… ein Idealist ist, der an die Dinge, die er sagt, wirklich glaubt.
Immerhin ist er mit seinem gemeinnützigen Verein, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bereits seit 1975 auf den Pfaden des Umweltschutzes.
Seit 2010 der neue Jahresdurchschnittsgrenzwert NO2 Außenluft auf 40 µg/m3 Luft festgelegt wurde, kämpft er für die Einhaltung dieses Wertes.
Tatsächlich glaubt er wohl, dass 40 µg NO2 im Jahresdurchschnitt wirklich verschmutzte Luft bedeuten würde.
Jürgen Resch geht vor allem per Gericht gegen die „Luftverschmutzung“ vor. Es ist nicht schwer, Gerichte zu überzeugen, denn der Grenzwert steht und seine gemessene Überschreitung auch.
Vergessen wird allerdings gerne, dass der Wert immer nur für einen bestimmten Messpunkt – den schmutzträchtigsten – ermittelt wurde. Dieser Wert wird dann – wie die Tabelle* belegt – auf die gesamte Stadt übertragen. Das ist nicht nur unseriös und unwissenschaftlich. Es erweckt den falschen Eindruck, dass die ganze Stadt diesen (Höchst-) Wert aufweist.
Am BeispielHamburg habe ich belegt, dass der Durchschnittswert für diesen Stadtstaat mit 31,75 µg weit unter geforderten 40 µg NO2 Jahresdurchschnitt liegt.
Wenn schon Durchschnitt, dann auch Komplettdurchschnitt und nicht nur den Durchschnitt, der in´ s Kalkül ´Beweis` Luftverschmutzung passt.
Es wird Zeit, dass das Umeltkartell (DUH/UBA/Umweltministerium) in Sachen NO2 aufgebrochen wird, und die Grenzwerte NO2 einer sachgerechten Überprüfung unterzogen werden.
Im Nachgang zum Dieselgipfel hat das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Umweltbundesamt eine Liste (rechts) herausgegeben, welche die NO2 – Jahresbelastung von Städten darstellen soll.
Diese Liste ist falsch*.Absichtlich falsch:
Der ausgeworfene Stickstoffdioxid – Jahresdurchschnittsgrenzwert ist nicht etwa jeweils derWert der gesamtenStadt, sondern der Wert, der an einer Messtation in dieser Stadt als Durchschnitt errechnet wurde.
Selbstverständlich ist es die Station, welche den höchsten Wert der Stadt auswirft. Alle anderen Messtationen der jeweiligen Stadt werden in der Liste nicht berücksichtigt.
Hamburg
So sind z. B. in Hamburg neben der Messstation, welche die 62 µg NO2/m3 Luft (Hamburg Habichtstr.) auswirft, noch 15 (fünfzehn!) weitere Messsstationen installiert. Die werden bei der Belastung der „Stadt“ einfach unterschlagen.
Werden die 15 weiteren Messstationen Hamburgs in die Berechnung der NO2-Belastung der Stadt einbezogen, reduziert sich der Jahresdurchschnittsgrenzwert auf
31,75 µg NO2/m3 Luft !!!
Der ohnehin im Verhältnis zum erlaubtenStundenmessgrenzwert von
200 µg NO2/m3 Luft plus 18 X Überschreitung/Jahr
viel zu niedrig angesetzte Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2/m3 Luft, wird erheblich unterschritten.
Die Nachberechnung der ersten 5 Städte auf offiziellen Liste des Umweltministeriums ergab eine erhebliche Reduktion der NO2-Durchschnittswerte. Zwar lag der errechnete Durchschnitt der jeweiligen Stadt noch immer über dem fragwürdigen Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2.
