[…] Das Störpotenzial einer Petition beurteilt der Ausschuss. Allerdings nicht nach juristischen Kriterien. Sein Urteil unterliegt „der politischen Einschätzung durch die Mitglieder des Petitionsausschusses bezogen auf den Einzelfall“, erklärt Wendt.
Überdies sei die Internetplattform des Petitionsausschusses kein Ort für freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes, das habe bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Internetseite sei „ausschließlich ein Instrument der Petitionsbearbeitung“, weswegen der Ausschuss einen „großen Entscheidungsspielraum“ habe. Am Mittwoch wird sich zeigen, ob der Ausschuss sich in seiner Sitzung zur Veröffentlichung durchringen kann. […]
So, so, Störpotential! Hört sich an wie:
Demokratie ist schön und fein. Das einzige, was stört, ist der Bürger. In summa das Volk.
Da sind wir Bürger ja schon froh, dass es …
… „durchaus möglich [sei], dass die Veröffentlichung von mindestens einer“ der Petitionen auf der Ausschusssitzung am Mittwoch beschlossen werde, „sobald sich dafür entsprechende politische Mehrheiten finden“, sagte der Ausschussvorsitzende Marian Wendt (CDU) WELT.
Auf der letzten Sitzung hatte sich das 28-köpfige Gremium aus Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen noch nicht zu einer Entscheidung für die Veröffentlichung einer Petition durchringen können. Üblicherweise veröffentlicht der Ausschuss einen Text, wenn mehrere Petitionen zum selben Thema eingegangen sind. Doch hin und wieder wird darauf verzichtet, weil der Inhalt eindeutig falsch oder volksverhetzend ist.
Bei mindestens einer dieser Petitionen war dies laut Ausschussmitgliedern der Fall. Die anderen Texte enthalten aber nur, soweit bekannt, nüchterne Forderungen nach stärkerer demokratischer Legitimation wichtiger migrationspolitischer Entscheidungen.
Zwei andere Gäste sahen im Sendungstitel jedoch nur einen Generalverdacht: Burkhard Benecken, Anwalt von Arafat Abou-Chaker und anderen Szenegrößen, und Ahmad Omeirat, Grünen-Politiker aus Essen und Träger eines Familiennamens eines Clans. Sie behaupteten, Sundermeyer habe nicht sauber recherchiert, die Staatsanwaltschaft könne Zeugen nicht ausreichend schützen. Wer schon das Wort „Clan“ benutzt, findet Omeirat, meint es mit der Integration nicht ernst.
Ahmad Omeirat, der für die Grünen im Stadtrat von Essen sitzt, kam 1985 als Zweijähriger mit seinen Eltern aus dem Libanon nach Deutschland, wuchs als Flüchtlingskind auf und fühlt sich mit seinem Namen vorverurteilt. „Die Angriffe kommen über soziale Medien, anonyme Briefe“, sagt er. „Ich denke, dass Medien und die Polizei diese Angriffe befeuern.“
[…]
Allerdings gehen kriminelle Strukturen fließend in familiäre Strukturen über. Dem Schwerstkriminellen Nidal R. erwiesen nach dessen Ermordung in Berlin über 2000 Menschen die letzte Ehre. Von 36 Lebensjahren verbrachte Nidal R. 14 in Haft. Sundermeyer hat auch die Beerdigung beobachtet. „Die Zahl derjenigen, die zu einer Beerdigung gehen, drückt den Status aus.“ Das Who’s who der organisierten Kriminalität sei dabei zugegen gewesen.
Benecken widerspricht und erklärt, sein Mandant Abou-Chaker, der dort war, habe eine saubere Weste. Tatsächlich ist Abou-Chaker nicht vorbestraft, stand aber bereits 33-mal vor Gericht – und ist auch aktuell wegen Bedrohung und Körperverletzung angeklagt. Auf seinen Imbissstand in Berlin-Treptow wurden 15 Kugeln abgeschossen. „Da können Sie nicht sagen, das sind alles nur Lämmer, die dort zu einer Beerdigung gehen, um anschließend Streuselkuchen zu essen“, sagt Sundermeyer.
… praktisch am Ende ist, dann sollten Sie sich das hier anhören:
Das Interview wurde am 5.11.2018 im Deutschlandfunk geführt.
Ich kenne den Mann nicht. Er ist wahrscheinlich ein netter Kerl. Doch das, was und wie er es von sich gibt, lockt nun aber wirklich niemanden hinter dem Ofen hervor.
Schade. Carsten Sieling hatte die Gelegenheit: Er hat sie vertan.
… Hans Joachim Schellnhuber vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung meinte, die Bedeutung der Klimakonferenzen leite sich heute nicht nur aus den Verhandlungen ab, sondern auch aus dem ganzen Drumherum. »Manches von den Aktionen am Rand der Verhandlungen hatte die Atmosphäre eines Kindergeburtstages, der ja auch schön ist.«
Mein lieber Schelli!
