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AfD: Freiheiten für alle, nicht nur für Geimpfte & Zum Klima-Urteil des BVG & Zur Beobachtung der AfD in Berlin
Bundestag, 23.4.2021: Familienpolitik
Linksfaschistisch und wirr …
… ist beispiehaft die Rede des SPD-Abgeordneten Schrodi. Ich empfehle, die Rede dringend anzuhören.
MehrDie Rede strotzt vor bösartigen Unterstellungen, ist hetzerisch und hasserfüllt.
Hören Sie nun die Rede des AfD-Abgeordneten Reichardt und versuchen Sie, die Unterstellungen, die Herr Schrodi ablässt, zu finden/nachzuvollziehen. Schrodis Rede folgte der des Abgeordneten Reichardt.
Alle Videos, sowie alle weiteren Reden und Dokumenten, sowie den grün-kursiven Text finden Sie hier.
Mit Familiensplitting bei der Einkommensteuer …
… und einem zinsfreien Kinderkredit will die AfD-Fraktion Familien mit Kindern fördern. Ihre beiden Anträge (19/28763, 19/28795) führten am Freitag, 23. April 2021, zu einer sehr grundsätzlichen Debatte über die Familienpolitik und ihre Ziele.
Familiensplitting und Kinderkredit
Das Familiensplitting weitet das bestehende Ehegattensplitting, bei dem das Familieneinkommen gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt und dann versteuert wird, auf alle Familienmitglieder aus. Eine fünfköpfige Familie würde dann so versteuert, als würde jedes Familienmitglied ein Fünftel des Familieneinkommens verdienen, und käme in einen deutlich niedrigeren Steuersatz.
Den Kinderkredit in Höhe von 10.000 Euro will die AfD-Fraktion Schwangeren gewähren, um einmalige Kosten durch das Wachstum der Familie besser bewältigen zu können. Es soll zinsfrei und innerhalb von fünf Jahren abzuzahlen sein. Beide Anträge wurden schließlich zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss überwiesen, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, die eine Überweisung in den Familienausschuss beantragt hatte.
AfD bekennt sich zur „traditionellen Familie“
Martin Reichardt (AfD) nannte seine Partei „die einzige, die zur traditionellen Familie aus Vater, Mutter und Kindern steht“. Das sei „zutiefst modern und ein Bekenntnis zur Zukunft Deutschlands“. Familien „erziehen mit den Kindern die Zukunft Deutschlands“, sagte Reichardt, zahlten aber „überproportional Steuern und Abgaben“.
Deutschland leiste sich seit über einem halben Jahrhunderte eine der weltweit niedrigsten Geburtenraten, aber „anstatt eine aktivierende Familienpolitik zu betreiben, setzt die Regierung auf Masseneinwanderung“. In den letzten sechs Jahren seien zwei Millionen Menschen über das Asylsystem eingewandert, und die Regierung habe dafür viel Geld ausgegeben, „das für unsere Familien fehlt“. …
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Die Rede von Mariana Harder-Kühnel, AfD
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… „Wir brauchen starke Mittelschicht-Familien“
Deshalb fordere seine Fraktion ein Familiensplitting, bei dem eine durchschnittliche Familie mit drei Kindern keine Steuern mehr zahlt, folgerte Reichardt. Denn „wir brauchen auch starke Mittelschicht-Familien, die sich wieder trauen, Ja zu Kindern zu sagen“. Familien finanzierten heute „einen großen Teil der an sie hinterher als Almosen zurückgegebenen Leistungen der Regierung durch ihr Steueraufkommen selbst“, kritisierte er.
Reichardt verwies darauf, dass der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen 1988 ein Familiensplitting und Familiengründungsdarlehen gefordert habe. Keine dieser Forderungen sei in den letzten dreißig Jahren umgesetzt worden.