Von „Alarmwerten“ bleibt in Stuttgart, München und anderswo nichts übrig:
Stuttgart 59 statt 82 µg NO2
München 43 statt 80 µg NO2
Reutlingen 46 statt 66 µg NO2
Kiel 42 statt 65 µg NO2
Köln 43 statt 63 µg NO2
Lesen Sie, wie die korrekten Zahlen für die Städte berechnet wurden, lesen Sie, weshalb der Jahresdurchschnittsgrenzwert NO2 in Höhe von 40 µg NO2/m3 Luft wissenschaftlich nicht plausibel und deshalb nicht haltbar ist, lesen Sie, weshalb die angebliche Luftverschmutzung in deutschen Städten ein Märchen – neudeutsch ´Narrativ` – ist, lesen Sie vieles mehr in der Analyse, die sie rechts aufrufen können.
Lesen Sie, wie sich die Luftverschmutzung in deutschen Städten durch NO2 in Luft auflöst.
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*Der Skandal liegt vor allem darin, dass sogenannte „Helfer der Umwelt“ mit Hilfe dieser Zahlen Fahrverbote einklagen, und damit auch noch Erfolg haben. Weil Gerichte in der Sache schlicht überfordert sind.
Im Übrigen bin ich mir sicher, dass die Behördenleiterin Umweltbundesamt, Maria Krautzberger, und die Bundesumweltministerin, Barbara Hendricks, gar nicht wissen, welch` manipulativer Unfug in ihren Häusern von sogenannten Wissenschaftlern in Sachen NO2 und Luftverschmutzung produziert wird.
Just an diesem Tag veröffentlichte das Umweltbundesamt auf seiner Webseite einen Artikel, der sich mit den verschiedenen Grenzwerten NO2 in Industrie/Handwerk, normalen Innenräumen und für die Außenluft beschäftigt.
Das war sicher kein Zufall.
Sind doch die Differenzen bei den jeweiligen Grenzwerten – das ahnte das Amt – ganz sicher ein Argument für meine These, dass der NO2 Jahresdurchschnittsgrenzwert für die Außenluft kein wissenschaftlich
plausibel begründeter, sondern ein politisch motivierter und politisch genutzter Wertist.
Die konkret zulässigen Messwerte NO2 geben einen so niedrigen durchschnittlichen Grenzwert wie im Bereich NO2 einfach nicht her.
Um das weiter zu belegen, habe ich mich mit dem Artikel des UBA ausführlich beschäftigt.
…. eruiert Ergebnisse aus 3 Befragungswellen (Juli 2015, April 2016 und März 2017).
Zugrunde liegen Wahlberechtigte des Wahljahres 2013!
Der Begriff Populismus wird in Bezug auf alle Wahlberechtigten des Jahres 2013 untersucht.
Das erstaunt.
Sind es doch in aller Regel einige wenige, meistens politisch agi(ti)erende Menschen, die mittels Populismus, populistischer Aussagen viele Menschen, in aller Regel Wahlberechtigte für sich und ihre Aussagen, ihre Ideologie gewinnen wollen.
Selbstverständlich hat jeder Mensch mehr oder weniger genaue Vorstellungen, wie Politik aussehen sollte, hat fast jeder Mensch eine Meinung zu politischen Themen, wenn er danach gefragt wird.
Ob es allerdings angemessen ist, mittels Befragung feststellen zu wollen, ob ein Mensch, der im allgemeinen nicht politisch im engeren Sinn tätig ist, ein Populist bzw. mehr oder weniger ein Populist ist, scheint zumindest fragwürdig.
Dann aus den gewonnenen Ergebnissen auf eine Populismusquote in diesem Fall der deutschen Wahlberechtigten in 2017 schließen zu wollen, ist m. E. unzulässig.
Gleichwohl, es wurde gemacht.
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Was ist Populismus …
… in Sinn der vorliegenden Studie?
´Populismus hat drei wesentliche Dimensionen:
„Anti-Establishment“,
„Anti-Pluralismus“ und
„Pro-Volkssouveränität“.` (8)
Quelle: Alle grün-kursiven Zitate aus der Studie. Zahl in Klammer = Seitenzahl.