Grün-kursives Zitat und kompletten Artikel lesen: Hier klicken
Eine Autobahn wird – zusätzlich zu einen großen Einzugsgebiet (18 Stadtteile) – mit Fahrverbot belegt. Die A42, die durch Essen geht und Gelsenkirchen verläuft: Hier klicken. Grund genug, nach den Messwerten zu schauen, die in 2017 für beide Städte festgesetzt wurden.
Seit Jahr und Tag bemängele ich die Tabelle des Umweltbundesamtes, welche den Jahreshöchstwert einer Messstelle – der mit dem höchsten Wert – für die NO2 – Belastung der ganzen Stadt auswirft. Die Tatsache, dass die Spalte mit den Werten ab 2017 mit „Höchster Jahresmittelwert 2017“ überschrieben ist, ändert nichts daran, dass zur Berechnung der Durchschnittsbelastung einer Stadt nur der Wert ´schlechtesten` Messstelle der Stadt verwendet wird und eben kein Durchschnitt aller Messstellen der Stadt. Ich habe dazu im Januar 2018 eine Petition beim deutschen Bundestag eingereicht. Diese wurde bis heute nicht entschieden. Man müsse noch weiter „ermitteln“.
Das Umweltbundesamt gibt die Jahresdurchschnittswerte sämtlicher Messstellen Deutschlands jährlich heraus. Aktuell ist es die Tabelle no2_2017. Zur Tabelle: Hier klicken und Jährliche Auswertung NO2- 2017 (Excel-Version) aufrufen.
Wegen des anstehenden Fahrverbots eines erheblichen Teils von Essen und Gelsenkirchen inkl. Autobahn, habe ich, Rüdiger Stobbe in Aachen, den exakten Jahresdurchschnittsgrenzwert NO2 ALLER MESSSTELLEN in Essen und Gelsenkirchen für 2017 errechnet.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2/m3 Luft wird weder in Essen, noch in Gelsenkirchen überschritten.
Wenn beide Städte gemeinsam betrachtet werden, bleibt die NO2-Belastung ebenfalls unter 40 µg NO2/m3 Luft. Im Durchschnitt. Nur dieser Durchschnitt aller Messstellen einer Stadt zählt. Das Umlegen der „schlechtesten“ Messstelle auf die gesamte Stadt ist vollkommen unangemessen, nein, m.E. unseriös. Vor allem unter dem Aspekt, dass der Stundenmessgrenzwert NO2, also der Wert, der tatsächlich gemessen wird, der Wert, dem der Bürger an der Messstelle faktisch ausgesetzt ist, bei 200 µg NO2/m3 Luft liegt. Der Jahresdurchschnittsgrenzwert ist nur ein theoretischer Wert, der dafür sorgen soll, dass die 200 µg NO2 nicht andauernd erreicht werden, sozusagen „Standardbelastung“ werden. Das ist durchaus nicht der Fall. Wenn Sie die letzte Spalte der Tabelle no2_2017.xlsx oben addieren, werden Sie – erstaunt – feststellen, dass die 200 µg NO2 lediglich 52 x überschritten wurden. In ganz Deutschland. Bei über 500 Messstellen. Wobei pro Messstelle 8.760 Messungen (abzgl. Wartungszeiten) mit Höchstwertfeststellung pro Jahr stattfinden. Wenn man nun weiß, dass lt. Stundenmessgrenzwertfestlegung der Wert von 200 µg NO2 sogar pro Messstelle 18x/Jahr überschritten werden darf, wird es nicht verwundern, dass das an keiner Messstelle in Deutschland im Jahr 2017 der Fall war.
Die aufgeführten Straßen sind solche, wo die 200 µg in 2017 mehr als 2x (zwei Mal) überschritten wurden. Erlaubt sind pro Messstelle 18 Überschreitungen = 18 Stunden von 8.760 Stunden/Jahr. Der Vollständigkeit halber auch hier der Link zum Umweltbundesamt, wo die Grenzwerte niedergelegt sind: Hier klicken.
Wenn der real stündlich zu messende Grenzwert bei 200 µg NO2/m3 Luft liegt, ist ein Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 µg/m3 Luft vollkommen unsinnig. Das ist vergleichbar mit einem Zeugnis, auf dem alles 3-er sind, zur Versetzung aber eine EINS im Durchschnitt verlangt wird. Der Wert, dem die Menschen real ausgesetzt sind, ist für die Gesundheit entscheidend. Kein Durchschnitt. Real sind 200 µg aber offensichtlich in Ordnung. Sonst wäre dieser Wert doch schon längst gesenkt worden, oder? Es geht schließlich um die Gesundheit der Menschen, die realen Werten ausgesetzt sind.
Hinzu kommt, dass das UBA und das Bundesumweltministerium den höchsten Jahresdurchschnittsgrenzwert einer Messstelle, der ´schlechtesten`, einfach auf die gesamte Stadt überträgt. Sie verwenden einen Durchschnitt, rechnen aber nicht den Durchschnitt aller Messstationen aus. Mehr dazu: siehe Petition und z. B. Hier klicken.