CDU/CSU für höheren Kinderfreibetrag statt Familiensplitting
Darauf antwortete Antje Tillmann (CDU/CSU) mit einer langen Liste von Familienentlastungen in der laufenden Legislaturperiode. Diese seien den Familien aus Mutter, Vater und Kind zugute gekommen, „aber eben auch allen anderen Familien“, wie sie als alleinerziehende Mutter hervorhob mit dem Zusatz: „Glauben Sie mir, ich bin eine Familie.“
Tillmann gestand zu, dass eine Familie „steuersystematisch eine GbR“, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sei und deshalb „die klassische Besteuerungsform einer Familie selbstverständlich das Familiensplitting wäre“. Das aber würde den Staat 56 Milliarden Euro kosten, und das Geld käme nicht bei denen an, die es am dringendsten brauchen.
Deshalb setze ihre Fraktion stattdessen auf die schrittweise Angleichung des Kinderfreibetrags an den Freibetrag für Erwachsene. Als Schwerpunkt für die nächste Legislaturperiode kündigte sie zudem Hilfen für Familien knapp über der Sozialhilfegrenze an, die für verschiedene Förderprogramme „immer den Euro zu viel haben“.
FDP: AfD-Anträge „zwischen abenteuerlich und naiv“
Markus Herbrand (FDP) nannte das Familiensplitting ein Modell, über das man politisch streiten könne. Aber wie die AfD dieses „hochkomplexe Thema“ angehe, sei „ehrlich gesagt schon unterkomplex“.
Ihr Antrag sei ein „großes Füllhorn an Forderungen“ ohne konkrete Aussage zur Finanzierung. Ihr Vorschlag, alle Ministerien sollten eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben erstellen und der Bundestag dann die am wenigsten wichtigen streichen, sei „irgendwie zwischen abenteuerlich und naiv einzustufen“.
SPD: Es fehlt nur die Forderung nach dem Mutterkreuz
Redner von SPD, Linken und Grünen empörten sich über das Familienbild der AfD-Abgeordneten. „Sie wollen zurück zu einer völkischen Gesellschaftsordnung aus dem vergangenen Jahrhundert“, warf ihnen Michael Schrodi (SPD) vor. Es gehe ihnen nicht um das Wohl der Kinder, sondern um eine „krude Bevölkerungspolitik“. Rolle der Frau sei es, möglichst viele Kinder zu kriegen. „Es fehlt hier nur noch die Forderung nach dem Mutterkreuz“, spottete Schrodi.
Schrodis Rede zeigte aber auch deutliche Unterschiede zur Familienpolitik von CDU und CSU. Nicht nur lehnte er das Familiensplitting ab, man müsse „auch an das Ehegattensplitting ran“. Und statt des Kinderfreibetrags plädierte er für eine Kindergrundsicherung. Auch in diesen Punkten zeigten sich deutliche Gemeinsamkeiten mit nachfolgenden Rednern der Linken und Grünen.
Grüne: Weg von diesem bekloppten Ehegattensplitting
So kritisierte Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen), ein Familiensplitting schaffe Anreize zur geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, man müsse aber im Gegenteil „die vielfältige Welt der Familien stärken“. Und er fügte an: „Wir wollen endlich weg von diesem bekloppten Ehegattensplitting.“
Auch gelte es zu verhindern, dass „die mit hohen Einkommen mehr für ihre Kinder bekommen als die mit mittlerem Einkommen“, betonte Strengmann-Kuhn. Die Grünen wollten jedes Kind gleich fördern und hätten deshalb ein konkretes Konzept zur Kindergrundsicherung vorgelegt. Dieses „soll nach der Wahl kommen“.
Linke wirft AfD „Verschwörungsquatsch“ vor
Ganz ähnlich argumentierte Norbert Müller (Die Linke). Zwischen dem Kindergeld und der maximalen Entlastung aus dem Kinderfreibetrag liege ein Unterschied von hundert Euro pro Kind und Monat. Der Gesellschaft müssten aber „alle Kinder gleich viel wert sein“, erklärte er und forderte ebenfalls eine Kindergrundsicherung.