Dass der BegriffEstablishmentim Zusammenhang mit einer Populismusdefinition verwendet wird, ist bemerkenswert. Wurde er doch vor allem 1968 und später von einer revoltierenden Jugend verwendet, die sich gegen das Alteingefahrende (Unter den Talaren …) richtete.
„Kennzeichnend für Populisten ist deshalb ihre Kritik am personellen und institutionellen Establishment der Gesellschaft. Im Fokus der Populisten stehen dabei die etablierten Parteien, Parlamente und Politiker, als typische Repräsentanten des politischen Establishments. Auch kritische Einstellungen gegenüber den Medien, der Europäischen Union (EU) oder gegenüber dem Rechtsstaat zählen zu dieser Anti-Establishment-Dimension.“ (8)
Tauscht man den Begriff “ Populisten“ gegen „68-er“ aus, wird auch ein Schuh draus, wenn man mal die EU außen vor lässt.
Waren, sind die 68-er und ihre Adepten also Populisten?
Wenn es nach den Machern der Studie geht, offensichtlich wohl. Vor allem der Begriff „Kritik“ fällt in diesem Zusammenhang auf.
Kann „Kritik“ wirklich ein Kriterium für Populismus sein? Ich behaupte, dass dies nicht der Fall ist. Im Gegenteil:
Eine gerüttelt Maß an Kritikfähigkeit, Mut zur Kritik zeichnet den vielbeschworenen mündigen Staatsbürger aus, gerade nicht den Populisten.
Zu 2.: Anti-Pluralismus
In weiten Teilen waren die 68-er anti-pluralistisch eingestellt.
Im Lauf der Jahre stellte sich jedoch heraus – insbesondere nach dem „Deutschen Herbst“ 1977 erkannten das viele politisch engagierte Menschen -, dass der revolutionäre Weg in Deutschland keine Zukunft hat.
Sie begannen den Marsch durch die Institutionen und sind dort auch angekommen. Sozusagen das „Establishment“ von heute.
Der Marsch durch die Institutionen war erfolgreich
Da käme es bei den „Marschierern“ aber sicher gar nicht gut an, wenn es denn Menschen gäbe, die
„… ausgehend von einem behaupteten allgemeinen Volkswillen, […] Institutionen und Verfahren pluralistischer Willensbildung und
Entscheidungsfindung abgelehnt[en].“ (8)
Der Begriff „allgemeiner Volkswille“ ist leider vergiftet.
Signalisiert er doch so etwas wie eine „Gemeinschaft des Volkes“, die eine allgemeinen Volkswillen hat. Da ist es dann nicht mehr weit bis zur heute ideologisch dem Nazismus zugeordneten „Volksgemeinschaft„. Ich vermute, diese Korrelation ist durchaus beabsichtigt.
Die mittelbare Begriffszuordnung verwundert nicht wirklich. Ist es im aktuellen Politik- und Medienmainstream üblich, z. B. ´artikulierte Heimatverbundenheit` mit dem Stigma „völkisch“ zu konotieren.
Ein Beispiel hierfür ist die „Identitäre Bewegung„, die ungestraft und selten widersprochen als rechtsextrem und völkisch verunglimpft wird.
Im Vorgriff auf das Fazit der Studie sei hier angemerkt, dass die AfD als
Paradebeispiel der ersten Wahl für Deutsche mit rechtspopulistischer Einstellung gilt.
Nun kann man das Grundsatzprogramm und auch das Wahlprogramm der AfD drehen und wenden, wie man will; anti-pluralistische Aspekte, ja nicht mal Tendenzen sind dort auszumachen.
Weder das Grundgesetz noch die Verfassungsorgane sollen abgeschafft werden. Im Gegenteil. Die AfD möchte ihre Ideen und Vorstellungen – die nicht jedem gefallen mögen, aber das müssen sie auch nicht – im ganz legitimen parlamentarischen Wettbewerb einbringen und, wenn sich Mehrheiten ergeben, durchsetzen.
Leider, das muss angemerkt werden, sind es häufig die etablierten Parteien in den Landesparlamenten, welche die AfD versuchen ausgrenzen.
