Die Achse des Guten & MEDIAGNOSE wirken!
MehrIn den von mir, Rüdiger Stobbe, verfassten Berichten vom 25.1.2019, vom 28.1.2019 wurde über die fehlende Berücksichtigung des wirklichkeitsnahen Kurzeitgrenzwertes 200 µg NO2 /m3 Luft in der Grenzwertdebatte berichtet. Die Fragwürdigkeit der Höhe des Jahresdurchschnittsgrenzwertes 40 µg NO2 wurde erörtert. Genauso wie die Tatsache, dass immer nur der Wert NO2 der ´schlechtesten` Messstelle auf die gesamte Stadt übertragen wird.
In einem Bericht der dpa-Autoren Teresa Dapp, Sascha Meyer und Andreas Hoenig (siehe rechts) über die aktuellen NO2-Werte wird m. W. erstmalig bundesweit in Printmedien erläutert, dass eine einzige Messstelle einer Stadt, die den Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µgNO2 / m3 Luft überschreitet, ausreicht, um die ganze Stadt als NO2-belastet zu diskreditieren:
Gilt der Wert für die Luftqualität der gesamten Stadt? Nein – es geht erstens immer nur um die Luft rund um die Messstellen, zweitens wird meist nur der höchste Jahresmittelwert betrachtet. Ein paar Straßen weiter kann es wieder anders aussehen. Für die Frage, ob geltendes Recht eingehalten wird, ist das aber unerheblich. Die seit 2010 verbindliche EU-Regelung sieht vor, dass 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel an jeder Messstation einzuhalten sind. Sie gibt auch vor, wo gemessen werden muss. Nämlich nicht nur, aber auch in verkehrsreichen Gegenden, wo die Luftbelastung besonders groß ist.
Das ist insofern neu, als das Umweltbundesamt bisher bei den Veröffentlichungen der Werte stets den Eindruck erweckte, dass in der gesamten Stadt der Jahresdurchschnittsgrenzwert überschritten würde. Im Durchschnitt.
Heute wird den Bürgern nebenbei erklärt, dass die Überschreitung des Jahresdurchschnittsgrenzwertes 40 µg an einer einzigen Messtation ausreicht, um ein Fahrverbot einzuklagen. Da kann der Durchschnitt aller Messstellen einer Stadt oder gar einer Region ruhig unter 40 µg NO2 liegen. Nein, das Fahrverbot kommt, das Fahrverbot z. B. sogar auf einem Teil der Hauptverkehrsader des Ruhrgebiets, der A2. Hauptsache an wenigstens einer Messstelle der Region wurden die 40 µg NO2 überschritten.
Bemerkenswert ist die Veränderung der Legende – der Begriff passt -und der Aufbau der Tabellen der Jahre 2016, 2017 und 2018. Welch` eine Entwicklung.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis ´entdeckt` wird, dass die 200 µg NO2 Stundenmesswert, der Wert, mit dem die Menge NO2 gemessen wird, der die Bürger tatsächlich ausgesetzt sind, dass dieser Wert im Jahr 2017 nicht einmal an irgendeiner Messstelle in Deutschland unzulässigerweise überschritten wurde. 2018 wird es genauso sein. Die bisherigen, automatisiert erhobenen Zahlen 2018 deuten stark in diese Richtung. Es wurden lediglich 32 Überschreitungen deutschlandweit gemessen. 18 Überschreitungen sind an jeder einzelnen der 525 Messstellen erlaubt. Der Spitzenreiter 2017, die Messstelle München, Landshuter Allee verzeichnet statt 12 Überschreitungen im Jahr 2017 nur noch eine einzige Überschreitung 2018. . Fahrverbote aufrecht zu erhalten oder neu durchzusetzen wird, wenn denn diese Fakten zur Kenntnis genommen werden, schwierig bis unmöglich.
Die Fakten sind ein weiterer Beleg für die schon jetzt sehr gute und immer noch besser werdende Luft in Deutschland.
Heute Freitag, den 1.2.2019 debattiert ab 13:15 Uhr der Deutsche Bundestag über die Stickstoffoxid-Grenzwerte. Im nächsten Artikel im Rahmen der Dieseldebatte wird neben den bereits angekündigten Punkten darüber berichtet. Nächsten Dienstag werden in der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ auf achgut.com n. a. wesentliche Aspekte der Aktuellen Stunde des Bundestages vom 31.1.2019 über das Ergebnis der sogenannten Kohlekommission beleuchtet. Hier auf mediagnose.de bereits Sonntag, um 17:00 Uhr im Rahmen der seit März 2018 erscheinden Serie „Woher kommt der Strom in Deutschland?„.
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