Punkt 1
„Das Scheitern der Riester-Rente„.
Anzumerken ist, dass der Arbeitnehmer – gemeint sind immer auch die weiblichen Geschlechts -, der, seit es die Riester-Rente gibt, immer schön seinen prozentualen Anteil in einen Vertrag eingezahlt, sowie die Zulagen bzw. die Steuerersparnis beantragt hat, dass dieser Arbeitnehmer im Rentenalter ein schönes Zubrot zu seiner gesetzlichen Rente einstreichen kann. Je früher bzw. je länger der Ansparvorgang dauert, um so mehr kann der Arbeitnehmer erwarten. Je mehr er verdient hat, desto höher ist sein Einzahlungsbetrag. Oder: Wer immer im Niedriglohn- oder gar Minijobbereich verdient hat, kann nicht soviel erwarten, wie jemand der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Allerdings gibt es auch für die Geringverdiener eine Komponente, die lohnt. Vor allem, wenn Kinder da sind. Dann überschreiten die Zulagen den Sparbeitrag pro Jahr erheblich.
Aber:
Wer nicht in die Hufe kommt, wer sich von einem „… ist gescheitert“ verunsichern lässt, wer meint, nichts tun zu müssen, weil die Einzahlsumme niemals mehr ausgezahlt werden kann bzw. die Grundsicherung ohnehin höher ist, als gesetzliche Rente plus Riester, dem, ja dem ist nicht zu helfen. Der muss dann eben im Alter wenig haben und demonstrieren.
Nicht „Riester“ ist gescheitert, sondern eine fehlgeleitete Verbraucherschutzlobby bewirkt, dass viele Menschen eben nicht staatlich unterstützt sparen oder es sogar wieder aufgeben.
Punkt 1a
Statt…
Hier wirft Herr Balodis die Betriebliche Altersversorgung (BAV) und die Riester-Rente praktisch in einen Topf. Das „Ergebnis“, so behauptet er:
Das „neue“ Modell sei viel teurer und gleichzeitig bekäme man weniger heraus.
Das stimmt so ganz sicher nicht.
Wenn ein Arbeitnehmer riestert und zusätzlich 4% seines Bruttoeinkommens jährlich in eine Direktversicherung einzahlt, dann bekommt er immer mehr heraus, als aus der gesetzlichen Rentenversicherung alleine.* Dort kann er zwar mehr einzahlen als den Pflichtversicherungsbeitrag. Aber nur der Pflichtbeitrag wird hälftig vom Arbeitgeber mitgetragen.
Riester und BAV werden hingegen staatlich stark unterstützt. Bei der BAV kann – ab 1.1. 2018 muss – der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss geben. 100 € sparen kosten dann u. U. nur noch um die 40 € netto.
Man muss es nur tun: Anfangen und durchhalten!
Punkt 2
Das mit der „Produktivität“ hört sich gut an. Faktisch bedeutet es aber, dass die ´produktiveren` Arbeit eben mehr von dem mehr an Produktivität abgeben müssen. In Form von erheblich höheren Beiträgen. Sonst ist die Rente der vielen Menschen aus der Babyboomerzeit, die leider nur sehr wenige Kinder bekommen haben, nicht zu finanzieren.
Der Einbezug von Menschen, die z. Zt. nicht versicherungspflichtig sind, verschiebt das Problem nur. Wenn die neu hinzugekommenen Beitragszahler, die jetzt zu höheren Renten beitragen würden, selber einen Rentenanspruch geltend machen, ist es wieder da. Wenige müssen dann für mehr zahlen.
Punkt 3
Dem Arbeit…
Die oben bereits angesprochene massive Unterstützung der Betrieblichen Altersversorgung (BAV) durch Entgeltumwandlung wird ab 1.1.2018 aus 3 Komponenten bestehen
Man kann es drehen und wenden wie man will: Das Geld, welches in eine betriebliche Altersversorgung fließt, kann niemals einen Beitrag für die Gesetzliche Rentenversicherung enthalten. Das trifft auch für eine vollkommen arbeitgeberfinanzierte BAV, die z. B. statt einer Gehaltserhöhung gezahlt wird, zu. Ein Beitrag zur gesetzlichen Rente, zur Arbeitslosenversicherung usw. entfällt für diesen Betrag immer.
Auch hier wird ein Scheinargument vorgebracht, dass Arbeitnehmer eher davon abhält, einen Teil ihres Gehaltes in eine BAV einzulassen.
Noch ein Scheinargument gegen die BAV ist die Tatsache, dass die Rente bzw. das Kapital im Alter voll steuer- und sozialversicherungpflichtig sei.