Medien berichten bevorzugt dann über die AfD, wenn irgendetwas skandalisiert werden kann.
Das ist ein Verhalten im Namen desGuten und Gerechten, im Namen eines diffusen „Nie wieder …“, welches so in schlicht undemokratische Verhaltensweisen erodiert. Von „Aktionen“ sogenannter „Aktivisten“ gegen die AfD, z.B. gegen Gastwirte, die der AfD Räume zur Verfügung stellen wollen, will ich hier gar nicht erst anfangen.
DAS hat mit Demokratie nichts zu tun.
Der Definitions – Punkt „Anti-Pluralismus“ der Studie zielt mit dem
„allgemeinen Volkswillen“ wahrscheinlich auf die Forderung nach Volksabstimmungen mit Schweizer Vorbild ab, welche die AfD als Ergänzung des parlamentarischen Systems in wichtigen Fragen fordert.
Diese Abstimmungen haben nicht das Ziel, die grundgesetzlich vorgesehenen Organe oder gar die Medien abzuschaffen.
Wer das behauptet, ist einfach nur böswillig.
Zu 3.: Pro-Volkssouveränität
Genau diese Böswilligkeit muss ich den Machern der Studie bescheinigen.
Sie greifen den Begriff „Volkssouveränität, der von der AfD in ihrem Wahlprogramm (siehe Programmauszug oben) verwendet wird, auf, der in Verbindung mit dem „allgemeinen Volkswillen“, dessen Problematik bereits oben erläutert wurde, als Populismusmerkmal herhalten muss.
Das ist schlicht unwissenschaftlich.
Man kann nicht einfach einen beliebigen Begriff aus einem Parteiprogramm – hier besagte „Volkssouveränität“ – herausgreifen, diesen als Merkmal für Populismus „definieren“ und dann behaupten, die Partei, die diesen Begriff verwendet, sei rechts-populistisch. Das ´rechts` ergibt sich aus dem ´allgemeinen` Volkswillen, dem die Anhänger der AfD oder auch die AfD selber angeblich frönen. Was m. E. zum einen hanebüchener Unsinn ist. Zum anderen ist es m. E. schon recht unverschämt, weil es diese Leute in die Nähe des Nationalsozialismus mit dem Dogma der Volksgemeinschaftüber alles rückt.
Die Forderung nach Volksabstimmungen kommt aus allen politischen Lagern. Meistens dann, wenn man glaubt, dass die Abstimmung eine unliebsame parlamentarische Mehrheitsentscheidung kippen könnte.
Ein gutes Beispiel ist die sehnsüchtig herbeidemonstrierte und verhandelte Volksabstimmung in Sachen Stuttgart 21. Sogar die Stuttgarter haben damals einen Stopp des Bahnhofbaus abgelehnt. Die Menschen im Ländle sowieso.
Egal. Stuttgart 21 – Gegner demonstrieren weiter.Jeden Montag. Sie haben das Recht dazu. Doch so richtig haben sie offensichtlich nicht verstanden, was Mehrheitsentscheidungen in einer Demokratie bedeuten.
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Ist es noch sinnvoll, über die Ergebnisse der Studie zu schreiben, sie zu bewerten?
Das Umweltbundesamt reklamiert Urheberrechtean den Grafiken, die im Artikel unten integriert waren.
Die Grafiken hatten den Zweck, die Manipulationsmöglichkeiten mittels gleicher Farbgebung bei unterschiedlichen Werten NO2 (Echter Grenzwert/Wunschgrenzwert in der alternativen Darstellung) zu belegen.
Ich habe die Grafiken entfernt. Selbstverständlich hat das UBA das Urheberrecht an den Manipulationsmöglichkeiten.
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Um sich selber ein Bild – auch ohne Grafiken –
von den Manipulationsmöglichkeiten zu machen:
Gehen Sie auf den Kartenteil des UBA – hier klicken, konfigurieren Sie den Filter – Stickstoffdioxid einstellen – , wählen Sie ein beliebiges Datum in der Vergangenheit und die Karte „fährt“ vor oder zurück auf der Zeitachse.
