der Begründung des Antrags. Die Bundesregierung sollte die Betreiber veranlassen, sie „gegen Zusage einer Mindestlaufzeit“ betriebsbereit zu halten und für eine „Beschleunigung der dafür erforderlichen Verfahren unter Beibehaltung des hohen Standards bei der Sicherheitsbeurteilung zu sorgen“. Weiter wurde gefordert, die Betreiber bei der Beschaffung neuen Brennstoffes zu unterstützen, damit die Atomkraftwerke „noch zum Jahreswechsel“ in Betrieb genommen werden können.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag forderten die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung auf, die jeweils zuständigen Behörden der Länder anzuweisen, die Genehmigungsverfahren zum Rückbau der am 15. April 2023 und am 31. Dezember 2021 abgeschalteten Reaktorblöcke sowie der abgeschalteten Anlagen Philippsburg 2 sowie Gundremmingen B und C unverzüglich zu stoppen beziehungsweise, soweit bereits erteilt, zu widerrufen und für eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme zu sorgen.

Zudem sollte die Regierung den AKW-Betreibern gegen Zusage von entschädigungsbewehrt garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre –sofern dies die technische Alterung zulässt – aufgeben, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder unverzüglich herzustellen und sie bei der unverzüglichen Beschaffung neuen Brennstoffs zu unterstützen. Ferner sollte die Bundesregierung in den Bereichen Kernspaltung und Kernfusion die zur Verfügung gestellten Forschungsgelder erhöhen. (mis/sas/hau/ste/10.11.2023)

Quelle Ausschnitt, Text und kompletter Artikel mit allen Reden/Dokumenten

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Wiederinbetriebnahme Kernkraftwerke aktuell bei Google

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Bundestagsreden der AfD-Fraktion & mehr

Bundestag & AfD & Stiftungsfinanzierungsgesetz aktuell: Eine Lex-AfD wurde installiert

Eine Farce

Das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz wurde angenommen. Es ist eine Lex-AfD und wird angefochten werden.

Meine Prognose: Der Stiftung werden die ihr zustehenden Zahlungen rückwirkend komplett vergütet.

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Die Anhörung vom 16.10.2023 zum Gesetzentwurf 

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Die Altparteien haben heute ein Stiftungsgesetz auf den Weg gebracht. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht aufgrund unserer Klage entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Geldern an die politischen Stiftungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das nun verabschiedete Stiftungsgesetz ist ein dreistes Lehrstück von Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft. Die eigenen parteinahen Stiftungen der Altparteien werden mit 700 Mio. Euro pro Jahr versorgt und die AfD-nahe Desiderius-Stiftung soll auch zukünftig außen vor bleiben. Albrecht Glaser wirft den anderen Fraktionen undemokratisches Verhalten vor und stellt klar: „Sie delegitimieren diesen Staat durch Selbstbedienung der politischen Klasse. Je schlechter die Wahlergebnisse, desto mehr Finanzierung braucht die politische Klasse aus Staatsmitteln.“

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Das Stiftungsfinanzierungsgesetz bei Google

Meilenstein – Bundestag 19.10.2022 & Strom & Energie & EEG aktuell: AfD stellt einen Antrag …

… zur Änderung des EEG 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) beraten.

Ebenfalls erstmals beraten wurde ein Antrag mit dem Titel „Eine krisenfeste, verlässliche und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands ermöglichen“ (20/8874), den die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. …

Komplette Debatte
Komplette Debatte
… Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiter erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) neu regeln, den Photovoltaik-Zubau auf dem Dach erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglichen. Zudem sollen die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtert und Netzanschlüsse beschleunigt werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will die Energieversorgung Deutschlands grundlegend anders organisieren. In ihrem Antrag (20/8874) fordern die Abgeordneten der AfD unter anderem, in möglichen Rohstoffsektoren Rahmenbedingungen einer heimischen Förderung zu schaffen, den sogenannten Kohleausstieg, soweit möglich, sofort zu beenden und den Weiterbetrieb der vorhandenen Kohlekraftwerke zu unterstützen und das Atomgesetz derart zu ändern, dass ein Weiterbetrieb der im April 2023und im Dezember 2021 abgeschalteten Kernkraftwerksblöcke rechtlich und wirtschaftlich möglich ist.

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Rede Karsten Hilse (AfD)

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Zudem solle die Regierung darauf hinwirken, alle Zahlungen und Begünstigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus so genannten erneuerbaren Energien, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen und eine Gesetzesänderung vorzulegen, in der das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schnellstmöglich vollständig und ersatzlos entfällt. (vom/mis/19.10.2023)

Quelle Video, Text und komplette Debatte mit allen Reden/ Dokumenten

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Der AfD-Antrag

Bundestag aktuell: Tagesordnung vom 18.10.2023 bis 20.10.2023

Die Verlinkungen führen immer zur Originalseite des Bundestages. Dort kann der jeweilige Tagesordnungspunkt aufgerufen werden.

Ausnahme:

Blau unterlegte Verlinkungen führen direkt zur Artikelseite mit allen Reden & Dokumenten. Diese TOPs wurden von mir ausgewählt, weil sie meines Erachtens besonders wichtig und lesenswert  sind. Ein Link neben einem blau unterlegten Top führt zu einem MEDIAGNOSE-Artikel und ist keine Bestandteil des offiziellen Sitzungsverlaufs. 

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Sitzungsverlauf

Oktoberfest 2023 & Bundestag 18.10.2023 aktuell: Legalisierung Cannabis – 1. Lesung

Die AfD brachte zum Thema diesen Antrag ein.

Die Bundestagsverwaltung fasst ihn zusammen:

[…] Antrag der AfD

Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, heißt es in einem Antrag (20/8869 der Fraktion. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt. Die Adoleszenz stelle eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Gehirns dar. Untersuchungen deuteten darauf hin, dass sich der Konsum von Cannabis nachteilig auf die Reifung von Nervenzellen und Nervenverbindungen auswirken könne.

Insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskonsum in der Jugend bestehe das Risiko einer Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten bis hin zu einem erhöhten Risiko für Depressionen oder Suizidgedanken. Medizinalcannabis genieße in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel. Ein Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) würde das Medizinalcannabis entmystifizieren, indem es ergebnisoffen Nutzen sowie Risiken objektiviere und den Erstattungspreis senke. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vollständig aufzugeben und Medizinalcannabis dem AMNOG-Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln zu unterziehen. (vom/pk/18.10.2023)

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Rede Jörg Schneider (AfD)

Quelle Video & alle Reden und Dokumente sowie die komplette Zusammenfassung der Bundestagsverwaltung zum TOP

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Fragestunde 18.10.2023

Tumulte im Parlament

Sie verstehen keine Ironie, sie sind auch noch – meine Meinung – saudumm. Da brauche ich kein Kabarett schauen.

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Schade, dass das Oktoberfest schon vorbei ist. Da könnte man auf die – meine Meinung – Intelligenzbestien bei den Grünen noch mal anstoßen.

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Aber: Tipps für das nächste Oktoberfest gibt es von Aisha hier: 

Quelle

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Was man nicht im Kopf hat …

… hat man in den Beinen!