„Alle Parteien der Industriestaaten, ob rechts oder links, werden die CO2- Erderwärmungstheorie übernehmen. Dies ist eine einmalige Chance, die Luft zum Atmen zu besteuern. Weil sie damit angeblich die Welt vor dem Hitzetod bewahren, erhalten die Politiker dafür auch noch Beifall. Keine Partei wird dieser Versuchung widerstehen.“
Nigel Calder 1998 Herausgeber der berühmten Wissenschaftszeitung „New Scientist.
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Berlin will das Klima schützen. Dazu macht es Gesetze, sehr teure Gesetze! Die überdies völlig wirkungslos sind. Deswegen dürften sie verfassungswidrig sein. Denn auch die Berliner Verfassung verlangt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zu folgen. Und das schreibt nicht nur den legitimen Zweck jeder Amtshandlung, jeder Vorschrift, jedem Gesetz vor, sondern ebenso bindend auch deren Geeignetheit, die Erforderlichkeit sowie deren Angemessenheit vor. Keine der letztgenannten Voraussetzungen wird mit dem behandelten Entwurf erfüllt.
Berlin hat auch den Klimanotstand (noch unter Rot-Grün) im Jahr 2019 ausgerufen. Was das bedeutet, weiß niemand! Im Volk nicht, und auch in der Politik kaum jemand. Die aber, die ihn ausgerufen haben, wissen was das bedeutet: Macht. Macht um das Volk in eine Richtung zu treiben, die es in der überwiegenden Mehrheit nicht will. Jedenfalls seit es erkennt, dass es zwar gezwungen wird, schwerste, auch finanzielle Opfer zu bringen, um einen statistischen Mittelwert, was das Klima nun mal ist, zu „schützen“, aber dafür nichts anderes bekommt als Wohlstandsverlust bis hin zur Armut! Und das erkennte es derzeit mehr und mehr. …
Berlin ist auch, und das schon 2005, der Klimainitiative C40 beigetreten. C40 klingt sehr technisch, fast harmlos. Doch die C40 Initiative plant einen umfassenden Angriff auf unser alle Lebensstil. Sie will den individuellen Personenverkehr verbieten, sie will unsere Ernährung auf vegetarisch, besser noch vegan, umstellen, und sie will auf Null-Emissionen umstellen. D.h. die Nutzung sämtlicher fossiler Brennstoffe verbieten. Und tut fast alles, um diese Ziele zu Lasten und vor allem auf Kosten der Betroffenen zu erreichen. Dem dient auch das „hehre“ Berliner Klimaschutzgesetz. Ein Gesetz, dass alle Bundesländer inzwischen nach dem Vorbild des Bundes-Klimaschutzgesetzes, erlassen haben. Wie bei allen anderen, soll auch dieses Gesetz dafür sorgen, dass Berlin bis 2045 „klimaneutral“ sein soll. Dafür schreibt es minutiös vor, wie dies zu geschehen hat. Und damit das alles auch wirklich auf Spur bleibt, ist ein teurer Begleitprozess vorgeschrieben. Dem dient das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm. Es schreibt detailliert vor, was wann zu geschehen hat.
Im Text findet man unter dem Einführungstitel „Problem“ den folgenden Satz:
„Gemäß § 4 Abs. 1 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln), das zuletzt durch Gesetz vom 27. August 2021 geändert worden ist, hat der Senat von Berlin ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, welches Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Berliner Klimaschutzziele enthält, zu erstellen bzw. regelmäßig weiterzuentwickeln. Dabei soll es Sektorziele zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen, insbesondere in den Sektoren Energieversorgung, Gebäude, Wirtschaft und Verkehr sowie eine Festlegung der Gesamtmenge an Kohlendioxidemissionen, die im Zeitraum der fünf auf die Beschlussfassung des Programms folgenden Kalenderjahre höchstens emittiert werden sollen, enthalten. „
Und behauptet das Folgende sei die Lösung:
„Die vorliegende Fassung für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wird vom Senat von Berlin beschlossen und an das Abgeordnetenhaus mit der Empfehlung vorgelegt, das Programm zu beschließen. Die Vorlage berücksichtigt dabei sowohl die Entwicklungen im Bereich der internationalen und nationalen Energie- und Klimaschutzpolitik als auch die geänderten Rahmenbedingungen gemäß dem Berliner Klimaschutz-und Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln). Grundlage für die Erstellung des hier vorgelegten BEK 2030 sind für den Klimaschutzteil die „Empfehlung zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 – Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026“ eines beauftragten Fachkonsortiums1 sowie eine Vielzahl von Maßnahmenvorschlägen aus den einzelnen Fachressorts, der Klimaanpassungsteil wurde durch die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachressorts erstellt.