Wenn Sie nun die alternative Darstellung oben rechts anklicken, sieht die Stickstoffdioxidwelt ganz anders, viel schlimmer aus.
Vergleichen Sie die beiden „Grenzwert“maßstäbe. Sie werden sehen, dass in der alternativen Darstellung, der Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 Mikrogrammzufälligerweise zum quasi ´Wunschgrenzwert Stundenmessung` wird.
Die alternative Darstellung ergibt ein wesentlich bedrohlicheres Bild bei gleichzeitigem „Reissen“ der 40 Mikrogramm NO2, als die korrekte Darstellung mit den tatsächlichen Grenzwerten.
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Der ursprüngliche Artikel jetzt ohne Grafiken:
Es kommt Bewegung ...
… in die Diskussion um Fahrverbote für Diesel-Kfz in Innenstädten.
Der bündnisgrüne Ministerpräsident von Baden-Würtenberg, Winfried Kretschmann, hat offensichtlich die extrem weitreichende und damit vollkommen unangemessene Auswirkung solcher Verbote (´Tod` der Dieseltechnologie in Deutschland) erkannt und die Notbremse* gezogen. Das ist allerdings nur ein Schritt in die richtige Richtung.
Im Rahmen meiner mittlerweile umfangreichen Recherchen zum Thema habe ich mich selbstverständlich auch mit den Statistiken und deren Aufbereitung beschäftigt, die das Umweltbundesamt liefert.
Zunächst habe ich mich auf den in höheren Konzentrationen unangenehm wirkenden (Reversible Augenreizungen bis hin zu Atembeschwerden) auf Dauer aber auch nachhaltig toxikologischen Stoff NO2 konzentriert.
Ich stellte fest, dass bei der Verdeutlichung des Problems durch NO2 mit 2 Maßstäben gearbeitet wird.
Korrekte Farbgebung an den echten Grenzwerten orientierte Darstellung
Alternative Farbdarstellung mit Halbierung der Grenzwerte
Bei Grenzwerten muss generell unterschieden werden zum einen zwischen Werten, die konkrete Messungen an Messstationen betreffen, denen Mensch und Tier also faktisch zum Zeitpunkt der Messung an diesem Ort ausgesetzt ist.
Zum anderen gibt es Grenzwerte, die beziehen sich auf Mittelwerte, z. B. den Jahresdurchschnitt der Stundenwerte einer Messstation.
Dieser Wert ist ein hergeleiteter und gibt ein fiktive Grenze an, deren Erreichen erwünscht ist.
Grenzwerte haben keinen Selbstzweck, sondern sollen anzeigen, ab wann ein Stoff in welcher Konzentration mehr oder weniger gesundheitsschädlich ist.
80 Mikrogramm – immer pro Kubik Luft – liegen nach dieser offiziellen Tabelle zwar nicht im optimalen Bereich, immerhin aber noch im blauen, sprich grünen Bereich.
An jeder Messtation darf sogar 18 Mal/Jahr der Wert von 200 Mikrogramm erreicht werden. Menschen, die sich zu einem solchen Zeitpunkt in der Gegend aufhalten, werden das NO2 sicher riechen und vielleicht auch Augenbrennen haben. Mehr kann es aber sicher nicht sein, sonst wäre die Regelung kontraproduktiv.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert
beträgt bei NO2 exakt 40 Mikrogramm.
Auffallend ist, dass dieser Grenzwert sehr niedrig angesetzt ist.
Werte, denen der Mensch tatsächlich ausgesetzt sein kann, die auch noch gemäß Tabelle oben links in Ordnung sind, gehen nach meiner Sicht der Dinge durchaus bis 100 Mikrogramm. Was nicht schön wäre, wenn man solch´ einer Konzentration ausgesetzt wäre, die aber wohl noch in Ordnung wäre, wenn es – und das ist ohnehin selten, die Betrachtung der Stundenwerte diverser Messstationen belegt das, der Fall – nicht dauerhaft ist.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm …
… ist denn auch der Knackpunkt.
