Immer wieder berichten Medien – aktuell die Aachener Nachrichten vom 26.2.2016 – von Menschen, die bereits geraume Zeit in Deutschland sind, Deutsch gelernt haben, einen Beruf haben und mit ihrer Familie voll integriert sind. Dennoch bekommen diese Menschen einen Abschiebungsbescheid. Warum ist das so? In erster Linie dauern die Verfahren viel zu lange. Ist es dann abgeschlossen, stellt sich heraus, dass faktisch kein Asylgrund besteht. Die Menschen kommen aus sicheren Herkunftsländern und/oder können keine politische Verfolgung nachweisen.
Es ist juristisch korrekt, dass ein Abschiebungsbescheid erstellt wird.
Aber: Ist eine Abschiebung in solchen Fällen sinnvoll? Ist es menschlich, integrierte, berufstätige Menschen abzuschieben, womöglich Familien auseinander zu reißen?
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Ganz sicher nicht!
Diesen Menschen muss die Gelegenheit gegeben werden, über die Schiene ´Zuwanderung` in Deutschland zu bleiben. Das hilft den Betroffenen, das hilft Deutschland.
Wie kann vermieden werden, dass es in Zukunft zu solchen Härtefällen kommt? Wie können aktuelle Härtefälle gelöst werden?
- Es ist unmenschlich, Menschen, die keinen Asylgrund nach GG oder Flüchtlingskonvention haben, in das Land einreisen zu lassen. Das weckt Hoffnungen, die nicht erfüllt werden können. Es sei denn, und das darf politisch nicht gewollt sein, die Zahl der „geduldeten Menschen“ ginge in unermessliche Höhen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, sofort beim Grenzübertritt die Asylgründe bzw. Gründe nach Genfer Flüchtlingskonvention zu prüfen. Wer diese nicht vorweisen kann, wer nicht mal mit Einreisepapieren nachweisen kann, woher er kommt, der muss an der Grenze zurückgewiesen werden.
- Menschen, die bereits in Deutschland sind, aber behördlich festgestellt keinen Anspruch auf Asyl/Schutz haben, müssen innerhalb einer Frist von z. B. 18 Monaten außer Landes gebracht werden. Aber: Schaffen es die deutschen Behörden nicht, innerhalb dieser Zeit, einen juristisch belastbaren, endgültigen Bescheid zu erstellen und zu vollziehen, ist der Betreffende mit allen Rechten und Pflichten in Deutschland zu belassen. Er muss spätestens dann alle die Maßnahmen und Hilfen annehmen, die der Staat zwecks Integration anbietet. Sonst verliert er sein Bleiberecht in Deutschland. Schutzsuchende, die sich der Prüfung durch die Behörden nachhaltig entziehen, um z. B. die festgelegte Frist zu ´überstehen`, verlieren das vorläufige Bleiberecht sofort und werden zurückgeführt.
- Menschen, bei denen innerhalb der besagten 18 Monaten kein Asyl- oder Schutzgrund festgestellt wird, die gleichwohl der deutschen Sprache mächtig, berufstätig, und auch sonst in die Zivilgesellschaft integriert sind, sollen die Gelegenheit bekommen, das Bleiberecht im Rahmen einer Zuwanderungsregelung in Deutschland zu behalten. Für Menschen, die bereits jetzt mehrere Jahre geduldet in Deutschland sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, soll das ebenfalls gelten.
- Sind Menschen schon so lange geduldet in Deutschland, dass bereits Kinder hier in Deutschland geboren wurden und zur Schule gehen, also mindestens 5 Jahre alt sind, dann erhalten diese Menschen sofort ein dauerhaftes Bleiberecht. Straffreiheit sollte hierfür allerdings Voraussetzung sein. Bestehen Vorstrafen ist eine Einzelfallprüfung zwingend.
- Alle anderen in Deutschland ´geduldeten` Menschen, Menschen nach durchlaufenen Asylverfahren ohne jedweden Schutzstatus, müssen in angemessener Frist entweder abgeschoben werden oder dauerndes Bleiberecht erhalten. Ein Dauerzustand „Duldung“ ist unmenschlich und mit dem Verständnis von Menschenwürde in Deutschland nicht vereinbar.
- Weil die EU sich nicht auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigen kann, stauen sich auf der Balkanroute die Menschen, die nach Deutschland wollen, in immer größer werdender Zahl. Deutschland, in erster Linie Angela Merkel, muss den Menschen in aller Welt eindeutig und nachhaltig signalisieren, dass Deutschland seine Einreisepolitik an die gesetzlich vorgeschriebenen Bahnen – siehe ersten Punkt – anpasst. Gleichzeitig müssen strikte Grenzkontrollen – vor allem auch der ´grünen Grenze` – überall auf der Balkanroute plus Österreich plus Deutschland durchgeführt werden. Den Menschen, die unterwegs sind, muss von den Staaten, wo sie sich gerade befinden – mit materieller und personeller Unterstützung der EU-Staaten, aller EU-Staaten – in jeder Hinsicht geholfen werden. Dazu gehören Unterkünfte, Ernährung und sukzessive Rückführung in ein Land, das sicher ist und Schutz bietet, gleichzeitig aber in Nähe des Herkunftlandes liegt. Diese Länder – vor allem die Türkei, Jordanien, der Libanon, Pakistan, Uganda usw. – müssen ebenfalls die materielle Unterstützung der EU, aber auch des UNHCR bekommen. Dauerhaft, ausreichend, nachhaltig. Eine Kostenbeteiligung der unermesslich reichen Golfstaaten, des Iran sollte eingefordert werden. Es geht zum großen Teil um deren Glaubensbrüder, die leiden.
- Europa, Deutschland kann nicht unbegrenzt aufnehmender Kontinent von Schutzsuchenden aus aller Welt sein. Das schließt begrenzte Aufnahmekontingente nicht aus. Die USA und Kanada sind Vorbild.