1 Fachkonsortiums aus Berliner Energieagentur (BEA), DIW Econ und Wuppertal Institut.
Beide Absätze sind jedoch nichts anderes als reine Anmaßung und dazu noch auch in ihrer Wirkung völlig belanglos, jedenfalls in Bezug auf das lokale, das nationale wie auch das Weltklima. Und das weiß auch ein jeder! Wirklich jeder. Oder muss es wissen. Denn um das zu erkennen, genügen die Grundkenntnisse im Lesen, Rechnen und ein wenig der Naturwissenschaften, die damals noch in der Volksschule vermittelt wurden.
Aber sie sind nicht belanglos in Bezug auf die Möglichkeit der Politik Geld mit vollen Händen auszugeben, ihre Klientel zu füttern, bspw. durch üppige Auftragsvergabe bspw. an das „Fachkonsortium“ welches in der Fußnote genannt wird, und den Rest der Bevölkerung sowohl abzukassieren, als auch zu drangsalieren. Und das in völliger Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzeslage.
Und weil das so schön funktioniert und weil man das Geld mit vollen Händen ausgeben will, wird das Berliner Abgeordnetenhaus, wie das Stadtparlament in Berlin heißt, damit befasst. In Gestalt des dafür zuständigen Ausschusses für – sie ahnen es – für Umwelt- und Klimaschutz. Behandelt und wichtigstes Thema war die
Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0778-1 Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 – Austauschseiten zu den Seiten 66, 162 und 163 der Anlage – Drucksache 19/0778 Drucksache 19/0778-1
Wer sich die ganze Sitzung antun will, möge dies hier tun. Und hier kann das Wortprotokoll nachgelesen werden
Gegenüber rd. 22 Ausschussmitgliedern und der zuständigen Umweltsenatorin Dr. Manja Schreiner, die gerade erklären muss, wie es denn kommen könne, dass ca. 69 % ihrer Doktorarbeit unter Plagiatsverdacht stehen, und Ihrer Mitarbeiterin, durften 4 „Anzuhörende“, vulgo Experten, zu diesem Energie- und Klimaschutzprogramm Stellung nehmen. Ich war einer davon, und fühlte mich – wie anders- von Beginn an, als weißer Rabe. Während die anderen die Panik schürten, besonders der Vertreter des Instituts für „Ökologische Wirtschaftsforschung“ ÖWF ein Prof. Bernd Hirschl, sachkundig und professionell unterstützt von Tilmann Heuser Landesgeschäftsführer, des BUND Berlin e.V. beschränkten sich die andern beiden auf Sachvorträge zu den erhobenen Zahlen bzw. auf die schädlichen Auswirkungen der bereits beschlossenen und noch kommenden Gesetze auf die Wohnungswirtschaft, ohne jedoch den Sinn und Zweck dieser Maßnahmen auch nur im Ansatz in Frage zu stellen. Dies blieb allein mir vorbehalten.
Den Zusammenschnitt meiner Ausführungen können Sie hier sehen.
[…]
Krönender Abschluss meiner Ausführungen war dann das Statement der plagiatsverdächtigen Umweltsenatorin Dr. (wie lange noch) Manja Schreiner.
