Zur Person Leyla Bilge: Hier klicken
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… der richtige Kandidat für die Spitze des Bundesverfassungsgerichts.
Auch wenn Dorothea Siems, WELTonline, anderer Meinung ist:
Denn der CDU-Mann ist zum einen keineswegs der erste Politiker, der nach Karlsruhe geht. Und zum anderen gilt der Unionsfraktionsvize als exzellenter Anwalt. Dass der promovierte Jurist im vergangenen Frühjahr von der Universität Heidelberg einen Ruf als Honorarprofessor erhielt, unterstreicht seine sowohl in der Politik als auch in Kollegenkreisen anerkannten Fachkenntnisse. Harbarth ist ein hervorragender Kandidat für dieses wichtige Amt.
Neben exzellenten Fachkenntnissen sind Ausgewogenheit im Denken, das Inbetrachtziehen aller möglichenInterpretationen, weitestgehende Neutralität, notwendige Eigenschaften.
Hören Sie sich die Rede Herrn Harbarths zum UN-Migrationspakt an.
Der Mann ist …
… überhaupt nur in Erwägung gezogen.
Er beharrt auf der These, dass der Pakt eine bessere Behandlung von Migranten in anderen Ländern schaffe und diese deshalb nicht so oft nach Deutschland wollten. Das ist weder ausgewogen noch realistisch.
Das ist gutgedanklich und m. E. rein ideologisch interpretiert. Dabei geht es um Deutschland. Und nicht um die AfD:
Die Kurzintervention von Beatrice von Storch (AfD): Hier klicken.
Dr. Stephan Harbarth hatte in der Debatte um dem UN-Migrationspakt die Gelegenheit, das Für und Wider darzustellen und abzuwägen. Er hatte die Gelegenheit , sich mit dem Abhandeln eines für Deutschland konkreten Beispiels zu empfehlen. Er hat diese Gelegenheit kläglich verpasst. Um des schnöden und politischen Vorteils willen:
Um sich von der AfD abzugrenzen. Weil die andere Seite der Medaille von der AfD vorgetragen wird.
Sehr schwach, Dr. Harbarth!
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Leserkommentare zum Artikel oben rechts:
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Ausführlicher Artikel zum UN-Migrationspakt: Hier klicken.
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Es ist fast schon wie im Politbüro:
[…] Das Störpotenzial einer Petition beurteilt der Ausschuss. Allerdings nicht nach juristischen Kriterien. Sein Urteil unterliegt „der politischen Einschätzung durch die Mitglieder des Petitionsausschusses bezogen auf den Einzelfall“, erklärt Wendt.
Überdies sei die Internetplattform des Petitionsausschusses kein Ort für freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes, das habe bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Internetseite sei „ausschließlich ein Instrument der Petitionsbearbeitung“, weswegen der Ausschuss einen „großen Entscheidungsspielraum“ habe. Am Mittwoch wird sich zeigen, ob der Ausschuss sich in seiner Sitzung zur Veröffentlichung durchringen kann. […]
So, so, Störpotential! Hört sich an wie:
Demokratie ist schön und fein. Das einzige, was stört, ist der Bürger. In summa das Volk.
Da sind wir Bürger ja schon froh, dass es …
… „durchaus möglich [sei], dass die Veröffentlichung von mindestens einer“ der Petitionen auf der Ausschusssitzung am Mittwoch beschlossen werde, „sobald sich dafür entsprechende politische Mehrheiten finden“, sagte der Ausschussvorsitzende Marian Wendt (CDU) WELT.
Bei mindestens einer dieser Petitionen war dies laut Ausschussmitgliedern der Fall. Die anderen Texte enthalten aber nur, soweit bekannt, nüchterne Forderungen nach stärkerer demokratischer Legitimation wichtiger migrationspolitischer Entscheidungen.