Der AfD hielt Müller vor, ihre Familienpolitik baue auf dem „Verschwörungsquatsch“ auf, dass die Deutschen ausstürben und die Regierung „Horden von Zuwanderern“ einschleuse. Dabei seien die Geburtenzahlen so hoch wie seit den achtziger Jahren nicht mehr. Für die AfD aber seien nur die Kinder die richtigen, die „eine deutsche Mutter, einen deutschen Vater haben, die deutsche Mutter am besten zuhause, und die Familie am besten ein hohes Einkommen hat“.
AfD: Keine Verschwörungstheorie, sondern Mathematik
Mariana Iris Harder-Kühnel (AfD) entgegnete, dass die Deutschen zur Minderheit im eigenen Land würden, sei „keine Verschwörungstheorie, sondern simple Mathematik“. Führende Demografieforscher machten seit Langem darauf aufmerksam: „Die Deutschen bekommen zu wenig Kinder, die Bevölkerung wird immer älter, die Sozialsysteme kollabieren“.
Viele Linke, „die mit Familie und Vaterland noch nie etwas anfangen konnten“, hätten in dieser „demografischen Katastrophe“ sogar „eine große Chance“ gesehen. Die Kinderarmut der Deutschen diene ihnen „als wunderbare Rechtfertigung von Masseneinwanderung und einer Politik der offenen Grenzen“. Anspruch von Politik müsse es aber sein, die Interessen des eigenen Volkes zu vertreten.
Erster Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (19/28763) auf, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zum Familiensplitting unter Beibehaltung des Ehegattensplittings vorzulegen. Dieser Gesetzentwurf solle sich am Ziel orientieren, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro keine oder nur noch eine geringe Einkommensteuer zahlen müssen sowie auch Familien mit ein oder zwei Kindern spürbar entlastet werden.
Im Gesetzentwurf müsse auch sichergestellt werden, dass auch Eltern, die ihre Kinder alleine erziehen, den Vorteil des Familiensplittings erhalten. Kindergeld und Kinderzuschlag sollten zusätzlich zum Familiensplitting erhalten bleiben. In allen Ministerien müsse ferner eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben erstellt und dem Bundestag vorgelegt werden, um bestimmen zu können, wo Ausgaben zugunsten der Umsetzung eines Familiensplittings reduziert oder beendet werden sollen.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (19/28795) ein Kreditmodell über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu schaffen, das Familien zinslose Kredite in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewähren soll. Die Vergabe des Kredites soll zudem mit Beginn der 12. Schwangerschaftswoche möglich sein. Außerdem soll die Vergabe des Kredites daran geknüpft werden, dass eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, die bei verheirateten Paaren als Voraussetzung entfallen soll. Die Vergabe sei zudem daran zu knüpfen, dass das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Eltern nicht 90.000 Euro überschreitet.
Zwei weitere Anträge, mit denen die Fraktion die „volle Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und bessere Absetzbarkeit von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen“ sowie die Herstellung von „Steuergerechtigkeit für Familien“ fordert, wurden von der Tagesordnung abgesetzt. (pst/23.04.2021)
Das ist Opposition! #2 – Brandner fragt …
Neue Reihe: Das ist Opposition #1 – Beatrix von Storch
Dr. Curio (AfD) analysiert das Wahlprogramm der Grünen
Dr. Curio – Indirekter Impfzwang?!
Bundestag 4.3.2021: Menschenrechte in Deutschland
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, …
… über zwei vom Deutschen Institut für Menschenrechte als Unterrichtung vorgelegte Berichte beraten, den Jahresbericht 2019 (19/24970) sowie den Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 (19/24971). Anschließend wurden beide Reports zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
MehrJahresbericht des Menschenrechtsinstituts
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention waren zwei Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Instituts für Menschenrechte im vergangenen Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24970).