“Zu den Einlassungen des Anzuhörenden Limburg möchte ich stellvertretend für den gesamten Senat betonen an dieser Stelle, dass wir dezidiert bei jeder Ihrer Ausführungen andere Auffassungen sind.“
Auf meine Zwischenfrage, ob das auch auf die von mir genannten Fakten zuträfe, erfolgte keine Antwort mehr, obwohl sie diese ankündigte. Machen Sie sich Ihren eigenen Eindruck.
Beim Schreiben dieser Zeilen kommt mir immer wieder, als sehr passende Beschreibung der Situation in der sich die Politik, stellvertretend der Senat von Berlin und bis auf drei von der AfD, alle Mitglieder des Ausschusses befinden, das Bonmot von Mark Twain in den Sinn, der deren Situation wie folgt beschrieb:
„Als die Reisegesellschaft ihr Ziel aus den Augen verloren hatte, verdoppelte sie ihre Geschwindigkeit!“
Wenn es nicht dank der fürchterlichen Konsequenzen, die diese Handeln hat, so traurig, wäre, könnte man aus vollem Herzen lachen.
… mehrere Vergewaltigungen, in Schwenningen versucht man, Randale bei einem Volksfest unter den Teppich zu kehren. Mit dieser Realitätsverschleierung tut sich niemand einen Gefallen.
Ein Kommentar.
Junge Mädchen werden offenbar am Berliner Schlachtensee vergewaltigt, und die Polizei hält es nicht für nötig, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Eine Frau wird im Görlitzer Park vor den Augen ihres Freundes von Dealern vergewaltigt, und auch hier schweigt die Polizei. Nun kann man natürlich wieder die Schuld auf die Berliner Zustände und die bereits legendäre Realitätsverleugnung der hiesigen Polizeiführung schieben, die aus Prinzip keine Täter-Nationalitäten veröffentlicht.
Allerdings geraten immer öfter auch Polizeidirektionen in der vermeintlichen Provinz in den Verdacht, im Zweifel lieber eine Mitteilung weniger zu veröffentlichen. So wie in Schwenningen, wo Stadt und Polizei Ausschreitungen bei der örtlichen „Kulturnacht“ wochenlang unter den Teppich kehren wollten. Und das, obwohl eine Polizistin und Sicherheitsleute angegriffen wurden.
Solche Taten lassen sich nicht geheimhalten
Warum sich so schwergetan wird, die Dinge beim Namen zu nennen – oder überhaupt zu benennen –, schimmert in Schwenningen durch jede Zeile der gewundenen Rechtfertigung. „Ein großartiges Fest des Zusammenhaltes, der Vielfalt und der Toleranz“, sei die Kulturnacht gewesen. Offenbar ja nicht, wenn der Rest der Mitteilung von einer „zunehmend aggressiven und provozierenden Stimmung“ durch „100 bis 300 Personen“ spricht.
… in Berlin klar für sich. Zweitstärkste Kraft wird nach einem äußerst knappen Kopf-an-Kopf-Rennen die SPD. Die Sozialdemokraten bekommen nach Auszählung aller Wahlkreise nur 105 Stimmen mehr als die Grünen. …
… Triumph für die CDU, historische Schlappe für die SPD und der Abschied aus einem weiteren Landesparlament für die FDP: Die Christdemokraten mit Spitzenkandidat Kai Wegner sind bei der Wahl in Berlin mit großem Abstand stärkste Kraft geworden. Die SPD von Regierungschefin Franziska Giffey stürzte ab, konnte aber nach Auszählung aller Stimmen ganz knapp Platz zwei gegen die Grünen verteidigen. Die AfD legte zu und ist wieder im Abgeordnetenhaus vertreten, die FDP schied aus. […]
Der Unternehmer und Politiker Marcel Luthe, der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau und der Berliner Kontrafunk-Korrespondent Frank Wahlig diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über die heutige Wiederholungwahl in der deutschen Hauptstadt, die vor dem Bundesverfassungsgericht erzwungen werden musste und trotzdem nur eine halbe Sache ist. Außerdem geht es um das Schweigen der Mainstreammedien zum eklatanten Wahlfälschungsskandal und um die wunderlichen Pläne des ZDF, eine eigene Konkurrenz zu Twitter aufzubauen.