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Mehr zum Migrationspakt: Hier klicken
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… praktisch am Ende ist, dann sollten Sie sich das hier anhören:
Audio-Player
Das Interview wurde am 5.11.2018 im Deutschlandfunk geführt.
Ich kenne den Mann nicht. Er ist wahrscheinlich ein netter Kerl. Doch das, was und wie er es von sich gibt, lockt nun aber wirklich niemanden hinter dem Ofen hervor.
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… Hans Joachim Schellnhuber vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung meinte, die Bedeutung der Klimakonferenzen leite sich heute nicht nur aus den Verhandlungen ab, sondern auch aus dem ganzen Drumherum. »Manches von den Aktionen am Rand der Verhandlungen hatte die Atmosphäre eines Kindergeburtstages, der ja auch schön ist.«
Mein lieber Schelli!
Grün-kursives Zitat und kompletten Artikel lesen: Hier klicken
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… habe ich heute am 18.11.2018 an über 100 Personen und Institutionen aus Politik, Wirtschaft und Medien versandt:
Eine Autobahn wird – zusätzlich zu einen großen Einzugsgebiet (18 Stadtteile) – mit Fahrverbot belegt. Die A42, die durch Essen geht und Gelsenkirchen verläuft: Hier klicken. Grund genug, nach den Messwerten zu schauen, die in 2017 für beide Städte festgesetzt wurden.
Seit Jahr und Tag bemängele ich die Tabelle des Umweltbundesamtes, welche den Jahreshöchstwert einer Messstelle – der mit dem höchsten Wert – für die NO2 – Belastung der ganzen Stadt auswirft. Die Tatsache, dass die Spalte mit den Werten ab 2017 mit „Höchster Jahresmittelwert 2017“ überschrieben ist, ändert nichts daran, dass zur Berechnung der Durchschnittsbelastung einer Stadt nur der Wert ´schlechtesten` Messstelle der Stadt verwendet wird und eben kein Durchschnitt aller Messstellen der Stadt. Ich habe dazu im Januar 2018 eine Petition beim deutschen Bundestag eingereicht. Diese wurde bis heute nicht entschieden. Man müsse noch weiter „ermitteln“.
Das Umweltbundesamt gibt die Jahresdurchschnittswerte sämtlicher Messstellen Deutschlands jährlich heraus. Aktuell ist es die Tabelle no2_2017. Zur Tabelle: Hier klicken und Jährliche Auswertung NO2- 2017 (Excel-Version) aufrufen.
Wegen des anstehenden Fahrverbots eines erheblichen Teils von Essen und Gelsenkirchen inkl. Autobahn, habe ich, Rüdiger Stobbe in Aachen, den exakten Jahresdurchschnittsgrenzwert NO2 ALLER MESSSTELLEN in Essen und Gelsenkirchen für 2017 errechnet.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2/m3 Luft wird weder in Essen, noch in Gelsenkirchen überschritten.
Wenn beide Städte gemeinsam betrachtet werden, bleibt die NO2-Belastung ebenfalls unter 40 µg NO2/m3 Luft. Im Durchschnitt. Nur dieser Durchschnitt aller Messstellen einer Stadt zählt. Das Umlegen der „schlechtesten“ Messstelle auf die gesamte Stadt ist vollkommen unangemessen, nein, m.E. unseriös. Vor allem unter dem Aspekt, dass der Stundenmessgrenzwert NO2, also der Wert, der tatsächlich gemessen wird, der Wert, dem der Bürger an der Messstelle faktisch ausgesetzt ist, bei 200 µg NO2/m3 Luft liegt. Der Jahresdurchschnittsgrenzwert ist nur ein theoretischer Wert, der dafür sorgen soll, dass die 200 µg NO2 nicht andauernd erreicht werden, sozusagen „Standardbelastung“ werden. Das ist durchaus nicht der Fall. Wenn Sie die letzte Spalte der Tabelle no2_2017.xlsx oben addieren, werden Sie – erstaunt – feststellen, dass die 200 µg NO2 lediglich 52 x überschritten wurden. In ganz Deutschland. Bei über 500 Messstellen. Wobei pro Messstelle 8.760 Messungen (abzgl. Wartungszeiten) mit Höchstwertfeststellung pro Jahr stattfinden. Wenn man nun weiß, dass lt. Stundenmessgrenzwertfestlegung der Wert von 200 µg NO2 sogar pro Messstelle 18x/Jahr überschritten werden darf, wird es nicht verwundern, dass das an keiner Messstelle in Deutschland im Jahr 2017 der Fall war.