Wer im besten Fall ein ganzes Berufsleben steuerfrei in eine Betriebliche Altersversorgung eingezahlt hat, für den ist es nur konsequent, dass im Zufluss Steuern anfallen. Steuern, die aber auch nur dann anfallen, wenn das Alterseinkommen so hoch ist, dass nach den geltenden Steuergesetzen Steuern anfallen müssen.
Oder: Wenn ein Rentner soviel Alterseinkommen hat, wie ein Arbeitnehmer Arbeitseinkommen, warum sollte er dann keine Steuern zahlen? Das Argument, er hätte ja aus seinem versteuerten Einkommen gespart, trifft nicht zu:
Ein immer größer werdender Beitrag zur gesetzlichen Rente wird steuerfrei gestellt – bis 2025 = 100% – die BAV ist ohnehin steuerfrei. Nur ganz alte Direktversicherungen nach 40b EStG sind noch pauschal steuerpflichtig. Der Zufluss dieser nicht mehr abschließbaren Altverträge ist als Kapital steuerfrei, als Rente ertragsanteilbesteuert, also steuerlich begünstigt.
Punkt 4
Jetzt also mal Österreich. Sonst ist es gerne die Schweiz, die als „Vorbild“ herangezogen wird.
Der Kuchen kann immer nur einmal verteilt werden.
Höhere Rente bedeutet, dass mehr im Topf sein muss. Ob das nun vom Beitragszahler (Arbeitnehmer/Arbeitgeber und alle sonstigen Berufstätigen) oder vom Staat, dem Steuerzahler finanziert wird, ist zunächst mal egal.
Dass Deutschland bei der Parität Halbe/Halbe liegt, hat seine Ursache in der Ansicht, dass eine zu hohe Arbeitgeberbelastung Lohnnebenkosten dem Arbeitsmarkt abträglich wäre. Die insgesamt positive Entwicklung des Arbeitsmarktes scheint für diese Ansicht zu sprechen.
Der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rente in Deutschland liegt bei etwa 100.000.000.000 (hundert Milliarden) €. Das ist mehr als ein Viertel des gesamten Bundeshaushaltes. Ohne diesen Zuschuss der Steuerzahler wären die Renten viel niedriger.
Nun liegt der Arbeitnehmeranteil Rente in Österreich bei 10,25%, in Deutschland bei 9,35%. Hinzu kommen in Östereich der Berufsgruppen, die in Deutschland nichts einzahlen, die in aller Regel erst später Ansprüche habe. Deren Beitrag kann zur Rentenerhöhung der laufenden Renten verwendet werden. Irgendwann wird das böse Erwachen kommen. Bleibt zu hoffen, dass es dann ohne Kürzung bereits laufender Renten abgeht. Griechenland lässt grüßen.
In der Schweiz gibt es ein m. E. praktikableres System. Da müssen ALLE in die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) einzahlen. Etwa 10% des Einkommens.
1.000.000 SFR Einkommen=100.000 SFR Beitrag AHV. Die Rente dagegen ist gedeckelt:
Auf 2.350 SFR für Alleinstehende, Ehepaare erhalten max. 3.525 SFR
Egal, wieviel eingelassen wurde. Klingt ungerecht. Aber:
Die Einkommensbesteuerung liegt um die 10 bis 20% je nach Wohnort, die Mehrwertsteuer liegt bei 8% normal.
In der Summe zahlen die Menschen in der Schweiz erheblich weniger Steuern und Rentenbeiträge. Auch bei hohen Einkommen.
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Es ist vollkommen egal, wie gespart wird, entscheidend ist, das regelmäßig gespart wird. Der Mensch gewöhnt sich an weniger Einkommen und hat später mehr. Das verkelinert die Lücke immer.
Dass staatlich unterstützte Anlageformen bevorzugt werden sollten, versteht sich. Da kann der Sparer davon ausgehen, dass er nicht über den Tisch gezogen wird. Was ihn nicht von einer sorgfältigen Produktauswahl entbindet.
Empfohlene Reihenfolge:
- Gesetzliche Rente (Pflicht)
- Betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, auch beim Minijob)
- Riester-Rente
Durchhalten!!! Hin und Her macht Taschen leer. Aufhören macht sie erst gar nicht voll.
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*Klingt banal, ist aber (fast) nicht zu ändern. Das Rentensystem ist, wie es ist. Und es ist so weit, so gut. Wenn die Möglichkeiten, die es bietet genutzt werden.
Wenn die Babyboomerzeit vorbei ist, entspannt sich das System ohnehin. Dann werden wenige für wenige zahlen. Es sei denn, die Grundsicherung greift weiterhin bei ganz vielen der Menschen, die jetzt zu uns kommen und womöglich nicht in die Sozialsysteme einzahlen, sondern davon leben. Dann zahlen alle weiterhin für viele. Aber das ist ja vielleicht genau so gewollt und hat mit Demografie zunächst mal nichts zu tun.
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