… aber nur über das Abgeordnetenhaus dürfen alle Wähler bestimmen, über die Bundestagsmandate nur ein Bruchteil. Ist der Bundestag weniger wert als der Landtag? Der Bundestag macht sich selbst klein, weil die Abgeordneten um ihre Mandate fürchten und weil sie DIE LINKE unbedingt als Fraktion erhalten wollen. …
Das ist die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zu den Landeswahlen 2021. Diese Wahl muss wiederholt werden. Tichys Einblick hatte in akribischer Kleinstarbeit massive Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, indem es die 40.000 Dokumente digitalisierte und so die massiven Unregelmäßigkeiten in der Berliner Bundestags- und Landeswahl aufdeckte. Der Rotstift auf den Stimmlisten, mit dem die Ergebnisse korrigiert wurden, machte die Fälschung bildlich. Doch der Wahlausschuss des Bundestags findet das alles nicht so schlimm: Eine Neuwahl ist nur in wenigen Wahllokalen nötig. Delegitimiert der Staat sich selbst? Dabei hat das neue Wahlergebnis Bedeutung für ganz Deutschland: So könnte die Partei DIE LINKE ein Direktmandat verlieren – und damit den Fraktionsstatus. 39 linke Mandate stehen im Feuer. Endlich würde der aufgeblasene Bundestag wieder etwas schrumpfen. Aber die Grünen fürchten das Verschwinden der LINKEN: Sie sind die Trumpfkarte für eine linke Regierungsmehrheit. Die FDP wiederum fürchtet, dass die Unzufriedenheit mit Christian Lindners Grünpolitik sie Wählerstimmen und wertvolle Mandate kosten könnte. Auch die SPD fürchtet den Trend, der kein Genosse ist. „Man darf von den Fröschen nicht erwarten, dass sie ihren Tümpel trockenlegen“, spottet Roland Tichy über das selbstsüchtige Verhalten der Bundestags-Grünen.
Darüber und zur Frage, was die Wahlwiederholung in Berlin für Deutschland bedeutet, diskutieren Roland Tichy und Frank Henkel mit ihren Gästen:
Ulrich Vosgerau, habilitierter Staatsrechtslehrer, sagt: Die juristischen Auseinandersetzungen sind noch nicht vorbei. Die Gerichte werden sich aber weiter mit dem Thema beschäftigen müssen. Denn es kann nicht sein, dass über die Richtigkeit des Wahlergebnis die betroffenen Abgeordneten selbst bestimmen.
Professor Rupert Scholz ist der Meinung, die Bundestagswahlen müssten wie die Landeswahlen in ganz Berlin wiederholt werden. Alles andere würde die Demokratie in Deutschland schwächen. Er fordert den Rücktritt des SPD-Senators Andreas Geisel, der die Wahl vermurkst hat und jetzt als Bausenator weiter macht, als wäre nichts gewesen. Berlins regierende Bürgermeisterin Giffey sei unglaubwürdig, wenn sie Geisel im Amt hält – das ist kein Neuanfang und keine Garantie dafür, dass die kommenden Wahl korrekt ablaufen.
Professor Jürgen Falter meint: „Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zeigt: Die Institutionen des Landes passieren. Dass der Bundeswahlprüfungsausschuss anders entschieden hat, ist rein politisch motiviert.“ Er analysiert, wie es insgesamt weitergeht in Deutschland: Verschwindet die Linke, hätte eine Wagenknecht-Partei Chancen und wie stark wird die AfD in Zukunft? Bringen die Ergebnisse in Berlin das erstarrte politische System in Deutschland wieder in Schwung?