Stationscode | Name / Messnetz | Stationsumgebung | Art der Station | Jahres-mittelwert in µg/m³ | Zahl der Stundenwerte > 200 µg/m³ |
DEBY115 | München/Landshuter Allee | städtisches Gebiet | Verkehr | 78 | 12 |
DEHE040 | Darmstadt-Hügelstraße | städtisches Gebiet | Verkehr | 52 | 6 |
DEHH068 | Hamburg Habichtstraße | städtisches Gebiet | Verkehr | 58 | 4 |
DERP010 | Mainz-Parcusstraße | städtisches Gebiet | Verkehr | 48 | 7 |
DENW207 | Aachen Wilhelmstraße | städtisches Gebiet | Verkehr | 46 | 3 |
DEBW118 | Stuttgart Am Neckartor | städtisches Gebiet | Verkehr | 73 | 3 |
DEBW116 | Stuttgart Hohenheimer Straße | städtisches Gebiet | Verkehr | 69 | 3 |
Korrekte Darstellung der Tabelle: Hier klicken
Die aufgeführten Straßen sind solche, wo die 200 µg in 2017 mehr als 2x (zwei Mal) überschritten wurden. Erlaubt sind pro Messstelle 18 Überschreitungen = 18 Stunden von 8.760 Stunden/Jahr. Der Vollständigkeit halber auch hier der Link zum Umweltbundesamt, wo die Grenzwerte niedergelegt sind: Hier klicken.
Wenn der real stündlich zu messende Grenzwert bei 200 µg NO2/m3 Luft liegt, ist ein Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 µg/m3 Luft vollkommen unsinnig. Das ist vergleichbar mit einem Zeugnis, auf dem alles 3-er sind, zur Versetzung aber eine EINS im Durchschnitt verlangt wird. Der Wert, dem die Menschen real ausgesetzt sind, ist für die Gesundheit entscheidend. Kein Durchschnitt. Real sind 200 µg aber offensichtlich in Ordnung. Sonst wäre dieser Wert doch schon längst gesenkt worden, oder? Es geht schließlich um die Gesundheit der Menschen, die realen Werten ausgesetzt sind.
Hinzu kommt, dass das UBA und das Bundesumweltministerium den höchsten Jahresdurchschnittsgrenzwert einer Messstelle, der ´schlechtesten`, einfach auf die gesamte Stadt überträgt. Sie verwenden einen Durchschnitt, rechnen aber nicht den Durchschnitt aller Messstationen aus. Mehr dazu: siehe Petition und z. B. Hier klicken.
Rüdiger Stobbe
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… ließ auch in der vergangenen Woche zu wünschen übrig.
Es sei denn, man gibt sich mit 0,2 TWh am 15.11. 2018 zufrieden. Benötigt wurden an diesem Tag 1,6 TWh.
Unsere Freunde von der Gutgedanklichen Fraktion träumen unterdessen weiter. Vom Atomausstieg, vom Kohleausstieg.
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*Bezogen auf die Abermilliarden, die in die sogenannte Energiewende geflossen sind und weiter fließen werden. Klicken Sie auch HIER
Und vor allem auch Hier und Hier.
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… war im Mainstream mal wohlgelitten. In letzter Zeit nicht mehr. Spricht für den Mann!
Bitte teilen Sie diesen Artikel: Unbedingt!
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