Dieser Wert ist so gesetzt, dass er mit Stundenwerten, die gemäß obiger Tabelle mit realen Stundenmesswerten noch im blauen Werten liegen, praktisch nicht erreicht werden kann.
Werte, die für den Menschen noch als erträglich angesehen werden, wenn sie diesen Konzentrationen faktisch ausgesetzt sind.
Werte, die absolut im Grünen Bereich liegen.
Der Jahresdurchnittsgrenzwert ist genau der Wert, dessen Überschreitung als Begründung für die Einrichtung von Fahrverboten für Diesel-Kfz herangezogen wird.
Ein fiktiver Wert, der mit 40 Mikrogramm so niedrig angesetzt ist, dass er praktisch nicht erreicht werden kann. Denn nicht nur Kraftfahrzeuge stoßen NO2 aus. Jede Ölheizung, aber auch die Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs sind „mit dabei“.
Vor allem und noch mal:
Auch wenn die Werte in der realen Situation der Messung vor Ort, die Werte, denen der Mensch real ausgesetzt ist, IMMER in Ordnung wären – z. B. 41, 60 0der 80 Mikrogramm – würde der Grenzwert 40 Mikrogramm im Durchschnitt „gerissen“.
Zwischenfazit
Der extrem unter den erlaubten Stundenmessgrenzwerten liegende Jahresdurchschnittsgrenzwert legt die Vermutung nahe, dass es sich um einen
Politischen Grenzwert
handelt, dessen Einhaltung praktisch unmöglich ist, dagegen weitgehende Maßnahmen z. B. gegen Diesel-KfZ ermöglichen soll.
Weitere Belege für die Richtigkeit meines Zwischenfazits
Jetzt kommt die grafische Aufbereitung des Umweltbundesamt (UBA) auf seiner Webseite in´ s Spiel.
Wie oben bereits beschrieben, gibt es 2 Versionen.
Eine mit der Darstellung der ´richtigen` Grenzwerte.
Eine mit der Alternativen Darstellung der Grenzwerte.
Die alternative Darstellung halbiert die Grenzwerte einfach. Es sind „Wunschgrenzwerte“ unserer Menschen mit Guten Gedanken, die offensichtlich auch im UBA sitzen.
So werden – rabbel-di-babb – dienoch tatsächlich erträglichen echten 80 Mikrogramm bereits in den unerträglichen Bereich verschoben.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert liegt mit 40 Mikrogramm nun auch „korrekt“ in der Stundenmesswerttabelle gut im Grenzbereich zum nicht mehr so richtig gut erträglichen 60 Mikrogramm, die mit Orange = Tendenz zu rot gekennzeichnet sind.
Gehen Sie auf den Kartenteil des UBA – hier klicken, konfigurieren Sie den Filter – Stickstoffdioxid einstellen – , wählen Sie ein beliebiges Datum in der Vergangenheit und die Karte „fährt“ vor und zurück auf der Zeitachse.
Wenn Sie nun die alternative Darstellung oben rechts anklicken, sieht die Stickstoffdioxidwelt ganz anders, viel schlimmer aus.
Drucken Sie mal einige dieser „alternativen“ Karten aus (Beispiel links) und zeigen sie einem Bürgermeister mit orange-rotem Punkt auf der Karte rechts.
Der Mann, die Frau wird eine ganz andere Reaktion zeigen, als wenn Sie ihm die Karte links mit den korrekten Grenzwerten zeigen.
Genau das wird mit der alternativen Darstellung gewollt.
Der politische Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm wird grafisch auf die Stundenmesstabellen ´übertragen` und alle, die sich nicht ausführlich mit dem Zustandekommen beschäftigt haben, erschrecken sich und ziehen voreilige, falsche Schlüsse, erwägen gar Fahrverbote.