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Jürgen Braun, AfD, „Typischer ´Nazi`, allein der Name!„
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… Weitere Schwerpunkte der Forschungs- und Beratungsarbeit des Instituts lagen bei den Themen kommunale Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie die Begleitung der Verhandlungen über ein internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2019 Einnahmen in Höhe von rund 6,01 Millionen Euro, davon rund 3,07 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, rund 1,27 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen sowie rund 1,67 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder.
Zu den größeren Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (0,88 Millionen Euro), „Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (0,57 Millionen Euro) sowie Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland / Europa„ (0,44 Millionen Euro). Für die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von 0,38 Millionen Euro getätigt, für die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention 0,44 Millionen Euro und die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut schlugen mit rund 1,15 Millionen Euro zu Buche.
Menschenrechtslage in Deutschland
Krankheit und Abschiebung ist eines der Schwerpunktthemen des vom Deutschen Institut für Menschenrechte für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 erarbeiteten Berichts, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24971).
“Auch wenn der Umgang mit der Corona-Pandemie zu Recht große politische und öffentliche Aufmerksamkeit genießt, bleiben menschenrechtliche Herausforderungen in anderen Politikfeldern bestehen„, heißt es im aktuellen Bericht. So dürften erkrankte Menschen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtere oder ihr Leben gefährde. Jedoch: Eine solche Erkrankung nachzuweisen, sei in erster Linie Aufgabe der betroffenen Personen – und damit eine Pflicht, der diese in vielen Fällen nicht nachkommen könnten, kritisiert das Menschenrechtsinstitut. Grund seien beschleunigte Asylverfahren, mangelnder Zugang zu Informationen, Sprachmittlung und Fachärzte sowie bürokratische oder finanzielle Hürden. “Umso wichtiger ist es, dass auch der Staat gründlich prüft, ob ein sogenanntes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt„, heißt es weiter im Bericht.
Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Menschenrechtsinstitut beim Thema berufliche Bildung von behinderten Menschen: Junge Menschen mit Behinderungen sollten – wie alle Jugendlichen – nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Tatsächlich aber absolvierten sie ihre Berufsausbildung mehrheitlich in “Sonderformen„, konstatiert das Menschenrechtsinstitut. Folge sei, dass die Jugendlichen nach einer solchen Ausbildung nicht den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt schafften. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte den Staat, auf diese Situation zu reagieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten, mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte. (sas/04.03.2021)
Bundestag, 3.3.2021: Digitaler Impfpass & Impfzwang
Achtung: Es redet der typische Nazi in der AfD
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Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. März 2021, …
Mehr… erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die Einführung einer „Corona-Impfpflicht durch die Hintertür“ (19/27197). debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda beantragt, konnte sich damit gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.
AfD: Impfstatus darf nicht über Reisefreiheit entscheiden …
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… Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, die Einführung des digitalen Corona-Impfpasses zu stoppen und ein entsprechend hierfür in die Wege geleitetes Dringlichkeitsvergabeverfahren des Bundesgesundheitsministeriums auszusetzen. Der Impfstatus dürfe nicht über die Reisefreiheit der Bundesbürger entscheiden, heißt es in dem Antrag der Fraktion.
ie bisher, so die AfD, solle der Internationale Impfausweis für eine „gegebenenfalls erforderliche Prüfung für den Grenzübertritt“ ausreichen, wenn es darum gehe Geschäfts- und Urlaubsreisen zu ermöglichen. (eis/ste/03.03.2021)
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Bundestag 25.2.2021: Indymedia – Verbotsantrag der AfD wurde abgelehnt
Die komplette Debatte mit allen Reden und Dokumenten: Hier klicken
Der Antrag der AfD wurde abgelehnt und die Beschlussempfehlung angenommen.
Eine schwarze, nein, eine rote Stundes des Bundestages
Die Abgeordneten, die den Antrag der AfD abgelehnt haben, sollten sich schämen.
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