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… tue nicht annähernd genug gegen linksextremistische Gewalt, Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen würden sie sogar verharmlosen: So begründeten Redner der AfD-Fraktion am Freitag, 18. Januar 2019, ihre Forderung nach einem stärkeren staatlichen Vorgehen gegen den Linksextremismus. Einen entsprechenden Antrag (19/7040) überwies der Bundestag im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat.
AfD: SPD, Grüne und Linke verharmlosen
In seiner Rede sagte der AfD-Innenpolitiker Martin Hess, aktuell zeige der Staat große Entschlossenheit, wenn es gegen den Rechtsextremismus und den islamistischen Extremismus gehe, „einzig“ der Linksextremismus werde „kaum bekämpft“. Dabei sei für das Jahr 2017 ein Anstieg linksextremer Gewalttaten um 37 Prozent zu verzeichnen. Diese hätten sich zu einem großen Teil gegen Polizei und Sicherheitsbehörden gerichtet. Im Fall der Ausschreitungen rund um den G20 Gipfel 2017 müsse dabei von „Linksterrorismus“ gesprochen werden.
Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken hätten einen Aufruf der Interventionistischen Linken unterzeichnet, der sich gegen die AfD richte. Diese Gruppierungen verantworte die Gewalt in Hamburg und im Hambacher Forst und sei „unbestreitbar“ verfassungsfeindlich – mit ihr „kooperiert man nicht, die verbietet man“. Die wahren Demokratiefeinde seien daher in den Reihen der Linken, Sozialdemokraten und Grünen zu finden, denen es nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um den Erhalt ihrer Macht und finanziellen Mittel gehe.
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Gegen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie von elf SPD-Abgeordneten hat der Bundestag am Freitag, 18. Januar 2019, die Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 509 Abgeordnete für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/5314) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/6538). Dagegen stimmten 138 Parlamentarier; vier Sozialdemokraten enthielten sich. Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/7065) zu dem Gesetzentwurf wurde mit 495 gegen 150 Stimmen abgelehnt.