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Ich habe mich mit dem UBA in Verbindung gesetzt und folgende E-Mail an den Bürgerservice geschickt:
Zugegeben, beim Abfassen der Mail war ich reichlich verärgert ob meiner Erkenntnisse. Deshalb die recht pointierte Anfrage.
Dennoch bekam ich zügig eine Antwort, die den Sachverhalt bestätigte, aus diesem aber naturgemäß einen anderen Schluss zog:
„In der Standardeinstellungen bei all unseren Karten auf der Homepage des Umweltbundesamtes vollzieht sich der Farbwechsel zu Rot immer da, wo ein Grenz- oder Zielwert überschritten wird. Im Gegensatz dazu soll die alternative Darstellung nicht nur informieren, ob ein Grenz- oder Zielwert überschritten wurde, sondern auch, wie die Struktur im Bereich der hohen Konzentrationen aussieht. Dafür haben wir den Konzentrationsbereich bei der alternativen Darstellung erweitert. Dies ist besonders während Episoden flächendeckend hoher Schadstoffkonzentrationen sinnvoll, z.B. während Feinstaubepisoden im Winter oder bei hohen Ozonwerten im Sommer.“ Quelle: Mail folgend
Bemerkenswert ist, dass sich das UBA auf Feinstaub und Ozon bezieht, welches meine Themen nicht waren. Stickstoffdioxid, darum geht es!
Deshalb habe ich nachgehakt. Diemal weniger emotional, faktenorientierter:
Zügig kam die neue Antwort, die bemerkenswerte Aussagen in konzentrierter, entlarvender Form enthielt (Farbänderung von MEDIAGNOSE):
„Die Standardeinstellung orientiert sich an geltenden Grenz- bzw. Zielwerten, der Farbwechsel zu Rot bedeutet demnach eine Überschreitung.
Die alternative Darstellung soll nicht nur die Aussage „Grenz-/Zielwert überschritten“, sondern die Struktur der Konzentrationen in Deutschland besser darstellen.
Bei den NO2-Stundenwerten ist es so, dass die alternative Darstellung die Werte im unteren Konzentrationsbereich feingliedriger abbildet, da die meisten Werte eher im niedrigen Bereich gemessen werden.Durch die rote Farbe soll nicht aber automatisch auf eine Grenzwertüberschreitung hingewiesen werden. Die Grenzwerte sind zudem klar auf unsere Homepage definiert:
… dass das Umweltbundesamt, das „Haus“ frank und frei zugibt, dass die alternative Darstellung der Manipulation dient.
Indirekt tut es das „Haus“ aber doch.
Es stottert sogar etwas: „Durch die rote Farbe soll nicht aber automatisch auf eine Grenzwertüberschreitung hingewiesen werden.“ Bevor das „Haus“ auf den Link mit der Grenzwerttabelle verweist.
Die „eher im niedigen Bereich gemessenen Werte“ sollen also nur besser dargestellt werden. Auf eine Grenzwertüberschreitung soll nicht hingewiesen werden. Schon gar nicht mit der roten Farbe.
Wer´ s glaubt …
Es ist wohl reiner Zufall, dass die Grenzwertüberschreitung Jahredurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm genau den Wert 40 Mikrogramm Stundenmesswert in der alternativen Darstellung spiegelt.
Jetzt weiß ich, was es bedeutet, dass man nur der Statistik glauben sollte, die man selber „gefälscht“ hat.
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*Wobei die Möglichkeit der Verbesserung des NO2-Ausstoßes durch ein Software-Uupdate, wie es Daimler u. a. ankündigen, mir doch dahingehend fragwürdig erscheint, alldieweil man das bereits längst – wenn es denn so einfach ist – hätte veranlassen können. Allein, um den Schadstoffausstoß des Fahrzeugs so gering wie möglich zu halten und nicht erst unter Androhung von Fahrverboten und damit dem Wegfall eines ganzen Geschäftsfeldes.